DE102008056250A1 - Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug und Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug und Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (100) zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug beschrieben, das folgende Merkmale aufweist: eine optoelektronische Sensoranordnung (130) zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters mittels Lichtremission, wobei die optoelektronische Sensoranordnung zumindest eine erste Lichtquelle (310) und ein lichtempfindliches Element (330) aufweist, und wobei die erste Lichtquelle und das lichtempfindliche Element in einem Fingerbett (120) eines Bedienelements (110) des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, und wobei das Fingerbett (120) ausgebildet ist, um eine Fingerkuppe (220) der Person in einem Sensorbereich (340) des Fingerbetts (120), in dem die erste Lichtquelle (310) und das lichtempfindliche Element (330) angeordnet sind, bündig aufzunehmen.

Description

  • Die vorliegende Anmeldung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Erfassen und/oder Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person, z. B. in einem Kraftfahrzeug.
  • Bekannte Verfahren zum Erfassen von Vitalparametern sind beispielsweise die optische Plethysmographie und Pulsoxymetrie. Dabei basieren die optische Plethysmographie und Pulsoxymetrie grundsätzlich auf den gleichen Messverfahren und stellen eine Methode zur nicht-invasiven Ermittlung der Pulsrate, Pulsratenvariabilität und arteriellen Sauerstoffsättigung über die Messung der Lichtabsorption bzw. der Lichtremission im Gewebe dar. Dabei basiert die optische Plethysmographie auf der durch Volumenschwankungen von Körperflüssigkeiten in Gefäßen, z. B. Blut, bedingten Änderung der Lichtabsorption, während die Pulsoxymetrie auf der unterschiedlichen Lichtabsorption bzw. Lichtremission eines roten und eines infraroten Lichtstrahls bei Durchleuchtung der Haut und des Gewebes basiert.
  • Die optische Plethysmographie und die Pulsoxymetrie sind Bestandteil des klinischen Alltags geworden und werden sowohl für die Standardüberwachung von Patienten als auch für diagnostische Zwecke verwendet. Unter anderem wird die Pulsoxymetrie immer mehr für „Homecare”, d. h. für die Überwachung bzw. „Monitoring” des Patienten in der häuslichen Umgebung, eingesetzt. Die Hauptanwendungen sind hierbei: a) Betreuung der Patienten mit kardiologischen Risikofaktoren, b) Diagnostik von Schlafstörungen, c) Müdigkeitserkennung, d) Stresserkennung, und e) chronische Lungenerkrankungen. Bei der Pulsoxymetrie werden standardmäßig die SpO2-Werte über einen optischen Sensor am Finger, Zeh oder Ohrläppchen abgenommen. Die Messung erfolgt typischerweise mit einem Clipsensor oder einem Klebesensor. Um die pulsoxymetrischen Messungen nicht nur im Krankenhaus durchführen zu können, bekommt der Patient typischerweise ein mobiles Gerät, dessen Anwendungsteil bzw. Sensor direkt an dem Körper angebracht wird. Dies begrenzt die Bewegungsfreiheit der Patienten und ist als Lösung in einem Automobil aufgrund der Einschränkung der Bewegungsfreiheit zum großen Teil nicht akzeptabel.
  • Teilweise wurde vorgeschlagen, optische Sensoren für die zuvor genannten Messverfahren in den Lenkradkranz zu integrieren. Hier hat sich jedoch häufig die schlechte Signalqualität der optischen Messung als ein Problem herausgestellt.
