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Anwendungsgebiet und Stand
der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung für ein Elektrogerät gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie eine entsprechende Bedienblende.
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Derartige
Bedieneinrichtungen sind in vielfältiger Form bekannt. Ganz überwiegend
sind hier, wie beispielsweise aus der
EP 1 318 534 A1 bekannt ist, Aufnahmen an
einer oder hinter einer Bedienblende angeordnet, in denen ein Bedienelement
wie beispielsweise ein Drehknebel gelagert ist. Dieser ist unter
Umständen
versenkbar. Hinten an der Aufnahme ist ein Dreh-Schaltgerät angeordnet,
welches über den
Drehknebel bedient wird. Als optische Anzeige kann vorgesehen sein,
dass Durchbrüche
in der Bedienblende vorgesehen sind, hinter denen LED oder sonstige
Leuchtmittel angeordnet sind. Hier kann beispielsweise ein Bedienzustand
an der Bedieneinrichtung angezeigt werden.
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Aus
der
DE 37 02 291 A1 ist
eine Bedieneinrichtung für
ein Elektrogerät
bekannt, mit einer Bedienblende und einem in der Bedienblende ange ordneten
Bedienelement zur Bedienung durch Drehbetätigung. Da ist das Bedienelement
in einer Aufnahme hinter der Bedienblende angeordnet und vorzugsweise
darin gelagert, wobei um das Bedienelement herum oder in dem Bedienelement
Lichtaustritte nach vorne vorgesehen sind.
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Aufgabe und Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine eingangs genannte Bedieneinrichtung
zu schaffen, die weitere Funktionen aufweist sowie mit der vorteilhaft
eine einfache Konstruktion erreicht werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Bedieneinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 sowie eine entsprechende Blende mit den Merkmalen des
Anspruchs 11. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der
Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden
näher erläutert. Der
Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Es
ist vorgesehen, dass das Bedienelement in einer hinter der Blende
vorgesehenen Aufnahme angeordnet ist bzw. sich darin befindet. Dabei
kann es vorteilhaft darin gelagert sein, und zwar sowohl drehbar
als auch eventuell in einer Ausführung
als versenkbares Bedienelement. Erfindungsgemäß weist die Aufnahme lichtleitendes
bzw. lichtdurchlässiges
Material auf nach Art eines Lichtleiters, kann also Licht leiten.
Besonders vorteilhaft besteht die Aufnahme im Wesentlichen aus einem
solchen Material. Dabei wird die Aufnahme an einem von der Bedienblende
weg weisenden hinteren Ende mittels Leuchtmitteln beleuchtet, es
wird also Licht eingekoppelt. An einem anderen vorderen Ende der
Aufnahme an der Bedienblende sind, insbesondere um das Bedienelement
herum, alternativ in das Bedienelement hinein, Lichtaustritte vorgesehen,
so dass Licht nach vorne austreten kann bzw. von vorne sichtbar
ist. Somit wird also die Möglichkeit
geschaffen, dass die Aufnahme sowohl als erste Funktion das Bedienelement
aufnimmt bzw. das Bedienelement in der Aufnahme gelagert ist. Als
zweite Funktion dient die Aufnahme, da sie vorteilhaft aus Kunststoff
hergestellt wird, als Lichtleiter. Damit können zusätzliche Durchbrüche durch
die Bedienblende entfallen und es ist nur der Durchbruch notwendig,
in dem ohnehin die Aufnahme angeordnet ist. Darüber hinaus gehende Vorteile
ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsmöglichkeiten.
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In
Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Aufnahme
in Längsrichtung bzw.
in Lichtleitrichtung, also von ihrem hinteren Ende, an dem beispielsweise
ein mittels des Bedienelements betätigtes Schaltelement vorgesehen
ist, zu dem vorderen Ende hin, mehrere lichtleitende Segmente aufweist
bzw. in solche unterteilt ist. Eine Unterteilung erfolgt vorteilhaft
durch nicht-lichtleitende Segmente oder Einsätze bzw. Längsabschnitte. Dann können je
nach Ausbildung der Lichtaustritte vorne an der Bedienblende entweder
die lichtleitenden Segmente bzw. Abschnitte kleiner sein als die nicht-lichtleitenden
oder anders herum. Vorteilhaft sind die nicht-lichtleitenden Segmente
bzw. Längsabschnitte
erheblich kleiner bzw. schmaler, so dass im Wesentlichen der größte Teil
der Aufnahme als Lichtleiter dient. Dabei sollten solche nicht-lichtleitenden Segmente
bzw. Längsabschnitte
für eine
vollständige Trennung
benachbarter lichtleitender Längsabschnitte
ausgebildet sein, sich also sozusagen über die gesamte Länge der
Aufnahme von hinterem Ende bis zum vorderen Ende erstrecken.
