DE10117095A1 - Austauschbare Maschinenkomponente einer Spinnereimaschine mit einer Identifikationskennzeichnung und System zur Qualitätssicherung - Google Patents

Austauschbare Maschinenkomponente einer Spinnereimaschine mit einer Identifikationskennzeichnung und System zur Qualitätssicherung

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DE10117095A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft austauschbare Maschinenkomponenten (20, 30, 40, 50) einer Spinnereimaschine, bei denen erfindungsgemäß eine Identifikationskennzeichnung (21, 31, 41, 51) angeordnet bzw. die Identifikationskennzeichnung an einer einfach zugänglichen Stelle auslesbar ist. Durch Sensoren (22, 32, 42, 52) ist die Identifikationskennzeichnung (21, 31, 41, 51) automatisch erfaßbar, so daß die Konfiguration einer Spinnstelle automatisch abrufbar ist. Die Konfigurationsdaten stehen somit für ein Überwachungs- und Servicesystem, beispielsweise zur Ferndiagnose, zur Verfügung.

Description

Die Erfindung betrifft zumindest eine austauschbare Maschinenkomponente bzw. ein austauschbares Bauteil einer Spinnereimaschine, das bzw. die eine Identifikationskennzeichnung zur automatischen Erfassung durch eine Sen­ soreinrichtung aufweist.
Aus der EP 0 922 797 A2 ist ein Spinnrotor für eine Offenend- Spinnmaschine bekannt, bei dem am Außenumfang des Rotortellers eine Identifikationsmarkierung angeordnet ist. Die Identifikationsmarkierung wird berührungslos von einem Sensor gelesen, der an einem Bedienaggregat angeordnet ist. Die mit der Sensoreinrichtung anhand der Identifikationsmar­ kierung erfaßten Signale werden mit Daten in einer Steuereinrichtung vergli­ chen und das Bedienaggregat verweigert ein Wiederanspinnen an der Offe­ nend-Spinnmaschine, wenn die Signale der Identifikationsmarkierung nicht mit vorgegebenen Daten übereinstimmen. Damit wird gewährleistet, daß nur sicherheitstechnisch unbedenkliche Spinnrotoren zum Einsatz kommen. Als Identifikationsmarkierung werden ein Strichcode oder ein Transponder vor­ geschlagen. Die Sensoreinrichtung erfaßt die Identifikationsmarkierung dabei optisch oder induktiv. Zur Erfassung der Identifikationsmarkierung muß je­ doch die Abdeckung einer Spinnbox, in der der Spinnrotor angeordnet ist, geöffnet und der Spinnrotor durch ein Hilfsantriebsrad angetrieben werden, so daß die Identifikationsmarkierung in die Nähe der Sensoreinrichtung ge­ dreht wird.
Aus der EP 1 035 241 A1 ist ebenfalls ein Spinnrotor bekannt, bei dem am Außenumfang des Rotortellers eine Kennzeichnung angeordnet ist, die bei Stillstand des Spinnrotors von einer Bedienperson visuell erkennbar ist. Da­ mit läßt sich jedoch keine automatische Kontrolle des Spinnrotors realisie­ ren.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine austauschbare Komponente einer Spinnereimaschine so weiterzubilden, daß ein automatisierbares Kontroll- und/oder Qualitätssicherungssystem an der Spinnereimaschine umsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1, 24, 28 bzw. 35 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist eine Identifikationskennzeichnung zum automati­ schen Erfassen der Kennzeichnung durch eine Sensoreinrichtung am Innen­ umfang und/oder am Innenboden eines Rotortellers eines Spinnrotors ange­ ordnet. Die Anordnung der Identifikationskennzeichnung an der Innenseite des Rotortellers ermöglicht eine automatische Erfassung der Markierung bzw. Kennzeichnung während der Drehung oder des Stillstands des Spinn­ rotors, ohne daß zu deren Erfassung die Spinnbox, unter der der Rotor an­ geordnet ist, geöffnet werden muß. Zum Beispiel kann bei geschlossener Rotorbox durch ein Fadenabzugsröhrchen und eine Fadenabzugsdüse eine Erfassungseinrichtung in die Spinnbox eingeführt und der Innenfläche des Rotortellers gegenüberliegend positioniert werden, ohne daß an der her­ kömmlichen Spinnbox Veränderungen vorgenommen werden müssen. Eine solche Erfassung kann beispielsweise mit einer endoskopartigen Erfas­ sungseinrichtung, wie unten beschrieben, vorgenommen werden.
Gleichzeitig kann durch die Anordnung der Identifikationskennzeichnung an einer Innenfläche des Rotortellers eine Verunreinigung des Rotors erkannt werden. Eine solche Verunreinigung tritt zum Beispiel bei längerem Betrieb des Spinnrotors dann auf, wenn im Ausgangsprodukt Faserband Verunreini­ gungen sind, die sich im Rotor ablagern. Verunreinigungen können auch auftreten, wenn einzelne Fasern nicht in das abgezogene Garn eingebunden werden, sondern sich zum Beispiel in der Nähe der Rotorrille oder mittig an der Drehachse ansammeln. Die Verunreinigungen beeinträchtigen die Garn­ qualität und führen zum Beispiel bei einem Fadenwächter zu Fehlermeldun­ gen. Trotz einer automatischen Rotorreinigung vor dem Wiederanspinnen können solche Verunreinigungen zurückbleiben und führen dann nach dem Wiederanspinnen weiterhin zur Beeinträchtigung der Garnqualität, die schließlich zu einer schleichenden Verminderung der Garnqualität führt. Die­ se kann statistisch nur über lange Zeiträume erkannt und erfaßt werden.
Durch die Anordnung der Identifikationskennzeichnung auf einer Innenfläche des Rotortellers lagert sich dagegen eine solche Verunreinigung in der Nähe oder auf der Identifikationskennzeichnung ab, so daß diese für die automati­ sche Erfassungseinrichtung unleserlich wird. Durch das Identifikationskenn­ zeichen wird die Verschmutzung zum Beispiel darüber erfaßt, daß das Iden­ tifikationskennzeichen gar nicht mehr ausgelesen werden kann oder die Si­ gnalstärke vom Identifikationskennzeichen unter einen bestimmten Sollwert abfällt. Somit kann vor dem Entstehen der schleichenden Garnverschlechte­ rung durch das Erfassen der Identifikationskennzeichnung eine solche Ver­ unreinigung rechtzeitig erkannt werden. Nach dem Erkennen einer solchen Verunreinigung wird eine Fehlermeldung ausgegeben, die dann dem Be­ dienpersonal signalisiert, daß der Rotor ausgetauscht oder gereinigt werden muß.
