DE10252815A1 - Abgabe von Geboten für die Position in einem Suchsystem mit Bezahlung für Plazierung - Google Patents

Abgabe von Geboten für die Position in einem Suchsystem mit Bezahlung für Plazierung

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Abstract

Ein Verfahren für ein Datenbanksuchsystem mit Bezahlung für das Platzieren umfasst das Speichern einer oder mehrerer Suchlisten, die einem Inserenten zugeordnet sind, wobei jede Suchliste einen jeweiligen Gebotsbetrag enthält, und das Empfangen einer Gebotsobergrenze für ausgewählte Suchlisten. Die jeweiligen Gebotsbeträge werden für die ausgewählten Suchlisten entsprechend der Gebotsobergrenze eingestellt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Anmeldung mit der Seriennummer 09/922,028 mit dem Titel "System und Verfahren zur Bereitstellung eines Orts- und Preisschutzes in einer Suchergebnisliste, die von einer Suchmaschine eines Computernetzwerks erzeugt wird", eingereicht am 03. August 2001 im Namen von Cheung et al. die eine Teilfortsetzung der Anmeldung mit der Seriennummer 09/911,674 ist, die am 24. Juli 2001 im Namen von Darren J. Davis et al eingereicht wurde (Anwaltsakte 9623/334), wobei diese Anmeldung insgesamt durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung eingeschlossen wird, und die eine Fortsetzung der Anmeldung mit der Seriennummer 09/322,677 ist, die am 28. Mai 1999 im Namen von Darren J. Davis et al eingereicht wurde, und nunmehr das US- Patent Nr. 6,269,361 ist.
  • Das Internet stellt zahlreiche Informationsdatenbanken zur Verfügung, auf die zum Suchen und Empfangen von Information zugegriffen werden kann. Es wurden Datenbanksuchsysteme mit Bezahlung für die Plazierung entwickelt, bei denen Inserenten Gebote auf die Plazierung ihrer Einträge in Listen in Suchergebnissen abgeben, die an einen Suchenden in Reaktion auf eine Abfrage im World Wide Web von einem Suchenden zurückgeschickt werden. Jede Liste eines Inserenten enthält einen Suchbegriff und einen Gebotsbetrag. Bei einigen Ausführungsformen enthält jede Liste eines Inserenten einen Titel, Beschreibungstext, und ein anklickbares Hyperlink oder einen sogenannten Uniform Resource Locator (URL). Die Datenbank von Suchlisten speichert viele derartige Listen, die jeweils einem Inserenten zugeordnet sind. Nach Empfang der Abfrage wird die Datenbank durchsucht, und Listen, die einen Suchbegriff enthalten, der zur Anfrage passt, werden zur Anzeige an den Suchenden als Suchergebnisse formatiert.
  • Die Inserenten stellen ihre Gebote oder Gebotsbeträge ein, um die Position zu steuern, in welcher ihre Suchlisten in den Suchergebnissen präsentiert werden. Das System mit Bezahlung für Plazierung ordnet Suchlisten mit höher wertigen Geboten höher oder weiter oben in den Suchlisten an. Es können ebenfalls andere Regeln eingesetzt werden, wenn Suchlisten positioniert werden. So kann beispielsweise eine ältere Liste höher positioniert oder rangiert werden als eine jüngere Liste für denselben Suchbegriff und dasselbe Gebot. Listen mit höherem Rang werden von mehr Suchenden gesehen, und es ist wahrscheinlicher, dass sie angeklickt werden, was Verkehr mit potentiellen Kunden zur Website eines Inserenten bringt.
  • Dem Suchenden werden Suchlisten entsprechend den Gebotsbeträgen präsentiert. Die Suchlisten können sich über mehrere Bildschirme oder Seiten erstrecken, wenn sie zur Betrachtung formatiert werden. Dies führt dazu, dass höher positionierte Suchlisten eher von dem Suchenden wahrgenommen werden. Weiterhin weisen einige Systeme mit Bezahlung für das Plazieren Mitgliedschaftsvereinbarungen auf, durch welche einige ihrer Suchlisten mit den höchsten Geboten Suchenden präsentiert werden, die andere Allzwecksuchmaschinen verwenden. Infolge der Mitgliedschaftsvereinbarungen und ähnlicher Anordnungen kann die Website eines Inserenten, wenn das Gebot ausreichend hoch ist, von bis zu 75 Prozent der Internetbenutzer gesehen werden.
  • Ein Inserent, der Suchende an seine Website als potentielle Kunden für die Waren und Dienste des Inserenten anziehen möchte, hat daher einen Anreiz, seine Suchliste relativ hoch in den Suchergebnissen anzuordnen. Ein Inserent kann Gebote für zahlreiche Suchlisten abgeben. Für Suchlisten, die enger Beziehung zum Inhalt der Website des Inserenten stehen, könnte der Inserent relativ hohe Gebote abgeben. Für weniger verwandte Suchlisten könnte der Inserent kleinere Gebote abgeben. Es wurde eine Anzahl an Strategien von Inserenten zu dem Zweck entwickelt, auf diese Weise Verkehr an Webseiten von Inserenten anzuziehen.
  • Weiterhin haben Suchsysteme mit Bezahlung für das Plazieren Werkzeuge entwickelt, um die Inserenten darin zu unterstützen, ihre Gebote zu managen, und Verkehr anzuziehen. Overture Services, Inc., das ein System bei www.overture.com betreibt, hat Inserenten eine Standard-Gebotsseite präsentiert, die über das World Wide Web erreichbar ist. Ein Beispiel für diese Seite ist in Fig. 1 gezeigt, die einen Abschnitt einer Standard-Gebotsseite für ein momentanes Suchsystem mit Bezahlung für Plazierung zeigt. Die Standard- Gebotsseite gestattet es einem Inserenten, sich einzuloggen, alle momentanen Suchlisten anzuzeigen und zu editieren, und Gebote zu überprüfen. Die Standard-Gebotsseite in Fig. 1 enthält daher eine Anzeige 102 für Kontoinformation und eine Anzeige 104 für Information in Bezug auf das momentane Gebot.
  • Die Anzeige 104 der Information in Bezug auf das momentane Gebot in dem dargestellten Beispiel ist in einer Tabelle angeordnet, die mehrere Felder enthält. Unter diesen befindet sich ein Suchbegriffsfeld 106, ein Feld 108 für das momentane Gebot, ein Feld 110 für die momentane Position, ein Feld 112 für das Gebot, Nummer 1 zu werden, ein Werkzeugselektorfeld 114 für ein momentanes Gebot, und ein Feld 116 für ein neues Gebot. Das Suchbegriffsfeld 106 zeigt in einer Spalte der Tabelle sämtliche Suchbegriffe an, für welche der Inserent Gebote abgegeben hat. Dies sind jene Begriffe, mit welchen Suchanfragen verglichen werden, um eine Übereinstimmung zum Präsentieren an einen Suchenden zu bestimmen. Das Feld 108 für das momentane Gebot zeigt den momentanen Gebotsbetrag für den Suchbegriff. Bei dem dargestellten Beispiel sind fünf Cent oder $ 0,05 das Minimalgebot, welches das System momentan akzeptiert, wobei kleinere Gebote unterhalb des minimalen Gebotsbetrages in einen Großvaterstatus bei diesem Gebotsbetrag versetzt werden, bis sie geändert werden. Das Feld 110 für die momentane Position zeigt die momentane Position oder den momentanen Rang, bei welcher bzw. welchem die Suchliste einem Suchenden präsentiert wird, wenn eine Suchanfrage empfangen wird, welche diesen Suchbegriff enthält. Ein Rang oder eine momentane Position von 1 bedeutet, dass diese Suchliste einem Suchenden zuerst angezeigt wird. Das Feld 112 für das Gebot, Nummer 1 zu werden, zeigt den Betrag, den der Inserent bieten muss, damit die Suchliste ganz oben in der Liste der Suchergebnisse erscheint, anders ausgedrückt in der Position Nummer 1 oder der Position mit dem ersten Rang. Das Werkzeugfeld 114 für das momentane Gebot enthält ein Hyperlink, der den Browser des Inserenten an einen URL umleitet, bei welchem der Inserent sämtliche Gebote von sämtlichen Inserenten für diesen Suchbegriff sehen kann, so dass der Inserent sein Gebot besser managen kann. Das Feld 116 für ein neues Gebot dient dazu, dem Inserenten die Eingabe eines neuen Gebots für einen Suchbegriff zu ermöglichen. Das System akzeptiert das neue Gebot und aktualisiert die Suchliste entsprechend.
  • Das Steuerfeld 120 stellt weitere Gebotmanagementoptionen zur Verfügung. Ein Gesamtänderungs-Hyperlink 122 gestattet es, sämtliche Listen für das Konto des Inserenten in die Gebotsposition Nummer 1 zu bewegen. Ein Seitenänderungs- Hyperlink 124 gestattet es, dass sämtliche Listen, die auf der momentanen Seite für den Inserenten angezeigt werden, zur Gebotsposition Nummer 1 bewegt werden. Dadurch, dass sie die Position mit dem höchsten Rang für sämtliche oder zahlreiche Gebote garantieren, sind diese Werkzeug dazu wirksam, es einem Inserenten zu gestatten, den Verkehr zur Webseite des Inserenten zu maximieren.
  • Die Standardgebotsseite dieses Typs hat sich als sehr erfolgreich darin gezeigt, Inserenten das Management ihrer Gebote zu erlauben. Mit wachsendem Erfolg des Systems haben jedoch einige Inserenten begonnen, sehr große Anzahlen an Geboten aufrecht zu erhalten. Von einigen Inserenten ist bekannt, dass sie Gebote auf Tausende von Suchbegriffen abgegeben haben. Weiterhin geben mehr Inserenten Gebote auf denselben Suchbegriff ab, was die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht, dass die aktualisierte Suchliste eines Inserenten nachfolgend aus der gewünschten Position dadurch verschoben wird, dass ein zweiter Inserent die Listen des zweiten Inserenten aktualisiert. Weiterhin könnte ein Inserent wünschen, zu den Suchlisten mit den höchsten Geboten zu gehören, die Suchenden präsentiert werden, die andere Allzweck-Suchmaschinen verwenden. Die Option, sämtliche Suchlisten oder Seiten von Suchlisten in der Position mit dem höchsten Gebot anzuordnen, kann bei der Erzeugung von Verkehr zu erfolgreich sein, so dass auch die Kosten für die Aufrechterhaltung der Suchlisten auf nicht mehr handhabbare Niveaus ansteigen.
  • Eine momentan verfügbare Webseite gestattet es einem Benutzer, eine ausgewählte Position oder einen ausgewählten Rang für Schlüsselwörter eines Inserenten festzulegen. Dieses herkömmliche System gestattet jedoch nur die Verarbeitung eines einzelnen Schlüsselworts, und wird nicht gut mit Gleichstandssituationen fertig, bei denen mehrere Gebote für dasselbe Schlüsselwort mit demselben Dollarbetrag vorhanden sind.
  • Es besteht daher ein Bedürfnis nach einem verbesserten System und einem verbesserten Verfahren zum Managen von Geboten in einem System mit Bezahlung fürs Plazieren.
  • Einführend wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Ausführungsformen ein Verfahren und ein System für ein Datenbanksuchsystem mit Bezahlung fürs Plazieren zur Verfügung stellen. Das Verfahren und das System umfassen die Speicherung einer oder mehrerer Suchlisten, die einem Inserenten zugeordnet sind, wobei jede Suchliste einen jeweiligen Gebotsbetrag enthält, und eine Gebotsobergrenze für ausgewählte Suchlisten empfängt. Die jeweiligen Gebotsbeträge werden für die ausgewählten Suchlisten entsprechend der Gebotsobergrenze eingestellt.
  • Die voranstehende Diskussion der bevorzugten Ausführungsformen ist nur als Einführung anzusehen. Nichts in diesem Abschnitt sollte als Einschränkung der Erfindung angesehen werden, die sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen ergibt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
