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Die
Erfindung betrifft eine Kupplungsanordnung zur Übertragung
der Rotationsbewegung einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters
an zumindest einen Stellungsmelder mit einem Träger und
mit zumindest einer an dem Träger drehbar gelagerten Kupplung,
mittels derer die Schaltwelle bei in Test- oder in Betriebsstellung
befindlichem elektrischen Schalter in mechanischer Wirkverbindung
mit einem Mittel zur Betätigung des zumindest einen Stellungsmelders
steht.
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Aus
der Niederspannungs-Schalttechnik sind beispielsweise Verriegelungsbaugruppen
mit mechanischen Stellungsmeldern (
EP 0 789 925 B1 ) und Meldeschalterbaugruppen
mit Stellungsmeldern in Form elektrischer Meldeschalter (vgl.
3)
bekannt, die mittels einer in der
3 gezeigten
gattungsgemäßen Kupplungsanordnung an eine mit
einem Kupplungsstück aus Kunststoff versehene Schaltwelle
eines elektrischen Schalters in Form eines Niederspannungs-Leistungsschalters
gekoppelt sind.
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Aus
der Druckschrift
EP
0 789 925 B1 ist bekannt, dass die dort beschriebene Verriegelungsbaugruppe
mit mechanischen Stellungsmeldern auf einem Träger angeordnet
ist, wobei dieser Träger je nach Einbauart des elektrischen
Schalters (Einschub-Ausführung oder Festeinbau-Ausführung)
an einer Außenwand eines Einschubrahmens oder an einer
als Stützorgan dienenden, außen am elektrischen
Schalter gehaltenen Adapterplatte befestigt werden kann.
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Die
in 3 gezeigte bekannte Kupplungsanordnung ist so
ausgestaltet, dass die ortsfest an einer Innenwand eines Einschubrahmens
angeordnete Melderschalterbaugruppe, die ortsfest an einer Außenwand
des Einschubrahmen befestigte Verriegelungsbaugruppe oder optional – durch
einen irreversiblen Umbau der Meldeschalterbaugruppe – auch beide
Baugruppen gemeinsam an die Schaltwelle des in dem Einschubrahmen
verschiebbar angeordneten elektrischer Schalters kuppelbar sind.
Dabei ist der elektrische Schalter in dem Einschubrahmen in bekannter
Weise aus einer Trennstellung, bei der sowohl Hilfs- als auch Hauptkontakte
getrennt sind, über eine Teststellung, bei der nur die
Hilfskontakte verbunden sind, in eine Betriebsstellung, bei der
sowohl die Hilfs- als auch die Hauptkontakte verbunden sind, überführbar.
Sowohl in der Betriebsstellung, in der Teststellung als auch in
der Trennstellung kann der elektrische Schalter unter Rotation der
Schaltwelle geschaltet werden.
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Die
bekannte Kupplungsanordnung überträgt mittels
zweier Kupplungen in der Betriebs- und in der Teststellung die Rotationsbewegung
der Schaltwelle beim Schalten des Elektrischer Schalters an die
Meldeschalterbaugruppe und kann durch einen Umbau irreversibel so
verändert werden, dass sie zusätzlich in der Betriebsstellung
die Rotationsbewegung der Schaltwelle auch an die Verriegelungsbaugruppe
weiterleitet. Diese bekannte Kupplungsanordnung besteht aus vielen
Einzelteilen und erfordert einen entsprechend hohen Montageaufwand
(vgl. 3).
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Ausgehend
von einer Kupplungsanordnung mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Patentanspruches 1 (3) liegt der Erfindung die Aufgabe
zu Grunde, die konstruktive Gestaltung der Kupplungsanordnung zu
vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
dass der Träger eine Bajonettkontur und die Kupplung zumindest
einen Bajonettvorsprung derart aufweisen, dass die Kupplung über eine
Steckbewegung und eine anschließende Drehbewegung nach
Art eines Bajonettverschlusses mit dem Träger verbunden
ist und dass an dem Träger ein Anschlagmittel angeordnet
ist, dass die Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen
Kupplung auf ihre Drehbewegung begrenzt. – Durch das Anschlagmittel
ist die Kupplung auf einfache Weise verliersicher an dem Träger
gehalten.