Der Rotorteller ist dabei ein Maschinenelement bzw. eine Komponente einer Rotorspinnmaschine, die in Abhängigkeit der gewünschten Produkteigen­ schaften oder verschleißbedingt austauschbar ist. Zum Beispiel wird der Rotordurchmesser aufgrund der gewünschten Produktionsgeschwindigkeit des Garns ausgewählt. Ebenso hat die Art des Rotors bzw. dessen Oberflä­ chenbeschaffenheit und Formgebung auf die Garnqualität Einfluß oder hängt davon ab, welche Art von Fasern zu einem Garn versponnen werden sollen. All diese Informationen können anhand der Erfassung der Identifikations­ kennzeichnung an eine Maschinensteuerung übermittelt werden. Dabei wird zum Beispiel in der Maschinensteuerung eine Datenprüfung daraufhin vor­ genommen, ob die an der Maschinensteuerung eingestellte, gewünschte Art des Garns mit der erfaßten, austauschbaren Maschinenkompontente kom­ patibel ist. Das heißt, ob die gewünschte Art des Garns mit dem an jeder Spinnstelle installierten Typ einer austauschbaren Maschinenkomponente produzierbar ist. Damit wird eine automatisierbare Konfigurationserfassung für jede einzelne Spinnstelle einer Spinnmaschine ermöglicht, was unmittel­ bar in die Qualitätssicherung einfließt.
Neben dem Rotorteller weist zum Beispiel eine Spinnstelle einer Rotor­ spinnmaschine weitere, austauschbare Komponenten bzw. Bauteile auf, die ebenfalls auf die Art des produzierten Garns und dessen Qualität Einfluß haben. Neben der Qualitätssicherung ermöglicht das automatische Erfassen der Identifikationskennzeichnung und der Vergleich dieser mit den für die Spinnmaschine bzw. Spinnereimaschine zugelassenen Komponenten, die Betriebssicherheit und Bediensicherheit der Spinnereimaschine zu erhöhen.
Die oben zum Rotorteller beschriebenen Vorteile gelten daher entsprechend für sämtliche austauschbaren Komponenten, die mittelbar oder unmittelbar auf die Garnart und Qualität bzw. auf die Art und Qualität eines Spinnerei­ produktes Einfluß haben. Diese austauschbaren Komponenten sind z. B. bei einer Rotorspinnmaschine: eine Auflösewalze, ein Rotorschaft des Spinnro­ tors, eine Stützscheibe zur Lagerung des Spinnrotors, eine Abzugsdüse, ein Fadenabzugsröhrchen, eine Speisemulde oder Faserbartstütze oder ein Garnsensor zur Erfassung der Garnqualität.
Allgemein ist eine Spinnereimaschine regelmäßig eine Rotorspinnmaschine, eine Friktionsspinnmaschine, eine Ringspinnmaschine, eine Karde, ein Streckwerk, eine Airjet-Spinnmaschine und dergleichen, die jeweils zumin­ dest eine austauschbare Komponente bzw. ein austauschbares Bauteil auf­ weisen, welches mittelbar oder unmittelbar Einfluß auf die Produktqualität hat.
Vorzugsweise ist die Identifikationskennzeichnung bei allen austauschbaren Komponenten gleich oder gleichartig ausgestaltet, so daß zum Lesen der Identifikationskennzeichnung ein einheitliches, identisches Erfassungssy­ stem mit zum Beispiel gleichen Erfassungssensoren einsetzbar ist.
Ist die Identifikationskennzeichnung eine spektral identifizierbare Farbmar­ kierung, so kann z. B. zur Kennzeichnung des Bautyps der austauschbaren Komponente für jeden Bautyp eine eigenen Grundfarbe verwendet werden. Liegt die Grundfarbe im visuell wahrnehmbaren Bereich, so kann das Bedie­ nungspersonal allein anhand der Grundfarbe bzw. der verschiedenen Grundfarben der verschiedenen Bautypen erkennen, um welchen Bautyp es sich handelt und welcher Bautyp aktuell an der Spinnstelle eingesetzt wer­ den muß. Dabei ist die Farbmarkierung leicht erfaßbar und kann vom Be­ dienpersonal fehlerfrei zugeordnet werden. Vorteilhaft ist dabei, wenn für eine gewünschte Art des zu produzierenden Garns alle austauschbaren Komponenten mit der gleichfarbigen Farbmarkierung versehen sind, so daß das Bedienpersonal an einer Spinnereimaschine nur die Übereinstimmung der Farben kontrollieren braucht. Damit erhöht sich die Sicherheit bei der Bestückung der Spinnereimaschine (z. B. Spinnstelle) und das automatische Erfassungssystem wird daher weniger Fehlermeldungen zur Folge haben.
Werden bei der Farbmarkierung differenzierbare Farbanteile verwendet, so weist das komplexe Kennzeichnungsmuster durch einen Farbbereich bzw. durch Verwendung mehrerer, spektral differenzierbarer Farben einen höhe­ ren Informationsgehalt auf. Damit erhöht sich die Informationsdichte bei gleicher zur Verfügung stehender Fläche für die Markierung und die Markierung muß räumlich nicht so hoch aufgelöst werden. Beispielsweise können die Farben überlagert und durch das Sensorelement, welches dabei spektral auflösend ist, unterschieden werden. Besonders bei dem mit extrem hoher Geschwindigkeit drehenden Spinnrotoren ist es dann nicht notwendig, eine hohe räumliche Auflösung durch das Sensorelement zu ermöglichen. Auf­ grund der hohen Relativgeschwindigkeit der Identifikationsmarkierung be­ züglich des Sensorelements wäre bei einer ausschließlich räumlichen Erfas­ sung eine extrem hohe Abtastungsrate des Sensorelements erforderlich.