  • Fig. 1 einen Abschnitt einer Standard-Gebotsseite für ein momentanes Suchsystem mit Bezahlung fürs Plazieren;
  • Fig. 2 ein Blockdiagramm eines Datenbanksuchsystems mit Bezahlung fürs Plazieren;
  • Fig. 3 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Verfahrens zur Abgabe von Geboten für Positionen für ein Datenbanksuchsystem mit Bezahlung fürs Plazieren, etwa das beispielhafte System von Fig. 2;
  • Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung der Verarbeitung von Ausnahmebedingungen in dem Verfahren von Fig. 3;
  • Fig. 5 ein Zustandsdiagramm mit einer Darstellung des Betriebsablaufs des Systems von Fig. 2; und
  • Fig. 6 eine Ausführungsform einer Gebotsänderungsseite für die Steuerung der Abgabe von Geboten für Positionen.
  • In den Zeichnungen ist Fig. 2 ein Blockdiagramm eines Suchsystems 200 mit Bezahlung fürs Plazieren. Fig. 2 ist ein Beispiel für ein verteiltes System 200, das als Klient- Server-Architektur ausgebildet ist, die bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Ein Klient ist ein Mitglied einer Klasse oder Gruppe, welche die Dienste einer anderen Klasse oder Gruppe nutzt, zu der sie nicht in Beziehung steht. Ein Server ist typischerweise ein entferntes Computersystem, auf das über ein Kommunikationsmedium wie beispielsweise das Internet zugegriffen werden kann. Der Klientenprozess kann in einem zweiten Computersystem aktiv sein, und mit dem Serverprozess über ein Kommunikationsmedium kommunizieren, das es mehreren Klienten gestattet, die Informationssammelfähigkeiten des Servers zu nutzen. Der Server dient daher im wesentlichen als Informations-Provider für ein Computernetzwerk.
  • Das Blockdiagramm von Fig. 2 zeigt daher ein verteiltes System 200, das mehrere Inserenten-Webserver 204 und eine zugehörige Datenbank 224 aufweist, einen Kontenmanagementserver 206 und eine zugehörige Datenbank 226, und einen Suchmaschinen-Webserver 208 und eine zugehörige 228, sowie mehrere Klientencomputer 216, beispielsweise den Computer eines Suchenden und den Computer eines Inserenten, die sämtlich an ein Netzwerk wie beispielsweise das Internet 214 angeschlossen sind. Das Netzwerk 214 wird nachstehend allgemein als das Internet bezeichnet. Obwohl das System und das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung besonders nützlich für das Internet sind, wird darauf hingewiesen, dass die Klientencomputer 216, die Inserenten-Webserver 204, der Kontenmanagementserver 206 und der Suchmaschinen-Webserver 208 miteinander über eine Anzahl unterschiedlicher Arten von Netzwerken verbunden sein können. Derartige Netzwerke können Lokalbereichsnetzwerke (LANs) umfassen, andere Weitbereichsnetzwerke (WANs), sowie regionale Netzwerke, auf die der Zugriff über Telefonleitungen erfolgt, beispielsweise kommerzielle Informationsdienste. Die Klienten- und Serverprozesse können sogar verschiedene Programme umfassen, die gleichzeitig auf einem einzelnen Computer ablaufen. Der Inserenten-Webserver 204, der Kontenmanagementserver 206, und der Suchmaschinen-Webserver 208 sowie ihre zugehörigen Speichereinrichtungen bilden ein Datenbanksuchsystem 202 mit Bezahlung fürs Plazieren, wie dies hier beschrieben wird.
  • Die Klientencomputer 216 können herkömmliche Personalcomputer (PCs) sein, Workstations, oder Computersysteme jeder anderen Größe. Jeder Klient 216 weist typischerweise einen oder mehrere Prozessoren, Speicher, Eingabe/Ausgabegeräte, und eine Netzwerkschnittstelle auf, beispielsweise ein herkömmliches Modem oder eine Netzwerkschnittstellenkarte. Die Inserenten-Webserver 204, der Kontenmanagementserver 206, und der Suchmaschinen-Webserver 208 können entsprechend aufgebaut sein. Allerdings können die Inserenten-Webserver 204, der Kontenmanagementserver 206, und der Suchmaschinen- Webserver 208 jeweils zahlreiche Computer umfassen, die durch ein getrenntes, privates Netzwerk verbunden sind.
  • Die Klientencomputer 216 können Web-Browserprogramme ausführen, beispielsweise die Browserprogramme NAVIGATOR, EXPLORER, oder MOSAIC, um die Webseiten oder Datensätze aufzufinden, die auf dem Inserentenserver 204 gespeichert sind. Die Browserprogramme gestatten es den Benutzern, Adressen bestimmter Webseiten einzugeben, die abgerufen werden sollen. Diese Adressen werden als Uniform Resource Locators oder URLs bezeichnet. Zusätzlich kann, sobald eine Seite abgefragt wurde, durch die Browserprogramme ein Zugriff auf andere Seiten oder Datensätze zur Verfügung gestellt werden, wenn der Benutzer auf Hyperlinks zu anderen Webseiten "klickt". Derartige Hyperlinks befinden sich innerhalb der Webseiten 30 und stellen eine automatische Vorgehensweise für den Benutzer dar, um den URL einer anderen Seite einzugeben, und diese Seite abzufragen. Die Seiten können Datensätze sein, die als Inhalt einfache Textinformation enthalten, oder einen komplizierteren, digital kodierten Multimediainhalt, beispielsweise Softwareprogramme, Graphiken, Audiosignale, Videos usw. Bei einer Ausführungsform kommunizieren Klientencomputer 216 über das Netzwerk mit verschiedenen Netzwerkinformationsprovidern, einschließlich dem Kontenmanagementserver 206, dem Suchmaschinenserver 208, und den Inserentenserver 204 unter Verwendung der Funktionen, die von einem HyperText Transfer Protocol (HTTP) zur Verfügung gestellt werden, obwohl auch andere Kommunikationsprotokolle verwendet werden können, beispielsweise FTP, SNMP, TELNET sowie eine Anzahl anderer auf diesem Gebiet bekannter Protokolle. Vorzugsweise liegen der Suchmaschinenserver 208, der Kontenmanagementserver 206 und die Inserentenserver 204 in dem World Wide Web.
  • Wie voranstehend erläutert werden zumindest zwei Arten von Servern bei der dargestellten Ausführungsform ins Auge gefaßt. Der erste, ins Auge gefaßte Server ist ein Kontenmanagementserver 206, der ein Computerspeichermedium 220 und ein Verarbeitungssystem aufweist. Eine Datenbank ist in dem Speichermedium 220 des Kontenmanagementservers 206 gespeichert. Die Datenbank enthält Inserentenkontoinformation. Aus der nachstehenden Beschreibung wird deutlicher werden, dass das hier beschriebene System und Verfahren als Software implementiert sein können, die als ausführbare Befehle in einem Computerspeichermedium gespeichert ist, beispielsweise in Speichern oder Massenspeichergeräten, auf dem Kontenmanagementserver 206. Herkömmliche Browserprogramme, die auf Klientencomputern 216 ablaufen, können zum Zugriff auf Inserentenkontoinformation verwendet werden, die im Kontenmanagementserver 206 gespeichert ist. Vorzugsweise erfolgt der Zugriff auf den Kontenmanagementserver 206 über eine Brandschutzwand (firewall) (nicht gezeigt), welche die Kontenmanagement- und Suchergebnisplazierungsprogramme sowie die Konteninformation dagegen schützt, dass sie illegal geändert werden. Zusätzliche Sicherheit kann über Erweiterungen der Standardkommunikationsprotokolle bereitgestellt werden, beispielsweise Secure HTTP oder die Secure Sockets Layer.
  • Der zweite, ins Auge gefaßte Servertyp ist ein Suchmaschinen- Webserver 208. Ein Suchmaschinenprogramm gestattet es Netzwerkbenutzern, nach dem Navigieren zu dem Suchmaschinen- Webserver-URL oder Orten auf anderen Webservern, die Abfragen an den Suchmaschinen-Webserver 208 über ihr Browserprogramm abgeben können, Schlüsselwortanfragen einzugeben, um interessierende Seiten unter den Millionen von Seiten festzulegen, die im World Wide Web vorhanden sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erzeugt der Suchmaschinen-Webserver 208 eine Suchergebnisliste, die zumindest teilweise relevante Einträge enthält, die aus den Ergebnissen des Gebotsvorgangs erhalten und durch diesen formatiert werden, der von dem Kontenmanagementserver 206 durchgeführt wird. Der Suchmaschinen-Webserver 208 erzeugt eine Liste von Hypertext- Verbindungen zu Dokumenten, die in Bezug auf Suchbegriffe relevante Information enthalten, die von dem Benutzer an dem Klientencomputer 216 eingegeben wurden. Der Suchmaschinen- Webserver überträgt diese Liste in Form einer Webseite an den Netzwerknutzer, wo sie in dem Browser angezeigt wird, der auf dem Klientencomputer 216 läuft. Eine Ausführungsform für den Suchmaschinen-Webserver findet man, wenn man sich zur Webseite beim URL http:/ / www.overture.com/ bewegt.
  • Der Suchmaschinen-Webserver 208 ist an das Internet 214 angeschlossen. Bei einer Ausführungsform enthält der Suchmaschinen-Webserver 208 eine Suchdatenbank, welche Suchlistendatensätze enthält, die zur Erzeugung von Suchergebnissen in Reaktion auf Benutzeranfragen erzeugt werden. Zusätzlich kann der Suchmaschinen-Webserver 208 auch mit dem Kontenmanagementserver 206 verbunden sein. Der Kontenmanagementserver 206 kann ebenfalls an das Internet 214 angeschlossen sein. Der Suchmaschinen-Webserver 208 und der Kontenmanagementserver 206 gehen die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse der Benutzer an, die sich an den Klientencomputern 216 befinden.
  • So kann beispielsweise eine Klasse von Nutzern, die sich an Klientencomputern 216 befinden, aus Netzwerkinformationsprovidern bestehen, beispielsweise Veranstalter von Inserat-Webseiten oder Inserenten, deren Inserenten-Webseiten auf Inserenten-Webservern 204 liegen.
  • Diese Veranstalter von Inserat-Webseiten oder Inserenten wollen möglicherweise auf Kontoinformation zugreifen, die sich in einem Speicher im Kontenmanagementserver 206 befindet. Ein Veranstalter einer Inserat-Webseite kann, obwohl er sich auf dem Kontenmanagementserver 206 befindet, an einem konkurrierenden Gebotsvorgang mit anderen Inserenten teilnehmen. Ein Inserent kann Gebote auf jede Anzahl an Suchbegriffen abgeben, die für den Inhalt der Webseite des Inserenten relevant sind. Bei einer Ausführungsform wird die Relevanz eines Suchbegriffs, auf den ein Gebot abgegeben wurde, für die Webseite eines Inserenten durch einen Handeingabevorgang bestimmt, vor dem Eingeben der Suchliste, welche den Suchbegriff und den URL für die Webseite des Inserenten enthält, in die Datenbank. Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Relevanz eines Suchbegriffs, für den ein Gebot abgegeben wurde, in einer Suchliste für die entsprechende Webseite unter Verwendung eines Computerprogramms bewertet werden, welches im Prozessor des Kontenmanagementservers 206 abläuft, wobei das Computerprogramm den Suchbegriff und die entsprechende Webseite entsprechend einer Gruppe vorbestimmter Überarbeitungsregeln bewertet.