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Eine
vorteilhafte konstruktive Ausgestaltung der neuen Kupplungsanordnung
sieht vor, dass der Träger aus einem Grundblech und einem
am Grundblech befestigten Zwischenblech gebildet ist, wobei das
Grundblech einen ersten Durchbruch und das Zwischenblech einen zu
dem ersten Durchbruch fluchtenden, mit zumindest einer Ausbuchtung
versehenen zweiten Durchbruch aufweist und wobei das Grundblech
und das Zwischenblech derart flächig aneinander liegen,
dass die Durchbrüche die Bajonettkontur zur Aufnahme des
zumindest einen an der Kupplung ausgebildeten Bajonettvorsprunges
bilden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht als ein erstes Mittel zur
Betätigung einen an dem Träger geführten
Schieber vor, der mit Betätigungsgliedern zur Betätigung
von Stellungsmeldern in Form elektrischer Meldeschalter versehen
ist und der zumindest eine Steuernase aufweist, die in die Bewegungsbahn
der zumindest einen Kupplung ragt, wobei die Begrenzung der Bewegungsbahn
der zumindest einen Kupplung auf einfache Weise dadurch realisiert
werden kann, dass der Schieber das Anschlagmittel bildet. Zur zwangsgesteuerten
Rückführung der Kupplung beim Ausschalten des
elektrischen Schalters ist es vorteilhaft, wenn die Kupplung eine
Anschlagfläche aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie über die
gesamte Bewegungsbahn des Schiebers die zumindest eine Steuernase überlappt.
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Der
Schieber kann in vorteilhafter Weise durch eine Rückstellfeder
in einer vorgegebenen, durch einen ersten Anschlag begrenzten Grundstellung
gehalten werden. Er ist dann erst unter der Kraft der rotierenden
Schaltwelle entgegen der Kraft der Rückstellfeder in eine
durch einen zweiten Anschlag begrenzte Endstellung überführbar.
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Zum
Ausgleich eines Überhubes der Schaltwelle beim Einschaltvorgang
ist es vorteilhaft, wenn der Schieber aus zwei Teil-Schiebern besteht,
die mittels einer Feder aneinander gekoppelt sind und zueinander
verschiebbar sind.
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Als
ein zweites Mittel zur Betätigung kann eine Betätigungswelle
eines mechanischen Stellungsmelders einer Verriegelungsbaugruppe
vorgesehen sein, die mit einem Endstück in einen Kupplungsschlitz
der Kupplung verdrehsicher eingreift.
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Die
neue Kupplungsanordnung zur Übertragung der Rotationsbewegung
einer Schaltwelle eines elektrischen Schalters an zumindest einen
Stellungsmelder kann je nach Einbauart des elektrischen Schalters
beispielsweise an einer Innenseite eines Einschubrahmens für
den elektrischen Schalter (Einschub-Ausführung) oder an
einer am elektrischen Schalter gehaltenen Adapterplatte (Festeinbau-Ausführung)
befestigt sein.
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Die
Erfindung soll nachfolgend zum besseren Verständnis anhand
eines in der Zeichnung dargestellten, den Schutzumfang der Erfindung
nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels näher
erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer aus der Praxis bekannten Anordnung,
bestehend aus einem Einschubrahmen und einem in dem Einschubrahmen
verschiebbaren elektrischen Schalter in Form eines Niederspannungs-Leistungsschalters, bei
der der Einschubrahmen mit einer Meldeschalterbaugruppe und einer
Verriegelungsbaugruppe versehen ist,
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2 einen
Ausschnitt einer Anordnung gemäß der 1,
bei der nur ein Stellungsmelder der Verriegelungsbaugruppe mittels
eines Kupplungsstückes aus Kunststoff an eine Schaltwellen
des Elektrischer Schalters gekuppelt ist,
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3 einen
weiteren Ausschnitt einer Anordnung gemäß der 1,
bei der nur ein Stellungsmelder der Meldeschalterbaugruppe oder
optional zusätzlich der Stellungsmelder der Verriegelungsbaugruppe
an die Schaltwelle des elektrischen Schalters gekuppelt ist,
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4 eine
weitere Anordnung, bestehend aus einem Einschubrahmen und einem
elektrischen Schalter, bei der der Einschubrahmen mit einer Meldeschalterbaugruppe
und einer Verriegelungsbaugruppe versehen ist und bei der die Rotationsbewegung
einer Schaltwelle des elektrischen Schalters mittels einer erfindungsgemäßen
Kupplungsanordnung an Stellungsmelder der beiden Baugruppen übertragen
wird,
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5 bis 11 verschiedene
Ansichten und Ausschnitte der Anordnung gemäß der 4.