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Vorteilhaft
ist vorgesehen, dass die Leuchtmittel in Lichtleitrichtung bzw.
in der vorgenannten Längserstreckung
der Aufnahme in diese hinein leuchten bzw. dergestalt zu ihr angeordnet
sind.
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In
nochmals weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann
vorgesehen sein, dass bei einer Unterteilung der Aufnahme in mehrere
Segmente bzw. Längsabschnitte
an jedem der Segmente mindestens ein Leuchtmittel vorgesehen ist.
Die Leuchtmittel unterschiedlicher Segmente bzw. Längsabschnitte
sind dann bevorzugt auch unabhängig
voneinander ansteuerbar und können
unterschiedliche Farben aufweisen oder erzeugen. Somit ist es möglich, dass
bei beispielsweise vier Längsabschnitten
der Aufnahme vier Lichtaustritte an der Vorderseite der Be dieneinrichtung
gebildet sind, die dann zustandsabhängig und möglicherweise unterschiedlich
farbig aktiviert werden. Bei unterschiedlicher Länge der Aufnahme in Lichtleitrichtung
reicht es beispielsweise, mit einem Leuchtmittel einzustrahlen für eine einigermaßen gleichmäßige Lichterscheinung
am Lichtaustritt.
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Die
Herstellung einer vorbeschriebenen Aufnahme mit lichtleitenden und
nicht-lichtleitenden Bereichen kann vorteilhaft durch Zwei-Komponentenspritzen
erfolgen. Es kann unter Umständen
sogar ein an sich gleicher Kunststoff verwendet werden, der üblicherweise
lichtleitend ist und nur für
die nicht-lichtleitenden Bereiche bzw. Unterteilungen entsprechend
eingefärbt
ist. Eine alternative Herstellung kann das Zusammensetzen mehrerer
einzelner Bauteile mit jeweils lichtleitenden und nicht-lichtleitenden Eigenschaften
zu der Aufnahme sein, wobei diese dann vorteilhaft miteinander verschweißt oder verklebt
werden.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung können die Lichtaustritte schmal
und kreisringsegmentartig bzw. kreisringförmig um das Bedienelement herum ausgebildet
sein. Dadurch kann vor allem ein Funktionszustand des Elektrogeräts, zu dem
die Bedieneinrichtung gehört,
erfolgen.
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In
alternativer Ausgestaltung der Erfindung können die Lichtaustritte zwar
kreisringförmig
oder kreisringsegmentartig ausgebildet sein, allerdings mit einer
erheblichen Breite. Insbesondere kann die Breite mindestens die
Hälfte
des Durchmessers des Bedienelements betragen, so dass die gesamten Lichtaustritte
zusammen eine Art Manschette oder breiten Ring um das Bedienelement
herum an der Bedienblende bilden. Hier kann nicht nur eine großflächige Beleuchtung
oder optische Anzeige geschaffen werden, sondern beispielsweise
durch nicht-lichtdurchlässige
Bedruckung der Oberfläche
eines solchen flächigen
Lichtaustritts auch eine gewisse Informationswiedergabe, nämlich bestimmte
Symbole odgl., geschaffen werden.
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Vorteilhaft
ist die Aufnahme in etwa topfartig ausgebildet, wobei sie beispielsweise
rund und umlaufend nach Art eines Rohrstückes ausgebildet sein kann.
Am vorderen Ende zur Bedienblende hin ist sie offen und kann vorteilhaft
die vorgenannten manschettenartige oder kragenartige Ausbildung
mit Erweiterung zur Seite hin nach außen aufweisen. Zum hinteren
Ende hin kann sie im Wesentlichen geschlossen sein und nur eine
Durchführung
für eine Welle
aufweisen, auf der einerseits das Bedienelement sitzt und möglicherweise
befestigt ist und mit der andererseits ein Schaltgerät angesteuert
bzw. gedreht wird. Eine solche Welle muss dabei nicht zwingend ganz
durchgängig
sein und kann beispielsweise auch mehrteilig ausgebildet sein. Allgemein kann
ein Bedienelement, insbesondere ein versenkbarer Drehknebel, auch
mehrteilig ausgebildet sein, insbesondere um den Versenkmechanismus
zu realisieren.
