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Die Erfindung betrifft eine elektrolumineszierende
Vorrichtung, welche einen ersten Satz an Bändern und einen zweiten Satz
an Bändern
umfasst, die derart angeordnet sind, dass sie ein zweidimensionales
Geflecht mit Kreuzungspunkten zwischen den Bändern des ersten Satzes und
Bändern
des zweiten Satzes ausbilden, wobei wenigstens ein Satz an Bändern eine
lichtemittierende Substanz enthält,
die Licht emittiert, wenn eine Spannung zwischen den ersten Satz
an Bändern
und zweiten Satz an Bändern
angelegt wird.
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Elektrolumineszierende Vorrichtungen
sind Strukturen, die Licht emittieren, wenn ein elektrisches Feld
angelegt wird. Bei Anlegen einer entsprechenden Spannung, typischerweise
einige Volt, an zwei gegenüberliegende
Elektroden der elektrolumineszierenden Vorrichtung werden positive
und negative Ladungsträger
injiziert, die zu einer elektrolumineszierenden Schicht wandern,
dort rekombinieren und dabei Licht erzeugen. Bekannte Beispiele
für eine
derartige Vorrichtung sind Licht-emittierenden Dioden basierend
auf GaP oder anderen III-V-Halbleitern.
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Obwohl diese elektrolumineszierenden
Vorrichtung sehr effizient sind, können sie nicht einfach und
wirtschaftlich in großen
Anzeigesystemen verwendet werden.
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Abhilfe bieten hier organische licht-emittierende
Dioden, sogenannte OLEDs. Organische licht-emittierende Dioden sind
aus mehreren Funktionsschichten aufgebaut. In „Philips Journal of Research,
1998, 51, 467" ist
ein typischer Aufbau einer OLED beschrieben. Ein typischer Aufbau
umfasst eine Schicht ITO (Indium Tin Oxide) als transparente Elektrode
(Anode), eine leitende Polymerschicht, eine elektrolumineszierende
Schicht, d. h. eine Schicht aus einem lichtemittierenden Material,
insbesondere aus einem lichtemittierenden Polymer, und eine Elektrode
aus einem Metall, vorzugsweise ein Metall mit geringer Austrittsarbeit,
(Kathode). Ein derartiger Aufbau ist üblicherweise auf einem Substrat, meist
Glas, aufgebracht. Durch das Substrat erreicht das erzeugte Licht
den Betrachter. Eine OLED mit einem licht-emittierenden Polymer
in der elektrolumineszierenden Schicht wird auch als polyLED oder PLED
bezeichnet.
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Derartige elektrolumineszierende
Vorrichtungen können
nicht nur mit einer großen
Bildschirmdiagonalen, sondern auch mit einer geringen Tiefe hergestellt
werden. Bei Verwendung eines geeigneten Substrats, beispielsweise
einer Polymerfolie, können sogar
flexible elektrolumineszierende Vorrichtungen erhalten werden.
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Eine flexible elektrolumineszierende
Vorrichtung auf Basis einer polyLED ist beispielsweise aus der
US 5,962,967 bekannt. Die
elektrolumineszierende Vorrichtung weist eine gewebte Struktur aus
zwei verschiedenen zentrosymmetrischen Fasern auf. Jede dieser Fasern
enthält
ein elektrisch leitendes Element und wenigstens eine der beiden
Fasern weist eine Beschichtung aus einem licht-emittierenden Polymer
auf. Wird an die beiden elektrisch leitenden Elemente ein elektrisches
Feld angelegt, so emittiert das licht-emittierende Polymer an den
Kreuzungspunkten der beiden Fasern Licht.
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Für
die Effizienz einer OLED ist die Grenzfläche bzw. der Kontakt zwischen
zwei Schichten entscheidend. Je besser der Kontakt, desto effizienter
ist die elektrolumineszierende Vorrichtung. Insbesondere eine elektrolumineszierende
Vorrichtung aus einer Faser, die nur aus einem elektrisch leitenden
Element besteht, und einer Faser mit einer Beschichtung aus einem
licht-emittierenden Polymer ist nicht sehr effizient, da zwei sehr
unterschiedliche Materialien miteinander in Kontakt stehen.
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Nachteilig bei einer derartigen elektrolumineszierenden
Vorrichtung ist weiterhin, dass die Lichtemission nur in Bereichen
mit engem Kontakt zwischen den beiden Fasern stimuliert wird.
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Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine verbesserte elektrolumineszierende Vorrichtung mit
bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
eine elektrolumineszierende Vorrichtung, welche einen ersten Satz
an Bändern
und einen zweiten Satz an Bändern umfasst,
die derart angeordnet sind, dass sie ein zweidimensionales Geflecht
mit Kreuzungspunkten zwischen den Bändern des ersten Satzes und
Bändern
des zweiten Satzes ausbilden, wobei die Bänder jeweils aus einer Abfolge
von Schichten bestehen und wenigstens ein Satz an Bändern eine
lichtemittierende Substanz enthält,
die Licht emittiert, wenn eine Spannung zwischen den ersten Satz
an Bändern
und zweiten Satz an Bändern
angelegt wird.
