DE102012100679B4 - Unterwasserwarnvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft eine Unterwasserwarnvorrichtung, die ein Gehäuse zum Anlegen an den Körper eines Tauchers aufweist, wobei vorgesehen ist, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gehäuseabschnitt des Gehäuses eine Extremität zumindest bereichsweise überdeckt, sowie einer im Gehäuse angeordneten Elektronikeinheit sowie ein System aus wenigstens zwei Unterwasserwarnvorrichtungen.
- Es ist bekannt, dass der Einsatz von Tauchern sowohl im beruflichen Umfeld als auch ganz besonders im Tauchsport Gefahren birgt. Viele Tauchunfälle lassen sich zurückführen auf den Verlust des Sicht- und Kommunikationskontaktes zu einem Tauchpartner während des Tauchgangs, der bei auftretenden Problemen helfen könnte. Tauchorganisationen weltweit lehren deshalb, den Tauchgang immer zu zweit zu planen und vorzubereiten, nie alleine zu tauchen sowie den Tauchpartner stets beim Tauchen zu beobachten bzw. nach ihm zu schauen. Gefahren, die zu einem Verlust des Kontaktes zu einem Tauchpartner führen können, sind beispielsweise plötzlich auftretende schlechte Sichtbedingungen, plötzlich auftretende starke Strömungen, und selbstverständlich auch eigene Unaufmerksamkeit.
- Es ist deshalb beim Tauchen wichtig, den Tauchpartner in unmittelbarer, greifbarer Nähe zu haben. Wenn während eines Tauchgangs etwaige Probleme z.B. mit der Luftversorgung auftreten, so ist es lebensnotwendig, den Tauchpartner schnell informieren zu können. Der Tauchpartner kann dann in diesem Fall mit seiner Luftversorgung aushelfen, sodass Schlimmeres verhindert wird. Wenn der Tauchpartner nicht in greifbarer Nähe, außerhalb des Sichtfeldes oder schlimmer, nicht mehr sichtbar ist, so sind lebensbedrohliche Situationen oft sehr wahrscheinlich.
- Bekannt sind Geräte, die die Entfernung zum Tauchpartner ermitteln und unabhängig von Sichtverhältnissen sowie Strömungen z.B. mithilfe eines Displays aufzeigen. Ein solches Gerät ist beispielsweise in
US 6272073 B1 beschrieben. Das Gerät misst die Entfernung zu einem zweiten Gerät, das von einem Tauchpartner getragen wird, mit Ultraschallsignalen und weist verschiedene Eingabeelemente sowie ein digitales Display aus. Die darauf dargestellten Entfernungsangaben sind in Metern ausgewiesen. Das Gerät löst einen akustischen Alarm aus, wenn der Abstand zu einem zweiten Gerät überschritten wird. - Auf dem Markt sind auch andere Geräte verfügbar, die Entfernungsangaben mit Farb-LED's darstellen. Der Taucher muss dann anhand der Farbe erkennen, in welchem Abstand er sich gegenwärtig zu seinem Tauchpartner befindet. Unter Wasser sind jedoch Farben unter anderem wegen Eintrübungen durch Schwebstoffe teilweise verfälscht und schlecht wahrnehmbar. Außerdem sind diese Anzeigen für farbenblinde Menschen irreführend oder nicht erkennbar.
- Ein weiteres Problem stellt die Schwierigkeit dar, bei Gefahren die Aufmerksamkeit eines Tauchpartners auf die Gefahr oder zumindest auf sich selbst lenken zu können. Zwar verfügt der Markt über Geräte, mit denen die Aufmerksamkeit des Tauchpartners geweckt werden kann. Dies erfolgt üblicherweise mithilfe von akustischen oder optischen Signalen. Das Problem bei akustischen Signalen liegt aber auf der Wahrnehmung solcher Signale unter Wasser, da sie durch Wellengeräusche oder Geräusche, die durch die Atmung des Tauchers selbst über den Lungenautomaten aus den Luftflaschen entstehen, überdeckt werden können. Oft sind diese Signale nur sehr leise bis gar nicht zu hören. Bei optischen Signalen verhält sich es sich ähnlich. Häufig verdeckt der Taucher durch seine verschränkte Armhaltung die optischen Anzeigen zum einen und zum anderen sind die Sonnenstrahlen oft so stark, dass eine Wahrnehmung einer visuellen Anzeige nicht mehr gewährleistet werden kann, da sie sich nur noch sehr schwach in der lichterfüllten bzw. grellen Umgebung vom Hintergrund abhebt.
- Offenbarung der Erfindung
- Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine einfach zu bedienende, sicher funktionierende Unterwasserwarnvorrichtung zu schaffen, die es erlaubt, bei Tauchgängen präventiv einem eventuellen Tauchpartnerverlust möglichst sicher vorzubeugen.