  • Die höheren Gebote erfahren eine vorteilhaftere Plazierung auf der Suchergebnislistenseite, die von der Suchmaschine 208 erzeugt wird, wenn eine Suche unter Verwendung des Suchbegriffs durchgeführt wird, auf den ein Gebot von dem Inserenten abgegeben wurde. Bei einer Ausführungsform umfaßt der Betrag, mit dem ein Inserent geboten hat, einen Geldbetrag, der jedesmal dann vom Konto des Inserenten abgezogen wird, wenn ein Zugriff auf die Webseite des Inserenten über ein Hyperlink auf der Suchergebnislistenseite erfolgt. Alternativ kann der gebotene Betrag jeden wirtschaftlichen Wert umfassen, der ihm vom Inserenten zugewiesen wird. Ein suchender Klick auf das Hyperlink mit einem Computereingabegerät, um eine Abrufanforderung einzuleiten, damit die Information abgerufen wird, die dem Hyperlink des Inserenten zugeordnet ist. Vorzugsweise wird jeder Zugriff oder jeder Klick auf ein Suchergebnislisten- Hyperlink auf den Suchmaschinen-Webserver 208 umgeleitet, um den "Klick" mit der Kontonummerangabe für einen Inserenten in Verbindung zu bringen. Dieser Umleitungsvorgang, den der Suchende nicht merkt, führt einen Zugriff auf Kontonummerninformation durch, die in der Suchergebnisseite kodiert ist, vor Zugriff auf den URL des Inserenten, unter Verwendung des Suchergebnislisten-Hyperlinks, auf das von dem Suchenden geklickt wurde. Die Kontonummerninformation ist in dem Konto des Inserenten zusammen mit Information von der Abrufanforderung als ein Abrufanforderungsereignis gespeichert. Da die Information, die über diesen Mechanismus erhalten wird, beweiskräftig eine Kontonummer mit einem URL paart, auf eine Weise, die unter Verwendung herkömmlicher Serversystemprotokolle nicht möglich ist, die im Stand der Technik bekannt ist, werden exakte Kontostandsdatensätze aufrecht erhalten. Die Beschreibung der Webseite des Inserenten und das Hyperlink auf der Suchergebnislistenseite werden von einer Anzeige begleitet, dass die Liste des Inserenten eine bezahlte Liste ist. Jede bezahlte Liste zeigt Kosten einem Inserenten an, also einen Betrag entsprechend einem Preis pro Klick, der von dem Inserenten für jeden Zugriff auf die Webseite des Inserenten über die Suchergebnisliste bezahlt wird.
  • Eine zweite Klasse von Nutzern an Klientencomputern 216 kann Suchende umfassen, die bestimmte Information im Web suchen. Die Suchenden können über ihren Browser einen Zugriff auf einer Suchmaschinen-Webseite durchführen, der im Webserver 208 liegt. Die Suchmaschine-Webseite enthält einen Abfragekasten, in den ein Suchender einen Suchbegriff eintippen kann, der ein oder mehrere Schlüsselwörter enthält. Alternativ kann der Suchende den Suchmaschinen-Webserver 208 über einen Abfragekasten abfragen, der durch ein Hyperlink mit dem Suchmaschinen-Webserver 208 verbunden ist, und auf einer Webseite liegt, die in einem entfernten Webserver gespeichert ist. Wenn der Suchende die Eingabe des Suchbegriffs beendet hat, kann der Suchende die Abfrage an den Suchmaschinen-Webserver 208 durch Klicken auf ein bereitgestelltes Hyperlink übertragen. Der Suchmaschinen- Webserver 208 erzeugt dann eine Suchergebnislistenseite, und überträgt diese Seite an den Suchenden am Klientencomputer 216.
  • Der Suchende kann auf die Hypertextverbindungen klicken, die jeder Liste auf der Suchergebnisseite zugeordnet sind, um einen Zugriff auf die entsprechenden Webseiten durchzuführen. Die Hypertextverbindungen können einen Zugriff auf Webseiten irgendwo im Internet 214 durchführen, und enthalten bezahlte Listen zu Webseiten von Inserenten, die sich auf den Inserenten-Webservern 204 befinden. Bei einer Ausführungsform enthält die Suchergebnisliste auch unbezahlte Listen, die nicht als Ergebnis von Geboten von Inserenten plaziert werden, und durch eine herkömmliche Suchmaschine des World Webs erzeugt werden, beispielsweise die Suchmaschinen INKTOMI, LYCOS, oder YAHOO!. Die unbezahlten Hypertextverbindungen können auch Verbindungen enthalten, die von Hand in die Datenbank durch ein Überarbeitungsteam eingegeben werden. Besonders bevorzugt schließen sich die unbezahlten Listen an die bezahlten Inserentenlisten auf der Suchergebnisseite an.
  • Bei einer anderen Ausführungsform können die Benutzer an den Klientencomputern 216 einen Zugriff auf die Webseite anderer Webseitenprovider durchführen, die in einer Mitgliedsbeziehung mit dem Betreiber für das Suchsystem 200 mit Bezahlung für das Plazieren stehen. Bei Mitgliedschaftsvereinbarungen werden Suchanfragen, die von den Benutzern an den Klientencomputern 216 unter Verwendung von Webseiten der Webseitenprovider, die Mitglieder sind, eingegeben werden, auch an den Suchmaschinen-Webserver 208 weitergeleitet. Der Suchmaschinen-Webserver 208 erzeugt Suchergebnisse mit Bezahlung fürs Plazieren, wie dies hier beschrieben wurde. Einige der Suchergebnisse mit Bezahlung fürs Plazieren werden zurück an den Benutzer am Klientencomputer geleitet, und mit anderen Suchergebnissen vereinigt, um Abfrageergebnisse auszubilden. Bei einer Mitgliedschaftsvereinbarung können die Suchergebnisse mit Bezahlung fürs Plazieren an jedem geeigneten Ort in den Abfrageergebnissen angeordnet werden. Klickt der Benutzer auf eines der Suchergebnisse mit Bezahlung fürs Plazieren, wird ein wirtschaftlicher Wert für das Suchsystem 200 mit Bezahlung fürs Plazieren oder für den Webseitenprovider, der ein Mitglied ist, oder für beide erzeugt.
  • Aus der Perspektive des Betreibers des Suchsystems 200 mit Bezahlung für Plazierung werden unter der Mitgliedschaftsvereinbarung die Suchergebnisse mit Bezahlung fürs Plazieren oben oder beinahe oben bei den Abfrageergebnissen angeordnet oder rangiert, die an den Nutzer geschickt werden. Suchlisten, die so behandelt werden, werden als Premium-Listen bezeichnet. Bei einem Beispiel sind die Premium-Listen die obersten drei Suchlisten für einen Suchbegriff, werden an den Webseitenprovider, der ein Mitglied ist, weitergeleitet, und in den obersten drei Positionen der Abfrageergebnisse angezeigt. Bei einer Premium-Liste besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie von dem Nutzer angeklickt wird. Auf diese Weise wird die Premium-Suchliste eines Inserenten von einer größeren Anzahl an Suchenden gesehen, welche das World Wide Web benutzen, was den Verkehr zur Webseite des Inserenten erhöht. Dies erhöht den Anreiz für den Inserenten, Gebote zum Anordnen der Suchlisten des Inserenten als Premium-Suchlisten abzugeben, mit einem Rang oder einer Position, welche die Anzeige nahe am oberen Ende dem Abfrageergebnisse sicherstellt.
  • Fig. 3 ist ein Flußdiagramm, das ein Verfahren zur Abgabe von Gebote für Positionen für ein Datenbanksuchsystem mit Bezahlung fürs Plazieren erläutert, beispielsweise das beispielhafte System 200 von Fig. 2. Bei dem beispielhaften System können Inserenten eine Gebotsobergrenze festlegen, und einen gewünschten Rang für eine oder mehrere Suchlisten. Die Gebotsobergrenze stellt den maximalen Dollarbetrag dar, auf welchen das Gebot für eine Suchliste von dem System eingestellt werden darf. Gebotsbeträge, die kleiner oder gleich der Gebotsobergrenze sind, werden akzeptiert. Der gewünschte Rang ist auf einen der Ränge entsprechend den Premium-Listen beschränkt, die bei dem beispielhaften System der Rang 1, der Rang 2 und der Rang 3 oder die ersten drei Suchlisten sind, die einem Nutzer angezeigt werden. Weiterhin ist das beispielhafte System so ausgebildet, dass Suchlisten entsprechend dem Gebotsbetrag in eine Rangfolge gebracht werden, und Suchlisten mit identischen Gebotsbeträgen oder Gleichstandsbedingungen dadurch aufgelöst werden, dass ein älteres oder früher abgegebenes Gebot einen höheren Rang erhält als jüngere Listen. Weiterhin werden bei dem beispielhaften System einige Listen als sich im Großvaterzustand befindend bezeichnet. Das System weist einen momentanen, minimalen Gebotsbetrag von $ 0,05 auf, jedoch wurden einige Listen erzeugt, bevor das Minimum festgesetzt wurde, und weisen Gebotsbeträge unterhalb des Minimums auf.
  • Nach der momentanen Vorgehensweise gilt, wenn ein Gebot für eine Liste im Großvaterzustand geändert wird, das Minimalgebot von $ 0,05.
  • Bei einer Ausführungsform implementieren das Verfahren von Fig. 3 und das System von Fig. 2 eine Gebotsänderungslogik, die durch folgende Regeln zusammengefaßt werden kann:
    • 1. Wir plazieren Sie in der von Ihnen gewünschten Position, beim niedrigst möglichen Preis.
    • 2. Gibt es Gleichstände, die dazu führen, dass die von Ihnen gewünschte Position nicht verfügbar ist, ändern wir Ihr neues Gebot auf $ 0,01 mehr als den Gleichstandsbetrag, und Sie befinden sich unmittelbar oberhalb des Gleichstandes. Dies bedeutet, dass Sie in eine Position gelangen, die höher ist als Sie verlangten.
    • 3. Ihr neues Gebot ist niemals höher als Ihre Gebotsobergrenze, falls diese festgelegt ist. Kann Ihre gewünschte Position nicht erhalten werden, da Ihre Gebotsobergrenze zu niedrig ist, bringen wir Sie in die beste Position für Ihre Gebotsobergrenze. Häufig führt dies dazu, dass Ihr neues Gebot gleich Ihrer Gebotsobergrenze ist, aber wenn wir dieselbe Position für einen niedrigeren Preis bekommen können, geben wir Ihnen den niedrigeren Preis.
    • 4. Ihr neues Gebot ist niemals geringer als das Minimalgebot von $ 0,05. Dies bedeutet, dass dann, wenn Sie die Abgabe von Geboten für eine Position auf einer Liste mit Großvaterstatus verwenden, Sie den Großvaterstatus für diese Liste verlieren.
  • Diese Regeln stellen nur Beispiele dar. Auch andere Regeln können überlegt und eingesetzt werden.
  • Beispiele für die Anwendung dieser Regeln sind nachstehend angegeben. Bei diesen Beispielen werden ursprüngliche Werte für den Rang und das Gebot für verschiedene Suchlisten gezeigt, die sämtlich denselben Suchbegriff angeben. Wenn eine Anfrage, die diesen Suchbegriff enthält, von einem Nutzer empfangen wird, werden diese Listen in den Anfrageergebnisse an den Nutzer mit Rangreihenfolge entsprechend dem Gebotsbetrag präsentiert. Bei einer Mitgliedschaftsvereinbarung sind die Listen in den oberen drei Rängen Premium-Listen, und werden in Anfrageergebnissen für Anfrage präsentiert, die von Webserverprovidern empfangen werden, die Mitglieder sind.
  • Beispiel 1
  • Bei dem ersten Beispiel fordert ein Inserent mit einem alten Rang von 5 bei einem Gebotsbetrag von $ 0,90 einen Rang von 2, und gibt eine Gebotsobergrenze von $ 1,50 an. Auf der Grundlage der vorhandenen Gebote und der Regeln beträgt der neue Rang 2, und der Gebotsbetrag $ 1,00. Daher stellt das System, welches die Gebotsobergrenze und den gewünschten Rang für ausgewählte Suchlisten empfängt, die jeweiligen Gebotsbeträge für die ausgewählten Suchlisten entsprechend der Gebotsobergrenze und dem gewünschten Rang ein. Bei dieser speziellen Ausführungsform wird ein Vorgang der "platzenden Seifenblasen" eingesetzt, um den Betrag des Gebots von dem vorgegebenen Betrag oder der Obergrenze für das Gebot auf einen Gebotsbetrag zu verringern, der gerade dazu ausreicht, den gewünschten Rang zu erzielen. Beispiel 1 Keine Probleme. Teile den angeforderten Rang zu

