DE102015122767A1 - Betätigung eines gerätes zum betrachten von ersten inhaltsframes, die auf einer anzeige zwischen zweiten inhaltsframes dargestellt werden - Google Patents

Betätigung eines gerätes zum betrachten von ersten inhaltsframes, die auf einer anzeige zwischen zweiten inhaltsframes dargestellt werden Download PDF

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Abstract

In einem Aspekt umfasst ein Gerät einen Prozessor, wenigstens eine Linse, auf die der Prozessor zugreifen kann, und einen Speicher, auf den der Prozessor zugreifen kann. Der Speicher enthält Instruktionen, die durch den Prozessor ausführbar sind, um Synchronisationsinformationen von einem anderen Gerät zu empfangen, und um, basierend auf den Synchronisationsinformationen, die wenigstens eine Linse derart zu betätigen, dass diese es sichtbarem Licht ermöglicht, diese zu Zeiten, zu denen erste Frames eines ersten Inhalts dargestellt werden, zu passieren, und nicht zu Zeiten, zu denen zweite, von den ersten Frames verschiedene Frames für einen zweiten, von dem ersten Inhalt verschiedenen Inhalt dargestellt werden.

Description

  • I. GEBIET
  • Die vorliegende Anmeldung bezieht sich im Allgemeinen auf eine Ansteuerung eines Gerätes zum Betrachten erster Inhaltsframes, die auf einer Anzeige zwischen zweiten Inhaltsframes dargestellt werden.
  • II. HINTERGRUND
  • Oft ist wünschenswert, zwei verschiedene Inhalte auf der gleichen Anzeige darzustellen. Das sogenannte “Bild-in-Bild”-Formatieren macht es jedoch schwierig für eine Person den kleineren von den zwei Inhalten zu betrachten. Auch können zwei verschiedene Inhalte in einem Split-Screen-Modus dargestellt werden, jedoch sind die sich ergebenden Seitenverhältnisse für die Inhalte relativ unpassend. Es gibt gegenwärtig keine angemessenen Lösungen zum Beheben des Vorhergehenden.
  • Weiterhin kann es Fälle geben, wo auf einer Anzeige dargestellte Inhalte von vertraulicher Natur sind und/oder ein Benutzer andererseits wünscht, die Möglichkeit, dass Menschen in der Umgebung die Anzeige den Inhalt, der darauf dargestellt ist, betrachten können, zu begrenzen. Es gibt gegenwärtig keine angemessenen Lösungen zum Verhindern eines nicht autorisierten Betrachtens, z.B. in einem öffentlichen Bereich.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Demgemäß umfasst in einem Aspekt ein Gerät einen Prozessor, wenigstens eine Linse, auf die der Prozessor zugreifen kann, und einen Speicher, auf den der Prozessor zugreifen kann. Der Speicher enthält Instruktionen, die durch den Prozessor ausführbar sind, um Synchronisationsinformationen von einem anderen Gerät zu empfangen, und basierend auf den Synchronisationsinformationen, die wenigstens eine Linse zu betätigen, um es sichtbarem Licht zu ermöglichen, zu Zeiten zu passieren, zu denen erste Frames eines ersten Inhalts dargestellt werden, und nicht zu Zeiten, zu denen zweite, sich von den ersten Frames unterscheidende Frames eines zweiten Inhalts, der sich von dem ersten Inhalt unterscheidet, dargestellt werden.
  • In einem anderen Aspekt umfasst das Verfahren ein Austauschen von Authentifizierungsinformationen durch ein erstes Gerät mit einem zweiten Gerät, das verschieden von dem ersten Gerät ist. Das Verfahren umfasst auch, wenigstens teilweise basierend auf einer erfolgreichen Authentifizierung des ersten Gerätes, welche wenigstens teilweise auf dem Austauschen von Authentifizierungsinformationen basiert, ein Empfangen von Informationen von dem zweiten Gerät durch das erste Gerät, welche eine Darstellung des ersten Inhalts auf einer Anzeige betreffen. Das Verfahren umfasst ferner, wenigstens teilweise basierend auf den Informationen, ein Betätigen des ersten Geräts, um ein Betrachten des ersten Inhalts mit einer ersten Rate unter Verwenden des ersten Gerätes zu ermöglichen, wobei der erste Inhalt auf einer Anzeige dargestellt wird. Die erste Rate entspricht einer zweiten Rate, mit der erste Frames des ersten Inhalts zwischen zweiten Frames eines zweiten Inhalts, der unterschiedlich von dem ersten Inhalt ist, auf der Anzeige dargestellt werden. Das erste Gerät wird derart betätigt, dass es ein Betrachten der zweiten Frames des zweiten Inhalts, der auf der Anzeige dargestellt wird, unterbindet.
  • In noch einem anderen Aspekt umfasst ein Gerät einen Prozessor, eine Anzeige, auf die der Prozessor zugreifen kann, und einen Speicher, auf den der Prozessor zugreifen kann. Der Speicher enthält Instruktionen, die durch den Prozessor ausführbar sind, um wenigstens in einem Bereich der Anzeige mehrere Frames eines ersten Inhalts zwischen entsprechenden Frames eines zweiten Inhalts darzustellen, der auch wenigstens in dem Bereich dargestellt wird, wobei der zweite Inhalt unterschiedlich von dem ersten Inhalt ist.
  • Die Details der vorliegenden Prinzipien sowohl in Bezug auf ihre Struktur als auch ihren Einsatz können mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen besser verstanden werden, in denen gleiche Referenzzeichen sich auf gleiche Teile beziehen und in denen:
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ein Blockdiagramm eines exemplarischen Systems gemäß den vorliegenden Prinzipien ist;
  • 2 ein Blockdiagramm eines Netzwerks von Geräten gemäß den vorliegenden Prinzipien ist;
  • 3 ein Blockdiagramm einer exemplarischen elektronischen Brille gemäß den vorliegenden Prinzipien ist;
  • 4 und 5 Flussdiagramme sind, die einen exemplarischen Algorithmus gemäß den vorliegenden Prinzipien zeigen;
  • 6 und 7 exemplarische Benutzerschnittstellen (UIs) gemäß den vorliegenden Prinzipien zeigen;
  • 8 eine exemplarische Datentabelle gemäß den vorliegenden Prinzipien zeigt; und
  • 911 exemplarische Bilder zeigen, die auf einer Anzeige gemäß den vorliegenden Prinzipien darstellbar sind.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Diese Offenbarung bezieht sich im Allgemeinen auf Geräteinformationen. Mit Bezug auf ein beliebiges der Computersysteme, die hierin erörtert werden, kann ein System Server- und Client-Komponenten umfassen, die über ein Netzwerk derart verbunden sind, dass Daten zwischen den Client- und Server-Komponenten ausgetauscht werden können. Die Client-Komponenten können ein oder mehrere Datenverarbeitungsgeräte, einschließlich Fernsehern (z.B. Smart-TVs, Internet-aktiv TVs), Computern, wie Desktops, Laptops und Tablet-Computern, sowie umwandelbare Geräte (die z.B. eine Tablet-Konfiguration und eine Laptop-Konfiguration aufweisen) und andere mobilen Geräte, einschließlich Smartphones, umfassen. Diese Client-Geräte können als nicht-begrenzende Beispiele Betriebssysteme von Apple, Google oder Microsoft verwenden. Ein Unix- oder ein ähnliches, wie ein Linux-Betriebssystem kann benutzt werden. Diese Betriebssysteme können einen oder mehrere Browser ausführen, so wie einen Browser, der von Microsoft oder Google oder Mozilla hergestellt wird, oder ein anderes Browserprogramm, welches auf Web-Anwendungen zugreifen kann, die von den Internetservern über ein Netzwerk wie dem Internet, einem lokalen Intranet oder einem Virtual Private Network bereitgestellt werden.
  • Wie hierin verwendet, beziehen sich Instruktionen auf computerimplementierte Schritte zum Verarbeiten von Informationen in dem System. Instruktionen können in Software, Firmware oder Hardware implementiert sein; daher werden erläuternde Komponenten, Blöcke, Module, Schaltkreise und Schritte im Sinne ihrer Funktionalität dargestellt.
  • Ein Prozessor kann ein beliebiger konventioneller Allzweck-Einzel- oder Multi-Chip-Prozessor sein, der Logik mittels verschiedener Leitungen, wie Adressleitungen, Datenleitungen und Steuerleitungen und Registern und Schieberegistern, ausführen kann. Darüber hinaus können irgendwelche logischen Blöcke, Module und Schaltkreise, die hierin beschrieben werden, zusätzlich zu einem Allzweckprozessor, in oder durch einen Digital Signal Processor (DSP), ein Field Programmable Gate Array (FPGA) oder andere programmierbare Logikgeräte, wie einen anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC), diskrete Gate- oder Transistorlogik, diskrete Hardwarekomponenten, oder irgendwelche Kombinationen davon, die konstruiert sind, um die Funktionen, die hierin beschrieben werden, durchzuführen, implementiert oder ausgeführt werden. Ein Prozessor kann durch einen Controller oder eine Zustandsmaschine oder eine Kombination von Datenverarbeitungsgeräten implementiert werden.
  • Beliebige Software und/oder Anwendungen, die hierin mittels Flussdiagrammen und/oder Benutzerschnittstellen beschrieben werden, können verschiedene Subroutinen, Prozeduren usw. umfassen. Es sollte verständlich sein, dass veröffentlichte Logik, die z.B. durch ein Modul ausführbar ist, auf andere Software-Module umverteilt und/oder in einem einzigen Modul zusammengefasst und/oder in einer gemeinsamen Bibliothek zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wenn Logik in Software implementiert ist, kann sie in einer geeigneten Sprache wie, aber nicht begrenzt auf, C# oder C++ geschrieben sein und kann durch ein computerlesbares Speichermedium (das z.B. kein transitorisches Signal sein kann) wie einen Arbeitsspeicher (RAM), einen Festwertspeicher (ROM), einen löschbar programmierbaren Festwertspeicher (EEPROM), einen Compact Disk Festwertspeicher (CD-ROM) oder eine andere optische Speicherplatte, wie eine Digital Versatile Disck (DVD), eine Magnetspeicherplatte oder andere magnetische Speichergeräte, einschließlich entfernbarer Speichersticks, usw., gespeichert und übertragen werden. Eine Verbindung kann ein computerlesbares Medium einrichten. Derartige Verbindungen können zum Beispiel fest angeschlossene Leitungen, einschließlich Faseroptiken und Koaxialleitungen und verdrillte Zweidrahtleitungen, beinhalten. Derartige Verbindungen können drahtlose Kommunikationsverbindungen, einschließlich Infrarot- und Funkverbindungen, umfassen.
  • Beispielsweise kann ein Prozessor über seine Eingabeleitungen auf Informationen aus einem Datenspeicher, wie einem computerlesbaren Speichermedium, zugreifen und/oder kann der Prozessor drahtlos auf Informationen von einem Internetserver durch Aktivieren eines drahtlosen Transceivers, um Daten zu senden und zu empfangen, zugreifen. Typischerweise werden Daten wenn sie empfangen werden durch zwischen der Antenne und den Registern des Prozessors angeordnete Schaltungen von analogen zu digitalen Daten konvertiert, und von einem digital zu analog, wenn sie übertagen werden. Der Prozessor verarbeitet dann die Daten durch seine Schieberegister, um berechnete Daten auf Ausgabeleitungen zum Darstellen der berechneten Daten auf dem Gerät auszugeben.
  • Komponenten, die in einem Ausführungsbeispiel vorhanden sind, können in anderen Ausführungsbeispielen in jeder geeigneten Kombination verwendet werden. Zum Beispiel kann jede der unterschiedlichen Komponenten, die hierin beschrieben werden und/oder in den Figuren gezeigt werden, mit anderen Ausführungsbeispielen kombiniert, ausgetauscht oder von Ausführungsbeispielen ausgeschlossen werden.
  • “Ein System, das wenigstens eines von A, B und C aufweist” (ähnlich wie “ein System, das wenigstens eines von A, B oder C aufweist” und “ein System, das wenigstens eines von A, B, C aufweist”), umfasst Systeme, die A allein, B allein, C allein, A und B zusammen, A und C zusammen, B und C zusammen und/oder A, B und C zusammen, usw. aufweisen.
  • “Ein System, das eines oder mehrere von A, B und C aufweist” (ähnlich wie “ein System, das eines oder mehrere von A, B oder C aufweist” und “ein System, das eines oder mehrere von A, B, C aufweist”), umfasst Systeme, die A allein, B allein, C allein, A und B zusammen, A und C zusammen, B und C zusammen und/oder A, B und C zusammen, usw. aufweisen.
  • Der Ausdruck “Schaltkreis” oder “Schaltung” wird in der Zusammenfassung, der Beschreibung und/oder den Ansprüchen verwendet. Wie im Stand der Technik gut bekannt, umfasst der Ausdruck “Schaltung” alle verfügbareren Integrationsgrade, z.B. von diskreten Logikschaltkreisen bis hin zu dem höchsten Grad der Schaltkreisintegration, wie einer VLSI, und umfasst programmierbare Logikkomponenten, die derart programmiert sind, dass sie die Funktionen eines Ausführungsbeispiels ausführen, sowie von Prozessoren für allgemeine oder spezielle Zwecke, die mit Instruktionen so programmiert sind, dass sie derartige Funktionen ausführen.
  • Nun, insbesondere mit Bezug auf 1, wird ein exemplarisches Blockdiagramm eines Informationshandhabungssystems und/oder eines Computersystems 100 gezeigt. Man beachte, das in einigen Ausführungsbeispielen das System 100 ein Desktopcomputersystem sein kann, wie eines der ThinkCentre® oder ThinkPad® Serien von Personalcomputern, die durch Lenovo (US) Inc. aus Morrisville, NC, verkauft werden, oder eine Workstation, wie die ThinkStation®, welche durch Lenovo (US) Inc. aus Morrisville, NC, verkauft wird; wie jedoch durch die Beschreibung hierin offensichtlich ist, können ein Client-Gerät, ein Server oder eine andere Maschine gemäß den vorliegenden Prinzipien andere Merkmale oder nur einige der Merkmale des Systems 100 umfassen. Das System 100 kann auch z.B. eine Spielekonsole wie eine XBOX® oder Playstation® sein.
  • Wie in 1 gezeigt, umfasst das System 100 einen sogenannten Chipsatz 110. Ein Chipsatz bezieht sich auf eine Gruppe von integrierten Schaltkreisen, oder Chips, die für ein Zusammenwirken konzipiert sind. Chipsätze werden gewöhnlich als einzelne Produkte vermarktet (Man betrachte z.B. Chipsätze, die unter dem Markenzeichen INTEL®, AMD® usw. vertrieben werden).
  • In dem Beispiel der 1 hat der Chipsatz 110 eine bestimmte Architektur, welche in gewissen Grenzen in Abhängigkeit von der Marke und dem Hersteller variieren kann. Die Architektur des Chipsatzes 110 umfasst eine Kern- und Speichersteuerungsgruppe 120 und einen E/A Steuerknoten 150, die Informationen (z.B. Daten, Signale, Anweisungen usw.) über zum Beispiel ein Direct Media Interface(DMI) 142 oder über einen Link Controller 144 austauschen. In dem Beispiel der 1 ist die DMI 142 eine Chip-to-Chip-Schnittstelle (auf die manchmal als eine Verbindung zwischen einer “northbridge” und einer “southbridge” Bezug genommen wird).
  • Die Kern- und Speichersteuerungsgruppe 120 umfasst einen oder mehrere Prozessoren 122 (z.B. Einzelkern oder Multikern, usw.) und einen Speichersteuerknoten 126, die Informationen über einen Front-Side-BUS (FSB) 124 austauschen. Wie hierin beschrieben, können verschiedene Komponenten der Kern- und Speichersteuerungsgruppe 120 auf einem einzigen Prozessorchip integriert sein, um zum Beispiel einen Chip herzustellen, der die konventionelle “northbridge”-artige Architektur ersetzt.
  • Der Speichersteuerknoten 126 ist mit dem Speicher 140 gekoppelt. Zum Beispiel kann der Speichersteuerknoten 126 eine Unterstützung für einen DDR SDRAM Speicher bereitstellen (z.B. DDR, DDR2, DDR3 usw.). Im Allgemeinen ist der Speicher 140 eine Art Arbeitsspeicher (RAM). Er wird oft als “Systemspeicher” bezeichnet.
  • Der Speichersteuerknoten 126 umfasst weiterhin eine Low-Voltage Differential Signaling Schnittstelle (LVDS) 132. Die LVDS 132 kann eine sogenannte LVDS-Anzeigeschnittstelle (LDI) zum Unterstützen eines Anzeigegerätes 192 (z.B. ein CRT, ein Flachbildschirm, ein Projektor, ein Touchscreen, usw.) sein. Ein Block 138 umfasst einige Beispiele der Technologien, die über die LVDS-Schnittstelle 132 unterstützt werden (z.B. seriell digitales Video, HDMI/DVI, Anzeigeport). Noch andere Anzeigebusse können gemäß den vorliegenden Prinzipien verwendet werden, wie z.B. ein USB Transport, eine Video-Over-IP, eine drahtlose Anzeige (z.B. WiDi) und eine Miracast. Der Speichersteuerknoten 126 umfasst auch eine oder mehrere PCI-Express-Schnittstellen (PCI-E) 134, zum Beispiel zum Unterstützen von diskreten Grafiken 136. Diskrete Grafiken unter Verwenden einer PCI-E Schnittstelle sind zu einem alternativen Ansatz für einen Accelerated Graphics Port (AGP) geworden. Zum Beispiel kann der Speichersteuerknoten 126 einen 16-fachen (× 16) PCI-E-Port für eine externe PCI-E-basierende Grafikkarte aufweisen (einschließlich z.B. ein oder mehrere GPUs). Ein Beispielssystem kann eine AGP oder eine PCI-E für die Unterstützung von Grafiken aufweisen.
  • Der E/A Steuerknoten 150 umfasst eine Vielzahl von Schnittstellen. Das Beispiel der 1 umfasst eine SATA-Schnittstelle 151, eine oder mehrere PCI-E-Schnittstellen 152 (optional eine oder mehrere Legacy-PCI-Schnittstellen), eine oder mehrere USB-Schnittstellen 153, eine LAN-Schnittstelle 154 (allgemeiner gesagt, eine Netzwerkschnittstelle zur Kommunikation über wenigstens ein Netzwerk, wie das Internet, ein WAN, ein LAN usw. unter Leitung des Prozessors bzw. der Prozessoren 122, eine General Purpose I/O Schnittstelle (GPIO) 155, eine Low-Pin-Count-(LPC)Schnittstelle 170, eine Leistungsmanagementschnittstelle 161, eine Taktgeneratorschnittstelle 162, eine Audioschnittstelle 163 (z.B. für Lautsprecher 194 zur Ausgabe von Audiosignalen), eine Total Cost of Operation Schnittstelle (TCO) 164, eine Systemmanagement-BUS-Schnittstelle (z.B. eine Multi-Master Serial Computer Bus Schnittstelle) 165 und eine Serial Peripheral Flash Memory Interface (SPI Flash) 166, welche in dem Beispiel der 1 ein BIOS 168 und Bootcode 190 umfasst. Mit Bezug auf die Netzwerkverbindungen kann der E/A Speichersteuerknoten 150 integrierte Gigabit-Ethernet-Controller-Leitungen beinhalten, die mit einem PCI-E-Schnittstellen-Knoten gemultiplext werden. Andere Netzwerkmerkmale können unabhängig von einer PCI-E-Schnittstelle betrieben werden.
  • Die Schnittstellen des E/A Steuerknotens 150 stellen eine Kommunikation mit verschiedenen Geräten, Netzwerken usw. bereit. Zum Beispiel stellt die SATA-Schnittstelle 151 Lese-, Schreib- oder Lese- und Schreibinformationen auf einem oder mehreren Laufwerken 180, wie HDDs, SDDs oder einer Kombination davon, bereit, wobei in jedem Fall aber unter Laufwerken 180 z.B. materielle, computerlesbare Speichermedien, die keine transitorischen Signale sind, verstanden werden. Der E/A Steuerknoten 150 kann auch ein Advanced Host Controller Interface (AHCI) umfassen, um einen oder mehrere Laufwerke 180 zu unterstützen. Die PCI-E-Schnittstelle 152 ermöglicht drahtlose Verbindungen 182 mit Geräten, Netzwerken usw. Die USB-Schnittstelle 153 stellt Eingabegeräte 184, wie Keyboards (KB), Mäuse und verschiedene andere Geräte (z.B. Kameras, Telefone, Speicher, Medienwiedergabegeräte usw.), bereit.
  • In dem Beispiel der 1 stellt die LPC-Schnittstelle 170 zum Gebrauch einen oder mehrere ASICs 171, ein Trusted Platform Module (TPM) 172, einen Super-I/O 173, einen Firmenware Hub 174, einen BIOS Support 175 sowie verschiedene Arten von Speichern 176, wie ROM 177, Flash 178 und nicht-flüchtige RAM (NVRAM) 179 bereit. Mit Bezug auf das TPM 172 kann dieses Modul die Form eines Chips, der verwendet werden kann, um Software- und Hardwaregeräte zu authentisieren, aufweisen. Zum Beispiel kann ein TPM in der Lage sein, eine Plattform-Authentifizierung durchzuführen, und kann verwendet werden, um zu verifizieren, dass ein Zugriff suchendes System das erwartete System ist.
  • Das System 100 kann nach Einschalten derart konfiguriert sein, dass es Bootcode 190 für das BIOS 168, wie in dem SPI-Flash 166 gespeichert, ausführt und danach Daten unter Verwenden der Steuerung eines oder mehrerer Betriebssysteme und Anwendungssoftware (die z.B. in dem Systemspeicher 140 gespeichert ist) verarbeitet. Ein Betriebssystem kann an einer Vielzahl von Orten gespeichert werden und es kann zum Beispiel entsprechend den Instruktionen des BIOS 168 darauf zugegriffen werden.
  • Weiterhin kann das System 100 in einigen Ausführungsbeispielen noch einen GPS-Transceiver 191 umfassen, der konfiguriert ist, um z.B. geografische Positionsinformationen von wenigstens einem Satelliten zu empfangen und die Informationen dem Prozessor 122 zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch verständlich, dass andere geeignete Positionsempfänger als ein GPS-Empfänger, gemäß den vorliegenden Prinzipien verwendet werden können, um z.B. den Ort des Systems 100 zu bestimmen.
  • Das System 100 schließt auch wenigstens ein und optional mehrere biometrische Sensoren 103 ein, wie z.B. Netzhautsensoren und/oder Fingerabdrucksensoren zum Wahrnehmen von ein oder mehreren Daten eines Benutzers für z.B. eine Authentifizierung des Benutzers durch das System 100, wie über die Netzhauterfassung und Identifizierung und/oder über die Fingerabdruckerfassung und Identifizierung. Andere Arten biometrischer Sensoren zur Authentifizierung eines Benutzer gemäß den vorliegenden Prinzipien können beinhalten, sind aber nicht begrenzt auf, Herzschlag und/oder Muskelsensoren, Gehirnaktivitätssensoren, Sprachsensoren, Atem- und/oder Lungenausgangssensoren usw.
  • Zusätzlich kann das System 100 ein Authentifizierungselement 195 zum Bereitstellen von Authentifizierungsinformationen für andere Geräte gemäß den vorliegenden Prinzipien umfassen. Zum Beispiel kann das Authentifizierungselement 195 ein Near Field Communication – (NFC) Element und/oder ein Radio Frequency Identification – (RFID) Element sowie z.B. ein Bluetooth- und/oder Bluetooth Low Energy (BLE) Kommunikationselement aufweisen. Auch kann, obwohl zur Klarheit nun gezeigt, in einigen Ausführungsbeispielen das System 100 umfassen: ein Gyroskop für z.B. ein Wahrnehmen und/oder Messen der Orientierung des Systems 100 und zum Bereitstellen einer Eingabe, die sich darauf bezieht, an den Prozessor 122, einen Beschleunigungsmesser für z.B. ein Wahrnehmen der Beschleunigung und/oder der Bewegung des Systems 100 und zum Bereitstellen der Eingabe, die sich darauf bezieht, an den Prozessor 122, einen Audioempfänger/ein Mikrofon zum Bereitstellen der Eingabe an den Prozessor 122 z.B. basierend auf einem Benutzer, der über das Mikrofon eine hörbare Eingabe bereitstellt, und eine Kamera zum Sammeln eines oder mehrerer Bilder und zum Bereitstellen einer Eingabe, die sich darauf bezieht, an den Prozessor 122. Die Kamera kann z.B. eine Thermobildkamera, eine Digitalkamera wie eine Webcam, und/oder eine Kamera sein, die in das System 100 integriert ist und durch den Prozessor 122 steuerbar ist, um Bilder/Abbildungen und/oder Videos zu sammeln.
  • Bevor zur 2 übergegangen wird, sollte es verständlich sein, dass ein Beispiel eines Kundengerätes oder anderer Maschinen/Computer weniger oder mehr Merkmale umfassen können als sie in dem System 100 der 1 gezeigt werden. In jedem Fall ist es verständlich, dass wenigstens basierend auf dem Vorhergehenden das System 100 konfiguriert ist, um die vorliegenden Prinzipien zu tätigen.
  • Wendet man sich nun der 2 zu, zeigt diese exemplarische Geräte, die über ein Netzwerk 200 wie z.B. dem Internet gemäß den vorliegenden Prinzipien kommunizieren. Es sollte verständlich sein, dass z.B. jedes der Geräte, das mit Bezug auf 2 beschrieben wird, wenigstens einige der Merkmale, Komponenten und/oder Elemente des Systems 100, wie oben beschrieben, enthalten kann. In jedem Fall zeigt 2 einen Notebook-Computer 202, einen Desktop-Computer 204, ein tragbares Gerät 206, wie z.B. eine Smart-Watch, einen Smart-Fernseher (TV) 208, ein Smartphone 210, einen Tablet-Computer 212, elektronische Brillen, und einen Server 214 gemäß den vorliegenden Prinzipien, wie z.B. einen Internetserver, der z.B. einen Cloud-Speicher, auf den die Geräte 202212 und 216 zugreifen können, bereitstellen kann und/oder einen Transfer von Authentifizierungsinformationen zwischen den Geräten 202212 und 216 ermöglicht. Es sollte verständlich sein, dass die Geräte 202214 konfiguriert sind, um miteinander über das Netzwerk 200 zu kommunizieren, um die vorliegenden Prinzipien zu tätigen.
  • Bezugnehmend auf 3, zeigt diese eine perspektivische Ansicht einer exemplarischen Brille 300, die gemäß den vorliegenden Prinzipien verwendet werden kann, worunter zu verstehen ist, dass das System 100 z.B. in den Brillengläsern 300 eingebaut sein kann und die Brille 300 entsprechend einige oder alle Elemente des Systems 100, wie oben erörtert, beinhalten kann. In jedem Fall schließt die Brille 300 eine Fassung 302 ein, die verlängerte Arme zum Positionieren über den Ohren einer Person sowie einen Zentrumsabschnitt bzw. Bügel zwischen den verlängerten Armen an entsprechenden ersten Enden der Arme umfassen kann, um die Arme zu verbinden und/oder mit einer oder mehreren Linsen und anderen Komponenten der Brille 300 in Eingriff zu bringen und/oder zu koppeln.
  • Somit umfasst die Brille 300 ein oder mehrere wenigstens teilweise transparente Linsen 304, durch welche ein Benutzer Objekte in der Blickrichtung des Benutzers betrachten kann, wenn die Brille 300 auf dem Gesicht des Benutzers getragen wird, wie z.B. Videoinhalt, der auf einer Anzeige dargestellt wird (z.B. einem Computerdisplay, einem Fernseher, einem Bildschirm, auf dem Bilder von einem Projektor projiziert sein können, usw.). Man beachte, dass die wenigstens teilweise transparenten Linsen 304 auch zum Ändern (z.B. Verschließen) zwischen Konfigurationen, in denen sie wenigstens sichtbares Licht (z.B. für einen Menschen) passieren lassen, und in denen sie kein wenigstens teilweise sichtbares Licht passieren lassen, konfiguriert sind, wie z.B. ein Übergehen von wenigstens teilweise transparent zu opak (z.B. mit den Linsen, die wenigstens teilweise Abschnitte aufweisen, die geschwärzt erscheinen). Die Linsen 304 können somit auf Flüssigkristallanzeigen (LCD) basierende Technologien verwenden und/oder Technologien unter Verwenden von sogenanntem Smartglas, wie z.B. schaltbares Glas, mikroblindes Glas, photo-chromatisches Glas, elektro-chromatisches Glas und/oder thermo-chromatisches Glas.
  • Zusätzlich zu dem Vorhergehenden kann die Brille 300 auch einen Prozessor 310 und einen Speicher 312 umfassen, auf den der Prozessor 310 zugreifen kann und der Daten wie z.B. Instruktionen, die durch den Prozessor 310 ausführbar sind, speichert, um die vorliegenden Prinzipien zu tätigen (z.B. Instruktionen, die eine Logik speichern, wie unten in Bezug auf 4 erörtert). Wie auch in 3 gezeigt, kann die Brille 300 eine oder mehrere Kameras 314 umfassen, wie z.B. eine Digitalkamera und/oder Kameras, die zum Sammeln von Bildern von wenigstens einem oder optional mehreren Augen eines Benutzers (und z.B. speziell seiner Netzhaut), wenn die Brille 300 getragen wird, und/oder zum Verfolgen der Augenbewegung der Augen des Benutzers, wenn die Brille getragen wird, konfiguriert und/oder orientiert sind. Somit kann der Prozessor 310, unter Verwenden der Netzhauterfassung und/oder Erkennungssoftware zur Augenverfolgung, einen besonderen Benutzer identifizieren, der die Brille 300 trägt.
  • Vor dem Übergehen zu der Beschreibung der 4, sollte in Bezug auf die Brille 300 der 3 auch verständlich sein, dass diese eine Netzwerkschnittstelle zur Kommunikation über wenigstens ein Netzwerk wie dem Internet, einem WLAN, einem LAN usw. unter Ausrichtung auf den Prozessor(en) 310 mit einem andern Gerät, wie z.B. einem Smartphone, Laptopcomputer, Tablet-Computer, Anzeigegerät usw. umfassen kann, und weiterhin kann die Brille 300 z.B. eine Batterie, die Leistung zu einem oder mehreren Elementen der Brille 300 liefert, umfassen, wobei die Batterie durch einen Aufladeport an der Brille 300 aufladbar ist, der in elektrischer Kommunikation mit der Batterie steht.
  • Nun mit Bezug auf 4, zeigt diese eine exemplarische Logik, die durch ein Gerät wie dem System 100 und/oder einer Brille 300 gemäß den vorliegenden Prinzipien getätigt werden kann (auf das mit Bezugnahme auf 4 der Einfachheit halber als “vorliegendes Gerät” Bezug genommen wird). Beginnend beim Block 400 tauscht die Logik Authentifizierungsinformationen mit einem zweiten Gerät aus (z.B. über eine verschlüsselte Kommunikationsleitung), wie z.B. dem Gerät, welches die Logik der 5, die unten erörtert wird, durchführt und/oder einem Gerät, das eine Anzeige steuert, auf der mehrere Inhalte gemäß den vorliegenden Prinzipien dargestellt werden (auf das mit Bezugnahme auf 4 der Einfachheit halber als “Anzeigegerät” Bezug genommen wird). Die Authentifizierungsinformationen, die beim Block 400 ausgetauscht werden, umfassen z.B. ein Bereitstellen von RFID-Kennzeichendaten von einem RFID-Kennzeichen auf dem vorliegenden Gerät an das Anzeigegerät (z.B. basierend auf einem physikalischen “Abgriff” des vorliegenden Gerätes gegenüber dem Anzeigegerät, das Netzhaut und/oder Fingerabdruckdaten, die in dem vorliegenden Gerät gesammelt sind, dem Anzeigegerät bereitstellt und/oder von dem Anzeigegerät entsprechend einer Bestätigung der Authentifizierung und/oder z.B. von spezifischen Authentifizierungsparametern zurück empfängt (wie z.B. Informationen, die sich darauf beziehen, welche Bemessungswerte des Inhalts der Benutzer, von dem die Netzhaut- und/oder Fingerabdruckdaten gesammelt wurden, zu betrachten autorisiert ist, wie es weiter unten fortgesetzt wird).
  • Vom Block 400 geht die Logik weiter zum Block 402. Beim Block 402 empfängt die Logik basierend auf einer erfolgreichen Authentifizierung des vorliegenden Gerätes und/oder des Benutzers, von dem, basierend auf wenigstens einem Informationsaustausch beim Block 400, die Netzhaut- und/oder Fingerabdruckdaten gesammelt wurden, Synchronisationsinformationen von dem Anzeigegerät. Die Synchronisationsinformationen können z.B. Informationen beinhalten, welche jeweilige Bildwiederholraten von ersten, zweiten und/oder dritten unterschiedlichen Inhalten betreffen (z.B. Audio/Video(AV)-Inhalte wie etwa unterschiedliche Filme), welche ihre Frames für die Darstellung der Frames in Sequenz auf einer Anzeige, die durch das Anzeigegerät gesteuert wird, untereinander verschachtelt haben. Die Synchronisationsinformationen können auch z.B. Informationen beinhalten, die ein oder mehrere entsprechende Startzeiten betreffen, wann erste (und/oder nachfolgende und/oder spezielle) Frames der jeweiligen Inhalte dargestellt werden sollen, wann die überlappten Frames beginnen sollen, in Sequenz, beginnend mit einem ersten Frame aller überlappten Frames, dargestellt zu werden, und/oder einen Hinweis, dass die Darstellung der Frames der überlappten Inhalte bereits begonnen hat, und wann ein Frame eines bestimmten Inhalts dargestellt werden soll, so dass das vorliegende Gerät sich selbst mit der Bildwiederholrate für den bestimmten Inhalt synchronisieren kann.
  • Weiterhin können die Synchronisationsinformationen noch Informationen beinhalten, die ein Zugreifen auf ein Audiosignal, das mit einem oder mehreren der Inhalte assoziiert ist, betreffen, so dass das Audiosignal dem vorliegenden Gerät bereitgestellt werden kann, wie für Lautsprecher des vorliegenden Gerätes (und/oder für ein anderes Gerät innerhalb der Hörweite zu dem vorliegenden Gerät), wenn zu der Darstellung von diesem Inhalt synchronisiert werden soll, so dass der Benutzer das Audio, das mit dem Inhalt assoziiert ist, hören kann. Zum Beispiel können Informationen bei dem Block 400 bereitgestellt werden, die eine Internetadresse oder eine andere Quelle (z.B. beim Streaming-Betrieb) des Inhalts betreffen, auf welchen das Audio, das dem besonderen zu betrachtenden Inhalt entspricht, zugreifen kann. Andere Beispiele umfassen Informationen, die eine Hochfrequenz (z.B. AM, FM oder XM) betreffen, auf die ein Zugriff eines derartigen Audios abzustimmen ist (wobei z.B. das Audiosignal über eine Hochfrequenz von dem Anzeigegerät selbst gesendet werden kann), eine Bluetooth-Frequenz, auf die ein Zugriff eines derartigen Audios abzustimmen ist (wobei z.B. das Audiosignal über eine Bluetooth-Frequenz von dem Anzeigegerät selbst gesendet werden kann), einen Fernsehkanal, auf den ein Zugriff eines derartigen Audios abzustimmen ist, usw.
  • Noch mit Bezug auf 4, fährt die Logik nach dem Block 402 zum Block 404 fort. Beim Block 404 empfängt die Logik (z.B. über eine verschlüsselte Leitung) optional wenigstens ein Signal von dem Anzeigegerät, das anzeigt, dass der Inhalt bereit ist zu starten oder bereits gestartet ist. Zum Beispiel kann wenigstens das eine Signal beim Block 404 empfangen werden, wenn die Informationen, die in dem wenigstens einem Signal enthalten sind, nicht bereits beim Block 402 empfangen wurden, wie wenn die Bildwiederholrate für einen bestimmten Inhalt, der mit einem anderen Inhalt überlappt ist, identifiziert werden kann und beim Block 402 bereitgestellt wird, aber ein Benutzer noch nicht (zur Zeit der Ausführung des Blocks 402) ein Kommando bereitgestellt hat, um das Darstellen der überlappten Frames der mehreren Inhalte auf der Anzeige oder wenigstens des Frames des besonderen Inhalts, welchen der Benutzer unter Verwenden des vorliegenden Gerätes zu betrachten wünscht, zu beginnen.
  • In jedem Fall bewegt sich die Logik nach dem Block 404 zu dem Block 406. Beim Block 406 betätigt die Logik eine oder mehrere Linsen des vorliegenden Gerätes (z.B. der Brille) derart, dass die Bildwiederholrate von einem der Inhalte, welcher seine Frames mit anderen entsprechenden Inhalten überlappt hat, synchronisiert wird. Die Synchronisierung kann z.B. ein Erlauben von sichtbarem Licht durch die Linse diese zu entsprechenden Zeiten, zu denen die Darstellung der Frames des entsprechenden Inhalts zu betrachten ist, zu passieren, beinhalten, basierend auf z.B. der Bildwiederholrate des entsprechenden Inhalts und einem Hinweise, wann einer (z.B. ein erster) der Frames des besonderen Inhalts dargestellt wird (z.B. wie er auf den vorliegenden Gerät beim Block 402 empfangen wird). Weiterhin können die Linsen während Perioden, in denen die überlappten Frames der anderen entsprechenden Inhalte dargestellt werden, derart betätigt werden, dass sie opak (z.B. schwarz) erscheinen, so dass wenig oder kein sichtbares Licht diese passieren kann, und der Benutzer somit, wenn er den besonderen Inhalt, der auf der Anzeige dargestellt wird, durch die Linsen wahrnimmt, keine überlappten Frames, die mit anderen entsprechenden Inhalten assoziiert sind, sehen wird, außer dem einen, auf den das vorliegende Gerät synchronisiert ist.
  • Fortsetzend mit der detaillierten Beschreibung in Bezug auf 5, zeigt diese eine exemplarische Logik, die durch ein Gerät wie dem System 100 und/oder dem Anzeigegerät getätigt werden kann, die oben mit Bezug auf 4 genannt wurden (auf die mit Bezugnahme auf 5 der Einfachheit halber als das “Anzeigegerät” Bezug genommen wird). Beginnend beim Block 500 tauscht die Logik Authentifizierungsinformationen mit wenigstens einem zweiten Gerät (z.B. über eine verschlüsselte Kommunikationsleitung) aus, wie z.B. dem Gerät, welches die Logik der 4 ausführt und/oder eine Brille wie die Brille 300, die oben beschrieben wurde (auf die mit Bezugnahme auf 5 der Einfachheit halber als “Synchronisationsgerät” Bezug genommen wird). Die Informationen, die ausgetauscht werden, können ein Empfangen von identifizierenden Informationen für das Synchronisationsgerät und/oder für einen Benutzer, der mit dem Synchronisationsgerät assoziiert ist, beinhalten (z.B. biometrische Informationen) und ein Bereitstellen von Informationen die sich darauf beziehen, ob das Synchronisationsgerät und/oder der Benutzer als autorisiert zum Betrachten des Inhalts, der durch das Synchronisationsgerät angefragt wird, authentisiert wurden (z.B. wie sie mit den Authentifizierungsinformationen von dem Synchronisationsgerät angezeigt wurden), zurück zu dem Synchronisationsgerät und/oder ob diese auf einer Anzeige, die durch das Anzeigegerät gesteuert wird, dargestellt werden. Die Authentifizierungsinformationen, die durch das Anzeigegerät von dem Synchronisationsgerät empfangen werden, können verwendet werden, um z.B. Erlaubnisse zu identifizieren, die mit dem Synchronisationsgerät und/oder mit dem Benutzer davon assoziiert sind (z.B. solche, wie sie unter Verwenden der Datentabelle 800 der 8, die unten zu beschreiben ist, identifiziert sein können), wie z.B. eine Autorisierung, bestimmte Inhalte unter Verwenden des Synchronisationsgeräts zu betrachten, eine Autorisierung Inhalte von einem oder mehreren Bemessungswerten und/oder Zugriffsniveaus unter Verwenden des Synchronisationsgeräts zu betrachten, usw.
  • Unabhängig vom Block 500 geht die Logik weiter zum Block 502. Beim Block 502 empfängt die Logik einen Inhalt oder greift wenigstens auf einen Inhalt von einer Inhaltsquelle zu, wie z.B. ein Empfangen eines einzelnen Datenstroms eines Inhalts, der entsprechende Frames separater Inhalte umfasst, die vor dem Empfang durch das Anzeigegerät beim Block 502 untereinander überlappt werden. Vom Block 502 bewegt sich die Logik zum Block 504, wo, wenn z.B. beim Block 502 die Logik verschiedene Inhalte empfängt und/oder auf diese getrennt voneinander zugreift (z.B. nicht mit Einzelbilder davon, die bereits ineinander verzahnt sind), die Logik auf dem Anzeigegerät selbst Frames von entsprechenden Inhalten, welche es empfangen und/oder auf die es zum Darstellen auf der Anzeige zugegriffen hat (z.B. basierend auf einem Ausführen von Zeitteilungs-Multiplexen), überlappen kann. Auch beim Block 504 kann die Logik mit dem empfangenen Inhalt und/oder dem darauf zugegriffenen Inhalt beim Block 502 Frames überlappen, wobei jeder einen oder mehrere der gleichen oder ähnlichen Bilder zum Betrachten durch eine Person mit ihrem bloßem Auge und nicht dem Synchronisationsgerät zeigt (z.B. wie Instruktionen darüber, wie der Inhalt anzuschauen ist, der nicht sicher beim Verwenden des Synchronisationsgeräts betrachtet werden kann). Derartige Bilder werden unten weitergehend beschrieben.
  • Weiterhin mit Bezug auf 5, geht die Logik vom Block 504 zum Block 506. Beim Block 506 sendet die Logik Informationen an das Synchronisationsgerät im Hinblick auf eine Darstellung von einem oder mehreren Inhalten, die ihre entsprechenden Frames für das Darstellen auf der Anzeige untereinander überlappt haben. Z.B. können die Informationen, die an das Synchronisationsgerät beim Block 506 übertragen wurden, wenigstens einige der Informationen, die oben mit Bezug auf die Blöcke 402 und 404 als Empfangen durch die Logik der 4 davon erörtert wurden, umfassen. Nach dem Block 506 bewegt sich die Logik zum Block 508, wo die Logik eine Vielzahl (z.B. drei) von Inhalten auf einer gleichen Fläche der Anzeige (z.B. auf der gesamten Fläche der Anzeige, auf der Bilder darstellbar sind) mit Frames der entsprechend überlappten Inhalte (z.B. für ein entsprechendes Betrachten durch einen oder mehrere authentisierte Synchrongeräte) unter Verwenden z.B. verschiedener Bildwiederholraten und Darstellungszeiten, darstellt, so dass z.B. nicht zwei Frames von unterschiedlichem Inhalt konkurrierend dargestellt werden, sondern anstelle dessen Frames der entsprechenden Inhalte in einer Sequenz basierend auf ihrer Überlappung dargestellt werden.
  • Somit können z.B. die authentifizierten Synchronisationsgeräte aktualisiert sein, um eine Wahrnehmung durch die Linsen davon von einem der entsprechenden Inhalte, die beim Block 508 dargestellt werden, zu ermöglichen, basierend auf entsprechenden Erlaubnissen für die Synchronisationsgeräte, die beim Block 500 identifiziert wurden, und/oder Informationen, die durch das Anzeigegerät beim Block 506 zur Verfügung stehen. In einem exemplarischen Ausführungsbeispiel kann ein gleiches Bild, für das Frames davon mit Frames mit anderem Inhalt überlappt wurden, auf der Anzeige mit einer Bildwiederholrate von einhundertzwanzig Hertz (Hz) für das Wahrnehmen durch einen Menschen, der auf die Anzeige schaut, dargestellt werden, und ohne die Hilfe des Synchronisationsgeräts, während Frames von zwei anderen Inhalten mit Frames des anderen entsprechenden Inhalts und dem gleichen Bild mit einer Bildwiederholrate von jeweils sechzig Hz für die Wahrnehmung durch eine Person, wenn diese durch Linsen des Synchronisationsgeräts blickt, überlappt sein können.
  • Fortfahrend wird nun ein Bezug zu 6 getätigt, die eine exemplarische Benutzerschnittstelle (UI) 600 zeigt, die auf dem Gerät darstellbar ist, wie z.B. dem Gerät, das die Logik der 4 ausführt (z.B. eine “Heads-up”-Anzeige auf der wenigstens teilweise transparenten Linse) und/oder dem Gerät, das die Logik der 5 ausführt. In jedem Fall umfasst die UI 600 einen Hinweis 602 darauf, dass ein Benutzer und/oder ein Synchronisationsgerät selbst autorisiert ist, auf wenigstens einen Inhalt zu schauen (z.B. basierend auf einer Authentifizierung wie hierin erörtert). Die UI 600 umfasst wenigstens ein und optional mehrere Auswahlelemente 604 und 606, die entsprechend mit verschiedenen Inhalten assoziiert sind (z.B. Wortverarbeitungsdokumenten, AV-Inhalt, Bilder, usw.), auf die der Benutzer und/oder das Gerät autorisiert ist zu schauen.
  • Es kann aus 6 ersichtlich sein, dass die Elemente 604 und 606 entsprechend Identifikationsinformationen für die entsprechenden Inhalte, mit denen sie assoziiert sind, anzeigen, wie z.B. eine Beschreibung des entsprechenden Inhalts, eines Titels und/oder eines Dateinamens des entsprechenden Inhalts, ob der Inhalt ein zweidimensionaler Inhalt oder ein dreidimensionaler (3D) Inhalt ist, den Nennwert des Inhalts (z.B. Fernbetrachten und/oder Filmbildernennwerte), ein (z.B. Minimum-)Zugriffsniveau, das erforderlich ist, um den Inhalt zu betrachten, die gesamte Laufzeit und/oder Länge des Inhalts, und/oder eine Zeit, zu der der Inhalt beginnt oder beginnen wird dargestellt zu werden. Man beachte weiterhin, dass jedes der Elemente 604 und 606 entsprechend automatisch auswählbar ist, ohne weitere Benutzereingabe, um ein Synchronisationsgerät dazu zu veranlassen derart betätigt zu werden (z.B. basierend auf Kommandos, die dorthin übertragen werden und/oder dort generiert werden), dass ein Passieren des sichtbaren Lichts durch eine oder mehrere Linsen davon mit einer Bildwiederholrate und Zeiten entsprechend der Darstellung der Frames auf einer Anzeige des Inhalts, der mit dem Ausgewählten der Elemente 604 und 606 assoziiert wird, erlaubt wird.
  • Nun mit Bezug auf 7, zeigt diese eine exemplarische Einstellung der UI 700, die auf einem Gerät wie z.B. dem Gerät, das die Logik der 4 ausführt, und/oder dem Gerät, das die Logik der 5 ausführt, zum Konfigurieren der Einstellungen von einer oder mehren Applikationen, welche die vorliegenden Prinzipien tätigen, dargestellt sein kann. Die UI 700 umfasst eine erste Einstellung 702, welche ein Auswählen eines Bildes, eines Textes, eines Bildschirmschoners, eines Desktophintergrunds usw. zum Betrachten betrifft, wenn auf einer Anzeige mit einem bloßen Auge des Benutzers und ohne die Hilfe eines anderen Gerätes wie der Brille des Benutzers, die oben gemäß den vorliegenden Prinzipien beschrieben wurde, dargestellt wird. Somit ist es verständlich, dass die nicht-begrenzenden Ausführungsbeispiele, welche unter Verwenden der Einstellung 702 gewählt werden (auf die mit Bezugnahme auf 7 als erster Inhalt Bezug genommen wird) in Frames dargestellt werden, die eine relativ höhere Bildwiederholrate als die Bildwiederholrate der Darstellung von anderen Inhalten aufweist, die für einen Menschen unter Verwenden der Brille wahrnehmbar sind (auf die mit Bezugnahme auf 7 der Einfachheit halber als zweiter Inhalt Bezug genommen wird).
  • In jedem Fall ist es aus 7 ersichtlich, dass die Einstellung 702 eine erste Fläche 704 einschließt zum Auswählen, Anzeigen und/oder Konfigurieren eines Anzeigegerätes unter Verwenden z.B. eines Browserknopfes 706 und/oder einer Bildeingabebox 708, um das gleiche Bild, das durch einen Benutzer unter Verwenden der Elemente 706 und 708 in jedem Frame des ersten Inhalts ausgewählt wurde, darzustellen. Die Einstellung 702 umfasst auch einen zweiten Bereich 710, in dem ein Benutzer unter Verwenden einer Texteingabebox 712 und z.B. einer virtuellen und/oder “Soft-”Tastatur Text eingeben kann, der durch das Gerät zum Erzeugen des gleichen Bildes verwendet werden kann, das den ersten Inhalt bilden wird. Weiterhin umfasst die Einstellung 702 einen dritten Bereich 714 zum Auswählen, Anzeigen und/oder Konfigurieren eines Anzeigegerätes, unter Verwenden z.B. eines Browserknopfes 716 und/oder einer Bildschirmschoner/Desktop-Hintergrund-Bildeingabebox 718, um z.B. einen einzelnen Desktop-Hintergrund oder einen Bildschirmschoner, der durch einen Benutzer unter Verwenden der Elemente 716 und 718 in den Frames des ersten Inhalts ausgewählt wird, darzustellen. Zum Beispiel (und in einigen Ausführungsbeispielen z.B. durch Standardeinstellung ohne eine Benutzerkonfiguration unter Verwenden der UI 700), können der Bildschirmschoner und/oder das Desktop-Bild, die als erster Inhalt dargestellt werden sollen, der Standard- und/oder bereits gebildete Bildschirmschoner und/oder das Desktop-Bild für das Anzeigegerät sein, welches die Anzeige, auf welcher der erste Inhalt darzustellen ist, steuert.
  • Weiterhin 7 beschreibend, umfasst die UI 700 auch eine andere Einstellung 718 unter Auflisten entsprechender Erlaubnisse (z.B. erlaubtes Betrachten eines Inhalts bei unterschiedlichen Nennwerten, Zugriffsniveaus, besonderem Inhalt, usw.) für verschiedene Geräte und Benutzer. Man beachte, dass, wie gezeigt, die Geräte und/oder Benutzer, die in der Auflistung von entsprechenden Erlaubnissen aufgezeigt sind, ihre assoziierten Erlaubnisse in ihrer Nähe angezeigt haben. Man beachte auch, dass jedes der Geräte und/oder jeder der Benutzer, die in der Auflistung angezeigt werden, entsprechende Änderungsauswahlelemente 720 haben, die entsprechend nahe bei ihnen zur Auswahl durch einen Benutzer dargestellt werden, um ein oder mehrere Erlaubnisse, die mit dem entsprechenden Gerät und/oder Benutzer assoziiert sind, zu ändern (z.B. unter Verwenden einer anderen UI, die in Reaktion auf die Auswahl des Elements 720, für ein Anpassen und/oder Ändern derartiger Erlaubnisse z.B. durch Erhöhen oder Vermindern der Zugriffsniveaus und der Nennwerte der Inhalte, denen erlaubt ist, durch den entsprechenden Benutzer und/oder unter Verwenden des entsprechenden Gerätes angeschaut zu werden, dargestellt werden kann).
  • Vor einem Weitergehen zu der Beschreibung von 8, ist es verständlich, dass noch andere Einstellungen unter Verwenden einer UI wie der UI 700, obwohl in 7 nicht speziell gezeigt, konfiguriert sein können. Zum Beispiel kann eine Einstellung für einen Benutzer bereitgestellt werden, um die Gesamtanzahl der Inhalte (z.B. zwölf) zu konfigurieren, die Frames für eine Darstellung auf der gleichen Fläche einer Anzeige untereinander überlappt haben, eine Einstellung für einen Benutzer, um eine Maximum- und/oder Minimum-Bildrate für den Inhalt, der unter Verwenden einer Brille sichtbar ist, zu konfigurieren, eine oder mehrere Einstellungen bereitgestellt werden, um ein oder mehrere Verfahren der Authentifizierung des Benutzers und/oder des Gerätes und/oder Kalibrierung davon zu konfigurieren (z.B. Netzhaut, Fingerabdruck, Sprache usw.) usw.
  • Unter Fortsetzen der detaillierten Beschreibung mit Bezug auf 8, wird eine exemplarische Datentabelle 800 gezeigt, welche auf einem Gerät gespeichert und/oder auf die durch ein Gerät, wie dem Anzeigegerät, das oben mit Bezug auf 5 offenbart wird, und/oder einem Gerät wie die Brille 300 zum Identifizieren und/oder Bestimmen von Erlaubnissen für das Betrachten von Inhalten (z.B. unter Verwenden der Brille 300), die mit einem besonderen Benutzer und/oder einem Gerät gemäß den vorliegenden Prinzipien assoziiert sind, zugegriffen werden kann. Somit kann beim Block 500 z.B. die Logik der 5 auf die Tabelle 800 nach einem Empfangen von Identifizierungs- und/oder Authentisierungsinformationen von einem Benutzer und/oder einem Gerät zugreifen, die bestimmen, welche Inhalte mit bestimmten Zugriffsniveaus und/oder Inhalte mit bestimmten Nennwerten für die Wahrnehmung durch einen Benutzer unter Verwenden des Gerätes erlaubt sind.
  • Demgemäß kann ein Gerät wie das Anzeigegerät der 5 und/oder eine Brille Identifizierungs- und/oder Authentifizierungsinformationen des Benutzers und/oder des Gerätes empfangen und auf die Datentabelle 800 zugreifen. Das Gerät kann dann in der Spalte 802 der Tabelle 800 Daten analysieren bis ein bestimmtes Gerät und/oder ein Benutzer der Spalte 802 identifiziert ist, der zu dem Benutzer und/oder dem Gerät passt, der/das durch die empfangenen Informationen identifiziert wird. Sobald der Benutzer und/oder ein Gerät eines Eintrags in die Spalte 802, welcher zu dem Benutzer und/oder dem Gerät gemäß den empfangenen Informationen passt, identifiziert wurde, wobei der Eintrag einer bestimmten Zeile in der Tabelle 800 entspricht, kann die Logik weiterfahren entweder zu einer oder zu beiden der Spalten 804 und 806, um ein entsprechendes Zugriffsniveau und/oder Nennwerte, die in der besonderen Zeile der Eingabe angezeigt werden, für den Benutzer und/oder das Gerät anzuwenden.
  • Vor einem Weiterführen der detaillierten Beschreibung ist es verständlich, dass, obwohl nicht gezeigt, die Tabelle 800 in einigen Ausführungsbeispielen eine Spalte beinhalten kann, die besondere Teile des Inhalts auflistet, die zum Betrachten durch einen Benutzer und/oder ein Gerät erlaubt sind, welches in einer entsprechenden Zeile der Spalte 802 angezeigt wird.
  • Nun unter Bezugnahme auf die 911, zeigen diese Figuren entsprechende Bilder, die einem Benutzer statisch und/oder unbewegt erscheinen können, wenn der Benutzer sie wie auf der Anzeige dargestellt mit seinem unbedeckten Auge betrachtet und/oder ohne Hilfe von z.B. der elektronischen Brille, die hierin beschrieben wird. Die Bilder der 911 sind als derartige Bilder zu verstehen, die in Frames, welche zwischen Frames anderer Inhalte verschachtelt sind, dargestellt werden, wobei die Frames der Bilder der 911 als in einer relativ schnelleren Bildwiederholrate dargestellt zu verstehen sind als die Bildwiederholrate der Darstellung der Frames der anderen Inhalte, so dass die “statischen” Bilder für einen Menschen ohne die Brille 300 wahrnehmbar sind, während die Einzelbilder der anderen Inhalte für einen Menschen wahrnehmbar sind, wenn er die Brille verwendet, welche es dem Licht erlaubt, ihre Linsen mit einer Rate und einer Zeit, welche der Darstellung der Frames eines anderen Inhalts entspricht, gemäß den vorliegenden Prinzipien zu passieren.
  • 9 zeigt ein Landschaftsbild 900, das durch einen Benutzer z.B. unter Verwenden der UI 700, wie oben beschrieben, ausgewählt wurde. 10 zeigt ein Bild 1000, das anzeigt, dass eine elektronische Brille benötigt wird, um einen “verborgenden” Inhalt zu betrachten, wobei der Inhalt, der in den mit den Frames, welche das Bild 1000 zeigen, verschachtelten Frames des Inhalts “verborgen” ist, nicht mit dem bloßen Auge, ohne Hilfe durch die Brille, die hierin beschrieben ist, betrachtet werden kann. Das Bild 1000 umfasst auch Instruktionen 1004, wie der Benutzer den “verborgen” Inhalt betrachten kann, in diesem Fall durch Erlangen eines Paars von elektronischen Brillengläsern, welche auf einem naheliegenden Kaffeetisch liegen, und durch Authentifizierung von sich selber. Man beachte, dass auch ein Pfeil 1006 dargestellt wird, der durch das Anzeigegerät erzeugt und in dem Bild 1000, basierend auf dem Ort der Brille, eingeschlossen werden kann, um somit die Richtung der Brille relativ zu der Front der Anzeige, welche das Bild 1000 darstellt, anzuzeigen.
  • Man beachte, dass in einigen Ausführungsbeispielen somit das Gerät, das die Anzeige, die das Bild 1000 zeigt, steuert, in Kommunikation mit einer oder mehreren Brillen stehen kann (z.B. über das Internet, unter Verwenden einer Bluetooth-Kommunikation usw.), um somit von der Brille Daten zu erhalten, die dem Ort der Brille entsprechen, wie er durch die Brille bereitgestellt wird, z.B. basierend auf einem Betätigen eines GPS-Transceivers auf der Brille, um ihren Ort zu identifizieren. Zusätzlich oder anstelle von einem Verwenden eines GPS-Empfängers kann eine Kamera z.B. auf der Anzeige und/oder in Kommunikation mit dem Anzeigegerät derart betätigt werden, dass sie Bilder über ihre Umgebung sammelt und eine Objekterkennungssoftware auf den Bildern ausführt, um die Brille zu identifizieren und/oder deren Ort zu identifizieren (z.B. indem die Brille identifiziert wird und der Kaffeetisch als ein Objekt, auf dem die Brille angeordnet ist, identifiziert wird).
  • Als letztes zeigt 11 ein Bild 1100 mit einem Hinweis 1102, dass Produktpiraterie illegal ist. Somit kann in einem Ausführungsbeispiel das Bild 1000 in einen Frame eingeschlossen sein, der z.B. mit Frames von 3D-Filmbildern überlappt ist, welche auf einer Projektoranzeige eines Kinos dargestellt werden, so dass nach Betreten des Kinos, wenn dem Benutzer Brillen für das Betrachten der 3D-Filme zur Verfügung gestellt werden, ein Benutzer, der keine Brille trägt, wird, sobald dieser versucht, den 3D-Film zu betrachten und/oder eine Produktpiraterie-Version des 3D-Films, wie in dem Kino unter Verwenden einer Videokamera aufzuzeichnen, die Frames des 3-D Filmes ohne die Brille, die vom Kino bereitgestellt wird, (welche z.B. mit der Bildwiederholrate und/oder den Darstellungszeiten der Frames des 3D-Film synchronisiert werden) nicht sehen würde und stattdessen nur in der Lage wäre, die Mitteilung “Produktpiraterie ist illegal” wahrzunehmen.
  • Obwohl nun in den 911 gezeigt, ist anzumerken, dass in einigen Ausführungsbeispielen anstelle von z.B. Instruktionen zum Betrachten eines “verborgenen” Inhalts und/oder Mitteilungen darüber, dass Produktpiraterie illegal ist, z.B. Werbebilder verwendet werden können. Beispielsweise kann ein Bild verwendet werden, das eine Werbung für einen Softdrink zeigt, so dass ein Benutzer mit seinem bloßen Auge, ohne Hilfe durch die Brille die Werbung sehen wird. Weiterhin können in derartigen Ausführungsbeispielen derartige “statische” Bilder nichts weiter als ein Ausblendungs- (z.B. schwarzer) Bildschirm ohne Text oder darin enthaltene feststellbare Bilder sein.
  • Ohne Bezug auf irgendeine besondere Figur, ist verständlich, dass in einigen Ausführungsbeispielen ein Paar von elektronischen Brillengläsern, die konfiguriert sind für ein Ausführen der vorliegenden Prinzipien, wenigstens einen Knopf darauf haben kann (wie z.B. auf einem Bügel des Rahmens der Brille) für z.B. Fälle, in denen die Brille und/oder ein Benutzer, der damit assoziiert ist, verifiziert wurde, mehrere Inhalte unter Verwendung der Brille betrachten zu dürfen, deren entsprechenden Frames, wie oben beschrieben, mit z.B. einem statischen Bild überlappt wurden. In derartigen Fällen kann ein Benutzer den Knopf auf den Gläsern auswählen (und/oder in anderer Weise ein entsprechendes Kommando ausgeben, wie z.B. Verwenden einer Spracheingabe) damit die Brille ihren Betrieb von einem Erlauben eines Wahrnehmens eines ersten der “verborgenen” Inhalte zu einem Erlauben eines Wahrnehmens eines zweiten der “verborgenen” Inhalte ändern kann, so dass ein Benutzer wie gewünscht zwischen der Wahrnehmung zweier “verborgener” Inhalte unter Verwenden der Brille wechseln und/oder hin und her umschalten kann. Man beachte somit, dass das Bereitstellen eines entsprechenden Audios, das mit jedem des ersten und zweiten “verborgenen” Inhalts durch die Brille korrespondiert, auch hin und her geschaltet werden kann, wenn das Audiosignal verfügbar ist, wie die entsprechenden Inhalte zum Wahrnehmen hin und her geschaltet werden können.
  • Auch ohne Bezug auf irgendeine besondere Figur, ist verständlich, dass ein Gerät mit wenigstens teilweise transparenter Linse, die konfiguriert ist, um die vorliegenden Prinzipien auszuführen, es dem Licht nicht notwendigerweise ermöglichen muss, durch seine Linse mit einer festen und/oder konstanten Rate, die einer Bildwiederholrate von einem bestimmten Inhalt entspricht, zu passieren, um unter Verwenden des Gerätes betrachtet zu werden, sondern zusätzlich dazu oder anstelle dessen es das Gerät dem Licht ermöglichen kann, durch die Linse mit einer variablen Rate und/oder Änderungsrate zu passieren, die nichtsdestoweniger weiterhin mit der Darstellung von verschiedenen und/oder individuellen Einzelbilder des besonderen Inhalts, der unter Verwenden des Gerätes zu betrachten ist, synchronisiert wird. Somit ist es verständlich, dass in einigen Ausführungsbeispielen ein Gerät die vorliegenden Prinzipien unter Empfangen von Synchronisationsinformationen, gemäß den vorliegenden Prinzipien ausführen kann, die Informationen enthalten, welche die individuellen und/oder spezifischen Zeiten der Darstellung von individuellen Frames des Inhalts betreffen (z.B. zusätzlich zu oder anstelle von einem Empfangen von Informationen, die eine (z.B. fixierte) Bildwiederholrate der Darstellung des Inhalts betreffen). Weiterhin auch ohne Bezug auf irgendeine besondere Figur, ist verständlich, dass während der Zeiten, zu denen kein Frame des Inhalts zum Betrachten unter Verwendung der Brille, die hierin beschrieben ist, auf einer Anzeige dargestellt wird, die Linse(n) der Brillengläser derart betätigt werden können, dass es dem Licht ermöglicht wird, zu passieren (z.B. zu jeder Zeit), um somit Inhalte, die auf der Anzeige angezeigt werden, zu betrachten, welche auch mit dem bloßen Auge sichtbar sind. Somit kann, z.B. bevor und nachdem eine Darstellung von “verborgenem” Inhalt unter Verwendung der Brille sichtbar ist (z.B. vor dem Start eines Films und nachdem er beendet ist), die Brille derart betätigt werden, dass der Inhalt für das “bloße Auge” unter Verwenden der Brille sichtbar gemacht wird.
  • Weiterhin muss in einigen Ausführungsbeispiel ein Gerät (z.B. eine Brille), welches die vorliegenden Prinzipien ausführt, nicht notwendigerweise Synchronisationsdaten von einem anderen Gerät empfangen, die eine Bildwiederholrate des “verborgenen” Inhalts, welcher zwischen Frames des Inhalts, der ohne Brille sichtbar ist, verschachtelt ist, betreffen, sondern z.B. dass eine Kamera auf der Brille selbst Bilder irgendwelchen und/oder sämtlichen Inhalts (oder z.B. wenigstens einer Probe, die über eine Schwellwertzeitdauer dargestellt wird) sammeln kann, welcher auf der Anzeige (z.B. während einer gegebenen Zeit) dargestellt wird, und wobei die Brille Daten (z.B. die Bilder), die von der Kamera empfangen werden, analysieren kann, um zu identifizieren (z.B. unter Verwenden einer Inhaltserkennungssoftware), welche der gezeigten Frames mit einem “verborgenen” ersten Teil des Inhalts assoziiert werden, und welche der gezeigten Frames mit einem zweiten Teil des Inhalts assoziiert werden, und um entsprechend auch eine Bildwiederholrate zu identifizieren, die der Darstellung der Frames des ersten Teils des Inhalts entspricht, so dass ein Betrachten des ersten Teils des Inhalts unter Verwenden der Brille erlaubt wird, während ein Betrachten des zweiten Teils des Inhalts nicht erlaubt wird. Ferner kann noch in einigen Ausführungsbeispielen eine Rate der Synchronisation der Linse(n) mit einer Bildwiederholrate des “verborgenen” Inhalts der Brille bereits bekannt sein und/oder durch ein drittes Gerät, das mit der Brille kommuniziert, bereitgestellt werden, welche aber nicht notwendigerweise der Anzeige Anweisungen gibt und/oder eine Darstellung des Inhalts darauf steuert (z.B. ein Internet-Server).
  • Es kann nun ersichtlich sein, dass die vorliegenden Prinzipien in einem Ausführungsbeispiel bereitgestellt werden, z.B. zum Verschachteln von N unsynchronisierten Videoströmen in einer Darstellung auf einem 3D-Anzeigebildschirm sowie eines verschlüsselten Handshakes zwischen der aktiven 3D-Brille und der 3D-Anzeige, um einen unbefugten Eingriff zu verhindern. Somit würde ein Benutzer ohne die 3D-Brille den Inhalt für das “bloße Auge” sehen, während der Benutzer mit der 3D-Brille den entsprechend verschlüsselten Inhalt sehen würde. Beim Betrachten der 3D-Anzeige ohne die 3D-Brille, würde der Benutzer somit ein statisches oder bewegten Bild sehen, das sich nicht auf den 3D-Videoinhalt bezieht, wohingegen der Benutzer mit der 3D-Brille in der Lage sein würde, den 3D-Inhalt, der mit der Brille gepaart wurde, zu sehen.
  • Darüber hinaus ist es verständlich, dass in einigen Ausführungsbeispielen mehr als eine einzelne “verborgene” Videoquelle mit dem Datenstrom der Frames, die auf der 3D-Anzeige dargestellt werden, gekoppelt sein kann (z.B. bis zu zwölf Quellen), z.B. abhängig von dem Inhalt der Anzeigefähigkeiten einer besonderen Anzeige. Aber in jedem Fall ist es verständlich, dass in exemplarischen Ausführungsbeispielen der Inhalt für das “bloße Auge” mehr entsprechende Frames aufweist, als irgendwelche der “verborgenen” Inhalte, so dass ein Benutzer ohne Hilfe durch die elektronische Brille, die hierin offenbart wird, nicht in der Lage ist, den “verborgenen” Inhalt wahrzunehmen (z.B. anders als das mögliche Bemerken von nicht wahrnehmbarem und/oder nicht identifizierbarem Bildschirmflimmern oder einem unterschwelligem Effekt).
  • Ein 3D-Inhalt kann, selbst wenn er in einem Inhaltsdatenstrom zu “verbergen” ist, relativ zu einem Betrachten mit bloßem Auge, in einem empfangenen Inhaltsdatenstrom selbst eingebaut sein und/oder kann auf dem Anzeigegerät erzeugt und in einem freien Raum des 3D-Inhaltsdatenstroms eingeführt sein. Auch kann in einigen Ausführungsbeispielen das(die) eingeführte(n) Bild(er) Informationen enthalten, die einen Benutzer ohne Brille informieren können, dass er eine Brille benötigt, um den Inhalt zu betrachten, einen Benutzer ohne Brille informieren, dass es Brillen in der Nähe gibt, die gegenwärtig nicht von einem anderen benutzt werden und die von dem Benutzer benutzt werden können, um den “verborgenen” Inhalt zu betrachten, den Benutzer informieren, dass gegenwärtig keine Brillen für den Gebrauch zum Betrachten des “verborgenen” Inhalts verfügbar sind, einen Benutzer über gegenwärtige und/oder Echtzeit-Orte von verschiedenen besonderen Brillen, die verwendet werden können, um verschiedene “verborgene” Inhalte zu betrachten, die auf der Anzeige dargestellt werden, informieren, den Benutzer informieren, dass Produktpiraterie des Inhalts, der gekapert wird, illegal ist und Werbung enthalten, usw.
  • Zusätzlich ist es auch verständlich, dass Brillen gemäß den vorliegenden Prinzipien Sensoren und/oder Software für das Erkennen eines autorisierten Benutzers beinhalten können, um somit eine Multifaktor-Authentifizierung in einigen Ausführungsbeispielen zusammen mit einer Haupt- und/oder administrativen Zugriffsteuerung für ein Konfigurieren, welche Brillen und/oder Benutzer welchen Inhalt betrachten können, bereitzustellen. Z.B. kann eine Brille einen Benutzer automatisch und/oder dynamisch wahrnehmen und/oder kann der Benutzer aufgefordert werden, sich selbst manuell zu authentifizieren, um einen bestimmten Inhalt zu betrachten (z.B. durch Zugriffsniveaus gefiltert, um Dokumente zu sichern, durch Inhaltseinstufung gefiltert, usw.).
  • Vor einem Abschließen ist es verständlich, dass obwohl z.B. eine Softwareapplikation zum Ausführen der vorliegenden Prinzipien mit einem Gerät wie dem System 100 verkauft werden kann, die vorliegenden Prinzipien beispielsweise angewandt werden können, wo eine derartige Applikation z.B. von einem Server auf ein Gerät über ein Netzwerk wie dem Internet herunter geladen wird. Darüber hinaus können die vorliegenden Prinzipien beispielsweise angewandt werden, wo z.B. eine derartige Applikation auf einem computerlesbaren Speichermedium, das verkauft und/oder bereitgestellt wird, verkörpert ist, wobei das computerlesbare Speichermedium kein transitorisches Signal und/oder per se ein Signal ist.
  • Während die besondere Aktualisierung eines Gerätes zum Betrachten erster Inhaltsframmes, die auf einer Anzeige zwischen zweiten Inhaltsframes dargestellt werden hierin gezeigt und im Detail beschrieben wird, ist es verständlich, dass der Gegenstand, welcher durch die vorliegende Anmeldung offenbart wird, nur auf die Ansprüche begrenzt ist.

Claims (21)

  1. Ein Gerät, umfassend: einen Prozessor; wenigstens eine Linse, auf die der Prozessor zugreifen kann; und einen Speicher, auf den der Prozessor zugreifen kann und der Instruktionen enthält, die durch den Prozessor ausführbar sind zum: Empfangen von Synchronisationsinformationen von einem anderen Gerät; und basierend auf den Synchronisationsinformationen, Betätigen wenigstens einer Linse, um es sichtbarem Licht zu ermöglichen, diese zu Zeiten zu passieren, zu denen erste Frames eines ersten Inhalts dargestellt werden, und nicht zu Zeiten, zu denen zweite, von den ersten Frames verschiedene Frames eines zweiten, von dem ersten Inhalt verschiedenen Inhalts, dargestellt werden.
  2. Das Gerät nach Anspruch 1, wobei die Synchronisationsinformationen Informationen umfassen, die eine Bildwiederholrate zum Darstellen der ersten Frames des ersten Inhalts betreffen, und wobei die Instruktionen ausgeführt werden zum: Betätigen wenigstens einer Linse zum Synchronisieren einer Rate, mit der es die wenigstens eine Linse sichtbarem Licht ermöglicht, diese zu passieren, mit der Bildwiederholrate, basierend auf den Synchronisationsinformationen.
  3. Das Gerät nach Anspruch 1, wobei die Synchronisationsinformationen Informationen umfassen, die Zeiten betreffen, zu denen individuelle Frames der ersten Frames dargestellt werden.
  4. Das Gerät nach Anspruch 2, wobei die Bildwiederholrate eine erste Bildwiederholrate für die ersten Frames des ersten Inhalts ist, und wobei die Synchronisationsinformationen Informationen umfassen, die wenigstens eine zweite Bildwiederholrate für die zweiten Frames des zweiten Inhalts betreffen, um zwischen den ersten Frames des ersten Inhalts dargestellt zu werden.
  5. Das Gerät nach Anspruch 4, wobei die zweite Bildwiederholrate den zweiten Inhalt ohne Hilfe des Gerätes für einen Menschen wahrnehmbar macht, und wobei die erste Bildwiederholrate den ersten Inhalt für einen Menschen unter Verwendung des Gerätes wahrnehmbar macht.
  6. Das Gerät nach Anspruch 5, wobei die zweite Bildwiederholrate höher ist als die erste Bildwiederholrate.
  7. Das Gerät nach Anspruch 4, wobei die erste Bildwiederholrate und die zweite Bildwiederholrate entsprechend den ersten Inhalt und den zweiten Inhalt für einen Menschen unter Verwenden des Gerätes wahrnehmbar machen, während sie entsprechend zwischen dritten Frames eines dritten, von dem ersten Inhalt und dem zweiten Inhalt verschiedenen Inhalts dargestellt werden, wobei der dritte Inhalt für einen Menschen ohne die Hilfe des Gerätes wahrnehmbar ist.
  8. Das Gerät nach Anspruch 1, wobei die Synchronisationsinformationen Informationen umfassen, die eine Zeit betreffen, zu der eine Darstellung des ersten Inhalts beginnen wird.
  9. Das Gerät nach Anspruch 1, wobei die Instruktionen durch den Prozessor ausführbar sind zum: Empfangen eines Signals von einem anderen Gerät; in Reaktion auf das Empfangen des Signals und basierend auf den Synchronisationsinformationen, Betätigten wenigstens einer Linse derart, dass es sichtbarem Licht ermöglicht wird, diese zu Zeiten, zu denen die ersten Inhaltsframes dargestellt werden, zu passieren.
  10. Das Gerät nach Anspruch 2, wobei die wenigstens eine Linse derart betätigt wird, dass die Rate, mit der es wenigstens eine Linse sichtbarem Licht ermöglicht, diese zu passieren, mit der Bildwiederholrate synchronisiert wird, wenigstens teilweise basierend auf einer Betätigung der wenigstens einen Linse derart, dass es sichtbarem Licht nicht ermöglicht wird, diese während der Darstellung von zweiten Frames des zweiten Inhalts, der zwischen ersten Frames des ersten Inhalts dargestellt wird, zu passieren.
  11. Das Gerät nach Anspruch 1, wobei die Synchronisationsinformationen Informationen umfassen, die den Zugriff auf ein Audiosignal betreffen, das mit dem ersten Inhalt assoziiert ist.
  12. Ein Verfahren, umfassend: Austauschen von Authentifizierungsinformationen durch ein erstes Gerät mit einem zweiten Gerät, das unterschiedlich von dem ersten Gerät ist; teilweise basierend auf einer erfolgreichen Authentifizierung des ersten Gerätes, welche wenigstens teilweise auf dem Austauschen von Authentifizierungsinformationen basiert, Empfangen von Informationen von dem zweiten Gerät durch das erste Gerät, welche ein Darstellen eines ersten Inhalts auf einer Anzeige betreffen; und wenigstens teilweise basierend auf den Informationen, Betätigen des ersten Gerätes, um ein Betrachten des ersten Inhalts mit einer ersten Rate unter Verwenden des ersten Gerätes zu ermöglichen, wobei der erste Inhalt auf einer Anzeige dargestellt wird, wobei die erste Rate einer zweiten Rate entspricht, mit der erste Frames eines ersten Inhalts zwischen zweiten Frames eines zweiten Inhalts, der unterschiedlich zu dem ersten Inhalt ist, auf einer Anzeige dargestellt werden, wobei das erste Gerät derart betätigt wird, dass es ein Betrachten der zweiten Frames des zweiten Inhalts, der auf der Anzeige dargestellt wird, unterbindet.
  13. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei die empfangenen Informationen Informationen umfassen, welche eine Frequenz betreffen, welche die erste Rate einstellt und Informationen, die ein Zugreifen auf ein Audiosignal, das mit dem ersten Inhalt assoziiert ist, betreffen.
  14. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei die ausgetauschten Authentifizierungsinformationen biometrische Informationen umfassen, welche einen besonderen Benutzer betreffen.
  15. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei das erste Gerät derart betätigt wird, dass es ein Betrachten der zweiten Frames wenigstens teilweise basierend auf einer Betätigung des ersten Gerätes unterbindet, um zu verhindern, dass sichtbares Licht während der Darstellung der zweiten Frames auf einer Anzeige durch wenigstens einen Linsenabschnitt des ersten Gerätes passiert.
  16. Ein erstes Gerät, umfassend: einen Prozessor; eine Anzeige, auf die der Prozessor zugreifen kann, und einen Speicher, auf den der Prozessor zugreifen kann, und der Instruktionen enthält, die durch den Prozessor ausführbar sind zum: Darstellen, in wenigstens einem Bereich der Anzeige, einer Vielzahl von Frames eines ersten Inhalts zwischen entsprechenden Frames eines zweiten Inhalts, die auch wenigstens in dem Bereich darstellt werden, wobei der zweite Inhalt unterschiedlich zu dem ersten Inhalt ist.
  17. Das erste Gerät nach Anspruch 16, wobei das erste Gerät einen Inhaltsdatenstrom von einem zweiten Gerät empfängt, welches unterschiedlich zu dem ersten Gerät ist, wobei der Inhaltsdatenstrom eine Vielzahl von Frames eines ersten Inhalts umfasst, die zwischen entsprechenden Frames eines zweiten Inhalts verschachtelt sind.
  18. Das erste Gerät nach Anspruch 16, wobei das erste Gerät den ersten Inhalt separat vom Empfang des zweiten Inhalts empfängt und eine Vielzahl von Frames des ersten Inhalts zwischen entsprechende Frames des zweiten Inhalts für eine Darstellung auf der Anzeige verschachtelt.
  19. Das erste Gerät nach Anspruch 18, wobei die Vielzahl von Frames des ersten Inhalts jeweils das gleiche Bild in jedem einzelnen Frame der Vielzahl von Frames des ersten Inhalts zeigen, wobei das gleiche Bild Instruktionen umfasst, wie der zweiten Inhalt wahrgenommen werden kann.
  20. Das erste Gerät nach Anspruch 16, wobei die Instruktionen ausführbar sind zum: Übertragen von Informationen zu einem zweiten Gerät, welche die Rate der Darstellung der Frames des zweiten Inhalts betreffen.
  21. Das erste Gerät nach Anspruch 20, wobei die Instruktionen ausführbar sind zum: Authentifizieren des zweiten Gerätes, das dieses durch eine Person dazu verwendet zu werden, den zweiten Inhalt unter Verwenden des zweiten Gerätes wahrzunehmen; Authentifizieren eines dritten Gerätes, das dieses durch eine Person dazu verwendet zu werden, um unter Verwenden des dritten Gerätes einen dritten Inhalt wahrzunehmen, der wenigstens in dem Bereich dargestellt wird; und Darstellen, wenigstens in dem Bereich der Anzeige, von einer Vielzahl von Frames des ersten Inhalts zwischen entsprechenden Frames des dritten Inhalts, der auch wenigstens in dem Bereich dargestellt wird, wobei sich der dritte Inhalt von dem ersten Inhalt und dem zweiten Inhalt unterscheidet.
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