  • Zusammenfassung
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kfz mit folgenden Merkmalen: einer optoelektronischen Sensoranordnung zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters mittels Lichtremission, wobei die optoelektronische Sensoranordnung zumindest eine erste Lichtquelle und ein lichtempfindliches Element aufweist, und wobei die erste Lichtquelle und das lichtempfindliche Element in einem Fingerbett eines Bedienelements des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, und wobei das Fingerbett ausgebildet ist, um eine Fingerkuppe der Person in einem Sensorbereich des Fingerbetts, in dem die erste Lichtquelle und das lichtempfindliche Element angeordnet sind, bündig aufzunehmen.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug mit folgenden Merkmalen: einer Vorrichtung zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters; und einer Vorrichtung zum Auswerten des zumindest einen Vitalparameters, die ausgebildet ist, einen Wert des zumindest einen Vitalparameters mit zumindest einem gegebenen Schwellwert zu vergleichen, und eine Warnmeldung auszugeben, wenn der Wert des zumindest einen Vitalparameters diesen zumindest einen Schwellwert über- oder unterschreitet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung basieren auf der Erkenntnis, dass komplizierte und extreme Lichtverhältnisse im Automobil, vor allem am Lenkradkranz, Fremdlichtartefakte verursachen, die die Messung verfälschen können.
  • Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass bekannte Lösungen für die Integration von optischen Sensoren in Automobilumgebungen, z. B. die Integration eines optischen Sensors in das Lenkrad, schwer bzw. gar nicht in den Automobilbedingungen realisierbar sind. Die Gründe hierfür sind vor allem nicht geeignete Integrationsorte und die schlechte Signalqualität der optischen Messung, auf die im Folgenden noch näher eingegangen wird.
  • Der Lenkradkranz stellt viel zu wenig Platz für die Integration der optischen Sensoren zur Verfügung: Hier kann, z. B. das Fingerbett nur begrenzt implementiert werden. Eine kleine Fläche der Kontaktstelle „Finger-Sensor” führt zu einer nicht optimalen Verteilung des Anpressdrucks und damit zu Verfälschungen oder sogar zum Verlust der Messdaten. Im Gegensatz dazu bietet z. B. der Schaltknauf ausreichenden Platz, um das Fingerbett zu implementieren und ermöglicht somit eine zuverlässige Erfassung der Messdaten.
  • Zudem ist das Lenkrad eines der am beweglichsten Bedienelemente des Autos bzw. eines der Bedienelemente, das am meisten bewegt wird. Dadurch werden die optischen Messungen einen großen Anteil von Bewegungsartefakten beinhalten, die wiederum die Erfassung der Messdaten bzw. Vitalparameter beeinträchtigen.
  • Außerdem beeinflussen große Temperaturschwankungen am Lenkradkranz selbst sehr stark die Messwerte.
  • Ausführungsbeispiele der Vorrichtung zum optischen Erfassen von zumindest einem Vitalparameter weisen ein lichtempfindliches Element, z. B. einen optischen Sensor, auf, der fest in einem Bedienelement des Automobils bzw. Kraftfahrzeugs integriert ist. Es ist keine weitere Ausrüstung notwendig, die am Körper des Fahrers getragen wird, so dass die Beeinträchtigung des Fahrers so gering wie möglich gehalten ist. Bedienelemente des Kraftfahrzeugs sind z. B. der Schaltknauf oder das Lenkrad, umfassen im weiteren Sinne aber auch andere Elemente des Automobils, mit denen der Fahrer aber auch ein Beifahrer in Kontakt kommt, wie z. B. die Mittelarmlehne oder die Seitenarmlehnen.
  • Ausführungsbeispiele der Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters ermöglichen dank des Fingerbetts in einem Bedienelement des Kraftfahrzeugs eine Reduzierung störender Einflüsse anderer Lichtquellen von außerhalb der optoelektronischen Sensoranordnung auf die Messung bzw. Erfassung. Diese anderen Lichtquellen, unabhängig ob es sich dabei um eine direkte Lichteinstrahlung oder um reflektiertes Licht handelt, werden auch als Fremdlicht bezeichnet.
