DE19534632A1 - System zur Temperaturwechselbehandlung von Probenflüssigkeiten - Google Patents
System zur Temperaturwechselbehandlung von ProbenflüssigkeitenInfo
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- B01L7/00—Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices
- B01L7/52—Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices with provision for submitting samples to a predetermined sequence of different temperatures, e.g. for treating nucleic acid samples
Description
Gegenstand der Erfindung ist ein System zur Temperaturwechselbehandlung von Nuklein
säuren, ein Verfahren zur Temperaturwechselbehandlung von Probenflüssigkeiten und ein
Verfahren zum Nachweis einer Nukleinsäure in einer Probe.
Die Einstellung einer bestimmten Temperatur in einer Flüssigkeit ist bei Reaktionen, die
unter Beteiligung biologisch aktiver Komponenten ablaufen, ein wichtiges Kriterium. Wenn
die Temperatur nicht richtig eingestellt ist, kann es sein, daß eine bestimmte Reaktion über
haupt nicht oder nur in unerwünschtem Umfange abläuft. Dies gilt insbesondere für alle Re
aktionen, bei denen Enzyme beteiligt sind. Enzyme weisen, abhängig von der Temperatur,
unterschiedliche Reaktionskinetiken auf. Außerdem ist die Bildung von Komplexen
zwischen biologischen Bindepartnern, z. B. zueinander komplementäre Nukleinsäuren, von
der Temperatur abhängig. Oberhalb der Schmelztemperatur liegen die Nukleinsäuren in
einzelsträngiger und unterhalb der Temperatur in doppelsträngiger Form vor. Für den Fall,
daß mehrere Reaktionen hintereinander ablaufen sollen, die unterschiedliche Temperatur
bedingungen erfordern, ist es erforderlich, die Temperatur des Reaktionsmediums zu
ändern.
Bisher wurde dies dadurch bewirkt, daß das Gefäß, in dem sich die Reaktionsmischung be
findet, zwischen Flüssigkeitsbädern unterschiedlicher Temperatur hin und her transportiert
wurde. Dadurch, daß das Gefäß eine gewisse Zeit in jedes Bad eintauchte, nahm die im Ge
fäß befindliche Flüssigkeit die Temperatur des Temperiermediums an. Nach einer für die
gewünschte Reaktion ausreichenden Zeit wurde das Gefäß mit der Flüssigkeit in ein weite
res Flüssigkeitsbad transferiert. Diese Verfahren waren naturgemäß sehr arbeitsaufwendig
und schlecht automatisierbar.
In jüngerer Zeit wurden Geräte entwickelt, bei denen das Gefäß mit der zu temperierenden
Flüssigkeit an einem Ort belassen, jedoch die Temperatur des Temperiermediums geändert
wurde. Diese Verfahren haben jedoch den Nachteil, daß sie relativ zeitaufwendig sind weil
die Temperatur des gesamten Kühlmediums geändert werden muß. Insbesondere bei Kühl
vorgängen ist dies nachteilig.
Insbesondere auf dem Gebiet der Nukleinsäurediagnostik werden Temperaturwechselbe
handlungen oft eingesetzt. Beispielsweise in der Polymerase-Kettenreaktion (EP-A-201 184)
wird die Temperatur des Temperiermediums zyklisch variiert. Hierzu wurden sogenannte
Thermocycler beschrieben (US-A-5,038,852 und EP-A-0 488 769). Bei diesem Verfahren
wird ein Reaktionsblock aus Metall, in dem sich Ausnehmungen für die Reaktionsgefäße
befinden, erhitzt und abgekühlt, um die Temperaturwechselbehandlungen zu erreichen.
In WO 92/07089 ist ein System beschrieben, bei dem die Reaktionsflüssigkeit in einem ge
schlossenen Kreislauf zwischen Zonen mit Kühl- bzw. Heizelementen hin und her transpor
tiert wird. Das hierfür erforderliche System ist jedoch kompliziert und für einen Gebrauch in
der Routine wenig geeignet.
In der älteren, nicht vorpublizierten DE-A-44 09 436 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem
ein kombiniertes Heiz-/Kühlelement in das Reaktionsmedium eingetaucht wird und die
Temperatur des Reaktionsmediums nur in der unmittelbaren Nähe des Heizelementes ge
ändert wird.