- Die vorgenannten Aufgaben werden durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Günstige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
- Die Erfindung geht aus von einer Unterwasserwarnvorrichtung, die ein Gehäuse zum Anlegen an den Körper eines Tauchers aufweist, wobei vorgesehen ist, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gehäuseabschnitt des Gehäuses eine Extremität zumindest bereichsweise überdeckt, sowie einer im Gehäuse angeordneten Elektronikeinheit, wobei das Gehäuse einen Alarmbereich auf der dem Körper zuzuwendenden Seite umfasst, der in wenigstens einem Alarmzustand ein Vibrationssignal als Alarmsignal auf den Körper überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmbereich so angeordnet ist, dass dieser im bestimmungsgemäßen Gebrauch über Knochen der Extremitäten platziert ist, sodass die Weiterleitung eines Vibrationsreizes durch die Haut direkt auf die Knochen erfolgen kann.
- Es wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse einen Alarmbereich auf der dem Körper zuzuwendenden Seite umfasst, der ein Notrufsignal auf den Körper überträgt und der in wenigstens einem Alarmzustand einen Alarm abgibt.
- Vorteilhaft kann mit der Unterwasserwarnvorrichtung präventiv einem Kontaktverlust zu einem Tauchpartner vorbeugt werden. Dem Taucher wird eine Art Frühwarnung geboten und damit signalisiert, dass dieser sich in einem Abstand befindet, der nicht mehr als sicher eingestuft wird.
- Mit der mobilen Unterwasserwarnvorrichtung kann günstigerweise die Entfernung zwischen zwei Tauchpartnern überwacht werden und bei Überschreiten einer vorgegebenen Grenze ein Alarm abgesetzt werden, der mit großer Wahrscheinlichkeit nicht übersehen und wahrgenommen werden kann. Weiterhin erlaubt die Unterwasserwarnvorrichtung, den Tauchpartner bei plötzlich auftretenden Problemen einfach und sicher zu alarmieren, wobei Fehlalarme und Fehlbedienungen weitestgehend ausgeschlossen werden können.
- Die Unterwasserwarnvorrichtung, die beispielsweise komfortabel am Handgelenk ähnlich einer Armbanduhr getragen werden kann, kann durch eine kontinuierliche Abstandskontrolle dem potentiellen Verlust eines Tauchpartners vorbeugen. Bei Überschreiten einer individuell über geeignete Bedienelemente der Elektronikeinheit, die am Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung angebracht sein können, einzustellenden Entfernung zwischen zwei Tauchern, die eine Unterwasserwarnvorrichtung tragen, kann ein Warnsignal beispielsweise in Form einer Vibration ausgegeben werden. Das Warnsignal kann demzufolge präventiv ausgelöst werden, um den Taucher auf das Überschreiten eines gewissen Sicherheitsbereichs und damit den möglichen Verlust des Tauchpartners hinzuweisen. Der Taucher kann alarmiert werden, bevor er die Grenze überschreitet. Die Vibration kann dabei durch das Anliegen des in einer empirisch ermittelten Knickform ausgeführten Gehäuses über eine haptische Wahrnehmung auf der Haut des Trägers der Unterwasserwarnvorrichtung auch durch einen Neopren- oder selbst durch einen Trockentauchanzug hindurch dem Taucher mitgeteilt werden und so die gegenseitige Aufmerksamkeit der beiden Taucher erzielen.
- Besonders vorteilhaft kann der Alarmbereich so angeordnet sein, dass dieser im bestimmungsgemäßen Gebrauch über Knochen der Extremitäten platzierbar ist. Über die Weiterleitung des Vibrationsreizes aus dem Alarmbereich des Gehäuses der Unterwasserwarnvorrichtung durch die Haut auf die Knochen im Arm des Tauchers, sei es Elle oder Speiche, kann die Wahrnehmung des Alarms durch den Körperschall intensiviert werden und so mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Träger auch bemerkt werden. Der Taucher kann die Warnung geradezu intuitiv spüren. Das ist gerade für eine Sicherheitseinrichtung, die im Notfall unter ungünstigen äußeren Randbedingungen wie starken äußeren Reizen und Ablenkungen funktionieren sollte, von besonderer Bedeutung.
- Vorteilhaft ist die Anordnung der Bedienelemente so gewählt, dass eine versehentliche Bedienung vermieden werden kann, auch wenn die Bewegungsfreiheit eines Tauchers durch die gesamte Tauchausrüstung eingeschränkt ist und Bewegungen auf Grund der Schwere der Ausrüstung nicht so leicht kontrollierbar ausgeführt werden können wie ohne eine solche Ausrüstung. Versehentliche Auslösungen eines Notrufsignals könnten sonst bei häufigem Auftreten auf Grund einer Gewöhnungshaltung dazu führen, dass künftig ernste Notfall-Warnungen nicht mehr als ernst wahrgenommen werden.