  • Ausführungsbeispiele, bei denen das Fingerbett in dem Schaltknauf als Bedienelement integriert ist, ermöglichen zudem eine optimale Verteilung des Anpressdrucks der Fingerkuppe. Durch dieses Fingerbett wird die Fingerkuppe auch möglichst optimal auf dem optischen Sensor platziert, d. h. geführt. Der Schaltknauf bietet deutlich mehr Platz als herkömmliche Lenkräder oder Lenkradkränze, um das Fingerbett und den optischen Sensor (optoelektronische Sensoranordnung) und eventuell auch die elektronische Schaltung zur Steuerung und Auswertung der Daten zu integrieren. Zudem ist der Schaltknauf auch nicht in dem Umfang sicherheitsrelevant wie das Lenkrad. Dies kann zu einer höheren Akzeptanz von Seiten der Industrie für zukünftige technologische Herstellungsprozesse führen.
  • Bei Ausführungsbeispielen mit einem in den Schaltknauf integrierten Fingerbett werden zudem komplizierte bzw. extreme Lichtverhältnisse im Automobil einerseits durch die etwas tiefere Lage des Schaltknaufs (im Vergleich zum Lenkrad) relativ zur Windschutzscheibe und den Seitenfenstern, eliminiert bzw. reduziert. Ferner wird das lichtempfindliche Element bzw. Photoelement der optoelektronischen Sensoranordnung im Schaltknauf von Fremdlicht durch speziellen Aufbau des Fingerbetts geschützt, das den Finger bündig umschließt.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug in Form eines in einen Schaltknauf integrierten Lichtremissions-Sensors.
  • 2 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß 1 mit angelegter Hand der Person, für die der zumindest eine Vitalparameter erfasst werden soll.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer in ein Fingerbett eines Bedienelements angeordneten optoelektronischen Sensoranordnung (hier eines Lichtremissions-Sensors).
  • 4 zeigt eine Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug und eine durch Schwellwertüberschreitung ausgelöste Datenübertragung an einen Dritten, z. B. Ärzte-PC oder Server.
  • 5 und 6 zeigen zwei Fotos eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in Form eines in einen Schaltknauf integrierten Lichtremissions-Sensors.
  • 7 zeigt ein Foto eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in Form eines in einen Schaltknauf integrierten Lichtremissions-Sensors.
  • 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Bedienoberfläche für eine ärztliche Anwendung.
  • Dabei werden in der vorliegenden Erfindung für Objekte und Funktionseinheiten, die gleiche oder ähnliche funktionelle Eigenschaften aufweisen, gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Detaillierte Beschreibung
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 100 zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug.
  • Die Vorrichtung 100 zum Erfassen weist einen Schaltknauf 110 bzw. Knauf 110 eines Schalthebels auf, der ein Fingerbett 120 (siehe gestrichelte Linie) aufweist, wobei in dem Fingerbett 120 ein Lichtremissions-Sensor 130 oder allgemein eine optoelektronische Sensoranordnung 130 angeordnet ist. Der in den Schaltknauf 110 integrierte Lichtremissions-Sensor 130 weist zwei Lichtquellen, eine rote Diode und eine infrarote Diode auf, und einen Photosensor bzw. eine Photodiode, wie dies später anhand von 3 näher erläutert wird. Die Lichtquellen und der Photosensor liegen in derselben Ebene und befinden sich nahe beieinander. Die Lichtquellen strahlen in das Gewebe des Fingers und der Photosensor misst die reflektierten remittierten Anteile des Lichtfeldes, wie dies schematisch anhand des Lots 140 (gestrichelte Linie senkrecht zu der Ebene des Sensorbereichs bzw. des Bereichs des Fingerbetts 120, in dem die Lichtquellen und der Photosensor angeordnet sind) sowie dem angedeuteten Strahlenverlauf 150 des reflektierten Anteils des Lichtfeldes dargestellt ist.