  • Beispiel 2
  • Beim zweiten Beispiel fordert ein Inserent mit einem alten Rang von 5 bei einem Gebotsbetrag von $ 0,90 einen Rang von 2 an, und gibt eine Gebotsobergrenze von $ 1,50 vor. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt ein Gleichstandszustand vorhanden, da zwei Listen mit Gebotsbeträgen von $ 1,00 die Ränge von 1 und 2 aufweisen. Unter Einsatz der voranstehenden Regeln stellt das System, da der Gleichstandszustand dazu führt, dass der angeforderte Rang von 2 nicht verfügbar ist, das neue Gebot durch Erhöhung des Gebotsbetrages um $ 0,01 mehr als den Gleichstandsbetrag ein, wodurch die Suchliste in der Position mit dem Rang 1 angeordnet wird. Beispiel 2 Gleichstand zwingt zu höherem neuen Rang als angefordert

  • Beispiel 3
  • Beim dritten Beispiel fördert ein Inserent mit einem bisherigen Rang von 5 bei einem Gebotsbetrag von $ 0,90 einen Rang von 2 an, und gibt eine Obergrenze für das Gebot von $ 0,95 vor. Bei diesem Beispiel zwingt, da andere Suchlisten auf dem Rang 1, 2 und 3 bei Geboten von $ 1,00, $ 0,99 bzw. $ 0,98 liegen, die Gebotsobergrenze von $ 0,95 dazu, dass die Suchliste auf einen neuen Rang gesetzt wird, der niedriger ist als der angeforderte Rang. Beispiel 3 Gebotsobergrenze zwingt den neuen Rang dazu, dass er niedriger ist als angefordert

  • Beispiel 4
  • Beim vierten Beispiel fordert ein Inserent mit einem bisherigen Rang von 2 bei einem Gebotsbetrag von $ 0,99 einen Rang von 4 an, und gibt eine Gebotsobergrenze von $ 0,90 vor. Bei diesem Beispiel zwingt die Gebotsobergrenze von $ 0,90 den neuen Rang dazu, dass er niedriger ist als der angeforderte Rang von 4, jedoch ist die erhaltene Position mit Rang 5 die beste Position, die bei der gegebenen Gebotsobergrenze erreichbar ist. Setzt man das Verfahren der "platzenden Seifenblase" ein, wird der Gebotsbetrag auf $ 0,81 verringert, nämlich den Minimalbetrag, der dazu erforderlich ist, den bestmöglichen Rang bei der Gebotsobergrenze zu erzielen. Beispiel 4 Gebotsobergrenze zwingt dazu, dass der neue Rang niedriger ist als angefordert. "Platzende Seifenblasen" senken den Preis weiter ab

