DE10147142A1 - Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett - Google Patents

Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett

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    • A61G7/0528Steering or braking devices for castor wheels

Abstract

Das Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett, ist mit einem Bettgestell (12) mit einer Matratzenauflagefläche (18) und mit mehreren Laufrollen (42) versehen, von denen jede ein am Bettgestell (12) angebrachtes Halteelement (50) und mindestens einen an dem Halteelement (50) drehbar gelagerten Rollenkörper (48) aufweist. Das Bettgestell (12) weist Aufnahmen (60) für die Halteelemente (50) auf. Jede Aufnahme (60) weist eine der Matratzenauflagefläche (18) des Bettgestells (12) abgewandte offene Unterseite (64) auf, über die das betreffende Halteelement (50) vorsteht. Jede Aufnahme ist (60) ferner auch an mindestens einer zur Unterseite (64) im wesentlichen querverlaufende Seitenfläche (68) offen. Die Halteelemente (50) sind über diese Seitenflächen (68) in die Aufnahmen (60) einführbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bett, bei dem es sich insbesondere um ein Kranken- oder Pflegebett handelt.
  • Kranken- und Pflegebetten sind im Regelfall verfahrbar und weisen dazu am Bettgestell Laufrollen auf, die zumeist als um vertikale Achsen drehbare Lenkrollen ausgebildet sind. Das Bettgestell ist zwecks Höhenverstellung mit einer Hubvorrichtung versehen, die an einem mit den Laufrollen versehenen Untergestell angeordnet ist und mit der ein eine Matratzenauflage aufweisendes Obergestell anhebbar und absenkbar ist.
  • Die Lagerung der Laufrollen am Bettgestell ist bei den bekannten Kranken- oder Pflegebetten derart realisiert, dass ein einen Rollkörper lagerndes Halteelement in einer Aufnahme des Bettgestells fixiert ist. Jede dieser Aufnahmen ist nur zur Unterseite des Bettgestells, also in Richtung auf den Untergrund, offen.
  • Auf Grund von Verschleiß und Beschädigungen der Rollenkörper ist es erforderlich, die Laufrollen auszuwechseln. Die ist bei den bekannten Betten recht aufwändig, da die Halteelemente der Laufrollen sich nur nach unten aus ihren Aufnahmen des Bettgestells entnehmen lassen. Dies ist umständlich, da hierfür das gesamte Bett angehoben werden muss, so dass die Laufrollen entlastet sind. Ist das Bettgestell im Bereich seiner "Rollenfüße" darüber hinaus (aus ästhetischen Gründen) verkleidet, so muss zuvor zumeist noch diese Verkleidung abgenommen werden, was zusätzlichen Aufwand (zeitlich und von der Montage her) erfordert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein verfahrbares Bett zu schaffen, dessen Laufrollen sich auf einfache Art und Weise auswechseln lassen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett vorgeschlagen, das versehen ist mit
    • - einem Bettgestell mit einer Matratzenauflagefläche und
    • - mehreren Laufrollen, von denen jede ein am Bettgestell angebrachtes Halteelement und mindestens einen an dem Halteelement drehbare gelagerten Rollenkörper aufweist,
    • - wobei das Bettgestell Aufnahmen für die Halteelemente aufweist und
    • - wobei jede Aufnahme eine der Matratzenauflagefläche des Bettgestells abgewandte offene Unterseite aufweist, über die das betreffende Halteelement vorsteht.
  • Erfindungsgemäß ist dieses Bett ist dadurch gekennzeichnet,
    • - dass jede Aufnahme ferner auch an mindestens einer zur Unterseite im wesentlichen querverlaufende Seitenfläche offen ist und
    • - dass die Halteelemente über diese Seitenflächen in die Aufnahmen einführbar sind.
  • Nach der Erfindung ist vorgesehen, dass die Laufrollen sich nach Lösen eines Sicherungselements seitlich vom Bettgestell abziehen lassen. Unter seitlich in diesem Zusammenhang wird ein Abnehmen der Laufrollen längs einer Richtung verstanden, die rechtwinklig zur Unterseite des Bettgestells verläuft.
  • Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, dass jede Aufnahme neben ihrer Unterseite auch an einer im wesentlichen quer dazu verlaufenden Seitenfläche offen ist. Auf diese Weise weisen die Aufnahmen die Form von Randaussparungen auf, die an zwei im wesentlichen senkrecht zueinander verlaufenden Flächen offen sind. In diese Aufnahmetaschen lässt sich nun das Halteelement samt Rollenkörper einsetzen, wobei das Halteelement im eingebauten Zustand nach unten über das Bettgestell überragt und in diesem Teil des Halteelements der mindestens eine Rollenkörper gelagert ist.
