DE102012212574B4 - Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung für eine Magnetresonanzanlage sowie entsprechend abgeschirmte Vorrichtung - Google Patents

Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung für eine Magnetresonanzanlage sowie entsprechend abgeschirmte Vorrichtung Download PDF

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Abstract

Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung einer Vorrichtung (1) für eine Magnetresonanzanlage, wobei die Vorrichtung (1) mittels einer leitfähigen Schicht (4) abgeschirmt wird, welche die Vorrichtung (1) derart umgibt, dass ein elektrischer Strompfad vollständig um die Vorrichtung (1) herum ausbildbar ist, wobei die Vorrichtung (1) mit der Schicht (4) nur mittels Vorsprüngen (2) an der Magnetresonanzanlage (10) gehalten wird, wobei jeder Vorsprung (2) eine Kontaktfläche mit der Schicht (4) aufweist, an welcher der jeweilige Vorsprung (2) die Schicht (4) berührt, so dass sich durch eine Vibration der Magnetresonanzanlage ausbildende Risse auf die Größe der Kontaktfläche beschränken, und wobei die maximale Längenabmessung der Kontaktfläche kürzer als 3 cm ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren, um eine Vorrichtung innerhalb einer Magnetresonanzanlage vor elektromagnetischer Strahlung abzuschirmen, sowie eine entsprechend ausgestaltete Vorrichtung.
  • Die DE 10 2004 027 814 A1 offenbart eine Mantelwellensperre mit einer elektrischen Abschirmung, welche als elektrisch leitfähige Schicht auf einem Gehäuse ausgeführt ist.
  • Die DE 10 2005 034 914 A1 beschreibt eine Zuleitung für eine Lokalspule in der Kernspintomographie, welche eine Mantelwellensperre zur Unterdrückung hochfrequenter Ströme auf einem Leitungskabel der Zuleitung aufweist.
  • Die DE 10 2008 032 480 A1 offenbart eine Detektionseinrichtung mit einer elektromagnetischen Abschirmung.
  • Die EP 1 642 530 A1 beschreibt einen Röntgenapparat, bei welchem ein Wärme isolierendes Teil zwischen einem Substrat und einem Gehäuse angeordnet wird.
  • Elektronische Schaltungen innerhalb einer Magnetresonanzanlage müssen vor der von der Magnetresonanzanlage erzeugten elektromagnetischen Strahlung abgeschirmt werden, um eine negative Beeinflussung der elektronischen Schaltung und umgekehrt eine negative Beeinflussung des von der Magnetresonanzanlage erzeugten Magnetfelds durch die elektronische Schaltung zu verhindern. Dazu wird die elektronische Schaltung nach dem Stand der Technik mittels einer dünnen Metallschicht (meist Kupferschicht) abgeschirmt.
  • Dabei tritt nach dem Stand der Technik das Problem auf, dass durch die Vibrationen, welche insbesondere aufgrund des Schaltens der Magnetfeldgradienten durch die Magnetresonanzanlage erzeugt werden, Risse in der Abschirmung entstehen. Diese Risse entstehen an den Stellen der Abschirmung, an welchen die Abschirmung von einer Halterung berührt wird, mit welcher die elektronische Schaltung in der Magnetresonanzanlage gehalten wird.
  • Daher stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, die elektromagnetische Abschirmung einer Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage derart zu verbessern, dass die nach dem Stand der Technik bekannten Probleme zumindest gelindert werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung einer Vorrichtung nach Anspruch 1, durch eine Vorrichtung nach Anspruch 8 und durch eine Magnetresonanzanlage nach Anspruch 11 gelöst. Die abhängigen Ansprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß einem Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung einer Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage wird die Vorrichtung mit Hilfe einer leitfähigen Schicht abgeschirmt, welche einen Innenteil der Vorrichtung derart umgibt, dass ein elektrischer Strompfad vollständig um den Innenteil herum in der Schicht ausgebildet werden kann. Mit anderen Worten kann durch Induktion ein Kreisstrom erzeugt werden, welcher in der Schicht um den Umfang des Innenteils herum fließt. Die Schicht wird dabei zwischen einem Gehäuse, welches das Innenteil (insbesondere vollständig) umgibt, und dem Innenteil angeordnet.
