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Die
Erfindung betrifft ein Dentalgerät, gemäß dem
Oberbegriff der Ansprüche 1 bzw. 14, das insbesondere als
dentales Mischgerät ausgebildet ist.
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Ein
derartiges Dentalgerät ist beispielsweise aus der
DE-GM 93 09 794 bekannt.
Die dort beschriebene Rüttelvorrichtung weist Lagerstellen
eines Rahmens auf, der so abgestimmt ist, dass beim Rütteln
von Dentalmaterialien wie Gips, Amalgam oder dergleichen, die Eigenfrequenz
des Rahmens zusammen mit der Rüttelvorrichtung möglichst schnell
erreicht wird. Hierzu ist der Rahmen an Lagerstellen zwischen zwei
elastisch vorgespannten Dämpfungselementen eingespannt.
Die Dämpfungselement werde von einem Stift durchtreten,
der sie zusammendrückt und insofern unter Vorspannung setzt.
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Hierzu
ist ein Gewindestift vorgesehen, der die Dämpfungselemente
durchtritt und dessen wirksame Länge über eine
Kontermutter einstellbar ist. Der Stift ist an dem Gehäuse
gelagert, wobei die Lagerung über Sicherungsscheiben und
zusätzlich über Zentrierscheiben erfolgt.
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Nachteilig
bei dieser Lösung ist die vergleichsweise schlechte seitliche
Führung. Es hat sich gezeigt, dass bei der bekannten Rüttelvorrichtung durch
die eingeleiteten Schwingungen Relativbewegungen zwischen den Unterlegscheiben
einerseits und den Federelementen andererseits entstehen, zumal
die Rüttelbewegung typischerweise über einen Elektromotor
realisiert ist und sich insofern als Kreisbewegung oder elliptische
Bewegung darstellt, nicht hingegen als reine Vertikalbewegung.
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Die
Relativbewegungen führen auf Dauer zum Verschleiß an
dieser Stelle, was die Langzeitstabilität der Rüttelvorrichtung
beeinträchtigt.
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Ein
weiterer Nachteil der bekannten Rüttelvorrichtung liegt
in der Abhängigkeit der Rüttelvorrichtung von
der Menge des zu rüttelnden Dentalmaterials begründet.
Bei einem starken Füllungsgrad muss relativ viel Masse
im Vergleich zur Masse der Rüttelvorrichtung bewegt werden,
so dass die Rüttelvorrichtung gleichsam ins Hüpfen
gerät. Dies belastet die Unterlage, beispielsweise den
betreffenden Tisch in der Zahnarztpraxis oder dem Dentallabor, auf
dem die Rüttelvorrichtung aufgestellt ist. Außerdem
werden durch das Mitschwingen des Gehäuses die dort vorgesehenen
Kabeldurchführungen, Lager usw. vergleichweise stark belastet.
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Demgegenüber
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dentalgerät
gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1
bzw. 14 zu schaffen, das hinsichtlich der Langzeitstabilität
verbessert ist, und zwar sowohl geräteinwendig als auch
hinsichtlich des Unterlage des Geräts.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Ansprüche
1 bzw. 14 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist
es vorgesehen, dass das Gehäuse selbst für die
Bildung von Anschlagflächen für die Dämpfungselemente
eingesetzt wird. Hierdurch lässt sich eine seitliche Verlagerung
und Relativbewegung zwischen den Enden der Dämfungselemente
und dem Gehäuse vermeiden bzw. umständlich machen.
Auch wenn beispielsweise an der Oberseite der Dämpfungselemente
an der oberen Anschlagfläche des Gehäuses eine
Lagerscheibe vorgesehen ist, kann diese fest eingepresst in dem
Gerätegehäuse vorgesehen sein. Durch die Verwendung
von Elastomerschaum für die Dämpfungselemente
anstelle von Spiralfedern sind die Lagerstellen ohnehin weniger
belastet, nachdem typischerweise auch hart hergestellter Elastomerschaum wesentlich
weicher als Metall ist.
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Erfindungsgemäß ist
gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung der
Standfuß in besonderer Weise ausgebildet, so dass sich
durch den Aufstandsdruck des Dentalgeräts auf der jeweiligen
Lagerstelle der Standfuß so verformt, dass die Einfederung
durch den Aufstandsdruck mindestens teilweise kompensiert wird.
Dieses Merkmal ist weiter unten anhand der Beschreibung näher
erläutert.
