DE102005006725B4 - Vorrichtung und Probenkopf zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz mittels magnetischer Resonanz - Google Patents

Vorrichtung und Probenkopf zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz mittels magnetischer Resonanz Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz (62) mittels magnetischer Resonanz, mit einem Förderer (12) zum Fördern von die Probensubstanz (62) enthaltenden Probengefäßen (18) durch eine Messstation (19) hindurch, wobei die Messstation (19) ein Magnetsystem (26) zum Erzeugen eines konstanten Magnetfeldes (B0) hoher Homogenität, einen für ein Hindurchfördern der Probengefäße (18) geeigneten Probenkopf (24) zum Erzeugen eines hochfrequenten Magnetfeldes (B1), sowie eine Messeinheit (30) für magnetische Resonanz und zum Bestimmen der quantitativen Eigenschaft der im Probenkopf (24) befindlichen Probensubstanz (62) enthält, wobei der Probenkopf (24) die magnetische Resonanz in einem die Probensubstanz (62) enthaltenden Abschnitt (A) des Probengefäßes (18) anregt und detektiert, und ferner im Bereich des Streufeldes des hochfrequenten Magnetfeldes (B1) keine messbaren magnetischen Resonanzen angeregt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Probenkopf (24) in einer Förderrichtung (14) des Förderers (12) gesehen einen Split-Ring-Resonator mit einem Durchlassquerschnitt (56) für ein Hindurchlaufen der Probengefäße (18) aufweist, dass der Split-Ring-Resonator einen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz mittels magnetischer Resonanz, mit einem Förderer zum Fördern von die Probensubstanz enthaltenden Probengefäßen durch eine Messstation hindurch, wobei die Messstation ein Magnetsystem zum Erzeugen eines konstanten Magnetfeldes hoher Homogenität, einen für ein Hindurchfördern der Probengefäße geeigneten Probenkopf zum Erzeugen eines hochfrequenten Magnetfeldes, sowie eine Messeinheit für magnetische Resonanz und zum Bestimmen der quantitativen Eigenschaft der im Probenkopf befindlichen Probensubstanz enthält, wobei der Probenkopf die magnetische Resonanz in einem die Probensubstanz enthaltenden Abschnitt des Probengefäßes anregt und detektiert und ferner im Bereich des Streufeldes des hochfrequenten Magnetfeldes keine messbaren magnetischen Resonanzen angeregt werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Probenkopf, insbesondere zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz mittels magnetischer Resonanz, der für ein Hindurchfördern von die Probensubstanz enthaltenden Probengefäßen geeignet ist und ein hochfrequentes Magnetfeldes erzeugt, wobei der Probenkopf die magnetische Resonanz in einem die Probensubstanz enthaltenden Abschnitt des Probengefäßes anregt und detektiert und ferner im Bereich des Streufeldes des hochfrequenten Magnetfeldes keine messbaren magnetischen Resonanzen angeregt werden.
  • Eine Vorrichtung sowie ein Probenkopf der vorstehend genannten Art sind aus der WO 99/67 606 A1 bekannt.
  • In verschiedenen chemischen und pharmazeutischen Prozessen ist es notwendig, eine quantitative Eigenschaft, beispielsweise das Gewicht bzw. die Masse bestimmter Substanzmengen exakt zu bestimmen. Dies ist zum Beispiel beim maschinellen Abfüllen von pharmazeutischen Wirkstoffen von besonderer Bedeutung, weil jeweils eine genau bemessene Dosis eines Wirkstoffs abgefüllt werden muss.
