DE102008057904A1 - System und Verfahren zum profilbasierten Einfügen von Werbung in Inhalte für Einzel- und Mehranwenderszenarien - Google Patents

System und Verfahren zum profilbasierten Einfügen von Werbung in Inhalte für Einzel- und Mehranwenderszenarien Download PDF

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Cory J. Beaverton Booth
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/02Marketing; Price estimation or determination; Fundraising
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    • G06Q30/0241Advertisements
    • G06Q30/0273Determination of fees for advertising

Abstract

Ein System und Verfahren für profilbasiertes Einfügen von Werbung in Inhalte für Einzel- und Mehranwenderszenarien werden beschrieben. Verschiedene Ausführungsformen ermöglichen einem Inhalte- oder Kanalanbieter, Werberaum nicht nur dann zu verkaufen, wenn Inhalt gesendet oder heruntergeladen wird, sondern auch, wenn der Inhalt geteilt oder empfohlen wird. Hierbei kann der Anbieter fortfahren, Werbung in mehreren Medienräumen zu verkaufen, solange der Inhalt mit Dienstleistungen des Anbieters verbunden ist. Andere Ausführungsformen sind beschrieben und beansprucht.

Description

  • Hintergrund
  • Für einen Inhalteanbieter (beispielsweise einen Fernsehanbieter) kann die Bedeutung, kontinuierlich danach zu streben, seinen Abonnenten eine höhere Vielfalt von Inhalten und Optionen anzubieten, nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne Zweifel ist dies einer der Gründe, warum Fernsehanbieter ihren Abonnenten verschiedene Typen von Diensten, einschließlich On-Demand-Pay-per-View-Programmierung, eine Vielfalt von Abonnementoptionen für gesendete Programme, Abonnenten-definierte Steuerungen wie etwa elterliche Kontrolle und Kabelmodeminternetzugang anbieten.
  • Trotzdem existieren immer noch Einschränkungen für einige dieser Typen von Diensten, die über den Inhalteanbieter bereitgestellt werden. Beispielsweise existieren Einschränkungen, einem bestimmten Anwender Werbung gemeinsam mit angefordertem Inhalt bereitzustellen, wobei die Werbung auf den Anwender zugeschnitten ist. Häufig wird der Anwender gezwungen, Werbung zu betrachten oder anzuhören, die für den Anwender ohne Interesse sind. Zusätzlich bezahlen Werbefirmen dafür, dass ihre Werbung gemeinsam mit dem angeforderten Inhalt gesendet wird, und erreichen oft nicht die Anwender, die an ihrer Werbung wahrscheinlicherweise am interessiertesten sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine Ausführungsform eines Systems.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform eines logischen Ablaufs.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform eines logischen Ablaufs.
  • 4 zeigt eine Ausführungsform eines logischen Ablaufs.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform eines Systems.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform einer Vorrichtung.
  • Ausführliche Beschreibung
  • Verschiedene Ausführungsformen können im Allgemeinen auf ein System und Verfahren zum profilbasierten Einsetzen von Werbung in Inhalte für Einzel- und Mehranwenderszenarien gerichtet sein. Ausführungsformen der Erfindung bieten einen Weg, Werbung an einen Anwender gemeinsam mit angefordertem Inhalt zu senden, wobei die Werbung auf den Anwender zugeschnitten ist. Andere Ausführungsformen der Erfindung bieten dem Anwender einen Weg, eine Empfehlung abzugeben, den angeforderten Inhalt mit einem zweiten Anwender zu teilen (share), wobei der angeforderte Inhalt mit Werbung, die auf den zweiten Anwender zugeschnitten ist, aktualisiert wird, bevor er an den zweiten Anwender gesendet wird.
  • Verschiedene Ausführungsformen gestatten einem Inhalte- oder Kanalanbieter, Werberaum nicht nur dann zu verkaufen, wenn Inhalte versendet oder heruntergeladen werden, sondern auch, wenn der Inhalt gemeinsam benutzt oder empfohlen wird. Hier kann der Anbieter fortfahren, Werbung in mehreren Medienräumen zu verkaufen, solange der Inhalt mit Diensten des Anbieters verbunden ist. Andere Ausführungsformen können beschrieben und beansprucht werden.
  • Verschiedene Ausführungsformen können ein oder mehrere Elemente umfassen. Ein Element kann jede Struktur umfassen, die gestaltet ist, um bestimmte Operationen durchzuführen. Jedes Element kann als Hardware, Software oder irgendeine Kombination derselben implementiert sein, wie es für eine gegebene Menge von Entwurfsparametern oder Leistungsbeschränkungen verlangt wird. Obwohl eine Ausführungsform mit einer beschränkten Anzahl von Elementen in einer bestimmten Topologie beispielhaft beschrieben werden kann, kann die Ausführungsform mehr oder weniger Elemente in alternativen Topologien einschließen, wie es für eine gegebene Implementation verlangt wird. Es ist anzumerken, dass jede Bezugnahme auf „eine (1) Ausführungsform" oder „eine Ausführungsform" bedeutet, dass ein bestimmtes Merkmal, eine Struktur oder Eigenschaft, das/die in Verbindung mit der Ausführungsform beschrieben wird, in wenigstens einer Ausführungsform enthalten ist. Vorkommen des Ausdrucks „in einer (1) Ausführungsform" an verschiedenen Stellen in der Spezifikation beziehen sich nicht notwendigerweise alle auf die gleiche Ausführungsform.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform eines Systems 100. Unter Bezugnahme auf 1 kann das System 100 einen Inhalteserver 102, einen Werbeinhaltsserver 104, einen Abonnentenprofilserver 105, einen Berichtserver 106, eine Netzwerkverbindung 108, eine Abonnentenumgebung 110, eine Abonnentenumgebung 112 und eine peer-to-peer(P2P)-Verbindung 126 umfassen. Jedes dieser Elemente wird im folgenden näher beschrieben.
  • In Ausführungsformen kann ein Inhalteanbieter (beispielsweise ein Fernsehanbieter) einen oder mehrere Inhalteserver 102, Werbeinhalteserver 104, Abonnentenprofilserver 105 und Berichtserver 106 beherbergen. In anderen Ausführungsformen kann der Inhalteanbieter einige oder alle Informationen, die über die Server 102 bis 106 aus anderen Quellen bereitgestellt werden, erhalten.
