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Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Sie können ihre Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringern, bekommen aber weiterhin bis zu 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens ausbezahlt.
19. März 2024
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