DE102009006421A1 - Bedieneinrichtung für ein Elektrogerät - Google Patents

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Abstract

Eine Bedieneinrichtung für ein Elektrogerät weist eine Bedienblende und ein in der Bedienblende angeordnetes Bedienelement zur Bedienung durch Drehbetätigung auf. Das Bedienelement ist in einer topfartigen Aufnahme gelagert, wobei in einem Bereich der Bedienblende nahe an dem bzw. um das Bedienelement herum mindestens ein zusätzlicher Berührungsschalter angeordnet ist. Vorteilhaft ist dies ein kapazitiver Berührungsschalter mit einem kapazitiven Sensorelement.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung für ein Elektrogerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Bedieneinrichtungen sind in vielfältiger Form bekannt. Ganz überwiegend sind hier, wie beispielsweise aus der EP 1 318 534 A1 bekannt ist, Aufnahmen an einer oder hinter einer Bedienblende angeordnet, in denen ein Bedienelement, wie beispielsweise ein Drehknebel, gelagert ist. Dieser Drehknebel kann auch versenkbar sein. Hinten an der Aufnahme ist ein Dreh-Schaltgerät angeordnet, welches über den Drehknebel bedient wird. Es kann wünschenswert sein, dass zusätzlich zu einer solchen Betätigung durch Drehung weitere Funktionen mit der Bedieneinrichtung ausgelöst werden können. Es können beispielsweise Zusatzschalter odgl. vorgesehen sein. Eine Möglichkeit, derartige Zusatzschalter an einem Drehknebel selber auszubilden, sind beispielsweise aus der EP 1 775 650 A1 bekannt.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Bedieneinrichtung zu schaffen, die weitere Funktionen aufweist sowie mit der vorteilhaft eine Erweiterung der Bedienfunktionalität der Bedieneinrichtung erreicht werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Bedieneinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Es ist vorgesehen, dass die Bedieneinrichtung ein Bedienelement zur Bedienung durch Drehbetätigung aufweist, insbesondere einen Drehknebel. Das Bedienelement ist in der Bedienblende angeordnet, wobei es dabei in einer topfartigen Aufnahme gelagert ist. Erfindungsgemäß ist in einem Bereich in der Bedienblende nahe an dem Bedienelement bzw. um das Bedienelement herum mindestens ein zusätzlicher Berührungsschalter vorgesehen. Insbesondere grenzt dieser Berührungsschalter direkt an das Bedienelement an bzw. ist nur durch einen schmalen Passungsspalt davon getrennt.
  • Somit ist es möglich, dass durch das drehbare Bedienelement beispielsweise Leistungsstufen oder Zeiten eingestellt werden können, also Zahlenwerte verändert werden können. Diese sind dann nach Abschluss der Einstellung gültig, alternativ kann eben gerade über einen zusätzlichen Berührungsschalter ein Signal als Bestätigungssignal erzeugt werden. Des Weiteren kann durch eine Drehbetätigung eine räumliche Zuordnung durch beispielsweise eine Einstellungsmarkierung am Bedienelement an einem von mehreren, ringartig um das Bedienelement herum angeordneten Berührungsschalter erfolgen, und dann diese betätigt werden als Bestätigungssignal. Zahlreiche weitere Möglichkeiten für Bedienverfahren sind gegeben und leicht vorstellbar.