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Im Gegensatz zu den bekannten zentrosymmetrischen
Fasern weisen die Bänder
einen spiegelsymmetrischen Schichtaufbau auf. Durch den dadurch
bedingten im wesentlichen rechteckigen Querschnitt der Bänder wird
die Kontaktfläche
zwischen zwei verschiedenen Bändern
vergrößert.
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Durch die vorteilhafte Ausführung gemäß Anspruch
2 wird ein enger Kontakt zwischen den beiden Bändern erzeugt. Dies wird erreicht
in dem zwei gleichartige, nämlich
organische, Materialien miteinander in Kontakt stehen. Dadurch wird
auch der Ladungstransport effizienter und es gelangen mehr Ladungsträger zur
elektrolumineszierenden Schicht. Dadurch wird nicht nur mehr Licht
erzeugt, sondern auch der Bereich Lichtemission vergrößert.
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Die vorteilhaft ausgewählten organischen Materialien
gemäß Anspruch
3 sind entweder effektive Licht-emittierende Substanzen, Löcher-leitende Materialien,
Elektronenleitende Materialien oder geeignete Substratmaterialien.
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Durch die vorteilhafte Ausgestaltung
des ersten Satzes an Bändern
gemäß der Ansprüche 4 bis
6 und des zweiten Satzes an Bänder
gemäß der Ansprüche 7 bis
9 werden Bänder
erhalten, die zusammen in einem Geflecht durch eine erhöhte Kontaktfläche und
einen engen Kontakt eine effektive Lichterzeugung auf Basis von
Elektrolumineszenz ermöglichen.
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Durch die vorteilhafte Ausgestaltung
des zweiten Satzes an Bändern
gemäß der Ansprüche 10 und
11 können
die Emissionseigenschaften der elektrolumineszierenden Vorrichtung
weiter verbessert, in dem sie einen Farbfilter und/oder eine Diffusionssperrschicht
aufweist.
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Im folgenden soll anhand von sechs
Figuren und acht Ausfuhrungsbeispielen die Erfindung näher erläutert werden.
Dabei zeigt
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1 eine
Aufsicht auf eine erfindungsgemäße elektrolumineszierende
Vorrichtung,
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2 im
Querschnitt ein erfindungsgemäßes Kathodenband,
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3 im
Querschnitt ein weiteres erfindungsgemäßes Kathodenband,
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4 im
Querschnitt ein erfindungsgemäßes Anodenband,
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5 im
Querschnitt ein weiteres erfindungsgemäßes Anodenband und
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6 im
Querschnitt noch ein weiteres erfindungsgemäßes Anodenband.
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Gemäß 1 weist eine erfindungsgemäße elektrolumineszierende
Vorrichtung ein zweidimensionales Geflecht aus Bändern auf. Die Bänder umfassen
einen ersten Satz an Bänder,
welche auch als Kathodenbänder 1 bezeichnet
werden können
und zweiten Satz an Bändern,
die auch als Anodenbänder 2 bezeichnet
werden können.
Wie aus 1 deutlich wird,
sind die Bänder
derart angeordnet, dass ein zweidimensionales Geflecht bzw. Array
aus Kreuzungspunkten erhalten wird, indem jedes Kathodenband 1 ein
bestimmtes Anodenband 2 nur einmal kreuzt und umgekehrt.
In diesem Geflecht wird an jedem zweiten Kreuzungspunkt Licht erzeugt.
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Alternativ kann ein Geflecht andere
gewebte Muster aufweisen, so kann beispielsweise ein Geflecht erzeugt
werden, bei dem ein Anodenband 2 jeweils drei Kathodenbänder 1 überspannt.
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In 2 ist
im Querschnitt eine Ausführungsform
eines Kathodenbands 1 gezeigt. Ein Kathodenband 1 weist
ein flexibles Substrat 3, welches vorzugsweise ein organisches
Polymer wie Polyamid enthält,
auf. An das Substrat 3 grenzt eine erste Elektrode 4,
beispielsweise in Form einer elektrisch leitenden Schicht aus einem
Metall wie Aluminium, Kupfer, Silber oder Gold, einer Legierung
oder n-dotiertem Silicium. Es ist vorteilhaft, dass die zweite Elektrode 4 zwei
oder mehr Schichten aufweist. Es ist dabei insbesondere bevorzugt,
dass die zweite Elektrode 4 eine erste Schicht, welche
an das Substrat 3 grenzt, aus Aluminium, Kupfer, Silber
oder Gold und eine zweite Schicht aus einem Erdalkalimetall, wie beispielsweise
Cäsium,
Calcium oder Barium, enthält.
Alternativ kann die zweite Schicht eine Schicht aus Biphenyl enthalten,
die mit einem Alkalimetall, vorzugsweise Cäsium, dotiert ist.
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In einer weiteren möglichen
Ausführungsform
enthält
die erste Elektrode 4 vier leitfähige Schichten. Die erste Schicht,
welche an das Substrat 3 grenzt, enthält Aluminium. Die zweite Schicht
enthält
Aluminium und SiO2 und zwar in einem Molverhältnis Al/SiO2 von 3:1. Die dritte Schicht, welche an die
zweite Schicht grenzt, enthält
Aluminium. Die vierte Schicht enthält das Erdalkalimetall. Mit
Hilfe dieses Aufbaus der ersten Elektrode 4 wird durch
destruktive Interferenz die Reflexion von Umgebungslicht reduziert
und so der Bildkontrast der elektrolumineszierenden Vorrichtung
verbessert.