  • Gemäß der erfindungsgemäßen Konstruktion ist es also nicht mehr erforderlich, das Bettgestell bzw. das gesamte Bett zum Rollenwechsel anzuheben, umzudrehen o. dgl. Maßnahmen zu treffen. Hierdurch wird der Vorgang des Laufrollenaustausches wesentlich vereinfacht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Bettgestell vollständig gekapselte Gehäuseteile aufweist, an denen die Rollen angeordnet sind. Bisher war es nämlich bei derartigen Bettgestellen erforderlich, die Gehäuseschalen zu trennen, um die Rollen wechseln zu können. Dies ist nach der Erfindung nun nicht mehr erforderlich, da die Rollen aus den von den beiden Gehäuseschalen gebildeten Aufnahmeräumen lediglich nur noch entnommen oder in diese eingeschoben werden müssen.
  • Zweckmäßigerweise lassen sich die Halteelemente der Laufrollen zu den Längsseiten des Bettes hin aus dem Bettgestell herausnehmen bzw. von den Längsseiten des Bettes aus in das Bettgestell einsetzen. Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Aufnahmen zum Fuß- und/oder Kopfteil des Bettes offen sind.
  • Derjenige Teil eines Haltelements, der von einer Aufnahme aufgenommen ist, ist in dieser formschlüssig untergebracht. Mit anderen Worten ist also die Form der Aufnahme bzw. eines Aufnahmeraums komplementär zur Form des vom Aufnahmeraum aufgenommenen Teils des Halteelements. Dies ist aus Stabilitätsgründen vorteilhaft.
  • Aus Sicherheits- und Komfortgründen ist es erforderlich, dass sich verfahrbare Betten feststellen lassen. Zu diesem Zweck verfügen die Laufrollen über Feststellmechanismen, die ein Feststellelement umfassen, welches gegen die Lauffläche eines Rollenkörpers drücken (Reibschluss) oder den Rollenkörper formschlüssig blockieren. Die Feststellmechanismen sämtlicher Laufrollen eines Bettes werden zweckmäßigerweise über einen zentralen Betätigungsmechanismus betätigt. Hierzu weist das Bettgestell einen per Fuß betätigbaren Betätigungshebel auf, der über ein Betätigungsgestänge mit den Feststellmechanismen sämtlicher Laufrollen verbunden ist.
  • Das Kupplungselement des Feststellmechanismus einer Laufrolle ist zweckmäßigerweise an dessen Halteelement angeordnet und lässt sich auf eine Stange oder einen Zapfen des Betätigungsgestänges aufschieben. Die erfindungsgemäße Aufnahme der Laufrollen-Halteelemente bietet hier Vorteile, da durch die Einschiebbarkeit des Halteelements in die Aufnahme auch gleichzeitig der Vorgang des Aufsteckens des Kupplungselements des Feststellmechanismus dieser Laufrolle auf ein in den Aufnahmeraum hineinragenden Teil des Betätigungsgestänges realisiert werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen dabei:
  • Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines verfahrbaren Kranken- oder Pflegebetts,
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf das Untergestell des Bettes nach Fig. 1 mit dem Feststellmechanismus zum Arretieren sämtlicher Laufrollen, wobei das Zusammenwirken der Halteelemente der Laufrollen mit dem Untergestell eingezeichnet ist,
  • Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils III der Fig. 2 und
  • Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV der Fig. 2.
  • Fig. 1 zeigt perspektivisch ein Kranken- bzw. Pflegebett 10 mit einem Bettgestell 12, das höhenverstellbar ist und ein Untergestell 14 sowie ein Obergestell 16 mit einer Matratzenauflagefläche umfasst, welche einzelne gegeneinander bewegbare Teile 20, 22, 24 und 26 aufweist. Am Obergestell 16 befinden sich ferner ein Kopfteil 28 und ein Fußteil 30.
