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Bedeutungen: [1] Rechtssprache: die unentgeltliche Überlassung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern bei Verpflichtung der Rückgabe. [2] umgangssprachlich: Leihhaus. [3] umgangssprachlich: Vermietung gegen Entgelt.
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Leihvertrag

Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird. Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim Leihwagen, dem... Wikipedia
DeclensionLeihe is a feminine noun. Remember that, in German, both the spelling of the word and the article preceding the word can change depending on ...
Lexikon Online ᐅLeihe: die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache (§§ 598–606 BGB). Der Verleiher muss den Gebrauch gestatten, haftet nur für ...
From, To, Via. • leihen, → borrow, ↔ lenen — iets tijdelijk gebruiken wat niet van jou is, dikwijl in ruil voor een kleine vergoeding.
Homophones: leihe, Laie. Noun edit. Leihe f (genitive Leihe, plural Leihen). borrowing and lending; an instance of this synonym △. Synonym: Leihen n.
to borrow sth. (from so.) | borrowed, borrowed | · ( sich Dat.) etw. · (von jmdm.) leihen | lieh, geliehen | ; to hire sth. | hired, hired | · etw. · leihen | lieh ...
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Leihe · Auslegung · Darlehen · Familie · Miete · Nutzungsrecht · Rechtsgeschäft · Verpflichtungsgeschäft · Vertrag · Vertrag, privatrechtlicher. Fussnoten ...
Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim Leihwagen, dem „Video-Verleih“, „Boots ...
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