  • In Ausgestaltung der Erfindung kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Berührungsschalter ein kapazitiver Berührungsschalter ist. Dazu kann er ein elektrisch leitfähiges kapazitives Sensorelement aufweisen. Dieses Sensorelement ist besonders vorteilhaft nach außen bzw. an der Vorderseite der Bedienblende, wo es angeordnet ist, elektrisch isoliert. Dies bedeutet also, dass es gegenüber der Berührung durch eine Bedienperson elektrisch isoliert ist und somit auch Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Aufnahme einen kragenartigen Abschnitt aufweist, der etwa parallel zu der Bedienblende und um das Bedienelement herum verläuft. An diesem kragenartigen Abschnitt kann ein Berührungsschalter bzw. ein Sensorelement dafür angeordnet und beispielsweise daran befestigt sein. Darauf wird nachfolgend noch genauer eingegangen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der kragenartige Abschnitt der Aufnahme den Berührungsschalter bzw. das Sensorelement überdeckt. Dann kann beispielsweise auch sehr gut die vorgenannte elektrische Isolierung erreicht werden. Eine Berührfläche des Berührungsschalters wird dann durch den Abschnitt der Aufnahme gebildet, so dass an der Blende keine aufwändigen Arbeiten vorzunehmen sind bzw. bei gleicher Blende durch Variation der Bedieneinrichtung eine Variation des Designs und/oder der Bedienfunktionen erreicht werden kann.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, das Sensorelement, das vorteilhaft flächig ausgebildet ist, als Beschichtung herzustellen. Eine solche Beschichtung aus elektrisch leitfähigem Material kann vorteilhaft auf einem Bereich der Aufnahme erfolgen, der parallel zur Bedienblende verläuft. Insbesondere ist dies der vorgenannte kragenartige Abschnitt, an dessen Rückseite dann die Sensorelemente durch entsprechende Beschichtung aufgebracht werden.
  • In alternativer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass ein Sensorelement aus Flachmaterial hergestellt wird, vorteilhaft als flaches Metallplättchen. Ein solches Metallplättchen kann als separates Teil an der Bedienblende selbst oder der Aufnahme befestigt werden, beispielsweise aufgeklebt. Auch hier bietet es sich an, ein solches Sensorelement als separates Teil an der Aufnahme bzw. dem vorgenannten kragenartigen Abschnitt zu befestigen, ähnlich wie die Beschichtung. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Sensorelemente in genau vorgegebener räumlicher Zuordnung zu der Bedieneinrichtung angeordnet sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann eine elektrische Zuleitung bzw. Verbindung zu den Berührungsschaltern bzw. dessen Sensorelementen in die Aufnahme integriert sein. Auch dazu ist die Aufnahme hinter der Bedienblende angeordnet und weist beispielsweise ein mittels des Bedienelements durch Drehbetätigung betätigbares Schaltgerät auf, das an einem hinteren Ende der Aufnahme befestigt ist.
  • Es ist möglich, eine elektrische Zuleitung bzw. Verbindung derart in die Aufnahme zu integrieren, dass sie als elektrische leitfähige Beschichtung auf einer Oberfläche der Aufnahme vorgesehen ist. Dies ist besonders vorteilhaft an der Außenseite der Aufnahme möglich. Eine Beschichtung kann durch eine Dickschichtpaste odgl. erfolgen, alternativ durch Kunststoffe, denen Partikel beigemischt sind für eine elektrische Leitfähigkeit. Alternativ zu einer Beschichtung kann eine elektrische Zuleitung bzw. Verbindung durch sehr dünne elektrische Leiter erreicht werden, die beispielsweise aus sehr dünnen Kupferstreifen bestehen und auf die Aufnahme aufgeklebt werden. Als eine nochmals weitere Ausgestaltung der Erfindung kann als Alternative eine elektrische Zuleitung bzw. Verbindung als eine Art Leiterdraht odgl. in eine Aufnahme, die üblicherweise aus Kunststoff besteht, eingespritzt werden. Durch Zwei-Komponentenspritzen können auch elektrische leitfähige Kunststoffe als elektrische Zuleitung eingespritzt werden.
  • Allgemein können sowohl Sensorelemente als auch elektrische Zuleitungen bzw. Verbindungen in MID-Technologie (Molded Interconnect Devices) aufgebracht werden. Dies ist eine neuartige Methode, bei der auf dreidimensional geformten Trägern wie eben hier der Aufnahme ein Leiterbild in Form einer strukturierten Metallschicht aufgebracht wird.
  • Bei der elektrischen Zuleitung in Form einer Beschichtung kann vorgesehen sein, dass diese an der Außenseite der Aufnahme zu dem genannten kragenartigen Abschnitt geführt sind und sich über diesen erstrecken. Entweder kann eine solche Beschichtung an sich bereits, wenn sie flächig aufgebracht ist, ein sogenanntes kapazitives Sensorelement bilden. Alternativ kann vor allem ein Sensorelement in Form eines Metallplättchens auf sie aufgelegt und aufgeklebt werden, insbesondere mit Leitkleber, für eine elektrische Verbindung. Dies geht dann entsprechend auch mit den vorbeschriebenen aufgebrachten dünnen Leitern aus beispielsweise dünnem Kupferblech odgl..