  • Der Sensor 130 ist in das Fingerbett 120 integriert, wobei das Fingerbett 120 eine spezielle Vertiefung bzw. Mulde in dem Schaltknauf 110 oder allgemeiner in einem Bedienelement des Kraftfahrzeugs ist, in den ein Finger des Fahrers bequem eingelegt werden kann. Durch dieses Fingerbett 120 wird die Fingerkuppe möglichst optimal auf dem optischen Sensor 130 platziert. Gleichzeitig wird das Photoelement des Sensors 130 vor Außenbeleuchtung geschützt und die angewandte Kraft an der Kontaktstelle zwischen Finger und Sensor 130 gleichmäßig verteilt. Ein Ausführungsbeispiel des Fingerbetts 120 kann dabei eine oder mehrere der folgenden ergonomischen Anforderungen erfüllen:
    • – bequeme Lage des Fingers,
    • – optimal verteilter Anpressdruck bei der Auflage des Fingers, z. B. durch Führung des Fingers mittels des Fingerbetts,
    • – Querlage des Fingers am Schaltknauf möglich, um verschiedene Griffgewohnheiten der Fahrer zu berücksichtigen,
    • – Abmessungen des Fingerbetts 120 derart, dass unabhängig von der variierenden Fingergröße von Mensch zu Mensch ein bündiges Aufnehmen des Fingers in dem Fingerbett 120 erreicht wird und störende Einflüsse durch Fremdlicht vermieden bzw. zumindest reduziert werden,
    • – (automatische) Anpassung der Breite des Fingers 120 an den Finger, und
    • – Sicherstellen, dass der Finger nicht im Fingerbett eingeklemmt werden kann, indem z. B. das Fingerbett oben offen ist bzw. auf der der optoelektronischen Sensoranordnung gegenüberliegenden Seite zumindest teilweise offen ist, und in anderen Ausführungsbeispielen sich zudem nicht nach oben verjüngt.
  • Eine Anpassung der Breite des Fingerbetts an den Finger kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Schaltknauf 110 austauschbar ist, und für verschiedene Fahrer spezifische Schaltknäufe 110 mit einem an die Größe der Hand, mit einem an den oder die Finger und/oder die Griffgewohnheiten des Fahrers angepassten Fingerbett 120 montierbar sind. Dabei gewährleistet, z. B. eine entsprechende Verriegelung, dass der auswechselbare Schaltknauf 110 fest mit dem Schalthebel verbunden ist. Eine automatische Anpassung eines gemeinsamen Schaltknaufs 110 für mehrere Fahrer und damit eine automatische Anpassung der Breite des Fingerbetts an die verschiedenen Finger kann beispielsweise durch Verwendung dehnbarer Materialien im Bereich des Fingerbetts 120 erreicht werden, wobei die jeweilige fahrerspezifische Einstellung der Fingerbettbreite beispielsweise in einem Fahrerprofil neben anderen fahrerspezifischen Einstellungen wie Einstellung der Innen- und Außenspiegel, des Sitzes etc. gespeichert und gesteuert wird.
  • 2 zeigt das Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 100 zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters gemäß 1 mit angelegter Hand 210 und einer an die optoelektronische Sensoranordnung 130 angelegten Fingerkuppe 220.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Fingerbetts eines Bedienelements eines Kraftfahrzeugs mit einer in das Fingerbett 120 integrierten optoelektronischen Sensoranordnung 130 in Form eines Lichtremissions-Sensors. Die optoelektronische Sensoranordnung 130 weist eine rote Diode 310, eine infrarote Diode 320 und eine Photodiode 330 auf, die in einem Sensorbereich 340 des Fingerbetts 120 angeordnet sind. Der Abstand d der infraroten Diode 320 und der Photodiode 330 beträgt beispielsweise 8 mm. Wie in 3 rechts zu sehen ist, sind die rote Diode, die infrarote Diode und die Photodiode in einer Linie angeordnet. In alternativen Ausführungsbeispielen können diese auch anders zueinander angeordnet sein.
