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Leistungen nach dem TV ATZ BW können schwerbehinderte Beschäftigte mit mindestens einer GdB 50 und frühestens im Alter von 55 Jahren beantragen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres entsteht für den betroffenen Personenkreis grundsätzlich ein Anspruch auf Altersteilzeit.
Weitere Fragen
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