Bei der Durchführung einer Temperaturwechselbehandlung von Probenflüssigkeiten, insbe
sondere während der Polymerase-Kettenreaktion werden Temperaturen angewandt, bei
denen der Dampfdruck des Wassers relativ hoch liegt, schlägt sich üblicherweise Flüssigkeit
am Deckel des Reaktionsgefäßes nieder. Da dies jedoch zu einer Konzentrierung der Reak
tionskomponenten führt, welche nicht kontrollierbar ist, wurde vorgeschlagen, in den
Deckel eine Heizung zu integrieren, wodurch eventuell am Deckel niedergeschlagene
Flüssigkeitströpfchen wieder in die Gasphase überführt werden können. Diese Deckel
heizungen sind jedoch so positioniert, daß sie nur Bereiche erhitzen, die nicht in die Flüssig
keit eintauchen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung war es, ein alternatives System zur Temperatur
wechselbehandlung von Flüssigkeiten bereitzustellen.
Gegenstand der Erfindung war daher ein System zur Temperaturwechselbehandlung von
nukleinsäurehaltigen Flüssigkeiten in einem Gefäß, enthaltend ein wiederverwertbares
Temperierelement und ein disposibles Heizelement, wobei das Heizelement integrierter Be
standteil des Gefäßes oder eines Deckels des Gefäßes ist und zur Durchführung der Be
handlung in die Flüssigkeit eintaucht.
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Behandlung von Nukleinsäuren in
einer Flüssigkeit unter Einstellung von 2 oder mehr Temperaturen mittels eines Temperier-
und eines Heizelements, wobei das Temperierelement Teil eines wiederverwertbaren Ge
rätes und das Heizelement Teil einer disposiblen Vorrichtung ist.
Das erfindungsgemäße System ist zum Einsatz in solchen Verfahren gedacht, bei denen eine
Flüssigkeit oder Segmente davon auf verschiedene Temperaturniveaus gebracht werden
muß. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn Vorgänge, die in der Flüssigkeit ablaufen
sollen, z. B. chemische oder vorzugsweise enzymatische Reaktionen, nur oder bevorzugt bei
bestimmten Temperaturen ablaufen. Weitere Vorgänge, die temperatursensitiv sind, sind
wie oben geschildert die Trennung von zueinander komplementären Nukleinsäuresträngen
durch Erwärmung bzw. Inkubation der Flüssigkeit auf eine Temperatur oberhalb des ent
sprechenden Schmelzpunktes (Tm) und die Bildung von Hybriden aus Nukleinsäuren, die im
wesentlichen zueinander komplementär sind bei Temperaturen, die unterhalb des
Schmelzpunktes, bevorzugt mehr als 15°C unterhalb des Schmelzpunktes liegen, die soge
nannte Hybridisierung. Ein weiterer Vorgang, der die Behandlung bei einer erhöhten
Temperatur erfordert, ist der Aufschluß von Zellkompartimenten. Des weiteren können
erhöhte Temperaturen zur gezielten Zerstörung von in der Flüssigkeit enthaltenen, tempera
turinaktivierbaren Inhaltsstoffen benutzt werden, z. B. auch zur Inaktivierung von für den
Aufschluß benutzten Enzymen, z. B. Proteinasen. Das erfindungsgemäße System erlaubt die
Einstellung der jeweils erforderlichen oder gewünschten Temperatur, unabhängig davon,
wie oft ein Temperaturwechsel erforderlich ist. Es ist daher auch möglich, einige oder
mehrere dieser Schritte hintereinander und abwechselnd mehrfach durchzuführen.
Unter einer Temperaturwechselbehandlung einer Flüssigkeit soll im Sinne der Erfindung
eine Behandlung der Flüssigkeit verstanden werden, bei denen die Flüssigkeit so behandelt
wird, daß Vorgänge, die in der Flüssigkeit ablaufen sollen, bei unterschiedlichen Temperatu
ren ablaufen können. Hierbei sind sowohl zeitliche Temperaturprofile als auch örtliche
Temperaturprofile umfaßt.
Ein prominentes Beispiel für die mehrfache Durchführung von Behandlungen bei unter
schiedlichen Temperaturen ist die Amplifikation von Nukleinsäuren gemäß der Polymerase-
Kettenreaktion. Diese Reaktion ist in der Fachwelt mittlerweile vielfach und in verschie
densten Modifikationen beschrieben. Ein prominentes Beispiel einer solchen Offenbarung ist
US-A-4,683,202. Essentielles Merkmal der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ist die
mehrfache Durchführung von Temperaturzyklen, welche eine Behandlung bei hohen
Temperaturen, z. B. in einem Bereich zwischen 90 und 95°C zur Einzelsträngigmachung
eventuell vorhandener doppelsträngiger Nukleinsäuren, eine Behandlung bei niedrigen
Temperaturen, z. B. im Bereich zwischen 50 und 65°C, zur Hybridisierung von Primern an
die zu amplifizierenden Nukleinsäuresequenzen und einer mittleren Temperatur, z. B. in
einem Bereich zwischen 70 und 75°C zur optimalen Verlängerung des Primers unter Ver
wendung der zu amplifizierenden Nukleinsäure als Matrize. Die Möglichkeiten zur Varia
tion der Temperaturzyklen sind beispielsweise auch beschrieben in EP-A-0 511 712.