  • Bestimmte, für eine Injektion vorgesehene Wirkstoffe werden beispielsweise in Pulverform in kleinen Glasfläschchen abgefüllt. Dabei füllt die Menge des Pulvers das Fläschchen nur teilweise aus. Die Fläschchen werden mit einem Deckel aus Metall oder einem harten Kunststoff verschlossen, der in der Mitte eine mit einer elastischen Dichtung verschlossene Öffnung aufweist. Unmittelbar vor dem Gebrauch zieht der Arzt ein geeignetes Lösungsmittel in einer Spritze auf, durchsticht mit der Kanüle der Spritze die Dichtung und injiziert das Lösungsmittel in das freie Volumen des Fläschchens. Durch kräftiges Schütteln des Fläschchens wird nun der pulverförmige Wirkstoff in dem Lösungsmittel aufgelöst. Die so erzeugte Lösung wird mit der Spritze wieder aufgezogen und einem Patienten injiziert. Es liegt auf der Hand, dass beim Abfüllen im Betrieb des pharmazeutischen Herstellbetriebes die Menge des in dem Fläschchen enthaltenen Wirkstoffs dabei genau dosiert sein muss.
  • Pharmazeutische Präparate werden in großen Stückzahlen hergestellt, typischerweise mit Abfüllraten von einigen 100 Einheiten pro Minute in einer Abfüllanlage.
  • Mit herkömmlichen Waagen ist eine umfassende Gewichtskontrolle dabei nicht zu bewältigen. Man hat sich daher bislang damit beholfen, nur Stichproben durch Wiegen zu überprüfen, indem beispielsweise jede hundertste Verpackungseinheit gewogen wurde. Diese Vorgehensweise wird jedoch zunehmend als unzureichend empfunden. Es wird daher in der pharmazeutischen Industrie an Standards gearbeitet (sog. „PAT-Initiative”), die für bestimmte Präparate, beispielsweise die oben erläuter ten Injektionspräparate, eine Gewichtsüberprüfung jeder einzelnen Verpackungseinheit normieren.
  • Aus der eingangs genannten WO 99/67 606 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, bei der das Gewicht einer abgefüllten Substanzmenge kontaktlos bestimmt werden kann. Derartige Vorrichtungen werden in der Fachsprache auch als NCCW (Non Contact Check Weigher) bezeichnet. Hierzu werden Proben auf einem Förderband in den Bereich einer Messstation gefördert.
  • Die Messstation enthält eine Kernresonanz (NMR)-Messanordnung. Diese besteht aus mindestens einer Hochfrequenzspule, sowie aus einem Eisen-Magnetsystem mit beidseits des Förderbandes angeordneten Magnetpolen. Die Proben durchlaufen auf dem bewegten Förderband das von der Hochfrequenzspule erzeugte hochfrequente Magnetfeld. Das Magnetsystem erzeugt am Ort des Durchlaufes ein konstantes Magnetfeld hoher Homogenität, dessen Richtung quer zur Förderrichtung des Förderbandes verläuft. Das von der Hochfrequenzspule erzeugte hochfrequente Magnetfeld verläuft dazu senkrecht.
  • Durch geeignete Abstimmung der Feldstärke des konstanten Magnetfeldes und der Frequenz des hochfrequenten Magnetfeldes wird in der Probensubstanz kernmagnetische Resonanz (NMR) angeregt. Die Resonanzsignale werden von der Hochfrequenzspule empfangen und an eine entsprechende Auswerteeinheit weitergeleitet. Das Kernresonanzsignal ist ein Maß für die Menge der Probensubstanz. Durch Vergleich mit einem Kernresonanzsignal einer aus der gleichen Substanz bestehenden Kalibrierprobe mit bekanntem Gewicht kann dann das Gewicht der gemessenen Probensubstanz bestimmt werden.
