DE102013002416A1 - Kühl- und/oder Gefriergerät - Google Patents

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    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem gekühlten Innenraum, der durch wenigstens eine wärmeisolierende Trennplatte in zwei übereinander angeordnete Kompartimente unterteilt ist, wobei die Trennplatte derart ausgeführt ist, dass in den Kompartimenten unterschiedliche Temperaturen realisierbar sind, wobei die Trennplatte in den gekühlten Innenraum einsetzbar ist und über wenigstens einen Stromanschluß verfügt, der derart ausgebildet ist, dass er beim Einsetzen der Trennplatte selbsttätig mit einem Stromanschluß verbunden wird, der an oder in dem gekühlten Innenraum angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem gekühlten Innenraum, der durch wenigstens eine wärmeisolierende Trennplatte in zwei übereinander angeordnete Kompartimente unterteilt ist, wobei die Trennplatte derart ausgeführt ist, dass in den Kompartimenten unterschiedliche Temperaturen realisierbar sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind Kühl- bzw. Gefriergeräte bekannt, deren gekühlter Innenraum von einem Innenbehälter und der Innenseite eines Verschlusselementes, insbesondere einer Tür begrenzt wird. Des Weiteren ist es aus dem Stand der Technik bekannt, diesen gekühlten Innenraum durch eine oder mehrere horizontale Trennplatten in übereinanderliegende Kompartimente zu unterteilen, beispielsweise in ein Kühlkompartiment und in ein Kaltlagerfach. Diese Trennplatte ist wärmeisolierend ausgeführt, damit in den beiden, an die Trennplatte angrenzenden Kompartimenten unterschiedliche Temperaturen eingestellt werden können. Denkbar ist es beispielsweise, die Trennplatte auszuschäumen oder auch mit einem anderen Wärmeisolationsmaterial zu füllen, um eine hinreichende Barriere gegen einen Wärmedurchtritt zu realisieren.
  • Die Beleuchtung des gekühlten Innenraums herkömmlicher Kühl- bzw. Gefriergeräte wird meist durch Beleuchtungseinheiten realisiert, die in separaten Gehäusen angeordnet sind. Diese sind üblicherweise an einer Seitenwand des Innenbehälters angeordnet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- und/oder Gefriergerät der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Funktionalität der Trennplatte über die bloße Wärmeisolation hinaus erweitert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass die Trennplatte in den gekühlten Innenraum einsetzbar ist und über wenigstens einen Stromanschluss verfügt, der derart ausgebildet ist, dass er beim Einsetzen der Trennplatte selbsttätig mit einem korpusseitig, d. h. nicht an der Trennplatte angeordneten Stromanschluss verbunden wird. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung ist somit vorgesehen, dass die Trennplatte eine Kontaktierung aufweist, die so ausgelegt ist, dass bei der Montage der Trennplatte, insbesondere bei einem Einschiebe- oder Einrastvorgang eine automatische Kontaktierung mit dem korpusseitigen Gegenstück des Stromanschlusses stattfindet. Dieser das Gegenstück bildende Stromanschluss kann beispielsweise am oder im Innenbehälter angeordnet sein. Denkbar ist beispielsweise eine Steckverbindung zwischen beiden Stromanschlüssen, die dann hergestellt wird, wenn die Trennplatte eingesetzt wird.
  • Wird die Trennplatte eingeschoben oder anderweitig eingesetzt, wird automatisch eine elektrische Verbindung der Trennplatte zu einer geräteseitigen Stromquelle bzw. zum Stromnetz erzeugt, ohne dass weitere Schritte zur Kontaktierung erforderlich sind.
  • Die Trennplatte gemäß der vorliegenden Erfindung ist wärmeisolierend ausgeführt und daher zur Trennung von zwei Bereichen im gekühlten Innenraum geeignet, in denen unterschiedliche Temperaturen vorherrschen. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht darauf beschränkt. Die Trennplatte kann ebenso zwei Kompartimente voneinander trennen, die bei gleicher Temperatur betrieben werden.
