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(1) Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist das auf einen Monat entfallende vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende ...
Weitere Fragen
13.04.2023 · Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert.
Das Altersteilzeitgesetz (AltersTZG) vom 23. Juli 1996 sah ursprünglich einen Beginn der Altersteilzeitarbeit bis spätestens 31. Dezember 2009 vor.
1 Grundsatz · § 2 Begünstigter Personenkreis · § 3 Anspruchsvoraussetzungen · § 4 Leistungen · § 5 Erlöschen und Ruhen des Anspruchs.
Das Gesetz sieht eine Mindestaufstockung um 20 Prozent des Entgelts in der Altersteilzeit vor. In den allermeisten Fällen werden in Tarifverträgen bzw ...
Früherer Titel: Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand ; Abkürzung: AltTZG ; Art: Bundesgesetz ; Geltungsbereich: ...
Einleitung · Abkürzung AltTZG. Datum des Inkrafttretens 01.08.1996 · Ausfertigungsdatum 23.07.1996. Status Erlassen · Fundstelle BGBl I S. 1078. Stand · Zum PDF ...
19.03.2024 · Sie können ihre Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringern, bekommen aber weiterhin bis zu 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens ausbezahlt.
§ 1 Grundsatz. (1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. (2) ...
Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang in die Altersrente ohne zwischenzeitliche Phasen der Arbeitslosigkeit. Einen Rechtsanspruch ...