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Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz.
Weitere Fragen
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Aufstockungsbeiträge und Zuschläge bei Altersteilzeit. Diese Lohnersatzleistungen sind für Sie steuerfrei, jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.