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Hallo, umziehen kannst Du so oft und wo hin Du auch immer hin möchtest. Wenn die neue Wohnung genau so teuer ist, wird das Amt sie auch bezahlen. Ps.: ...
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung ...
eine frage habe ich da nun trotzdem noch: die ehemalige fallmanagerin meines freundes (er war als wir den ersten antrag für den umzug gestellt haben noch 24> ...
Zur Zeit betreue ich 3 Tageskinder, zu Februar 06 wird uns ein Tageskind verlassen wegen Umzug, so dass dann wieder ein Platz in unserer kleinen Gruppe frei ...
Einige wichtige Fragen zur Unterkunft/Umzug/Leistungen? von pitri » 21.10 ... Umzug Tochter zu mir, Krankenversicherung? von maranello » 25.02.2013 16:42.