- Ferner weist das Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung einen abgewinkelten Teil auf, der an die Form von menschlichen Extremitäten wie Arm oder Bein angepasst ist, sodass sich das Gehäuse förmlich an Arm oder Bein schmiegen kann und der Abstand zwischen Gehäuse und Extremität möglichst verringert wird und etwa durch Anziehen eines am Gehäuse angebrachten Armbandes dieses direkt auf der Haut oder dem Taucheranzug aufliegt. So kann gewährleistet werden, dass das vom Alarmbereich abgegebene Notrufsignal wie beispielsweise einem Vibrationssignal auch möglichst direkt auf den Körper übertragen werden kann. Das Notrufsignal kann dabei vorteilhafterweise als Vibrationssignal ausgeführt sein, wobei die Frequenz des Vibrationssignals beispielsweise variiert werden kann, um unterschiedliche Alarmgrade anzuzeigen. Auch ist es durchaus denkbar, pulsförmige Signale als Notrufsignal einzusetzen, die ebenso von Arm- und Beinknochen gut übertragen und damit vom Taucher wahrgenommen werden können.
- Vorteilhafterweise kann wenigstens ein Alarmzustand durch das Überschreiten einer vorgegebenen Entfernung zu wenigstens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung auslösbar sein. Über Bedienelemente der Elektronikeinheit am Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung können beispielsweise Entfernungsgrenzwerte einstellbar oder aus einer Auswahl auswählbar sein, die permanent in einem von der Elektronikeinheit vorgegebenen Zeitintervall mit der tatsächlich gemessenen Entfernung zwischen mindestens zwei Unterwasserwarnvorrichtungen verglichen werden und bei Überschreiten zur Auslösung eines Alarmzustands führen können. Dabei kann der Alarmzustand über ein akustisches Signal wie beispielsweise ein Vibrationssignal wie auch ein optisches Signal, beispielsweise blinkende LED-Leuchten, realisiert werden. Ganz besonders vorteilhaft werden beide Signalarten miteinander kombiniert, um so auch bei Ablenkung durch andere äußere Reize wie Geräusche, Strömungen, Fische oder sonstige ungewöhnliche Situationen mit großer Wahrscheinlichkeit wahrgenommen zu werden. Der Alarmzustand kann vorteilhafterweise durch Quittieren über einen Bedienknopf am Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung, beispielsweise einem Panik-Knopf, wie er weiter unten beschrieben ist, oder bei Unterschreiten der vorgegebenen Entfernung zu mindestens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung zurückgenommen werden.
- Um Irritationen der Taucher zu vermeiden, wird bei der automatischen Zurücksetzung ein vorgegebenes Hystereseintervall für die Entfernungswerte verwendet, um so ein häufiges Auslösen und Zurücksetzen des Alarmzustandes zu vermeiden.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann wenigstens ein weiterer Alarmzustand durch ein Notrufsignal ausgelöst werden. Das Aktivieren dieses Alarmzustandes kann beispielsweise durch das Drücken eines Panik-Knopfes am Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung, welches das Aussenden eines Notrufsignals zur Folge hat, geschehen. Dabei kann vorteilhafterweise das Notrufsignal auf die Unterwasserwarnvorrichtung des Tauchpartners übertragen und in seiner Unterwasserwarnvorrichtung ein entsprechendes Notrufsignal ausgelöst werden, das beispielsweise in Form eines Vibrationssignals vom Körper des Tauchpartners wahrgenommen werden kann. So kann in Notfallsituationen, bei Vorliegen ungewöhnlicher Umstände, drohenden Gefahren wie beispielsweise stark abnehmendem Luftvorrat, Problemen mit der Ausrüstung, der Tauchpartner alarmiert werden, um so möglichst schnell Hilfe zu erhalten. Auch wenn in lebensbedrohlichen Situationen ein Taucher in Panik gerät, erlaubt es die Unterwasserwarnvorrichtung durch intuitive Handhabung den Tauchpartner zu informieren.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Panik-Knopf in einer Vertiefung am abgewinkelten Teil des Gehäuses angeordnet sein. Ganz besonders vorteilhaft kann die Vertiefung fingerführend gestaltet sein, sodass der Taucher selbst in Paniksituationen nicht lange auf dem Gehäuse der Unterwasserwarnvorrichtung herumtasten muss, sondern gleichermaßen intuitiv geführt den Panik-Knopf mit der Fingern finden und auslösen kann. Ein weiterer wesentlicher Vorteil dieser Art der Anbringung des Panik-Knopfes besteht in einem weitgehenden Schutz vor einer Fehlauslösung eines Alarmzustandes. Gerade bei Verwendung von Handschuhen und in den Bewegungen behindert durch die schwere Taucherausrüstung wie eventuell sogar Trockenanzug ist es von besonderem Vorteil, wenn der Panik-Knopf mit großer Wahrscheinlichkeit nicht versehentlich gedrückt werden kann.
