DE102007037066A1 - Kupplungsanordnung zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters an zumindest einen Stellungsmelder - Google Patents

Kupplungsanordnung zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters an zumindest einen Stellungsmelder Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kupplungsanordnung (119) zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle (109) eines elektrischen Schalters (102) an zumindest einen Stellungsmelder (105; 115) mit einem Träger (125) und mit zumindest einer an dem Träger (125) drehbar gelagerten Kupplung (132; 133) mittels derer die Schaltwelle bei in Test- oder in Betriebsstellung befindlichem elektrischen Schalter (102) in mechanischer Wirkverbindung mit einem Mittel zur Betätigung (108; 118) des zumindest einen Stellungsmelders steht. Zur Vereinfachung der konstruktiven Gestaltung ist vorgesehen, den Träger (125) mit einer Bajonettkontur (148) und die Kupplung (132; 133) mit zumindest einem Bajonettvorsprung (149) zu versehen, so dass die Kupplung (132; 133) über eine Steckbewegung und eine anschließende Drehbewegung nach Art eines Bajonettverschlusses mit dem Träger (125) verbunden ist und dass an dem Träger (125) ein Anschlagmittel angeordnet ist, dass die Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen Kupplung (132; 133) auf ihre Drehbewegung begrenzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplungsanordnung zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters an zumindest einen Stellungsmelder mit einem Träger und mit zumindest einer an dem Träger drehbar gelagerten Kupplung, mittels derer die Schaltwelle bei in Test- oder in Betriebsstellung befindlichem elektrischen Schalter in mechanischer Wirkverbindung mit einem Mittel zur Betätigung des zumindest einen Stellungsmelders steht.
  • Aus der Niederspannungs-Schalttechnik sind beispielsweise Verriegelungsbaugruppen mit mechanischen Stellungsmeldern ( EP 0 789 925 B1 ) und Meldeschalterbaugruppen mit Stellungsmeldern in Form elektrischer Meldeschalter (vgl. 3) bekannt, die mittels einer in der 3 gezeigten gattungsgemäßen Kupplungsanordnung an eine mit einem Kupplungsstück aus Kunststoff versehene Schaltwelle eines elektrischen Schalters in Form eines Niederspannungs-Leistungsschalters gekoppelt sind.
  • Aus der Druckschrift EP 0 789 925 B1 ist bekannt, dass die dort beschriebene Verriegelungsbaugruppe mit mechanischen Stellungsmeldern auf einem Träger angeordnet ist, wobei dieser Träger je nach Einbauart des elektrischen Schalters (Einschub-Ausführung oder Festeinbau-Ausführung) an einer Außenwand eines Einschubrahmens oder an einer als Stützorgan dienenden, außen am elektrischen Schalter gehaltenen Adapterplatte befestigt werden kann.
  • Die in 3 gezeigte bekannte Kupplungsanordnung ist so ausgestaltet, dass die ortsfest an einer Innenwand eines Einschubrahmens angeordnete Melderschalterbaugruppe, die ortsfest an einer Außenwand des Einschubrahmen befestigte Verriegelungsbaugruppe oder optional – durch einen irreversiblen Umbau der Meldeschalterbaugruppe – auch beide Baugruppen gemeinsam an die Schaltwelle des in dem Einschubrahmen verschiebbar angeordneten elektrischer Schalters kuppelbar sind. Dabei ist der elektrische Schalter in dem Einschubrahmen in bekannter Weise aus einer Trennstellung, bei der sowohl Hilfs- als auch Hauptkontakte getrennt sind, über eine Teststellung, bei der nur die Hilfskontakte verbunden sind, in eine Betriebsstellung, bei der sowohl die Hilfs- als auch die Hauptkontakte verbunden sind, überführbar. Sowohl in der Betriebsstellung, in der Teststellung als auch in der Trennstellung kann der elektrische Schalter unter Rotation der Schaltwelle geschaltet werden.