Durch Verwendung des ultravioletten und/oder infraroten Spektralbereiches bei der Farbmarkierung läßt sich der nutzbare Informationsgehalt durch Ausweitung des Spektralbereichs steigern. Die Verwendung des infraroten Spektralbereichs ist gegenüber Störungen, zum Beispiel Schmutzablagerung auf dem Sensor während der Messung oder dergleichen relativ unempfind­ lich. Dagegen ermöglicht eine Messung im UV-Spektralbereich eine höhere räumliche Auflösung.
Ist die Identifikationskennzeichnung in einem Bereich an der austauschbaren Komponente vorgesehen, der dem Verschleiß unterliegt, oder ist die ldentifi­ kationskennzeichnung selbst dem Verschleiß unterworfen, so kann gleich­ zeitig mit der Identifikation des Bauteils eine Prüfung auf Verschleiß vorge­ nommen werden. Zum Beispiel liegt ein nicht mehr tolerierbarer Verschleiß vor, wenn die Identifikationskennzeichnung durch Verschleiß soweit abge­ nutzt ist, daß diese nicht mehr gelesen werden kann oder der Signalpegel des Erfassungssensor unter einen Sollwert abfällt. Beispielsweise ist das Spektralmuster der Beschichtung der Zähne einer Auflösewalze einer Faser­ bandauflöseeinrichtung selbst als Identifikationskennzeichnung nutzbar. So­ bald die Verschleißbeschichtung abgenutzt ist, wird mit dem Feststellens des Fehlens der Identifikationskennzeichnung der Verschleißgrad gemessen.
Wird die Periodizität des von der Identifikationskennzeichnung erfaßten Si­ gnals überwacht, so kann daraus bei einem drehbar gelagerten, austausch­ baren Bauteil dessen Drehzahl gemessen werden. Dies ermöglicht einen Vergleich der tatsächlichen Drehzahl mit einer in der Maschinensteuerung hinterlegten, vorgegebenen Drehzahl. Bei einer Abweichung der Drehzahl von einem Toleranzbereich kann dann eine Fehlermeldung ausgegeben werden. Damit ist eine Fehlerursachenerkennung und eine präventive Qua­ litätssicherung realisierbar.
Ist die Identifikationskennzeichnung in Form eines Oberflächenprofils auf der austauschbaren Komponente markiert, so kann zum Beispiel über ein Ab­ standssensor oder über eine Mustererkennung das Oberflächenprofil abge­ tastet und daraus die Kennzeichnung abgeleitet werden. Zum Beispiel kann am Belag einer Stützscheibe durch die Anzahl und Art der Belüftungsrillen auf der Lauffläche des Stützscheibenbelags der Typ des Stützscheibenbe­ lags bzw. der Stützscheibe erkannt werden.
Ebenso kann zum Beispiel anhand des Durchmessers des Rotortellers der Typ des Spinnrotors erkannt werden, wenn an der Spinnbox einer Rotor­ spinnmaschine Rotoren verschiedener Durchmesser verwendbar sind.
Bei der Identifikationskennzeichnung für eine austauschbare Maschinen­ komponente gemäß Anspruch 24 kann durch das Erfassen der Identifikati­ onskennzeichnung jede Maschinenkomponente individuell erkannt bzw. identifiziert werden. Dies ermöglicht der Qualitätssicherung, daß der kom­ plette Lebenslauf der so individualisierten Maschinenkomponente nachvoll­ zogen wird. Damit kann der Herstellungsweg der Maschinenkomponente, die möglicherweise an verschiedenen Produktionsorten verarbeitet wurde, und der spätere Einsatzweg der Maschinenkomponente aufgezeichnet werden. Beispielsweise wird ein Spinnrotor für eine gewisse Betriebszeit an der Spinnstelle betrieben und dann zwecks Herstellung eines anderen Garns ausgebaut und zwischengelagert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann dieser Spinnrotor wieder eingesetzt und weiterverwendet. Mit einer Identifi­ kationskennzeichnung zur Individualisierung lassen sich die Gesamtlebens­ dauer eines einzelnen Spinnrotors und bei Bedarf die damit erzielten Quali­ tätsergebnisse protokollieren und auswerten.
Alternativ oder zusätzlich zur individualisierenden Identifikationskennzeich­ nung kann anhand dieser die Produktionscharge für die austauschbare Ma­ schinenkomponente erfaßt werden. Anhand der Chargenkennzeichnung ist es möglich, parallel zur Identifikationskennzeichnung erfaßte Fehlermeldun­ gen oder Garnqualitätswerte mit der Produktionscharge zu korrelieren und präventiv zu ermitteln, ob und welche Charge möglicherweise zu einer Pro­ duktion außerhalb des Toleranzbereiches führt. Damit läßt sich zur Quali­ tätssicherung die vollständige Charge der austauschbaren Maschinenkom­ ponente aus der Gesamtheit der baugleichen Maschinenkomponenten er­ mitteln und identifizieren. Zusätzlich erhält man für die Herstellung Informa­ tionen darüber, an welchem Herstellungsort bzw. bei welchem Herstellungs­ verfahren optimale bzw. weniger optimale Maschinenkomponenten herge­ stellt werden.
Bei der Spinnstelle gemäß Anspruch 28 ist der Meß- bzw. Sensorkopf der Sensoreinrichtung der Spinnstelle zugeordnet. Der Meßkopf ist daher in der Nähe der zu erfassenden, austauschbaren Maschinenkomponente fest in­ stalliert und muß zur Messung nicht über eine geeignete Mechanik in die Nähe der Maschinenkomponente gebracht werden. Dies ist vor allem für sol­ che Maschinenkomponenten, wie die Stützscheibe oder die Auflösewalze, vorteilhaft, die an schwer zugänglichen Stellen in der Spinnbox angeordnet sind.