- Bevorzugt kann die Unterwasserwarnvorrichtung weiter eine optische Anzeige aufweisen, welche die Position wenigstens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung mindestens in einer der Größen horizontale Richtung, Entfernung und/oder Höhe anzeigt. Auf diese Weise kann der Taucher Informationen über die Position seines Tauchpartners bekommen, selbst wenn dieser bedingt durch unübersichtliches Gelände, durch den Aufenthalt in Wracks, oder auf Grund von Sichttrübungen im Wasser nicht mehr optisch auszumachen ist. Auf diese Weise kann auch verhindert werden, dass gerade ungeübtere Taucher schnell in Panik verfallen, weil sie den Tauchpartner plötzlich nicht mehr sehen.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann eine Schalteinrichtung vorgesehen werden, welche selbsttätig die Elektronikeinheit ganz oder teilweise unter Wasser einschaltet und bei Verlassen des Wassers selbsttätig wieder ausschaltet. Dadurch wird verhindert, dass ein Taucher vergisst, seine Unterwasserwarnvorrichtung überhaupt einzuschalten und so die Überwachungsfunktion beim Tauchgang möglicherweise gar nicht in Betrieb ist. Gerade für eine Sicherheitseinrichtung, die lebensbedrohende Zustände vermeiden soll, ist eine automatische Funktionsweise von entscheidender Bedeutung. Durch das automatische Abschalten außerhalb des Wassers wird Energie gespart und so verhindert, dass die Unterwasserwarnvorrichtung sich bei Nichtbenutzung selbst entlädt, da sie netzunabhängig günstigerweise mit Batterien oder Akkus betrieben wird, und unter Umständen, gerade wenn sie beim nächsten Tauchgang gebraucht wird, nicht betriebsbereit ist.
- Vorteilhafterweise umfasst die Elektronikeinheit eine Kommunikationseinheit auf Ultraschallbasis zur Kommunikation mit mindestens einer weiteren Unterwasserwarnvorrichtung. Mit Hilfe der Ultraschallsignale kann die Entfernung zu weiteren Unterwasserwarnvorrichtungen gemessen werden. Außerdem kann damit auch die Position weiterer Unterwasserwarnvorrichtungen bestimmt werden, die dann wie oben beschrieben in einer optischen Anzeige dem Taucher vermittelt werden können. Es ist jedoch durchaus denkbar, dass auch andere physikalische Effekte zur Entfernungs- und Positionsbestimmung benutzt werden können. So können auch elektromagnetische Signale, bevorzugt in einem längerem Wellenlängenbereich beispielsweise größer 100 m, eingesetzt werden.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann ein spezifisches Identifikationskennzeichen für jede Unterwasserwarnvorrichtung verwendet werden, das an einen oder mehrere Empfänger übermittelbar ist. Auf diese Weise lassen sich die Unterwasserwarnvorrichtungen identifizieren und individuell zuordnen. Dadurch können auch Taucher in größeren Tauchergruppen mit Unterwasserwarnvorrichtungen paarweise einander zugeordnet werden, sodass die gegenseitige Überwachung geübt werden kann. Auch kann auf diese Weise eine gegenseitige Störung der Unterwasserwarnvorrichtungen mit anderen ähnlichen Geräten in einer Gruppe von Tauchern weitestgehend ausgeschlossen werden.
- Jede Unterwasserwarnvorrichtung kann auf diese Weise ein spezifisches Identifikationskennzeichen erhalten, mit welcher es sich gegenüber einem Partnergerät identifizieren kann. Mit diesem Identifikationskennzeichen können danach jegliche übertragenen Nachrichten kodiert werden und damit dem jeweiligen Gerät zugeordnet werden. Somit reagieren nur solche Geräte auf die gesendeten Nachrichten, für die diese Nachricht bestimmt sind.
- Für ein System aus mehreren Unterwasserwarnvorrichtungen kann jedes Paar von Unterwasserwarnvorrichtungen einen Teil eines Netzwerkes bilden und mittels eines gemeinsamen (Subnetz) Identifikationskennzeichens mit den anderen Paaren interagieren. Ein solches Netzwerk kann dann in einem bestimmten Kanal operieren. Mehrere Kanäle können damit realisiert werden und folglich auch mehrere solcher Netzwerke. Der Vorteil dieser Möglichkeiten liegt in der Überwachung und Kontrolle größerer Tauchergruppen, die teilweise paarweise oder in Kleingruppen unterwegs sein können. Auf diese Weise können die Tauchgänge beispielweise auch einzeln ausgewertet und für Trainingszwecke aufbereitet werden.
- Die oben beschriebenen Verfahren zur Zuweisung der Identifikationskennzeichen können mittels eines dafür vorgesehenen Protokolls automatisch erfolgen. Alternativ kann auch jede Unterwasserwarnvorrichtung bereits bei der Herstellung ein festes Identifikationskennzeichen zugewiesen bekommen.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann ein System aus Unterwasserwarnvorrichtungen wie auch jedes Einzelgerät eine Schnittstelle zu einem Computersystem aufweisen, welches die Eingabe von Entfernungsgrenzwerten und/oder die Überwachung der Unterwasserwarnvorrichtungen im Betrieb ermöglicht. Dadurch kann beispielsweise gerade beim Training von Tauchern die Eingabe der Grenzwerte und Systeminformationen zentral über ein Computersystem erfolgen, was die Sicherheit und Kontrolle der Eingaben zentral gewährleisten kann. Mögliche Eingabefehler gerade durch ungeübte Taucher lassen sich auf diese Weise vermeiden. Auch ist es denkbar, dass für Dokumentationszwecke eine Archivierung der individuellen Daten der Tauchgänge von Bedeutung, wenn nicht sogar gesetzliche Vorgabe, sein kann.