  • Lediglich zu Darstellungszwecken werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung hierin anhand dessen beschrieben, dass der Inhalteanbieter ein Fernsehanbieter und Anwender Abonnenten des Inhalteanbieters sind. Es ist wichtig zu erkennen, dass Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nicht darauf beschränkt sind, Fernsehanbietern eine gesteuerte Verteilung ihrer Inhalte und angepasster Werbung zu ermöglichen. Beispielsweise kann der Inhalteanbieter auch ein Musikanbieter, ein Fotoanbieter oder irgendein Dienstanbieter sein, der gesteuerte Inhalte und angepasste Werbung verteilen will. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann der Inhalteanbieter, der hierin beschrieben ist, generisch sein in dem Sinne, dass kein bestimmter Inhalteanbieter die ein oder mehreren Server beherbergt. Hierbei stellen mehrere Inhalteanbieter dem generischen Server die notwendige Information bereit, damit der Server jeden seiner Abonnenten mit gesteuerter Verteilung von Inhalt und angepasster Werbung versorgt. In anderen Ausführungsformen kann die notwendige Information zur gesteuerten Verteilung von Inhalten und angepassten Werbungen auf mehrere Einrichtungen verteilt werden, wie etwa Fernsehgeräte, Personalcomputer, beliebige mobile oder ultramobile elektronische Geräte usw. Ferner kann ein Abonnent jeder beliebige Benutzer von Ausführungsformen der Erfindung sein.
  • Inhalteserver 102 kann, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Information über jeden seiner Abonnenten und verfügbaren Inhalt für jeden seiner Abonnenten zum Herunterladen auf Anforderung speichern. Die Verteilung des Inhalts wird gesteuert, weil der Inhalteanbieter den Inhalteserver beherbergt, auf dem Abonnenteninformation gespeichert ist; der Inhalteanbieter weiß, welcher Inhalt in einem bestimmten Abonnement mit dem Inhalteanbieter enthalten ist, und kennt Abonnenten-definierte Steuerung (beispielsweise Steuerung durch die Eltern), die von dem Abonnenten eingerichtet sind. Daher kann der Inhalteanbieter, bevor er das Verteilen angeforderten Inhalts an den Abonnenten erlaubt, bestimmen, ob der Abonnent Zugriffsrechte auf den angeforderten Inhalt hat, und ob die Abonnenten-definierte Steuerung zulässt, dass der Inhalt betrachtet wird.
  • Werbeserver 104 kann, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Werbeinhalte speichern, die in Inhalt eingefügt werden können, welcher von einem Abonnenten des Inhalteanbieters angefordert wird. Ausführungsformen von Server 104 können die Funktionalität zum Abstimmen des gespeicherten Werbeinhalts auf ein bestimmtes Abonnentenprofil und zum Einfügen des abgestimmten Werbeinhalts in angeforderten Inhalt enthalten, bevor der angeforderte Inhalt an den Abonnenten weitergeleitet wird.
  • Abonnentenprofilserver 105 kann, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, ein Profil für einen oder mehrere Abonnenten des Inhalteanbieters speichern. Hierbei wird in Ausführungsformen Information über einen Abonnenten in einem Profil gespeichert. Das Profil kann irgendeine Information über den Abonnenten enthalten, die es dem Inhalteanbieter ermöglicht, Werbeinhalt auszuwählen, der für den Abonnenten von Interesse sein könnte (d. h. Anpassen des Werbeinhalts für den Abonnenten). Beispieltypen von Profilinformation kann, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, von dem Abonnenten häufig angeforderte Inhaltstypen, den gewöhnlichen Ort des Abonnenten, durch den Abonnenten angegebene Präferenzen usw. einschließen. Die Profilinformation kann verschlüsselt oder nicht verschlüsselt sein. In anderen Ausführungsformen kann Information über einen Abonnenten auf einen Konto gespeichert werden, wie beispielsweise einem Mobiltelefonkonto oder Kabelfernsehkonto.
  • Berichtserver 106 ermöglicht das Nachvollziehen, wenn ein oder mehrere Abonnenten auf den angeforderten Inhalt zum Betrachten (und damit auf den eingefügten Werbeinhalt) zugreifen. Hierbei kann ein Aktivitätsbericht für den angeforderten Inhalt und eingefügten Werbeinhalt durch Berichtserver 106 angesammelt werden. Der Aktivitätsbericht kann beispielsweise die angemessene Rechnungstellung einer Werbegesellschaft ermöglichen, wenn festgestellt wird, dass der eingefügte Werbeinhalt wahrscheinlich von einem Abonnenten betrachtet oder verbraucht wurde. Der Aktivitätsbericht kann außerdem für statistische Zwecke (z. B. wie oft Abonnenten tatsächlich auf Inhalt zugreifen, den sie angefordert haben usw.) verwendet werden. In Ausführungsformen sind Abonnenten in der Lage, Rückmeldungen über den angeforderten Inhalt und/oder eingefügten Werbeinhalt über den Aktivitätsbericht zu geben. Der Aktivitätsbericht kann verschlüsselt oder nicht verschlüsselt sein.
  • Man beachte, dass, auch wenn die Funktionalität der Server 102106 hierin als in vier Komponenten aufgeteilt beschrieben ist, dies nicht als einschränkend für die Erfindung gemeint ist. Vielmehr kann diese Funktionalität in drei oder weniger Komponenten kombiniert werden, oder auf fünf oder mehr Komponenten aufgeteilt sein.
  • Server 102106 können mit Anwenderumgebungen 110 und 112 über Netzwerkverbindung 108 kommunizieren. Netzwerkverbindung 108 kann eine Hochgeschwindigkeitsinternetverbindung oder irgendein anderer Typ von Verbindung sein, der für die betreffende Anwendung angemessen ist. Andere Typen von Verbindung können hinzugefügt oder ersetzt werden, wenn neue Verbindungen entwickelt werden.