Der Meßkopf kann dabei ein aktives oder passives Element der Sensorein­ richtung sein, wie beispielsweise eine elektrische oder elektromagnetische Signalempfangs- und/oder Signalsendeeinrichtung, eine Objektivlinse für einen optischen Detektor, ein CCD-Element mit spektral auflösenden, optischen Elementen zur Farbmessung oder dergleichen. Zur Kostenreduktion ist es vorteilhaft, vor der Umwandlung der gemessenen oder erfaßten Si­ gnale in auswertbare Signale und vor Auswertung der auswertbaren Signale, die Signale von mehreren verschiedenen austauschbaren Komponenten über einen Multiplexer auf die Umwandlungs- bzw. Auswerteeinheit zu schalten. Trotz einer Vielzahl von Meßstellen ist daher nur eine einzige Um­ wandlungs- und Auswerteeinrichtung notwendig.
Eine besonders störunanfällige Übertragung findet durch eine Lichtleitfaser statt, in der die übertragenen optischen Signale keinen elektromagnetischen Störeinflüssen unterliegen. Wird die Identifikationskennzeichnung optisch ausgelesen, so genügt es im einfachsten Fall eines Meßkopfes, wenn ein Ende der Lichtleitfaser der Identifikationskennzeichnung einer Maschinen­ komponente gegenüberliegt.
Die zentrale Erfassungseinrichtung und/oder Auswerteeinrichtung kann da­ bei in einer der Spinnstelle beistellbaren Wartungsvorrichtung, z. B. einem Wartungsautomaten zum Wiederanspinnen einer Spinnstelle, untergebracht sein, so daß trotz einer Vielzahl von zu überwachenden Spinnstellen ledig­ lich eine Erfassungs- und/oder Auswerteeinrichtung erforderlich ist.
Vorzugsweise wird für eine Signalübermittlungsverbindung zwischen der Spinnstelle und der beistellbaren Wartungsvorrichtung eine berührungslose, optische Sende- und Empfangseinrichtung vorgesehen (z. B. Infrarot). Alter­ nativ hierzu kann die ohnehin an der Maschinensteuerung vorhandene Kommunikationsschnittstelle zwischen Spinnmaschinensteuerung und War­ tungsvorrichtung eingesetzt werden.
Zur Kontrolle der Bestückung einer Spinnstelle mit zumindest einer aus­ tauschbaren Maschinenkomponente wird für jede Spinnstelle gemäß An­ spruch 35 eine Anzeige- und/oder Abfrageeinrichtung vorgesehen. Dies ist beispielsweise eine LCD-Anzeige mit einer oder mehreren Zeilen oder ein Monitor, der für die Abfrageeinrichtung mit einer entsprechenden Eingabeta­ statur oder einer Computertastatur ausgestattet ist. Es ist daher für einen Bediener möglich, die aktuelle Konfiguration an der Spinnstelle aufzurufen und zu kontrollieren.
Die Anzeige oder Abfrage kann dabei bedarfsabhängig entweder an jeder Spinnstelle, zentral an der Spinnmaschine, an einer dezentralen Steuerung für die Spinnmaschine, einer Zentralsteuerung für die Spinnfabrik oder ex­ tern in einer Servicezentrale erfolgen.
Besonders vorteilhaft läßt sich mit der Abfrageeinrichtung die Konfiguration jeder Spinnstelle einer Spinnmaschine abrufen und diese Daten dann mit der Abfrageeinrichtung oder einer Auswerteeinheit mit anderen, von der Spinn­ stelle gewonnenen Daten korrelieren. Beispielsweise können die gemesse­ nen Qualitätswerte des erzeugten Garns mit der Bestückung korreliert oder die Gesamtlebensdauer einer austauschbaren Maschinenkomponente überwacht werden, um so aus diesen Daten statistische Qualitätsanalysen durchzuführen. Liegen zum Beispiel die Garnwerte an einer Spinnstelle häu­ figer außerhalb eines Toleranzbereichs, so kann einerseits festgestellt wer­ den, ob die Konfiguration an austauschbaren Maschinenkomponenten an der Spinnstelle für die gewünschte Qualität geeignet ist, oder ob anhand an­ derer, gewonnener Erfahrungswerte die Qualität des Garns ursachenmäßig auf eine spezielle Maschinenkomponente zurückgeführt werden kann.
Bei einem Steuerungssystem nach Anspruch 44 werden die so ermittelten und ausgewerteten Daten von der Spinnstelle verwendet, um Steuerpara­ meter für die Spinnmaschine bzw. die Spinnstelle zu optimieren und ent­ sprechend optimierte Parameter an der Spinnmaschine oder Spinnstelle ein­ zustellen. Anhand der gewonnenen Ergebnisse aus der Qualitätssicherung werden somit aktiv Maßnahmen ergriffen, um die Qualität des gesponnenen Garn weiter zu steigern.
Die Anzeige- und/oder Abfrageeinrichtung und das Steuerungssystem sind nicht nur für eine Spinnstelle einer Spinnmaschine einsetzbar sondern ent­ sprechend zur Erfassung, Kontrolle und Steuerung einer anderen Spinne­ reimaschine in einem Spinnbetrieb geeignet. Beispiele für solche Spinnma­ schinen mit mindestens einer austauschbaren Komponente sind eine Karde, eine Strecke oder eine Ringspinnmaschine.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilquerschnittsansicht einer Spinnstelle und einen der Spinnstelle beigestellten Roboter mit einer endoskopartigen Sensoreinrichtung;
Fig. 2A und Fig. 2B ein erstes und zweites Ausführungsbeispiel für die Anordnung einer sensorlesbaren Kennzeichnung im Rotorteller eines Spinn­ rotors;
Fig. 3 eine schematische Anordnung zum Erfassen der Kennzeichnun­ gen von austauschbaren Maschinenelementen und
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines vor-Ort- oder Ferndiagno­ sesystems zur Erfassung einer Maschinenbestückung.
Fig. 1 zeigt eine Teilquerschnittansicht einer Spinnstelle 1 einer Rotor­ spinnmaschine und eine Teilseitenansicht eines der Spinnstelle 1 beistellba­ ren Roboters 2. In der Spinnbox der Spinnstelle 1 wird auf an sich bekannte Weise ein Spinnrotor 3 drehbar gelagert und angetrieben. Am vorderen Ende eines Schaftes 4 des Spinnrotors 3 ist ein Rotorteller 5 befestigt. Der of­ fenen Seite des Rotortellers 5 gegenüberliegend ist in einer Abdeckung 6 der Spinnbox eine Fadenabzugsdüse 7 angeordnet. An der Außenseite der Abdeckung 6 schließt sich an die Fadenabzugsdüse 7 ein Fadenabzugs­ röhrchen 8 an.