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In einer weiteren möglichen
Alternative enthält
die erste Elektrode 4 mehrere Schichten von denen eine
aus einem Material mit hohem Brechungsindex, vorzugsweise ZnS, ist.
Eine derartige erste Elektrode 4 weist eine erste Schicht,
welche an das Substrat 3 grenzt, aus dem Material mit hohem
Brechungsindex auf. An diese erste Schicht grenzt die zweite Schicht
aus einem Metall, insbesondere Silber, und an die zweite Schicht
grenzt die dritte Schicht, die das Erdalkalimetall oder Alkalimetall-dotiertes
Biphenyl enthält.
Durch diesen Aufbau wird die erste Elektrode 4 transparent,
d. h. durchlässig
für das
in der elektrolumineszierenden Vorrichtung erzeugte Licht.
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An die erste Elektrode 4 grenzt
eine erste organische Schicht 5, welche eine Lichtemittierende Substanz
enthält.
Die erste organische Schicht 5 ist in dieser Ausführungsform
die elektrolumineszierende Schicht der elektrolumineszierenden Vorrichtung.
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Die Licht-emittierende Substanz kann
beispielsweise ein Licht-emittierendes organisches Polymer wie beispielsweise
Poly(p-Phenylvinylen) (PPV) oder ein substituiertes PPV, wie zum
Beispiel dialkoxysubstituiertes PPV, enthalten. Alternativ können beispielsweise
auch Polypyrrole, Polythiophene, Polyaniline sowie substituierte
und/oder dotierte Derivate dieser Polymere als Licht-emittierende
Substanzen verwendet werden. Weitere geeignete Licht-emittierende
Polymere sind beispielsweise Poly[2-(6-Cyano-6-methylheptyloxy)-1,4-phenylen (CN-PPP),
Poly[9,9-dihexylfluorenyl-2,7-diyl],
Poly[9,9-di-(2-ethylhexyl)-fluorenyl-2,7-diyl] oder Poly[9,9-dioctylfluorenyl-2,7-diyl].
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Alternativ können auch Licht-emittierende Copolymere
wie beispielsweise Poly[9,9'-dioctylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(1,4-vinylphenylen)],
Poly[9,9'-dihexylfluoren)-co-(N,N-di(phenyl)-N,N-di(p-butylphenyl)-1,4-diaminobenzol)],
Poly[9,9'-dihexylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(1,4-benzo-[2,1',3]thiadiazol)],
Poly[9,9'-dihexylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(2,5
p-xylol)], Poly[9,9'-dioctylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(3,5-pyridin)],
Poly[9,9'-dihexylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(9,9'-{5-pentenyl}-fluorenyl-2,7-diyl)]
oder Poly[9,9'-dioctylfluorenyl-2,7-diyl)-co-(6,6'-{2,2'-bipyridin})] als
Licht-emittierende Substanz in der ersten organischen Schicht 5 verwendet
werden.
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Weitere geeignete Licht-emittierende
Substanzen, welche sich in der ersten organischen Schicht 5 befinden
können,
sind Licht-emittierende Oligomere wie beispielsweise 4,4'-Bis(9-ethyl-3-carbazovinylen)-1,1'biphenyl, 9,10-Di[(9-ethyl-3-carbazoyl)-vinylenyl]-anthracen, 4,4'-Bis(diphenylvinylenyl)-biphenyl
oder 1,4-Bis(9-ethyl-carbazovinylen-2-methoxy-5-(2-ethylhexyloxy)benzol.
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Alternativ kann die organische Schicht 5 als Licht-emittierende
Substanz einen Metallkomplex mit wenigstens einem organischen Liganden
wie beispielsweise Aluminiumoxinat (Alg3),
Bis-(2-methyl-8-chinolinolato)-4-(phenyl-phenolato)-aluminium-(III)
(BAlq), Tris(2-phenylpyridin)iridium (Ir(ppy)3), Iridium(III)bis(2-(4,6-difliiorophenyl)-pyridinato-N,C2)piccolinat (FIrpic), Europium(III)-Komplexe wie
zum Beispiel Tris(benzoylacetonato)mono(1,10-phenthrolin)-europium
oder Tris-(benzoylacetonato) mono(5-amino-1,10-phenthrolin}-europium,
Borate wie Lithiumtetra(8-hydroxychinolinato)-borat
oder Lithiumtetra(2-methyl-8-hydroxychinolinato)-borat sowie Zink-Komplexe
wie Bis(8-hydroxychinolinato)-zink oder Bis(2-methyl-8-hydroxychinolinato)-zink
enthalten. Es ist auch möglich,
dass die organische Schicht 5 mehrere, vorzugsweise drei,
Metallkomplexe, die Licht in unterschiedlichen Farben emittieren,
enthält.