Nukleinsäuren, die einer erfindungsgemäßen Behandlung unterzogen werden können, sind
alle natürlich vorkommenden, davon abgeleiteten, Nukleobasen enthaltende Biopolymere
oder Analoge hierzu, die durch Modifizierung entweder der Base oder des Zuckerphosphat
backbones erhältlich sind. Die Nukleinsäuren können in der Flüssigkeit in gelöster Form, in
zellgebundener Form und in an eine feste Oberfläche gebundener Form (immobilisiert), z. B.
an Partikeln, vorliegen. Bevorzugt liegen die Nukleinsäuren zumindest während eines
Schrittes der Temperaturwechselbehandlung in gelöster Form vor. Es ist möglich, die
Nukleinsäuren von einer immobilisierten Form in die gelöste Form zu überführen und um
gekehrt.
Als Flüssigkeiten eignen sich prinzipiell alle nukleinsäurehaltigen Flüssigkeiten, z. B.
Proben, die direkt aus ihrer ursprünglichen Umgebung entnommen wurden. Als Flüssigkei
ten sind jedoch insbesondere solche geeignet, die eine gewisse Aufbereitung erfahren haben,
z. B. einen Schritt zur Entfernung bestimmter Probenbestandteile, zur Verflüssigung der
Probe, einer Konzentration oder Verdünnung der Probe, eines Aufschlusses, jedoch auch
zur Isolierung der Nukleinsäuren aus einer ursprünglichen Probe.
Als Proben kommen insbesondere Körperflüssigkeiten, wie Blut, Urin, Sputum oder Ab
striche in Betracht.
Das Gefäß, in dem die Temperaturwechselbehandlung vorgenommen wird, ist vorzugsweise
hergestellt aus einem Material, welches die Temperaturwechselbehandlung ohne Verände
rung der Form oder Abgabe von Materialbestandteilen an die Flüssigkeit übersteht. Be
sonders geeignet hierfür sind Kunststoffe, z. B. Polypropylen oder Polystyrol. Die Größe
des Gefäßes wird so gewählt, daß die Probe und eventuell zugegebene Reagenzien und das
Heizelement hineinpassen. Besonders geeignet sind z. B. von Eppendorff-Hütchen abge
leitete Gefäße, die jedoch bevorzugt keinen im Material mit dem Hütchen verbundenen
Deckel aufweisen. Solche Gefäße sind kommerziell erhältlich oder auf einfache Weise durch
Spritzgußverfahren herstellbar.
Weiterer wesentlicher Bestandteil des Systems ist ein Deckel, mit welchem das Gefäß ver
schlossen werden kann. Er sollte dazu geeignet sein, den Ein- und Austrag von Kontamina
tionen aus dem Gefäß und in das Gefäß hinein in Grenzen zu halten. Auch er besteht aus
einem im wesentlichen temperaturbeständigen Material, wie für das Gefäß angegeben. Ein
Temperierelement ist ein Gegenstand, der aktiv auf eine gewünschte Temperatur gebracht
werden kann, bevorzugt ein Kühlelement. Das Kühlelement im Sinne der Erfindung ist ein
Gegenstand, welcher aktiv gekühlt wird und Wärme direkt oder indirekt aus der Flüssigkeit
aufnehmen kann. Er umfaßt nicht das Gefäß. In einer ersten Ausführungsform ist das Kühl
element beispielsweise ein Metallblock, welcher über Peltierelemente (Trockenkühlung)
oder über gekühlte Flüssigkeiten (Flüssigkeitskühlung) gekühlt werden kann. Sofern es sich
um einen Metallblock handelt, ist dieser bevorzugt an die äußere Kontur des Gefäßes ange
paßt. Die Anpassung kann z. B. dadurch geschehen, daß das Kühlelement hohlzylindrische
Ausnehmungen aufweist, in welche die Gefäße eingedrückt werden können. Je besser die
Anpassung des Kühlelementes an die Außenform des Gefäßes ist, desto besser ist auch die
Kühlwirkung. In einer anderen Ausführungsform ist das Kühlelement ein bevorzugt
metallisches Bauelement, welches durch eine Öffnung, bevorzugt eine durch den Deckel
verschließbare Öffnung, in das Gefäß hineinragt. Hier ist insbesondere eine Kühlung über
Peltierelemente bevorzugt. Das Kühlelement ist in diesem Fall bevorzugt über eine Folie,
z. B. aus Teflon oder Polyester, vor direkter Kontamination durch die Flüssigkeit geschützt.