  • Wesentlich ist, dass die Trennplatte in dieser Ausführungsform wenigstens einen Stromanschluss aufweist, der automatisch mit einem Stromanschluss verbunden wird, der korpusseitig angeordnet ist. Die Trennplatte kann einen oder mehrere derartiger Stromanschlüsse aufweisen. Bevorzugt ist es, wenn die Trennplatte eine einzige (zentrale) Stromzufuhr, d. h. genau einen Stromanschluss aufweist.
  • Durch diese Stromversorgung ist es möglich, in oder an der Trennplatte verschiedene Verbraucher vorzusehen, die über die Stromversorgung der Trennplatte versorgt werden können. Ein gesonderter Anschluß dieser Verbraucher an eine Stromversorgung ist daher nicht erforderlich.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Trennplatte erste und/oder zweite Beleuchtungseinheiten aufweist, die im Falle von zwei Beleuchtungseinheiten voneinander beabstandet angeordnet sind. Die vorzugsweise horizontal im gekühlten Innenraum angeordnete Trennplatte dient in dieser Ausführungsform der Erfindung somit nicht nur als Wärmeisolation zwischen zwei übereinander angeordneten Kompartimenten, die durch die Trennplatte voneinander getrennt sind, sondern auch als Träger von mehreren Beleuchtungseinheiten. Diese Beleuchtungseinheiten können an zwei gegenüberliegenden Seiten der Trennplatte angeordnet sein, beispielsweise rechts und links und/oder vorne und hinten.
  • Auch eine Anordnung von Beleuchtungsmitteln an allen Randbereichen, d. h. vorne, hinten und an beiden Seiten ist denkbar und von der Erfindung mit umfaßt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden vorgenannten erfindungsgemäßen Ausführungen miteinander kombiniert. Dies bedeutet, dass die Trennplatte als Träger von Beleuchtungseinheiten so ausgeführt sein kann, dass sie über wenigstens einen Stromanschluss verfügt, der beim Einsetzen der Trennplatte selbsttätig mit einem Konnektor bzw. korpusseitigen Stromanschluss kontaktiert wird.
  • Die Trennplatte kann fest oder lösbar in dem gekühlten Innenraum angeordnet sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die ersten und/oder die zweiten Beleuchtungseinheit Licht ausgehend von der Trennplatte nach oben und/oder hinten und die andere Beleuchtungseinheit, d. h. die zweite oder erste Beleuchtungseinheit Licht ausgehend von der Trennplatte nach unten und/oder vorne abgeben. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Trennplatte an ihrer vorderen Kante wenigstens eine Beleuchtungseinheit aufweist, die zur Beleuchtung des unterhalb und/oder vor der Trennplatte liegenden Bereichs, insbesondere der darunter liegenden Schubfächer dient. Diese Beleuchtungseinheit weist daher eine Leuchtrichtung ausgehend von der Trennplatte ausschließlich oder unter anderem nach unten und/oder vorne auf.
  • Denkbar ist es weiterhin, dass sich alternativ oder zusätzlich wenigstens eine weitere Beleuchtungseinheit im rückwärtigen Bereich der Trennplatte befindet.
  • Grundsätzlich kann die Leuchtrichtung der Beleuchtungseinheiten identisch oder auch unterschiedlich, vorzugsweise entgegengesetzt sein.
  • Denkbar ist es beispielsweise, dass die Beleuchtungseinheit, die sich im rückwärtigen Bereich der Trennplatte befindet, nach hinten und/oder oben Licht abgibt.
  • Wird Licht nach oben ausgerichtet, liegt eine Direktbeleuchtung des oberhalb der Trennplatte liegenden Bereiches vor. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Beleuchtung nach hinten gerichtet sein, so dass eine indirekte Beleuchtung dieses Bereiches vorliegt. In diesem Fall ist es denkbar, dass das Licht mittels eines oder mehrere Reflektoren nach oben umgeleitet wird.