  • Unter einer leitfähigen Schicht wird dabei insbesondere eine Metallschicht, beispielsweise eine Kupferschicht, verstanden. Diese Schicht umgibt den Innenteil derart, dass sich in der Schicht aufgrund des abzuschirmenden Magnetfelds ein Strompfad ausbilden kann, welcher um den Innenteil herum fließt, um so den Innenteil quasi zu umrunden. Dabei ist es möglich, dass die Schicht den Innenteil vollständig umgibt. Es ist aber auch möglich, dass die Schicht den Innenteil nur teilweise umgibt. Da die Schicht zwischen dem Gehäuse und dem Innenteil angeordnet ist, umgibt das Gehäuse quasi die Schicht. Mit anderen Worten liegt die Schicht innerhalb des Gehäuses.
  • Da die Schicht zur Abschirmung von dem Gehäuse der Vorrichtung umgeben wird, schützt das Gehäuse die Abschirmung bzw. die Schicht, so dass eine Halterung, mit welcher die Vorrichtung (und damit das Gehäuse) an der Magnetresonanzanlage befestigt ist, keine Schäden an der Abschirmung bzw. der Schicht verursachen kann, da die Abschirmung bzw. die Schicht durch das Gehäuse geschützt wird.
  • Das Verfahren zur Abschirmung kann auch als ein Herstellungsverfahren zur Herstellung einer Vorrichtung interpretiert werden, wobei die Vorrichtung mit einer innerhalb des Gehäuses liegenden leitfähigen Schicht zur elektromagnetischen Abschirmung hergestellt wird.
  • Vorteilhafterweise wird dabei eine elektrische Isolierung zwischen der leitfähigen Schicht und dem Innenteil ausgebildet.
  • Da in der leitfähigen Schicht durch das abzuschirmende Magnetfeld elektrische Ströme induziert werden, ist es von Vorteil, den Innenteil, in welchem sich insbesondere elektrische Schaltungen befinden, gegenüber der Schicht elektrisch zu isolieren.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein weiteres Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung einer Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage bereitgestellt. Auch bei dem weiteren Verfahren wird die Vorrichtung mit Hilfe einer leitfähigen Schicht abgeschirmt, welche die Vorrichtung derart umgibt, dass sich ein elektrischer Strompfad vollständig um die Vorrichtung herum ausbilden kann, wie es vorab erläutert ist. Dabei wird die Vorrichtung, welche von der Schicht umgeben ist, über mehrere Vorsprünge an der Magnetresonanzanlage gehalten oder befestigt. Jeder dieser Vorsprünge weist eine Kontaktfläche mit der Schicht auf, wobei die Kontaktfläche dadurch definiert ist, dass der jeweilige Vorsprung die Schicht an dieser Kontaktfläche berührt. Anders ausgedrückt wird die Vorrichtung mit Hilfe einer oder mehrerer Halterungen an der Magnetresonanzanlage befestigt. Diese Halterung oder diese Halterungen weisen dabei mehrere Vorsprünge auf, wobei die zu haltende Vorrichtung nur durch diese Vorsprünge (und nicht durch andere Teile der Halterung) berührt wird.
  • Während die abschirmende Schicht nach dem Stand der Technik von einer Halterung, mit welcher die Vorrichtung an der Magnetresonanzanlage befestigt ist, über nahezu die gesamte Länge der Vorrichtung kontaktiert wird, wird die abschirmende Schicht erfindungsgemäß nur an mehreren Vorsprüngen kontaktiert, wodurch sich die durch die Vibrationen der Magnetresonanzanlage ausbildenden Risse auf die Größe dieser Kontaktflächen beschränken.
  • Das weitere erfindungsgemäße Verfahren kann auch als ein Verfahren zur Befestigung einer Vorrichtung, auf welche außen zur Abschirmung eine leitfähige Schicht aufgetragen ist, an einer Magnetresonanzanlage angesehen werden. Dabei wird diese Befestigung mit den genannten Vorsprüngen realisiert.
