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Hintergrund
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Für einen
Inhalteanbieter (beispielsweise einen Fernsehanbieter) kann die
Bedeutung, kontinuierlich danach zu streben, seinen Abonnenten eine höhere Vielfalt
von Inhalten und Optionen anzubieten, nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Ohne Zweifel ist dies einer der Gründe, warum Fernsehanbieter
ihren Abonnenten verschiedene Typen von Diensten, einschließlich On-Demand-Pay-per-View-Programmierung,
eine Vielfalt von Abonnementoptionen für gesendete Programme, Abonnenten-definierte
Steuerungen wie etwa elterliche Kontrolle und Kabelmodeminternetzugang anbieten.
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Trotzdem
existieren immer noch Einschränkungen
für einige
dieser Typen von Diensten, die über
den Inhalteanbieter bereitgestellt werden. Beispielsweise existieren
Einschränkungen,
einem bestimmten Anwender Werbung gemeinsam mit angefordertem Inhalt
bereitzustellen, wobei die Werbung auf den Anwender zugeschnitten
ist. Häufig
wird der Anwender gezwungen, Werbung zu betrachten oder anzuhören, die
für den
Anwender ohne Interesse sind. Zusätzlich bezahlen Werbefirmen
dafür,
dass ihre Werbung gemeinsam mit dem angeforderten Inhalt gesendet
wird, und erreichen oft nicht die Anwender, die an ihrer Werbung
wahrscheinlicherweise am interessiertesten sind.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine Ausführungsform
eines Systems.
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2 zeigt
eine Ausführungsform
eines logischen Ablaufs.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
eines logischen Ablaufs.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
eines logischen Ablaufs.
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5 zeigt
eine Ausführungsform
eines Systems.
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6 zeigt
eine Ausführungsform
einer Vorrichtung.
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Ausführliche Beschreibung
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Verschiedene
Ausführungsformen
können im
Allgemeinen auf ein System und Verfahren zum profilbasierten Einsetzen
von Werbung in Inhalte für Einzel-
und Mehranwenderszenarien gerichtet sein. Ausführungsformen der Erfindung
bieten einen Weg, Werbung an einen Anwender gemeinsam mit angefordertem
Inhalt zu senden, wobei die Werbung auf den Anwender zugeschnitten
ist. Andere Ausführungsformen
der Erfindung bieten dem Anwender einen Weg, eine Empfehlung abzugeben,
den angeforderten Inhalt mit einem zweiten Anwender zu teilen (share),
wobei der angeforderte Inhalt mit Werbung, die auf den zweiten Anwender
zugeschnitten ist, aktualisiert wird, bevor er an den zweiten Anwender
gesendet wird.
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Verschiedene
Ausführungsformen
gestatten einem Inhalte- oder Kanalanbieter, Werberaum nicht nur
dann zu verkaufen, wenn Inhalte versendet oder heruntergeladen werden,
sondern auch, wenn der Inhalt gemeinsam benutzt oder empfohlen wird.
Hier kann der Anbieter fortfahren, Werbung in mehreren Medienräumen zu
verkaufen, solange der Inhalt mit Diensten des Anbieters verbunden
ist. Andere Ausführungsformen
können
beschrieben und beansprucht werden.
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Verschiedene
Ausführungsformen
können ein
oder mehrere Elemente umfassen. Ein Element kann jede Struktur umfassen,
die gestaltet ist, um bestimmte Operationen durchzuführen. Jedes
Element kann als Hardware, Software oder irgendeine Kombination
derselben implementiert sein, wie es für eine gegebene Menge von Entwurfsparametern
oder Leistungsbeschränkungen
verlangt wird. Obwohl eine Ausführungsform
mit einer beschränkten
Anzahl von Elementen in einer bestimmten Topologie beispielhaft
beschrieben werden kann, kann die Ausführungsform mehr oder weniger
Elemente in alternativen Topologien einschließen, wie es für eine gegebene
Implementation verlangt wird. Es ist anzumerken, dass jede Bezugnahme
auf „eine
(1) Ausführungsform" oder „eine Ausführungsform" bedeutet, dass ein
bestimmtes Merkmal, eine Struktur oder Eigenschaft, das/die in Verbindung
mit der Ausführungsform
beschrieben wird, in wenigstens einer Ausführungsform enthalten ist. Vorkommen
des Ausdrucks „in
einer (1) Ausführungsform" an verschiedenen Stellen
in der Spezifikation beziehen sich nicht notwendigerweise alle auf
die gleiche Ausführungsform.
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1 zeigt
eine Ausführungsform
eines Systems 100. Unter Bezugnahme auf 1 kann das
System 100 einen Inhalteserver 102, einen Werbeinhaltsserver 104,
einen Abonnentenprofilserver 105, einen Berichtserver 106,
eine Netzwerkverbindung 108, eine Abonnentenumgebung 110,
eine Abonnentenumgebung 112 und eine peer-to-peer(P2P)-Verbindung 126 umfassen.
Jedes dieser Elemente wird im folgenden näher beschrieben.
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In
Ausführungsformen
kann ein Inhalteanbieter (beispielsweise ein Fernsehanbieter) einen oder
mehrere Inhalteserver 102, Werbeinhalteserver 104,
Abonnentenprofilserver 105 und Berichtserver 106 beherbergen.
In anderen Ausführungsformen kann
der Inhalteanbieter einige oder alle Informationen, die über die
Server 102 bis 106 aus anderen Quellen bereitgestellt
werden, erhalten.
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Lediglich
zu Darstellungszwecken werden Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung hierin anhand dessen beschrieben, dass der Inhalteanbieter
ein Fernsehanbieter und Anwender Abonnenten des Inhalteanbieters
sind. Es ist wichtig zu erkennen, dass Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung nicht darauf beschränkt
sind, Fernsehanbietern eine gesteuerte Verteilung ihrer Inhalte
und angepasster Werbung zu ermöglichen.