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Vorteilhaft
kann vorgesehen sein, dass an dem hinteren Ende der Aufnahme das
Schaltgerät, das
mit dem Bedienelement bedient wird, befestigt ist, insbesondere
entlang der Längsrichtung
der Aufnahme. Eine mögliche
konstruktive Ausbildung einer solchen Aufnahme ist beispielsweise
in der
EP 1 318 534
A1 beschrieben, auf die diesbezüglich explizit verwiesen wird,
auch bezüglich
einer möglichen
Lagerung der vorbeschriebenen Welle in der Aufnahme. Die Befestigung
des Schaltgeräts
an der Aufnahme kann durch Verschrauben, Verklipsen odgl. erfolgen.
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Die
Bedieneinrichtung kann in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung
so ausgebildet sein, dass sie als separate Baueinheit in eine Bedienblende
eines Elektrogerätes
bzw. in eine entsprechende Öffnung
einsetzbar ist. Dazu können
insbesondere die vorgenannten Lichtaustritte oder kragenartigen Abschnitte
in entsprechenden Vertiefungen oder Ausnehmungen der Bedienblende
zu liegen kommen, so dass diese an der Vorderseite bündig bleibt. Breite
kragenartige Abschnitte an der Auf nahme weisen auch den Vorteil
auf, dass sie eine besonders kippstabile Lagerung bzw. Befestigung
der Aufnahme an der Bedienblende ermöglichen.
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In
alternativer Ausgestaltung kann auch die gesamte Blende zusammen
mit der Aufnahme als ein Teil hergestellt sein, beispielsweise durch
Mehr-Komponentenspritzen.
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In
nochmals weiterer Ausgestaltung der Erfindung können eben Lichtleitmittel vorgesehen
sein, die von der Aufnahme in das Bedienelement hinein und an eine
Vorderseite oder Außenseite
des Bedienelements geführt
sind. Diese Lichtleitmittel können entweder
am hinteren Ende der Aufnahme anfangen und entsprechend einstrahlende
Leuchtmittel aufweisen. Alternativ können sie von der Seite, beispielsweise
von den vorbeschriebenen kreisringartigen oder kragenartigen Abschnitten,
in das Bedienelement hineinstrahlen. So kann beispielsweise eine
bestimmte Drehstellung des Bedienelements angezeigt werden. Auch
derartige Lichtleitmittel können
in das Bedienelement bzw. in die Aufnahme integriert bzw. eingespritzt
sein, beispielsweise als lichtleitende Bereiche, ähnlich wie
dies zuvor für
die Aufnahme beschrieben worden ist.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in Zwischen-Überschriften
und einzelne Abschnitte beschränkt
die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im Folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 einen
Schnitt durch eine Bedieneinrichtung in einer Bedienblende mit Aufnahme
und daran angebrachtem Schaltgerät,
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2 eine
Draufsicht auf die Bedieneinrichtung aus 1,
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3 eine
Seitenansicht auf die Bedieneinrichtung aus 1 im nichtgeschnittenen
Zustand der Bedieneinrichtung,
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4 eine
Darstellung ähnlich 1 entlang
der Schnittlinie C-C aus 2 und
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5 eine
weitere Schnittdarstellung ähnlich 4 mit
einem anders ausgebildeten Aufnahmetopf.
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Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Bedieneinrichtung 11 dargestellt,
wie sie in einer Bedienblende 12 eines Elektrogeräts, beispielsweise
eines Elektroherdes, an der Vorderseite eingesetzt sein kann. Dazu
weist die Bedienblende 12 einen entsprechend ausgebildeten
Ausschnitt 13 auf, der, wie auch 2 zeigt,
rund und gestuft ausgebildet ist zum bündigen Einsetzen der Bedieneinrichtung 11 in
die Bedienblende 12.
