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Invalidität definiert sich als infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers. Dauerhaft ist die Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre dauert und eine Änderung nicht absehbar ist.
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Invalidität

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Invalidität von www.adac.de
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