  • Mittels der genannten elektrischen Zuleitung bzw. Verbindung wird vorteilhaft eine elektrische Verbindung zu einem an dem hinteren Ende der Aufnahme angeordneten, vorbeschriebenen Schaltgerät vorgesehen. Somit ist es möglich, einen elektrischen Anschluss des Berührungsschalters am Schaltgerät vorzusehen, beispielsweise auf ähnliche Art und Weise wie elektrische Anschlüsse an das Schaltgerät selbst. Dadurch können beispielsweise gleiche Stecker wie Gruppenstecker odgl. verwendet werden. Jedenfalls sind dann die elektrischen Anschlüsse sehr schnell und deutlich erkennbar. Als Alternative kann ein separates Kabel von der Zuleitung bzw. Verbindung weggeführt werden für einen elektrischen Anschluss.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind, wie zuvor angesprochen worden ist, mehrere zusätzliche Berührungsschalter an der Bedienblende vorgesehen und um das Bedienelement herum verteilt. Da bei können sie besonders vorteilhaft gleich groß ausgebildet sein und gleich verteilt sein. Hier ist vorteilhaft vorgesehen, dass für jeden separaten Berührungsschalter bzw. dessen vorgenanntes Sensorelement eine separate elektrische Zuleitung bzw. Verbindung vorgesehen ist mit separatem elektrischen Anschluss. So können beispielsweise vier bis zwölf derartige Sensorelemente vorgesehen sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann um das Bedienelement herum an der Bedienblende eine Anzeige vorgesehen sein. Dies kann beispielsweise eine LED- bzw. OLED-Anzeige sein, die auch jeweils unterschiedlich angesteuert werden kann. Eine elektrische Ansteuerung einer solchen Anzeige kann auf ähnliche Art und Weise erfolgen für die genannten Berührungsschalter bzw. Sensorelemente.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Bedieneinrichtung mit ausgefahrenem Drehknebel und Sensorelementen,
  • 2 eine Draufsicht auf die Bedieneinrichtung aus 1 mit den mehreren, ringartig angeordneten Berührungsschaltern und
  • 3 eine Seitenansicht der Bedieneinrichtung aus 1.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist im Schnitt B-B nach 2 eine erfindungsgemäße Bedieneinrichtung 11 dargestellt, die an einer Bedienblende 12 eines nicht weiter dargestellten Elektrogerätes montiert ist, und zwar in einem Ausschnitt 13, in dem die Bedieneinrichtung 11 bündig sitzt. Sie weist zur Drehbetätigung einen Drehknebel 15 auf, der aus einem vorderen Greifteil 16 und einem als Lagerund ausgebildeten Basisteil 17 besteht. Die Verbindung von Greifteil 16 und Basisteil 17 ist so, dass der Drehknebel 15 als Versenk-Drehknebel ausgebildet ist. Dies ist beispielsweise aus der EP 1 318 534 A1 bekannt, so dass es nicht weiter erläutert werden muss.
  • Der Drehknebel 15 verläuft in einem Aufnahmetopf 19. Der Aufnahmetopf 19 weist einen Außenmantel 20 auf, vorteilhaft als rohrartiger Abschnitt, sowie einen damit direkt verbundenen Innenmantel 23. In den Zwischenraum zwischen Innenmantel 23 und Außenmantel 20 kann beim Versenken der Greifteil 16 des Drehknebels 15 eingreifen. Nach vorne zu geht der Außenmantel 20 in einen kragenartigen Abschnitt 24 über, wobei der Abschnitt 24 etwa rechtwinklig von der Längserstreckung des Außenmantels 20 absteht. Dies kann auch ganz gut aus der 2 mit der Draufsicht ersehen werden.
  • Am rückseitigen Ende 26 des Aufnahmetopfes 19 ist ein Dreh-Schaltgerät 28 vorgesehen, das mit dem Drehknebel 15 eingestellt werden kann. Dazu ist es über einen Achsstummel 30, der am rückseitigen Ende 26 des Aufnahmetopfes 19 gelagert wird, mit dem Basisteil 17 verbunden.