Die Folie wird nicht als Teil des Kühlelementes angesehen, da sie nicht wiederverwertbar
ist. Das Kühlelement kann jedoch auch ein Wasserbad sein, in das das Gefäß hineinragt.
Hierbei ist der Wärmeübergang vom flüssigen Kühlmedium über das Gefäß in die Reak
tionsmischung besonders direkt. Ein Temperierelement im Sinne der Erfindung kann jedoch
durchaus auch Heizfunktion haben, wenn die Temperaturwechselbehandlung in der Flüssig
keit eine untere Grenztemperatur erfordert, die wesentlich oberhalb der Raumtemperatur
liegt. In diesem Fall kann es sein, daß die Wärmeabfuhr durch das Temperierelement an die
Umgebung so groß ist, daß zum Erhalt der unteren Schwellentemperatur sogar Wärme zu
geführt werden muß. Dennoch liegt die Temperatur des Temperierelements immer unterhalb
der Temperatur des Heizelementes.
Unter der Wiederverwertbarkeit des Kühlelementes wird die Möglichkeit verstanden, das
Kühlelement zu seiner Behandlung mindestens einer weiteren Flüssigkeit zu benutzen. Diese
weitere Flüssigkeit hat bevorzugt eine von der ersten Flüssigkeit unterschiedliche Zu
sammensetzung, so daß darauf geachtet werden muß, daß eine Kontamination der weiteren
Flüssigkeit durch die erste Flüssigkeit minimiert ist. Aus diesem Grund ist die Ausführungs
form, in der das Kühlelement das Gefäß von außen kühlt, bevorzugt.
Ein Heizelement im Sinne der Erfindung ist ein Gegenstand, der aktiv geheizt wird und
dessen Wärmeentwicklung zur Erwärmung der zu behandelnden Flüssigkeit benutzt wird.
Es kann sich hierbei um ein mehrkomponentiges Heizelement handeln. Bevorzugt enthält
das Heizelement einen Metalldraht oder eine Metallfolie, z. B. aus Gold, oder ein Graphit
element. Solche Heizelemente sind dem Fachmann bekannt. Die Heizleistung des Heiz
elements wird so ausgelegt, daß die gewünschte Temperatur der Flüssigkeit in gewünschter
Zeit erreicht wird. Dies kann beispielsweise durch Variation der Größe des Heizelementes,
der verwendeten Materialien und der Stromzufuhr erreicht werden.
Disposibel im Sinne der Erfindung ist ein Element, welches nach Durchführung eines Ver
fahrens zur Temperaturwechselbehandlung einer Flüssigkeit weggeworfen wird. Es wird
nicht für die Temperaturwechselbehandlung von Flüssigkeiten benutzt, die einer unabhängi
gen Temperaturwechselbehandlung unterzogen werden sollen. Insbesondere wird in der
Analytik solcher Flüssigkeiten das Heizelement zwischen jeder Analyse verworfen. Aus
diesem Grund sind einfach gebaute und kostengünstig hergestellte Heizelemente bevorzugt.
Ein integrierter Bestandteil im Sinne der Erfindung ist ein Bestandteil, welcher nicht ohne
Zerstörung entweder des Heizelementes oder des Gefäßes oder des Deckels von diesen ge
trennt werden kann. Besonders bevorzugt ist das Heizelement in das Gefäß oder den Deckel
eingegossen, was besonders Vorteile für die spritzgußtechnische Herstellung mit sich bringt.
In einer ersten Ausführungsform kann das Heizelement in das Gefäß integriert sein. Hierbei
muß darauf geachtet werden, daß das Heizelement im Bereich der Flüssigkeitsaufnahme
lokalisiert ist, d. h. zum Beispiel am Boden des Gefäßes oder an der Seitenwand des Ge
fäßes, die mit der Flüssigkeit in Kontakt kommt. In der bevorzugten Ausführungsform,
nämlich, daß das Heizelement ein integrierter Bestandteil des Deckels ist, ist das Heizele
ment bevorzugt an der Innenseite des Deckels befestigt und ragt bei aufgesetztem Deckel in
das Gefäß hinein. Das Heizelement oder Anschlüsse, z. B. für Strom, ragen dann durch den
Deckel auf die Außenseite des Deckels hinaus und können mit Kopplungselementen an ein
wiederverwertbares Gerät zur Versorgung des Heizelementes mit Strom und gegebenenfalls
zur Regulierung der Heizleistung versehen sein.