  • Wenn jemand Abonnent eines Inhalteanbieters (oder irgendeiner Gesellschaft einschließlich einer Telekommunikationsgesellschaft oder Kabelgesellschaft, ohne jedoch auf diese beschränkt zu sein) wird, gibt er gewöhnlich identifizierende oder persönliche Informationen zu Rechnungszwecken usw. an den Inhalteanbieter. Trotzdem erlauben es Ausführungsformen der Erfindung, dass die persönliche Identität des Abonnenten innerhalb von System 100 anonym bleibt. Beispielsweise besitzen in Ausführungen Elemente oder Komponenten des Systems 100 jeweils eine eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse und verwenden diese IP-Adresse, um sich gegenseitig zu identifizieren und miteinander über Netzwerkverbindung 108 zu kommunizieren. Gewöhnlich ist die Verbindung einer IP-Adresse mit den persönlichen Informationen eines Abonnenten (z. B. Name, Hausadresse etc.) keine öffentlich verfügbare Information. Daher können durch die Verwendung von IP- Adressen zum Kommunizieren in System 100 Ausführungsformen der Erfindung einen anonymen Charakter bewahren. Beispielsweise können Abonnenten des Inhalteanbieters in System 100 nur über eine eindeutige IP-Adresse identifiziert werden. Abonnentenprofile in Profilserver 105 können lediglich durch die eindeutige IP-Adresse identifiziert werden. Wenn auf angeforderten Inhalt durch einen Abonnenten zugegriffen wird (der lediglich über die IP-Adresse bekannt ist) und ein Aktivitätsbericht generiert und an den Berichtserver 106 weitergeleitet wird, kann all dies anonym geschehen. Demgemäß wird in Ausführungsformen Information, die sich auf das Abonnentenprofil, angeforderten Inhalt und zugegriffenen Inhalt bezieht, in System 100 anonym verwendet.
  • In Ausführungsformen weisen Abonnentenumgebungen 110 und 112 jeweils eine verbundene Einrichtung 114 und 120 auf. Verbundene Einrichtungen 114 und 120 gehören ihrem jeweiligen Abonnenten oder werden von diesem geliehen oder lizenziert. Verbundene Einrichtungen 114 und 120 sind mit Netzwerkverbindung 108 verbunden und können mit Servern 102106 beispielsweise über ihre eindeutige IP-Adresse kommunizieren. Wie oben beschrieben, werden verbundene Einrichtungen 114 und 120 über Server 102106 über ihre eindeutige IP-Adresse (und nicht durch persönliche Information irgendeines Abonnenten) identifiziert. Anwenderumgebung 110 kann außerdem eine Displayeinrichtung 116 und eine Nutzereingabeeinrichtung 118 einschließen. In ähnlicher Weise kann Anwenderumgebung 112 eine Displayeinrichtung 122 und eine Anwendereingabeeinrichtung 124 einschließen.
  • In Ausführungsformen repräsentieren verbundene Einrichtungen 114 und 120 jeweils eine Einrichtung, die die Funktionalität eines personengebundenen Videorekorders (Personal Videorecorder (PVR)) einschließt. PVR-Funktionalität nimmt Fernsehdaten (d. h. angeforderten Inhalt) in digitalem Format (z. B. MPEG-1 oder MPEG-2-Formate) auf und speichert die Daten beispielsweise auf einer Festplatte oder auf einem Server. Die Daten können auch auf verteilte Weise gespeichert werden, wie etwa auf einer oder mehreren verbundenen Vorrichtungen in häuslicher oder Büroumgebung.
  • Im Falle digitaler Medienströme (media streams) leitet die PVR-Funktionalität den zuvor kodierten digitalen Medienstrom in eine lokale Speicherung. Die PVR-Funktionalität der Einrichtungen 114 und 120 kann es ermöglichen, dass andere Typen von Daten kodiert werden und andere Typen von Daten hinzugefügt oder durch solche, wie zuvor beschrieben, ersetzt werden, während neue Datentypen entwickelt werden.
  • In Ausführungsformen sind verbundene Einrichtungen 114 und 120 mit P2P-Verbindung 126 verbunden und können so miteinander über Verbindung 126 oder Verbindung 108 kommunizieren. P2P-Verbindung 126 ermöglicht es, Inhalt zwischen Einzelpersonen zu verteilen, wobei Ausführungsformen der Erfindung einen Weg bieten, Werbung zu enthalten, die auf jede Einzelperson zugeschnitten ist, wenn der Inhalt mitgeteilt wird.
  • Displayeinrichtungen 106 und 122 können jeweils ein Monitor, Projektor, ein herkömmlicher analoger Fernsehempfänger oder jede andere Art von greifbarem Videodisplay sein. Der Audioanteil der Ausgabe der verbundenen Einrichtungen kann durch einen Verstärker, wie etwa einen Audio-/Video(A/V)-Empfänger oder eine Klangverarbeitungseinrichtung, an Kopfhörer, Lautsprecher oder irgendeinen anderen Typ von Klangerzeugungseinrichtung geleitet werden.
  • Anwendereingabeeinrichtungen 118 und 124 können jeder Typ von Eingabeeinrichtung sein, die zum Kommunizieren eines Abonnenten mit verbundenen Einrichtungen 114 und 120 jeweils geeignet ist.
  • Auch wenn lediglich zwei Abonnentenumgebungen in 1 gezeigt sind, ist dies nicht als die Erfindung einschränkend zu verstehen. Vielmehr kann System 100 jede beliebige Zahl von Abonnentenumgebungen aufweisen.
  • In verschiedenen Ausführungsformen kann System 100 als ein drahtloses System, ein Kabelsystem oder eine Kombination aus beidem implementiert werden. Wenn als drahtloses System implementiert, kann System 100 Komponenten und Schnittstellen einschließen, die zur Kommunikation über ein drahtlos verteiltes Medium geeignet sind, wie etwa eine oder mehrere Antennen, Sender, Empfänger, Transceiver, Verstärker, Filter, Steuerlogik usw. Ein Beispiel drahtlos verteilter Medien kann Ausschnitte eines drahtlosen Spektrums wie etwa dem Hochfrequenzspektrum usw. einschließen. Wenn als Kabelsystem implementiert, kann System 100 Komponenten und Schnittstellen einschließen, die zum Kommunizieren über Kabelkommunikationsmedien geeignet sind, wie etwa Eingabe-/Ausgabe(I/O)-Adapter, physikalische Verbindungen zum Verbinden des I/O-Adapters mit einem korrespondierenden Kabelkommunikationsmedium, einer Netzwerkschnittstellenkarte (Network Interface Card (NIC)), einem Disc Controller, Videocontroller, Audiocontroller usw. Beispiele für Kabelkommunikationsmedien können einen Draht (wire), ein Kabel, Metallleitungen, gedruckte Schaltkreiskarten (Printed Circuit Board (PCB)), Leiterplatten (backplane), Schaltungsgewebe (switch fabric), Halbleitermaterial, Twisted-Pair-Kabel, Koaxialkabel, Glasfaser usw. einschließen.