Beispielsweise kann der Inhalteanbieter auch ein Musikanbieter,
ein Fotoanbieter oder irgendein Dienstanbieter sein, der gesteuerte
Inhalte und angepasste Werbung verteilen will. In einer anderen
Ausführungsform
der Erfindung kann der Inhalteanbieter, der hierin beschrieben ist,
generisch sein in dem Sinne, dass kein bestimmter Inhalteanbieter
die ein oder mehreren Server beherbergt. Hierbei stellen mehrere
Inhalteanbieter dem generischen Server die notwendige Information
bereit, damit der Server jeden seiner Abonnenten mit gesteuerter
Verteilung von Inhalt und angepasster Werbung versorgt. In anderen
Ausführungsformen
kann die notwendige Information zur gesteuerten Verteilung von Inhalten
und angepassten Werbungen auf mehrere Einrichtungen verteilt werden, wie
etwa Fernsehgeräte,
Personalcomputer, beliebige mobile oder ultramobile elektronische
Geräte
usw. Ferner kann ein Abonnent jeder beliebige Benutzer von Ausführungsformen
der Erfindung sein.
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Inhalteserver 102 kann,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, Information über
jeden seiner Abonnenten und verfügbaren
Inhalt für
jeden seiner Abonnenten zum Herunterladen auf Anforderung speichern.
Die Verteilung des Inhalts wird gesteuert, weil der Inhalteanbieter
den Inhalteserver beherbergt, auf dem Abonnenteninformation gespeichert ist;
der Inhalteanbieter weiß,
welcher Inhalt in einem bestimmten Abonnement mit dem Inhalteanbieter enthalten
ist, und kennt Abonnenten-definierte Steuerung (beispielsweise Steuerung
durch die Eltern), die von dem Abonnenten eingerichtet sind. Daher kann
der Inhalteanbieter, bevor er das Verteilen angeforderten Inhalts
an den Abonnenten erlaubt, bestimmen, ob der Abonnent Zugriffsrechte
auf den angeforderten Inhalt hat, und ob die Abonnenten-definierte
Steuerung zulässt,
dass der Inhalt betrachtet wird.
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Werbeserver 104 kann,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, Werbeinhalte speichern, die in Inhalt eingefügt werden
können,
welcher von einem Abonnenten des Inhalteanbieters angefordert wird. Ausführungsformen
von Server 104 können
die Funktionalität
zum Abstimmen des gespeicherten Werbeinhalts auf ein bestimmtes
Abonnentenprofil und zum Einfügen
des abgestimmten Werbeinhalts in angeforderten Inhalt enthalten,
bevor der angeforderte Inhalt an den Abonnenten weitergeleitet wird.
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Abonnentenprofilserver 105 kann,
ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, ein Profil für
einen oder mehrere Abonnenten des Inhalteanbieters speichern. Hierbei
wird in Ausführungsformen
Information über
einen Abonnenten in einem Profil gespeichert. Das Profil kann irgendeine
Information über den
Abonnenten enthalten, die es dem Inhalteanbieter ermöglicht,
Werbeinhalt auszuwählen,
der für
den Abonnenten von Interesse sein könnte (d. h. Anpassen des Werbeinhalts
für den
Abonnenten). Beispieltypen von Profilinformation kann, ohne jedoch
darauf beschränkt
zu sein, von dem Abonnenten häufig
angeforderte Inhaltstypen, den gewöhnlichen Ort des Abonnenten,
durch den Abonnenten angegebene Präferenzen usw. einschließen. Die
Profilinformation kann verschlüsselt
oder nicht verschlüsselt
sein. In anderen Ausführungsformen
kann Information über einen
Abonnenten auf einen Konto gespeichert werden, wie beispielsweise
einem Mobiltelefonkonto oder Kabelfernsehkonto.
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Berichtserver 106 ermöglicht das
Nachvollziehen, wenn ein oder mehrere Abonnenten auf den angeforderten
Inhalt zum Betrachten (und damit auf den eingefügten Werbeinhalt) zugreifen.
Hierbei kann ein Aktivitätsbericht
für den
angeforderten Inhalt und eingefügten
Werbeinhalt durch Berichtserver 106 angesammelt werden.
Der Aktivitätsbericht
kann beispielsweise die angemessene Rechnungstellung einer Werbegesellschaft
ermöglichen,
wenn festgestellt wird, dass der eingefügte Werbeinhalt wahrscheinlich
von einem Abonnenten betrachtet oder verbraucht wurde. Der Aktivitätsbericht
kann außerdem
für statistische
Zwecke (z. B. wie oft Abonnenten tatsächlich auf Inhalt zugreifen,
den sie angefordert haben usw.) verwendet werden. In Ausführungsformen
sind Abonnenten in der Lage, Rückmeldungen über den
angeforderten Inhalt und/oder eingefügten Werbeinhalt über den
Aktivitätsbericht
zu geben. Der Aktivitätsbericht
kann verschlüsselt
oder nicht verschlüsselt
sein.
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Man
beachte, dass, auch wenn die Funktionalität der Server 102–106 hierin
als in vier Komponenten aufgeteilt beschrieben ist, dies nicht als
einschränkend
für die
Erfindung gemeint ist. Vielmehr kann diese Funktionalität in drei
oder weniger Komponenten kombiniert werden, oder auf fünf oder
mehr Komponenten aufgeteilt sein.
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Server 102–106 können mit
Anwenderumgebungen 110 und 112 über Netzwerkverbindung 108 kommunizieren.