In dieser Ausführungsform
kann die organische Schicht 5 beispielsweise Tris-(benzoylacetonato)
mono(5-amino-1,10-phenthrolin)-europium als rot-emittierenden Metallkomplex,
Alg3 als grün-emittierenden Metallkomplex
und Bis(2-methyl-8-hydroxychinolinato)-zink als blau-emittierenden
Metallkomplex enthalten und weißes
Licht emittieren.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Kathodenbands 1 gezeigt. In dieser Ausführungsform
sind zwei organische Schichten 5, 6 auf der ersten
Elektrode 4 aufgebracht. In dieser Ausführungsform fungiert die erste
organische Schicht 5 als Elektronen-leitende Schicht und
enthält
ein Elektronen-leitendes Material wie beispielsweise ein leitfähiges Polymer,
ein leitfähiges
Oligomer, ein Metallkomplex oder einen Heterozyklus. Die Materialien
können
gegebenenfalls Substituenten und/oder Dotierungen aufweisen. Ein
geeignetes Material kann ein Oxadiazol, ein Oxazol, ein Isoxazol,
ein Thiazol, ein Isothiazol, ein Thiadiazol, 1,2,3 Triazol, ein
1,3,5 Triazin, Chinoxalin, ein Oligopyrrol, ein Polypyrrol, ein Phenylenvinylen-Oligomer
ein Phenylenvinylen-Polymer, ein Vinylcarbazol-Oligomer, ein Vinylcarbazol-Polymer,
ein Fluoren-Oligomer, ein Fluoren-Polymer, Phenylacetylen-Oligomer,
ein Phenylacetylen-Polymer,
ein Phenylen-Oligomer, ein Phenylen-Polymer, ein Oligothiophen,
ein Polythiophen, ein Polyacetylen oder Oligoacetylen umfassen.
Ein geeignetes Elektronenleitendes Material ist beispielsweise 2-Biphenyl-5-(4-tert.-butylphenyl)-3,4-oxadiazol (PBD).
Entsprechend ihrer Elektronen-leitenden Eigenschaft, verhindern
diese Materialien auch den Transport von Löchern durch die erste organische Schicht 5 in
Richtung Kathode.
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Die zweite organische Schicht 6 fungiert
in dieser Ausführungsform
als elektrolumineszierende Schicht und enthält die Licht-emittierende Substanz.
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4 zeigt
im Querschnitt eine Ausführungsform
eines Anodenbands 2. Ein Anodenband 2 weist ein
flexibles Substrat 3, welches vorzugsweise ein organisches
Polymer wie Polyamid enthält,
auf. An das Substrat 3 grenzt eine zweite Elektrode 7, vorzugsweise
in Form einer transparenten, elektrisch leitenden Schicht aus ITO.
An die zweite Elektrode 7 grenzt eine dritte organische
Schicht B. Die dritte organische Schicht 8 fungiert als
Löcher-leitende Schicht
und enthält
beispielsweise ein leitfähiges
Polymer, ein leitfähiges
Oligomer oder ein Amin. Die Materialien können gegebenenfalls Substituenten und/oder
Dotierungen aufweisen. Ein geeignetes Material kann ein tertiäres Amin,
ein tertiäres
aromatisches Amin, ein arylamin-haltiges Polymer, ein Oligothiophen,
ein Polythiophen, ein Oligopyrrol, ein Polypyrrol, ein Oligophenylenvinylen,
ein Phenylenvinylen-Polymer, ein Vinylcarbazol-Oligomer, ein Vinylcarbazol-Polymer,
ein Fluoren-Oligomer, ein Fluoren-Polymer, ein Phenylenacetylen-Oligomer,
ein Phenylenacetylen-Polymer, ein Oligophenylen, ein Polyphenylen,
ein Acetylenoligomer, ein Polyacetylen, ein Phthalocyanin oder ein
Porphyrin umfassen. Vorzugsweise werden Polyethylendioxythiophen (PDOT),
N,N'- Bis(3-methylphenyl)-N,N'-bis(phenyl)benzidin
(TPD), 4,4'-Bis(carbazol-9-yl)biphenyl (CBP)
oder N,N'-Di-[(1-naphthyl)-N,N'-diphenyl]-(1,1'-biphenyl)-4,4'-diamin (α-NPD) als Löcher-leitende
Materialien verwendet. Entsprechend ihrer Löcher-leitenden Eigenschaft
verhindert die dritte organische Schicht 8, dass Elektronen
durch die dritte organische Schicht 8 in Richtung Anode
wandern. In einer alternativen Ausführungsform kann die zweite
Elektrode 7 ein Loch-leitendes Material enthalten. Zur
Erhöhung
der Leitfähigkeit
kann die zweite Elektrode 7 neben dem Loch-leitenden Material Metallfäden enthalten.
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5 zeigt
im Querschnitt ein weiteres erfindungsgemäßes Anodenband 2.
In dieser Ausführungsformn
befindet sich eine zusätzliche
Schicht 9 zwischen dem Substrat 3 und der zweiten
Elektrode 7. Diese zusätzliche
Schicht 9 kann beispielsweise ein Pigment enthalten und
somit als Farbfilter fungieren. Alternativ kann sich zwischen Substrat 3 und
der zweiten Elektrode 7 eine zusätzliche Schicht 9 aus SiO2 befinden. Diese zusätzliche Schicht 9 aus
SiO2 fungiert als Diffusionssperrschicht.