Während der Fadenproduktion wird der gesponnene, in Fig. 1 strichpunk­ tiert dargestellte Faden 9 aus der Rille des Rotortellers 5 durch die Fadenab­ zugsdüse 7 und das Fadenabzugsröhrchen 8 abgezogen. Das Anspinnen des Fadens 9 erfolgt auf an sich bekannte Weise mittels des Roboters 2 und der Faden 9 wird nach dem Anspinnen über ein Abzugswalzenpaar auf an sich bekannte Weise auf eine laufend angetriebene Spule aufgewickelt (nicht dargestellt).
Im Fadenabzugsröhrchen 8 ist von der Oberseite her ein scheibenartiger Drallstoppeinsatz 10 eingesetzt, der verschleißarm bezüglich des Abriebs durch den abgezogenen Faden ist und der eine Oberflächenstrukturierung aufweist, die eine gewünschte Anzahl von Drehungen pro Fadenlänge auf den Faden überträgt. Der Durchgang des Fadenabzugsröhrchens 8 ist schlitzartig ausgebildet, wobei der Eintrittsschlitz angrenzend zur Fadenab­ zugsdüse 7 dem Querschnitt der Bohrung in der Fadenabzugsdüse 7 ent­ spricht und zur Fadenaustrittsseite hin nach oben trichterartig zunimmt. Der freie Querschnitt der Bohrung der Fadenabzugsdüse 7 wird daher durch das Fadenabzugsröhrchen 8 koaxial fortgesetzt und nach oben hin erweitert. Beim Abziehen des Fadens 9 liegt der Faden auf einem Bogensegment des Drallstoppeinsatz 10 an.
Auf dem Roboter 2 ist eine beweglich gelagerte Detektoreinheit angeordnet, die auf Anforderung in eine dem Fadenabzugsröhrchen 8 gegenüberliegen­ de Position verfahren wird. In der Detektoreinheit 11 ist ein ausfahrbarer Detektortubus 12 gelagert, der zum Erfassen von Markierungen aus dem Gehäuse der Detektoreinheit 11 ausfahrbar ist. Beim Ausfahren fährt der Tubus 12 durch das Fadenabzugsröhrchen 8 und die Fadenabzugsdüse 7 bis in die Nähe des Rotortellerbodens 18.
Im Detektortubus 12 verlaufen Lichtleitfasern, die bis zum vorderen Ende des Tubus 12 geführt und dort mit dem Abbildungssystem 13 verbunden sind. In der Detektoreinheit 11 ist eine Beleuchtungsquelle angeordnet, de­ ren Licht durch die Lichtleitfasern im Tubus 12 zum Abbildungssystem 13 geführt wird und dort aus dem Abbildungssystem, beispielsweise ein Lin­ senelement, austritt. Das von dem zu messenden Objekt reflektierte Licht wird wiederum durch das Abbildungssystem 13 gesammelt und über die Lichtleitfasern zurück in die Detektoreinheit 11 gekoppelt, wo es von einem optoelektronischen Sensor erfaßt wird. Enthält das zu messende Objekt eine Farbmarkierung, so schließt die Detektoreinheit 11 in Abhängigkeit von der Beleuchtungsquelle, von Störlicht und vom Spektralbereich des Objektes noch Fequenzbandfilter und spektral auflösende Elemente ein.
An der Innenfläche des Fadenabzugsröhrchens 8 ist eine optische Markie­ rung 15 angeordnet (in Fig. 1 nur symbolisch dargestellt), die durch das Abbildungssystem 13 beim Durchfahren des Fadenabzugsröhrchens 8 er­ faßt wird. Entsprechend ist an der Innenseite der Bohrung der Fadenab­ zugsdüse 7 eine optische Markierung 15 angeordnet, die beim Einfahren des Tubus 12 in die Spinnbox erfaßt und gelesen wird. Sobald der Detektortubus 12 in seiner Endposition ist, wird eine optische Markierung am Boden des Rotortellers 5 gelesen.
Eine erste Ausführungsform einer optischen Markierung ist in Fig. 2A dar­ gestellt. Die optische Markierung 16 ist eine konzentrische Markierung um die Drehachse des Rotortellers 5 und wird beispielsweise mittels Laserät­ zung in den Rotorteller 5 eingeätzt. Aufgrund der Abstände und Dicken der einzelnen Striche der Markierung 16 (Strichcode) kann dann in der Auswer­ teeinheit aus dem optischen Signal von der Detektoreinheit 11 ein Zahlen­ wert aus der optischen Markierung 16 berechnet werden. Die vordere Stirnseite des Rotorschaftes 4 ragt teilweise in den Rotorteller 5 hinein, vgl. Fig. 1.
Zum Auslesen der optischen Markierung 16 wird der Spinnrotor durch eine an sich bekannte Antriebseinheit für den Spinnrotor angetrieben, beispiels­ weise mit einem Tangentialriemen, der über den Rotorschaft 4 läuft (nicht dargestellt). Daneben kann bei Stillstand des Rotors 3, zum Beispiel wenn der Tangentialriemen vom Schaft 4 abgehoben ist, der Detektortubus 12 ge­ dreht werden. Dabei wird während der Drehung des Tubus 12 die optische Achse des Abbildungssystems, die gegenüber der Tubusachse geneigt ist, konzentrisch über die markierte Fläche des Rotortellerbodens geführt und die Information aus der optischen Markierung 16 ausgelesen.
Fig. 2B zeigt eine zweite Ausführungsform einer optischen Markierung 17, die hier auf der Stirnseite des Rotorschafts 4 angeordnet ist. Das Auslesen der Information erfolgt entsprechend dem zuvor beschriebenen Auslesen der optischen Markierung 16, wobei die optische Achse des Abbildungssystems 13 weniger stark gegenüber der Achse des Detektortubus 12 geneigt ist.
