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Betriebe mit Altersteil- zeitregelungen sind verpflichtet, für den Fall einer Insolvenz Vorsorge zu treffen. Für den Arbeitnehmer muss garantiert sein, dass für ihn, unabhängig von der Insolvenz sei- nes Arbeitgebers während der zweiten Hälfte der Altersteilzeit Ge- halt und Sozialabgaben abgeführt werden.
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Bewertung (309)
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