  • Die Abmessungen der Kontaktflächen und damit die Größe der sich ausbildenden Risse können abhängig von einer Frequenz gewählt werden, mit welcher sich ein Magnetfeld der Magnetresonanzanlage (beispielsweise beim Schalten der Magnetfeldgradienten) ändert. Ein Magnetfeldrauschen, welches beim Schalten der Magnetfeldgradienten auftritt, weist Frequenzen in einem Bereich von 100 kHz bis zu einigen MHz auf. Damit die leitfähige Schicht auch mit Rissen ein solches Magnetfeldrauschen abschirmt, sollten die Risse nicht größer als 3 cm sein, so dass die Vorsprünge derart ausgebildet werden, dass die resultierende Kontaktfläche mit der leitfähigen Schicht als maximale Längenabmessung maximal diese 3 cm aufweist. Mit anderen Worten existiert bei einer Kontaktfläche keine Längenabmessung, welche größer als 3 cm ist. Wenn die Kontaktfläche beispielsweise kreisförmig ist, ist der Durchmesser dieses Kreises demnach maximal 3 cm, und wenn die Kontaktfläche beispielsweise rechteckförmige ist, ist die Diagonale dieses Rechtecks maximal 3 cm lang.
  • Während ein Riss, welcher sich in der Abschirmung durch eine Halterung nach dem Stand der Technik ausbildet und nahezu die gesamte Vorrichtung überstreicht, die von der Abschirmung realisierte elektromagnetische Abschirmung nahezu vollständig außer Kraft setzt, ist eine Abschirmung, welche Löcher von maximal 3 cm Durchmesser aufweist, für die vorab beschriebenen Frequenzen noch nahezu vollständig wirksam.
  • Bei einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform weisen die Vorsprünge eine abgerundete Form oder Kugelform auf, so dass sich eine kreisförmige Kontaktfläche mit einem kleinen Radius, welche auch als punktförmig angesehen werden kann, ausbildet.
  • Bei dieser Ausführungsform entstehen demnach durch die Vibration der Magnetresonanzanlage höchstens kleine Löcher (Durchmesser deutlich unterhalb von 1 cm) in der Abschirmung, so dass die Magnetfelder, selbst wenn sich diese Löcher ausbilden, noch effektiv abgeschirmt werden können.
  • Das Verfahren kann mit dem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren kombiniert werden. Bei dieser Kombination wird der Innenteil der Vorrichtung, in welchem die elektrische Schaltung der Vorrichtung angeordnet ist, zum einen durch eine außerhalb des Gehäuses liegende leitfähige Schicht und zum anderen durch eine innerhalb des Gehäuses liegende leitfähige Schicht elektromagnetisch abgeschirmt.
  • Vergleicht man die Kombination, bei welcher die elektromagnetische Abschirmung durch zwei leitfähige Schichten ausgebildet wird, mit einer der erfindungsgemäßen Varianten, bei welchen die Abschirmung nur durch eine leitfähige Schicht (welche innerhalb oder außerhalb des Gehäuses liegt) ausgebildet wird, dann kann die Summe der Dicken der leitfähigen Schichten der Kombination im Wesentlichen der Dicke der leitfähigen Schicht einer der Varianten mit nur einer leitfähigen Schicht entsprechen. Mit anderen Worten kann beispielsweise jede der beiden Schichten bei der Kombination nur halb so dick ausgebildet werden, wenn man die Schichtdicke mit der Schichtdicke der Varianten, bei welchen die Abschirmung mit nur einer leitfähigen Schicht realisiert ist, vergleicht.