  • Die bekannte Kupplungsanordnung überträgt mittels zweier Kupplungen in der Betriebs- und in der Teststellung die Rotationsbewegung der Schaltwelle beim Schalten des Elektrischer Schalters an die Meldeschalterbaugruppe und kann durch einen Umbau irreversibel so verändert werden, dass sie zusätzlich in der Betriebsstellung die Rotationsbewegung der Schaltwelle auch an die Verriegelungsbaugruppe weiterleitet. Diese bekannte Kupplungsanordnung besteht aus vielen Einzelteilen und erfordert einen entsprechend hohen Montageaufwand (vgl. 3).
  • Ausgehend von einer Kupplungsanordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 (3) liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die konstruktive Gestaltung der Kupplungsanordnung zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass der Träger eine Bajonettkontur und die Kupplung zumindest einen Bajonettvorsprung derart aufweisen, dass die Kupplung über eine Steckbewegung und eine anschließende Drehbewegung nach Art eines Bajonettverschlusses mit dem Träger verbunden ist und dass an dem Träger ein Anschlagmittel angeordnet ist, dass die Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen Kupplung auf ihre Drehbewegung begrenzt. – Durch das Anschlagmittel ist die Kupplung auf einfache Weise verliersicher an dem Träger gehalten.
  • Eine vorteilhafte konstruktive Ausgestaltung der neuen Kupplungsanordnung sieht vor, dass der Träger aus einem Grundblech und einem am Grundblech befestigten Zwischenblech gebildet ist, wobei das Grundblech einen ersten Durchbruch und das Zwischenblech einen zu dem ersten Durchbruch fluchtenden, mit zumindest einer Ausbuchtung versehenen zweiten Durchbruch aufweist und wobei das Grundblech und das Zwischenblech derart flächig aneinander liegen, dass die Durchbrüche die Bajonettkontur zur Aufnahme des zumindest einen an der Kupplung ausgebildeten Bajonettvorsprunges bilden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht als ein erstes Mittel zur Betätigung einen an dem Träger geführten Schieber vor, der mit Betätigungsgliedern zur Betätigung von Stellungsmeldern in Form elektrischer Meldeschalter versehen ist und der zumindest eine Steuernase aufweist, die in die Bewegungsbahn der zumindest einen Kupplung ragt, wobei die Begrenzung der Bewegungsbahn der zumindest einen Kupplung auf einfache Weise dadurch realisiert werden kann, dass der Schieber das Anschlagmittel bildet. Zur zwangsgesteuerten Rückführung der Kupplung beim Ausschalten des elektrischen Schalters ist es vorteilhaft, wenn die Kupplung eine Anschlagfläche aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie über die gesamte Bewegungsbahn des Schiebers die zumindest eine Steuernase überlappt.
  • Der Schieber kann in vorteilhafter Weise durch eine Rückstellfeder in einer vorgegebenen, durch einen ersten Anschlag begrenzten Grundstellung gehalten werden. Er ist dann erst unter der Kraft der rotierenden Schaltwelle entgegen der Kraft der Rückstellfeder in eine durch einen zweiten Anschlag begrenzte Endstellung überführbar.
  • Zum Ausgleich eines Überhubes der Schaltwelle beim Einschaltvorgang ist es vorteilhaft, wenn der Schieber aus zwei Teil-Schiebern besteht, die mittels einer Feder aneinander gekoppelt sind und zueinander verschiebbar sind.
  • Als ein zweites Mittel zur Betätigung kann eine Betätigungswelle eines mechanischen Stellungsmelders einer Verriegelungsbaugruppe vorgesehen sein, die mit einem Endstück in einen Kupplungsschlitz der Kupplung verdrehsicher eingreift.
  • Die neue Kupplungsanordnung zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters an zumindest einen Stellungsmelder kann je nach Einbauart des elektrischen Schalters beispielsweise an einer Innenseite eines Einschubrahmens für den elektrischen Schalter (Einschub-Ausführung) oder an einer am elektrischen Schalter gehaltenen Adapterplatte (Festeinbau-Ausführung) befestigt sein.