Fig. 3 zeigt ein optisches Erfassungssystem zur optischen Erfassung von austauschbaren Bauteilen an einer Rotorspinnmaschine. Zur besseren Übersichtlichkeit des Aufbau des Systems sind die einzelnen Elemente nur schematisch wiedergeben. Anordnung und Betrieb der Elemente der Rotor­ spinnmaschine erfolgt auf an sich bekannte Weise. Dabei bezeichnet 20 ei­ nen Schaft des Spinnrotors, 21 eine optische Markierung am Schaft 20, 22 einen optischen Sensorkopf und 23 eine Signalleitung. 30 bezeichnet einen Rotorteller, 31 eine optische Markierung auf dem Rotorteller, 32 einen opti­ schen Sensorkopf zum Auslesen der Markierung 31 und 33 eine Signallei­ tung. 40 bezeichnet eine Stützscheibe zum Lagern des Rotorschafts 20, 41 eine optische Markierung auf der Stützscheibe 40, 42 einen optischen Sen­ sorkopf und 43 eine Signalleitung. 50 bezeichnet ein Seitenteil einer Auflösewalze, 51 eine optische Markierung am Seitenteil, 52 einen optischen Sensorkopf und 53 eine Signalleitung.
Die Sensorköpfe 22, 32, 42 und 52 sowie die Signalleitungen 23, 33, 34, 53 sind identisch aufgebaut. Die Sensorköpfe sind entweder passive Aufnehmer zum Ausstrahlen und Empfang von Licht, das in diesem Fall über Lichtleitfa­ sern als Signalleitungen übertragen wird. Oder die Sensorköpfe sind aktive, optoelektronische Bauteile, die selbst die Markierung beleuchten, das reflek­ tierte Licht aufnehmen und in elektrische Signale umwandeln. Dabei sind die Signalleitungen elektrische Leitungen zum Übertragen der Meßsignale von den Sensorköpfen und zur Bereitstellung der Spannungsversorgung für die Sensorköpfe.
Ein erstes Ausführungsbeispiel der Signalverarbeitung ist in Fig. 3 mit "A" bezeichnet. In diesem Fall sind die Signalleitungen 23, 33, 43, 53 in einem optoelektronischen oder elektronischen Multiplexer 60 zusammengeführt und von diesem wird jeweils ein Signal an eine Empfangs- und Auswerteein­ heit 61 weitergeleitet. Von dort werden die ausgewerteten Signale über einen Datenkanal 62 an eine Steuereinheit 63 der Spinnstelle oder der Rotor­ spinnmaschine weitergeleitet.
In einer zweiten Ausführungsform ("B" in Fig. 3) werden die Signalleitungen 23, 33, 43, 53 in einem optoelektronischen oder elektronischen Multiplexer 70 zusammengeführt und sequentiell über eine Leitung an eine Sendeeinheit 71 übertragen. Die Sendeeinheit 71 überträgt das gemultiplexte Signal auf einer optischen Strecke zum Roboter 2, der der Spinnstelle 1 beigestellt ist. Der Roboter 2 hat eine Empfangseinheit 72 zum Empfang des optischen Signals von der Sendeeinheit 71 und überträgt die empfangenen Signale zur Steuereinheit 73 des Roboters 2.
Fig. 4 zeigt ein Blockschaltbild eines Wartungssystems für eine Rotor­ spinnmaschine. In einer Steuereinheit 80 einer Spinnstelle 1 stehen die Daten über die Konfiguration der Spinnstelle zur Verfügung. Diese Daten wer­ den von einem automatischen Erfassungssystem, wie es beispielsweise in Fig. 3 dargestellt ist, zur Verfügung gestellt. Somit ist jederzeit die aktuelle und tatsächliche Konfiguration der Spinnstelle, daß heißt, die Typen der ein­ gebauten, austauschbaren Komponenten, abrufbar. Diese können zum Bei­ spiel mit einer Anzeigeeinrichtung 81 an der Spinnstelle angezeigt werden. Mit 81a, 81b und 80a, 80b sind exemplarisch weitere Spinnstellen und deren Steuereinheit sowie Anzeigevorrichtung bezeichnet.
Die Konfigurationsdaten werden optisch, wie beispielsweise in Fig. 3 bei "B" dargestellt, zu einem Roboter 85 bzw. dessen Steuereinheit übertragen. Damit sind die Daten an einer Anzeigevorrichtung 86 am Roboter 85 abruf­ bar. Weiterhin sind die Daten über einen Kommunikationsbus 88 zwischen der Steuereinheit 80 und einer Zentralsteuerung 87 der Rotorspinnmaschine übertragbar. Damit sind die Konfigurationsdaten an einer Anzeigevorrichtung der Steuereinheit 87 abrufbar. Von der Zentralsteuerung 87 können die Da­ ten auch über einen Kommunikationsbus 84 zum Roboter 85 übertragen werden.
Von der Steuereinheit 87 der Spinnmaschine sind die Daten über einen Kommunikationsbus 90 zu einer Fabriksteueranlage 91 übertragbar, wo sie ebenfalls an einer Anzeigevorrichtung 92 abrufbar sind. Strichpunktiert sind weitere Steuereinheiten für Spinnmaschinen 87a, 87b und Kommunikations­ busse 90a, 90b dargestellt, die ebenfalls mit der Fabriksteueranlage 91 ver­ bunden sind.
Die Steuereinheit der Spinnmaschine 87 oder die Fabriksteueranlage 91 sind über Kommunikationsleitungen 97, 98 mit einer Datenübertragungsein­ heit 93 verbunden. Die Daten von der Datenübertragungseinheit 93 werden von einer externen Datenübertragungseinheit 94 empfangen und an eine Serviceeinheit 95 übertragen. Dort sind die Daten über eine Anzeigevorrich­ tung 96 abrufbar.
Neben den Konfigurationsdaten werden über die Kommunikationskanäle 84, 88, 90, 97, 98, 93, 94 auch Betriebsparameter der Spinnstelle, des Roboters und der Spinnmaschine (z. B. Rotordrehzahl, Spulendaten, Abzugsge­ schwindigkeit des Fadens, Einzugsgeschwindigkeit des Faserbandes etc.) und die gemessenen Fadenwerte (Fadenqualitätswerte, die beispielsweise von einem Fadenwächter gemessen werden, wie Garnqualität, Dicke, Feh­ lerstellenhäufigkeit etc.) jeweils zu der übergeordneten Kontroll- und Steuer­ einheit 85, 87, 91, 95 übertragen.
