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Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers sind dagegen steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG). Der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.
Weitere Fragen
Während der Altersteilzeit wird das Gehalt wie üblich versteuert. Das gilt auch für das Gehalt, das Jörg in der Freistellungsphase erhält. Die zusätzlichen ...
13.04.2023 · Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt . Der Arbeitgeber ist darüber hinaus ...
28.06.2023 · Das bedeutet: Der Betrag wird nicht versteuert, wird aber als Teil des ganzen Einkommens berücksichtigt. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei. Beitragsberechnung. Bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge erhalten, gilt ...
Nach § 5 Absatz 2 TV ATZ erfolgt eine Aufstockung auf regelmäßig 83 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Das Bundesarbeitsgericht entschied zwei Fälle von ...
Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers.
Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei und gehört somit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, auch wenn Sie einen höheren Betrag als 20 Prozent des ...
Dadurch wird eine geringere Steuer fällig. Das Gesetz sieht eine Mindestaufstockung um 20 Prozent des Entgelts in der Altersteilzeit vor. In den allermeisten ...
Ich bin in Altersteilzeit und erhalte Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz. Bei der Einkommensteuerveranlagung muss ich Nachzahlungen leisten.