  • Betriebsvorgänge der hierin beschriebenen Ausführungsformen können weiter unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren und beigefügten Beispiele beschrieben werden. Einige der Figuren können einen logischen Ablauf einschließen. Auch wenn solche Figuren, die hierin präsentiert werden, einen bestimmten logischen Ablauf einschließen, ist einzusehen, dass der logische Ablauf lediglich ein Beispiel dafür angibt, wie die allgemeine hierin beschriebe Funktionalität implementiert werden kann. Ferner muss der angegebene logische Ablauf nicht notwendigerweise in der angegebenen Reihenfolge ausgeführt werden, wenn nicht anderes angegeben ist. Zusätzlich kann der angegebene logische Ablauf durch ein Hardwareelement, ein durch einen Prozessor ausgeführtes Softwareelement oder irgendeine Kombination daraus implementiert werden. Die Ausführungsformen sind jedoch nicht auf die Elemente oder auf den in den Figuren gezeigten oder beschriebenen Zusammenhang beschränkt.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform eines logischen Ablaufs 200, der ein Einzelanwenderszenario zeigt. Wie in Logikablauf 200 gezeigt ist, fordert ein Abonnent (wie etwa die verbundene Einrichtung 114 aus 1) Inhalt von einem Inhalteserver (wie etwa dem Inhalteserver 102) (Block 202) an.
  • Rechte auf den angeforderten Inhalt werden für den Abonnenten durch den Inhalteserver (Block 204) bestimmt bzw. verhandelt. Beispielsweise kann der Inhalteserver bestimmen, dass der Abonnent bereits Zugriffsrechte auf den angeforderten Inhalt hat (z. B. kann der angeforderte Inhalt in dem Dienstleistungsvertrag des Abonnenten mit dem Inhalteanbieter enthalten sein). Alternativ kann der Inhalteserver, falls der Abonnent nicht die Zugriffsrechte auf den angeforderten Inhalt besitzt, bestimmen, ob der angeforderte Inhalt ein Pay-per-View-Programm ist. Ist dies der Fall, muss der Abonnent für den angeforderten Inhalt bezahlen, bevor er Zugriffsrechte erhält. Das Beispiel ist lediglich zu Darstellungszwecken angegeben und soll nicht als Einschränkung von Ausführungsformen der Erfindung gedacht sein.
  • Wenn einmal bestimmt wurde, dass der Abonnent Zugriffsrechte auf den angeforderten Inhalt besitzt, erhält ein Werbeinhalteserver (wie etwa Server 104 aus 1) das Profil für den Abonnenten von einem Profilserver (wie etwa Server 105 aus 1) (Block 206). Wie oben diskutiert, kann das Abonnentenprofil anonym sein. Hierbei kann der Abonnent lediglich über die eindeutige IP-Adresse seiner oder ihrer verbundenen Einrichtung oder anderer anonymer Mittel identifiziert werden. Demgemäß werden Privatsphäre und/oder Identität einer Einzelperson nicht durch Ausführungsformen der Erfindung beeinträchtigt.
  • Der Werbeinhalteserver stimmt Werbeinhalte auf das Abonnentenprofil ab (Block 208). Falls das Profil beispielsweise den gewöhnlichen Ort des Abonnenten anzeigt, kann Werbeinhalt für Gewerbeeinrichtungen an genau dem gewöhnlichen Ort ausgewählt werden, usw. Ein anderes Beispiel kann durch den Abonnenten in dem Profil bereitgestellte Präferenzen einbeziehen. Hierbei kann Werbeinhalt, der den Abonnentenpräferenzen ähnlich ist, als Treffer ausgewählt werden. Ein Beispiel ist, dass, falls der Abonnent gerne Ski läuft, eine Werbung eines Reisebüros, das eine Reise zu einem bekannten Ski-Urlaubsort bewirbt, als Abstimmung ausgewählt werden könnte. Es gibt unbegrenzte Wege, auf denen Ausführungsformen der Erfindung abgestimmten Werbeinhalt für den Abonnenten auswählen können.
  • Der Werbeinhalteserver fügt den übereinstimmenden Werbeinhalt in den angeforderten Inhalt ein (Block 210). Der angeforderte Inhalt wird mit dem eingefügten Werbeinhalt an den Abonnenten geschickt (Block 212). Falls der Abonnent auf den angeforderten Inhalt zugreift, wird ein Aktivitätsbericht an den Berichtserver (wie etwa Berichtserver 106 aus 1) geschickt (Block 214). Wie oben erläutert, stellen Ausführungsformen der Erfindung dem Berichtserver einen Aktivitätsbericht zur Verfügung, der so gestaltet ist, dass er nicht Identität oder Privatsphäre der Person, die mit dem Abonnenten oder der verbundene Einrichtung assoziiert ist, umfasst.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform eines logischen Ablaufs 300, der ein Mehranwenderszenario zeigt. Wie in Logikablauf 300 gezeigt, empfiehlt ein erster Abonnent, dass Inhalt, der bereits durch den ersten Abonnenten über den Inhalteanbieter empfangen wurde, einem zweiten Abonnenten mitgeteilt werden soll (Block 302). Rechte auf den Inhalt werden für den zweiten Abonnenten durch den Inhalt des Servers bestimmt beziehungsweise verhandelt (Block 304). Die Rechte des zweiten Abonnenten an dem Inhalt können, wie oben unter Bezugnahme auf Block 204 beschrieben, bestimmt werden.