Netzwerkverbindung 108 kann eine Hochgeschwindigkeitsinternetverbindung
oder irgendein anderer Typ von Verbindung sein, der für die betreffende
Anwendung angemessen ist. Andere Typen von Verbindung können hinzugefügt oder
ersetzt werden, wenn neue Verbindungen entwickelt werden.
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Wenn
jemand Abonnent eines Inhalteanbieters (oder irgendeiner Gesellschaft
einschließlich
einer Telekommunikationsgesellschaft oder Kabelgesellschaft, ohne
jedoch auf diese beschränkt
zu sein) wird, gibt er gewöhnlich
identifizierende oder persönliche
Informationen zu Rechnungszwecken usw. an den Inhalteanbieter. Trotzdem
erlauben es Ausführungsformen
der Erfindung, dass die persönliche Identität des Abonnenten
innerhalb von System 100 anonym bleibt. Beispielsweise
besitzen in Ausführungen
Elemente oder Komponenten des Systems 100 jeweils eine
eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse und verwenden diese IP-Adresse,
um sich gegenseitig zu identifizieren und miteinander über Netzwerkverbindung 108 zu
kommunizieren. Gewöhnlich ist
die Verbindung einer IP-Adresse
mit den persönlichen
Informationen eines Abonnenten (z. B. Name, Hausadresse etc.) keine öffentlich
verfügbare
Information. Daher können
durch die Verwendung von IP- Adressen
zum Kommunizieren in System 100 Ausführungsformen der Erfindung
einen anonymen Charakter bewahren. Beispielsweise können Abonnenten
des Inhalteanbieters in System 100 nur über eine eindeutige IP-Adresse
identifiziert werden. Abonnentenprofile in Profilserver 105 können lediglich
durch die eindeutige IP-Adresse identifiziert werden. Wenn auf angeforderten
Inhalt durch einen Abonnenten zugegriffen wird (der lediglich über die IP-Adresse bekannt ist)
und ein Aktivitätsbericht
generiert und an den Berichtserver 106 weitergeleitet wird,
kann all dies anonym geschehen. Demgemäß wird in Ausführungsformen
Information, die sich auf das Abonnentenprofil, angeforderten Inhalt
und zugegriffenen Inhalt bezieht, in System 100 anonym verwendet.
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In
Ausführungsformen
weisen Abonnentenumgebungen 110 und 112 jeweils
eine verbundene Einrichtung 114 und 120 auf. Verbundene
Einrichtungen 114 und 120 gehören ihrem jeweiligen Abonnenten
oder werden von diesem geliehen oder lizenziert. Verbundene Einrichtungen 114 und 120 sind
mit Netzwerkverbindung 108 verbunden und können mit Servern 102–106 beispielsweise über ihre
eindeutige IP-Adresse kommunizieren. Wie oben beschrieben, werden
verbundene Einrichtungen 114 und 120 über Server 102–106 über ihre
eindeutige IP-Adresse (und nicht durch persönliche Information irgendeines Abonnenten)
identifiziert. Anwenderumgebung 110 kann außerdem eine
Displayeinrichtung 116 und eine Nutzereingabeeinrichtung 118 einschließen. In ähnlicher
Weise kann Anwenderumgebung 112 eine Displayeinrichtung 122 und
eine Anwendereingabeeinrichtung 124 einschließen.
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In
Ausführungsformen
repräsentieren
verbundene Einrichtungen 114 und 120 jeweils eine
Einrichtung, die die Funktionalität eines personengebundenen
Videorekorders (Personal Videorecorder (PVR)) einschließt. PVR-Funktionalität nimmt
Fernsehdaten (d. h. angeforderten Inhalt) in digitalem Format (z.
B. MPEG-1 oder MPEG-2-Formate) auf und speichert die Daten beispielsweise
auf einer Festplatte oder auf einem Server. Die Daten können auch auf
verteilte Weise gespeichert werden, wie etwa auf einer oder mehreren
verbundenen Vorrichtungen in häuslicher
oder Büroumgebung.
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Im
Falle digitaler Medienströme
(media streams) leitet die PVR-Funktionalität den zuvor kodierten digitalen
Medienstrom in eine lokale Speicherung. Die PVR-Funktionalität der Einrichtungen 114 und 120 kann
es ermöglichen,
dass andere Typen von Daten kodiert werden und andere Typen von
Daten hinzugefügt
oder durch solche, wie zuvor beschrieben, ersetzt werden, während neue
Datentypen entwickelt werden.
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In
Ausführungsformen
sind verbundene Einrichtungen 114 und 120 mit
P2P-Verbindung 126 verbunden und können so miteinander über Verbindung 126 oder
Verbindung 108 kommunizieren. P2P-Verbindung 126 ermöglicht es,
Inhalt zwischen Einzelpersonen zu verteilen, wobei Ausführungsformen
der Erfindung einen Weg bieten, Werbung zu enthalten, die auf jede
Einzelperson zugeschnitten ist, wenn der Inhalt mitgeteilt wird.
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Displayeinrichtungen 106 und 122 können jeweils
ein Monitor, Projektor, ein herkömmlicher analoger
Fernsehempfänger
oder jede andere Art von greifbarem Videodisplay sein. Der Audioanteil der
Ausgabe der verbundenen Einrichtungen kann durch einen Verstärker, wie
etwa einen Audio-/Video(A/V)-Empfänger oder eine Klangverarbeitungseinrichtung,
an Kopfhörer,
Lautsprecher oder irgendeinen anderen Typ von Klangerzeugungseinrichtung
geleitet werden.
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Anwendereingabeeinrichtungen 118 und 124 können jeder
Typ von Eingabeeinrichtung sein, die zum Kommunizieren eines Abonnenten
mit verbundenen Einrichtungen 114 und 120 jeweils
geeignet ist.