Das Eintauchen des Heizelementes in das Gefäß geschieht so, daß die aufzuheizenden Teile
der Flüssigkeit eine ausreichende Wärme erhalten können. Das Heizelement ragt daher be
vorzugt über seine gesamte Höhe in die Flüssigkeit hinein.
Zu dem erfindungsgemäßen System können neben den essentiellen Bestandteilen Gefäß,
Deckel, Heizelement und Kühlelement noch weitere, für die Durchführung von Tempera
turwechselbehandlungen von Flüssigkeiten und gegebenenfalls anschließenden Weiterbe
arbeitungsschritten, geeignete Elemente enthalten sein. Hierzu gehören insbesondere Bau
elemente zur Versorgung der Heiz- und Kühlelemente mit Kühlmittel bzw. Strom, Elemente
zur Regelung der Temperatur, Elemente zur Messung der Temperatur, Einheiten zum
Transport von Gefäßen, Elemente zur Pipettierung von Flüssigkeiten in das Gefäß und aus
dem Gefäß heraus und Elemente zur Steuerung des Gesamtsystems. Bevorzugt enthält das
System eine Vielzahl von Gefäßen und Deckel, so daß es zur Behandlung einer Vielzahl
von nukleinsäurehaltigen Flüssigkeiten in Serie oder/und parallel geeignet ist.
Bezüglich der Heizung und Kühlung der Flüssigkeit sind zwei besondere Ausführungs
formen möglich. In einer ersten Ausführungsform ist das Heizelement in Intervallen aktiv,
z. B. wird der Flüssigkeit Heizleistung nur wenige Bruchteile von Sekunden zugeführt,
während die Kühlung permanent erfolgt. Hierdurch bilden sich in der Flüssigkeit bevorzugt
zeitlich aufeinanderabfolgende unterschiedliche Temperaturgradienten, wobei die Tempera
turen in der Nähe des Kühlelementes im wesentlichen konstant bleiben, während die Tempe
ratur der Flüssigkeit in der Nähe des Heizelementes stark variiert. Hierdurch kann bei
spielsweise erreicht werden, daß in unterschiedlichen Regionen im Gefäß unterschiedliche
Reaktionen ablaufen. Beispielsweise würde im Fall der Erhitzung des Heizelements auf für
die Denaturierung von Nukleinsäuren erforderliche Grade eine Denaturierung nur in der
Nähe des Heizelementes stattfinden, wonach die denaturierten Nukleinsäuren in Bereiche
transportiert werden können, in denen eine Hybridisierung mit anderen Nukleinsäuren statt
finden kann.
In einer zweiten, besonders bevorzugten Ausführungsform sind sowohl die Heizung als
auch die Kühlung permanent eingeschaltet und bevorzugt konstant. Hierdurch bildet sich ein
Temperaturgradient aus, welcher durch Diffusion und gegebenenfalls Konvektion
kontrolliert ist. Auch hier können in unterschiedlichen Bereichen des Gefäßes unterschied
liche Reaktionen ablaufen. In dieser Ausführungsform sind bevorzugt alle Komponenten,
die an den jeweiligen Reaktionen teilnehmen sollen, in der Flüssigkeit gelöst.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Gerät im wesentlichen aus einem
Temperierblock sowie Elementen zur Bereitstellung und Regelung von elektrischer Energie
für den Betrieb des Heizelementes.
Der Temperierblock ist ein vorzugsweise metallischer Körper mit Aufnahmebohrungen für
Kunststoffgefäße. Die nötige Temperierleistung kann hierbei entweder durch Verwendung
temperierter Flüssigkeiten (Wärmeträger-Flüssigkeit, Umlauf-Kühlung), Einsatz von Peltier-
Elementen oder sonstigen bekannten Temperierverfahren zugeführt werden.
Die Abmessungen der Aufnahmebohrungen für die Kunststoffgefäße orientieren sich streng
an den Außenabmessungen der Kunststoffgefäße, direkter Kontakt von Temperierblock und
Kunststoffgefäß ist für den guten Wärmeübergang erforderlich.
Vorzugsweise sollte die Tiefe der Bohrung im Verhältnis 5 : 1 zum Durchmesser stehen, da
dadurch bei guter Ausbildung von Temperaturgradienten eine für das System günstige Um
wälzung der Flüssigkeit stattfindet.
Das Kunststoffgefäß, in welchem die kontinuierliche Temperaturwechselbehandlung abläuft,
ist vorzugsweise aus Polypropylen mit einer Wandstärke kleiner als 1,0 mm (jedoch ab
hängig vom Gesamtvolumen der Reaktionslösung).