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Der
Aufstandsdruck des Dämpfungselements, auf dem der Rahmen
abgestützt ist, wirkt erfindungsgemäß für
eine in dem Standfuß vorgesehene Mulde ausflachend, während
ein Kippmoment, das zwischen dem die Mulde umgebenden Aufstandsring
des Aufstandsfußes und einem gehäusefesten Bereich
des Standfußes erzeugt wird, die Mulde vertiefend wirkt.
Die gegenüber einem imaginären Drehpunkt wirkenden
Hebel sind insofern entgegengesetzt und bei Lasteinleitung, beispielsweise
durch die Rüttelbewegung, wird das von dem Rahmen induzierte
Kippmoment um diesen imaginären Drehpunkt durch das entgegengesetzte
Kippmoment zwischen Gehäuse und Aufstandsring kompensiert.
Die Zunahme der nach unten wirkenden Kraft auf die untere Anschlagfläche
führt zur Zunahme auch einer Gegenkraft, die die Unterlage
auf den Aufstandsring erzeugt, so dass die Krafteinleitungen je
proportional stattfinden und insofern eine Kompensation möglich ist.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die nach oben
weisende Anschlagfläche des Gehäuses im Bereich
des Standfußes und bevorzugt auf diesem Standfuß vorgesehen
ist. Gerade hierdurch lässt sich die erwünschte
Krafteinleitung besonders günstig realisieren, und die
seitliche Führung lässt sich durch geeignete Formgebung
des Dämpfungselements einerseits und des Standfußes andererseits
optimieren.
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Besonders
günstig ist es, wenn das obere Dämpfungselement
weicher als das untere Dämpfungselement ausgebildet ist.
Die Haupt kraft erfolgt durch das Gewicht des Rahmens nach unten,
so dass die Kraftunterschiede beim Einspannen kompensiert werden
und beide Dämpfungselemente um etwa den gleichen Betrag
zusammengepresst werden.
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Die
Vorspannung lässt sich in beliebiger geeigneter Weise fix
einstellen, durch geeignete Wahl der Abmessungen des Gehäuses,
wobei bevorzugt die Vorspannung weniger als 30 Prozent, bevorzugt lediglich
10 bis 20 Prozent der eingeleiteten Kräfte beträgt.
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Erfindungsgemäß besonders
günstig ist es, wenn ein Führungselement vorgesehen
ist, dass den Rahmen seitlich an den Dämpfungselementen
führt. Das Führungselement kann entweder als die
Dämpfungselemente unmittelbar umgreifende Führungshülse
oder als Führungsstift ausgebildet sein, der die Dämpfungselemente
innen in einer Durchgangsbohrung ausfüllt, wobei die Höhe
des Führungsstifts jedoch bevorzugt so gewählt
ist, dass der Führungsstift je etwas weniger als die Hälfte
der Höhe der betreffenden Durchgangsbohrung einnimmt.
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Bevorzugt
ist der Standfuß aus einem harten Elastomer ausgebildet,
wobei die vorstehend erläuterte Verformung jedoch zusätzlich
der Dämpfung der Schwingungsübertragung von der
Rütteleinrichtung auf die Unterlage dient.
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Bevorzugt
weist das Gehäuse eine Bodenplatte auf, in der die Standfüße
gelagert sind. Es ist zweiteilig, und ein innenliegender oberer
Gehäuseteil ist mit dem umgebenden Gehäuseteil
fest verschraubt. Die Bodenplatte als Teil des Gehäuses
ist bevorzugt in der umlaufenden Nut des Standfußes aufgenommen,
wobei der Standfuß kreisförmig sein kann, aber
auch beispielsweise quadratisch mit abgerundeten Ecken. Bevorzugt
weist er an seiner Unterseite eine muldenartige Vertiefung auf,
und die untere, nach oben weisende Anschlagfläche des Gehäuses
ist am Boden einer hülsenartigen Vertiefung des Standfußes
vorgesehen, der zudem zur Verbesserung der seitlichen Führung
einen Mittelzapfen aufweist.
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Insofern
ist bevorzugt der untere Bereich des unteren Dämpfungselements
von dem Standfuß umgeben und zusätzlich an dem
Mittelzapfen, der mit seiner Durchgangsbohrung zusammenwirkt, seitlich geführt.
Der Standfuß ragt bevorzugt um weniges gegenüber
dem Dentalgerät nach unten vor, und bevorzugt ist der Standfuß so
ausgebildet, dass er von unten in die Bodenplatte einschnappbar
ist.