  • Die Erfindung soll nachfolgend zum besseren Verständnis anhand eines in der Zeichnung dargestellten, den Schutzumfang der Erfindung nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer aus der Praxis bekannten Anordnung, bestehend aus einem Einschubrahmen und einem in dem Einschubrahmen verschiebbaren elektrischen Schalter in Form eines Niederspannungs-Leistungsschalters, bei der der Einschubrahmen mit einer Meldeschalterbaugruppe und einer Verriegelungsbaugruppe versehen ist,
  • 2 einen Ausschnitt einer Anordnung gemäß der 1, bei der nur ein Stellungsmelder der Verriegelungsbaugruppe mittels eines Kupplungsstückes aus Kunststoff an eine Schaltwellen des Elektrischer Schalters gekuppelt ist,
  • 3 einen weiteren Ausschnitt einer Anordnung gemäß der 1, bei der nur ein Stellungsmelder der Meldeschalterbaugruppe oder optional zusätzlich der Stellungsmelder der Verriegelungsbaugruppe an die Schaltwelle des elektrischen Schalters gekuppelt ist,
  • 4 eine weitere Anordnung, bestehend aus einem Einschubrahmen und einem elektrischen Schalter, bei der der Einschubrahmen mit einer Meldeschalterbaugruppe und einer Verriegelungsbaugruppe versehen ist und bei der die Rotationsbewegung einer Schaltwelle des elektrischen Schalters mittels einer erfindungsgemäßen Kupplungsanordnung an Stellungsmelder der beiden Baugruppen übertragen wird,
  • 5 bis 11 verschiedene Ansichten und Ausschnitte der Anordnung gemäß der 4.
  • In der 1 ist schematisch eine aus der Praxis bekannte Anordnung bestehend aus einem Einschubrahmen 1 und einem in dem Einschubrahmen verschiebbaren elektrischen Schalter 2 in Form eines Leistungsschalters gezeigt, bei der der Einschubrahmen 1 mit einer Meldeschalterbaugruppe 3 und einer Verrie gelungsbaugruppe 4 versehen ist. Die Verriegelungsbaugruppe 4 besteht dabei aus einer mit einem Stellungsmelder 5 und einem Auswertegerät 6 bestückten Tragplatte 7. Mehrere elektrische Schalter können mittels derartiger Verriegelungsbaugruppen und diese verbindender Übertragungsorgane in Form von Seilzügen gegenseitig verriegelt werden, wie dies beispielsweise aus der Druckschrift EP 0 789 925 B1 bekannt ist.
  • Der Stellungsmelder 5 hat die Aufgabe, ein von der Schaltstellung einer Schaltwelle des betreffenden elektrischen Schalters abhängiges mechanisches Signal abzugeben.
  • Gemäß der 2 weist der Stellungsmelder 5 hierzu ein Mittel zur Betätigung in Form einer Betätigungswelle 8 auf, die mit der Schaltwelle 9 des elektrischen Schalters 2 gekuppelt ist. Dabei ist die Tragplatte 7 der Verriegelungsbaugruppe außen an der rechten Seitenwand 10 des Einschubrahmens 1 befestigt. Eine Wellenkupplung in Form eines Kupplungsstückes 11 aus Kunststoff, die in einer Seitenwand 12 des elektrischer Schalters 2 drehbar gelagert ist, verbindet dabei die Schaltwelle 9 des elektrischer Schalters 2 nur mit der Betätigungswelle 8 des Stellungsmelders 5, jedoch nicht mit der Meldeschalterbaugruppe.
  • Das Kupplungsstück 11 weist einen Kupplungsschlitz 13 auf, in den ein entsprechend geformtes Endstück 14 der Betätigungswelle 8 einführbar ist. Auf diese Weise kann sowohl durch Verschieben als auch durch Einstecken eine Verbindung zwischen der Schaltwelle 9 und der Betätigungswelle 8 hergestellt werden.