  • Bei der Messung der magnetischen Resonanz kann das als Deckel oder als Versiegelung des Probengefäßes verwendete Festkörper-Material Störsignale liefern. Wenn beispielsweise Gummi oder Kunststoff verwendet wird, dann geben die Wasserstoffatome NMR-Signale ab, die das eigentliche Messergebnis verfälschen können.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen der aus WO 99/67 606 A1 bekannten Vorrichtung (1, 7 und 8) umschließt der als Hochfrequenz-Solenoidspule ausgebildete Probenkopf die Gesamtheit von Probensubstanz und Probengefäß. Diese Ausführungsbeispiele sind daher nur für die Messung von flüssigen Probensubstanzen geeignet, weil die Gesamtheit von Probensubstanz und Probengefäß dem hochfrequenten Magnetfeld ausgesetzt sind. Störsignale des Probengefäßes, insbesondere des Deckels, wirken sich in diesem Falle nur dann nicht aus, wenn die zur Messung verwendeten Hochfrequenzimpulse nur auf die langen Relaxationszeiten von Flüssigkeiten ausgelegt sind. Die Relaxationszeiten von Festkörpern sind nämlich wesentlich kürzer, so dass diese Festkörper bei der Verwendung derartiger Hochfrequenzimpulse keine Störsignale liefern. Allerdings erfordern lange Relaxationszeiten, dass die mit hoher Geschwindigkeit herangeförderten Proben vor dem Erreichen der Hochfrequenzspule vormagnetisiert werden. Hierzu ist bei der bekannten Vorrichtung das Magnetsystem so breit ausgebildet, dass das konstante Magnetfeld bereits in einem Bereich stromaufwärts der Hochfrequenzspule wirksam ist.
  • Andererseits besteht ein erhebliches Bedürfnis nach Anlagen, beispielsweise NCCW-Anlagen, die auch in der Lage sind, quantitative Eigenschaften fester Probensubstanzen zu messen, beispielsweise das Gewicht für die eingangs erläuterten Injektionspräparate.
  • Weitere Ausführungsbeispiel der aus WO 99/67 606 A1 bekannten Vorrichtung (9) sehen daher vor, die magnetische Resonanz nur in dem Teil des Probengefäßes anzuregen, in dem sich die Probensubstanz befindet, um auf diese Weise die Anregung von Störsignalen des Deckels bzw. der Versiegelung zu vermeiden. Hierzu ist bei einer ersten Alternative vorgesehen, in der Messstation Gradientenspulen anzuordnen, um dem konstanten Magnetfeld Gradienten zu überlagern, die eine lokale Anregung von magnetischer Resonanz gestatten. Bei einer zweiten Alternative sind Hochfrequenz-Solenoidspulen in der Messstation unterhalb des Förderbandes angeordnet, so dass sie sich näher an der Probensubstanz als an dem Deckel bzw. der Versiegelung befinden.
  • Die erste Alternative hat dabei den Nachteil, dass durch das zusätzlich erforderliche Gradientensystem mit zugehöriger Versorgung und Signalauswertung der apparative Aufwand deutlich erhöht wird. Auch die Bedienung der Vorrichtung wird dadurch erheblich komplizierter.
  • Die zweite Alternative hat zunächst den prinzipiellen Nachteil, dass die Anregung von Störsignalen im Deckel bzw. in der Versiegelung nur geringfügig vermindert werden kann, weil sich, insbesondere bei einem voll befüllten Probengefäß, die Probensubstanz in unmittelbarer Nähe des Deckels bzw. der Versiegelung befindet. Dann erreicht aber das hochfrequente Magnetfeld, das von einer unterhalb des Förderbandes angeordneten Solenoidspule erzeugt wird und nach oben gerichtet ist, den Deckel bzw. die Versiegelung mit nahezu unverminderter Amplitude. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass ein im Abstand von unten eingestrahltes hochfrequentes Magnetfeld deutlich weniger homogen ist als ein Feld, das beispielsweise von einer die Probe umgebenden Solenoidspule erzeugt wird. Dies kann zu Verfälschungen des Messergebnisses führen. Das Feld muss schließlich mit größerer Intensität eingestrahlt werden. All diese Probleme wirken sich umso mehr aus, je größer der Abstand zwischen Hochfrequenzspule und Probensubstanz ist. Schließlich benötigt diese Alternative separate Baugruppen oberhalb und unterhalb des Förderbandes.