  • Die Schichtdicke der leitfähigen Schicht(en) wird vorteilhafterweise abhängig von dem Magnetfeld der Magnetresonanzanlage derart gewählt, dass zum einen der Einfluss des Magnetfelds, insbesondere beim Schalten der Magnetfeldgradienten, bezüglich der im Innenteil der Vorrichtung angeordneten elektrischen Schaltung stark gedämpft wird, dass aber zum anderen das von der Magnetresonanzanlage erzeugte Magnetfeld, insbesondere die Magnetfeldgradienten, möglichst nicht durch elektrische Ströme gedämpft werden, welche in der Schicht oder in den Schichten induziert werden. Mit anderen Worten muss die Abschirmung so (dünn) ausgebildet sein, dass die Abschirmung nahezu transparent für die Magnetfeldgradientenfelder (d. h. für Änderungsfrequenzen bezüglich des Magnetfelds von weniger als 100 kHz) ist, welche von der Magnetresonanzanlage zur MR-Bildgebung erzeugt werden.
  • Bei heutigen Magnetresonanzanlagen wird diese Anforderung an die Schichtdicke der leitfähigen Schicht(en) dann erfüllt, wenn die Schichtdicke weniger als 50 μm beträgt. In diesem Fall sind die in der Abschirmung induzierten Ströme groß genug, um das Magnetfeld abzuschirmen, aber aufgrund der geringen Abmessung bzw. geringen Schichtdicke nicht so groß, dass die in der jeweiligen leitfähigen Schicht ausgebildeten Wirbelströme die Eigenschaften des von der Magnetresonanzanlage erzeugten Magnetfelds negativ beeinflussen.
  • Wenn es sich bei der abzuschirmenden Vorrichtung um einen PET-Detektor handelt,
  • Ein PET-Detektor weist eine Länge von ca. 30 cm in z-Richtung der Magnetresonanzanlage und Abmessungen im Bereich von bis zu 10 cm innerhalb einer Ebene senkrecht zur z-Richtung auf. Daher reicht es aus, wenn die Abschirmung in etwa zylinderförmig ausgebildet ist. Dabei reicht es aus, wenn die Abschirmung die Mantelfläche des Zylinders umfasst. Die Grund- oder Deckflächen des Zylinders müssen nicht unbedingt eine Abschirmung aufweisen.
  • Eine Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage umfasst einen Innenteil, ein Gehäuse, und eine leitfähige Schicht. Die leitfähige Schicht ist zur elektromagnetischen Abschirmung um den Innenteil herum derart angeordnet, dass sich ein elektrischer Strompfad vollständig um den Innenteil herum in der Schicht ausbilden kann. Das Gehäuse umgibt die Schicht, so dass die Schicht zwischen dem Innenteil und dem Gehäuse angeordnet ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird eine weitere Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage bereitgestellt. Die weitere Vorrichtung umfasst eine leitfähige Schicht und Vorsprünge. Die leitfähige Schicht umgibt den Rest der Vorrichtung (d. h. die Vorrichtung ohne die Schicht und die Vorsprünge) derart, dass sich ein elektrischer Strompfad vollständig um den Rest der Vorrichtung herum ausbilden kann. Die Vorrichtung wird mit Hilfe der Vorsprünge an der Magnetresonanzanlage gehalten. Dabei berührt jeder Vorsprung die leitfähige Schicht an einer Kontaktfläche.
  • Der erfinderische Grundgedanke bezüglich der weiteren Vorrichtung kann auch in Form eines Systems realisiert werden, welches eine Vorrichtung (z. B. einen PET-Detektor (PET ”Positronen-Emissions-Tomographie”)) mit einer außen liegenden leitfähigen Schicht und eine oder mehrere Halterungen umfasst. Mit Hilfe der Halterung(en) wird die Vorrichtung an der Magnetresonanzanlage gehalten. Die Halterung(en) weist mehrere Vorsprünge auf, welche zum Halten der Vorrichtung die leitfähige Schicht jeweils an einer Kontaktfläche berühren.
  • Sowohl bei der Vorrichtung als auch bei der weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung kann es sich um einen PET-Detektor handeln.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch eine Magnetresonanzanlage bereitgestellt, welche eine Vorrichtung oder eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst.