  • Die Trennplatte kann eine oder mehrere Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente aufweisen, die über den Stromanschluss der Trennplatte mit Strom versorgt werden und/oder die von der oder den Beleuchtungseinheiten beleuchtet oder hinterleuchtet werden. Denkbar ist es auch, dass die Be- oder Hinterleuchtung mittels eines oder mehrerer Lichtleiter vorgenommen wird, in die das Licht von der wenigstens einen Beleuchtungseinheit eingekoppelt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein oder mehrere Lichtleiter vorgesehen sind, die derart angeordnet sind, dass das Licht von dem oder den Beleuchtungseinheiten in den oder die Lichtleiter eingespeist wird.
  • Der oder die Lichtleiter können derart verlaufen, dass wenigstens eine Wandung des gekühlten Innenraums, vorzugsweise die Rückwand und/oder die Seitenwand und/oder die Decke und/oder der Boden des Innenbehälters beleuchtet wird oder mit wenigstens einem Lichtleiter versehen ist/sind.
  • Der oder die Lichtleiter können darüber hinaus dazu dienen bzw. angeordnet sein, einen Schriftzug, Graphik, Logo etc. und/oder wenigstens eine Bedien- und/oder Anzeigeeinheit, insbesondere in der Trennplatte oder auch an anderer Stelle, wie beispielsweise am Innenbehälter, zu beleuchten oder zu hinterleuchten.
  • Die wenigstens eine Beleuchtungseinheit weist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung zumindest eine LED auf besteht aus dieser. Darüber hinaus können Streu-, Bündel- und Farblinsen und/oder reflektierende oder diffuse Oberflächen, die einen entsprechenden Einfluss auf das Licht haben, vorgesehen sein.
  • Die Ausführung der einen oder der zumindest zwei Beleuchtungseinheiten kann so ausgeführt sein, dass diese sich über die gesamte Länge der Seite der Trennplatte oder auch nur über einen Teilbereich der Länge der Seite, wie beispielsweise der Rückseite, Frontseite, oder den seitlichen Bereichen erstrecken.
  • Eine oder mehrere Beleuchtungseinheiten können beispielsweise mittels Lichtleiter oder Hinterleuchtung einen Schriftzug oder ein Stilelement wie eine Zierleiste integriert haben.
  • Denkbar ist es, einen Lichtleiter oder eine Hinterleuchtung in der Trennplatte vorzusehen, um beleuchtete Tasten, Schriftzüge, Symbole oder sonstige Designelemente zu realisieren bzw. zu be- oder hinterleuchten.
  • Befinden sich unterhalb der Trennplatte ein oder mehrere Schubladen können diese mit verschiedenen optisch wirksamen Materialien, wie beispielsweise PMMA mit lichtstreuenden Elementen oder Auskopplungsstrukturen und Bedruckungen versehen sein. Diese bringen einen besonderen optischen Effekt mit sich. Denkbar ist es beispielsweise, durch Beleuchtung der Schubfächer mittels der wenigstens einen Beleuchtungseinheit, Schriftzüge oder Logos oder dergleichen auf den Schubladen, insbesondere auf den Schubladenfronten gut sichtbar zu machen bzw. zu erleuchten.
  • Die Schublade(n) bzw. deren Front kann vollständig oder auch nur partiell beleuchtet werden.
  • Die eine oder mehreren Beleuchtungseinheiten können partiell oder über die gesamte Breite der Trennplatte ausgeführt sein. Pro Seite der Trennplatte kann eine oder mehrere Beleuchtungseinheiten realisiert werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass das Licht, das durch wenigstens eine der Beleuchtungseinheiten abgegeben wird, beim Öffnen des Verschlusselementes, insbesondere der Tür beispielsweise anhand eines Kennfeldes entsprechend hochgedimmt und beim Schließen der Tür entsprechend wieder abgedimmt wird.