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In
der
1 ist schematisch eine aus der Praxis bekannte
Anordnung bestehend aus einem Einschubrahmen
1 und einem
in dem Einschubrahmen verschiebbaren elektrischen Schalter
2 in
Form eines Leistungsschalters gezeigt, bei der der Einschubrahmen
1 mit
einer Meldeschalterbaugruppe
3 und einer Verrie gelungsbaugruppe
4 versehen
ist. Die Verriegelungsbaugruppe
4 besteht dabei aus einer
mit einem Stellungsmelder
5 und einem Auswertegerät
6 bestückten
Tragplatte
7. Mehrere elektrische Schalter können
mittels derartiger Verriegelungsbaugruppen und diese verbindender Übertragungsorgane
in Form von Seilzügen gegenseitig verriegelt werden, wie
dies beispielsweise aus der Druckschrift
EP 0 789 925 B1 bekannt
ist.
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Der
Stellungsmelder 5 hat die Aufgabe, ein von der Schaltstellung
einer Schaltwelle des betreffenden elektrischen Schalters abhängiges
mechanisches Signal abzugeben.
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Gemäß der 2 weist
der Stellungsmelder 5 hierzu ein Mittel zur Betätigung
in Form einer Betätigungswelle 8 auf, die mit
der Schaltwelle 9 des elektrischen Schalters 2 gekuppelt
ist. Dabei ist die Tragplatte 7 der Verriegelungsbaugruppe
außen an der rechten Seitenwand 10 des Einschubrahmens 1 befestigt.
Eine Wellenkupplung in Form eines Kupplungsstückes 11 aus
Kunststoff, die in einer Seitenwand 12 des elektrischer
Schalters 2 drehbar gelagert ist, verbindet dabei die Schaltwelle 9 des
elektrischer Schalters 2 nur mit der Betätigungswelle 8 des Stellungsmelders 5,
jedoch nicht mit der Meldeschalterbaugruppe.
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Das
Kupplungsstück 11 weist einen Kupplungsschlitz 13 auf,
in den ein entsprechend geformtes Endstück 14 der
Betätigungswelle 8 einführbar ist. Auf
diese Weise kann sowohl durch Verschieben als auch durch Einstecken
eine Verbindung zwischen der Schaltwelle 9 und der Betätigungswelle 8 hergestellt
werden.
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Die 3 zeigt
eine aus der Praxis bekannte Meldeschalterbaugruppe 3 bestehend
aus Stellungsmeldern 15 in Form von elektrischen Meldeschaltern (in
der 3 ist nur einer der Meldeschalter sichtbar), einem
Halteblech 16, an dem die Meldeschalter verrastet sind,
einem Mittel zur Betätigung der Meldeschalter in Form eines
Schiebers 18 und einer Kupplungsanordnung 19 zur Übertragung
der Rotationsbewegung der Schaltwelle des elektrischen Schalters
an die Meldeschalter. Dabei besteht der Schieber 18 aus
zwei Teil-Schiebern 20 und 21, die durch eine
Feder 22 gekoppelt sind, wobei der den Meldeschaltern zugewandte
Teil-Schieber 21 mit schwenkbaren Betätigungsgliedern 23 versehen
ist, die auf Betätigungsorgane 24 der Meldeschalter
einwirken.
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Die
bekannte Kupplungsanordnung 19, die an der Innenseite der
in der 2 gezeigten rechten Seitenwand 10 des
Einschubrahmens 1 befestigt ist, weist einen Träger 25 in
Form eines mit zwei Einprägungen 26, 27 versehenen
Grundbleches, sowie zwei Steuerbleche 28, 29,
zwei Steuerdrähte 30, 31 und eine erste
Kupplung 32 für die Teststellung und eine zweite
Kupplung 33 für die Betriebsstellung des elektrischen
Schalters in dem Einschubrahmen auf.
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Das
mit dem Kupplungsstück versehene Ende der Schaltwelle übergreift
mit dem Kupplungsschlitz in der Test- bzw. in der Betriebsstellung
einen Kupplungszapfen 34 bzw. 35 der entsprechenden Kupplung 32 bzw. 33,
so dass beim Einschalten durch Rotation der Schaltwelle die Kupplung 32 bzw. 33 gedreht
wird. Diese wirkt nunmehr über das jeweilige Steuerblech 28 bzw. 29 und
den jeweiligen Steuerdraht 30 bzw. 31 auf den
Schieber 18, der damit verschoben wird.