  • Die rote Diode ist beispielsweise ausgebildet, um ein sichtbares Licht im 660 nm-Bereich zu erzeugen, und die infrarote Diode 320, um ein Licht im für den Menschen nicht-sichtbaren Wellenlängenbereich von 940 nm zu erzeugen. Durch die unterschiedliche Färbung des mit Sauerstoff gesättigten Hämoglobins entstehen für das durchstrahlende Rotlicht bzw. Infrarotlicht eine unterschiedliche Absorption, die der Photosensor 330 misst, wobei eine Auswerteeinheit beispielsweise mittels eines Vergleichs der Messergebnisse mit einer Referenztabelle die Sauerstoffsättigung des Bluts in den Kapillaren erfassen bzw. bestimmen kann. Neben der Sauerstoffsättigung kann mittels der optoelektronischen Sensoranordnung 130 auch allgemein der Puls bzw. die Pulswelle, Pulsrate, Pulsratenvariabilität bestimmt werden. Für die Bestimmung dieser Pulsparameter oder Pulsinformationen ist jedoch, im Gegensatz zu der Bestimmung der Sauerstoffsättigung, eine einzige Lichtquelle der zwei Lichtquellen ausreichend.
  • Wie zuvor erläutert, ist das Fingerbett 120 vorzugsweise so ausgebildet, dass es Finger bzw. Fingerkuppen verschiedener Größe so führt bzw. aufnimmt, dass die Fingerkuppe 220 in dem Sensorbereich 340 anliegt, um eine optimale Messung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise, wie in 3 rechts dargestellt, durch ein konkaves Fingerbett 120 erreicht werden. Zur Illustration ist eine kleinere Fingerkuppe 220' (gestrichelte Linie) in 3 rechts eingezeichnet. Ein konkaves Fingerbett ermöglicht zudem ein bündiges Abschließen von Fingern verschiedener Größe, um störende Einflüsse durch Fremdlicht zu reduzieren.
  • Die 13 zeigen in anderen Worten allgemein eine Vorrichtung zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug mit folgenden Merkmalen: einer optoelektronischen Sensoranordnung 130 zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters mittels Lichtremission, wobei die optoelektronische Sensoranordnung eine erste Lichtquelle 310, gegebenenfalls eine zweite Lichtquelle 320 und ein lichtempfindliches Element 330 aufweist; wobei die erste Lichtquelle 310, die zweite Lichtquelle 320 und das lichtempfindliche Element 330 in einem Sensorbereich 340 eines Fingerbetts 120 eines Bedienelements 110 des Kraftfahrzeugs angeordnet sind und wobei das Fingerbett 120 ausgebildet ist, um eine Fingerkuppe 220 der Person in einem Sensorbereich 340 des Fingerbetts 120, in dem die erste Lichtquelle 310, die zweite Lichtquelle 320 und das lichtempfindliche Element 330 angeordnet sind, bündig aufzunehmen.
  • Dabei weist die optoelektronische Sensoranordnung 130 gemäß den 13 einen Lichtremissions-Sensor auf, wobei die rote Diode 310 der ersten Lichtquelle entspricht, die infrarote Diode 320 der zweiten Lichtquelle entspricht und der Photosensor bzw. die Photodiode 330 dem lichtempfindlichen Element entspricht. Allgemein ausgedrückt, ist die erste Lichtquelle ausgebildet, ein Licht einer ersten Wellenlänge zu erzeugen, die zweite Lichtquelle ausgebildet, ein Licht einer zweiten Wellenlänge zu erzeugen, wobei die erste und die zweite Wellenlänge unterschiedlich sind.
  • Ferner können Ausführungsbeispiele des Fingerbetts als eine einseitig offene Vertiefung in dem Bedienelement beschrieben werden, die ausgebildet ist, um eine Unterseite der Fingerkuppe 220 bündig aufzunehmen. Die einseitige Offenheit des Fingerbetts 120 hat gegenüber Clipsen oder das Fingerbett vollständig umschließende Anordnungen den Vorteil, dass beispielsweise im Straßenverkehr der Finger jederzeit sofort aus dem Fingerbett wieder entfernt werden kann, ohne hängen zu bleiben. Ferner sind die erste Lichtquelle 310, die zweite Lichtquelle 320 und das lichtempfindliche Element 330 in Bezug auf den Finger auf derselben Seite des Fingers angeordnet, und das lichtempfindliche Element 330 ausgebildet, das reflektierte remittierende Licht der ersten und zweiten Lichtquelle 310, 320 zu empfangen.