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Die
Bedieneinrichtung 11 weist einen Drehknebel 15 auf
als Bedienelement. Der Drehknebel 15 weist ein über die
Bedienblende 12 hinaus stehendes Greifteil 16 auf,
welches auf einem Basisteil 17 gelagert ist. Die Bedieneinrichtung 11 bzw.
der Drehknebel 15 sind als Versenkknebel ausgebildet, so
dass, wie dann auch die 3 und 4 zeigen,
das Greifteil 16 durch Drücken auf das Basisteil 17 geschoben
werden kann und nur noch sehr geringfügig über die Bedienblende 12 übersteht.
Der ent sprechende Mechanismus hierzu ist dem Fachmann bekannt und
braucht nicht näher
erläutert
zu werden.
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Der
Drehknebel 15 ist in einem Aufnahmetopf 19 gelagert
bzw. gehaltert. Der Aufnahmetopf 19 weist einen Außenmantel 20 auf,
der vorteilhaft zylindrisch und rund umlaufend ist, sowie einen
entsprechenden Innenmantel 23. In dem Zwischenraum zwischen
Außenmantel 20 und
Innenmantel 23 befindet sich der untere Teil des Greifteils 16 bzw.,
entsprechend 4, im Wesentlichen das gesamte
Greifteil 16. Außenmantel 20 und
Innenmantel 23 sind miteinander verbunden, vorteilhaft
einteilig und insbesondere gleichzeitig bzw. miteinander hergestellt.
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Nach
vorne zu weist der Aufnahmetopf 19 bzw. der Außenmantel 20 eine
kragenartige Erweiterung 24 auf, welche einen Kreisring
bildet. Dies zeigt auch die Draufsicht aus 2. Die kreisringartige, kragenartige
Erweiterung 24 ist in vier Leuchtfelder 25a bis 25d aufgeteilt.
Dies wird nachfolgend noch näher
erläutert.
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An
einem rückseitigen
Ende
26 des Aufnahmetopfes
19 ist ein Dreh-Schaltgerät
28 befestigt, und
zwar auf an sich übliche
Art und Weise gemäß der eingangs
genannten
EP 1 318
534 A1 . Auch das Dreh-Schaltgerät
28 ist wie ein übliches
ausgebildet, beispielsweise gemäß der
EP 1 898 184 A1 .
Insbesondere ist es ein sogenannter Grey-Code-Schalter.
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Am
rückseitigen
Ende
26 des Aufnahmetopfes
19 ist eine Halterung
29 vorgesehen,
wie sie aus der genannten
EP
1 318 534 A1 bekannt ist. An dieser Halterung
29 ist
ein Achsstummel
30 drehbar, in axialer Richtung jedoch
festgelegt, gelagert. Dieser Achsstummel
30 sorgt für die Übertragung
der Drehung vom Greifteil
16 zum Dreh-Schaltgerät
28.
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Im
Dreh-Schaltgerät
28 sind
links ein Leuchtmittel
32d und rechts ein Leuchtmittel
32b vorgesehen,
insbesondere LED. Diese sind in der vor genannten
EP 1 898 184 A1 genannt,
wobei die Leuchtmittel
32 entweder eine gleiche Ansteuerung
bzw. auch einen gleichen Steckanschluss aufweisen wie das Dreh-Schaltgerät
28 oder
separate.
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Das
Licht vom linken Leuchtmittel 32d wird links in den Außenmantel 20 des
Aufnahmetopfes 19 eingekoppelt. Dazu besteht er aus Lichtleitmaterial 21,
genauso wie das zugehörige
Leuchtfeld 25d. Auch der Innenmantel 23 kann aus
Lichtleitmaterial bestehen, dies ist aber zweitrangig.
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Im
Wesentlichen kann der größte Teil
des Außenmantels 20 aus
Lichtleitmaterial 21 bestehen. Es ist, wie aus 2 deutlich
wird, eine Unterteilung sowohl des Außenmantels 20 als
auch der Leuchtfelder 25a bis d in vier Bereiche bzw. Sektoren
vorgesehen. Diese Unterteilung wird durch Trennstege 22 aus
nicht-lichtleitendem Material gebildet. Diese Tennstege 22 können im
Bereich der kragenartigen Erweiterung 24 einstückig mit
dem Rest hergestellt sein, insbesondere durch Zwei-Komponenten-Spritzen.