  • Die vorliegende Erfindung ist insbesondere zum Einsatz für ein kombiniertes MR-/PET-System geeignet. Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsbereich eingeschränkt, da die vorliegende Erfindung beispielsweise auch zur Abschirmung einer elektrischen Schaltung für eine Magnetresonanzanlage ohne PET-Detektor eingesetzt werden kann. Darüber hinaus lässt sich die vorliegende Erfindung auch zur Abschirmung von Magnetfeldern, welche nicht durch eine Magnetresonanzanlage erzeugt werden, einsetzen.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter erfindungsgemäßer Ausführungsformen mit Bezug zu den Figuren im Detail beschrieben.
  • In 1 ist ein kombiniertes MR-/PET-System dargestellt.
  • In 2 ist ein Ausschnitt eines kombinierten MR-/PET-Systems schematisch dargestellt.
  • In 3 ist die erfindungsgemäße Halterung eines PET-Detektors dargestellt.
  • In 4 ist ein erfindungsgemäßer PET-Detektor mit zwei Abschirmungsschichten dargestellt.
  • In 1 ist ein kombiniertes MR-/PET-System 10 dargestellt, wobei innerhalb der Magnetresonanzanlage 10 in einem so genannten Tragrohr 9 PET-Detektoren (in 1 nicht dargestellt) angeordnet sind.
  • In 2 ist der Aufbau eines solchen kombinierten MR-/PET-Systems 10 genauer dargestellt. Das Tragrohr 9, in welchem z. B. 56 PET-Detektoren 1 über den Umfang eines Kreises angeordnet sind, liegt außerhalb der Körperspule 16 der Magnetresonanzanlage 10. Das Tragrohr 9 wird in dieser Reihenfolge von der Wicklung für Gradientenfelder 18, von der Wicklung für das primäre Magnetfeld 19 und von der Wicklung zur Abschirmung des Magnetfelds 21 umgeben.
  • Der einzelne PET-Detektor 1, welcher hier ohne erfindungsgemäße Abschirmung dargestellt ist, umfasst eine Treiber-Leiterplatte 11, eine Vorverstärker-Leiterplatte 12, eine Hochvolt-Leiterplatte 13, Avalanche Fotodioden 14 und LSO-Kristalle 15 (Lutetiumoxyorthosilicat) als Detektormaterial.
  • In 3 ist dargestellt, wie ein einzelner PET-Detektor 1 in einer Aussparung 3 innerhalb des Tragrohrs 9 (siehe 1 oder 2) erfindungsgemäß gehalten wird. Man erkennt, dass die durch die Aussparung 3 realisierte Halterung den PET-Detektor 1 nur durch Vorsprünge 2 der Halterung kontaktiert. Dadurch existieren Kontaktflächen, an welchen die Vorsprünge 2 den PET-Detektor 1 berühren und welche einer Kreisfläche mit einem Durchmesser von wenigen Millimeter entsprechen. Auch wenn die Vorsprünge 2 den PET-Detektor 1 an seiner Abschirmung bzw. dünnen leitfähigen Schicht 4 berühren, weisen für den Fall, dass aufgrund von Vibrationen der Magnetresonanzanlage 10 bei den Kontaktflächen Löcher in der Abschirmung 4 entstehen, diese Löcher derart geringe Abmessungen auf, dass die Effektivität der Abschirmung 4 nahezu nicht beeinflusst wird.
  • In 4 ist ein erfindungsgemäßer PET-Detektor 1 dargestellt, welcher zwei Abschirmungen 4, 6 aufweist. Der Innenteil 8 des PET-Detektors 1, welcher die elektrische Schaltung 1115 (siehe 2) beinhaltet, wird von einer Isolationsschicht 7 umgeben. Diese Isolationsschicht 7 umgibt eine innere Kupferschicht 6, welche die erste Abschirmung gegen elektromagnetische Wellen darstellt. Die Isolationsschicht 7 verhindert, dass durch Induktion in der inneren Kupferschicht 6 erzeugte Ströme in die elektrische Schaltung 1115 des Innenteils 8 fließen. Die innere Kupferschicht 6 wird von einem Gehäuse 5 des PET-Detektors 1 umgeben, auf welches eine äußere Kupferschicht 4 zur weiteren elektromagnetischen Abschirmung aufgebracht ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die Darstellung der inneren und äußeren Kupferschicht 4, 6 nicht maßstabsgetreu ist, da die Dicke dieser Kupferschichten 4, 6 in einem Bereich von 30 bis 50 μm liegt.