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Erfindungsgemäß ist
es damit vorgesehen, dass das Gehäuse des erfindungsgemäßen
Dentalgeräts, das bevorzugt als dentales Mischgerät
oder Rüttelgerät ausgebildet ist, schon recht
wenig schwingt, auch wenn große Mengen von Dentalmaterial
bearbeitet werden, und dass die Unterlage, auf der das Dentalgerät
aufgestellt ist, einer noch geringeren Belastung unterworfen ist.
Diesem Gesichtspunkt kommt zugute, wenn der Motor mit dem Mischarm über
ein elastisches Lagerelement oder zusätzliches Federelement
auf dem Rahmen gelagert ist. Das Federelement ermöglicht
bereits eine Schwingungsreduktion für den Rahmen gegenüber der
Schwingung des Motors, so dass insofern eine doppelte Schwingungsentkopplung
realisierbar ist.
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Die
Resonanzfrequenzen sowohl des Rahmens als auch des Gehäuses
lassen sich in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassen. Beispielsweise
kann die Resonanzfrequenz des Gehäuses auf einen Wert justiert
werden, der deutlich verschieden von der Erregerfrequenz ist, also
beispielsweise ein Drittel bis ein Fünftel diese Erregerfrequenz
beträgt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
das untere Dämpfungselement auf einem Standfuss abgestützt
ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
ein Führungselement, insbesondere ein Führungsstift, wenigstens
teilweise in das obere und das untere Dämpfungslement hineinragt
und dass das Führungselement auch eine Durchtrittsoffnung
des Rahmens durchsetzt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
das obere Dämpfungselemente weicher ist als das untere
Dämpfungselement.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
jedes Dämpfungslement hülsenförmig ausgebildet
ist und eine zentrale Durchgangsbohrung aufweist, deren Durchmesser
im Wesentlichen dem Durchmesser des Führungsstiftes entspricht.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
die Dämpfungselemente aus einem Elastomerschaum, insbesondere
aus Polyurethan, von einer Druckfeder oder einem Luftkissen gebildet
sind.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
die erste Anschlagfläche des Gehäuses Teil eines
Standfusses ist, der eine Durchgangsbohrung des Gehäuses
durchsetzt und das Gehäuse in vertikaler Richtung nach
unten überragt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
ein Standfuss das untere Dämpfungslement abstützt
und insbesondere aus einem harten Elastomer gebildet ist und dass
insbesondere der untere Bereich des unteren Dämpfungselementen
von dem Standfuss umgeben ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Standfuss an seiner Unterseite eine muldenartige Vertiefung
aufweist und an seiner kreisrunden Außenkontur eine umlaufende Nut
besitzt, in welche der Randbereich der Durchgangsbohrung des Gehäuses
ragt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
das Führungselement fest in der Durchtrittsöffnung
des Rahmens angeordnet ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der obere Bereich des oberen Dämpfungslement von einem
Teil des Gehäuses umgeben ist und sich insbesondere gegen
das Gehäuse abstützt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
das Gehäuse wenigstens zweiteilig ausgebildet ist und dass
insbesondere das Gehäuse nach der Art einer Verkleidung
den Rahmen abdeckt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Motor und/oder der Mischarm in einem sich an dem Rahmen abstützenden
Federelement, insbesondere am harten Elastomerteil gelagert sind.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
die mindestens eine Lagerstelle und/oder das Gehäuse an
einem Standfuss abgestützt ist, der sich durch den Aufstandsdruck
der Lagerstelle so verformt, dass die Einfederung durch den Aufstandsdruck
mindestens teilweise kompensiert wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
oberhalb des Standfusses und insbesondere auf diesen abgestützt
das untere Dämpfungslement und auf diesem das obere Dämpfungslement
angebracht sind und dass der Rahmen zwischen diesen eingespannt
ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Motor über mindestens ein elastisches Lagerelement
an dem Rahmen gelagert ist und dass das Federelement insbesondere
an dem Rahmen für die Montage einschnappbar ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
durch die Gewichtskraft des Dentalgeräts ein Kippmoment
auf den Standfuss eingeleitet wird, das den Boden des Standfusses
anzuheben neigt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
durch die Gewichtskraft des Dentalgeräts der Standfuss
komprimiert und hierdurch eine vertikal nach unten wirkende Kraftkomponente
auf den Standfuss eingeleitet wird, die dazu neigt, den Boden des
Standfusses abzusenken.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
die Standfüsse des Dentalgeräts mit ihrer Lagerstelle
innenliegend in den Dentalgerät aufgenommen sind und der
Aufstandbereich jedes Standfusses gegenüber dem Dentalgerät
im übrigen um weniges, insbesondere um weniger als einen
Zentimeter, vorspringt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Rahmen des Dentalgeräts an dem Standfuss abgestützt
ist und das Gehäuse nach der Art einer Verkleidung den
Rahmen abdeckt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Standfuss je im Wesentlichen kreissymmetrisch ausgebildet ist
und eine vertikale Bewegungsachse aufweist, bezogen auf welche sich
der Standfuss bei Zunahme der Belastung symmetrisch verformt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass
der Standfuss über ein Gelenk an der Bodenplatte geführt
ist und zentral über das Hauptlager an dem Rahmen des Dentalgeräts abgestützt
ist.