Bei Reaktionsführungen im Bereich der Anwendungen in der Klinischen Chemie und in der
Nukleinsäurediagnostik werden üblicherweise Volumina kleiner 1 ml eingesetzt. Daraus
ergeben sich ca.-Abmessungen für das Gefäß von 8 mm Innendurchmesser und 40 mm Höhe.
Zur Verhinderung von Verunreinigungen der Reaktionslösung und zur Unterbindung von
Verdunstungsverlusten wird das Gefäß mit einem Deckel, ebenfalls im Spritzguß aus Poly
propylen gefertigt, verschlossen.
Das disposible Heizelement besteht im wesentlichen aus dem Kunststoff-Formkörper, den
Elektroanschlüssen sowie der Heizleiterfolie. Die Abmessungen des disposablen Heiz
elementes sind angepaßt an die Abmessungen des Reaktionsgefäßes.
Eine Ausführungsform des disposiblen Heizelementes besteht darin, daß in ein aus Deckel
und Halterungen bestehendes, im Spritzgußverfahren gefertigtes Kunststoffieil, eine vorge
fertigte Anordnung von Heizieiterfolie und Kontaktierungen integriert ist.
Die Heizleiterfolie ist bevorzugt eine 20 µm dicke Goldfolie. Der für das Spritzgußteil ver
wendete Kunststoff ist Polypropylen. Die Fläche des aktiven Heizelementes beträgt vor
zugsweise 60 mm², das untere Ende des Elementes ragt bis zum Gefäßboden in das Reak
tionsgefäß.
Das oben geschilderte System zur Temperaturwechselbehandlung von nukleinsäurehaltigen
Flüssigkeiten kann vorteilhaft in vieler Weise eingesetzt werden.
Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Behandlung von Nuklein
säuren in einer Flüssigkeit unter Einstellung von zwei oder mehr Temperaturen mittels eines
Kühl- und eines Heizelementes, wobei das Kühlelement Teil eines wiederverwertbaren Ge
rätes und das Heizelement Teil einer disposiblen Vorrichtung ist. Die oben genannten be
vorzugten Merkmale gelten auch für dieses Verfahren. Als besonders zweckmäßig hat sich
die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens in thermozyklisch geführten Reak
tionen erwiesen. Bei solchen Verfahren finden bei unterschiedlichen Temperaturen unter
schiedliche Reaktionen statt. Durch Unterwerfung der Reagenzien unter bestimmte Tempe
raturen können die Reaktionen ablaufen. Dies kann einerseits, wie oben beschrieben, durch
zeitliche Variation des Temperaturprofils in der Reaktionsmischung durch Erhöhung oder
Erniedrigung der Heiz- bzw. Kühlleistung geschehen, andererseits jedoch auch durch An
legen eines konstanten Temperaturprofils zwischen den beheizten Bereichen und den ge
kühlten Bereichen. Übergangsformen, z. B. bewirkt durch Konvektionen der Mischung sind
denkbar.
Wesentlich ist, daß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren die Reaktanten der gewünsch
ten Reaktion nacheinander unterschiedlichen Temperaturen ausgesetzt werden, so daß die
unterschiedlichen Reaktionen ablaufen können. Während der Gesamtbehandlungszeit kann
beispielsweise für zyklische Reaktionen durch Steuerung der Heiz- bzw. Kühlleistung er
reicht werden, daß die Reaktanten zyklisch unterschiedlichen Reaktionsbedingungen unter
worfen werden und daher Reaktionszyklen nacheinander durchgeführt werden. Bei Anlegen
eines relativ konstanten Temperaturgradienten an der Reaktionsmischung erfolgt die
Zyklusbehandlung durch Diffusion der Reaktionspartner aus einem Raumsegment der
Reaktionsmischung in ein Segment mit einer anderen Temperatur. Durch Rediffusion bzw.
Diffusion in ein Segment mit einer Temperatur, wie sie die darauffolgende Reaktion be
nötigt findet die Zyklusführung statt. Da Diffusionsvorgänge üblicherweise relativ langsam
stattfinden, ist es bevorzugt, einen relativ steilen Temperaturgradienten zu wählen, d. h.,
daß das Temperaturgefalle zwischen Heizelement und Kühlelement auf eine relativ kurze
Strecke beschränkt wird. Typische Wegstrecken zwischen Heiz- und Kühlelement sind
wenige Millimeter.
