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In welchen Fällen ist eine Genehmigung für die Nutzung von Google-Marken erforderlich?

Eine Genehmigung ist in den allermeisten Fällen erforderlich.

Sämtliche Marken, Logos, Webseiten, Screenshots oder andere charakteristische Merkmale ("Google-Marken") von Google sind durch geltende Marken- oder Urheberrechtsschutzgesetze bzw. andere Gesetze hinsichtlich geistigen Eigentums geschützt. Wenn Sie beliebige Google-Marken auf Ihrer Website, für Werbemaßnahmen bzw. in einem Artikel oder Buch verwenden oder sie an anderer Stelle reproduzieren möchten, müssen Sie zunächst eine Genehmigung von Google einholen. Wir haben uns bemüht, diesen Vorgang für Sie so komfortabel wie möglich zu gestalten.

Lesen Sie sich zunächst die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte (die "Richtlinien") durch, um sich einen Überblick über den Ablauf zu verschaffen und sich über zu unterlassende Tätigkeiten zu informieren. Über diese Richtlinien gelangen Sie zum Anfrageformular für Genehmigungen, das Sie ausfüllen und an uns senden müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich durch die Unterzeichnung des Anfrageformulars für Genehmigungen sowohl mit den "Richtlinien" als auch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Google-Marken (den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") einverstanden erklären, die sie sorgfältig lesen, verstehen und akzeptieren müssen.

Zu den Richtlinien.