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Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines Rahmens mit Motor- und Mischarm als Teil
des erfindungsgemäßen Dentalgeräts;
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2 eine
Schnittdarstellung einer Lagerstelle eines erfindungsgemäßen
Dentalgeräts;
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3 einen
Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Standfuß in
unbelastetem Zustand;
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4 den
Standfuß gemäß 3 in belastetem
Zustand;
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5 eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Dentalgeräts in teilweiser aufgebrochener Darstellung;
und
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6 eine
Ausschnittsvergrößerung zu 5.
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Die
in 1 dargestellte Ausführungsform eines
Dentalgeräts 10 weist einen Rahmen 12 auf, der
einen Motor 14 trägt, der einen Mischarm 16 antreibt.
In an sich bekannter Weise weist der Motor hierzu ein asymmetrisches
Lager auf, das den Mischarm 16 in eine Schwingungsbewegung
versetzt.
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Der
Mischarm 16 ist über Federelemente 18 an
dem im Wesentlichen U-förmigen Rahmen 12 gelagert.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Motor
hierzu nicht dargestellte Zapfen auf, die in V-förmigen
Ausschnitten 20 ruhen, die in den Federelementen 18 vorgesehen
sind. Die Federelemente 18 sind in passende Ausnehmungen
der Seitenschenkel des Rahmens 12 eingeschnappt, so dass
der Motor 14 insofern federnd an dem Rahmen 12 aufgehängt
ist.
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Der
Motor 14 weist ferner eine Schwungscheibe 22 mit
einer asymmetrischen Masse auf, die als Massenausgleich für
die Bewegungen des Mischarms 16 dient, wobei hierzu entsprechende Bohrungen 24 in
der Schwungscheibe 22 asymmetrisch vorgesehen sind.
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Der
Rahmen 12 ist an vier Lagerstellen an einem Gehäuse
des Dentalgeräts 10 gelagert, von denen drei Lagerstellen
ersichtlich sind. Jede Lagerstelle 30 weist ein oberes
Dämpfungselement 32 und ein unteres Dämpfungselement 34 auf.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das obere
Dämpfungselement 32 mit seinem oberen Ende an
einer nach unten weisenden Anschlagfläche des Gehäuses
abgestützt, und das untere Dämpfungselement 34 ist
an seinem unteren Ende an einer nach oben weisenden Anschlagfläche
des Gehäuses abgestützt. Das obere Dämpfungselement 32 ist
je weicher als das untere Dämpfungselement 34,
das je zusätzlich das Gewicht des Motors, des Mischarms
und des Rahmens tragen muss.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, sind die Dämpfungselement 32 und 34 je
leicht ballig. Sie bestehen bevorzugt aus Polyurethan-Elastomerschaum,
wobei grundsätzlich aber auch eine Realisierung durch eine Spiral-Druckfeder
möglich ist.
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2 zeigt
eine Lagerstelle 30 in vergrößerter Darstellung
und im Schnitt. Hier wie auch in den weiteren Figuren weisen gleiche
Bezugszeichen auf gleiche Teile hin. Es ist ersichtlich, dass der
Rahmen 12 zwischen dem oberen Dämpfungselement 32 und dem
unteren Dämpfungselement 34 eingespannt gehalten
ist. Hierzu ist an dem Rahmen 12 fest gelagert ein Führungsstift 40 vorgesehen,
der in Durchgangsbohrungen 42 in dem Dämpfungselement 32 und 34 geführt
ist und eine seitliche Abstützung des Rahmens 12 erzeugt.