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Auch
wenn lediglich zwei Abonnentenumgebungen in 1 gezeigt
sind, ist dies nicht als die Erfindung einschränkend zu verstehen. Vielmehr
kann System 100 jede beliebige Zahl von Abonnentenumgebungen
aufweisen.
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In
verschiedenen Ausführungsformen
kann System 100 als ein drahtloses System, ein Kabelsystem
oder eine Kombination aus beidem implementiert werden. Wenn als
drahtloses System implementiert, kann System 100 Komponenten
und Schnittstellen einschließen,
die zur Kommunikation über
ein drahtlos verteiltes Medium geeignet sind, wie etwa eine oder
mehrere Antennen, Sender, Empfänger, Transceiver,
Verstärker,
Filter, Steuerlogik usw. Ein Beispiel drahtlos verteilter Medien
kann Ausschnitte eines drahtlosen Spektrums wie etwa dem Hochfrequenzspektrum
usw. einschließen.
Wenn als Kabelsystem implementiert, kann System 100 Komponenten
und Schnittstellen einschließen,
die zum Kommunizieren über
Kabelkommunikationsmedien geeignet sind, wie etwa Eingabe-/Ausgabe(I/O)-Adapter,
physikalische Verbindungen zum Verbinden des I/O-Adapters mit einem
korrespondierenden Kabelkommunikationsmedium, einer Netzwerkschnittstellenkarte (Network
Interface Card (NIC)), einem Disc Controller, Videocontroller, Audiocontroller
usw. Beispiele für Kabelkommunikationsmedien
können
einen Draht (wire), ein Kabel, Metallleitungen, gedruckte Schaltkreiskarten
(Printed Circuit Board (PCB)), Leiterplatten (backplane), Schaltungsgewebe
(switch fabric), Halbleitermaterial, Twisted-Pair-Kabel, Koaxialkabel, Glasfaser
usw. einschließen.
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Betriebsvorgänge der
hierin beschriebenen Ausführungsformen
können
weiter unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren und beigefügten Beispiele
beschrieben werden. Einige der Figuren können einen logischen Ablauf
einschließen.
Auch wenn solche Figuren, die hierin präsentiert werden, einen bestimmten
logischen Ablauf einschließen,
ist einzusehen, dass der logische Ablauf lediglich ein Beispiel dafür angibt,
wie die allgemeine hierin beschriebe Funktionalität implementiert
werden kann. Ferner muss der angegebene logische Ablauf nicht notwendigerweise
in der angegebenen Reihenfolge ausgeführt werden, wenn nicht anderes
angegeben ist. Zusätzlich
kann der angegebene logische Ablauf durch ein Hardwareelement, ein
durch einen Prozessor ausgeführtes
Softwareelement oder irgendeine Kombination daraus implementiert
werden. Die Ausführungsformen
sind jedoch nicht auf die Elemente oder auf den in den Figuren gezeigten
oder beschriebenen Zusammenhang beschränkt.
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2 zeigt
eine Ausführungsform
eines logischen Ablaufs 200, der ein Einzelanwenderszenario zeigt.
Wie in Logikablauf 200 gezeigt ist, fordert ein Abonnent
(wie etwa die verbundene Einrichtung 114 aus 1)
Inhalt von einem Inhalteserver (wie etwa dem Inhalteserver 102)
(Block 202) an.
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Rechte
auf den angeforderten Inhalt werden für den Abonnenten durch den
Inhalteserver (Block 204) bestimmt bzw. verhandelt. Beispielsweise
kann der Inhalteserver bestimmen, dass der Abonnent bereits Zugriffsrechte
auf den angeforderten Inhalt hat (z. B. kann der angeforderte Inhalt
in dem Dienstleistungsvertrag des Abonnenten mit dem Inhalteanbieter
enthalten sein). Alternativ kann der Inhalteserver, falls der Abonnent
nicht die Zugriffsrechte auf den angeforderten Inhalt besitzt, bestimmen,
ob der angeforderte Inhalt ein Pay-per-View-Programm ist. Ist dies der Fall, muss
der Abonnent für
den angeforderten Inhalt bezahlen, bevor er Zugriffsrechte erhält. Das
Beispiel ist lediglich zu Darstellungszwecken angegeben und soll
nicht als Einschränkung
von Ausführungsformen
der Erfindung gedacht sein.
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Wenn
einmal bestimmt wurde, dass der Abonnent Zugriffsrechte auf den
angeforderten Inhalt besitzt, erhält ein Werbeinhalteserver (wie
etwa Server 104 aus 1) das Profil
für den
Abonnenten von einem Profilserver (wie etwa Server 105 aus 1) (Block 206).
Wie oben diskutiert, kann das Abonnentenprofil anonym sein. Hierbei
kann der Abonnent lediglich über
die eindeutige IP-Adresse seiner oder ihrer verbundenen Einrichtung
oder anderer anonymer Mittel identifiziert werden. Demgemäß werden
Privatsphäre
und/oder Identität
einer Einzelperson nicht durch Ausführungsformen der Erfindung
beeinträchtigt.
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Der
Werbeinhalteserver stimmt Werbeinhalte auf das Abonnentenprofil
ab (Block 208). Falls das Profil beispielsweise den gewöhnlichen
Ort des Abonnenten anzeigt, kann Werbeinhalt für Gewerbeeinrichtungen an genau
dem gewöhnlichen
Ort ausgewählt
werden, usw. Ein anderes Beispiel kann durch den Abonnenten in dem
Profil bereitgestellte Präferenzen
einbeziehen. Hierbei kann Werbeinhalt, der den Abonnentenpräferenzen ähnlich ist,
als Treffer ausgewählt
werden. Ein Beispiel ist, dass, falls der Abonnent gerne Ski läuft, eine Werbung
eines Reisebüros,
das eine Reise zu einem bekannten Ski-Urlaubsort bewirbt, als Abstimmung
ausgewählt werden
könnte.
