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Abtretung (auch Zession von lateinisch cessio) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des § 398 Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
Weitere Fragen
06.11.2020 · Grundvoraussetzung für eine Abtretung ist, dass die abzutretende Forderung besteht. Eine nicht existente Forderung kann nicht abgetreten werden.
Die Abtretung ( §§ 398 ff . BGB ) ist ein Vertrag, durch den Rechte (z. B . Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme) von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen ...
Überträgt ein Gläubiger eine Forderung per Vertrag an eine andere Person, so liegt zivilrechtlich eine Abtretung vor. An die Stelle des alten Gläubigers ...
Abtretung (Deutschland), im Zivilrecht die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten bzw. ursprünglichen Gläubiger (Zedent) auf den neuen (Zessionar) ...
Übertragung einer Forderung gegen einen Dritten (Drittschuldner) durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Der Begriff der Abtretung beschreibt im Zivilrecht (§ 398 BGB) die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen.
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Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der ...
21.08.2024 · Abtretung übersetzen: cession, conveyancing. Erfahren Sie mehr.