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13.04.2023 · Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert.
Weitere Fragen
Wann kann ich in Altersteilzeit gehen? · Die Altersteilzeit kann 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. · Das gesetzliche Regelpensionsalter für ...
Altersteilzeitarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben, aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, die sich zumindest ...
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeitszeit halbieren, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht ...
Altersteilzeit (ATZ) ist eine besondere Form von Teilzeitarbeit im Alter – ein sanfter Übergang in den Ruhestand. Sie kann im Block genommen werden oder als ...

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Wikipedia
Abkürzung: AltTZG
Inkrafttreten am: 1. Januar 1989
Inkrafttreten der letzten Änderung: überw. 1. Januar 2023; (Art. 13 G vom 16. Dezember 2022)
Letzte Neufassung vom: 23. Juli 1996; (BGBl. I S. 1078)
Ursprüngliche Fassung vom: 20. Dezember 1988; (BGBl. I S. 2343, 2348)

Während der Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte nur die Hälfe ihrer Arbeitszeit und bekommen ein verringertes Entgelt plus Aufstockungsbetrag.
12.02.2024 · Ein Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich. Für Männer gilt daher ein Zugangsalter ...
31.10.2022 · Für Altersteilzeit musst Du mindestens 55 Jahre alt sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit hast Du nicht. Dafür muss Dein ...
Arbeitgeber haben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Altersteilzeit zu vereinbaren, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten ...
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Als wöchentliche. Arbeitszeit gilt die im Durchschnitt der letzten. 24 Monate vor Übergang in die Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit – unabhängig von der.