  • Die 3 zeigt eine aus der Praxis bekannte Meldeschalterbaugruppe 3 bestehend aus Stellungsmeldern 15 in Form von elektrischen Meldeschaltern (in der 3 ist nur einer der Meldeschalter sichtbar), einem Halteblech 16, an dem die Meldeschalter verrastet sind, einem Mittel zur Betätigung der Meldeschalter in Form eines Schiebers 18 und einer Kupplungsanordnung 19 zur Übertragung der Rotationsbewegung der Schaltwelle des elektrischen Schalters an die Meldeschalter. Dabei besteht der Schieber 18 aus zwei Teil-Schiebern 20 und 21, die durch eine Feder 22 gekoppelt sind, wobei der den Meldeschaltern zugewandte Teil-Schieber 21 mit schwenkbaren Betätigungsgliedern 23 versehen ist, die auf Betätigungsorgane 24 der Meldeschalter einwirken.
  • Die bekannte Kupplungsanordnung 19, die an der Innenseite der in der 2 gezeigten rechten Seitenwand 10 des Einschubrahmens 1 befestigt ist, weist einen Träger 25 in Form eines mit zwei Einprägungen 26, 27 versehenen Grundbleches, sowie zwei Steuerbleche 28, 29, zwei Steuerdrähte 30, 31 und eine erste Kupplung 32 für die Teststellung und eine zweite Kupplung 33 für die Betriebsstellung des elektrischen Schalters in dem Einschubrahmen auf.
  • Das mit dem Kupplungsstück versehene Ende der Schaltwelle übergreift mit dem Kupplungsschlitz in der Test- bzw. in der Betriebsstellung einen Kupplungszapfen 34 bzw. 35 der entsprechenden Kupplung 32 bzw. 33, so dass beim Einschalten durch Rotation der Schaltwelle die Kupplung 32 bzw. 33 gedreht wird. Diese wirkt nunmehr über das jeweilige Steuerblech 28 bzw. 29 und den jeweiligen Steuerdraht 30 bzw. 31 auf den Schieber 18, der damit verschoben wird.
  • Wenn die an die rechte Seitenwand innen angeschraubte Meldeschalterbaugruppe 3 zusammen mit der außen an dieser Seitenwand angeschraubten Verriegelungsbaugruppe betrieben werden soll, um den Schalter in seiner Betriebsstellung zu verriegeln, ist es notwendig, den Träger 25 (das Grundblech) unwi derruflich zu verändern. Hierzu muss die Einprägung 27, die der Betriebsstellung zugeordnet ist, herausgetrennt werden.
  • An die in der 2 gezeigte Betätigungswelle 8 des Stellungsmelders 5, die mit zwei nicht weiter dargestellten Gewindebohrungen versehenen ist oder die durch eine mit den zwei Gewindebohrungen versehene Betätigungswelle zu ersetzen ist, wird das Steuerblech 29 mittels bereitzuhaltender Schrauben (nicht gezeigt) angeschraubt. Die Kupplung 33 der Betriebsstellung sowie dazugehörige Stifte 36 (die durch die bereitzuhaltender Schrauben ersetzt werden), Sicherungsscheiben 37 und Unterlegscheiben 38 entfallen in diesem Fall. Der Steuerdraht 31 wird weiterhin genutzt. Er fungiert als Schubstange zur Übertragung der Drehbewegung des Steuerblechs 29 auf den Schieber 18, um diesen zu verschieben.
  • Anhand der 4 bis 11 wird im Folgenden die erfindungsgemäße Kupplungsanordnung beschrieben.