  • Obwohl die 1 und 2 ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 100 zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters zeigen, bei denen das Bedienelement, in dem das Fingerbett 120 integriert ist, ein Schaltknauf ist, kann in alternativen Ausführungsbeispielen das Bedienelement beispielsweise auch das Lenkrad sein bzw. das Fingerbett in dem Lenkrad integriert sein oder die Mittelarmlehne sein bzw. das Fingerbett in einem Bereich der Mittelarmlehne integriert sein.
  • 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Messsystems zur Detektion von Pulswellen, Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes einer Person in einem Kraftfahrzeug. Das Messsystem besteht aus einem optischen Sensor 130, einer Steuerungs- und Auswerteelektronik 410, einem Fahrerinteraktionssystem 420, einer telemedizinischen Schnittstelle 430 und einem Ärzte-PC (Personal-Computer) 460. Dabei ist der optische Sensor 130, wie zuvor anhand der 13 erläutert, in einem Fingerbett in einem Bedienelement des Kraftfahrzeugs angeordnet und die Steuerungs- und Auswerteelektronik 410, das Fahrerinteraktions system 420 und die telemedizinische Schnittstelle 430 ebenfalls in dem Kraftfahrzeug integriert.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann beispielsweise auch die Steuerungs- und Auswerteelektronik 410 in demselben Bedienelement wie der optische Sensor 130 integriert sein. Der Ärzte-PC oder entsprechende Server ist beispielsweise bei einem Arzt, einer Klinik oder einem anderen Ort aufgestellt und beispielsweise mittels eines Mobilfunknetzes 450, im Englischen auch als Mobile Core Network bezeichnet, und einer Basisstation 440 mit einer mobilen Sende-/Empfangseinheit, die in der telemedizinischen Schnittstelle 330 integriert ist, miteinander verbunden. Das Mobilfunknetz kann beispielsweise ein UMTS-Mobilfunknetz sein (Universal Mobile Telecommunication Standard) oder auf einem anderen Mobilfunkstandard, wie z. B. GPRS (Global Packet Radio System) oder GSM (Global System for Mobile Communication), oder einem anderen Funkkommunikationsnetzwerk, z. B. WLAN (Wireless Local Area Network), basieren.
  • Die erfassten Vitalparameter werden durch die Auswerteelektronik 410 beispielsweise in drei Warngruppen unterteilt (siehe Tabelle). Für jede der Warngruppen werden der obere und der untere Grenzwert der entsprechenden Vitalparameter definiert. Es werden auch die Warnstufen anhand des Gefährdungsgrades des Fahrers für jede Warngruppe definiert. Bei überschreiten des gegebenen Grenzwerts der Vitalparameter wird die entsprechende Warnmeldung ausgelöst. Tabelle. Definition der Warnstufen.
    N/Datenfehler Die erste Warnstufe entspricht dem normalen Zustand des Fahrers (der Vitalparameter liegt in normalen physiologischen Grenzen). Die nicht-auswertbaren bzw. verlorenen Sensordaten werden auch als erste Warnstufe codiert.
    Achtung Die zweite Warnstufe entspricht dem Fahrerzustand, wenn auf die Werte der Vitalparameter aufmerksam gemacht werden muss. Es folgt die Warnmeldung über die überschrittenen Grenzwerte. Es wird dem Fahrer geboten, sich aus dem Verkehr zurückzuziehen.
    Kritisch Die dritte Warnstufe entspricht dem Fahrerzustand, wenn eine ärztliche Betreuung notwendig ist. Es folgt die Warnmeldung über die überschrittenen Grenzwerte. Der Fahrer muss sich aus dem Verkehr zurückziehen.