- Zeichnung
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
- Es zeigen beispielhaft:
-
1 ein Ausführungsbeispiel der Unterwasserwarnvorrichtung in perspektivischer Ansicht mit der Bezeichnung der Bedienelemente; -
2 eine Schnittdarstellung durch das Gehäuse eines Ausführungsbeispiels der Unterwasserwarnvorrichtung mit der Kennzeichnung des Warnbereichs; -
3 eine Darstellung des Funktionsprinzips zum Auslösen eines Alarmzustandes einer Unterwasserwarnvorrichtung, der durch das Überschreiten einer Entfernungsgrenze verursacht wird; -
4 Beispiele für verschiedene Anbringungsmöglichkeiten einer Unterwasserwarnvorrichtung am Arm eines Tauchers; -
5 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Unterwasserwarnvorrichtung in perspektivischer Ansicht zur Darstellung zweier Bedienelemente; -
6 das Ausführungsbeispiel von5 mit Darstellung der optischen Anzeigeelemente; -
7 eine Relativposition zweier Taucher, bei der ein Taucher sich in Bewegungsrichtung vor einem anderen Taucher befindet; -
8 eine Relativposition zweier Taucher in umgekehrter Reihenfolge im Vergleich mit7 ; -
9 eine Relativposition zweier Taucher, bei ein Taucher sich in Bewegungsrichtung schräg links vor einem anderen Taucher befindet; -
10 eine Relativposition zweier Taucher, bei der ein Taucher sich in Bewegungsrichtung schräg rechts vor einem anderen Taucher befindet. - Ausführungsformen der Erfindung
- In den Figuren sind gleiche oder gleichartige Komponenten mit gleichen Bezugszeichen beziffert. Die Figuren zeigen lediglich Beispiele und sind nicht beschränkend zu verstehen.
-
1 stellt die Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels einer Unterwasserwarnvorrichtung10 in perspektivischer Ansicht dar. Das Gehäuse12 , bei dem ein Teil12a des Gehäuses12 abgewinkelt ausgeführt ist, wird durch ein für Unterwassergebrauch geeignetes Armband14 , beispielsweise aus Silikon, geschlossen, sodass es an Arm oder Bein eines Tauchers, auch über einem Taucheranzug für Nass- und Trockentauchgänge getragen werden kann. - Das Gehäuse
12 ist dabei in abgewinkelter Form so ausgeführt, dass zumindest ein Teil des Gehäuses12 eine Extremität des Tauchers wie Arm oder Bein bereichsweise so überdeckt, dass ein Alarmbereich26 , der im Gehäuse12 auf der dem Körper zuzuwendenden Seite des Gehäuses12 angebracht ist, in direktem Kontakt mit dem Körper des Tauchers ist und so ein Notrufsignal wie beispielsweise ein Vibrationssignal auch direkt auf den Körper übertragen kann. Das Gehäuse12 ist mit verschiedenen Bedien- und Anzeigeelementen für den Gebrauch der Unterwasserwarnvorrichtung10 versehen. - Diese Bedien- und Anzeigeelemente sind mit der im Inneren des Gehäuses
12 untergebrachten, nicht näher dargestellten Elektronikeinheit elektrisch verbunden. Dargestellt sind in1 ein Panik-Knopf16 , ein linkes Leuchtband18 , ein rechtes Leuchtband20 , ein nach oben weisender Leuchtpfeil22 und ein nach unten weisender Leuchtpfeil24 . Der Panik-Knopf16 dient zum Auslösen, durch Drücken desselben, mindestens eines Alarmzustandes mit Aktivieren eines Notrufsignals bei mindestens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung10 , vorzugsweise der eines Tauchpartners. Der Panik-Knopf16 ist so in einer Vertiefung am abgewinkelten Teil12a des Gehäuses12 angebracht, dass eine Fehlhandhabung und versehentliche Auslösung des Alarmzustandes möglichst vermieden wird. Auf der Bedienoberfläche des Gehäuses12 ist der Panik-Knopf16 in einer ergonomisch geformten Griffmulde fingerführend angebracht, sodass ein Taucher den Panik-Knopf16 intuitiv auch ohne Hinsehen finden und bedienen kann. Die beiden Leuchtbänder18 ,20 zeigen eine Relativposition zweier Unterwasserwarnvorrichtungen10 und damit zweier Tauchpartner in horizontaler Darstellung, die beiden Leuchtpfeile22 ,24 zeigen eine Relativposition zweier Unterwasserwarnvorrichtungen10 und damit zweier Tauchpartner in vertikaler Darstellung. -
2 zeigt eine Schnittdarstellung durch das Gehäuse12 eines Ausführungsbeispiels der Unterwasserwarnvorrichtung10 mit der Kennzeichnung des Alarmbereichs26 an der Innenseite des abgewinkelten Teils12a des Gehäuses12 . Der Grad der Abwinkelung kann dabei vorteilhafterweise der Form von Extremitäten des Menschen wie Arm oder Bein angepasst sein. - Wird das Gehäuse
12 mit dieser Innenseite beispielsweise an Arm oder Bein des Tauchers und vorzugsweise direkt über Knochen dieser Extremitäten angelegt, so kann auf diese Weise ein Notrufsignal, das beispielsweise ein Vibrationssignal ist, direkt auf eine Extremität des Tauchers wie Arm oder Bein und bevorzugt auf die in der Extremität sich befindlichen Knochen übertragen werden. Dadurch sind beispielsweise Vibrationssignale vom Träger der Unterwasserwarnvorrichtung10 sehr leicht wahrnehmbar und können kaum ignoriert werden. -