  • Die 4 zeigt – wie schon die 1 – eine Anordnung, bestehend aus einem Einschubrahmen 101 und einem in dem Einschubrahmen verschiebbaren elektrischen Schalter 102 in Form eines Leistungsschalters, von dem hier jedoch nur ein kleiner Ausschnitt dargestellt ist. Der Einschubrahmen 1 ist mit einer Meldeschalterbaugruppe 103 und einer Verriegelungsbaugruppe 104 versehen (vgl. auch 5). Die Verriegelungsbaugruppe 104 besteht dabei aus einer mit einem Stellungsmelder 105 und einem Auswertegerät 106 bestückten Tragplatte 107.
  • Der Stellungsmelder 105 weist ein Mittel zur Betätigung in Form einer Betätigungswelle 108 auf, die in einer noch zu beschreibenden Weise mittels der erfindungsgemäßen Kupplungsanordnung mit der Schaltwelle 109 des elektrischen Schalters 102 gekuppelt ist. Die Tragplatte 107 der Verriegelungsbaugruppe 104 ist außen an der rechten Seitenwand 110 des Einschubrahmens 101 befestigt. Das freie Ende der Schaltwelle 109 ist mit einem Kupplungsstückes 111 aus Kunststoff versehen, das in einer Seitenwand 112 des elektrischen Schalters 102 drehbar gelagert ist und einen Kupplungsschlitz 113 aufweist.
  • Die 6 bis 9 zeigen die Meldeschalterbaugruppe 103. Diese besteht aus Stellungsmeldern 115 in Form elektrischer Meldeschalter, einem Halteblech 116, an dem die Meldeschalter verrastet sind, einem Mittel zur Betätigung der Meldeschalter in Form eines Schiebers 118 und einer Kupplungsanordnung 119 zur Übertragung der Rotationsbewegung der Schaltwelle des elektrischen Schalters an die Meldeschalter. Dabei besteht der Schieber 118 aus zwei Teil-Schiebern 120 und 121, die durch eine Feder 122 gekoppelt sind, wobei ist der Schieber mit schwenkbaren Betätigungsgliedern 123 versehen, die auf Betätigungsorgane 124 der Meldeschalter einwirken.
  • Die Kupplungsanordnung 119, die an der Innenseite der in der 4 gezeigten rechten Seitenwand 110 des Einschubrahmens 101 befestigt ist, weist einen Träger 125 sowie eine erste Kupplung 132 für die Teststellung und eine zweite Kupplung 133 für die Betriebsstellung des elektrischen Schalters in dem Einschubrahmen auf.
  • Das mit dem Kupplungsstück 111 (vgl. 9) versehene Ende der Schaltwelle übergreift mit dem Kupplungsschlitz 113 in der Test- bzw. in der Betriebsstellung Kupplungszapfen 134 bzw. 135 der entsprechenden Kupplung 132 bzw. 133, so dass beim Einschalten durch Rotation der Schaltwelle die Kupplung 132 bzw. 133 gedreht wird.
  • Gemäß der 6 besteht der Träger 125 aus einem Grundblech 140, das mit ersten Durchbrüchen 141, 142 versehenen ist und aus einem an dem Grundblech gehaltenen Zwischenblech 143, das mit zu den ersten Durchbrüchen fluchtenden, zweiten Durchbrüchen 144, 145 versehenen ist. Die zweiten Durchbrüche 144, 145 weisen jeweils drei Ausbuchtungen 146 auf. Das Zwischenblech 143, das flächig an dem Grundblech 140 anliegt, bildet daher eine Art Schlüsselloch mit Nasen 147.
  • Gemäß der 5 formen die ersten Durchbrüche 141, 142 gemeinsam mit den zweiten Durchbrüchen 144, 145 eine Bajonettkontur 148. Die Kupplungen 132 und 133 sind jeweils mit drei Bajonettvorsprüngen 149 versehen, die an die Form der Ausbuchtungen 146 angepasst sind (vgl. 6) und diese beim Einstecken der Kupplungen 132, 133 durchgreifen. Beim anschließenden Drehen der Kupplungen 132, 133 hintergreifen die Bajonettvorsprünge 149 die Nasen 147.