Sie können
sich durchziehen von der kragenartigen Erweiterung 24,
also zwischen den Leuchtfeldern 25, durch den Außenmantel 20 des
Aufnahmetopfes 19 bis zum hinteren Ende vor den Leuchtmitteln 32.
Die Trennstege 22 bewirken somit eine Art Vierteilung des
lichtleitenden Materials 21 gemäß 2 in einer
Richtung in die Zeichenebene hinein. Hinter jedem lichtleitenden
Bereich gemäß Schnitt B-B,
der in Schnittdarstellung gemäß 1 zu
sehen ist, sitzt in etwa mittig in Umfangsrichtung gesehen ein Leuchtmittel 32,
das Licht in jeweils einen der dadurch sozusagen gebildeten Lichtleiter
schickt, welches vorne an den Leuchtfeldern 25a bis 25d austritt.
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Anstelle
der hier dargestellten Vierteilung können auch mehr oder weniger
Teilungen vorgesehen sein. Es sind dann eben auch entsprechend viele Leuchtmittel
vorzusehen, wobei in Weiterbildung der Erfindung auch vorgesehen
sein, pro Leuchtfeld 25 mehr als ein Leuchtmittel, beispielsweise
mehr als eine LED, vorzusehen.
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In
der seitlichen Ansicht aus 3 ist zu
sehen, wie zwei Bereiche des Aufnahmetopfes 19 bzw. dessen
Außenmantels 20 aus
Lichtleitmaterial 21 bestehen. Sie werden jedoch getrennt
von einem Trennsteg 22, der sich nahtlos auch durch die
kragenartige Erweiterung 24 zieht und somit auch die Leuchtfelder 25 voneinander
trennt und ein Überleuchten
verhindert.
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In
der Schnittdarstellung gemäß 4 nach Schnitt
C-C entsprechend 2 geht der Schnitt direkt durch
die Ebene zweier Trennstege 22. Dies ist auch durch die
unterschiedliche Schraffierung im Bereich der Trennstege 22 sowohl
am Außenmantel 20 als
auch an der kragenartigen Erweiterung 24 zu erkennen. Des
weiteren ist hier zu erkennen, dass die Trennstege 22 auch
am Innenmantel 23 vorgesehen sind, um eine vollständige Trennung
nebeneinander liegender Kreisringsegmente zu erreichen. Wenn das Greifteil 16 jedoch
aus nicht-lichtdurchlässigem
Material besteht, so stört
es nicht, wenn es durch den in ihm verlaufenden Innenmantel 23 beleuchtet
wird.
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Über eine
beliebige Ansteuerung der Leuchtmittel 32 kann nun, prinzipiell
auch völlig
unabhängig davon,
ob der Drehknebel 15 eingedrückt oder herausgefahren ist,
gesteuert werden, ob eines oder mehrere der Leuchtfelder 25a bis 25d leuchten.
Wie zuvor beschrieben können
manche der Leuchtmittel 32 sogar farbig sein, so dass Leuchtfelder 25 unterschiedlich
farbig beleuchtet werden können.
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Während das
vorbeschriebene Zwei-Komponenten-Spritzen die bevorzugte Herstellungsmethode
für einen
solchen Aufnahmetopf 19 ist, und zwar aus entsprechendem
Lichtleitmaterial 21 mit Trennstegen 22 dazwischen,
sind auch noch andere Möglichkeiten
denkbar. So kann ein Zusammensetzen von mehreren gleichartigen Teilen
zu dem Aufnahmetopf 19 unter möglicher Zwischenlage nicht-lichtleitender
Schichten bzw. Teile erfolgen. Alternativ könnte beispielsweise durch Laserbestrahlung
der eigentlich aus Lichtleitermaterial 21 hergestellte
Aufnahmetopf entlang der Trennstege 23 so verändert werden,
dass hier eben kein Licht mehr geleitet wird bzw. Sektoren sozusagen
nicht überwinden
kann.
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Die
in den Schnittdarstellungen zu erkennende Feder
34, die
aus Metall besteht und mit einem an der Vorderseite des Greifteils
16 angebrachten
Metallknopf verbunden ist, kann über
einen ebenfalls elektrisch leitfähigen
Achsstummel
30 elektrisch kontaktiert werden. Dadurch kann
ein kapazitiver Berührungsschalter
gemäß der
EP 1 775 650 A1 geschaffen
werden.