  • Beispiel 5
  • Beim fünften Beispiel fordert ein Inserent mit einem bisherigen Rang von 5 bei einem Gebotsbetrag von $ 0,90 einen Rang von 2 an, und gibt eine Gebotsobergrenze von $ 1,00 vor. Allerdings ist bei diesem Beispiel ein Gleichstandszustand vorhanden, da die Suchlisten mit dem Rang 1 und 2 jeweils ein Gebot von $ 1,00 aufweisen. Infolge der Gebotsobergrenze ist jedoch der neue Rang niedriger als der alte Rang. Das Ergebnis besteht darin, dass der neue Rang gleich 3 ist, niedriger als der angeforderte Rang von 2. Beispiel 5 Gebotsobergrenze und Gleichstände zwingen dazu, dass der neue Rang niedriger ist als angefordert, wenn das Gebot erhöht wird

  • Beispiel 6
  • Beim sechsten Beispiel fordert ein Inserent mit einem bisherigen Rang von 2 bei einem Gebotsbetrag von $ 1,00 einen Rang von 4 an, und gibt eine Gebotsobergrenze von $ 0,92 vor. Allerdings ist bei diesem Beispiel ein Gleichstandszustand vorhanden, da die Suchlisten mit dem Rang von 4 und 5 jeweils ein Gebot von $ 0,92 aufweisen. Dies führt dazu, dass der neue Rang gleich 5 ist, unterhalb des angeforderten Ranges von 4. Die Gebotsobergrenze und der Gleichstandszustand führen dazu, dass der neue Rang niedriger ist als der angeforderte Rang.
  • Gebotsobergrenze und Gleichstände zwingen dazu, dass der neue Rang niedriger ist als angefordert, wenn das Gebot erniedrigt wird.


  • Bei einer Ausführungsform gibt es, um vorteilhafte Ergebnisse für Inserenten zu erzielen, einige Ausnahmen für diese Regeln. Die Ausnahmen sind nachstehend angegeben.
    • a) Falls nach Anwendung der Regeln Ihr neues Gebot ebenso groß ist wie Ihr altes Gebot, nehmen wir keine Änderung vor. Auf diese Weise behalten Sie Ihre Senioritätsposition bei diesem Gebot bei.
    • b) Ist Ihr neues Gebot höher als Ihr altes Gebot, aber verbessert sich Ihr Rang nicht, ändern wir Ihr Gebot nicht. Auf diese Weise werden Sie nicht für keine Verbesserung im Rang höher belastet.
    • c) Stellt sich heraus, dass Ihr neuer Rang Sie in den Listen gegenüber Ihrem angeforderten Rang weiter heruntersetzt als dorthin, wo Sie sich mit Ihrem alten Rang befanden, ändern wir Ihr Gebot nicht.
  • Selbstverständlich muß Ihr altes Gebot unter Ihrer Gebotsobergrenze liegen, damit dies geschieht.
    • a) Stellt sich Ihr neuer Rang als schlechter heraus als jener Rang, den Sie angefordert haben, bevor eine Blockierung durch Gebote im Gleichstand vorhanden ist, und befand sich Ihre Liste in der Blockierung von Geboten im Gleichstand, werden wir keine Änderung vornehmen. Dies geschieht, wenn Sie anfordern, in der Liste weiter abzusteigen, jedoch eine Blockierung von Gleichständen zwischen Ihrem alten Rang und Ihrem neuen Rang vorhanden ist. Würden wir eine Änderung vornehmen, würden Sie im Endeffekt unmittelbar unter der Blockierung der Gleichstände sein, möglicherweise viel weiter unten als Sie anforderten, was unerwünscht ist.
    • b) Verwenden Sie die Abgabe eines Gebots für eine Position auf einer Liste im Großvaterstatus, und ergibt sich ein neuer Rang, der besser ist als jener, den Sie angefordert haben, werden wir dies nicht ändern. Wir nehmen dies vor, um Ihre Liste im Status eines Großvaters zu schützen.
  • Diese Ausnahmen für die voranstehenden Regeln sind nur als Beispiele zu verstehen. Auch andere Ausnahmen lassen sich überlegen und einsetzen.
  • Beispiele für den Einsatz dieser Regeln sind nachstehend angegeben.
  • Beispiel 7
  • Bei diesem Beispiel fordert der Inserent C den Rang 1 mit einer Gebotsobergrenze von $ 0,80 an. Die Gebotsobergrenze ist nicht hoch genug, so dass das neue Gebot auf die Gebotsobergrenze erhöht wird. Allerdings ist dies gleich dem alten Gebot, so dass keine Änderung erforderlich ist. Der Endzustand ändert sich gegenüber dem Anfangszustand nicht.


  • Beispiel 8
  • Bei diesem Beispiel verwendet der Inserent B das System dazu, den Rang #1 mit einer Gebotsobergrenze von $ 1,00 anzufordern. Bei normaler Verarbeitung würde der Rang #2 mit einem Gebot von $ 0,81 zugeteilt. Dies stellt jedoch keine Verbesserung des Ranges dar, und der Inserent zahlt bei dem neuen Gebot mehr. Daher nimmt das System nichts vor, da der angeforderte Rang nicht zugeordnet werden konnte.


  • Beispiel 9
  • Bei diesem Beispiel verwendet der Inserent C das System dazu, den Rang 2 mit einer Gebotsobergrenze von $ 0,80 anzufordern. Bei normaler Verarbeitung würde der Rang 5 bei einem Gebot von $ 0,76 zugeteilt. Allerdings ist dies ein unerwünschtes Ergebnis, da der Inserent einen neuen Rang erhält, der niedriger ist als jener, den er hatte, und niedriger als jener, den er angefordert hatte. Daher nimmt das System nichts vor.


  • Beispiel 10
  • Bei diesem Beispiel verwendet der Inserent B das System dazu, den Rang 3 mit einer Gebotsobergrenze von $ 0,80 anzufordern. Es ist unmöglich, entweder den Rang 3 oder 4 zuzuteilen. Diese sind infolge eines Gleichstandzustands nicht verfügbar. Es ist unerwünscht, den Inserenten auf den Rang 5 bei $ 0,76 zu setzen. Daher nimmt das System nichts vor, so dass die endgültige Position der Rang 2 bei $ 0,80 ist, also dieselbe Position und dasselbe Gebot, mit welchen der Inserent B begonnen hat. In diesem Fall erhält der Inserent einen höheren Rang, als er anforderte. Verwendet der Inserent B das System dazu, den Rang 3 mit einer Gebotsobergrenze von $ 0,79 anzufordern, ist das endgültige Ergebnis der Rang 5 bei $ 0,76.


  • Beispiel 11
  • Bei diesem Beispiel verwendet der Inserent D das System dazu, den Rang 3 bei einer Gebotsobergrenze von $ 0,05 anzufordern. Bei normaler Bearbeitung würde das System den Rang 2 mit einem neuen Gebot von $ 0,05 zuordnen. Allerdings wird dem Inserent ein höherer Rang als angefordert zugeteilt, und er verliert den Status als Großvater, was unerwünscht ist, so dass das System nichts vornimmt. Verwendet der Inserent D das System zum Anfordern des Ranges 1 mit einer Gebotsobergrenze von $ 0,05, dann würden wir bei normaler Bearbeitung den Rang 2 mit einem neuen Gebot von $ 0,05 zuordnen. In diesem Fall nehmen wir die Änderung vor, und bezeichnen dies als Teilerfolg, da der neue Rang niedriger ist als der angeforderte Rang.