  • Das Einstecken der Kupplungen 132, 133 in den Träger 125 erfolgt in einer später nicht betriebsgemäßen Stellung der Kupplungen. Die Kupplungen, die mit einem Bund 150 an dem Zwischenblech 143 anliegen, weisen in der Ebene des Bundes 150 jeweils einen Ausschnitt 151 (vgl. 10 und 11) auf, durch den eine Anlagefläche 152 und ein Steuerzahn 153 gebildet sind. Die Anlagefläche 152 und der Steuerzahn 153 dienen zur Verzahnung mit jeweils einer Steuernase 154 des Teil-Schiebers 120. Der Schieber 118 bildet somit ein Anschlagmittel, dass die Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen Kupplung begrenzt. Hierzu ist der erste der Teil-Schieber 120 in der Ebene des Bundes 150 der Kupplungen an dem Grundblech geführt.
  • Die beiden Teil-Schieber 120, 121 die mittels der Feder 122 aneinander gekoppelt sind, weisen zu ihrer Führung an dem Grundblech jeweils zwei Langlöchern 155 bzw. 156 auf, die von Schraubverbindungen 157 durchgriffen sind. Dabei sind die Langlöcher 155 des ersten, mit den Steuernasen 154 versehenen Teil-Schiebers 120 länger als die Langlöcher 156 des zweiten Teil-Schiebers 121. Die in den einander zugewandeten Enden der Teil-Schieber 120, 121 ausgebildeten Langlöcher 155, 156 sind dabei fluchten zueinander angeordnet und von einer gemeinsamen Schraubverbindung 157 durchgriffen. Dadurch wird ein gegenseitiges Verschieben der beiden Teil-Schieber 120, 121 zueinander gewährleistet. Dies gestattet es, den ersten Teil-Schieber 120 auch dann noch ein Stück weit zu verschieben, wenn der zweite Teil-Schieber 121 bereits seine Endstellung – bei der die Betätigungsglieder 123 die Betätigungsorgane 124 betätigen – erreicht hat. Dadurch wird sichergestellt, dass beim Überhub der Schaltwelle, der zum Einschalten erforderlich ist, die Betätigung der Betätigungsorgane 124 aufrechterhalten bleibt.
  • Die linken Enden der Langlöcher 155 und 156 bilden jeweils einen ersten End-Anschlag 158 für den Schieber 118. Weiterhin bilden die rechten Enden der Langlöcher 156 einen Zwischen-Anschlag 159, während die rechten Enden der Langlöcher 155 einen zweiten End-Anschlag 160 bilden. Der Schieber 118 ist mittels einer Rückstellfeder 161, die zwischen dem Grundblech 140 und dem zweiten Teil-Schieber 121 abgestützt ist, in einer durch die ersten Anschläge 158 begrenzten Grundstellung gehalten. Unter der Kraft der rotierenden Schaltwelle ist er zunächst nur entgegen der Kraft der Rückstellfeder 161 in eine durch die Zwischen-Anschläge 159 begrenzte Zwischenstellung und anschließend durch ein gegeneinander Verschieben der Teil-Schieber 120, 121 entgegen der zusätzlichen Kraft der Feder 122 in eine Endstellung überführbar. Beim Übergang von der Zwischenstellung in die Endstellung verschiebt sich also nur noch der erste Teil-Schieber 120, nicht jedoch der zweite Teil-Schieber 121.
  • Die Anlageflächen 152 an den Kupplungen 132, 133 verhindern ein ungewolltes Verdrehen der Kupplungen 132, 133 entgegen dem Uhrzeigersinn. Hierzu sind die Anlagenflächen 152 so lang ausgebildet, dass über die gesamte Bewegungsbahn des Teil-Schiebers 120 eine ständige Überlappung von Anlageflächen 152 und Steuernasen 154 und damit beim Ausschalten des elektrischen Schalters eine zwangsgesteuerte Rückstellung der Kupplungen 132, 133 gewährleistet ist.
