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Unmöglichkeit

Unmöglichkeit

BGB
Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert den Rechtsbegriff Unmöglichkeit nicht, vielmehr setzt es ihn als bekannt voraus. Unterschieden werden die Unmöglichkeit und das Unvermögen. Wikipedia
Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem erbracht werden kann. Bei Nichteinhaltung der ...
Weitere Fragen
unmoeglichkeit von wirtschaftslexikon.gabler.de
1. Begriff: Bezeichnung des Bürgerlichen Rechts für ein Ereignis, das den Schuldner hindert, eine geschuldete Leistung zu erbringen. Die durch den Schuldner ...
Variante der Leistungsstörung. Sie liegt vor, wenn ein Schuldner zwar an sich zu einer Leistung an einen Gläubiger verpflichtet ist, dies aber selbst nicht ...
Unmöglichkeit steht für: in der Philosophie das Gegenteil der Möglichkeit; in der Rechtswissenschaft eine mögliche Form der Vertragsverletzung.
1. Unmöglichkeit ... Gem. § 275 Abs. 1 ist der „Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist“.
unmoeglichkeit von jura-online.de
Die wirtschaftliche Unmöglichkeit führt nach § 313 BGB lediglich zur Vertragsanpassung bzw. einem erleichterten Rücktrittsrecht. Beispiel: C verkauft B ein Auto ...
Die Unmöglichkeit i.S.d. § 275 I BGB liegt vor, wenn der geschuldete Leis tungserfolg endgültig nicht mehr herbeigeführt werden kann. Das kann auf.
Ist die Leistung gemäß § 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB für jedermann unmöglich, liegt objektive Unmöglichkeit vor. Die Leistung kann aus tatsächlichen, rechtlichen und ...