  • Das Untergestell 14 ist als vollständig gekapseltes Gehäuse ausgebildet und weist ein kopfteilseitiges Gehäusesteil 32 und ein fußteilseitiges Gehäuseteil 34 auf, die jeweils aus zwei Gehäuseschalen 36, 38 bestehen. Zwischen den innenliegenden und einander zugewandten Gehäuseschalen 38 befinden sich zwei Hohlträger 40, die mit den Gehäuseschalen 38 verbunden sind. Mittels einer Hubvorrichtung 41 lässt sich das Obergestell 16 gegenüber dem Untergestell 14 höhenverändern. Die Gehäuseteile 32 und 34 sind ferner mit jeweils zwei Laufrollen 42 versehen, die als Lenkrollen ausgebildet sind. Sämtliche Lenkrollen 42 verfügen über einen Feststellmechanismus, der zentral für sämtliche Lenkrollen 42 über einen per Fuß betätigbaren Betätigungshebel 44 aktivierbar und deaktivierbar ist.
  • Wie anhand der Fig. 2 und 3 zu erkennen ist, weist jede Lenkrolle 42 zwei zueinander parallele und um eine gemeinsame Achse 46 drehbare Rollenkörper 48 auf, die von einem Halteelement 50 gehaltert sind. Das Halteelement 50 umfasst einen Lagerzapfen 52, der im wesentlichen parallel zu einer bezogen auf die Rollenkörper 48 tangentialen Erstreckung verläuft und nach oben über die Rollenkörper 48 übersteht. Der Lagerzapfen 52 ist um seine Längsachse 54 drehbar an demjenigen Teil (Lagerarm 56) des Halteelements 50 befestigt, an dem die Rollenkörper 48 drehbar gelagert sind.
  • Wie insbesondere in Fig. 3 zu erkennen ist, ist auf den Lagerzapfen 52 ein Einsatzteil 58 aufgesteckt, das seinerseits zusammen mit dem Lagerzapfen 52 in eine Aufnahme 60 eines der Gehäuseteile 32, 34 eingesetzt ist. Diese Aufnahme 60 stellt sich als Aufnahmeraum 62 dar, der zur Unterseite 64 des betreffenden Gehäuseteils 32, 34 hin offen ist (bei 66 dargestellt). Neben dieser Öffnung 66 ist der Aufnahmeraum 62 aber auch an einer zur Öffnung 66 querverlaufenden Seitenfläche des Gehäuseteils 32, 34 hin offen. In den Fig. 2 und 3 ist diese Öffnung mit 68 bezeichnet.
  • Auf Grund dieser Konstruktion lässt sich nun die Lenkrolle 42 auf einfache Weise am Gehäuseteil 32, 34 des Untergestells 14 des Bettgestells 12 montieren bzw. von diesem demontieren. Hierzu ist es nicht mehr erforderlich, das Bett 10 anzuheben, da die seitliche Öffnung 68 des betreffenden Aufnahmeraums 62 das parallel zum Boden erfolgende Einschieben und Herausnehmen des Einsatzteils 58 samt Lagerzapfen 52 ermöglicht.
  • Wie insbesondere anhand von Fig. 2 zu erkennen ist, ragen in die Aufnahmeräume 62 Stangen 65 eines Betätigungsgestänges 67 für die Feststellmechanismen der Lenkrollen 42 hinein. In jedem Gehäuseteil 32, 34 ist eine derartige Stange 65 über Drehlager 63 drehbar gelagert. Diese beiden Stangen 65 erstrecken sich quer zur Längserstreckung des Bettes 10. Die Stangen 65 ragen an den den Öffnungen 68 gegenüberliegenden Seiten 69 in die Aufnahmeräume 62 hinein und sind zumindest in diesem Bereich, vorzugsweise aber über ihre gesamte Länge als Mehrkantprofil ausgebildet. Die Enden der Stangen 65 sind bei montierten Lenkrollen 42 in Aufnahmebohrungen 70 (siehe Fig. 3) der Lagerzapfen 52 eingeführt, in denen sie formschlüssig angeordnet sind. Durch Drehung der Stangen 65 um ihre Längsachsen wird in den Lagerzapfen 52 der Lenkrollen 42 jeweils ein Bremselement (nicht dargestellt) betätigt, das zur Arretierung der Rollenkörper 48 in Richtung auf diese und zur Deaktivierung von diesen weg bewegt wird.
  • Die gleichzeitige Drehbewegung beider Stangen 65 des Betätigungsgestänges 67 erfolgt mit Hilfe des per Fuß bedienbaren Betätigungshebels 44. Gemäß Fig. 4 ist dieser Betätigungshebel 44 bei 72 an dem Gehäuseteil 34 drehbar gelagert. Darüber hinaus ist der Betätigungshebel 44 an seinen bei 72 drehbar gelagerten Enden starr mit Hebeln 74 verbunden, die sich zusammen mit dem Betätigungshebel 44 mitverschwenken. Die Verschwenkbewegung dieser Hebel 74 wird über drehbar mit diesen Hebeln verbundene weitere Hebel 76 und 78 auf die Stange 65 übertragen. Dabei sind die Hebel 78 starr mit der Stange 65 und gelenkig mit den Hebeln 76 verbunden, die ihrerseits gelenkig mit den Hebeln 74 gekoppelt sind. Auf diese Weise lässt sich also durch Verschwenken des Betätigungshebels 44 die Stange 65 im Gehäuseteil 34 drehen.