3 zeigt eine Darstellung des Funktionsprinzips zum Auslösen eines Alarmzustandes einer Unterwasserwarnvorrichtung10 , der durch das Überschreiten einer Entfernungsgrenze verursacht wird. Die beiden Taucher38 und40 bewegen sich in der Darstellung von links nach rechts. In einem ersten Bereich30 (Distanzierungs-Bereich) bewegen sich die Taucher38 ,40 zwar innerhalb einer an der Unterwasserwarnvorrichtung10 eingestellten Entfernungsgrenze36 , jedoch mit zunehmender Tendenz, sich von einander fort zu bewegen. In einem zweiten Bereich32 (Alarm-Bereich) haben sie diese Entfernungsgrenze36 überschritten, weshalb dann auch ein Alarmzustand der Unterwasserwarnvorrichtungen10 eintritt und ein Notrufsignal an beide Taucher38 ,40 gegeben wird. In einem dritten Bereich34 (Zusammenführungs-Bereich) bewegen sich beide Taucher38 ,40 wieder auf einander zu, unterschreiten damit die eingestellte Entfernungsgrenze36 , und der Alarmzustand der Unterwasserwarnvorrichtungen10 kann aufgehoben werden. - In
4 sind Beispiele für verschiedene Anbringungsmöglichkeiten einer Unterwasserwarnvorrichtung10 am Arm eines Tauchers dargestellt. Die Unterwasserwarnvorrichtung10 kann wahlweise auf der Innenseite50 einer Extremität, hier dargestellt ein Arm eines Tauchers, in unterschiedlicher Orientierung oder auf der Rückseite52 einer Extremität, hier wiederum dargestellt am Arm, getragen werden. Diese Art der Anbringung wird durch die abgewinkelte Form des Gehäuses12 der Unterwasserwarnvorrichtung10 , die an die Form menschlicher Extremitäten angepasst sein kann, begünstigt. Bei den gezeigten Tragepositionen der Unterwasserwarnvorrichtung10 am Arm kann ein Notrufsignal wie beispielsweise ein Vibrationssignal auf die darunter liegenden Knochen der Extremität wie eines Arms oder eines Beins übertragen und vom Taucher besonders sensibel wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung des Vibrationssignals durch Übertragung auf Elle oder Speiche im Arm ist in beiden Positionen vorteilhaft gegeben. -
5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Unterwasserwarnvorrichtung10 in perspektivischer Ansicht, bei dem die Anordnung zweier Bedienelemente auf der Bedienoberfläche des Gehäuses12 zu sehen ist. Dargestellt sind ein Panik-Knopf16 sowie zusätzlich ein Knopf28 zur Einstellung einer Entfernungsgrenze. Beide Bedienknöpfe können beispielsweise als Reed-Schalter mit Magnetkontakten ausgeführt sein. Über den Panik-Knopf16 kann ein Notrufsignal an mindestens eine weitere Unterwasserwarnvorrichtung10 abgesetzt werden, um beispielsweise einen Tauchpartner auf eine gefährliche Situation aufmerksam zu machen oder Hilfe herbeizurufen. Beide Knöpfe16 ,28 sind in einer Mulde des Gehäuses12 angebracht, um ein versehentliches Drücken beider Knöpfe16 ,28 und damit beispielsweise ein Auslösen eines Alarmzustandes oder Verstellen einer Entfernungsgrenze zu vermeiden. Zugleich kann die Ausgestaltung der Mulde so ausgeführt sein, dass der Taucher gleichsam fingergeführt den Panik-Knopf16 auch ohne Hinsehen finden und drücken kann. - In
6 ist das Ausführungsbeispiel von5 in anderer Ansicht zur Darstellung der optischen Anzeigeelemente18 ,20 ,22 ,24 zu sehen. Dargestellt sind zwei Leuchtbänder, ein linkes Leuchtband18 und ein rechtes Leuchtband20 , sowie zwei Leuchtpfeile22 ,24 , von denen der Leuchtpfeil22 (hoch) nach oben und der Leuchtpfeil24 (tief) nach unten weist. Die beiden Leuchtbänder18 und20 , die beispielsweise als LED-Streifen, bestehend aus einer Mehrzahl von LEDs, ausgeführt sein können, können sowohl zur Eingabe einer Entfernungsgrenze für die Aktivierung eines Alarmzustandes als auch zur Anzeige einer Relativposition zweier Taucher während des Tauchgangs eingesetzt werden. Die Eingabe einer Entfernungsgrenze kann durch Drücken des Bedienknopfes28 erfolgen. Wird beispielsweise der Knopf28 einmal gedrückt, leuchtet die erste LED auf, wird der Knopf28 ein weiteres Mal gedrückt, so leuchtet die nächste LED in der Reihe auf. Jeder weitere Tastendruck lässt eine weitere LED aufleuchten und kann auf diese Weise die eingestellte Entferungsgrenze optisch darstellen. Zusätzlich können neben den jeweiligen LEDs der beiden Leuchtbänder18 und20 Zahlenwerte eingraviert oder aufgedruckt sein, die auch numerisch anzeigen, welche Entfernungsgrenze gewählt wurde. - Beispielsweise kann jedes Leuchtband