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Prinzipiell ist es möglich, dass
nicht die Kathodenbänder 1,
sondern die Anodenbänder 2 die lichtemittierende
Substanz enthalten. In dieser Ausführungsform weisen die Kathodenbänder einen
Aufbau gemäß 2 auf und die erste organische Schicht 5 enthält ein Elektronen-leitendes
Material. Die Anodenbänder 2 können einen
Aufbau gemäß 6 aufweisen In dieser Ausführungsform
weist das Anodenband 2 ein Substrat 3, eine zweite
Elektrode 7, eine dritte organische Schicht 8 und
eine vierte organische Schicht 10, die an die dritte organische
Schicht 8 grenzt, auf. In dieser Ausführungsform enthält die dritte
organische Schicht 8 ein Löcher-leitendes Material und
die vierte organische Schicht 10 enthält die Licht-emittierende Substanz. Alternativ
kann sich zwischen dem Substrat 3 und der zweiten Elektrode 7 noch
die zusätzliche
Schicht 9 befinden. Es ist auch möglich, dass die dritte organische
Schicht 8 die Lichtemittierende Substanz und die vierte
organische Schicht 10 ein Elektronen-leitendes Material
enthält.
Alternativ können
weitere organische Schichten auf der vierten organischen Schicht
aufgebracht sein.
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Zur Herstellung einer elektrolumineszierenden
Vorrichtung werden zunächst
die Kathodenbänder 1 und
die Anodenbänder 2 hergestellt.
Zur Herstellung eines Kathodenbandes 1 werden zunächst die
entsprechenden Materialien für
die erste Elektrode 4 und die erste und ggf. die zweite
organische Schicht 5, 6 in der entsprechenden
Reihenfolge auf ein großflächiges Substrat 3 abgeschieden.
Anschließend
wird der erhaltene Schichtaufbau in Streifen, vorzugsweise mit einer
Breite zwischen 200 und 500 μm,
geschnitten und so die Kathodenbänder 1 erhalten.
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Analog werden die Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf einem großflächigen Substrat 3,
die entsprechenden Materialien für
die zweite Elektrode 7, die dritte organische Schicht 8 und
ggf. die zusätzliche
Schicht 9 und die vierte organische Schicht 10 in
der entsprechenden Reihenfolge abgeschieden werden. Anschließend wird
der erhaltene Schichtaufbau in Streifen, vorzugsweise mit einer
Breite zwischen 200 und 500 μm,
geschnitten und so die Anodenbänder 2 erhalten.
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Die Breite der Kathodenbänder 1 und
der Anodenbänder 2 ist
abhängig
von der gewünschten
Zeilen- und Spaltenzahl in der fertigen elektrolumineszierenden
Vorrichtung. Die Breite der Kathodenbänder 1 kann dabei
der Breite der Anodenbänder 2 entsprechen,
aber auch größer oder
kleiner sein. Der Querschnitt der Bänder ist beliebig, aber durch
den schichtweisen Aufbau der Bänder
vorzugsweise rechteckig, rechteckig mit abgerundeten Kanten oder trapezförmig.
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Aus den Kathodenbänder 1 und den Anodenbändern 2 wird
eine elektrolumineszierende Vorrichtung gewebt, in dem die Kathodenbänder 1 oder die
Anodenbänder 2 als
Webfaden und das jeweils andere Band als Kettfaden verwendet wird.
Dabei können
auch unterschiedliche Kathodenbänder 1 bzw.
Anodenbänder 2 in
einer elektrolumineszierenden Vorrichtung als Kettfaden bzw. Webfaden
verwendet werden.
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Zur Stabilisierung des erhaltenen
zweidimensionalen Geflechts kann dieses zwischen zwei Glasplatten
gelegt werden. Die Glasplatten werden bei Temperaturen von um die 80 °C zusammengepresst,
um einen engen Kontakt zwischen den Kathodenbändern 1 und Anodenbändern 2 herzustellen. Anschließend werden
die Glasplatten mit einem Kleber gasdicht verschlossen. Der Kleber
kann beispielsweise thermisch oder durch Bestrahlung mit UV-Licht
ausgehärtet
werden.
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Alternativ kann das zweidimensionale
Geflecht zwischen zwei Folien, beispielsweise Polycarbonatfolien,
laminiert werden.
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Weiterhin kann ein Zirkularpolarisator
in das Laminat aus zweidimensionalem Geflecht und Glass bzw. Polycarbonatfolie
eingebracht werden, der einfallendes Umgebungslicht absorbiert und
so den Kontrast erhöht.
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Prinzipiell ist es auch möglich, dass
das Substrat 3 eine metallische Folie, beispielsweise aus
Aluminium, ist und somit neben der Substratfunktion auch die Funktion
einer Elektrode ausübt.
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Im folgenden werden Ausführungsformen der
Erfindung erläutert,
die beispielhafte Realisierungsmöglichkeiten
darstellen.
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Ausführungsbeispiel 1
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 200 nm
dicke Schicht aus Aluminium und eine 5 nm dicke Schicht aus Barium
als erste Elektrode 4 abgeschieden wurden. Auf die erste
Elektrode 4 wurde eine 80 nm dicke erste organische Schicht 5 aus
PPV abgeschieden. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 300 μm breite Streifen geschnitten.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 100
nm dicke SiO2-Schicht als zusätzliche Schicht 9 abgeschieden
wurde. Auf die zusätzliche Schicht 9 wurde
eine 150 nm dicke zweite Elektrode 7 aus ITO abgeschieden.