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Wenn
die an die rechte Seitenwand innen angeschraubte Meldeschalterbaugruppe 3 zusammen
mit der außen an dieser Seitenwand angeschraubten Verriegelungsbaugruppe
betrieben werden soll, um den Schalter in seiner Betriebsstellung zu
verriegeln, ist es notwendig, den Träger 25 (das Grundblech)
unwi derruflich zu verändern. Hierzu muss die Einprägung 27,
die der Betriebsstellung zugeordnet ist, herausgetrennt werden.
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An
die in der 2 gezeigte Betätigungswelle 8 des
Stellungsmelders 5, die mit zwei nicht weiter dargestellten
Gewindebohrungen versehenen ist oder die durch eine mit den zwei
Gewindebohrungen versehene Betätigungswelle zu ersetzen
ist, wird das Steuerblech 29 mittels bereitzuhaltender
Schrauben (nicht gezeigt) angeschraubt. Die Kupplung 33 der Betriebsstellung
sowie dazugehörige Stifte 36 (die durch die bereitzuhaltender
Schrauben ersetzt werden), Sicherungsscheiben 37 und Unterlegscheiben 38 entfallen
in diesem Fall. Der Steuerdraht 31 wird weiterhin genutzt.
Er fungiert als Schubstange zur Übertragung der Drehbewegung
des Steuerblechs 29 auf den Schieber 18, um diesen
zu verschieben.
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Anhand
der 4 bis 11 wird im Folgenden die erfindungsgemäße
Kupplungsanordnung beschrieben.
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Die 4 zeigt – wie
schon die 1 – eine Anordnung,
bestehend aus einem Einschubrahmen 101 und einem in dem
Einschubrahmen verschiebbaren elektrischen Schalter 102 in
Form eines Leistungsschalters, von dem hier jedoch nur ein kleiner Ausschnitt
dargestellt ist. Der Einschubrahmen 1 ist mit einer Meldeschalterbaugruppe 103 und
einer Verriegelungsbaugruppe 104 versehen (vgl. auch 5).
Die Verriegelungsbaugruppe 104 besteht dabei aus einer
mit einem Stellungsmelder 105 und einem Auswertegerät 106 bestückten
Tragplatte 107.
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Der
Stellungsmelder 105 weist ein Mittel zur Betätigung
in Form einer Betätigungswelle 108 auf, die in
einer noch zu beschreibenden Weise mittels der erfindungsgemäßen
Kupplungsanordnung mit der Schaltwelle 109 des elektrischen
Schalters 102 gekuppelt ist. Die Tragplatte 107 der
Verriegelungsbaugruppe 104 ist außen an der rechten
Seitenwand 110 des Einschubrahmens 101 befestigt.
Das freie Ende der Schaltwelle 109 ist mit einem Kupplungsstückes 111 aus
Kunststoff versehen, das in einer Seitenwand 112 des elektrischen
Schalters 102 drehbar gelagert ist und einen Kupplungsschlitz 113 aufweist.
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Die 6 bis 9 zeigen
die Meldeschalterbaugruppe 103. Diese besteht aus Stellungsmeldern 115 in
Form elektrischer Meldeschalter, einem Halteblech 116,
an dem die Meldeschalter verrastet sind, einem Mittel zur Betätigung
der Meldeschalter in Form eines Schiebers 118 und einer
Kupplungsanordnung 119 zur Übertragung der Rotationsbewegung
der Schaltwelle des elektrischen Schalters an die Meldeschalter.
Dabei besteht der Schieber 118 aus zwei Teil-Schiebern 120 und 121,
die durch eine Feder 122 gekoppelt sind, wobei ist der
Schieber mit schwenkbaren Betätigungsgliedern 123 versehen, die
auf Betätigungsorgane 124 der Meldeschalter einwirken.
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Die
Kupplungsanordnung 119, die an der Innenseite der in der 4 gezeigten
rechten Seitenwand 110 des Einschubrahmens 101 befestigt
ist, weist einen Träger 125 sowie eine erste Kupplung 132 für
die Teststellung und eine zweite Kupplung 133 für
die Betriebsstellung des elektrischen Schalters in dem Einschubrahmen
auf.
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Das
mit dem Kupplungsstück 111 (vgl. 9)
versehene Ende der Schaltwelle übergreift mit dem Kupplungsschlitz 113 in
der Test- bzw. in der Betriebsstellung Kupplungszapfen 134 bzw. 135 der entsprechenden
Kupplung 132 bzw. 133, so dass beim Einschalten
durch Rotation der Schaltwelle die Kupplung 132 bzw. 133 gedreht
wird.