Es gibt unbegrenzte Wege, auf denen Ausführungsformen der Erfindung
abgestimmten Werbeinhalt für
den Abonnenten auswählen
können.
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Der
Werbeinhalteserver fügt
den übereinstimmenden
Werbeinhalt in den angeforderten Inhalt ein (Block 210).
Der angeforderte Inhalt wird mit dem eingefügten Werbeinhalt an den Abonnenten
geschickt (Block 212). Falls der Abonnent auf den angeforderten
Inhalt zugreift, wird ein Aktivitätsbericht an den Berichtserver
(wie etwa Berichtserver 106 aus 1) geschickt
(Block 214). Wie oben erläutert, stellen Ausführungsformen
der Erfindung dem Berichtserver einen Aktivitätsbericht zur Verfügung, der so
gestaltet ist, dass er nicht Identität oder Privatsphäre der Person,
die mit dem Abonnenten oder der verbundene Einrichtung assoziiert
ist, umfasst.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
eines logischen Ablaufs 300, der ein Mehranwenderszenario zeigt.
Wie in Logikablauf 300 gezeigt, empfiehlt ein erster Abonnent,
dass Inhalt, der bereits durch den ersten Abonnenten über den
Inhalteanbieter empfangen wurde, einem zweiten Abonnenten mitgeteilt werden
soll (Block 302). Rechte auf den Inhalt werden für den zweiten
Abonnenten durch den Inhalt des Servers bestimmt beziehungsweise
verhandelt (Block 304). Die Rechte des zweiten Abonnenten
an dem Inhalt können,
wie oben unter Bezugnahme auf Block 204 beschrieben, bestimmt
werden.
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Wenn
einmal festgestellt wurde, dass der zweite Abonnent Zugriffsrechte
auf den Inhalt besitzt, erhält
der Werbeinhalteserver das Profil des zweiten Abonnenten von dem
Profilserver (Block 306). Die Arbeitsweise von Block 306 kann ähnlich zu
Block 206 sein, wie oben beschrieben.
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Der
Werbeinhalteserver stimmt Werbeinhalte auf das Profil des zweiten
Abonnenten ab (Block 308). Die Arbeitsweise von Block 308 kann ähnlich der
von Block 208 sein, wie oben beschrieben.
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Der
Werbeinhalteserver fügt
den abgestimmten Werbeinhalt für
den zweiten Abonnenten in den Inhalt ein (Block 310). Der
Inhalt mit dem eingefügten
Werbeinhalt wird von dem Inhalteanbieter über die Netzwerkverbindung
(wie etwa Netzwerkverbindung 108 aus 1)
direkt an den zweiten Abonnenten geschickt (Block 312).
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Falls
der zweite Abonnent auf den Inhalt zugreift, wird ein Aktivitätsbericht
an den Berichtserver geschickt (Block 314). Der Vorgang
von Block 314 kann dem von Block 214, wie oben
beschrieben, ähnlich
sein.
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Wie
oben beschrieben, ermöglichen
verschiedene Ausführungsformen
eines Inhalte- oder Kanalanbieters, Werberaum nicht nur dann zu
verkaufen, wenn Inhalte gesendet oder heruntergeladen werden, sondern
auch, wenn der Inhalt mitgeteilt oder empfohlen wird. Hier kann
der Anbieter fortfahren, Werbung in mehreren Medienräumen zu
verkaufen, solange der Inhalt mit Dienstleistungen des Anbieters
verbunden ist. Der Aktivitätsbericht
stellt eine Art von Nachweis dar, dass auf den Werbeinhalt zugegriffen
wurde oder er betrachtet wurde.
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4 zeigt
eine zweite Ausführungsform
eines logischen Ablaufs 400, der ein Mehranwenderszenario
zeigt. Wie im logischen Ablauf 400 gezeigt, sind Blöcke 402–408 denjenigen ähnlich,
die oben unter Bezugnahme auf Blöcke 302–308 aus 3 erläutert wurden.
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Der
Werbeinhalteserver aktualisiert den Inhalt, um nur den Werbeinhalt
zu enthalten, der auf den zweiten Abonnenten passt (Block 410).
In Ausführungsformen
empfängt
der zweite Abonnent nicht den gleichen Werbeinhalt, der an den ersten
Abonnenten gesendet wurde. Der aktualisierte Inhalt wird an den
ersten Abonnenten gesendet (Block 412). Der aktualisierte
Inhalt wird von dem ersten Abonnenten über eine P2P-Verbindung (wie
etwa Verbindung 126 aus 1) an den
zweiten Abonnenten gesendet (Block 414).
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Falls
der zweite Abonnent auf den aktualisierten Inhalt zugreift, wird
ein Aktivitätsbericht
an den Berichtserver gesendet (Block 416). Der Vorgang
von Block 416 kann dem von Block 314, wie oben
beschrieben, ähnlich
sein.
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Die
Ausführungsformen
sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in den 2–4 gezeigten oder
beschriebenen Zusammenhang beschränkt. Beispielsweise ist ein
erster Anwender nicht darauf beschränkt, zu empfehlen, dass der
angeforderte Inhalt an lediglich einen anderen Abonnenten gesendet wird.
Vielmehr kann ein erster Abonnent die Empfehlung zur gleichen Zeit
machen, um den angeforderten Inhalt an mehrere Abonnenten zu versenden.