  • Sofern Lichtleiter vorgesehen sind, können diese sowohl vertikal als auch horizontal oder schräg verlaufend angeordnet sein und beispielsweise Schriftzüge oder Designelemente als Auskoppelstrukturen aufweisen bzw. diese be- oder hinterleuchten. Die Lichtleiter können beispielsweise innerhalb der Trennplatte und/oder an, in oder hinter der oder den Innenbehälterwandungen angeordnet sein.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht auf eine horizontale Trennplatte gemäß der vorliegenden Erfindung mit zwei daran angeordneten Beleuchtungseinheiten,
  • 2: eine Draufsicht auf die Frontseite der Trennplatte gemäß 1 und
  • 3: eine weitere Frontansicht auf die Trennplatte gemäß 1 in einer schematischen Darstellung.
  • 1 zeigt mit dem Bezugszeichen 10 eine horizontale Trennplatte, die in eine in 1 nicht dargestellten Kühl- bzw. Gefrierraum eingesetzt wird. Die horizontale Trennplatte 10 unterteilt somit den Kühl- bzw. Gefrierraum, der durch einen Innenbehälter und die Innenseite der Tür begrenzt wird, in zwei Teilbereiche, einen oberhalb und einen unterhalb der horizontalen Trennplatte 10. Die horizontale Trennplatte 10 weist an ihrer Rückseite einen zentralen Stromanschluss auf, der beim Einschieben der Trennplatte in den gekühlten Innenraum mit einem korpusseitigen Stromanschluss in Verbindung tritt, so dass eine automatische Kontaktierung stattfindet. Die Trennplatte wird so mit Strom versorgt.
  • Die Trennplatte 10 besitzt an ihrer vorderen Kante unten eine Beleuchtungseinheit 20, die zur Beleuchtung der unterhalb der Trennplatte 10 befindlichen Schubfächer 100 vorgesehen ist. In 1 ist ersichtlich, dass durch das von dieser Beleuchtungseinheit 20 gemäß Pfeilrichtung nach unten ausgehende Licht die oberen Kanten bzw. Flächen der Schubladen 100 beleuchtet werden. Die beleuchteten Flächen sind schraffiert dargestellt.
  • Des Weiteren weist die Trennplatte, wie aus 1 ersichtlich, in ihrem rückwärtigen Bereich eine weitere Beleuchtungseinheit auf, die ihr Licht wie aus 1 gemäß der dargestellten Pfeile ersichtlich nicht nach unten, sondern nach oben abgibt. Die zweite Beleuchtungseinheit 30 beleuchtet somit die Rückwand des Innenbehälters und/oder den Bereich oberhalb der Trennplatte 10. Diese rückwärtige Leuchte 30 ist räumlich dementsprechend so angeordnet, dass die nicht dargestellte Rückwand und/oder auch eine Seitenwand oder auch beide Seitenwände und gegebenenfalls auch die Decke des Innenbehälters angeleuchtet werden.
  • Die horizontale Trennplatte 10 weist darüber hinaus Bedienelemente auf und/oder Anzeigeelemente auf, die bestimmte Parameter des Gerätes anzeigen bzw. eine Bedienung des Gerätes, wie beispielsweise eine Temperatureinstellung, ermöglichen.
  • Durch die an der Trennplatte 10 angeordneten Beleuchtungseinheiten 20, 30 ist nicht nur eine Beleuchtung der darunter bzw. darüber liegenden Bereiche möglich, sondern auch die Einkopplung von Licht in nicht dargestellte Lichtleiter, die beispielsweise im Bereich der Rückwand oder der Seitenwand, der Deckenwand oder auch dem Boden des gekühlten Innenraums bzw. des Innenbehälters angeordnet sein können und dort als Beleuchtungsmittel dienen können.
  • Auch kann wenigstens eine der dargestellten Beleuchtungseinheiten 20, 30 als Lichtquelle zur Einkopplung in die horizontale Trennplatte 10 dienen.
  • Wie dies weiter aus 1 hervorgeht, erstrecken sich beide Beleuchtungseinheiten 20, 30 über die gesamte Innenraumbreite bzw. über die gesamte Breite der horizontalen Trennplatte 10. Grundsätzlich ist auch eine Anordnung der Beleuchtungseinheiten an den seitlichen Kanten der Trennplatte möglich.
  • Als Leuchtmittel kommen vorzugsweise LEDs zum Einsatz, wobei das von den LEDs ausgestrahlte Licht beispielsweise durch eine oder mehrere Linsen und/oder Oberflächen beeinflussbar ist.
  • Denkbar ist es, dass das von der Trennplatte 10 bzw. von den Beleuchtungseinheiten 20, 30 ausgehende Licht nicht schlagartig eingeschaltet wird, wenn die Tür oder ein sonstiges Verschlusselement geöffnet wird, wenngleich auch eine solche Ausgestaltung Gegenstand der Erfindung ist, sondern hochgedimmt wird. Wird die Tür geschlossen, findet ein allmähliches Herunterdimmen des Lichts statt.
  • Die vorzugsweise horizontale Trennplatte 10 vereint gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung in ein- und demselben Bauteil folgende Funktionalitäten: Isolierung der Temperaturzonen oberhalb und unterhalb der Trennplatte 10, Aufnahme verschiedener Beleuchtungen, Aufnahme für Bedien- und/oder Anzeigeelemente, Aufnahme für Elektronikbauteile, Ablagefläche, zentrale Kontaktierung, Schubfachabdeckung und Abdichtfunktion. Grundsätzlich können eine, mehrere oder alle dieser Funktionalitäten durch die erfindungsgemäße Trennplatte verwirklicht sein.
  • 2 und 3 zeigen Ansichten von vorne auf die erfindungsgemäße Trennplatte 10.
  • In 2 ist ersichtlich, dass frontseitig an der horizontalen Trennplatte 10 mehrere Symbole 12 angeordnet sind, die als Bedienelemente und/oder als Anzeigeelemente dienen können. Diese können beispielsweise von Lichtleitern hinterleuchtet werden, die ihrerseits Licht von den in 1 dargestellten Beleuchtungseinheiten 20, 30 beziehen. Auch eine unmittelbare Beleuchtung der Symbole durch eine oder mehrere Beleuchtungseinheiten 20, 30 ist denkbar.
  • 3 zeigt nochmals die Anordnung der Beleuchtungsmittel im fronseitigen und im rückseitigen Bereich der Trennplatte. Wie dies aus 3 hervorgeht, wird das Licht im frontseitigen Bereich der Trennplatte nach unten und im rückseitigen Bereich der Trennplatte nach oben abgegeben, wie dies durch die kurzen Pfeile in 3 angedeutet ist. Grundsätzlich sind auch andere Ausgestaltungen denkbar. Die Abgabe von Licht im frontseitigen Bereich nach unten ermöglicht es, dass der Inhalt ausgezogener Schubladen gut sichtbar ist. Die Beleuchtungsmittel können des Weiteren so angeordnet sein, dass bei geschlossenen Schubladen eine Beleuchtung der Schubladenfront bzw. der Oberkante der Schubladen erfolgt, so dass gegebenenfalls Symbole oder Kennzeichnungen der Schubladenfronten gut sichtbar sind, auch wenn diese geschlossen sind.
  • Die Beleuchtungseinheiten können fest oder auch bewegbar an der Trennplatte angeordnet sein. Denkbar ist es beispielsweise die Beleuchtungseinheit verschieblich an der Trennplatte anzuordnen, wie dies aus 3 durch den langen Pfeil angedeutet ist.