  • Wenn einmal festgestellt wurde, dass der zweite Abonnent Zugriffsrechte auf den Inhalt besitzt, erhält der Werbeinhalteserver das Profil des zweiten Abonnenten von dem Profilserver (Block 306). Die Arbeitsweise von Block 306 kann ähnlich zu Block 206 sein, wie oben beschrieben.
  • Der Werbeinhalteserver stimmt Werbeinhalte auf das Profil des zweiten Abonnenten ab (Block 308). Die Arbeitsweise von Block 308 kann ähnlich der von Block 208 sein, wie oben beschrieben.
  • Der Werbeinhalteserver fügt den abgestimmten Werbeinhalt für den zweiten Abonnenten in den Inhalt ein (Block 310). Der Inhalt mit dem eingefügten Werbeinhalt wird von dem Inhalteanbieter über die Netzwerkverbindung (wie etwa Netzwerkverbindung 108 aus 1) direkt an den zweiten Abonnenten geschickt (Block 312).
  • Falls der zweite Abonnent auf den Inhalt zugreift, wird ein Aktivitätsbericht an den Berichtserver geschickt (Block 314). Der Vorgang von Block 314 kann dem von Block 214, wie oben beschrieben, ähnlich sein.
  • Wie oben beschrieben, ermöglichen verschiedene Ausführungsformen eines Inhalte- oder Kanalanbieters, Werberaum nicht nur dann zu verkaufen, wenn Inhalte gesendet oder heruntergeladen werden, sondern auch, wenn der Inhalt mitgeteilt oder empfohlen wird. Hier kann der Anbieter fortfahren, Werbung in mehreren Medienräumen zu verkaufen, solange der Inhalt mit Dienstleistungen des Anbieters verbunden ist. Der Aktivitätsbericht stellt eine Art von Nachweis dar, dass auf den Werbeinhalt zugegriffen wurde oder er betrachtet wurde.
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsform eines logischen Ablaufs 400, der ein Mehranwenderszenario zeigt. Wie im logischen Ablauf 400 gezeigt, sind Blöcke 402408 denjenigen ähnlich, die oben unter Bezugnahme auf Blöcke 302308 aus 3 erläutert wurden.
  • Der Werbeinhalteserver aktualisiert den Inhalt, um nur den Werbeinhalt zu enthalten, der auf den zweiten Abonnenten passt (Block 410). In Ausführungsformen empfängt der zweite Abonnent nicht den gleichen Werbeinhalt, der an den ersten Abonnenten gesendet wurde. Der aktualisierte Inhalt wird an den ersten Abonnenten gesendet (Block 412). Der aktualisierte Inhalt wird von dem ersten Abonnenten über eine P2P-Verbindung (wie etwa Verbindung 126 aus 1) an den zweiten Abonnenten gesendet (Block 414).
  • Falls der zweite Abonnent auf den aktualisierten Inhalt zugreift, wird ein Aktivitätsbericht an den Berichtserver gesendet (Block 416). Der Vorgang von Block 416 kann dem von Block 314, wie oben beschrieben, ähnlich sein.
  • Die Ausführungsformen sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in den 24 gezeigten oder beschriebenen Zusammenhang beschränkt. Beispielsweise ist ein erster Anwender nicht darauf beschränkt, zu empfehlen, dass der angeforderte Inhalt an lediglich einen anderen Abonnenten gesendet wird. Vielmehr kann ein erster Abonnent die Empfehlung zur gleichen Zeit machen, um den angeforderten Inhalt an mehrere Abonnenten zu versenden. In Ausführungsformen kann ein Abonnent, der Inhalt als Ergebnis dessen empfängt, dass ein anderer Abonnent eine Empfehlung macht, eine Empfehlung machen, um den Inhalt an noch einen weiteren Abonnenten zu schicken usw.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform einer Plattform 502 (beispielsweise verbundene Einrichtung 114 oder 120 aus 1). In einer Ausführungsform kann Plattform 502 als eine Medienplattform 502, wie etwa die ViivTM-Medienplattform von Intel®, implementiert sein oder diese umfassen. In einer Ausführungsform kann Plattform 502 mit einem oder mehreren Servern eines Inhalteanbieters (wie etwa Server 102106 über Netzwerkverbindung 108 aus 1) und mit anderen Anwenderumgebungen (wie etwa Anwenderumgebungen 110 oder 112 über P2P-Verbindung 126 aus 1) interagieren.
  • In einer Ausführungsform kann Plattform 502 eine CPU 512, einen Chipsatz 513, einen oder mehrere Treiber 514, eine oder mehrere Netzwerkverbindungen 515, ein Betriebssystem 516 und/oder eine oder mehrere Medienanwendungen (media center applications) 517 umfassen, die beispielsweise eine oder mehrere Softwareanwendungen umfassen. Plattform 502 kann auch Speicher 518 umfassen.
  • In einer Ausführungsform kann CPU 512 einen oder mehrere Prozessoren, wie etwa Zwei-Kern-Prozessoren, umfassen. Beispiele von Zwei-Kern-Prozessoren schließen den Pentium® D Prozessor und den Pentium®-Prozessor Extreme Edition ein, die beide von der Firma Intel hergestellt werden, und auf welche beispielsweise als Intel Core-Duo®-Prozessoren Bezug genommen werden kann.
  • In einer Ausführungsform kann Chipsatz 513 irgendeinen oder alle aus der Intel® 945 Express-Chipsatzfamilie, den Intel® 955X-Express-Chipsatz, Intel®-975X-Express-Chipsatzfamilie sowie ICH7-DH- oder ICH7-MDH-Controller-Hubs umfassen, die alle von der Firma Intel® hergestellt werden.
  • In einer Ausführungsform können Treiber 514 die Quick-Resume-Technology-Treiber umfassen, die von Intel® hergestellt werden, um Anwender beispielsweise in die Lage zu versetzen, Plattform 502 wie einen Fernseher mit der Berührung einer Taste nach initialem Starten sofort ein- und auszuschalten, wenn dies eingestellt ist. Zusätzlich kann Chipsatz 513 beispielsweise Hardware- und/oder Software-Unterstützung für 5.1-Surround-Sound-Klang und/oder High-Definition-7.1-Surround-Sound-Klang umfassen. Die Treiber 514 können einen Grafiktreiber für integrierte Grafikplattformen einschließen. In einer Ausführungsform kann der Grafiktreiber eine Peripheral-Component-Interconnect-(PCI)-Express-Grafikkarte umfassen.