  • Die Kupplungen 132, 133 sind durch ihre Nähe zum Schieber 118 und dem maximal möglichen Verdrehwinkel der Kupplungen bzw. der maximal möglichen Verschiebungslänge des ersten Teil-Schiebers 120 unverlierbar mit dem Zwischenblech 143 verbunden.
  • Gemäß den 4 und 5 ist der gemeinsame Betrieb der an der rechten Seitenwand innen angeschraubten Meldeschalterbaugruppe 103 zusammen mit der außen an dieser Seitenwand angeschraubten Verriegelungsbaugruppe 104 durch die neue Kupplungsanordnung 119 auf einfache Weise sichergestellt. Hierzu weist die Kupplung 133 an der Seite, die dem Einschubrahmen zugewandt ist, einen Kupplungsschlitz 162 auf, in den ein entsprechend geformtes Endstück 114 der Betätigungswelle 108 des Stellungsmelders 105 der Verriegelungsbaugruppe verdrehsicher eingreift. Hierzu ist der Kupplungsschlitz 114 beispielsweise als Langloch oder auch als Vierkantloch ausgebildet.
  • Die erfindungsgemäße Kupplungsanordnung ist im Vergleich zu der aus der Praxis bekannten Kupplungsanordnung (1 bis 3) konstruktiv wesentlich einfacher und damit montage technisch günstiger, da sie beispielsweise aus wesentlich weniger Bauteilen zusammengesetzt ist. Sie zeichnet sich außerdem durch eine höhere Stabilität aus und erfordert zur optionalen zusätzlichen Ankupplung der Betätigungswelle 108 der Verriegelungsbaugruppe 104 keinen irreversiblen Umbau.
  • Selbstverständlich ist die neue Kupplungsanordnung bei den verschiedenen bekannten Einbauarten eines elektrischen Schalters – also nicht nur bei der in den Figuren gezeigten Einschub-Ausführung sondern beispielsweise auch bei einer Festeinbau-Ausführung – verwendbar. So wird die neue Kupplungsanordnung bei der Festeinbau-Ausführung eines elektrischen Schalters an einer an dem elektrischen Schalter gehaltenen Adapterplatte befestigt.
  • Unterschiedliche Baugrößen elektrischer Schalter unterscheiden sich oftmals bezüglich des Abstandes des mit dem Kupplungsstück versehenen freien Endes der Schaltwelle zu dem Einschubrahmen 101 oder zu der Adapterplatte. Eine Anpassung der neuen Kupplungsanordnung an diese unterschiedlichen Baugrößen ist dadurch möglich, dass ein Satz (zumindest zwei) mit unterschiedlich langen Kupplungszapfen versehener Kupplungen bereitgestellt wird, aus dem die passende ausgewählt und durch eine einfache Steck- und anschließende Drehbewegung nach Art eines Bajonettverschlusses mit dem Träger verbunden wird.
  • Wie die 4 bis 11 zeigen, unterscheidet sich die Kupplung für die Betriebsstellung von der Kupplung für die Teststellung. Bei der Kupplung für die Teststellung ist der Kupplungszapfen mit einer Freimachung 163 versehen. Durch die Freimachung wird ein Schalten in Trennstellung ermöglicht, da der Kupplungszapfen 134 nicht in die Rotationsbahn des Kupplungsstückes 111 ragt, das auf die Schaltwelle 109 des in Trennstellung befindlichen elektrischen Schalters 102 aufgesteckt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0789925 B1 [0002, 0003, 0020]

Claims (10)

  1. Kupplungsanordnung (119) zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle (109) eines elektrischen Schalters (102) an zumindest einen Stellungsmelder (105; 115) – mit einem Träger (125) und – mit zumindest einer an dem Träger (125) drehbar gelagerten Kupplung (132; 133) mittels derer die Schaltwelle bei in Test- oder in Betriebsstellung befindlichem elektrischen Schalter (102) in mechanischer Wirkverbindung mit einem Mittel zur Betätigung (108; 118) des zumindest einen Stellungsmelders steht, dadurch gekennzeichnet, dass – der Träger (125) eine Bajonettkontur (148) und die Kupplung (132; 133) zumindest einen Bajonettvorsprung (149) derart aufweisen, dass die Kupplung (132; 133) über eine Steckbewegung und eine anschließende Drehbewegung nach Art eines Bajonettverschlusses mit dem Träger (125) verbunden ist und – dass an dem Träger (125) ein Anschlagmittel angeordnet ist, dass die Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen Kupplung (132; 133) auf ihre Drehbewegung begrenzt.