  • Das Flußdiagramm von Fig. 3, das die voranstehend geschilderten Regeln erläutert, wird nachstehend beschrieben. Das Verfahren gemäß der Ausführungsform von Fig. 3 beginnt im Block 300. Im Block 300 wird Information von einem Inserenten empfangen. Bei einer Ausführungsform stellt die Information eine neue Gebotsobergrenze dar, die dann zur Einstellung der Gebote des Inserenten verwendet wird. Bei einer anderen Ausführungsform stellt die empfangene Information einen neuen gewünschten Rang dar, der dann zur Einstellung der Gebote des Inserenten verwendet wird. Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist die neue Information sowohl ein neuer gewünschter Rang als auch eine Gebotsobergrenze, die dann zur Einstellung der Gebote des Inserenten verwendet werden. Die neue Information betrifft eine einzelne ausgewählte Suchliste, eine Gruppe ausgewählter Suchlisten, oder sämtliche Suchlisten, die dem Konto des Inserenten zugeordnet sind. I Block 304 wird die ausgewählte Suchliste aus dem Marktplatz entfernt, beispielsweise durch Bewegen der Suchliste von dem Suchmaschinen-Webserver 208 von Fig. 2 zu einem anderen Speicherort. Dies verhindert die Verwendung der Suchlisten, während Daten aktualisiert werden. Die Steuerung tritt in eine Schleife ein, die im Block 306 beginnt. Eine erste Suchliste für den Suchbegriff wird abgearbeitet. Im Block 308 wird festgestellt, ob der momentane Rang größer ist als der angeforderte Rang, oder ob der momentane Gebotsbetrag kleiner ist als die Gebotsobergrenze. Ist dies der Fall, wird die Schleife verlassen, und geht die Steuerung zum Block 316 über.
  • Wird die Bedingung des Blocks 308 nicht erfüllt, wird im Block 312 der Gebotsbetrag für die ausgewählte Suchliste aktualisiert. Normalerweise wird der Gebotsbetrag erhöht.
  • Beim Verfahren der "platzenden Seifenblasen" wird das Gebot verringert. Im Block 314 kehrt die Steuerung zum Block 306 zurück, und wird eine nächste Suchliste für den angegebenen Suchbegriff zur Verarbeitung ausgewählt.
  • Die Schleife wird verlassen, und die Steuerung geht zum Block 316 über, nachdem sämtliche Suchlisten für den angegebenen Suchbegriff abgearbeitet wurden. Im Block 316 werden Ausnahmen von den Gebotsänderungsregeln untersucht. Eine beispielhafte Ausführungsform dieser Ausnahmenverarbeitung wird nachstehend im Zusammenhang mit Fig. 4 beschrieben. Während der Verarbeitung im Block 316 wird festgestellt, ob keine Änderung des Gebotsbetrages für die ausgewählte Suchliste eingegeben werden sollte, infolge des Vorhandenseins eines Ausnahmezustands. Ist kein Ausnahmezustand vorhanden, wird das Gebot so geändert, wie dies bei der Abarbeitung in der Schleife von Fig. 3 festgelegt wurde. Im Block 318 wird die Suchliste aus einem temporären Speicher zur Datenbank des Marktplatzes zurückgeschickt, zum Einsatz durch die Suchmaschine in Reaktion auf Anfragen. Das Verfahren endet im Block 320.
  • Fig. 4 ist ein Flußdiagramm, das die Verarbeitung von Ausnahmebedingungen bei dem Verfahren von Fig. 3 erläutert. Die Ausführungsform beginnt im Block 400. Im Block 402 wird festgestellt, ob der neue Gebotsbetrag, der während der Verarbeitung von Fig. 3 bestimmt wurde, gleich dem alten Gebot für dieselbe Suchliste ist. Ist dies der Fall, geht die Steuerung zum Block 410 über. Falls nicht, wird im Block 404 festgestellt, ob das neue Gebot, das für die Suchliste festgestellt wurde, gleich dem alten Gebot ist, aber keine Rangverbesserung für die Suchliste ergibt. Ist dies der Fall, geht die Steuerung zum Block 410 über.
  • Falls nicht, werden im Block 406 verschiedene Bedingungen überprüft. Zuerst wird festgestellt, ob das nicht eingestellte Gebot kleiner oder gleich der vom Inserenten vorgegebenen Gebotsobergrenze ist. Zweitens wird festgestellt, ob der nicht eingestellte Rang größer oder höher ist als der angeforderte Rang. Drittens wird festgestellt, ob der nicht eingestellte Rang kleiner als der neue Rang ist, der in der Schleife von Fig. 3 bestimmt wurde. Sind alle diese Bedingungen erfüllt, geht die Steuerung zum Block 410 über.
  • Im Block 408 wird, wenn keine der Ausnahmebedingungen der Blöcke 402, 404, 406 erfüllt wurden, die Gebotsbetragsänderung, die durch den Betrieb der Schleife von Fig. 3 bestimmt wurde, verarbeitet. Die Gebotsbeträge für die ausgewählten Suchlisten werden entsprechend der empfangenen Gebotsobergrenze und dem gewünschten Rang eingestellt.
  • War eine der Ausnahmebedingungen der Blöcke 402, 404 und 406 erfüllt, wird im Block 410 keine Änderung bei der Suchliste durchgeführt. Das Ausnahmebehandlungsverfahren von Fig. 4 endet im Block 414, und die Steuerung kehrt zum Block 318 von Fig. 3 zurück.
  • Fig. 5 zeigt ein Zustandsdiagramm 500, das den Vorgang der Funktion der Abgabe eines Gebots für eine Position bei dem System mit Bezahlung für Plazieren von Fig. 2 erläutert. In Fig. 5 entsprechen die Blöcke Betriebszuständen des Systems, und entsprechend die bezeichneten Verbindungen angeklickten Hyperlinks.
  • Das Zustandsdiagramm 500 weist einen Zugriffsabschnitt 502 und einen Abschnitt 504 für ein Gebot für eine Position auf.
  • Jeder der Blöcke in Fig. 5 entspricht einem Block aus Code und gespeicherten Daten zur Durchführung der angegebenen Funktionen. Der Zugriffsabschnitt 502 stellt verschiedene Verwaltungsfunktionen zur Verfügung, beispielsweise ein sicheres Einloggen, Berichtsoperationen, usw. Dies erfolgt durch Auswahl einer Verbindung 506 "Gebot für Position" eines Gebotsmanagementfensters 508, auf das durch den Webbrowser eines Inserenten zugegriffen wird. Die Auswahl dieser Verbindung 506 leitet den Browser des Inserenten auf eine Steuerseite 510 für ein Gebot für eine Position des Abschnitts 504 für ein Gebot für eine Position um. Die Steuerseite 510 für ein Gebot für eine Position stellt die Inserentensteuerung des Betriebs für ein Gebot für eine Position des Systems zur Verfügung. Die Steuerseite 510 für ein Gebot für eine Position gestattet es dem Nutzer, eine Steuerung des Gebots für eine Position einer oder mehrerer Suchlisten durchzuführen.
  • Eine Ausführungsform der Steuerseite 510 für Gebote für Positionen ist in Fig. 6 dargestellt. Die Seite 510 weist ein Kontoidentifizierungsfenster 602 auf, einen Abschnitt 604 für Gebote für alle Listen, einen Abschnitt 606 für individuelle Listen, sowie einen Suchsteuerabschnitt 608. Das Kontoidentifizierungsfenster 602 zeigt Kontoidentifizierungsinformation für den Inserenten an, und dient als Texteingabekasten zum Empfang von neuer Kontoidentifizierungsinformation, falls der Inserent Konten ändern möchte.
  • Der Abschnitt 604 für Gebote für alle Listen enthält ein Texteingabefenster 610 für den gewünschten Rang und ein Gebotsobergrenzenfenster 612 zusammen mit einem Aktualisierungsknopf 614. Der Abschnitt 604 für Gebote für alle Listen kann von dem Inserenten dazu verwendet werden, sämtliche Gebote des Inserenten für alle Suchlisten des Inserenten auf den gewünschten Rang zu ändern, der in dem Texteingabefenster 610 für den gewünschten Rang eingegeben wird, bei der Gebotsobergrenze, die in das Gebotsobergrenzenfenster 612 eingegeben wird. Nach Betätigungsglied des Aktualisierungsknopfes 614 aktualisiert das System sämtliche Gebote auf den vom Inserenten gewünschten Rang entsprechend dem gewünschten Rang und der Gebotsobergrenze. Vorzugsweise werden die hier festgelegten Regeln und Ausnahmen bei diesem Aktualisierungsvorgang eingesetzt. Allerdings können auch andere Gruppen von Regeln verwendet werden.
  • Der Abschnitt 606 für einzelne Listen enthält einen Aktualisierungsabschnitt 610 für einzelne Listen sowie einen Abschnitt 615 zum schnellen Füllen einer Seite. Der Aktualisierungsabschnitt 610 für einzelne Listen enthält ein Gitter, das sämtliche Listen 620 des Inserenten bei dem ausgewählten Konto anzeigt, das Fenster 622 für das momentane Gebot, das Fenster 624 für die momentane Position, das Fenster 626 für das Gebot, die Nummer 1 zu werden, ein Werkzeug 628 für ein momentanes Gebot, ein Texteingabefenster 630 für den gewünschten Rang, und ein Gebotsobergrenzenfenster 632, zusammen mit einem Aktualisierungsknopf 634 und einem Rücksetzknopf 636. Für jede Suchliste 620 zeigt das Gitter daher den Betrag des momentanen Gebots des Inserenten in einem Fenster 622 für das momentane Gebot, die momentane Position des Inserenten in Bezug auf andere Suchlisten für denselben Suchbegriff, in dem Fenster 624 für die momentane Position, sowie den Betrag des Gebots, der dazu erforderlich ist, den Rang Nummer 1 zu erzielen, in dem Fenster 626 für das Gebot, um Nummer 1 zu werden. Das Werkzeug 628 für das momentane Gebot ist ein Hyperlink, das den Browser des Nutzers auf eine Webseite umleitet, die einige oder sämtliche Gebote für den Suchbegriff zeigt, und es dem Benutzer gestattet, sein Gebot anzupassen, um einen gewünschten Rang unter den aufgelisteten Suchlisten zu erreichen.
  • Das Texteingabefenster 630 für den gewünschten Rang und das Gebotsobergrenzenfenster 632, zusammen mit einem Aktualisierungsknopf 634, arbeiten ähnlich wie die entsprechenden Strukturen des Abschnitts 604 für sämtliche Listen. Ein gewünschter Rang kann in das Texteingabefenster 630 für den gewünschten Rang für eine oder mehrere Suchlisten eingegeben werden, und eine Gebotsobergrenze kann in das Gebotsobergrenzenfenster 632 eingegeben werden. Nach Betätigung des Aktualisierungsknopfes 634 aktualisiert das System die jeweiligen Gebotsbeträge für die ausgewählten Suchlisten auf den gewünschten Rang des Inserenten entsprechend dem gewünschten Rang und der Gebotsobergrenze. Nach Betätigung des Rücksetzknopfes 636 werden die Einträge in dem Texteingabefenster 630 für den gewünschten Rang und dem Gebotsobergrenzenfenster 636 gelöscht.
  • Der Abschnitt 615 zum schnellen Füllen einer Seite gestattet es einem Inserenten, Gebotsobergrenzen und gewünschte Rangwerte für alle Suchlisten vorzugeben, die momentan auf der Seite angezeigt werden. Hierbei wird ähnlich gearbeitet wie bei den entsprechenden Anordnungen des Abschnitts 604 für alle Listen und des Abschnitts 606 für einzelne Listen. Ein Seitensteuerknopf 640 gestattet es dem Inserenten, eine Seite der Listen zur Betrachtung auszuwählen.