  • An der Vorderseite bzw. an der Bedienblende 12 sind Berührungsschalter 32 vorgesehen, wie vor allem die 2 zeigt, und zwar zwölf Stück rings um den Drehknebel 15 verteilt. Die Berührungsschalter 32 sind durch trennende Stege klar voneinander abgegrenzt. Sie sind als kapazitive Berührungsschalter ausgebildet und weisen dazu kapazitive Sensorelemente 34 auf. In der Darstellung links in 1 ist ein kapazitives Sensorelement 34 als entsprechend geformtes Metallplättchen ausgebildet und an der nach hinten weisenden Seite des kragenartigen Abschnitts 24 befestigt, insbesondere festgeklebt. An der elektrischen Kontaktierung des Sensorelements 34 ist eine elektrische Zuleitung 36 vorgesehen, die auf der Außenseite des Außenmantels 20 angebracht ist, entweder als elektrisch leitfähige Beschichtung oder in Bahnform aufgeklebtes Leitermaterial. Die elektrische Zuleitung 36 bedeckt die gesamte rückseitige Fläche des kragenartigen Abschnitts 24 mit der Kontur des Sensorelementes 34 und liegt an diesem an bzw. ist mit diesem elektrisch verbunden. Dann läuft die elektrische Zuleitung 36 auf das rückseitige Ende 26 zu, und zwar stets auf der Oberfläche der Außenseite des Außenmantels 20. Mittels einer Kontaktierung 38, beispielsweise aufgeklebt mit Leitkleber, und einem Kabel odgl., ist sie mit einem Anschlussstecker 40 an die Unterseite des Dreh-Schaltgeräts 28 verbunden bzw. daran angeschlossen. Über das Aufstecken eines entsprechend geeigneten Steckers ist das kapazitive Sensorelement 34 ansteuerbar sowie auswertbar.
  • Alternativ zu einem kapazitiv arbeitenden Berührungsschalter könnte eine Miniatur-Reflexionslichtschranke verwendet werden, um das Auflegen eines Fingers eines Bedieners zu erkennen. Diese ist dann anstelle des Sensorelements 34 unter dem kragenartigen Abschnitts 24 angeordnet und wird über entsprechende elektrische Verbindungen angesteuert. Dabei ist allerdings der Anschlussaufwand deutlich höher.
  • Rechts in 1 ist eine alternative Ausbildung dargestellt. Auch dort ist ein Berührungsschalter 32 vorgesehen, zu dessen Betätigung eine Be dienperson ihren Finger auf den Berührungsschalter 32 bzw. die Oberseite des kragenartigen Abschnitts 24 an dieser Stelle legt. Hier ist an der Unterseite des kragenartigen Abschnitts 24 ein kapazitives Sensorelement 34' vorgesehen, welches als Beschichtung ausgebildet ist und nicht als separates Teil wie das Sensorelement 34. Diese Beschichtung ist direkt mit einer elektrischen Zuleitung 36' verbunden, welche wie vorbeschrieben einerseits eine Beschichtung und andererseits ein separater Leiter sein kann. Kurz vor dem rückseitigen Ende 26 der Aufnahme des Aufnahmetopfes 19 ist die Zuleitung 36' mit einer Kontaktierung 38' versehen, die über ein Kabel 39 an einen Anschlussstecker 40 führt. Hier ist also der Anschlussstecker 40 nicht am Dreh-Schaltgerät 28 vorgesehen.
  • Aus der weiteren Darstellung in 3 als Schnitt A-A nach 2 ist zu ersehen, mit welcher Breite eine in 1 im Schnitt dargestellte elektrische Zuleitung 36 beispielsweise ausgeführt sein kann, und wie sie sich über die Außenseite des Außenmantels 20 erstreckt. Dann geht sie in einen Anschlussstecker 40 an der Unterseite des Dreh-Schaltgeräts 28 über.
  • Des Weiteren ist in 3 nur als Alternative ein schematischer Anschluss über ein Kabel 39' an ein Sensorelement 34 eines kapazitiven Berührungsschalters 32 dargestellt. Insbesondere kann es möglich sein, im Falle solcher separater bzw. loser Kabel für alle Sensorelemente 34 einen einzigen Mehrfach-Steckanschluss vorzusehen.