  2. Kupplungsanordnung (119) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (125) aus einem Grundblech (140) und einem am Grundblech befestigten Zwischenblech (143) gebildet ist, wobei das Grundblech einen ersten Durchbruch (141; 142) und das Zwischenblech einen zu dem ersten Durchbruch fluchtenden, mit zumindest einer Ausbuchtung (146) versehenen zweiten Durchbruch (144; 145) aufweist, wobei das Grundblech (140) und das Zwischenblech (143) derart flächig aneinander liegen, dass die Durchbrüche (141,144; 142, 145) die Bajonettkontur (148) zur Aufnahme des zumindest einen an der Kupplung (132; 133) ausgebildeten Bajonettvorsprunges (149) bilden.
  3. Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als ein erstes Mittel zur Betätigung ein an dem Träger (125) geführter Schieber (118) vorgesehen ist, der mit Betätigungsgliedern (123) zur Betätigung der Stellungsmelder (115) in Form elektrischer Meldeschalter versehen ist und der zumindest eine Steuernase (154) aufweist, die in die Bewegungsbahn der zumindest einen Kupplung (132; 133) ragt.
  4. Kupplungsanordnung (119) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (118) das Anschlagmittel zur Begrenzung der Bewegungsbahn der Kupplung (131; 132) bildet.
  5. Kupplungsanordnung (119) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (131; 132) eine Anlagefläche (152) aufweist, die zur zwangsgesteuerten Rückführung der Kupplung (131; 132) beim Ausschalten des elektrischen Schalters (102) so ausgebildet ist, dass sie über die gesamte Bewegungsbahn des Schiebers (118) die zumindest eine Steuernase (154) überlappt.
  6. Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (118) mittels einer Rückstellfeder (161) in einer durch einen ersten Anschlag (158) begrenzten Grund stellung gehalten und unter der Kraft der rotierenden Schaltwelle (109) entgegen der Kraft der Rückstellfeder (161) in eine durch einen zweiten Anschlag (160) begrenzte Endstellung überführbar ist.
  7. Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (118) aus zwei Teil-Schiebern (120, 121) besteht, die mittels einer Feder (122) aneinander gekoppelt und zueinander verschiebbar sind.
  8. Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als ein zweites Mittel zur Betätigung eine Betätigungswelle (108) eines mechanischen Stellungsmelders (105) einer Verriegelungsbaugruppe (104) vorgesehen ist, die mit einem Endstück (114) in einen Kupplungsschlitz (162) der Kupplung (133) verdrehsicher eingreift.
  9. Einschubrahmen (101) für einen elektrischen Schalter (102) mit einer Kupplungsanordnung (119) zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle (109) des elektrischen Schalters (102) an zumindest einen Stellungsmelder (105, 115), dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildet und an einer Innenseite des Einschubrahmens (101) befestigt ist.
  10. Elektrischer Schalter (102) mit einer Kupplungsanordnung (119) zur Übertragung der Rotationsbewegung einer Schaltwelle (109) des elektrischen Schalters (102) an zumindest einen Stellungsmelder (105, 115), dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsanordnung (119) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildet und an einer am elektrischen Schalter (102) befestigten Adapterplatte befestigt ist.
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