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Gemäß der 6 besteht
der Träger 125 aus einem Grundblech 140,
das mit ersten Durchbrüchen 141, 142 versehenen
ist und aus einem an dem Grundblech gehaltenen Zwischenblech 143,
das mit zu den ersten Durchbrüchen fluchtenden, zweiten Durchbrüchen 144, 145 versehenen
ist. Die zweiten Durchbrüche 144, 145 weisen
jeweils drei Ausbuchtungen 146 auf. Das Zwischenblech 143,
das flächig an dem Grundblech 140 anliegt, bildet
daher eine Art Schlüsselloch mit Nasen 147.
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Gemäß der 5 formen
die ersten Durchbrüche 141, 142 gemeinsam
mit den zweiten Durchbrüchen 144, 145 eine
Bajonettkontur 148. Die Kupplungen 132 und 133 sind
jeweils mit drei Bajonettvorsprüngen 149 versehen,
die an die Form der Ausbuchtungen 146 angepasst sind (vgl. 6)
und diese beim Einstecken der Kupplungen 132, 133 durchgreifen.
Beim anschließenden Drehen der Kupplungen 132, 133 hintergreifen
die Bajonettvorsprünge 149 die Nasen 147.
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Das
Einstecken der Kupplungen 132, 133 in den Träger 125 erfolgt
in einer später nicht betriebsgemäßen
Stellung der Kupplungen. Die Kupplungen, die mit einem Bund 150 an
dem Zwischenblech 143 anliegen, weisen in der Ebene des
Bundes 150 jeweils einen Ausschnitt 151 (vgl. 10 und 11) auf,
durch den eine Anlagefläche 152 und ein Steuerzahn 153 gebildet
sind. Die Anlagefläche 152 und der Steuerzahn 153 dienen
zur Verzahnung mit jeweils einer Steuernase 154 des Teil-Schiebers 120.
Der Schieber 118 bildet somit ein Anschlagmittel, dass die
Bewegungsbahn der mit dem Träger verbundenen Kupplung begrenzt.
Hierzu ist der erste der Teil-Schieber 120 in der Ebene
des Bundes 150 der Kupplungen an dem Grundblech geführt.
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Die
beiden Teil-Schieber 120, 121 die mittels der
Feder 122 aneinander gekoppelt sind, weisen zu ihrer Führung
an dem Grundblech jeweils zwei Langlöchern 155 bzw. 156 auf,
die von Schraubverbindungen 157 durchgriffen sind. Dabei
sind die Langlöcher 155 des ersten, mit den Steuernasen 154 versehenen
Teil-Schiebers 120 länger als die Langlöcher 156 des
zweiten Teil-Schiebers 121. Die in den einander zugewandeten
Enden der Teil-Schieber 120, 121 ausgebildeten
Langlöcher 155, 156 sind dabei fluchten
zueinander angeordnet und von einer gemeinsamen Schraubverbindung 157 durchgriffen.
Dadurch wird ein gegenseitiges Verschieben der beiden Teil-Schieber 120, 121 zueinander
gewährleistet. Dies gestattet es, den ersten Teil-Schieber 120 auch dann
noch ein Stück weit zu verschieben, wenn der zweite Teil-Schieber 121 bereits
seine Endstellung – bei der die Betätigungsglieder 123 die
Betätigungsorgane 124 betätigen – erreicht
hat. Dadurch wird sichergestellt, dass beim Überhub der
Schaltwelle, der zum Einschalten erforderlich ist, die Betätigung
der Betätigungsorgane 124 aufrechterhalten bleibt.
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Die
linken Enden der Langlöcher 155 und 156 bilden
jeweils einen ersten End-Anschlag 158 für den
Schieber 118. Weiterhin bilden die rechten Enden der Langlöcher 156 einen
Zwischen-Anschlag 159, während die rechten Enden
der Langlöcher 155 einen zweiten End-Anschlag 160 bilden.
Der Schieber 118 ist mittels einer Rückstellfeder 161,
die zwischen dem Grundblech 140 und dem zweiten Teil-Schieber 121 abgestützt
ist, in einer durch die ersten Anschläge 158 begrenzten
Grundstellung gehalten. Unter der Kraft der rotierenden Schaltwelle
ist er zunächst nur entgegen der Kraft der Rückstellfeder 161 in
eine durch die Zwischen-Anschläge 159 begrenzte
Zwischenstellung und anschließend durch ein gegeneinander
Verschieben der Teil-Schieber 120, 121 entgegen
der zusätzlichen Kraft der Feder 122 in eine Endstellung überführbar.