  • In einer Ausführungsform können Netzwerkverbindungen 515 die PRO/1000-PM- oder PRO/100-VE/VM-Netzwerkverbindung umfassen, die beide von der Firma Intel® hergestellt werden.
  • In einer Ausführungsform kann das Betriebssystem 516 das Windows®-XP-Media-Center der Firma Microsoft® umfassen. In einer Ausführungsform können eine oder mehrere Media-Center-Anwendungen 517 beispielsweise eine Medien-Shell umfassen, um Anwender in die Lage zu versetzen, mittels einer Fernbedienung aus einer Distanz von etwa 10 Fuß zu der Plattform 502 oder einer Displayeinrichtung zu interagieren. In einer Ausführungsform kann auf die Medien-Shell beispielsweise als eine „10-Fuß-Anwender-Schnittstelle" Bezug genommen werden. Zusätzlich können eine oder mehrere Media-Center-Anwendungen 517 die Quick-Resume-Technologie von Intel® umfassen, die eine sofortige An/Aus-Funktionalität gestattet und Plattform 502 ermöglichen kann, Inhalt auf Medienadapter zu leiten (stream), wenn die Plattform ausgeschaltet ist.
  • In einer Ausführungsform kann Speicher 518 die Matrix-Speicher-Technologie von Intel® aufweisen, um den verstärkten Schutz für die Speicherleistung für wertvolle digitale Medien zu erhöhen, wenn mehrere Festplatten eingebunden sind. In einer Ausführungsform wird PVR-Logik 520 verwendet, um die Funktionalität der Erfindung, wie hierin beschrieben, in Kraft zu setzen. Die Ausführungsformen sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in 5 gezeigten oder beschriebenen Zusammenhang beschränkt.
  • Plattform 510 kann einen oder mehrere logische oder physikalische Kanäle etablieren, um Information zu kommunizieren. Die Information kann Medieninformation und Steuerinformation enthalten. Medieninformation kann sich auf alle Daten beziehen, die Inhalt repräsentieren, der für einen Anwender bestimmt ist. Beispiele von Inhalt können beispielsweise Daten aus einem Gespräch mit Stimmen, Videokonferenz, streaming Video, elektronische Briefnachrichten („E-Mail"), Voice-Mail-Nachrichten, alphanumerische Symbole, Grafiken, Bild, Video, Text usw. einschließen. Daten aus einem Gespräch mit Stimmen kann beispielsweise gesprochene Informationen, Ruheabschnitte, Hintergrundrauschen, Begleitrauschen, Klang usw. sein. Steuerinformation kann sich auf alle Daten beziehen, die Befehle, Instruktionen oder Steuerwörter repräsentieren, die für ein automatisiertes System gedacht sind. Beispielsweise kann Steuerinformation verwendet werden, um Medieninformationen durch ein System zu leiten, oder einen Knoten zu instruieren, um die Medieninformationen auf eine vorherbestimmte Weise zu bearbeiten. Diese Ausführungsformen sind jedoch nicht auf die Elemente oder den in 5 gezeigten oder beschriebenen Kontext beschränkt.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform einer Einrichtung 600, in welcher Funktionalität der vorliegenden Erfindung, wie hierin beschrieben, implementiert sein kann. In einer Ausführungsform kann Einrichtung 600 beispielsweise ein Kommunikationssystem umfassen. In verschiedenen Ausführungsformen kann Einrichtung 600 ein/eine/einen Bearbeitungssystem, Rechensystem, mobiles Rechensystem, mobile Recheneinrichtung, mobile drahtlose Einrichtung, Computer, Computerplattform, Computersystem, Computersubsystem, Server, Workstation, Terminal, Personalcomputer (PC), Laptopcomputer, Ultralaptopcomputer, tragbaren Computer, Handheldcomputer, Personal Digital Assistant (PDA), Mobiltelefon, Kombination aus mobilem Telefon und PDA, Smartphone, Pager, Einwegpager, Zweiwegepager, Benachrichtungseinrichtung usw. umfassen. Die Ausführungsformen sind nicht auf diesen Kontext beschränkt.
  • In einer Ausführungsform kann Einrichtung 600 als Teil eines Kabelkommunikationssystems, eines drahtlosen Kommunikationssystems oder einer Kombination von beidem implementiert sein. In einer Ausführungsform kann Einrichtung 600 beispielsweise als eine mobile Recheneinrichtung mit drahtlosen Fähigkeiten implementiert sein. Eine mobile Recheneinrichtung kann sich beispielsweise auf jede Einrichtung mit einem Bearbeitungssystem und einer mobilen Stromquelle oder -versorgung, wie etwa einer oder mehreren Batterien, beziehen.
  • Beispiele einer mobilen Recheneinrichtung können ein/eine/einen Laptopcomputer, Ultralaptopcomputer, tragbaren Computer, Handheldcomputer, Palmtopcomputer, Personal Digital Assistant (PDA), Mobiltelefon, Kombination aus Mobiltelefon und PDA, Smartphone, Pager, Einwegpager, Zweiwegepager, Benachrichtungseinrichtung, Datenkommunikationseinrichtung usw. umfassen.
  • In einer Ausführungsform kann eine mobile Recheneinrichtung beispielsweise als ein Smartphone implementiert sein, das in der Lage ist, Computeranwendungen auszuführen, ebenso wie Stimmenkommunikationen und/oder Datenkommunikationen. Auch wenn einige Ausführungsformen mit einer mobilen Recheneinrichtung beschrieben sind, die beispielhaft als ein Smartphone implementiert sind, versteht sich, dass andere Ausführungsformen ebenso gut unter Verwendung anderer drahtloser mobiler Recheneinrichtungen implementiert werden können. Die Ausführungsformen sind nicht auf diesen Kontext beschränkt.
