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Meineid

Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Der Duden definiert Meineid als „Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird“. Wikipedia
Weitere Fragen
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft ...
in anderen Sprachen. Meineid · Amerikanisches Englisch: perjury /ˈpɜrdʒəri/ · Arabisch: الـحِنْثِ بِالْيَمِينِ · Brasilianisches Portugiesisch: perjúrio · Chinesisch: 伪证 ...
Der Gesetzgeber definiert den Meineid als einen falschen Schwur, der vor einer offiziellen Institution wie einem Gericht oder auch einer anderweitigen Stelle, ...
Bewertung · Rezension von Körperverletzung
Einen Meineid begeht zum Beispiel, wer dem Angeklagten vor Gericht wahrheitswidrig ein Alibi gibt und dies beschwört.
Meineid. Bedeutungen: [1] Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine ...
Bei Meineid müssen Sie – zumindest durch einen Pflichtverteidiger – vertreten werden, da eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr in Aussicht gestellt wird.
Meineid · Freiheitsstrafe · Geldstrafe · Rechtsschutz, einstweiliger · Sachverständiger · Sozialgericht · Untersuchungsausschuss · Verbrechen · Zeuge. Fussnoten ...
Ein Meineid ist das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit ...