DE1167731B - Vorrichtung zum nacheinanderfolgenden Anbringen von Reissbaendchen auf einem Verpackungsstreifen - Google Patents
Vorrichtung zum nacheinanderfolgenden Anbringen von Reissbaendchen auf einem VerpackungsstreifenInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. KL: B 65 b
DeutscheKL: 81 a-6/01
Nummer: 1167 731
Aktenzeichen: G 33218 VII b / 81 a
Anmeldetag: 28. September 1961
Auslegetag: 9. April 1964
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum nacheinanderfolgenden Anbringen von Reißbändchen
auf einem Verpackungsstreifen in dessen Längsrichtung durch Aufkleben unter Wärmeeinwirkung,
die ein mit einem feststehenden Messer zusammenarbeitendes bewegliches Messer aufweist,
durch welches die Reißbändchen quer von einem schrittweise zugeführten Band abgeschnitten werden,
dessen Breite der Länge der Reißbändchen entspricht.
Reißbändchen sind beispielsweise an den Zellophanhülsen von Zigarettenpackungen angebracht. Die
Reißbändchen sind in der Weise befestigt, daß ein Ende derselben aus der Zellophanhülle herausragt.
Durch Ziehen an dem herausstehenden Ende des Reißbändchens wird die Hülle längs des Bändchens
aufgerissen und die in der Hülle befindliche Packung freigegeben.
Es ist bekannt, derartige Reißbändchen maschinell auf einem Verpackungsstreifen anzubringen. Bei
einer bekannten Maschine dieser Art werden die Reißbändchen quer zu ihrer Längsrichtung in bestimmten
Abständen auf ein Band aus Einwickelpapier geklebt. Das von einer Rolle ablaufende Band
aus Einwickelpapier und das Bandmaterial, von welchem durch Querschnitte die einzelnen Reißbändchen
abgetrennt werden, werden kontinuierlich und parallel zueinander durch die Vorrichtung hindurchbewegt.
Das Abschneiden der Reißbändchen quer zur Laufrichtung des Bandmaterials, von welchem diese abgetrennt werden, erfolgt durch in
eine erste Walze eingelegte, gefederte Messer, die mit entsprechend ausgebildeten Einlagen einer zweiten
Walze zusammenwirken. Die abgeschnittenen Bändchen werden dann von einer zweiten Walze auf eine
dritte Walze übergeben, die sie schließlich auf dem Verpackungsmaterial ablegt.
Ist schon ein glattes Abschneiden durch in eine rotierende Walze eingebaute Messer infolge fehlender
Scherwirkung allgemein fraglich, so besteht auch die Gefahr, daß sich die abgeschnittenen Bändchen
bei dem umständlichen Transport bis zu der Stelle, an welcher sie auf das Verpackungsmaterial aufgeklebt
werden, verschieben und nicht mehr genau ausgerichtet auf die Verpackung gelangen. Ein weiterer
Nachteil der bekannten Vorrichtung besteht darin, daß die Reißbändchen quer zur Laufrichtung
des Verpackungsmaterials aufgeklebt werden, wodurch die Vorrichtung nur für ganz bestimmte Verpackungen
brauchbar ist.
Um mit Reißbändchen versehene Verpackungsstreifen in Form und Größe besser verschiedenen
Vorrichtung zum nacheinanderfolgenden
Anbringen von Reißbändchen auf einem
Verpackungsstreifen
Anbringen von Reißbändchen auf einem
Verpackungsstreifen
Anmelder:
G. D. Societe in Accomandita Semplice di
Enzo Seragnoli e Ariosto Seragnoli, Bologna
(Italien)
Vertreter:
Dipl.-Ing. H. Wiemuth, Patentanwalt,
Düsseldorf-Oberkassel, Hansa-Allee 159
Als Erfinder benannt:
Ariosto Seragnoli, Bologna (Italien)
Beanspruchte Priorität:
Italien vom 31. Mai 1961 (62/95)
Verwendungszwecken anpassen zu können, ist bereits vorgeschlagen worden, die Reißbändchen nicht quer
zur Längsrichtung, sondern in Längsrichtung des Verpackungsstreifens aufzukleben. Bei einer bekannten
Maschine zum Anbringen von Reißbändchen auf einem Verpackungsstreifen in Längsrichtung
erfolgt das Abtrennen des Reißbändchens nicht durch rotierende Messer, sondern durch ein festes und ein
diesem gegenüber bewegliches Messer. Das Bandmaterial, von welchem durch Querschnitte die Reißbändchen
abgetrennt werden, ist durch einen Schlitz des feststehenden Messers hindurchgeführt. Das bewegliche
Messer wird von unten nach oben an dem Schlitz vorbeigeführt. Es trennt dabei ein Reißbändchen
ab und führt es von unten an den Verpackungsstreifen heran, oberhalb dessen sich der beheizte
Stempel zur Warmversiegelung des Reißbändchens und des Verpackungsstreifens befindet.
Der Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, daß die Zufuhr des Verpackungsstreifens intermittierend
erfolgen muß, da die Warmversiegelung durch den fest angeordneten Versiegelungsbacken nur
bei Stillstand des Verpackungsstreifens erfolgen kann. Die Arbeitsgeschwindigkeit der bekannten
Maschine ist daher beschränkt.
Bei Vorrichtungen zum Befestigen von Reißbändchen an einem Verpackungsstreifen ist es ferner be-
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kannt, diejenigen Teile, die die abgetrennten Reißbändchen transportieren und an den Verpackungsstreifen
heranführen, also beispielsweise Transporttrommeln oder bewegliche Schneidmesser, mit Öffnungen
zu versehen, die im Wechsel mit einer Absaugvorrichtung und einer Druckluftquelle in Verbindung
stehen. Nach dem Abtrennen werden die Reißbändchen durch Saugluft an dem betreffenden Teil
der Vorrichtung festgehalten, bis sie unter Umschal-Trommel angepaßt ist, liegt das Bändchen, trotzdem
es nur wenig aus der Rinne hervorsteht, tangential an der Trommel an und und wird von dieser
sicher erfaßt.
Um ein einwandfreies Ablaufen des mit dem Reißbändchen versehenen Verpackungsstreifens von der
Trommel zu erreichen, kann vorgesehen sein, daß durch die Öffnungen im Mantel der Trommel zur
Mitnahme des Reißbändchens ein Sog und nach dem
tung auf Druckluft oder Atmosphärendruck an den io Passieren einer der Trommel zugeordneten Heizein-Verpackungsstreifen
abgegeben und durch Warmver- richtung zum Verbinden von Reißbändchen und siegelung befestigt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, welche unter Verwendung der bekannten
Merkmale eine bedeutende Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit dadurch gestattet, daß die Zufuhr des
Verpackungsstreifens kontinuierlich erfolgt.
Nach der Erfindung ist unterhalb der Abschneideeinrichtung eine Rinne zur Aufnahme der Reißbändchen
vorgesehen, deren Boden Öffnungen aufweist, 20 stellung die wesentlichen Teile der Vorrichtung,
wobei dem einen Ende der Rinne zwei kontinuier- Fig. 2 einen Schnitt längs der LinieX-X der
lieh umlaufende, den Verpackungsstreifen zwischen sich fördernde Trommeln, deren Achsen quer zur
Längsachse der Rinne verlaufen, so zugeordnet sind, daß das abgeschnittene, in der Rinne liegende Reiß- 25 F i g. 4 einen
bändchen mit einem Ende auf der einen Trommel F i g. 2. aufliegt, deren Mantel ebenfalls Öffnungen aufweist,
und sowohl die Öffnungen der Rinne als auch die Öffnungen der Trommel in an sich bekannter Weise
mit einer im Wechsel wirksam werdenden Absaug- 30 geordnet, der in den Figuren nicht dargestellt ist.
Vorrichtung und Druckluftquelle oder der Atmo- Dieser Sockel trägt alle feststehenden Teile sowie die
Sphäre in Verbindung stehen.
Durch diese Ausbildung wird außer einer bedeutenden Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit infolge
des kontinuierlichen Durchlaufs des Verpackungs-Streifens durch die Vorrichtung auch ein sehr genaues
Ablegen der Reißbändchen auf dem Verpackungsstreifen erreicht. Nach dem Abtrennen werden die
Bändchen in der mit Saugöffnungen versehenen Rinne
sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung 40 od. dgl. intermittierend vorwärts bewegt. Von dem
unverschiebbar festgehalten. Dadurch, daß die beiden Band 12 werden durch Querschnitte die einzelnen
Trommeln, die zwischen sich den Verpackungs- Reißbändchen 14 abgeschnitten. Das Band 12 weist
streifen fördern, so angeordnet sind, daß das ab- demnach eine Breite auf, die der Länge der Reißgeschnittene,
in der Rinne liegende Reißbändchen mit bändchen 14 entspricht. Es wird jeweils um die voreinem
Ende auf der einen, ebenfalls mit Saugöff- 45 gesehene Breite eines Reißbändchens vorwärts benungen
versehenen Trommel aufliegt, ist ein Ver- wegt, bis das Ende 13 des Bandes 12 um den vorschieben
des abgetrennten Reißbändchens nicht möglich. Die exakte Übergabe des Bändchens von der
Rinne an die Trommel erfolgt dadurch, daß sowohl die Öffnungen der Rinne als auch die der Trommel in 50
an sich bekannter Weise mit einer im Wechsel wirksam werdenden Absaugvorrichtung und Druckluftquelle
bzw. der Atmosphäre in Verbindung stehen. Um das Reißbändchen bereits während des Ab-
schneidens fest zu erfassen und ein Verschieben des- 55 Öffnungen 16 mit einer Sammelleitung in Verbindung,
selben von vornherein auszuschließen, weist, wie an an die sich das biegsame Rohr 17 anschließt, durch
welches im Wechsel Saug- und Druckluft zur Wirkung kommt. Einzelheiten der Saug- und Druckvorrichtung
sind nicht dargestellt. Unter dem Messer 15 ist die Rinne 18 zur Aufnahme der abgeschnittenen
Reißbändchen 14 fest angeordnet. Die Rinne 18 hat etwa die Breite des Reißbändchens 14 und weist in
ihrem Grund die Öffnungen 19 auf, die mit der Sammelleitung 20 verbunden sind. Durch die Sammelleitung
20 werden die Öffnungen 19 ebenfalls im Wechsel mit Saug- und Druckluft versorgt, so daß
das Reißbändchen 14 in der Rinne 18 festgesaugt oder daraus gelöst wird.
Verpackungsstreifen atmosphärischer Druck oder Druckluft zum Lösen von Reißbändchen und Ver-Verpackungsstreifen
von der Trommel wirksam ist.
Ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung, bei welchem die Reißbändchen und der Verpackungsstreifen
aus Zellglas (Zellophan) bestehen, ist an Hand der Figuren näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 schematisch und in perspektivischer Dar-
Fig. 4, F i g. 3 schematisch die Vorrichtung in der Draufsicht und
Schnitt längs der Linie Y-Y der
In den einzelnen Figuren sind jeweils die gleichen Teile mit den gleichen Bezugsziffem bezeichnet. Die
Vorrichtung ist an einem feststehenden Sockel an-
Antriebsvorrichtungen, von deren Darstellung und Beschreibung im einzelnen gleichfalls Abstand genommen
wurde.
Nach den Fig. 1 bis 4 weist die Vorrichtung das feststehende Messer 10 sowie die oberhalb desselben
vorgesehene Leiste 11 auf. Zwischen dem Messer 10 und der Leiste 11 wird mit Hilfe einer nicht dargestellten
Transportvorrichtung das Band 12 aus Zellglas
gesehenen Betrag über die Klinge des Messers 10 herausragt und somit die Breite des Reißbändchens
14 festgelegt ist.
Oberhalb der Leiste 11 befindet sich das auf- und abwärts bewegliche Messer 15. Dieses ist mit den
Saugöffnungen 16 versehen und bildet im Zusammenwirken mit dem feststehenden Messer 10 eine Schere.
Wie aus den F i g. 2 und 4 ersichtlich ist, stehen die
sich bekannt, auch das bewegliche Messer Öffnungen auf, die im Wechsel mit einer Absaugvorrichtung
und/oder einer Druckluftquelle oder mit der Atmosphäre in Verbindung stehen.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß die Rinne zur Aufnahme der abgeschnittenen Reißbändchen an
ihrem unteren äußeren, der Trommel zugewandten Ende bogenförmig abgeschrägt und der Form der
Trommel angepaßt ist.
Auch diese Maßnahme dient der exakten Ablage des Bändchens auf dem Verpackungsstreifen. Dadurch,
daß das Ende der Rinne an die Form der
Die Rinne 18 ist an ihrem unteren äußeren Ende bogenförmig abgeschrägt. Das bogenförmig abgeschrägte
Ende der Rinne 18 erstreckt sich bis unmittelbar an die Transporttrommel 21 heran, die kontinuierlich
in Richtung des Pfeiles 22 um die Achse 21' rotiert. Die Achse 21' liegt senkrecht zu dem abgeschnittenen
Reißbändchen 14 bzw. zu der Rinne 18. Die Anordnung der erwähnten Teile zueinander ist
derart getroffen, daß bei Abwärtsbewegung des Messers 15 ein Reißbändchen 14 abgeschnitten und
in der Rinne 18 abgelegt wird, wobei gemäß F i g. 2 das rechte Ende desselben aus der Rinne 18 herausragt
und tangential am Mantel der Trommel 21 anliegt. Wie weiter aus F i g. 2 ersichtlich ist, sind im
Mantel der Trommel 21 die radial gerichteten öffnungen 23 vorgesehen, die in die axial gerichteten
Bohrungen 24 münden. Die axialen Bohrungen 24 treten aus einer der Stirnseiten der Trommel 21 aus
und stehen mit dem feststehenden Verteiler 25 in Verbindung (s. Fig. 3 und 4).
Der Verteiler 25 ist auf der der Trommel 21 zugekehrten Seite mit der bogenförmigen Ausnehmung
26 versehen, die über das Rohr 27 mit einer Absaugvorrichtung verbunden ist. Im Verteiler 25 ist ferner
die bogenförmige Ausnehmung 28 vorgesehen, die mit der Atmosphäre oder mit einer Druckluftquelle
in Verbindung steht. Beim Drehen der Trommel 21 kommt somit im Wechsel eine Verbindung der Bohrungen
24 mit den Ausnehmungen 26 bzw. 28 zustande und somit im Wechsel eine Verbindung mit
der Absaugvorrichtung bzw. mit der Druckluftquelle.
Parallel zur Trommel 21 ist die Trommel 29 gelagert, die im Sinne des Pfeiles 31 gemäß den Fig.l
und 2 rotiert. Zwischen den Trommeln 21 und 29 wird der von einer nicht dargestellten Spule ablaufende
Verpackungsstreifen 30 aus Zellglas gefördert. Der zur Mitnahme des Verpackungsstreifens 30
notwendige Klemmdruck wird durch die Trommel 29 aufgebracht, die den Streifen 30 gegen die Trommel
21 drückt.
Die Verpackungsstreifen 30 umläuft einen Teil des Umfanges der Trommel 21 und wird von einer an
sich bekannten, nicht dargestellten Transportvorrichtung erfaßt, welche ihn in gerader Richtung von der
Trommel 21 abzieht und in die eigentliche Verpackungsmaschine weiterleitet. Beim Umlauf des
Verpackungsstreifens 30 um die Trommel 21 passiert derselbe die einen Versiegelungsbacken darstellende
Heizeinrichtung 32, mittels welcher das Reißbändchen 14 am Verpackungsstreifen 30 befestigt wird.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Maschine ist folgende: Die Transportvorrichtung für das Zellophanband
12 bewegt das Band schrittweise vorwärts, bis das Ende 13 des Bandes über das feststehende
Messer 10 herausragt, wobei das hervorstehende Ende 13 der vorgesehenen Breite des Reißbändchens
14 entspricht. Das bewegliche Messer wird abwärts bewegt und schneidet das Ende 13 ab, welches als
Reißbändchen 14 in der Rinne 18 abgelegt wird. Während der Abwärtsbewegung des Messers wird
das Reißbändchen 14 durch die in den Öffnungen wirksame Saugluft am Messer 15 festgehalten, so daß
das Ende 13 bzw. das Reißbändchen 14 während des Schnittes und der Abwärtsbewegung des Messers 15
fest am Messer haftet. Sobald das Reißbändchen 14 in die Rinne 18 gelangt ist, wird das Absaugen von Luft
in den Öffnungen 16 beendet und es erfolgt ein Absaugen durch die Öffnungen 19 im Grunde der Rinne
18. Auf diese Weise wird das Reißbändchen vom Messer 15 gelöst und in der Rinne 18 festgehalten.
Das Messer 15 geht zur Durchführung der nächsten Schnittbewegung in die in F i g. 4 gezeigte Ausgangslage
zurück.
Das Reißbändchen 14 kommt in der Rinne 18 in der Weise zur Ablage, daß ein Ende des Bändchens
aus der Rinne 18 heraussteht und tangential an der Trommel 21 anliegt. Sobald eine Öffnung 23 der
ίο Trommel 21 unter dem Reißbändchen 14 vorbeibewegt
wird, wird das Reißbändchen 14 erfaßt und an den Trommelmantel angesaugt. Das Ansaugen
wird durch den Verteiler 25 veranlaßt. Im gleichen Augenblick, in dem das Reißbändchen 14 durch die
in der Öffnung 23 wirksame Saugluft vom Trommelmantel erfaßt wird, findet kein Absaugen von Luft
durch die Öffnungen 19 mehr statt, so daß die Trommel 21 das Reißbändchen aus der Rinne 18 herauszieht
und mitnimmt. Gemäß F i g. 2 kommt bei Drehung der Trommel 21 das Reißbändchen 14 an dem
ebenfalls aus Zellglas bestehenden Verpackungsstreifen 30 zur Anlage und wird während des Durchlaufes
zwischen den Trommeln 21 und 29 und anschließend beim Durchlauf zwischen der Trommel 21
und der Heizeinrichtung 32 gegen den Verpackungsstreifen 30 gedrückt. Das Band 12, von welchem die
Reißbändchen 14 abgetrennt werden, und der Verpackungsstreifen 30 werden in der Weise von Spulen
abgewickelt, daß diejenigen Seiten, welche für das Warmversiegeln mittels der Heizeinrichtung 32
vorbereitet sind, in der Vorrichtung zur Anlage kommen.
Beim Umlauf der Trommel 21 bewegen sich die axialen Bohrungen 24, welche die öffnungen 23 verbinden,
von der bogenförmigen Ausnehmung 26 des Verteilers 25 zur bogenförmigen Ausnehmung 28, so
daß sie nunmehr nicht mit der Absaugvorrichtung, sondern mit der Atmosphäre oder einer Druckluftquelle
verbunden sind. Auf diese Weise wird das Reißbändchen 14, das infolge der Warmversiegelung
an dem Verpackungsstreifen 30 haftet, von der Trommel 21 gelöst. Dieser Vorgang wiederholt sich regelmäßig,
so daß auf dem Verpackungsstreifen 30 eine Folge von Reißbändchen 14 angebracht werden, wie
es aus den F i g. 1 bis 3 ersichtlich ist.
Es sei darauf hingewiesen, daß die nicht näher beschriebenen Teile der Vorrichtung beliebig ausgebildet
sein können. Auch lassen sich das eine oder andere der beschriebenen Teile der Vorrichtung
durch äquivalente Mittel ersetzen. So ist es beispielsweise möglich, die gleichen Öffnungen, die das Ansaugen
der Reißbändchen bewirken, nicht mit der Atmosphäre, sondern mit einer Druckluftquelle zu
verbinden, um auf diese Weise das Lösen der Reißbändchen zu erleichtern. Ebenso kann der Verteiler
25 verschiedenartig ausgebildet sein. Wesentlich ist allein, daß durch ihn in regelmäßiger Folge das Ansaugen
und Lösen der Reißbändchen und des Verpackungsstreifens gewährleistet ist.
Darüber hinaus ist es auch denkbar, auf das Ansaugen der Reißbändchen 14 beim Abschneiden
mittels des Messers 15 und beim Ablegen in der Rinne 18 zu verzichten, so daß die obenerwähnten
Öffnungen 16 und 19 überhaupt in Fortfall kommen können. Des weiteren kann das Reißbändchen 14
beim Umlauf um die Trommel 21, solange es noch nicht am Verpackungsstreifen 30 zur Anlage kommt,
auf besonderen feststehenden oder beweglichen Bah-
nen geführt sein, die den Weg zur Verbindungsstelle festlegen.
Claims (4)
1. Vorrichtung zum nacheinanderfolgenden Anbringen von Reißbändchen auf einem Verpackungsstreifen
in dessen Längsrichtung durch Aufkleben unter Wärmeeinwirkung, die ein mit einem feststehenden Messer zusammenarbeitendes
bewegliches Messer aufweist, durch welches die Reißbändchen quer von einem schrittweise zugeführten
Band abgeschnitten werden, dessen Breite der Länge der Reißbändchen entspricht, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb
der Abschneideeinrichtung (11, 15) eine Rinne (18) zur Aufnahme der Reißbändchen (14) vorgesehen
ist, deren Boden Öffnungen (19) aufweist, und daß dem einen Ende der Rinne zwei kontinuierlich umlaufende, den Verpackungs- zo
streifen zwischen sich fördernde Trommeln (21, 29), deren Achsen quer zur Längsachse der Rinne
verlaufen, so zugeordnet sind, daß das abgeschnittene, in der Rinne liegende Reißbändchen mit
einem Ende auf der einen Trommel (21) aufliegt, deren Mantel ebenfalls Öffnungen (23) aufweist
und sowohl die Öffnungen (19) der Rinne als auch die Öffnungen (23) der Trommel (21) in an
sich bekannter Weise mit einer im Wechsel wirksam werdenden Absaugvorrichtung und Druckluftquelle
oder der Atmosphäre in Verbindung stehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, wie an sich bekannt, das bewegliche
Messer (15) Öffnungen (16) aufweist, die im Wechsel mit einer Absaugvorrichtung und/
oder Druckluftquelle oder mit der Atmosphäre in Verbindung stehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rinne (18) zur Aufnahme
der abgeschnittenen Reißbändchen (14) an ihrem unteren äußeren, der Trommel (21) zugewandten
Ende bogenförmig abgeschrägt und der Form der Trommel angepaßt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Öffnungen (23) im
Mantel der Trommel (21) zur Mitnahme des Reißbändchens (14) ein Sog und nach dem Passieren
einer der Trommel zugeordneten Heizeinrichtung (32) zum Verbinden von Reißbändchen
(14) und Verpackungsstreifen (30) atmosphärischer Druck oder Druckluft zum Lösen
von Reißbändchen und Verpackungsstreifen von der Trommel (21) wirksam ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 1012;
USA.-Patentschrift Nr. 2 334 030.
Deutsche Patentschrift Nr. 1012;
USA.-Patentschrift Nr. 2 334 030.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 558/165 3.64 © Bundesdruckerei Berlin
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Publications (1)
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