18 ,20 aus zehn LEDs gebildet sein. Pro LED kann z.B. ein Entfernungswert von 1 m ausgewiesen sein. Leuchten beispielsweise 5 LEDs, würde die eingestellte Entfernungsgrenze damit 5 m betragen. Überschreiten die beiden Taucher die vorher eingestellte Entfernungsgrenze von 5 m, wird ein Alarmzustand ausgelöst und die beiden Taucher mit Hilfe eines Alarmsignals wie beispielsweise eines Vibrationssignals gewarnt, dass der Abstand zum Tauchpartner zu groß wird. - Während des Tauchgangs können die beiden Leuchtbänder
18 ,20 eine Relativposition zweier Unterwasserwarnvorrichtungen10 und damit zweier Tauchpartner in horizontaler Darstellung (rechts/links) anzeigen, während die beiden Leuchtpfeile22 ,24 eine Relativposition zweier Unterwasserwarnvorrichtungen10 und damit der beiden Tauchpartner in vertikaler Darstellung (hoch/tief) anzeigen können. Auch bei dieser Richtungsanzeige wird günstigerweise dieselbe Entfernungsskala verwendet wie für die Einstellung der Entfernungsgrenze, also z.B. pro LED ein Abstand von 1 m. Die beiden Leuchtbänder18 und20 zeigen dabei an, auf welcher Seite sich der Tauchpartner befindet. Leuchten beispielsweise im rechten Leuchtband20 3 LEDs, so kann der Taucher erkennen, dass sein Tauchpartner sich auf seiner rechten Seite in einem Abstand von 3 m befindet. - Die Bestimmung der Relativposition zweier Unterwasserwarnvorrichtungen
10 und damit zweier Tauchpartner kann dabei beispielsweise mittels Kommunikation über Ultraschallsignale, die von einer Elektronikeinheit im Gehäuse12 der Unterwasserwarnvorrichtung10 generiert werden, erfolgen. Zur genauen Identifikation der verschiedenen Unterwasserwarnvorrichtungen10 in einer größeren Tauchergruppe können die Unterwasserwarnvorrichtungen10 fest oder variabel einstellbare Identifikationskennzeichen austauschen, sodass sogar mehrere Unterwasserwarnvorrichtungen10 sich beispielsweise über ein Computersystem, das ebenfalls diese Kommunikationssignale empfangen kann, darstellen und dokumentieren lassen. -
7 zeigt eine Relativposition zweier Taucher38 ,40 , bei der Taucher38 sich in Bewegungsrichtung vor Taucher40 befindet, um die Funktionsweise der optischen Anzeigeelemente18 ,20 ,22 ,24 zu erläutern. Die Bewegungsrichtung beider Taucher ist mit dem Pfeil44 dargestellt. Nullpunkt des Koordinatensystems ist der Pfeil44 ; der Winkel α wird in Uhrzeigerrichtung positiv gezählt. - Sollte sich beispielsweise Taucher
38 in einem Winkelbereich42 mit einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 340°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 350° und bevorzugt α2 ≤ 20°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 10°, vor Taucher40 bewegen, dann leuchten bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 beide Leuchtbänder18 ,20 , und Taucher40 weiß, dass Taucher38 sich direkt vor ihm befindet. - Bewegt sich Taucher
38 jedoch in einem Winkelbereich42 mit einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 180°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 190° und bevorzugt α2 ≤ 340°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 350°, vor Taucher40 , dann leuchtet bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 das linke Leuchtband18 , und Taucher40 weiß, dass Taucher38 sich links vor ihm befindet. - Bewegt sich Taucher
38 jedoch in einem Winkelbereich42 mit einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 20°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 10° und bevorzugt α2 ≤ 180°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 170°, vor Taucher40 , dann leuchtet bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 das rechte Leuchtband20 , und Taucher40 weiß, dass Taucher38 sich rechts vor ihm befindet. -
8 zeigt den umgekehrten Fall von7 , nämlich eine Relativposition zweier Taucher38 ,40 , bei der Taucher40 sich in Bewegungsrichtung vor Taucher38 befindet, um die Funktionsweise der optischen Anzeigeelemente18 ,20 ,22 ,24 zu erläutern. Die Bewegungsrichtung beider Taucher38 ,40 ist mit dem Pfeil44 dargestellt. Nullpunkt des Koordinatensystems ist der Pfeil44 ; der Winkel α wird in Uhrzeigerrichtung positiv gezählt. - Sollte sich beispielsweise Taucher
38 in einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 160°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 170° und bevorzugt α2 ≤ 200°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 190°, hinter Taucher40 bewegen, dann leuchten bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 beide Leuchtbänder18 ,20 , und Taucher40 weiß, dass sich Taucher38 direkt hinter ihm befindet. -