In Ausführungsformen
kann ein Abonnent, der Inhalt als Ergebnis dessen empfängt, dass
ein anderer Abonnent eine Empfehlung macht, eine Empfehlung machen, um
den Inhalt an noch einen weiteren Abonnenten zu schicken usw.
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5 zeigt
eine Ausführungsform
einer Plattform 502 (beispielsweise verbundene Einrichtung 114 oder 120 aus 1).
In einer Ausführungsform
kann Plattform 502 als eine Medienplattform 502,
wie etwa die ViivTM-Medienplattform von
Intel®, implementiert
sein oder diese umfassen. In einer Ausführungsform kann Plattform 502 mit
einem oder mehreren Servern eines Inhalteanbieters (wie etwa Server 102–106 über Netzwerkverbindung 108 aus 1)
und mit anderen Anwenderumgebungen (wie etwa Anwenderumgebungen 110 oder 112 über P2P-Verbindung 126 aus 1)
interagieren.
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In
einer Ausführungsform
kann Plattform 502 eine CPU 512, einen Chipsatz 513,
einen oder mehrere Treiber 514, eine oder mehrere Netzwerkverbindungen 515,
ein Betriebssystem 516 und/oder eine oder mehrere Medienanwendungen
(media center applications) 517 umfassen, die beispielsweise
eine oder mehrere Softwareanwendungen umfassen. Plattform 502 kann
auch Speicher 518 umfassen.
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In
einer Ausführungsform
kann CPU 512 einen oder mehrere Prozessoren, wie etwa Zwei-Kern-Prozessoren,
umfassen. Beispiele von Zwei-Kern-Prozessoren schließen den
Pentium® D Prozessor
und den Pentium®-Prozessor
Extreme Edition ein, die beide von der Firma Intel hergestellt werden,
und auf welche beispielsweise als Intel Core-Duo®-Prozessoren
Bezug genommen werden kann.
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In
einer Ausführungsform
kann Chipsatz 513 irgendeinen oder alle aus der Intel® 945
Express-Chipsatzfamilie, den Intel® 955X-Express-Chipsatz,
Intel®-975X-Express-Chipsatzfamilie sowie
ICH7-DH- oder ICH7-MDH-Controller-Hubs umfassen, die alle von der
Firma Intel® hergestellt werden.
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In
einer Ausführungsform
können
Treiber 514 die Quick-Resume-Technology-Treiber umfassen,
die von Intel® hergestellt
werden, um Anwender beispielsweise in die Lage zu versetzen, Plattform 502 wie
einen Fernseher mit der Berührung
einer Taste nach initialem Starten sofort ein- und auszuschalten,
wenn dies eingestellt ist. Zusätzlich
kann Chipsatz 513 beispielsweise Hardware- und/oder Software-Unterstützung für 5.1-Surround-Sound-Klang
und/oder High-Definition-7.1-Surround-Sound-Klang umfassen. Die
Treiber 514 können
einen Grafiktreiber für
integrierte Grafikplattformen einschließen. In einer Ausführungsform
kann der Grafiktreiber eine Peripheral-Component-Interconnect-(PCI)-Express-Grafikkarte
umfassen.
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In
einer Ausführungsform
können
Netzwerkverbindungen 515 die PRO/1000-PM- oder PRO/100-VE/VM-Netzwerkverbindung
umfassen, die beide von der Firma Intel® hergestellt
werden.
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In
einer Ausführungsform
kann das Betriebssystem 516 das Windows®-XP-Media-Center
der Firma Microsoft® umfassen. In einer Ausführungsform können eine
oder mehrere Media-Center-Anwendungen 517 beispielsweise
eine Medien-Shell umfassen, um Anwender in die Lage zu versetzen,
mittels einer Fernbedienung aus einer Distanz von etwa 10 Fuß zu der
Plattform 502 oder einer Displayeinrichtung zu interagieren.
In einer Ausführungsform
kann auf die Medien-Shell beispielsweise als eine „10-Fuß-Anwender-Schnittstelle" Bezug genommen werden.
Zusätzlich
können
eine oder mehrere Media-Center-Anwendungen 517 die Quick-Resume-Technologie
von Intel® umfassen,
die eine sofortige An/Aus-Funktionalität gestattet
und Plattform 502 ermöglichen
kann, Inhalt auf Medienadapter zu leiten (stream), wenn die Plattform
ausgeschaltet ist.
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In
einer Ausführungsform
kann Speicher 518 die Matrix-Speicher-Technologie von Intel® aufweisen,
um den verstärkten
Schutz für
die Speicherleistung für
wertvolle digitale Medien zu erhöhen,
wenn mehrere Festplatten eingebunden sind. In einer Ausführungsform
wird PVR-Logik 520 verwendet, um die Funktionalität der Erfindung,
wie hierin beschrieben, in Kraft zu setzen. Die Ausführungsformen
sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in 5 gezeigten
oder beschriebenen Zusammenhang beschränkt.
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Plattform 510 kann
einen oder mehrere logische oder physikalische Kanäle etablieren,
um Information zu kommunizieren. Die Information kann Medieninformation
und Steuerinformation enthalten. Medieninformation kann sich auf
alle Daten beziehen, die Inhalt repräsentieren, der für einen
Anwender bestimmt ist. Beispiele von Inhalt können beispielsweise Daten aus
einem Gespräch
mit Stimmen, Videokonferenz, streaming Video, elektronische Briefnachrichten
(„E-Mail"), Voice-Mail-Nachrichten,
alphanumerische Symbole, Grafiken, Bild, Video, Text usw. einschließen. Daten
aus einem Gespräch
mit Stimmen kann beispielsweise gesprochene Informationen, Ruheabschnitte,
Hintergrundrauschen, Begleitrauschen, Klang usw. sein. Steuerinformation
kann sich auf alle Daten beziehen, die Befehle, Instruktionen oder
Steuerwörter
repräsentieren,
die für
ein automatisiertes System gedacht sind. Beispielsweise kann Steuerinformation
verwendet werden, um Medieninformationen durch ein System zu leiten,
oder einen Knoten zu instruieren, um die Medieninformationen auf
eine vorherbestimmte Weise zu bearbeiten. Diese Ausführungsformen
sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in 5 gezeigten
oder beschriebenen Kontext beschränkt.