  • Aus der EP 0 201 084 B1 ist ein NMR-Probenkopf für bildgebende Verfahren bekannt. Der Probenkopf besteht im wesentlichen aus zwei so genannten Split-Ring-Resonatoren (auch Loop-Gap-Resonatoren genannt), die entlang einer gemeinsamen Achse im Abstand zueinander angeordnet sind. Die beiden Resonatoren bilden zwischen sich einen Bereich zur Aufnahme der Probe. Um zu vermeiden, dass die beiden Resonatoren im so genannten „unlinked mode” laufen, bei dem jeder der Resonatoren bei seiner eigenen Frequenz schwingt und daher in dem Probenbereich inhomogene Verhältnisse herrschen, werden die Spalte der Resonatoren in bestimmter Weise elektrisch verbunden. Die Resonatoren schwingen dann im so genannten „linked mode” bei derselben Frequenz und mit hoher Homogenität im Probenbereich.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung sowie einen Probenkopf der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll es möglich werden, in Abfüllanlagen mit hohen Abfüllraten bestimmte quantitative Eigenschaften fester Probensubstanzen zuverlässig, genau und mit geringem apparativem Aufwand zu bestimmen.
  • Bei einer Vorrichtung und bei einem Probenkopf der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Probenkopf in einer Förderrichtung des Förderers gesehen einen Split-Ring-Resonator mit einem Durchlassquerschnitt für ein Hindurchlaufen der Probengefäße aufweist, dass der Split-Ring-Resonator einen mit einem Hochfrequenzsignal gespeisten, eine Achse definierenden Ring aufweist, dass der Ring an zwei einander diametral gegenüberliegenden Umfangspositionen jeweils mit einem zur Achse parallelen ersten Spalt versehen ist, und dass die Probenköpfe auf einer Oberseite des Ringes durch den Durchlassquerschnitt hindurchlaufen, wobei das hochfrequente Magnetfeld in einem Bereich des Durchlassquerschnitts erzeugt wird, durch den der Abschnitt der Probengefäße beim Fördern hindurchläuft.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Diese Erfindung hat den Vorteil, dass das zum Anregen der magnetischen Resonanz benötigte hochfrequente Magnetfeld unmittelbar in dem Teil des Probenkopfes erzeugt wird, durch den das Probengefäß hindurchläuft und der einen Teil eines Split-Ring-Resonators bildet. Damit ist eine eng begrenzte lokale Anregung nur der Probensubstanz mit einem homogenen Feld von vergleichsweise niedriger Amplitude möglich.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann innerhalb eines pharmazeutischen Herstellbetriebes verwendet werden, in dem strenge Anforderungen hinsichtlich der gebotenen Reinheit bestehen und daher die Herstellanlagen regelmäßig mit flüssigen Mitteln gereinigt, insbesondere sterilisiert werden, weil der Probenkopf als Ganzes ausgebaut und gereinigt bzw. sterilisiert werden kann. Gesonderte Arbeiten unterhalb des Förderbandes sind dabei nicht zwingend erforderlich.
  • Die Erfindung hat ferner den Vorteil, dass außer einer Messung an Einzelproben auch eine Messung an einer Vielzahl von Proben möglich ist, die auf einem Förderer zugeführt werden.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung sind an den Umfangspositionen der Spalte Ansätze mit einer breiten Oberfläche außen an den Ring angesetzt, wobei ferner die Oberflächen jeweils mittig mit einem achsparallelen zweiten Spalt versehen sind, der an einem Ende mit dem zugehörigen ersten Spalt kommuniziert.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die gewünschte Konfiguration des Probenkopfes hochfrequenztechnisch auf einfache Weise realisiert werden kann.
  • Die Ansätze sind bevorzugt flügelartig ausgebildet und erstrecken sich insbesondere parallel zur Achse.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass ein sehr homogenes hochfrequentes Feld erzielt wird.
  • Weiterhin sind Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung bevorzugt, bei denen mindestens die Messstation in einer für eine Reinigung mit flüssigem Reinigungsmittel geeigneten Weise ausgebildet ist.
  • Die vorstehend für die erfindungsgemäße Vorrichtung erläuterten Vorteile gelten sinngemäß auch für den erfindungsgemäßen Probenkopf.
  • Die gemessene quantitative Eigenschaft ist bevorzugt das Gewicht bzw. die Masse der Probensubstanz oder eines vorbestimmten Teils davon.