  • Der Suchsteuerabschnitt 608 ermöglicht es dem Inserenten, zu steuern, welche Suchlisten auf einer Seite angezeigt werden. Der Suchsteuerabschnitt 608 umfaßt ein Suchtexteingabefenster 642, einen Suchartselektor 644, eine Anzeigesteuerung 646, und ein Gebotssucheingabefenster 648. Das Suchtexteingabefenster 642 ist so ausgebildet, dass es Text empfängt, der eine Suchanfrage festlegt, beispielsweise einen Suchbegriff oder anderen Text, der in den Suchlisten des Inserenten auftauchen kann. Der Suchartselektor 644 erlaubt es dem Inserenten, den Typ der Suche oder des Feldes seiner Suchlisten festzulegen, die durchsucht werden sollen, beispielsweise den Suchbegriff, den Titel, den URL, usw. Suchlisten, die passenden Text in dem eingegebenen Feld aufweisen, werden auf der Seite angezeigt, nachdem eine Suche durchgeführt wurde. Die Anzeigesteuerung 646 gestattet es dem Inserenten, zu steuern, wie viele Suchlisten in dem Gitter auf jeder Seite angezeigt werden. Dies kann dann wesentlich sein, wenn der Vorgang zum schnellen Füllen einer Seite zur Abgabe von Geboten für eine Position bei einer Seite verwendet wird, die voll mit Suchlisten ist. Die Gebotssucheingabefenster 648 sind so ausgebildet, dass sie Text empfangen, der eine obere und untere Grenze für Gebotsbeträge bei Suchlisten festlegt. Suchlisten, die Gebotsbeträge innerhalb des angegebenen Bereiches aufweisen, werden auf der Seite angezeigt, nachdem eine Suche durchgeführt wurde.
  • Wie wiederum aus Fig. 5 hervorgeht, ruft eine Population mit einer Funktionalität 514 für vorherige Gebote gespeicherte Gebote für Positionsinformation zur Anzeige in dem Gitter der Steuerseite 510 für Gebote für Positionen ab. Jedesmal dann, wenn gewünschte Ränge oder Gebotsobergrenzen für eine oder mehrere Suchlisten eingegeben werden, wird diese Information gespeichert. Die Funktionalität 514 ruft die gespeicherten Daten ab, und bevölkert das Gitter mit der abgerufenen Information. Dies ist ein für den Nutzer bequemes Merkmal, weil es das Erfordernis ausschaltet, dass der Inserent getrennt diese Information speichern muß. Eine Funktionalität 516 zum Löschen von Standardwerten ist ebenfalls vorgesehen, um die gespeicherte Information zu löschen.
  • Eine Gebotsänderungsseite 518 und eine zugehörige Such- und Sortierungsfunktionalität 514 sind dadurch erreichbar, dass eine Gebotsänderungsverbindung 512 angeklickt wird. Die Gebotsänderungsseite 518 führt den Gebotsänderungsalgorithmus entsprechend Gebotsänderungen durch, die von dem Inserenten vorgegeben werden. Die Such- und Sortierungsfunktionalität kann durch jede geeignete Suchmaschine oder einen Such- und Sörtierungscode implementiert werden. Nach Verarbeitung der Gebote entsprechend den vorgegebenen Änderungen wird in einem Block 520 eine Überprüfung durchgeführt. Falls Fehlerzustände vorhanden sind, wird eine Fehlernachricht zur Verfügung gestellt, Block 522. Ist kein Fehler vorhanden, wird der Gebotsänderungsvorgang beendet, beispielsweise durch Bestätigung der Änderungen bei dem Inserenten, und durch Kopieren der abgeänderten Suchlisten zurück in den aktiven Marktplatz, Block 524. Eine Bestätigungsnachricht wird an den Inserenten geschickt, Block 524, und der Gebotsänderungsvorgang endet im Block 528.
  • Der Vorgang der Abgabe eines Gebots für eine Position wird durch die individuelle Funktionalität 530 für ein Gebot für eine Position und die gesamte Funktionalität 532 für ein Gebot für eine Position durchgeführt. Die individuelle Funktionalität 530 für ein Gebot für eine Position empfängt den Text, und klickt Eingaben von dem Abschnitt 606 für einzelne Listen (Fig. 6) der Steuerseite 510 für Gebote für Positionen an. Zugeordnet der individuellen Funktionalität 530 für ein Gebot für eine Position ist eine Funktionalität 534 zum Suchen und Sortieren, die ein Durchsuchen und Sortieren der Suchlisten eines Inserenten entsprechend dem Suchsteuerabschnitt 608 (Fig. 6) durchführt.
  • Entsprechend empfängt die gesamte Funktionalität 532 für Gebote für eine Position den Text und Klickeingaben von dem Gebotsabschnitt 604 für alle Listen der Steuerseite 510 für Gebote für eine Position. Die individuelle Funktionalität 530 für ein Gebot für eine Position und die gesamte Funktionalität 532 für ein Gebot für eine Position arbeiten so, dass sie die Gebotsbeträge entsprechend der empfangenen Information in Bezug auf den gewünschten Rang und die Gebotsobergrenzeninformation einstellen.
  • In jedem Fall wird im Block 536 eine Regelüberprüfung durchgeführt, um sicher zu stellen, dass die empfangenen Gebotsobergrenzen und gewünschten Ränge den Regeln entsprechen. So kann beispielsweise bei der vorliegenden Ausführungsform ein Inserent als gewünschten Rang nur die Ränge 1, 2 oder 3 der Suchlisten festlegen. Jeder andere vorgegebene, gewünschte Rang erzeugt einen Fehler. Tritt ein Fehler auf, wird eine Fehlernachricht für den Inserenten angezeigt, Block 538, Block 540, und hat der Inserent die Gelegenheit, das Gebot für die Position erneut abzugeben.
  • Ist die Regelüberprüfung des Blocks 534 überstanden, wird die Anforderung eines Gebots für eine Position an eine Gebotsserviceschlange übertragen, Block 542. Es wird eine Bestätigung für die Eingabe des Inserenten bereitgestellt, entweder eine "Popup-Bestätigung" in Form eines Fensters, das die geänderte Information anzeigt, oder durch Übertragung einer E-Mail-Bestätigung des Empfangs, Block 546, wonach der Bestätigungsvorgang im Block 548 endet.
  • Im Block 550 arbeitet die Gebotsschlange so, dass die Listen des Inserenten aktualisiert werden. Die Gebotsschlange wird deswegen implementiert, da das Aktualisieren jedes Gebots eine endliche Zeit benötigt, und es geschehen kann, dass viele Gebote für Positionen in einem kurzen Zeitrahmen vorgelegt werden. Wenn beispielsweise ein Inserent mit hunderten oder tausenden von Geboten einen Vorgang der Einreichung eines Gebots für eine Position vornimmt, Block 532, kann die Verarbeitung sämtlicher Gebote einige Sekunden oder mehr erfordern. Anstatt den Bildschirm des Webbrowsers des Inserenten einzufrieren, ist durch Übertragung der zu ändernden Gebote an eine Geboteschlange der Inserent frei, sich anderen Einzelheiten zu widmen. Entsprechend werden auch andere Inserenten, die Gebote abgeben, während eine große Anzahl an Gebotsaktualisierungen stattfindet, frei für andere Arbeitsvorgänge. Die Gebotswarteschlange im Block 550 stellt auch zusätzliche Merkmale zur Verfügung. Wenn ein Inserent zusätzliche Aktualisierungen für jedes Gebot einreicht, bei dem eine Änderung angefordert wurde, das sich aber immer noch in der Warteschlange befindet, überschreibt die zweite eingereichte Gebotsänderung die zuerst eingereichte Änderung. Hierdurch kann ein Inserent ein fehlerhaft eingereichtes Gebot löschen, was vorteilhaft sein kann, da Gebote im Großvaterzustand ihren Großvaterzustand nach einer Änderung verlieren.
  • Im Block 552 wird festgestellt, ob die Gebote erfolgreich geändert wurden. Ist dies der Fall, wird im Block 554 die Gebotswarteschlange dadurch aktualisiert, dass geänderte Gebote aus der Warteschlange entfernt werden, und noch anhängige Gebote vorgeschoben werden.
  • Sobald das Gebot oder die Gebote geändert wurde bzw. geändert wurden, beginnt ein Gebotsänderungsbenachrichtungsvorgang im Block 556. Eine Benachrichtigung wird elektronisch an den Inserenten übermittelt, Block 558, und der Vorgang endet im Block 560. Ist bei dem Inserenten ein Kontomanager dem Datenbank-Betreiber für Gebote zum Plazieren zugeordnet, der das Konto des Inserenten managt, so kann eine Benachrichtigung auch per E-Mail an den Kontomanager geschickt werden, Block 562. Die Verarbeitung endet im Block 564.
  • Aus den voranstehenden Ausführungen wird deutlich, dass die vorliegende Erfindung ein Verfahren und eine Einrichtung zur Verfügung stellt, die es einem Benutzer gestatten, eine gewünschte Position oder einen gewünschten Rang für die Suchlisten eines Inserenten festzulegen. Der Nutzer gibt Information wie beispielsweise eine Gebotsobergrenze und einen gewünschten Rang für ausgewählte Suchlisten vor. Das System wendet eine Gebotsänderungslogik an, und stellt, falls geeignet, den Gebotsbetrag für die ausgewählten Suchlisten ein, um die Suchliste auf den gewünschten Rang zu bewegen. Vorzugsweise ist der gewünschte Rang auf eine Premium- Position an der Oberseite von Suchergebnissen oder in deren Nähe beschränkt, die einem Suchenden präsentiert werden sollen.
  • Zwar wurde eine spezielle Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben, jedoch lassen sich Abänderungen vornehmen. So wurden beispielsweise Regeln und Ausnahmen zum Einsatz bei dem System beim Implementieren einer Gebotsänderungslogik geschildert. Es können auch alle anderen geeigneten Regeln oder Ausnahmebedingungen eingesetzt werden, um den Betrieb des Systems und des Verfahrens entsprechend speziellen Anforderungen anzupassen. Daher sollen die beigefügten Patentansprüche derartige Änderungen und Modifikationen abdecken, die innerhalb des wahren Wesens und Umfangs der Erfindung liegen.
  • FIGURENBESCHRIFTUNG Fig. 3
  • 302 Neues Gebot empfangen sowie Rang für Suchliste
    304 Suchliste aus dem Marktplatz entfernen
    306 Schleife
    308 Ist Rang größer als angeforderter Rang oder ist Gebot kleiner als Gebotsobergrenze?
    NO Nein
    YES Ja
    312 Gebotsbetrag einstellen
    314 Schleife beenden
    316 Keine Änderung des Gebots?
    318 Suchliste zum Marktplatz zurückschicken
    320 Ende
    Fig. 4
    400 Prozedur starten
    402 Neues Gebot = altes Gebot?
    YES Ja
    NO Nein
    404 Neues Gebot größer als altes Gebot, aber keine Rangverbesserung?
    406 Altes Gebot kleiner gleich Gebotsobergrenze und alter Rang größer angeforderter Rang und alter Rang kleiner neuer Rang?
    408 Änderung verarbeiten
    410 Keine Änderung
    414 Prozedur Ende
    Fig. 5
    502 ATMIN LOGIN, Select an Account:
    Einloggen verwalten, Konto auswählen
    MAIN Haupt
    REPORTS Berichte
    MANAGE LISTINGS Listen verwalten
    MONEY MANAGER Geldmanager
    Bid To Premium Queue Service Gebot für Premium-Warteschlangenservice
    506 Gebot für Position
    508 Management von Geboten
    514 Vorherige Gebotsanforderungen vorher besetzen
    510 Seite für Gebot für Position
    512 Gebote ändern
    518 Ändere Gebote um Gebotsbetrag in Dollar
    SORT Sortieren
    filter Filter
    SEARCH Suchen
    516 Alle Standardwerte löschen
    SEARCH Suchen
    SORT Sortieren
    530 Gebot für Position, einzelne und ausgewählte Listen
    532 Gebot für alle Positionen
    538 Fehlernachrichten anzeigen
    540 Fehlernachrichten anzeigen
    522 Fehlernachrichten anzeigen
    520 Haben Gebote Regeln für Gebote überstanden
    Falls Ausfälle
    536 Schnellüberprüfung, Überprüfung der grundlegenden Regeln
    542 Übertragung an Gebotsdienstwarteschlange
    544 Popup-Bestätigung
    524 Gebotstransaktion fertigstellen
    526 Empfangsbestätigung
    528 Ende
    546 Empfangsbestätigung
    548 Ende
    550 Gebotsdienst
    552 Erfolgreiche Gebote?
    554 Warteschlange aktualisieren
    556 CRM-Benachrichtigungsüberprüfung
    Advertiser Inserent
    558 E-Mail an Inserenten
    560 Ende
    Acct Mgr Kontenmanager
    562 E-Mail an Kontenmanager
    564 Ende