  • In anderen Worten, ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug mit folgenden Merkmalen: einer Vorrichtung 100 zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters, wie sie anhand der 13 beschrieben wurde; und zumindest einer Vorrichtung 410 zum Auswerten des zumindest einen Vitalparameters, die ausgebildet ist, einen Wert des zumin dest eines Vitalparameters mit zumindest einem gegebenen Schwellwert zu vergleichen und eine Warnmeldung auszugeben, wenn der Wert des zumindest eines Vitalparameters diesen zumindest einen Schwellwert über- oder unterschreitet.
  • Die 5 und 6 zeigen Fotos einer beispielhaften Integration eines optischen Sensors 130 in ein Fingerbett 120, das wiederum in einen Schaltknauf 110 integriert ist.
  • 7 zeigt ein Foto eines Prototypen eines im Fingerbett 120 eines Schaltknaufs 110 integrierten optischen Sensors 130, der über ein mehradriges geschirmtes Kabel 710 mit einer Steuerungs- und Auswerteelektronik 410 verbunden ist. Die Steuerungs- und Auswerteelektronik 410 ist über eine in die elektronischen Schaltung der Steuerungs- und Auswerteelektronik 410 integrierte Bluetooth-Schnittstelle mit einer Zentraleinheit, z. B. dem Fahrerinteraktionssystem 420 und der telemedizinischen Schnittstelle 430 (siehe 4), gekoppelt.
  • 8 zeigt ein Beispiel einer Bedienoberfläche für eine ärztliche Anwendung, wie sie beispielsweise auf dem Ärzte-PC 460 ausgeführt werden kann, die, wie in 8 dargestellt, beispielsweise den Pulsverlauf über die Zeit sowie die Pulsrate, z. B. 75 Schläge pro Minute (siehe 8), sowie den Sauerstoffgehalt des Blutes, z. B. 91% (siehe 8), anzeigt.
  • Bezug nehmend auf die vorhergehenden Erläuterungen kann daher gesagt werden, dass Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung ein „Verfahren und Messsystem zur optischen Detektion der Pulswelle, Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes eines Fahrers im Schaltknauf eines Kraftfahrzeugs”, ein „Messsystem zur Detektion der Pulswelle, Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs mittels im Schaltknauf integriertem optischen Sensor” und/oder einen „optischen Sensor zur Detekti on der Pulswelle, Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes eines Fahrers im Schaltknauf” realisieren. Dabei können Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sowohl als medizinisches System zum Überwachen, im Englischen auch als „Monitoring” bezeichnet, der Vitalparameter eines Menschen, insbesondere der Detektion der Pulswelle, der Pulsrate, der Pulsratenvariabilität und der Sauerstoffsättigung des Blutes eingesetzt werden, als auch als eine Einrichtung und ein Verfahren zum Insassenschutz bzw. zur Insassenwarnung und Fahrerunterstützung eingesetzt werden. Dabei liegt das Anwendungsgebiet der Erfindung beispielsweise im Bereich präventiver, überwachender und begleitender Medizin für den Einsatz im Fahrzeug, Stichwort „Fahrerassistenzsysteme”, unter bzw. ohne telemetrische ärztliche Aufsicht. Dabei können Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden, um im Alltag Fahrer mit kardiologischen Risikofaktoren beim Autofahren in Bezug auf Müdigkeit, Aufmerksamkeit, Stress zu überwachen.
  • Dabei schaffen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung ferner ein Verfahren und ein Messsystem, die eine Durchführung der Messungen der Pulswellenparameter, der Pulsrate, der Pulsratenvariabilität und der Sauerstoffsättigung des Blutes unter Automobilbedingungen mit geringer Beeinträchtigung des Fahrers ermöglichen. Dabei werden die Messwerte dem Fahrer beispielsweise via Fahrerinteraktionssystem sowie beispielsweise einem betreuenden Arzt via telemetrischer Schnittstelle zugänglich gemacht. Die erfassten Werte können klassifiziert und mit einem persönlichen Fahrerprofil abgeglichen werden. Beim Überschreiten der Grenzwerte wird beispielsweise eine Warnmeldung bzw. ein Alarm oder ein Notdienstaufruf ausgelöst.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung betreffen ferner eine Vorrichtung eines optischen Sensors im Schaltknauf eines Kraftfahrzeugs zur Detektion der Pulswelle mit unterschiedlichen elektromagnetischen Wellenlängen im Bereich des nicht sichtbaren infraroten und des sichtbaren roten elektromagnetischen Spektrums.