Auf die zweite Elektrode 7 wurde eine 200 nm dicke dritte
organische Schicht 8 aus PDOT aufgebracht. Die erhaltene
beschichtete Polyamid-Folie wurde in 400 μm breite Streifen geschnitten.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die Kathodenbänder 1 als
Kettfaden und die Anodenbänder 2 als
Webfaden verwendet wurden. Das erhaltene Geflecht wurde zwischen
zwei gegenläufige
Rollen gelegt und bei einem Druck größer 100 N zusammengepresst. Anschließend wurde
das zweidimensionale Geflecht zwischen zwei Polycarbonatfolien laminiert
und mit elektrischen Anschlüssen
versehen, so dass eine flexible elektrolumineszierende Vorrichtung
erhalten wurde, die an jedem zweiten Kreuzungspunkt orangefarbenes
Licht emittierte.
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Ausführungsbeispiel 2
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 200 nm
dicke Schicht aus Aluminium und eine 5 nm dicke Schicht aus Barium
als erste Elektrode 4 abgeschieden wurden. Auf die erste
Elektrode 4 wurde eine 150 nm dicke erste organische Schicht 5 aus
Polythiophen abgeschieden. Anschließend wurde die beschichtete
Polyamid-Folie in 200 μm
breite Streifen geschnitten.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 100
nm dicke SiO2-Schicht als zusätzliche Schicht 9 abgeschieden
wurde. Auf die zusätzliche Schicht 9 wurde
eine 150 nm dicke zweite Elektrode 7 aus ITO abgeschieden.
Auf die zweite Elektrode 7 wurde eine 200 nm dicke dritte
organische Schicht 8 aus PDOT abgeschieden. Auf die dritte
organische Schicht 8 wurde eine 80 nm dicke, vierte organische Schicht 10 aus
PPV abgeschieden.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die Kathodenbänder 1 als
Webfaden und die Anodenbänder 2 als
Kettfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlüssen versehen
und zwischen zwei 1 mm dicke Glasplatten getan, welche anschließend bei
Temperaturen von 80 °C
zusammengepresst und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der durch
Bestrahlung mit UV-Licht aushärtete,
abgedichtet wurden. Es wurde eine elektrolumineszierende Vorrichtung
erhalten wurde, die an jedem zweiten Kreuzungspunkt orangefarbenes Licht
emittierte.
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Ausführungsbeispiel 3
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine erste Elektrode 4 aus
drei Schichten abgeschieden wurde. Die erste Schicht, welche an
das Substrat 3 grenzte, enthielt eine 20 nm dicke Schicht
aus ZnS, die zweite Schicht enthielt eine 20 nm dicke Schicht aus
Ag und die dritte Schicht enthielt eine 10 nm dicke Schicht Biphenyl,
welches mit Cäsium
dotiert war. Auf die erste Elektrode 4 wurde eine erste
organische Schicht 5 aus Alg3 aufgebracht.
Die Schichtdicke der ersten organischen Schicht 5, welche
als Elektronen-leitende Schicht fungierte, betrug 80 nm. Anschließend wurde die
beschichtete Polyamid-Folie in 200 μm breite Streifen geschnitten.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine zweite
Elektrode 7 aus einer 35 nm dicken Schicht α-NPD abgeschieden
wurde. Auf der zweiten Elektrode 7 wurde eine 80 nm dicke
dritte organische Schicht 8 mit der blaues Licht-emittierenden
Substanz 4,4'-Bis(2,2-diphenyl-ethen-1-yl)-biphenyl
(DPVBi) aufgebracht. Auf die dritte organische Schicht 8 wurde
eine 50 nm dicke vierte organische Schicht aus 2-Biphenyl-5-(4-tert.-butylphenyl)-3,4-oxadiazol als
Elektronenleitende und Löcher-blockierende Schicht
aufgebracht. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 250 μm breite Streifen geschnitten.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dein die Kathodenbänder 1 als
Webfaden und die Anodenbänder 2 als
Kettfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlussen versehen und zwischen zwei 1
mm dicke Glasplatten getan, welche anschließend bei Temperaturen von 80 °C zusammengepresst
und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der thermisch aushärtete, abgedichtet wurden.
Es wurde eine elektrolumineszierende Vorrichtung erhalten wurde,
die an jedem zweiten Kreuzungspunkt blaues Licht emittierte.
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Ausführungsbeispiel 4
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Es wurden drei verschiedene Kathodenbänder 1 hergestellt,
welche jeweils eine lichtemittierende Substanz enthielten, die entweder
rotes, grünes oder
blaues Licht emittierten.
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Ein rot-emittierendes Kathodenband
1R wies ein Substrat 3 aus Polyamid auf, auf dem eine erste Elektrode 4 aus
einer 100 nm dicken Aluminium-Schicht und einer 10 nm dicken Schicht
aus Biphenyl, welches mit Cäsium
dotiert war, aufgebracht wurde. An die erste Elektrode 4 grenzte
eine 80 nm dicke erste organische Schicht 5, welche Tris(benzoylacetonato)-mono(5-amino-1,10-phenanthrolin)-europium
enthielt. Die Breite des rot-emittierenden Kathodenbands 1R betrug
300 μm.
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Ein grün-emittierendes Kathodenband
1G wies ein Substrat 3 aus Polyamid auf, auf dem eine erste
Elektrode 4 aus einer 100 nm dicken Aluminium-Schicht und
einer 10 nm dicken Schicht aus Biphenyl, welches mit Cäsium dotiert
war, aufgebracht ist. An die erste Elektrode 4 grenzte
eine 75 nm dicke erste organische Schicht 5, welche Alg3 enthielt. Die Breite des grün-emittierenden
Kathodenbands 1G betrug 100 μm.
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Ein blau-emittierendes Kathodenband
1B wies ein Substrat 3 aus Polyamid auf, auf dem eine erste
Elektrode 4 aus einer 100 nm dicken Aluminium-Schicht und
einer 10 nm dicken Schicht aus Biphenyl, welches mit Cäsium dotiert
war, aufgebracht ist. An die erste Elektrode 4 grenzte
eine 90 nm dicke erste organische Schicht 5, welche Lithiumtetra(2-methyl-8-hydroxychinolinato)-borat
enthielt. Die Breite des blau-emittierenden
Kathodenbands 1B betrug 200 μm.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine zweite
Elektrode 7 aus einer 35 nm dicken Schicht α-NPD abgeschieden
wurde. Auf der zweiten Elektrode 7 wurde eine 80 nm dicke
dritte organische Schicht 8 aus 2-Biphenyl-5-(4-tert.-butylphenyl)-3,4-oxadiazol
(PBD) als Löcher-leitende
Schicht aufgebracht. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 600 μm breite Streifen geschnitten.
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Aus den drei verschiedenen Kathodenbändern 1 und
den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die drei Kathodenbänder 1 alternierend,
d. h. 1R, 1G, 1B, 1R, 1G, 1B,... als Kettfaden und die Anodenbänder 2 als
Webfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlüssen
versehen und zwischen zwei 1 mm dicke Glasplatten getan, welche
anschließend bei
Temperaturen von 80 °C
zusammengepresst und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der thermisch
aushärtete,
abgedichtet wurden. Es wurde eine vollfarbige, elektrolumineszierende
Vorrichtung erhalten.
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Ausführungsbeispiel 5
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Es wurde eine vollfarbige, elektrolumineszierende
Vorrichtung analog zu Ausführungsbeispiel
4 hergestellt, mit dem Unterschied das licht-emittierende Polymere
anstelle der licht-emittierenden Metallkomplexe in der jeweiligen
organischen Schicht 5 der Kathodenbänder 1R, 1G, 1B verwendet wurden.
Ein rot-emittierendes Kathodenband 1R wies eine 80 nm dicke Schicht
aus Poly[{9-ethyl-3,6-bis(2-cyanovinylen)carbazolylen)}alt-co-[2-methoxy-5-(2-ethylhexyloxy)-1,4-phenylen}]
auf. Ein grün-emittierendes
Kathodenband 1 G wies eine 75 nm dicke Schicht aus Poly[/9,9-dioctyl-2,7-divinylen-fluorenylen}-alt-co-{2-methoxy-5-(2-ethylhexyloxy)-1,4-phenylen}] auf. Ein
blau-emittierendes Kathodenband 1B wies eine 90 nm dicke Schicht
aus Poly[9,9-dihexylfluorenyl-2,7-diyl] auf.
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Ausführungsbeispiel 6
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 200 nm
dicke Schicht Aluminium und eine 5 nm dicke Schicht aus Biphenyl,
welches mit Cäsium
dotiert war, als erste Elektrode 4 abgeschieden wurden.
Auf die erste Elektrode 4 wurde eine 90 nm dicke erste organische
Schicht 5 aus Tris(benzoylacetonato)-mono(5-amino-1,10-phenanthrolin)-europium, Alg3 und Lithiumtetra(2-methyl-8-hydroxychinolinato)-borat
in einem Verhältnis
3:1:2 aufgebracht. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 500 μm breite Streifen geschnitten.
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Es wurden drei verschiedene Anodenbänder 2 hergestellt,
wobei die Anodenbänder 2 jeweils
ein rotes, blaues oder grüne
s Pigment aufwiesen.
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Ein Anodenband 2R mit einem rotem
Pigment wies Polyamid als Substrat 3 auf, auf dem sich eine
20 nm dicke zusätzliche
Schicht 9 aus C.I. Pigment Red 177 befand. Auf der zusätzlichen
Schicht 9 war die zweite Elektrode 7 aus einer
130 nm dicken Schicht aus ITO aufgebracht. Auf der zwei en Elektrode 7 befand
sich die 70 nm dicke, dritte organische Schicht 8 aus TPD.
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Ein Anodenband 2G mit einem grünem Pigment
wies einen analogen Aufbau auf mit dem Unterschied, dass die zusätzliche
Schicht 9 C.I. Pigment Green 36 enthielt.
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Ein Anodenband 2B mit einem blauem
Pigment wies einen analogen Aufbau auf mit dem Unterschied, dass
die zusätzliche
Schicht 9 C.I. Pigment Blue 209 enthielt.