  • Es ist besonders bevorzugt, wenn die Probensubstanz eine Festkörpersubstanz ist, obwohl nach dem erfindungsgemäßen Verfahren selbstverständlich auch flüssige Proben gemessen werden können.
  • Ferner wird bevorzugt in an sich bekannter Weise die quantitative Eigenschaft der Probensubstanz durch Vergleich des von der Probensubstanz ausgesandten Resonanzsignals mit einem Resonanzsignal einer Referenzprobe der Probensubstanz mit bekannter quantitativer Eigenschaft bestimmt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren beruht auf magnetischer Resonanz. Bevorzugt ist, wenn die magnetische Resonanz als Kernresonanz (NMR) angeregt wird. Sie kann aber auch als Elektronenresonanz (ESR) angeregt werden.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine äußerst schematisierte Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2: eine schematisierte perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Probenkopfes, wie er in der Vorrichtung gemäß 1 verwendet werden kann;
  • 3: eine Schnittdarstellung des Probenkopfes gemäß 2 in der mit der Linie III-III in 2 bezeichneten Ebene.
  • 4: eine Draufsicht auf den Probenkopf gemäß 2; und
  • 5: ein elektrisches Ersatzschaltbild des Probenkopfes gemäß den 2 bis 4.
  • In 1 bezeichnet 10 als ganzes eine Vorrichtung zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer in einem Probengefäß enthaltenen Probensubstanz mittels magnetischer Resonanz, wie sie zum Beispiel in einem pharmazeutischen Herstell- oder Abfüllbetrieb verwendet wird. Die quantitative Eigenschaft ist bevorzugt das Gewicht bzw. die Masse der Probensubstanz oder eines vorbestimmten Teils davon. Die Erfindung wird im folgenden anhand des Beispiels einer Gewichtsbestimmung beschrieben, ohne dass dies aber den Anwendungsbereich der Erfindung einschränkt.
  • Die Vorrichtung 10 weist ein Förderband 12 oder einen sonstigen geeigneten Förderer auf. Auf dem Förderband 12 werden in Richtung von Pfeilen 14 auf einem oberen Trum 16 Probengefäße 18 in 1 von links nach rechts befördert. Der obere Trum 16 des Förderbandes läuft durch eine Messstation 19. Die Probengefäße 18 werden auf der linken Seite in einer Aufgabeposition 20 auf das Förderband 12 aufgesetzt und auf der rechten Seite in einer Abnahmeposition 22 abgenommen.
  • Innerhalb der Meßstation 19 laufen die Proben 18 durch einen Probenkopf 24. Beidseits des oberen Trums 16 befindet sich in Höhe des Probenkopfes 24 ein Magnetsystem 26. Eine Sende-/Empfangsleitung 28 verbindet den Probenkopf 24 mit einer Messeinheit 30, die für Messungen mittels magnetischer Resonanz ausgelegt ist. Das Magnetsystem 26 erzeugt ein quer zur Förderrichtung ausgerichtetes konstantes Magnetfeld B0. Der Probenkopf 24 hingegen erzeugt und empfängt ein hochfrequentes Magnetfeld B1, das senkrecht zum konstanten Magnetfeld B0 gerichtet ist (3).
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird mit kernmagnetischer Resonanz (NMR) bei einer Messfrequenz von beispielsweise 18 bis 20 MHz gearbeitet, was für Protonen einem konstanten Magnetfeld B0 einer Feldstärke von etwa 0,45 T entspricht. Messungen mit Elektronenresonanz (ESR) sind aber gleichfalls möglich.
  • Eine Datenleitung 32 am Ausgang der Messeinheit liefert die ermittelten Daten über das Gewicht jedes einzelnen Probengefäßes 18. Diese Daten werden entsprechend weiterverarbeitet. Probengefäße, deren Gewicht nicht innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches liegt, werden ausgeschieden (nicht dargestellt). Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems archiviert.