Ein typisches Beispiel für ein Verfahren zur Temperaturwechselbehandlung von Nuklein
säuren ist die Amplifikation von Nukleinsäuren oder Teilen davon. Ein Beispiel hierfür ist
die Polyermasekettenreaktion, wie sie in US-A-4,683,202 beschrieben ist. Ein weiteres Bei
spiel ist die Ligasekettenreaktion.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Nachweis einer Nukleinsäure
einer Probe durch
- a) Freisetzen der Nukleinsäure, auf der der Nachweis beruhen soll, aus Kompartimenten, in denen sie enthalten ist, in einem Gefäß,
- b) Vermehrung von Sequenzinformationen, die auf der Anwesenheit der Nukleinsäure in dem Gefäß beruht und
- c) Nachweis der Sequenzinformationen,
wobei die Nukleinsäure während und zwischen den Schritten a) und b) nicht aus dem
Gefäß entfernt wird.
Das erfindungsgemäße System kann somit zur deutlichen Vereinfachung von Nuklein
säurenachweisverfahren eingesetzt werden. Besonders bevorzugt wird die Flüssigkeit mit
Ausnahme von Mischvorgängen nicht innerhalb des Gefäßes von einem Ort an einen ande
ren transportiert.
Die Freisetzung der Nukleinsäuren kann auf im Prinzip bekannte Weise geschehen. Übliche
Behandlungen enthalten die Lyse von Zellwänden, z. B. durch geeignet Reagenzien, wie
Proteinase K, Detergenzien oder Alkali, oder aber durch Hitze. Dies bewirkt, daß die
Nukleinsäuren in Lösung und zugänglich für Reagenzien zur Weiterverarbeitung vorliegen.
Dieser Schritt findet in einem Gefäß statt, das inert ist gegenüber den Reaktionsbedingun
gen der Freisetzung und dem folgenden Schritt b). In dem selben Gefäß wird nun Sequenz
information, die auf der Anwesenheit der Nukleinsäure in dem Gefäß beruht, vermehrt, z. B.
durch Amplifikation eines Teilbereiches der freigesetzten Nukleinsäuren. Dies kann bei
spielsweise geschehen durch die Polymerasekettenreaktion.
Prinzipiell kann die Sequenzinformation jedoch auch in einer Nukleotidsequenz bestehen,
die durch eine Bindereaktion an die nachzuweisende Nukleinsäure gekoppelt und an
schließend vermehrt wurde. Es kann sich hierbei z. B. um eine sogenannte Signalamplifika
tion handeln. Wesentlich für den Gegenstand der Erfindung ist, daß die Reaktionen der
Schritte a) und b) in dem selben Gefäß stattfinden. Schritt b) kann beispielsweise dadurch
gestartet werden, daß die nukleinsäurehaltige Flüssigkeit in dem Gefäß einer Temperatur
wechselbehandlung mit Hilfe des oben genannten wiederverwertbaren Temperierelements,
insbesondere Kühlelements, und dem disposiblen Heizelement unterworfen wird. Dies kann
bevorzugt dadurch geschehen, daß das Gefäß während der Schritte a) und b) in dem
wiederverwertbaren Kühlelement aufbewahrt wird und zur Durchführung des Schrittes b)
das disposible Heizelement in das Gefäß eingeführt wird. Wenn das disposible Heizelement
in einen Deckel integriert ist, kann dieser auch schon während des Schrittes a) auf dem Ge
fäß befindlich sein und nach Freisetzung der Nukleinsäure zur Hitzebehandlung eingesetzt
werden.
Der Nachweis der Sequenzinformation kann nach prinzipiell bekannten Verfahren ge
schehen, z. B. durch Überführung der Reaktionsmischung aus Schritt b) in ein Gefäß, in
dem die entstandenen Nukleinsäuren, bevorzugt über eine Hybridisierungsreaktion, nach
gewiesen werden. Eine mögliche Versuchsführung benützt das sogenannte Sandwich-
Prinzip, wie es in EP-B-0 079 139 beschrieben ist. Dieses Verfahren benutzt eine zu der
vermehrten Sequenzinformation komplementäre Fangsonde, die entweder an eine feste
Phase gebunden ist oder gebunden werden kann und eine Nachweissonde, die markiert ist
und zu einem anderen Teil der vermehrten Sequenzinformation komplementär ist. Die
Bildung des Komplexes aus Sonden und vermehrter Sequenzinformation enthaltene
Nukleinsäure wird zum Zeichen der Anwesenheit von Nukleinsäuren in der Probe benutzt.