  • In nochmaliger Ausgestaltung der Erfindung kann, wie aus der zeitgleich eingereichten Patentanmeldung derselben Anmelderin mit dem internen Zeichen P 49315 DE bekannt, der Aufnahmetopf 19, insbesondere der Außenmantel 20, zumindest teilweise aus lichtleitendem Material bestehen. Bei Lichteinstrahlung von hinten, beispielsweise mit LED an Dreh-Schaltgerät 28, können so vorne an dem kragenartigen Abschnitt 24 Leuchteffekte hervorgerufen werden.
  • Eine elektrisch leitfähige Beschichtung auf dem Aufnahmetopf 19, sei es an der Rückseite des kragenartigen Abschnitts 24 oder der Außenseite des Außenmantels 20, kann beispielsweise durch einen Druckvorgang, insbesondere einen Tampondruck, erfolgen.
  • Aus 2 ist auch zu ersehen, dass durch Ansteuern zweier nebeneinander liegender Sensorelemente ein kapazitives Überkoppeln bei Auflegen eines Fingers erkannt werden kann. Dies ist eine alternative kapazitive Erkennung.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1318534 A1 [0002, 0023]
    • - EP 1775650 A1 [0002]

Claims (11)

  1. Bedieneinrichtung für ein Elektrogerät mit einer Bedienblende und einem in der Bedienblende angeordneten Bedienelement zur Bedienung durch Drehbetätigung, wobei das Bedienelement in einer topfartigen Aufnahme gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bereich der Bedienblende nahe an dem bzw. um das Bedienelement herum mindestens ein zusätzlicher Berührungsschalter angeordnet ist.
  2. Bedieneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Berührungsschalter ein kapazitiver Berührungsschalter ist mit einem elektrisch leitfähigen kapazitiven Sensorelement, wobei vorzugsweise das Sensorelement nach außen bzw. an der Vorderseite der Bedienblende elektrisch isoliert ist.
  3. Bedieneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Berührungsschalter bzw. dessen Sensorelement an einem kragenartigen Abschnitt der Aufnahme um das Bedienelement herum angeordnet ist, wobei vorzugsweise der kragenartige Abschnitt den Berührungsschalter bzw. dessen Sensorelement überdeckt.
  4. Bedieneinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorelement als Beschichtung ausgebildet ist, vorzugsweise als Beschichtung auf einem Bereich der Aufnahme, der parallel zur Bedienblende verlaufend ausgebildet ist.
  5. Bedieneinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorelement aus Flachmaterial ausgebildet ist, vorzugsweise als flaches Metallplättchen, wobei es insbesondere als separates Teil an der Bedienblende oder an der Aufnahme befestigt ist.
  6. Bedieneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Zuleitung Verbindung zu dem Berührungsschalter bzw. dessen Sensorelement in die Aufnahme des Bedienelements integriert ist, wobei die Aufnahme hinter der Bedienblende angeordnet ist und einen mit dem Bedienelement durch Drehbetätigung betätigbaren Schaltgerät an einem hinteren Ende trägt.
  7. Bedieneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Zuleitung bzw. Verbindung als elektrisch leitfähige Beschichtung auf einer Oberfläche der Aufnahme vorgesehen ist, insbesondere an deren Außenseite.
  8. Bedieneinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Verbindung von der elektrischen Zuleitung bzw. Verbindung an der Aufnahme zu einem an dem hinteren Ende der Aufnahme angeordneten Schaltgerät des Bedienelements vorgesehen ist zum elektrischen Anschluss des Berührungsschalters an dem rückwärtigen Ende des Schaltgeräts.
  9. Bedieneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere zusätzliche Berührungsschalter an der Bedienblende um das Bedienelement herum vorgesehen sind, wobei vorzugsweise für jeden separaten Berührungsschalter eine separate elektrische Zuleitung bzw. Verbindung vorgesehen ist mit separatem Anschluss.
  10. Bedieneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtung in die Bedienblende des Elektrogeräts eingesetzt ist.
  11. Bedieneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass um das Bedienelement herum eine Anzeige vorgesehen ist, insbesondere eine OLED-Anzeige mit unterschiedlicher Ansteuerung.
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