  • Innerhalb der Messstation 19 wird vorzugsweise mit gepulster Kernresonanz gearbeitet, wie dies eingangs im Zusammenhang mit dem Stand der Technik bereits geschildert wurde. Allerdings werden in der Vorrichtung 10 vorzugsweise Probengefäße verarbeitet, die Festkörperproben enthalten. Hierzu ist der Probenkopf 24 in spezieller Weise ausgebildet, wie nachstehend anhand der 2 bis 5 erläutert werden wird.
  • Bei dem in den 2 bis 4 dargestellten Probenkopf 24 erkennt man einen Ring 40, der eine Achse 41 definiert. Der Ring 40 ist an seinem Umfang an zwei einander diametral gegenüberliegenden Positionen jeweils mit einem zur Achse 41 parallel verlaufenden Spalt 42a bzw. 42b versehen. Diese Konfiguration wird in der Fachwelt als „Split Ring Resonator” oder als „Loop Gap Resonator” bezeichnet.
  • Dort, wo sich die Spalte 42a, 42b befinden, sind an den Ring 40 flügelartige Ansätze 44a bzw. 44b angefügt. Die Ansätze 44a, 44b sind im Querschnitt flach oval. Ihre breiten, dem Ring 40 zu gewandten Oberflächen sind mit 45a bzw. 45b bezeichnet. Diese Oberflächen 45a, 45b sind mit ebenfalls parallel zur Achse 41 verlaufenden Spalten 46a bzw. 46b versehen.
  • Der Ring 40 hat in Richtung der Achse 41 eine Höhe h1 und die Ansätze 44a, 44b eine wesentlich größere Höhe h2. Die Anordnung ist dabei so getroffen, dass eine Unterseite 48 des Ringes 40 mit Unterseiten 50 der Ansätze 44a und 44b fluchtet. Die Gesamtanordnung ist daher axial unsymmetrisch. Die Spalte 42a und 46a sowie die Spalte 42b und 46b kommunizieren, miteinander, d. h. sie liegen offen aufeinander.
  • Wie man deutlich aus 2 und 3 erkennt, hat der Probenkopf 24, in Förderrichtung 14 gesehen, die Gestalt eines nach oben offenen U. Auf einer Oberseite 52 des Ringes 40 können nun die Probengefäße 18 durch einen Durchlassquerschnitt 56 gefördert werden, der dem Freiraum zwischen den nach oben über den Ring 40 hinausragenden Ansätzen 44a, 44b entspricht. Dieser Durchlassquerschnitt 56 wird seitlich durch die Oberflächen 45a und 45b begrenzt.
  • In 2 und 3 ist der Einfachheit halber der obere Trum 16 nicht dargestellt, der beispielsweise durch eine entsprechende Ausnehmung in der Oberseite 52 laufen könnte. Auch die zum Einkoppeln des Hochfrequenz-Sendesignals und zum Auskoppeln des Hochfrequenz-Empfangssignals erforderlichen Elemente sind nicht dargestellt. Dem Fachmann sind diese Elemente bekannt.
  • In 3 ist dargestellt, dass das aus Glas bestehende Probengefäß 18 unten einen Bauch 60 aufweist, der nur teilweise mit einer pulverförmigen Probensubstanz 62 befüllt ist. Der befüllte Abschnitt des Bauches 60 ist in 3 mit A bezeichnet.
  • Der Bauch 60 geht an seiner Oberseite in einen Hals 66 über, der wiederum in einen radial erweiterten Flansch 66 ausläuft. Dort ist das Probengefäß 18 mittels einer Kappe 68 verschlossen, die seitlich um den Flansch 66 herumgebogen ist. Die Kappe 68 besteht beispielsweise aus einem harten Kunststoff oder aus einem unmagnetischen Metall. Im Zentrum der Kappe 68 befindet sich eine mit einer Dichtung 70 ausgefüllte Öffnung. Die Dichtung 70 besteht vorzugsweise aus einem weichen Kunststoff oder Gummi. Die Verwendung des so ausgebildeten Probengefäßes 18 als Verpackung für ein Injektionspräparat wurde weiter oben bereits erläutert.
