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Je nach Beginn einer Blockzeitvariante der Altersteilzeit soll ab dem 01.01.2024 der Kostenersatz durch das AMS in Jahresstufen abhängig vom Beginn der Altersteilzeit immer weiter reduziert werden und entfällt ab 01.01.2029 gänzlich.
10. Okt. 2023
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