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In 5 ist
eine alternative Bedieneinrichtung 111 dargestellt, bei
der wiederum in einer Bedienblende 112 bzw. einem Ausschnitt 113 ein
Drehknebel 115 sitzt. Auch dieser Drehknebel 115 ist
als Dreh-Versencknebel ausgebildet und nur im versenkten Zustand
dargestellt, ein Greifteil 116 ist also auf ein Basisteil 117 aufgeschoben.
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Der
Aufnahmetopf 119 ist hier zum einen ohne eine kragenartige
Erweiterung wie zuvor ausgebildet, sondern steht nur mit seiner
Stirnseite 137 in dem Ausschnitt 113. Dadurch
ergibt sich durch die Stirnseite 137 ein schmaler, um das
Greifteil 116 umlaufender Ring. Eine kragenartige Erweiterung 124 ist
ein Stück
nach unten versetzt und dient dazu, den Aufnahmetopf 119 stabil
und verkippsicher an der Bedienblende 112 zu befestigen.
Sie ist jedoch nicht von vorne sichtbar.
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Es
ist auch zu sehen, dass ein Außenmantel 120,
der in die genannte kragenartige Erweiterung 124 übergeht,
im Wesentlichen rohrabschnittartig ausgebildet ist und nicht einstückig hergestellt
ist mit einem Innen mantel 123 des Aufnahmetopfes 119, sondern
auf diesen aufgesetzt ist und vorteilhaft verbunden bzw. verklebt
ist mit ihm. Auch hier ist ein rückseitiges
Ende 126 des Aufnahmetopfes 119, allerdings innerhalb
des Außenmantels 120,
mit einem Dreh-Schaltgerät 128 verbunden.
In einer Halterung 129 ist ein Achsstummel 130 gelagert,
der wiederum in das Basisteil 117 des Drehknebels 115 eingreift. Des
Weiteren ist hier auch noch zu beachten, dass das Dreh-Schaltgerät 128 auf
einer Leiterplatte 131 angeordnet ist, insbesondere auch
elektrisch angeschlossen. Die Leiterplatte 131 trägt auch
Leuchtmittel 132, vorteilhaft in Form von LED bzw. SMD-LED.
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Nicht
dargestellt in 5 sind entsprechende Trennstege
zwischen dem Lichtleitermaterial, das Außenmantel 120 und
Innenmantel 123 im Wesentlichen bildet. Dies kann aber
analog zu den vorherigen Ausgestaltungen ausgebildet sein.
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Vor
allem ist es bei der Bedieneinrichtung 111 gemäß 5 auch
möglich
bzw. vorgesehen, dass der Außenmantel 120 und
Innenmantel 123 des Aufnahmetopfes 119 nicht lichtleitend
miteinander verbunden sind, weswegen ja jeweils unterschiedliche
Leuchtmittel 132 vorgesehen sind. Sie können durch eine Beschichtung
oder Zwischenschichten getrennt sein. So kann beispielsweise das
Einkoppeln von Licht in den Außenmantel 120 eine
schmale, kreisringsegmentartige Lichterscheinung an den Stirnseiten 137 an
der Blende 112 bewirken, mit einer Aufteilung, die ähnlich 2 einen
90° Bogenwinkel umfasst
oder weniger oder mehr. Das Beleuchten des Innenmantels 123 kann
dazu dienen, an der Vorderseite des Greifteils 116 eine
optische Anzeige durch Leuchten zu bewirken. Dazu kann die Vorderseite
des Greifteils 116 aus entsprechend lichtdurchlässigem Material
ausgebildet sein. So können
beispielsweise verschiedene Funktionszustände der Bedieneinrichtung 111 auch
am Drehknebel 115 dargestellt werden. Eine Beleuchtung
des Knebels einerseits oder an der Bedienblende andererseits kann,
dem allgemeinen Erfindungsgedanken folgend, zusammen oder auch nur
jeweils einzeln stattfinden. Vor allem können so unterschiedliche Beleuchtungen
und unterschiedliche Farben erzeugt werden.
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Des
Weiteren ist es möglich,
dass eine Segmentierung von Innenmantel 123 und Außenmantel 120 durch
entsprechende Trennstege unterschiedlich ist, insbesondere auch
winkelversetzt zueinander. Damit können dann ebenfalls beliebig
wählbare Leuchtdarstellungen
erreicht werden.