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Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Die Zusatzbeiträge ...
Weitere Fragen
28.06.2023 · Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wer mit dem Gedanken spielt, in die Altersteilzeit zu gehen, sollte sich natürlich ...
Der Betrag von 360 EUR unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass für das Teilzeitbrutto von 1.800 EUR monatlich im Rahmen der ...
31.03.2022 · Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. ... 40 % des Brutto-Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit, welcher im Zeitraum der ...
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter ...
Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge zur Rentenversicherung sind steuer- und beitragsfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
13.04.2023 · Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ...
Zwar sind diese nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (siehe "Progressionsvorbehalt").
Aufstockungsbeiträge und Zuschläge bei Altersteilzeit. Diese Lohnersatzleistungen sind für Sie steuerfrei, es gilt aber der sogenannte Progressionsvorbehalt.
Es wird empfohlen, Arbeitnehmer, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, bei Beratungsgesprächen darauf hinzuweisen, dass die Aufstockungsbeträge nach ...