Die Google +1-Schaltfläche ("+1-Schaltfläche") ist ein Mittel für Anbieter von Anwendungen, Websites und anderen Diensten (die "Publisher") zur Bereitstellung der Google +1-Empfehlungsfunktion auf ihren Websites und anderen Diensten. Mit einem Klick auf die +1-Schaltfläche können Nutzer signalisieren, dass Ihnen die Website des jeweiligen Publishers gefällt, und die Inhalte der Website auf Google+ teilen. Die nachfolgenden Richtlinien sowie die Nutzungsbedingungen von Google regeln, wie Publisher die +1-Schaltfläche verwenden dürfen.
Publisher dürfen keine Daten über einen Nutzer weitergeben oder verkaufen, die durch dessen Verwendung der +1-Schaltfläche entstehen. Zur Klarstellung: Dieses Verbot umfasst unter anderem den Einsatz von Pixeln, Cookies und anderen Methoden, um die Klicks eines Nutzers auf die +1-Schaltfläche zu erfassen und die so gewonnenen Daten anschließend offenzulegen, zu verkaufen oder auf andere Weise an Dritte weiterzugeben.
Publisher dürfen nicht versuchen, die Identität eines Nutzers der +1-Schaltfläche zu ermitteln, es sei denn, der Nutzer gibt dem Publisher das Einverständnis zur Preisgabe seiner Identität über ein von Google zugelassenes Autorisierungsverfahren. Dieses Verbot betrifft auch die Identifizierung von Nutzern, indem die Google-Berichtsdaten zur +1-Schaltfläche mit Daten des Publishers in Beziehung gesetzt werden.
Publisher dürfen die +1-Schaltfläche nicht ändern oder verschleiern und nicht mit Werbeinhalten verknüpfen, z. B. durch Platzierung der +1-Schaltfläche auf oder neben einer Anzeige oder durch Platzierung von Anzeigen in Inhalte, die über +1 geteilt wurden, es sei denn, dies wurde dem Publisher durch Google genehmigt. Publisher dürfen in Inhalte, die über die +1-Schaltfläche von Nutzern geteilt wurden, keinen Text, Bild oder sonstige Inhalte einfügen, die gegen die Inhalts- und Verhaltensrichtlinien für Nutzer des Google+ Projekts verstoßen.
Publisher dürfen Nutzer nicht dazu aufrufen, auf die +1-Schaltfläche zu klicken, um andere Nutzer zu täuschen. Publisher dürfen keine Prämien, Gelder oder sonstige geldwerte Vorteile als Gegenleistung für Klicks auf die +1-Schaltfläche versprechen. Zur Klarstellung: Publisher können Nutzer zum Klicken auf die +1-Schaltfläche aufrufen, um Inhalte und Funktionen für die Nutzer und ihre sozialen Verbindungen zu aktivieren. Wenn Publisher Nutzer zur +1-Schaltfläche leiten, muss die +1-Aktion einen Bezug zum Inhalt des Publishers haben und der Inhalt oder die Funktion muss sowohl für den Besucher und als auch seine sozialen Verbindungen verfügbar sein.
Google ist berechtigt zu analysieren, wie ein Publisher die +1-Schaltfläche verwendet, um sicherzustellen, dass der Publisher diese Richtlinien einhält, und um die Weiterentwicklung der +1-Schaltfläche durch Google zu ermöglichen. Mit der Verwendung der +1-Schaltfläche erteilen Publisher Google die Erlaubnis, ein automatisiertes Softwareprogramm (häufig als "Web-Crawler" bezeichnet) zu nutzen, um die mit der +1-Schaltfläche verknüpften Websites abzurufen und zu analysieren.