Claims (11)

  1. Verfahren zur elektromagnetischen Abschirmung einer Vorrichtung (1) für eine Magnetresonanzanlage, wobei die Vorrichtung (1) mittels einer leitfähigen Schicht (4) abgeschirmt wird, welche die Vorrichtung (1) derart umgibt, dass ein elektrischer Strompfad vollständig um die Vorrichtung (1) herum ausbildbar ist, wobei die Vorrichtung (1) mit der Schicht (4) nur mittels Vorsprüngen (2) an der Magnetresonanzanlage (10) gehalten wird, wobei jeder Vorsprung (2) eine Kontaktfläche mit der Schicht (4) aufweist, an welcher der jeweilige Vorsprung (2) die Schicht (4) berührt, so dass sich durch eine Vibration der Magnetresonanzanlage ausbildende Risse auf die Größe der Kontaktfläche beschränken, und wobei die maximale Längenabmessung der Kontaktfläche kürzer als 3 cm ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche kreisförmig ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) mittels einer weiteren leitfähigen Schicht (6) abgeschirmt wird, welche einen Innenteil der Vorrichtung (1) derart umgibt, dass ein elektrischer Strompfad vollständig um den Innenteil (8) herum ausbildbar ist, dass die weitere leitfähige Schicht (6) zwischen einem den Innenteil (8) umgebenden Gehäuse (5) der Vorrichtung (1) und dem Innenteil (8) ausgebildet wird, und dass die leitfähige Schicht (4) außerhalb des Gehäuses (5) angeordnet ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Summe der Dicke der beiden leitfähigen Schichten (4, 6) im Vergleich zu einem Betriebsfall, in welchem die Vorrichtung (1) nur mit einer dieser beiden leitfähigen Schichten (4; 6) abgeschirmt werden würde, im Wesentlichen der Dicke dieser einen leitfähigen Schicht (4; 6) entspricht.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der leitfähigen Schicht (4; 6) derart abhängig von einem Magnetfeld der Magnetresonanzanlage (10) gewählt wird, dass zum einen der Einfluss des Magnetfelds bezüglich eines Schaltens von Magnetfeldgradienten der Magnetresonanzanlage (10) stark gedämpft wird, dass aber zum anderen die Magnetfeldgradienten an sich nahezu nicht durch elektrische Ströme, welche in der Schicht (4; 6) induziert werden, gedämpft werden.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die leitfähige Schicht (4; 6) eine Dicke von weniger als 50 μm aufweist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die leitfähige Schicht (4; 6) aus Kupfer ausgebildet wird.
  8. Vorrichtung für eine Magnetresonanzanlage (10), wobei die Vorrichtung (1) eine den Rest der Vorrichtung (1) umgebende leitfähige Schicht (4) und Vorsprünge (2), um damit die Vorrichtung (1) an der Magnetresonanzanlage (10) zu halten, umfasst, wobei die leitfähige Schicht (4) zur elektromagnetischen Abschirmung vor der Magnetresonanzanlage (10) den Rest der Vorrichtung (1) derart umgibt, dass ein elektrischer Strompfad vollständig um die Vorrichtung (1) herum in der Schicht (4) ausbildbar ist, wobei die Vorrichtung (1) nur mittels der Vorsprünge (2) an der Magnetresonanzanlage (10) gehalten ist, wobei jeder Vorsprung (2) eine Kontaktfläche mit der Schicht (4) aufweist, an welcher der jeweilige Vorsprung (2) die Schicht (4) berührt, so dass sich durch eine Vibration der Magnetresonanzanlage ausbildende Risse auf die Größe der Kontaktfläche beschränken, und wobei die maximale Längenabmessung der Kontaktfläche kürzer als 3 cm ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen PET-Detektor (1) umfasst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1–7 ausgestaltet ist.
  11. Magnetresonanzanlage mit einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8–10.
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