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6 zeigt
eine Ausführungsform
einer Einrichtung 600, in welcher Funktionalität der vorliegenden
Erfindung, wie hierin beschrieben, implementiert sein kann. In einer
Ausführungsform
kann Einrichtung 600 beispielsweise ein Kommunikationssystem umfassen.
In verschiedenen Ausführungsformen kann
Einrichtung 600 ein/eine/einen Bearbeitungssystem, Rechensystem,
mobiles Rechensystem, mobile Recheneinrichtung, mobile drahtlose
Einrichtung, Computer, Computerplattform, Computersystem, Computersubsystem,
Server, Workstation, Terminal, Personalcomputer (PC), Laptopcomputer,
Ultralaptopcomputer, tragbaren Computer, Handheldcomputer, Personal
Digital Assistant (PDA), Mobiltelefon, Kombination aus mobilem Telefon
und PDA, Smartphone, Pager, Einwegpager, Zweiwegepager, Benachrichtungseinrichtung
usw. umfassen. Die Ausführungsformen
sind nicht auf diesen Kontext beschränkt.
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In
einer Ausführungsform
kann Einrichtung 600 als Teil eines Kabelkommunikationssystems,
eines drahtlosen Kommunikationssystems oder einer Kombination von
beidem implementiert sein. In einer Ausführungsform kann Einrichtung 600 beispielsweise
als eine mobile Recheneinrichtung mit drahtlosen Fähigkeiten
implementiert sein. Eine mobile Recheneinrichtung kann sich beispielsweise
auf jede Einrichtung mit einem Bearbeitungssystem und einer mobilen
Stromquelle oder -versorgung, wie etwa einer oder mehreren Batterien,
beziehen.
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Beispiele
einer mobilen Recheneinrichtung können ein/eine/einen Laptopcomputer,
Ultralaptopcomputer, tragbaren Computer, Handheldcomputer, Palmtopcomputer,
Personal Digital Assistant (PDA), Mobiltelefon, Kombination aus
Mobiltelefon und PDA, Smartphone, Pager, Einwegpager, Zweiwegepager,
Benachrichtungseinrichtung, Datenkommunikationseinrichtung usw.
umfassen.
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In
einer Ausführungsform
kann eine mobile Recheneinrichtung beispielsweise als ein Smartphone
implementiert sein, das in der Lage ist, Computeranwendungen auszuführen, ebenso
wie Stimmenkommunikationen und/oder Datenkommunikationen. Auch wenn
einige Ausführungsformen
mit einer mobilen Recheneinrichtung beschrieben sind, die beispielhaft
als ein Smartphone implementiert sind, versteht sich, dass andere
Ausführungsformen
ebenso gut unter Verwendung anderer drahtloser mobiler Recheneinrichtungen
implementiert werden können. Die
Ausführungsformen
sind nicht auf diesen Kontext beschränkt.
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Wie
in 6 gezeigt, kann Einrichtung 600 ein Gehäuse 602,
ein Display 604, eine Eingabe-/Ausgabe(I/O)-Einrichtung 606 und
eine Antenne 608 umfassen. Einrichtung 600 kann
außerdem
eine 5-Wege-Navigationstaste 612 umfassen. I/O-Einrichtung 606 kann
beispielsweise eine passende Tastatur, ein Mikrofon und/oder einen
Lautsprecher umfassen. Display 606 kann irgendeine passende
Displayeinheit zum Anzeigen von Informationen, die für eine mobile
Recheneinrichtung geeignet ist, umfassen. I/O-Einrichtung 606 kann
irgendeine passende I/O-Einrichtung zum Eingeben von Information
in ein mobiles Rechengerät
umfassen. Beispiele für I/O-Einrichtung 606 können eine
alphanumerische Tastatur, ein numerisches Tastenfeld, ein Touchpad, Eingabetasten,
Schaltflächen,
Schalter, Kippschalter, Spracherkennungseinrichtung und -software
usw. einschließen.
Information kann auch über
ein Mikrofon in Vorrichtung 600 eingegeben werden. Solche Information
kann durch eine Spracherkennungseinrichtung digitalisiert werden.
Die Ausführungsformen sind
nicht auf diesen Kontext beschränkt.
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Verschiedene
Ausführungsformen
können unter
Verwendung von Hardwareelementen, Softwareelementen oder einer Kombination
aus beiden implementiert werden. Beispiele von Hardwareelementen
können
Prozessoren, Mikroprozessoren, Schaltkreise, Schaltkreiselemente
(beispielsweise Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.),
integrierte Schaltkreise, Anwendungsspezifische Integrierte Schaltkreise
(ASIC), Programmierbare Logikeinrichtungen (PLD), Digitale Signalprozessoren
(DSP), Field-Programmable-Gate-Arrays (FPGA), Logikgatter, Register,
Halbleitereinrichtungen, Chips, Mikrochips, Chipsätze usw.
einschließen.