Claims (22)

1. Verfahren für ein Datenbanksuchsystem mit Zahlung für Plazierung, wobei das Verfahren umfaßt:
Speichern oder einer mehrerer Suchlisten, die einem Inserenten zugeordnet sind, wobei jede Suchliste einen jeweiligen Gebotsbetrag enthält;
Empfang einer Gebotsobergrenze für ausgewählte Suchlisten; und
Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge für die ausgewählten Suchlisten entsprechend der Gebotsobergrenze.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge umfaßt:
Erhöhung der jeweiligen Gebote solange, wie das jeweilige Gebot nicht die Gebotsobergrenze überschreitet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:
Empfang eines gewünschten Ranges für die ausgewählten Suchlisten; und
Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge für die ausgewählten Suchlisten entsprechend dem gewünschten Rang.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch:
Inkrementieren eines Gebotsbetrages für die jeweilige Suchliste, falls ein Gleichstandszustand dazu führt, dass ein gewünschter Rang für eine jeweilige Suchliste nicht verfügbar ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge umfaßt:
falls der gewünschte Rang für eine ausgewählte Suchliste nicht erhalten werden, infolge der Gebotsobergrenze, Erhöhung eines Gebotsbetrages für die ausgewählte Suchliste, so dass der Gebotsbetrag nicht die Gebotsobergrenze überschreitet, um die ausgewählte Suchliste an dem besten erzielbaren Rang einzuordnen.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge weiterhin umfaßt:
Verringerung des Gebotsbetrages auf ein minimales Gebot, das dazu benötigt wird, den besten erreichbaren Rang für die ausgewählte Suchliste beizubehalten.
7. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge umfaßt:
Verringerung der jeweiligen Gebotsbeträge nur dann, wenn der verringerte Gebotsbetrag ein Minimalgebot des Systems überschreitet.
8. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge umfaßt:
Beibehalten der Einstellung des Gebotsbetrages, falls die Einstellung des Gebotsbetrages für eine ausgewählte Suchliste keine Gebotsänderung hervorruft.
9. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung jeweiliger Gebotsbeträge umfaßt:
Beibehaltung des Gebotsbetrages, falls die Verarbeitung eines eingestellten Gebotsbetrages für eine ausgewählte Suchliste keine Rangänderung hervorruft.
10. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung jeweiliger Gebotsbeträge umfaßt:
Beibehaltung des Gebotsbetrages, falls die Verarbeitung eines angeforderten Ranges auf einen höheren, angeforderten Rang eine Rangänderung auf einen Rang unterhalb eines ursprünglichen Ranges hervorruft.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung jeweiliger Gebotsbeträge umfaßt:
unveränderte Beibehaltung des Gebotsbetrages nur dann, falls der Gebotsbetrag, der für den ursprünglichen Rang benötigt wird, nicht die Gebotsobergrenze überschreitet.
12. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge umfaßt:
Beibehaltung des Gebotsbetrages, falls die Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge einen eingestellten Rang hervorruft, der unterhalb des angeforderten Ranges liegt, infolge eines Gleichstandzustands.
13. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung jeweiliger Gebotsbeträge umfaßt:
Beibehaltung des Gebotsbetrages, falls eine ausgewählte Suchliste eine Suchliste mit Großvaterstatus ist, und falls die Einstellung des jeweiligen Gebotsbetrages für die Suchliste mit Großvaterstatus einen eingestellten Rang hervorruft, der den gewünschten Rang überschreitet.
14. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler bereitgestellt wird, der angibt, falls der gewünschte Rang nicht innerhalb eines zulässigen Bereichs gewünschter Ränge liegt.
15. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler bereitgestellt wird, der anzeigt, falls der gewünschte Rang nicht ein Rang gleich Rang 1, Rang 2 oder Rang 3 ist.
16. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein gewünschter Rang für sämtliche Suchlisten eines Inserenten empfangen wird, und die jeweiligen Gebotsbeträge für sämtliche Suchlisten entsprechend dem gewünschten Rang und der Gebotsobergrenze eingestellt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
ein gewünschter Rang für eine angezeigte Seite von Suchlisten eines Inserenten empfangen wird; und
die jeweiligen Gebotsbeträge für Suchlisten auf der angezeigten Seite entsprechend dem gewünschten Rang und der Gebotsobergrenze eingestellt werden.
18. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Bereitstellung einer Bestätigung der empfangenen Gebotsobergrenze.
19. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Bereitstellung einer Benachrichtigung nach Einstellung der jeweiligen Gebotsbeträge.
20. Datenbanksystem, welches aufweist:
eine Datenbank, die so ausgebildet ist, dass sie Suchlisten speichert, die einem oder mehreren Inserenten zugeordnet sind, wobei jede Suchliste einen jeweiligen Gebotsbetrag enthält;
einen ersten Programmcode zur Erzeugung einer Inserenten-Zugriffsseite;
einen zweiten Programmcode zum Aktualisieren einer oder mehrerer Listen der Datenbank in Reaktion auf einen gewünschten Rang und eine Gebotsobergrenze, die von einem Inserenten unter Verwendung der Inserenten- Zugriffsseite empfangen werden.
21. Datenbanksuchsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Programmcode so ausgebildet ist, dass er eine Seite von Suchlisten anzeigt, die einem Inserenten zugeordnet sind, einschließlich eines ersten Textkastens und eines zweiten Textkastens für jede angezeigte Suchliste, wobei der erste Textkasten zum Empfang von Daten entsprechend dem gewünschten Rang für eine Suchliste und der zweite Textkasten zum Empfang von Daten entsprechend der Gebotsobergrenze für die Suchliste dient.
22. Datenbanksuchsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Programmcode weiterhin so ausgebildet ist, dass er einen Textkasten zum Füllen einer ersten Seite und einen Textkasten zum Füllen einer zweiten Seite anzeigt, wobei der Textkasten für die erste Seite zum Empfang von Daten entsprechend dem gewünschten Rang für alle Suchlisten dient, die auf der Seite angezeigt werden, und der zweite Textkasten zum Füllen der zweiten Seite dazu dient, Daten entsprechend der Gebotsobergrenze für alle Suchlisten zu empfangen, die auf der Seite angezeigt werden.
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