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Wie berechnet sich das Gehalt bei der Altersteilzeit? Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt 1 .
13. Apr. 2023
Weitere Fragen
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