  • Die Drehbewegung dieser Stange 65 wird über einen starr mit ihr gekoppelten weiteren Hebel 80 auf eine Übertragungsstange 82 übertragen, die durch einen der beiden Hohlträger 40 bis in das andere Gehäuseteil 32 hineinführt. Dort wird die Linearbewegung der Übertragungsstange 82 in eine Drehbewegung der Stange 65, mit der die Bremsmechanismen der Lenkrollen 42 gekoppelt sind, umgesetzt. Hierzu dient wiederum ein Hebel 84, der die Übertragungsstange 82 mit der Stange 65 verbindet.

Claims (8)

1. Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett, mit
einem Bettgestell (12) mit einer Matratzenauflagefläche (18) und
mehreren Laufrollen (42), von denen jede ein am Bettgestell (12) angebrachtes Halteelement (50) und mindestens einen an dem Halteelement (50) drehbare gelagerten Rollenkörper (48) aufweist,
wobei das Bettgestell (12) Aufnahmen (60) für die Halteelemente (50) aufweist und
wobei jede Aufnahme (60) eine der Matratzenauflagefläche (18) des Bettgestells (12) abgewandte offene Unterseite (64) aufweist, über die das betreffende Halteelement (50) vorsteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Aufnahme (60) ferner auch an mindestens einer zur Unterseite (64) im wesentlichen querverlaufende Seitenfläche (68) offen ist und
dass die Halteelemente (50) über diese Seitenflächen (68) in die Aufnahmen (60) einführbar sind.
2. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Bettgestell (12) kopf- und fußteilseitig jeweils ein Paar von Laufrollen (42) angeordnet ist und dass die offenen Seitenflächen (68) der Aufnahmen (60) für die Halteelemente (50) der Laufrollen (42) einander abgewandt sind und zu den Längsseiten des Bettgestells (12) weisen.
3. Bett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (60) als bis auf ihre Unterseiten (64) und eine der Seitenflächen (68) geschlossene Aufnahmeräume (62) ausgebildet sind und dass die Form der Aufnahmeräume (62) im wesentlichen komplementär zu den von ihnen aufgenommenen Teilen der Halteelemente (50) sind.
4. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Halteelement (50) mindestens einen Lagerarm (56), an dem der betreffende mindestens eine Rollenkörper (48) gelagert ist, und einen mit dem mindestens einen Lagerarm (56) verbundenen Lagerzapfen (52) aufweist, der von einer Aufnahme (60) aufgenommen und an dem Bettgestell (12) befestigbar ist.
5. Bett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Halteelemente (50) einen Lagerzapfen (52) aufweist, der um eine quer zur Drehachse (46) des mindestens einen Rollenkörpers (48) verlaufende Drehachse (54) drehbar mit dem mindestens einen Lagerarm (56) des Halteelements (50) verbunden ist.
6. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Halteelemente (50) einen Feststellmechanismus mit einem bewegbaren Feststellelement zum Feststellen des mindestens einen Rollenkörpers (48) aufweist, wobei der Feststellmechanismus auf derjenigen Seite des Halteelements (50), die der mindestens einen offenen Seitenfläche (68) der das Halteelement (50) aufnehmenden Aufnahme (60) des Bettgestells (12) gegenüberliegt, mit einem Betätigungsgestänge (67) zum Betätigen des Feststellmechanismus kuppelbar und insbesondere lösbar kuppelbar ist.
7. Bett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass für eines von zwei kopf- und fußteilseitig des Bettgestells (12) angeordneten Paaren von Halteelementen (50) ein gemeinsamer Betätigungshebel (44) vorgesehen ist, der im Bereich zwischen den beiden Halteelementen (50) und zwischen den beiden Aufnahmen (60) mit dem Betätigungsgestänge (67) verbunden ist.
8. Bett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem mit dem Betätigungshebel (44) gekoppelten Betätigungsgestänge (67) auch die Feststellmechanismen der beiden Halteelemente (50) des anderen Paares von Laufrollen (42) kuppelbar und insbesondere lösbar kuppelbar sind.
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