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Die
Dämpfungselemente 32 und 34 sind von einem
Gehäuse 44 eingespannt gehalten. Das Gehäuse 44 weist
einen oberen Teil 46 auf, der eine topfförmige
Ausnehmung 48 aufweist, in dem das obere Ende des Dämpfungselements 32 geführt
ist. Dort wird insofern eine nach unten weisende Anschlagfläche 50 des
Gehäuses ausgebildet.
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Zwischen
dem oberen Teil 46 der Gehäuses und dem Gehäuse 44 im übrigen
ist zudem eine Verschraubung 47 angebracht, die beide Teile
gegeneinander verspannt und hierdurch die Dämpfungselemente 32 und 34 unter
Vorspannung setzt.
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Als
Teil des Gehäuses 44 ist zudem ein Standfuß 52 realisiert,
der in einer Bodenplatte 54 des Gehäuses 44 gelagert
ist, und zwar über eine Nut 56, die umlaufend
an dem Standfuß 52 ausgebildet ist.
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Der
Standfuß 52 bildet eine nach oben weisende Anschlagfläche 58 des
Gehäuses, die das Dämpfungselement 34 abstützt.
Dort ist zudem eine Seitenführung über einen Mittelzapfen 60 gebildet, der
sich von dem Standfuß 52 ausgehend in die Durchgangsbohrung
hinein erstreckt.
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Beim
Einfedern durch Belastung des Rahmens 52 nach unten wird
das untere Dämpfungselement 32 komprimiert und
verdickt sich hinsichtlich seiner Wandstärke insofern,
während das obere Dämpfungselement leicht entspannt
wird. Die Entspannung erfolgt jedoch lediglich in einem solchen Maße,
dass stets eine Anlage an der oberen Anschlagfläche 50 gewährleistet
ist. Insofern wird durch das Zusammenwirken der Teile 46 und 52 des
Gehäuses 44 eine Vorspannung auf die Dämpfungselemente 32 und 34 eingeleitet
und der Rahmen 32 unter Spannung zwischen diesen gehalten.
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Der
Standfuß 52 wird durch die zusätzliche Gewichtsbelastung
im Bereich der Anschlagfläche 52 belastet. Dort
ist im auswärtigen Bereich eine ringförmige Aufstandsfläche 62 vorgesehen,
die sich um eine nach der Art einer negativen Kalotte gebildeten Mulde 64 erstreckt.
Im inneren Bereich der Anschlagfläche 58 erstreckt
sich insofern die Mulde 64.
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Die
in 2 dargestellte Position des Standfußes 52 ist
in 3 nochmal dargestellt. Demgegenüber ist
in 4 der Standfuß in dem zusätzlich belastetem
Zustand dargestellt. In diesem Zustand ist die Mulde 64 deutlich
flacher. Durch den zusätzlichen Aufstandsdruck an der Aufstandsfläche 52 verformt
sich diese, schwerpunktmäßig im zentralen Bereich,
also dem Mittelzapfen 60 benachbart. Um eine imaginären
Drehpunkt 70 ersteht insofern ein Kippmoment, das die Mulde 64 flacher
macht.
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Andererseits
wird durch die zusätzliche Belastung des Rahmens auch der
Gegendruck über das Gewicht insgesamt erhöht,
der insofern im Bereich der Nut 56 angreift. Insofern entsteht
ein entgegenwirkender Druck um den Drehpunkt 70, und bei
richtiger Auslegung werden diese beiden Momente so kompensiert,
dass auch bei zusätzlicher Belastung der Standfuß nicht
zusätzlich einfedert, der Abstand zwischen der Unterlage 72 und
der Nut 56 und damit dem Gehäuse 44 also
insofern konstant bleibt.
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Eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Dentalgerätes ist aus 5 ersichtlich.
Auch hier weisen entsprechende Bezugszeichen auf gleiche oder entsprechende
Teile hin. Bei dieser Lösung ist der obere Teil 46 des
Gehäuses 44 bis nach unten zum Bereich der Bodenplatte 54 gezogen
und dort abgestützt, so dass sich eine noch fixere Abstandsfestlegung
ergibt.
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Zwischen
dem oberen Teil 46 der Gehäuses und dem Gehäuse 44 im übrigen
ist hier im Bereich der Bodenplatte eine Verschraubung 47 angebracht, die
beide Teile gegeneinander verspannt und hierdurch die Dämpfungselemente 32 und 34 unter Druck
setzt.
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Die
Abstandsfestlegung ist auch aus 6 in vergrößerter
Darstellung ersichtlich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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