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Die zusätzliche Schicht 9 fungierte
in den Anodenbändern
2R, 2G, 2B als Farbfilter.
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Die Breite des Anodenband 2R mit
rotem Farbfilter betrug 250 μm,
die Breite eines Anodenbandes 2G mit grünem Farbfilter betrug 100 μm und die
Breite eines Anodenbandes 2B mit blauem Farbfilter betrug 150 μm.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den drei verschiedenen
Anodenbändern
2R, 2G, 2B wurde ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die
drei Anodenbänder 2 alternierend,
d. h. 2R, 2G, 2B, 2R, 2G, 2B,... als Kettfaden und die Anodenbänder 2 als
Webfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlüssen
versehen und zwischen zwei 1 mm dicke Glasplatten getan, welche
anschließend
bei Temperaturen von 80 °C
zusammengepresst und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der thermisch
aushärtete,
verschlossen. Es wurde eine vollfarbige, elektrolumineszierende
Vorrichtung erhalten.
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Ausführungsbeispiel 7
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine 200 μm
dicke Aluminium-Folie
eine 5 nm dicke Schicht aus Barium abgeschieden wurde. In dieser
Ausführungsform
fungiert die Aluminiumfolie als Substrat 3 und als erste
Schicht der ersten Elektrode 4. Auf die Schicht aus Barium
wurde eine 30 nm dicke erste organische Schicht 5 aus Alg3 abgeschieden und auf die erste organische
Schicht 5 wurde eine zweite organische Schicht 6 aus
BAlq abgeschieden. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 200 μm breite Streifen geschnitten.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine 100
nm dicke SiO2-Schicht als zusätzliche Schicht 9 abgeschieden
wurde. Auf die zusätzliche Schicht 9 wurde
eine 150 nm dicke zweite Elektrode 7 aus ITO abgeschieden.
Auf die zweite Elektrode 7 wurde eine 200 nm dicke dritte
organische Schicht 8 aus PDOT abgeschieden. Auf die dritte
organische Schicht 8 wurde eine 30 nm dicke, vierte organische Schicht 10 aus α-NPD abgeschieden.
Auf die vierte, organische Schicht 10 war eine fünfte organische Schicht
aus CBP dotiert mit 5% Ir(ppy)3 aufgebracht.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die Kathodenbänder 1 als
Webfaden und die Anodenbänder 2 als
Kettfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlüssen versehen
und zwischen zwei 1 mm dicke Glasplatten getan, welche anschließend bei
Temperaturen von 80 °C
zusammengepresst und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der thermisch
aushärtete,
abgedichtet wurden. Es wurde eine elektrolumineszierende Vorrichtung
erhalten wurde, die an jedem zweiten Kreuzungspunkt blaues Licht
emittierte.
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Ausführungsbeispiel 8
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Es wurden Kathodenbänder 1 hergestellt,
indem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine erste Elektrode 4 aus
drei Schichten abgeschieden wurde. Die erste Schicht, welche an
das Substrat 3 grenzte, enthielt eine 20 nm dicke Schicht
aus ZnS, die zweite Schicht enthielt eine 20 nm dicke Schicht aus
Ag und die dritte Schicht enthielt eine 10 nm dicke Schicht Biphenyl,
welches mit Cäsium
dotiert war. Auf die erste Elektrode 4 wurde eine erste
organische Schicht 5 aus Alg3 aufgebracht.
Die Schichtdicke der ersten organischen Schicht 5, welche
als Elektronen-leitende Schicht fungierte, betrug 80 nm. Anschließend wurde die
beschichtete Polyamid-Folie in 200 μm breite Streifen geschnitten.
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Weiterhin wurden Anodenbänder 2 hergestellt,
in dem auf eine Polyamid-Folie als Substrat 3 eine zweite
Elektrode 7 aus einer 35 nm dicken Schicht α-NPD abgeschieden
wurde. Auf der zweiten Elektrode 7 wurde eine 80 nm dicke
dritte organische Schicht 8 aus 4,4'-Bis(carbazol-9-yl)biphenyl (CBP) dotiert
mit 8% FIrpic abgeschieden. Auf die dritte organische Schicht 8 wurde
eine 30 nm dicke, vierte organische Schicht 10 aus PBD
abgeschieden. Anschließend
wurde die beschichtete Polyamid-Folie in 250 μm breite Streifen geschnitten.
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Aus den Kathodenbändern 1 und den Anodenbändern 2 wurde
ein zweidimensionales Geflecht gemäß 1 hergestellt, in dem die Kathodenbänder 1 als
Webfaden und die Anodenbänder 2 als
Kettfaden verwendet wurden. Das erhaltene zweidimensionale Geflecht
wurde mit elektrischen Anschlüssen versehen
und zwischen zwei 1 mm dicke Glasplatten getan, welche anschließend bei
Temperaturen von 80 °C
zusammengepresst und gasdicht mit Hilfe eines Klebers, der durch
Bestrahlung mit UV-Licht aushärtete,
abgedichtet wurden. Es wurde eine elektrolumineszierende Vorrichtung
erhalten wurde, die an jedem zweiten Kreuzungspunkt blaues Licht
emittierte.