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Zusicherung. Bedeutungen: [1] verbindliches Versprechen; das Bekräftigen, Zusagen von etwas, das gilt.
Eine Zusicherung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine in § 38 VwVfG geregelte Unterart der Zusage, die sich auf einen Verwaltungsakt bezieht.
Zusicherung übersetzen: promise, assurance, assurance. Erfahren Sie mehr.

Zusicherung

Verwaltungsrecht
Eine Zusicherung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine in § 38 VwVfG geregelte Unterart der Zusage, die sich auf einen Verwaltungsakt bezieht. Wikipedia
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Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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