Anhand der zur Verfügung stehenden Konfigurationsdaten, der Betriebs- und Qualitätsparameter lassen sich dann in einer der Steuereinheiten 85, 87, 91, 95 optimierte Betriebsparameter für den Betrieb an der Spinnstelle 80 er­ rechnen und diese Optimierungsparameter über die Kommunikationskanäle 84, 88, 90, 97, 98, 93, 94 zurück zur Spinnstellensteuerung 80 übertragen. Beispielsweise werden die Optimierungsparameter von der Serviceeinheit 95 zur externen Datenübertragungseinheit 94 übertragen. Oder die Daten wer­ den von der Serviceeinheit 95 zur Datenübertragungseinheit 93 übermittelt und entweder in die Fabriksteueranlage 91 eingegeben oder direkt an die Steuereinheit 87 der Spinnmaschine weitergegebenen.
Es läßt sich damit ein Ferndiagnosesystem realisieren, bei dem aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten eine externe Auswertung vorgenommen wird, um so eine Fehlerursachenfeststellung bereits im Servicezentrum vor­ nehmen zu können. Bei Auftreten von Störungen an der Spinnstelle ist es daher nicht in jedem Fall notwendig, daß ein Servicetechniker unmittelbar vor Ort die Systemkonfiguration erfassen und Analysen durchführen muß.

Claims (44)

1. Rotorteller für eine Rotorspinnmaschine mit einer Identifikationskenn­ zeichnung (16, 31) zum automatischen Erfassen durch eine Sensorein­ richtung (11, 12; 32), dadurch gekennzeichnet, daß die Identifikations­ kennzeichnung (16, 31) am Innenumfang und/oder am Innenboden des Rotortellers (5, 30) angeordnet ist.
2. Auflösewalze für eine Spinnmaschine, insbesondere eine Rotorspinnma­ schine, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflösewalze (50) eine Identifi­ kationskennzeichnung (51) zum automatischen Erfassen durch eine Sen­ soreinrichtung (52) aufweist.
3. Auflösewalze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifi­ kationskennzeichnung (51) im Seitenbereich der Auflösewalze (50) ange­ ordnet ist.
4. Auflösewalze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifi­ kationskennzeichnung (51) an einem Seitendeckel der Auflösewalze (50) angeordnet ist.
5. Rotorschaft für eine Rotorspinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotorschaft (4, 20) eine Identifikationskennzeichnung (17, 21) zum automatischen Erfassen durch eine Sensoreinrichtung (11, 12; 22) auf­ weist.
6. Rotorschaft nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifi­ kationskennzeichnung (17, 21) am Umfang und/oder einer Stirnseite des Rotorschafts (4, 20) angeordnet ist.
7. Rotorschaft nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifi­ kationskennzeichnung (17) an der Stirnseite des Schaftes (4) liegt, die durch den Boden eines Rotortellers (4) in den Rotorteller ragt.
8. Stützscheibe für eine Rotorspinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stützscheibengrundkörper (40), ein Stützscheibenbelag und/oder eine Stützscheibenwelle der Stützscheibe eine Identifikationskennzeichnung (41) zum automatischen Erfassen durch eine Sensoreinrichtung (42) auf­ weist.
9. Lager für ein Spinnrotorlager einer Rotorspinnmaschine, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Axial- und/oder Radiallager des Lagers eine Iden­ tifikationskennzeichnung zum automatischen Erfassen durch eine Sen­ soreinrichtung aufweist.
10. Abzugsdüse für eine Spinnmaschine, insbesondere eine Rotorspinnma­ schine, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzugsdüse (7) eine Identifika­ tionskennzeichnung (15) zum automatischen Erfassen durch eine Sen­ soreinrichtung (11, 12) aufweist.
11. Fadenabzugsröhrchen für eine Spinnmaschine, insbesondere für eine Rotorspinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß das Fadenabzugs­ röhrchen (8) eine Identifikationskennzeichnung (14) zum automatischen Erfassen durch eine Sensoreinrichtung (11, 12) aufweist.
12. Fadenabzugsröhrchen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Drallstoppeinrichtung (10) des Fadenabzugsröhrchens (8) eine Identifikationskennzeichnung zum automatischen Erfassen durch eine Sen­ soreinrichtung (11, 12) aufweist.
13. Speisemulde oder Faserbartstütze einer Faserbandauflöseeinrichtung einer Spinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß die Speisemulde oder die Faserbartstütze eine Identifikationskennzeichnung zum automa­ tischen Erfassen durch eine Sensoreinrichtung aufweist.
14. Garnsensor für eine Spinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß der Garnsensor eine Identifikationskennzeichnung zum automatischen Erfas­ sen durch eine Sensoreinrichtung aufweist.
15. Austauschbare Komponente nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) eine spektral identifizierbare Farbmarkierung ist.
16. Austauschbare Komponente nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmarkierung mehrere spektral differenzierbare Farbbestand­ teile aufweist.
17. Austauschbare Komponente nach Anspruch 15 oder 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Farbmarkierung spektrale Farbanteile aufweist, de­ ren spektrale Frequenzen im ultravioletten und/oder infraroten Bereich liegen.
18. Austauschbare Komponente nach einem der Ansprüche 1 bis 17, da­ durch gekennzeichnet, daß die Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) in einem Verschleißbereich der austauschbaren Kompo­ nente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) angeordnet ist und die Identifikations­ kennzeichnung durch Verschleiß zumindest teilweise löschbar ist.
19. Austauschbare Komponente nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß über die verschleißbedingte Änderung der Identifikationskenn­ zeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) der Verschleißgrad der austausch­ baren Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) erfaßbar ist.
20. Austauschbare Komponente nach einem der Ansprüche 1 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, daß mittels der Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) die Drehgeschwindigkeit der drehbar gelagerten, austauschbaren Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) erfaßbar ist.
21. Austauschbare Komponente nach einem der Ansprüche 1 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, daß die Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) ein Oberflächenprofil ist.