  • Ferner schaffen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum Überwachen einer Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes des Fahrers im Automobil basierend auf der erfassten Pulswelle und/oder ein Messsystem zur Erfassung der Pulswelle, Pulsrate, Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes des Fahrers im Automobil.
  • Ferner schaffen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung ein Fahrerassistenzsystem zur medizinischen Überwachung des Gesundheitszustandes des Fahrers, insbesondere des Pulswellenprofils, der Pulsrate, der Pulsratenvariabilität und Sauerstoffsättigung des Blutes. Dabei ergebne sich weitere Anwendungsfelder, z. B. durch eine Verkopplung von Einflüssen auf den Fahrer, wie z. B. Stress, mit einer entsprechenden Assistenzleistung, beispielsweise einer entsprechenden Aufforderung mittels einer Ansage oder Anzeige gegenüber dem Fahrer, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Claims (9)

  1. Vorrichtung (100) zum Erfassen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug mit folgenden Merkmalen: einer optoelektronischen Sensoranordnung (130) zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters mittels Lichtremission, wobei die optoelektronische Sensoranordnung zumindest eine erste Lichtquelle (310) und ein lichtempfindliches Element (330) aufweist, und wobei die erste Lichtquelle und das lichtempfindliche Element in einem Fingerbett (120) eines Bedienelements (110) des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, und wobei das Fingerbett (120) ausgebildet ist, um eine Fingerkuppe (220) der Person in einem Sensorbereich (340) des Fingerbetts (120), in dem die erste Lichtquelle (310) und das lichtempfindliche Element (330) angeordnet sind, bündig aufzunehmen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Fingerbett (120) eine einseitig offene Vertiefung in dem Bedienelement (110) ist, die ausgebildet ist, um eine Unterseite der Fingerkuppe (220) bündig aufzunehmen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste Lichtquelle (310) und das lichtempfindliche Element (330) in einer gleichen Ebene des Fingerbetts (120) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Bedienelement (110) ein Knauf eines Schalthebels ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Vitalparameter eine Pulsinformation ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die optoelektronische Sensoranordnung (130) zusätzlich eine zweite Lichtquelle (320) aufweist, die in dem Fingerbett (120) des Bedienelements (110) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Vitalparameter eine Sauerstoffsättigung des Bluts der Person ist.
  8. Vorrichtung zum Überwachen zumindest eines Vitalparameters einer Person in einem Kraftfahrzeug mit folgenden Merkmalen: einer Vorrichtung (100) zum Erfassen des zumindest einen Vitalparameters gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7; und einer Vorrichtung (410) zum Auswerten des zumindest einen Vitalparameters, die ausgebildet ist, einen Wert des zumindest einen Vitalparameters mit zumindest einem gegebenen Schwellwert zu vergleichen und eine Warnmeldung auszugeben, wenn der Wert des zumindest einen Vitalparameters diesen zumindest einen Schwellwert über- oder unterschreitet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, mit folgendem Merkmal: einem Fahrerassistenzsystem; wobei die Vorrichtung zum Auswerten (410) ausgebildet ist, anhand des Über- oder Unterschreitens des zumindest einen Schwellwertes kardiologische Risikofaktoren oder eine chronische Lungenerkrankung der Person zu überwachen, Müdigkeit und/oder Stress der Person zu erkennen, und das Fahrerassistenzsystem ausgebildet ist, bei Über- oder Unterschreiten des zumindest einen Schwellwertes der Person abhängig davon eine Assistenzleistung anzubieten oder zu erbringen.
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