  • Wie in 6 gezeigt, kann Einrichtung 600 ein Gehäuse 602, ein Display 604, eine Eingabe-/Ausgabe(I/O)-Einrichtung 606 und eine Antenne 608 umfassen. Einrichtung 600 kann außerdem eine 5-Wege-Navigationstaste 612 umfassen. I/O-Einrichtung 606 kann beispielsweise eine passende Tastatur, ein Mikrofon und/oder einen Lautsprecher umfassen. Display 606 kann irgendeine passende Displayeinheit zum Anzeigen von Informationen, die für eine mobile Recheneinrichtung geeignet ist, umfassen. I/O-Einrichtung 606 kann irgendeine passende I/O-Einrichtung zum Eingeben von Information in ein mobiles Rechengerät umfassen. Beispiele für I/O-Einrichtung 606 können eine alphanumerische Tastatur, ein numerisches Tastenfeld, ein Touchpad, Eingabetasten, Schaltflächen, Schalter, Kippschalter, Spracherkennungseinrichtung und -software usw. einschließen. Information kann auch über ein Mikrofon in Vorrichtung 600 eingegeben werden. Solche Information kann durch eine Spracherkennungseinrichtung digitalisiert werden. Die Ausführungsformen sind nicht auf diesen Kontext beschränkt.
  • Verschiedene Ausführungsformen können unter Verwendung von Hardwareelementen, Softwareelementen oder einer Kombination aus beiden implementiert werden. Beispiele von Hardwareelementen können Prozessoren, Mikroprozessoren, Schaltkreise, Schaltkreiselemente (beispielsweise Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), integrierte Schaltkreise, Anwendungsspezifische Integrierte Schaltkreise (ASIC), Programmierbare Logikeinrichtungen (PLD), Digitale Signalprozessoren (DSP), Field-Programmable-Gate-Arrays (FPGA), Logikgatter, Register, Halbleitereinrichtungen, Chips, Mikrochips, Chipsätze usw. einschließen. Beispiele für Software können Softwarekomponenten, Programme, Anwendungen, Computerprogramme, Anwendungsprogramme, Systemprogramme, Maschinenprogramme, Betriebssystemsoftware, Middleware, Firmware, Softwaremodule, Routinen, Subroutinen, Funktionen, Methoden, Prozeduren, Softwareschnittstellen, Anwendungsprogrammschnittstellen (API), Befehlssätze, Rechencode, Computercode, Codesegmente, Computercodesegmente, Wörter, Werte, Symbole oder irgendeine Kombination derselben einschließen. Das Bestimmen, ob eine Ausführungsform unter Verwendung von Hardwareelementen und/oder Softwareelementen implementiert wird, kann gemäß irgendeiner Anzahl von Faktoren variieren, wie etwa der gewünschten Rechenrate, Leistungsebenen, Wärmespielraum, Budget an Bearbeitungszyklen, Eingabedatenraten, Ausgabedatenraten, Speicherressourcen, Datenbusgeschwindigkeiten und andere Entwurfs- oder Leistungsbeschränkungen.
  • Einige Ausführungsformen können unter Verwendung des Ausdrucks „gekoppelt" und „verbunden", ebenso wie Abwandlungen derselben, beschrieben werden. Diese Begriffe sind nicht als Synonyme für einander gedacht. Beispielsweise können einige Ausführungsformen unter Verwendung der Begriffe „verbunden" und/oder „gekoppelt" beschrieben werden, um anzugeben, dass zwei oder mehr Elemente nicht in direktem physikalischen oder elektrischen Kontakt miteinander stehen. Der Begriff „gekoppelt" kann jedoch außerdem bedeuten, dass zwei oder mehr Elemente nicht in direktem Kontakt miteinander stehen, aber doch miteinander kooperieren oder interagieren.
  • Einige Ausführungsformen können beispielsweise unter Verwendung einer Maschine oder einem greifbaren computerlesbaren Mediums oder Artikels implementiert werden, welcher einen Befehl oder eine Menge von Befehlen speichert, die, wenn durch eine Maschine ausgeführt, die Maschine veranlassen können, ein Verfahren und/oder Operationen gemäß den Ausführungsformen durchzuführen. Eine solche Maschine kann beispielsweise irgendein/-eine/-einen passende/n Bearbeitungsplattform, Rechenplattform, Recheneinrichtung, Bearbeitungseinrichtung, Rechensystem, Bearbeitungssystem, Computer, Prozessor oder ähnliches einschließen und kann unter Verwendung jeder passenden Kombination von Hardware und/oder Software implementiert sein. Das maschinenlesbare Medium oder der Artikel können beispielsweise jeden passenden Typ von Speichereinheit, Speichereinrichtung, Speicherartikel (memory article), Speichermedium, Speichereinrichtung, Speicherartikel (storage article), Speichermedium und/oder Speichereinheit, beispielsweise Speicher, bewegliche oder nicht bewegliche Medien, löschbare oder nicht löschbare Medien, beschreibbare oder wieder-beschreibbare Medien, digitale oder analoge Medien, Festplatte, Floppydisk, Compact-Disk-Read-Only-Memory (CD-ROM), Compact-Disk-Recordable (CD-R), Compact-Disk-Rewriteable (CD-RW), optische Disk, magnetische Medien, Magnetooptische Medien, entfernbare Speicherkarten oder -Disks, verschiedene Typen von Digital-Versatile-Disk (DVD), ein Band, eine Kassette oder ähnliches einschließen. Die Befehle können jeden passenden Typ von Code, wie etwa Quellcode, kompilierten Code, interpretierten Code, ausführbaren Code, statischen Code, dynamischen Code, verschlüsselten Code und ähnliches umfassen, der unter Verwendung jeder passenden Highlevel-, Lowlevel-, objektorientierten, visuellen, kompilierten und/oder interpretierten Programmiersprache implementiert sein kann.
  • Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, versteht sich, dass Begriffe wie etwa „Bearbeiten", „Berechnen", „Kalkulieren", „Bestimmen" oder ähnliche sich auf Aktionen und/oder Vorgänge eines Rechensystems oder ähnlicher elektronischer Recheneinrichtung beziehen, die als physikalische Größen (beispielsweise elektronische) repräsentierte Daten innerhalb der Register des Rechensystems und/oder der Speicher zu anderen Daten manipulieren und/oder transformieren, die in ähnlicher Weise als physikalische Quantitäten innerhalb der Speicher, Register oder anderer solcher Informationsspeicher, Übertragungs- oder Displayeinrichtungen des Rechensystems repräsentiert sind. Die Ausführungsformen sind auf diesen Kontext nicht beschränkt.