9 zeigt eine Relativposition zweier Taucher38 ,40 , bei der Taucher40 sich in Bewegungsrichtung schräg links vor Taucher38 befindet, um die Funktionsweise der optischen Anzeigeelemente18 ,20 ,22 ,24 zu erläutern. Die Bewegungsrichtung beider Taucher38 ,40 ist mit dem Pfeil44 dargestellt. Nullpunkt des Koordinatensystems ist der Pfeil44 ; der Winkel α wird in Uhrzeigerrichtung positiv gezählt. - Bewegt sich Taucher
38 dabei in einem Winkelbereich42 mit einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 20°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 10° und bevorzugt α2 ≤ 180°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 170°, hinter Taucher40 , dann leuchtet in dieser Relativposition der beiden Taucher38 und40 bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 das rechte Leuchtband20 , und Taucher40 weiß, dass Taucher38 sich rechts hinter ihm befindet. -
10 eine Relativposition zweier Taucher38 ,40 , bei der Taucher40 sich in Bewegungsrichtung schräg rechts vor Taucher38 befindet, um die Funktionsweise der optischen Anzeigeelemente18 ,20 ,22 ,24 zu erläutern. Die Bewegungsrichtung beider Taucher ist mit dem Pfeil44 dargestellt. Nullpunkt des Koordinatensystems ist der Pfeil44 ; der Winkel α wird in Uhrzeigerrichtung positiv gezählt. - Bewegt sich Taucher
38 dabei in einem Winkelbereich42 mit einem Winkel α von α1 ≤ α ≤ α2, bevorzugt α1 ≥ 180°, ganz besonders bevorzugt α1 ≥ 190° und bevorzugt α2 ≤ 340°, ganz besonders bevorzugt α2 ≤ 350°, hinter Taucher40 , dann leuchtet in dieser Relativposition der beiden Taucher38 und40 bei der Unterwasserwarnvorrichtung10 von Taucher40 das linke Leuchtband18 und Taucher40 weiß, dass Taucher38 sich links hinter ihm befindet.
Claims (11)
- Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ), die ein Gehäuse (12 ) zum Anlegen an den Körper eines Tauchers aufweist, wobei vorgesehen ist, dass im bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gehäuseabschnitt des Gehäuses (12 ) eine Extremität zumindest bereichsweise überdeckt, sowie einer im Gehäuse (12 ) angeordneten Elektronikeinheit, wobei in wenigstens einem Alarmzustand ein Alarmsignal als Vibrationssignal zum Übertragen auf den Körper realisiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12 ) einen Alarmbereich (26 ) auf der dem Körper zuzuwendenden Seite umfasst, der so angeordnet ist, dass dieser im bestimmungsgemäßen Gebrauch über einem Knochen der Extremität platziert ist, sodass die Weiterleitung eines Vibrationsreizes durch die Haut direkt auf die Knochen erfolgen kann, wobei das Gehäuse (12 ) einen abgewinkelten Teil aufweist, der an die Form der Extremität angepasst ist. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Alarmzustand durch das Überschreiten einer vorgegebenen Entfernung zu wenigstens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung (10 ) auslösbar ist. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein weiterer Alarmzustand durch ein Notrufsignal auslösbar ist. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterwasserwarnvorrichtung (10 ) einen Panik-Knopf (16 ) umfasst. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Panik-Knopf (16 ) in einer Vertiefung am abgewinkelten Teil des Gehäuses (12 ) angeordnet ist. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterwasserwarnvorrichtung (10 ) eine optische Anzeige aufweist, welche die Position wenigstens einer zweiten Unterwasserwarnvorrichtung mindestens in einer der Größen horizontale Richtung, Entfernung, Höhe anzeigt. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schalteinrichtung vorgesehen ist, welche selbsttätig die Elektronikeinheit ganz oder teilweise unter Wasser einschaltet und bei Verlassen des Wassers selbsttätig wieder ausschaltet. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronikeinheit eine Kommunikationseinheit auf Ultraschallbasis umfasst. - Unterwasserwarnvorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Identifikationskennzeichen, das an einen oder mehrere Empfänger übermittelbar ist. - System aus wenigstens zwei Unterwasserwarnvorrichtungen (
10 ), wobei jede der beiden Unterwasserwarnvorrichtungen (10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist und mit einer oder mehreren anderen Unterwasserwarnvorrichtungen (10 ) mittels Ultraschallsignalen kommuniziert. - System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterwasserwarnvorrichtungen (
10 ) eine Schnittstelle zu einem Computersystem aufweisen, welches die Eingabe von Entfernungsgrenzwerten (36 ) und/oder die Überwachung der Unterwasserwarnvorrichtungen (10 ) im Betrieb ermöglicht.
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