Claims (10)

  1. Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem gekühlten Innenraum, der durch wenigstens eine wärmeisolierende Trennplatte in zwei übereinander angeordnete Kompartimente unterteilt ist, wobei die Trennplatte derart ausgeführt ist, dass in den Kompartimenten unterschiedliche Temperaturen realisierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennplatte in den gekühlten Innenraum einsetzbar ist und über wenigstens einen Stromanschluß verfügt, der derart ausgebildet ist, dass er beim Einsetzen der Trennplatte selbsttätig mit wenigstens einem Stromanschluß verbunden wird, der an oder in dem gekühlten Innenraum angeordnet ist.
  2. Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem gekühlten Innenraum, der durch wenigstens eine wärmeisolierende Trennplatte in zwei übereinander angeordnete Kompartimente unterteilt ist, wobei die Trennplatte derart ausgeführt ist, dass in den Kompartimenten unterschiedliche Temperaturen realisierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennplatte wenigstens erste und/oder zweite Beleuchtungseinheiten aufweist, die im Falle von zwei Beleuchtungseinheiten voneinander beabstandet angeordnet sind, vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Seiten der Trennplatte, wobei besonders bevorzugt die erste Beleuchtungseinheit frontseitig und die zweite Beleuchtungseinheit rückseitig an oder in der Trennplatte angeordnet ist.
  3. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennplatte in den gekühlten Innenraum einsetzbar ist und über wenigstens einen Stromanschluß verfügt, der derart ausgebildet ist, dass er beim Einsetzen der Trennplatte selbsttätig mit einem Stromanschluß verbunden wird, der an oder in dem gekühlten Innenraum angeordnet ist.
  4. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Beleuchtungseinheit Licht ausgehend von der Trennplatte ausschließlich oder auch nach oben und/oder hinten und die andere Beleuchtungseinheit Licht ausgehend von der Trennplatte ausschließlich oder auch nach unten und/oder vorne abgibt.
  5. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich unterhalb und/oder oberhalb der Trennplatte eine oder mehrere Schubladen befinden und dass die Beleuchtungseinheit derart angeordnet ist, dass durch die Beleuchtungseinheit eine Beleuchtung der Schubladenfronten, insbesondere von deren Oberkante und/oder eine Beleuchtung der Aufnahmebereiche ausgezogener Schubladen erfolgt bzw. möglich ist.
  6. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennplatte eine oder mehrere Bedien- und/oder Anzeigeelemente aufweist, die über den Stromanschluß der Trennplatte mit Strom versorgt werden und/oder die von der oder den Beleuchtungseinheiten und/oder von einem oder mehreren Lichtleitern, in die Licht aus der Beleuchtungseinheit eingekoppelt wird, beleuchtet oder hinterleuchtet werden.
  7. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Lichtleiter vorgesehen sind, die derart angeordnet sind, dass das Licht von der oder den Beleuchtungseinheiten in den oder die Lichtleiter eingespeist wird.
  8. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Lichtleiter derart verlaufen, dass wenigstens eine Wandung des gekühlten Innenraums, vorzugsweise die Rückwand und/oder die Seitenwand beleuchtet wird oder mit dem wenigstens einen Lichtleiter versehen ist.
  9. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Lichtleiter derart angeordnet ist, dass mittels des Lichtleiters zumindest ein Schriftzug, Logo oder dergleichen und/oder wenigstens ein Bedien- und/oder Anzeigeelement, insbesondere in der Trennplatte oder am Innenbehälter beleuchtet oder hinterleuchtet wird.
  10. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Beleuchtungseinheit zumindest eine LED aufweist oder aus dieser besteht und/oder dass ein oder mehrere Streu-, Bündel- oder Farblinsen und/oder reflektierende oder diffuse Oberflächen zur Lenkung des von der oder den Beleuchtungseinheiten ausgehenden Lichtes vorgesehen sind.
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