22. Austauschbare Komponente nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberflächenprofil Vertiefungen und/oder Erhöhungen aufweist.
23. Austauschbare Komponente nach einem der Ansprüche 1 bis 22, da­ durch gekennzeichnet, daß die Formgebung der austauschbaren Kompo­ nente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) als Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) erfaßbar ist.
24. Austauschbare Komponente einer Spinnereimaschine mit einer Identifi­ kationskennzeichnung zum automatischen Erfassen durch eine Sen­ soreinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifikationskenn­ zeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) zumindest eine individuelle Kom­ ponentenkennzeichnung umfaßt, anhand der jede einzelne Komponente aus einer Gesamtheit baugleicher Komponenten (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) identifizierbar ist, und/oder zumindest eine individuelle Chargenkenn­ zeichnung umfaßt, anhand der jedes Mitglied einer Gruppe baugleicher Komponenten nach der Produktionscharge identifizierbar ist.
25. Komponente nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Identi­ fikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) eine Bautypenkenn­ zeichnung der Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) umfaßt.
26. Komponente nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) eine Her­ stellerkennzeichnung, insbesondere eine Markenkennzeichnung, umfaßt.
27. Komponente nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) eine aus einer Gesamtheit baugleicher Komponenten nach einem der Ansprüche 1 bis 23 ist.
28. Spinnstelle (1) einer Spinnmaschine mit zumindest einer austauschbaren Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50), die eine Identifikationskenn­ zeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) zum automatischen Erfassen durch eine Sensoreinrichtung aufweist, wobei von einer zentralen Erfassungs­ einrichtung (61, 73) jeweils eine Signalleitung (23, 33, 43, 53) oder Si­ gnalstrecke zu einer Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) zum Erfas­ sen der Identifikationskennzeichnung verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßkopf (22, 32, 42, 52) der Sensoreinrichtung der Spinnstelle zugeordnet ist.
29. Spinnstelle nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Erfassungseinrichtung (61) einen Multiplexer (60) oder eine Umschalt­ einrichtung zum Umschalten zwischen den Signalleitungen (23, 33, 43, 53) aufweist.
30. Spinnstelle nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalleitung (23, 33, 43, 53) eine Lichtleitfaser ist.
31. Spinnstelle nach Anspruch 28, 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßkopf (22, 32, 42, 52) zumindest ein optisches Element und/oder ein optoelektronisches Element aufweist.
32. Spinnstelle nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeich­ net, daß die zentrale Erfassungseinheit (73) in einer der Spinnstelle (1) beistellbaren Wartungsvorrichtung (9, 85) angeordnet ist und zwischen den Signalleitungen (23, 33, 43, 53) in der Spinnstelle, die zu den Kom­ ponenten (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) führen, und der Signalleitung, die zur zentralen Erfassungseinheit (73) führt, eine Signalübermittlungsver­ bindung (71, 72) herstellbar ist.
33. Spinnstelle nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Multi­ plexer (70) oder die Umschalteinrichtung in der Spinnstelle (1) angeord­ net ist.
34. Spinnstelle nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeich­ net, daß die Komponente zumindest eine Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 27 ist.
35. Anzeige- und/oder Abfrageeinrichtung für eine Spinnstelle einer Spinn­ maschine, insbesondere eine Rotorspinnmaschine, wobei die Spinnstelle (1) zumindest eine Erfassungsvorrichtung (22, 32, 42, 52) zum automati­ schen Erfassen einer Identifikationskennzeichnung (14, 15, 16, 21, 31, 41, 51) von zumindest einer austauschbaren Komponente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) aufweist und durch die Einrichtung Informationen über die Komponente bereitstellbar sind, die anhand der Identifikationskenn­ zeichnung zugeordnet werden.
36. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ richtung (80, 81) an jeder Spinnstelle (1) angeordnet ist.
37. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ richtung (87, 89) einer Zentralsteuerung (87) der Spinnmaschine zuge­ ordnet ist und die Informationen für jede Spinnstelle (1) bereitstellbar sind.
38. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinn­ maschine eine jeder Spinnstelle beistellbare Wartungsvorrichtung (2, 85) aufweist, wobei die Einrichtung (86) der Wartungsvorrichtung zugeordnet ist und die Informationen für jede Spinnstelle (1) bereitstellbar sind.
39. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinn­ maschine in einer Spinnfabrik installiert ist, wobei die Einrichtung (91, 92) einer Zentralsteuerung (91) der Spinnfabrik zugeordnet ist und die Infor­ mationen für jede Spinnstelle (1) und/oder jede Spinnmaschine bereit­ stellbar sind.
40. Einrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentralsteuerung (87, 91) der Spinnmaschine oder der Spinnfabrik über eine Kommunikationsvorrichtung (93, 94) mit einer externen Servicezen­ trale zum Datenaustausch verbindbar ist, die Einrichtung (96, 96) der Servicezentrale zugeordnet ist und die Informationen für jede Spinnstelle (1) und/oder jede Spinnmaschine in der Servicezentrale bereitstellbar sind.
41. Einrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 40, dadurch gekennzeich­ net, daß die Anzeigeeinrichtung (81, 89, 92, 96) ein Display oder ein Mo­ nitor ist.
42. Einrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 41, dadurch gekennzeich­ net, daß die Spinnstelle (1) zumindest ein Element und/oder eine Kompo­ nente (3, 7, 8, 10, 20, 30, 40, 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 27 aufweist
43. Ferndiagnosesystem für eine Spinnmaschine mit einer Anzeige- und/oder Abfrageeinrichtung (80, 81; 85, 86; 87, 89; 91, 92; 95, 96) nach einem der Ansprüche 35 bis 42.
44. Steuersystem für eine Spinnmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß mit einer Auswerte- und Steuervorrichtung des Steuerungssystems Informa­ tionen über jede Spinnstelle (1) von einer Einrichtung (80, 81; 85, 86; 87, 89; 91, 92; 95, 96) nach einem der Ansprüche 35 bis 43 abrufbar und auswertbar sind und zumindest ein Teil der Steuerungsparameter für den Betrieb jeder Spinnstelle (1) oder eines beistellbaren Wartungsautomaten (2, 85) anhand der Informationen erstellt werden.
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