  • Zahlreiche spezielle Details sind hierin dargelegt worden, um ein tiefgehendes Verständnis der Ausführungsformen zu vermitteln. Für Fachleute ist jedoch verständlich, dass die Ausführungsformen ohne diese spezifischen Details ausgeführt werden können. An anderen Stellen wurden wohlbekannte Operationen, Komponenten und Schaltkreise nicht im Detail beschrieben, um die Ausführungsformen nicht zu verschleiern. Es ist einzusehen, dass die hierin offenbarten spezifischen strukturellen und funktionellen Details repräsentativ sein können und nicht notwendigerweise den Schutzbereich der Ausführungsformen beschränken.
  • Auch wenn der Gegenstand in einer Sprache beschrieben wurde, die für strukturelle Merkmale und/oder methodologische Handlungen spezifisch ist, versteht sich, dass der Gegenstand, der in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, nicht notwendigerweise auf die spezifischen Merkmale oder Handlungen, die oben beschrieben sind, beschränkt ist. Vielmehr sind die spezifischen Merkmale und Handlungen, die oben beschrieben sind, als Beispielformen zum Implementieren der Ansprüche offenbart.

Claims (20)

  1. Verfahren, umfassend: Anfordern von Inhalt von einem Inhalteserver durch einen Anwender; Empfangen des angeforderten Inhalts mit Werbeinhalt, der in den angeforderten Inhalt eingefügt ist, wobei der Werbeinhalt auf einem Profil des Anwenders basiert; und Senden einer Bestätigung, wenn auf den angeforderten Inhalt mit dem eingefügten Werbeinhalt zugegriffen wurde.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender lediglich über eine eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse bekannt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: dem Inhalteserver vorschlagen, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird, wobei der angeforderte Inhalt mit aktualisiertem Inhalt, der auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert, über eine Internet-Protokoll-(IP)-Verbindung direkt an den zweiten Anwender gesendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: dem Inhalteserver vorschlagen, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird; den angeforderten Inhalt mit aktualisiertem Werbeinhalt empfangen, wobei der aktualisierte Werbeinhalt auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert; und Senden des angeforderten Inhalts mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden des angeforderten Inhalts mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender umfasst, dass der Anwender den angeforderten Inhalt mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender über eine Peer-To-Peer-(P2P)-Verbindung sendet.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender und der zweite Anwender lediglich über eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adressen bekannt sind.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigung verwendet wird, um einer Werbegesellschaft den eingefügten Werbeinhalt zu berechnen.
  8. System, umfassend: eine mit einem Netzwerk verbundene Einrichtung, wobei ein Anwender der Einrichtung Inhalt von einem Inhalteserver anfordert, wobei die Einrichtung den angeforderten Inhalt mit in den angeforderten Inhalt eingefügtem Werbeinhalt empfängt, wobei der Werbeinhalt auf einem Profil des Anwenders basiert und wobei eine Bestätigung gesendet wird, wenn auf den angeforderten Inhalt mit dem eingefügten Werbeinhalt zugegriffen wird.
  9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender lediglich über eine eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse der Einrichtung bekannt ist.
  10. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender dem Inhalteserver vorschlägt, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird, wobei der angeforderte Inhalt mit aktualisiertem Inhalt, der auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert, über eine Internet-Protokoll-(IP)-Verbindung direkt an den zweiten Anwender gesendet wird.
  11. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender dem Inhalteserver vorschlägt, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird, wobei die Einrichtung den angeforderten Inhalt mit aktualisiertem Werbeinhalt empfängt, wobei der aktualisierte Werbeinhalt auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert und wobei die Einrichtung den angeforderten Inhalt mit aktualisiertem Werbeinhalt an den zweiten Anwender sendet.
  12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden des angeforderten Inhalts mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender umfasst, dass die Einrichtung den angeforderten Inhalt mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender über eine Peer-To-Peer-(P2P)Verbindung sendet.
  13. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender der Einrichtung lediglich über eine eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse bekannt ist und wobei der zweite Anwender einer zweiten Einrichtung lediglich über eine eindeutige IP-Adresse bekannt ist.
  14. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigung verwendet wird, um einer Werbegesellschaft den eingefügten Werbeinhalt zu berechnen.
  15. Maschinenlesbares Speichermedium mit Befehlen, die bei Ausführung durch ein Bearbeitungssystem das Bearbeitungssystem veranlassen, ein Verfahren durchzuführen, wobei das Verfahren umfasst: Anfordern von Inhalt von einem Inhalteserver durch einen Anwender; Empfangen des angeforderten Inhalts mit Werbeinhalt, der in den angeforderten Inhalt eingefügt ist, wobei der Werbeinhalt auf einem Profil des Anwenders basiert; und Senden einer Bestätigung, wenn auf den angeforderten Inhalt mit dem eingefügten Werbeinhalt zugegriffen wurde.
  16. Maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender lediglich über eine eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adresse bekannt ist.
  17. Maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 15, das ferner umfasst, dem Inhalteserver zu empfehlen, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird, wobei der angeforderte Inhalt mit aktualisiertem Inhalt, der auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert, über eine Internet-Protokoll-(IP)-Verbindung direkt an den zweiten Anwender gesendet wird.
  18. Maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 15, das ferner umfasst: dem Inhalteserver vorschlagen, dass der angeforderte Inhalt mit einem zweiten Anwender geteilt wird; den angeforderten Inhalt mit aktualisiertem Werbeinhalt empfangen, wobei der aktualisierte Werbeinhalt auf einem Profil des zweiten Anwenders basiert; und den angeforderten Inhalt mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender senden.
  19. Maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden des angeforderten Inhalts mit dem aktualisierten Werbeinhalt an den zweiten Anwender umfasst, dass der Anwender den angeforderten Inhalt mit dem aktualisierten Werbeinhalt über eine Peer-To-Peer-(P2P)-Verbindung an den zweiten Anwender sendet.
  20. Maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Anwender und der zweite Anwender lediglich über eindeutige Internet-Protokoll-(IP)-Adressen bekannt sind.
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