  • Für die vorliegende Erfindung ist wichtig, dass das hochfrequente Magnetfeld B1 nur in dem Abschnitt A eine magnetische Resonanz anregt, in dem sich die Probensubstanz 62 befindet. Das Glas, aus dem der Bauch 60 besteht, kann dabei außer Betracht bleiben, weil dieses Glas keine Resonanzsignale erzeugt. Diejenigen Elemente, nämlich die Kappe 68 und die Dichtung 70, die unter Umständen starke, zumindest störende Resonanzsignale liefern, müssen sich außerhalb des hochfrequenten Magnetfeldes B1 befinden bzw. im Bereich von dessen Streufeld, das keine messbaren Resonanzen anregt.
  • Wie sich aus der Darstellung der 4 und dem Ersatzschaltbild 80 der 5 ergibt, bilden die beiden Ansätze 44a und 44b Induktivitäten L1 und L2. Diese werden über die von den Spalten 42a/46a bzw. 42b/46b gebildeten Kapazitäten C1 bzw. C2 mit den Induktivitäten L3 und L4 gekoppelt, die von den beiden Hälften des Ringes 40 gebildet werden.
  • Wenn der Probenkopf 24 mit einem Hochfrequenzsignal angeregt wird, entsteht ein räumlicher Verlauf des hochfrequenten Magnetfeldes B1, der in 3 dargestellt ist. Die Feldlinien von B1 verlaufen infolge der bereits erwähnten axialen Unsymmetrie des Probenkopfes 24 im wesentlichen nur im Abschnitt A parallel zueinander und senkrecht zu den Feldlinien des konstanten Magnetfeldes B0. Dies hat zur Folge, dass auch nur dort eine magnetische Resonanz angeregt wird.
  • Mit dem Probenkopf 24 lässt sich daher eine Vorrichtung 10 realisieren, die es gestattet, Probengefäße 18 mit fester Probensubstanz 62 kontaktlos zu wiegen, wobei ein hoher Durchsatz von beispielsweise 180 Probengefäße pro Minute bei einer Wiegegenauigkeit von mindestens 1% verarbeitet werden kann.
  • Weil die Vorrichtung 10 bevorzugt in pharmazeutischen Betrieben eingesetzt wird, ist sie bevorzugt so ausgebildet, dass sie mit flüssigen Mitteln gereinigt, insbesondere sterilisiert werden kann. Dabei wird mit heißen Reinigungsmitteln gearbeitet, deren Temperatur bei 70°C liegen kann.
  • Es versteht sich ferner, dass die Vorrichtung 10 bzw. der Probenkopf 24 selbstverständlich auch flüssige Proben verarbeiten kann. In diesem Falle sind Mittel der bereits geschilderten Art erforderlich, um eine ausreichende Vorpolarisierung der flüssigen Probensubstanz zu erzeugen, bevor die Messung der magnetischen Resonanz beginnt.
  • Es versteht sich schließlich, dass die Vorrichtung 10 bzw. der Probenkopf 24 mit weiteren Merkmalen ausgestattet sein kann, die in der magnetischen Resonanz bekannt sind, beispielsweise mit einem internen Standard für die Regelung des konstanten Magnetfeldes. Dieser ist vor allem dann zweckmäßig, wenn das Magnetsystem bei einem Reinigungsvorgang den erwähnten hohen Temperaturen ausgesetzt wird und dann die Feldstärke einer erheblichen Nachregelung bedarf.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz (62) mittels magnetischer Resonanz, mit einem Förderer (12) zum Fördern von die Probensubstanz (62) enthaltenden Probengefäßen (18) durch eine Messstation (19) hindurch, wobei die Messstation (19) ein Magnetsystem (26) zum Erzeugen eines konstanten Magnetfeldes (B0) hoher Homogenität, einen für ein Hindurchfördern der Probengefäße (18) geeigneten Probenkopf (24) zum Erzeugen eines hochfrequenten Magnetfeldes (B1), sowie eine Messeinheit (30) für magnetische Resonanz und zum Bestimmen der quantitativen Eigenschaft der im Probenkopf (24) befindlichen Probensubstanz (62) enthält, wobei der Probenkopf (24) die magnetische Resonanz in einem die Probensubstanz (62) enthaltenden Abschnitt (A) des Probengefäßes (18) anregt und detektiert, und ferner im Bereich des Streufeldes des hochfrequenten Magnetfeldes (B1) keine messbaren magnetischen Resonanzen angeregt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Probenkopf (24) in einer Förderrichtung (14) des Förderers (12) gesehen einen Split-Ring-Resonator mit einem Durchlassquerschnitt (56) für ein Hindurchlaufen der Probengefäße (18) aufweist, dass der Split-Ring-Resonator einen mit einem Hochfrequenzsignal gespeisten, eine Achse (41) definierenden Ring (40) aufweist, dass der Ring (40) an zwei einander diametral gegenüberliegenden Umfangspositionen jeweils mit einem zur Achse (41) parallelen ersten Spalt (42a, 42b) versehen ist, dass die Probenköpfe (18) auf einer Oberseite (52) des Ringes (40) durch den Durchlassquerschnitt (56) hindurchlaufen, und dass das hochfrequente Magnetfeld (B1) in einem Bereich des Durchlassquerschnitts (56) erzeugt wird, durch den der Abschnitt (A) der Probengefäße (18) beim Fördern hindurchläuft.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Umfangspositionen der Spalte (42a, 42b) Ansätze (44a, 44b) mit einer breiten Oberfläche (45a, 45b) außen an den Ring (40) angesetzt sind, wobei die Oberflächen (45a, 45b) jeweils mittig mit einem achsparallelen zweiten Spalt (46a, 46b) versehen sind, der an einem Ende mit dem zugehörigen ersten Spalt (46a, 46b) kommuniziert.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (44a, 44b) flügelartig sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (44a, 44b) sich parallel zur Achse (41) erstrecken.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Messstation (19) in einer für eine Reinigung mit flüssigem Reinigungsmittel geeigneten Weise ausgebildet ist.
  6. Probenkopf zum Bestimmen einer quantitativen Eigenschaft einer Probensubstanz (62) mittels magnetischer Resonanz, der für ein Hindurchfördern von die Probensubstanz (62) enthaltenden Probengefäßen (18) geeignet ist und ein hochfrequentes Magnetfeld (B1) erzeugt, wobei der Probenkopf (24) die magnetische Resonanz in einem die Probensubstanz (62) enthaltenden Abschnitt (A) des Probengefäßes (18) anregt und detektiert, und ferner im Bereich des Streufeldes des hochfrequenten Magnetfeldes (B1) keine messbaren magnetischen Resonanzen angeregt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Probenkopf (24) in einer Förderrichtung (14) gesehen einen Split-Ring-Resonator mit einem Durchlassquerschnitt (56) für ein Hindurchlaufen der Probengefäße (18) aufweist, dass der Split-Ring-Resonator einen mit einem Hochfrequenzsignal gespeisten, eine Achse (41) definierenden Ring (40) aufweist, dass der Ring (40) an zwei einander diametral gegenüberliegenden Umfangspositionen jeweils mit einem zur Achse (41) parallelen ersten Spalt (42a, 42b) versehen ist, dass die Probengefäße (18) auf einer Oberseite (52) des Ringes (40) durch den Durchlassquerschnitt (56) hindurchlaufen, und dass das hochfrequente Magnetfeld (B1) in einem Bereich des Durchlassquerschnitts (56) erzeugt wird, durch den der Abschnitt (A) der Probengefäße (18) beim Fördern hindurchläuft.
  7. Probenkopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Umfangspositionen der Spalte (42a, 42b) Ansätze (44a, 44b) mit einer breiten Oberfläche (45a, 45b) außen an den Ring (40) angesetzt sind, wobei die Oberflächen (45a, 45b) jeweils mittig mit einem achsparallelen zweiten Spalt (46a, 46b) versehen sind, der an einem Ende mit dem zugehörigen ersten Spalt (46a, 46b) kommuniziert.
  8. Probenkopf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (44a, 44b) flügelartig sind.
  9. Probenkopf nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (44a, 44b) sich parallel zur Achse (41) erstrecken.
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