Beim Übergang von der Zwischenstellung in die Endstellung
verschiebt sich also nur noch der erste Teil-Schieber 120,
nicht jedoch der zweite Teil-Schieber 121.
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Die
Anlageflächen 152 an den Kupplungen 132, 133 verhindern
ein ungewolltes Verdrehen der Kupplungen 132, 133 entgegen
dem Uhrzeigersinn. Hierzu sind die Anlagenflächen 152 so
lang ausgebildet, dass über die gesamte Bewegungsbahn des Teil-Schiebers 120 eine
ständige Überlappung von Anlageflächen 152 und
Steuernasen 154 und damit beim Ausschalten des elektrischen
Schalters eine zwangsgesteuerte Rückstellung der Kupplungen 132, 133 gewährleistet
ist.
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Die
Kupplungen 132, 133 sind durch ihre Nähe
zum Schieber 118 und dem maximal möglichen Verdrehwinkel
der Kupplungen bzw. der maximal möglichen Verschiebungslänge
des ersten Teil-Schiebers 120 unverlierbar mit dem Zwischenblech 143 verbunden.
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Gemäß den 4 und 5 ist
der gemeinsame Betrieb der an der rechten Seitenwand innen angeschraubten
Meldeschalterbaugruppe 103 zusammen mit der außen
an dieser Seitenwand angeschraubten Verriegelungsbaugruppe 104 durch
die neue Kupplungsanordnung 119 auf einfache Weise sichergestellt.
Hierzu weist die Kupplung 133 an der Seite, die dem Einschubrahmen
zugewandt ist, einen Kupplungsschlitz 162 auf, in den ein
entsprechend geformtes Endstück 114 der Betätigungswelle 108 des
Stellungsmelders 105 der Verriegelungsbaugruppe verdrehsicher
eingreift. Hierzu ist der Kupplungsschlitz 114 beispielsweise
als Langloch oder auch als Vierkantloch ausgebildet.
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Die
erfindungsgemäße Kupplungsanordnung ist im Vergleich
zu der aus der Praxis bekannten Kupplungsanordnung (1 bis 3)
konstruktiv wesentlich einfacher und damit montage technisch günstiger,
da sie beispielsweise aus wesentlich weniger Bauteilen zusammengesetzt
ist. Sie zeichnet sich außerdem durch eine höhere
Stabilität aus und erfordert zur optionalen zusätzlichen
Ankupplung der Betätigungswelle 108 der Verriegelungsbaugruppe 104 keinen
irreversiblen Umbau.
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Selbstverständlich
ist die neue Kupplungsanordnung bei den verschiedenen bekannten
Einbauarten eines elektrischen Schalters – also nicht nur
bei der in den Figuren gezeigten Einschub-Ausführung sondern
beispielsweise auch bei einer Festeinbau-Ausführung – verwendbar.
So wird die neue Kupplungsanordnung bei der Festeinbau-Ausführung
eines elektrischen Schalters an einer an dem elektrischen Schalter
gehaltenen Adapterplatte befestigt.
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Unterschiedliche
Baugrößen elektrischer Schalter unterscheiden
sich oftmals bezüglich des Abstandes des mit dem Kupplungsstück
versehenen freien Endes der Schaltwelle zu dem Einschubrahmen 101 oder
zu der Adapterplatte. Eine Anpassung der neuen Kupplungsanordnung
an diese unterschiedlichen Baugrößen ist dadurch
möglich, dass ein Satz (zumindest zwei) mit unterschiedlich
langen Kupplungszapfen versehener Kupplungen bereitgestellt wird,
aus dem die passende ausgewählt und durch eine einfache
Steck- und anschließende Drehbewegung nach Art eines Bajonettverschlusses
mit dem Träger verbunden wird.
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Wie
die 4 bis 11 zeigen, unterscheidet sich
die Kupplung für die Betriebsstellung von der Kupplung
für die Teststellung. Bei der Kupplung für die
Teststellung ist der Kupplungszapfen mit einer Freimachung 163 versehen.
Durch die Freimachung wird ein Schalten in Trennstellung ermöglicht,
da der Kupplungszapfen 134 nicht in die Rotationsbahn des Kupplungsstückes 111 ragt,
das auf die Schaltwelle 109 des in Trennstellung befindlichen
elektrischen Schalters 102 aufgesteckt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0789925
B1 [0002, 0003, 0020]