Beispiele für
Software können Softwarekomponenten,
Programme, Anwendungen, Computerprogramme, Anwendungsprogramme,
Systemprogramme, Maschinenprogramme, Betriebssystemsoftware, Middleware,
Firmware, Softwaremodule, Routinen, Subroutinen, Funktionen, Methoden,
Prozeduren, Softwareschnittstellen, Anwendungsprogrammschnittstellen
(API), Befehlssätze,
Rechencode, Computercode, Codesegmente, Computercodesegmente, Wörter, Werte,
Symbole oder irgendeine Kombination derselben einschließen. Das
Bestimmen, ob eine Ausführungsform
unter Verwendung von Hardwareelementen und/oder Softwareelementen
implementiert wird, kann gemäß irgendeiner
Anzahl von Faktoren variieren, wie etwa der gewünschten Rechenrate, Leistungsebenen,
Wärmespielraum, Budget
an Bearbeitungszyklen, Eingabedatenraten, Ausgabedatenraten, Speicherressourcen,
Datenbusgeschwindigkeiten und andere Entwurfs- oder Leistungsbeschränkungen.
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Einige
Ausführungsformen
können
unter Verwendung des Ausdrucks „gekoppelt" und „verbunden", ebenso wie Abwandlungen derselben,
beschrieben werden. Diese Begriffe sind nicht als Synonyme für einander
gedacht. Beispielsweise können einige
Ausführungsformen
unter Verwendung der Begriffe „verbunden" und/oder „gekoppelt" beschrieben werden,
um anzugeben, dass zwei oder mehr Elemente nicht in direktem physikalischen
oder elektrischen Kontakt miteinander stehen. Der Begriff „gekoppelt" kann jedoch außerdem bedeuten,
dass zwei oder mehr Elemente nicht in direktem Kontakt miteinander
stehen, aber doch miteinander kooperieren oder interagieren.
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Einige
Ausführungsformen
können
beispielsweise unter Verwendung einer Maschine oder einem greifbaren
computerlesbaren Mediums oder Artikels implementiert werden, welcher
einen Befehl oder eine Menge von Befehlen speichert, die, wenn durch eine
Maschine ausgeführt,
die Maschine veranlassen können,
ein Verfahren und/oder Operationen gemäß den Ausführungsformen durchzuführen. Eine
solche Maschine kann beispielsweise irgendein/-eine/-einen passende/n
Bearbeitungsplattform, Rechenplattform, Recheneinrichtung, Bearbeitungseinrichtung, Rechensystem,
Bearbeitungssystem, Computer, Prozessor oder ähnliches einschließen und
kann unter Verwendung jeder passenden Kombination von Hardware und/oder
Software implementiert sein. Das maschinenlesbare Medium oder der Artikel
können beispielsweise
jeden passenden Typ von Speichereinheit, Speichereinrichtung, Speicherartikel
(memory article), Speichermedium, Speichereinrichtung, Speicherartikel
(storage article), Speichermedium und/oder Speichereinheit, beispielsweise
Speicher, bewegliche oder nicht bewegliche Medien, löschbare oder
nicht löschbare
Medien, beschreibbare oder wieder-beschreibbare Medien, digitale
oder analoge Medien, Festplatte, Floppydisk, Compact-Disk-Read-Only-Memory
(CD-ROM), Compact-Disk-Recordable (CD-R), Compact-Disk-Rewriteable (CD-RW),
optische Disk, magnetische Medien, Magnetooptische Medien, entfernbare
Speicherkarten oder -Disks, verschiedene Typen von Digital-Versatile-Disk (DVD),
ein Band, eine Kassette oder ähnliches
einschließen.
Die Befehle können
jeden passenden Typ von Code, wie etwa Quellcode, kompilierten Code,
interpretierten Code, ausführbaren
Code, statischen Code, dynamischen Code, verschlüsselten Code und ähnliches
umfassen, der unter Verwendung jeder passenden Highlevel-, Lowlevel-,
objektorientierten, visuellen, kompilierten und/oder interpretierten
Programmiersprache implementiert sein kann.
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Wenn
nicht ausdrücklich
anderes angegeben ist, versteht sich, dass Begriffe wie etwa „Bearbeiten", „Berechnen", „Kalkulieren", „Bestimmen" oder ähnliche
sich auf Aktionen und/oder Vorgänge eines
Rechensystems oder ähnlicher
elektronischer Recheneinrichtung beziehen, die als physikalische Größen (beispielsweise
elektronische) repräsentierte Daten
innerhalb der Register des Rechensystems und/oder der Speicher zu
anderen Daten manipulieren und/oder transformieren, die in ähnlicher
Weise als physikalische Quantitäten
innerhalb der Speicher, Register oder anderer solcher Informationsspeicher, Übertragungs- oder Displayeinrichtungen
des Rechensystems repräsentiert
sind. Die Ausführungsformen
sind auf diesen Kontext nicht beschränkt.
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Zahlreiche
spezielle Details sind hierin dargelegt worden, um ein tiefgehendes
Verständnis
der Ausführungsformen
zu vermitteln. Für
Fachleute ist jedoch verständlich,
dass die Ausführungsformen ohne
diese spezifischen Details ausgeführt werden können. An
anderen Stellen wurden wohlbekannte Operationen, Komponenten und
Schaltkreise nicht im Detail beschrieben, um die Ausführungsformen nicht
zu verschleiern. Es ist einzusehen, dass die hierin offenbarten
spezifischen strukturellen und funktionellen Details repräsentativ
sein können
und nicht notwendigerweise den Schutzbereich der Ausführungsformen
beschränken.
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Auch
wenn der Gegenstand in einer Sprache beschrieben wurde, die für strukturelle
Merkmale und/oder methodologische Handlungen spezifisch ist, versteht
sich, dass der Gegenstand, der in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, nicht notwendigerweise
auf die spezifischen Merkmale oder Handlungen, die oben beschrieben
sind, beschränkt
ist. Vielmehr sind die spezifischen Merkmale und Handlungen, die
oben beschrieben sind, als Beispielformen zum Implementieren der
Ansprüche
offenbart.