Durch die Vermeidung einer Überführung der Nukleinsäure von einem Gefäß in ein anderes
wird die Gefahr einer Kontamination der Reaktionsmischung und der Umgebung stark re
duziert. Darüber hinaus ist das Verfahren natürlich sehr viel einfacher und unter Verwen
dung weniger Geräte durchführbar.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Deckel (1) mit integriertem Heizelement gezeigt. Es ist
erkennbar, daß der Deckel ein Verschlußteil (3) aufweist, der der Form der Öffnung des zu
verschließenden Gefäßes angepaßt ist. Der Verschlußteil setzt sich fort in einer Kunststoff
halterung (6) für das Heizelement (5). An der Oberfläche dieser Kunststoffhalterung ist das
Heizelement so befestigt, daß die Zuleitungen (4) für das Heizelement im Inneren der
Kunststoffhalterung bzw. des Verschlußteiles zu liegen kommen und an einem Ende in
Elektrokontakte (2) zum Anschluß an eine Stromversorgung enden.
In Fig. 2 ist der Deckel in auf ein Gefäß aufgesetzter Form gezeigt. In Fig. 2 sind auch
Außenmaße für ein Gefäß und den in Fig. 1 gezeigten Deckel angegeben. Diese Außen
maße sind für die Durchführung von erfindungsgemäßen Verfahren, z. B. Durchführung von
Amplifikationsverfahren, geeignet, können jedoch von einem Fachmann insbesondere an
abweichende Flüssigkeitsmengen auf einfache Weise angepaßt werden. Das Gefäß ist mit
dem Bezugszeichen (7) gekennzeichnet.
In Fig. 3 ist ein erfindungsgemäßes System gezeigt, mit welchem eine Vorbereitung von
nukleinsäurehaltigen Flüssigkeiten für die Amplifikation und die Amplifikation selbst durch
geführt werden kann. In dieser Figur kann der Tophandler den Deckel der Fig. 1 (Top)
ergreifen und auf bereitstehende Reaktionsgefäße (Disposable-Devices) aufsetzen. In den
Tophandler sind darüber hinaus Kontakte für die Stromversorgung der Deckelheizung inte
griert. Mit Hilfe der Pipettiereinheit und Pipettenspitzen (Disposable-Tips) können
Reagenzien oder/und Probenflüssigkeiten in die Reaktionsgefäße überführt werden. Sobald
der erfindungsgemäße Deckel ausgebraucht ist, kann er in ein Abfallgefäß überführt werden
(solid phase disposable with top). Die gesamten Vorgänge werden bevorzugt in einem Ge
rät durchgeführt, in dem in alle 3 Raumrichtungen Pipettier- und Transportvorgänge statt
finden können (z. B. Laborroboter).
In Fig. 4 ist ein System mit Stromanschluß (8), Elektrokontakten (2), Reaktionsge
misch (9), welches durch die Wärmeentwicklung des Heizelements konvektiv gemischt
wird, Gefäß (7) und Kühlblock (10) gezeigt.
Das System ist aufgebaut aus einem Wasserbad, das auf eine Temperatur von 57°C geregelt
ist. Über der Wasseroberfläche ist eine Lochplatte in einem Abstand befestigt, daß das
Reaktionsgefäß gemäß Fig. 2 zu ungefahr der Hälfte in das Wasser eintaucht. Ein Rand am
Gefäß verhindert, das Abrutschen des Gefäßes in das Wasserbad. Die Aufnahmebohrungen
der Lochplatte sind daher nur geringfügig größer als 8 mm. Das Kunststoffgefäß ist aus
Propylen mit einer Wandstärke von 0,4 mm (Fig. 2).
Das eingesetzte Heizelement ist schematisch in Fig. 1 dargestellt. Es handelt sich um ein
im Spritzgußverfahren gefertigtes Kunststoffieil, in welches eine 20 µm dicke Goldfolie und
Heizleitungen so integriert sind, daß die Goldfolie auf einer Folienseite von der Flüssigkeit
benetzt werden kann.
Humane Leukozyten-DNA wurde nach folgender Methode aus Vollblut unter Verwen
dung des QIAamp Blood Kit (Best. Nr. 29104) der Fa. Quiagent (Postfach, 40719
Hilden) isoliert.
In einem 2 ml Eppendorf-Gefäß werden 200 µl EDTA-antikoaguliertes Vollblut, 25 µl
Proteinase-K-Lösung (19 mg/ml) und 200 µl Probenaufschluß/Bindungspuffer
pipettiert. Die Probe wird sofort mittels Vortex geschüttelt, um das sich bildende Pellet
zu resuspendieren. Die Probe wird für 10 Minuten bei 70°C erhitzt, danach auf Raum
temperatur abgekühlt und mit 210 µl Isopropanol aufgestockt. Die Probe wird in ein
QIAamp "spin-column" überführt. Das "spin-column" ist ein nach unten offenes Zentri
fugationsdevice/Röhrchen, an dessen Boden sich ein Glasfaservlies befindet.
Das "spin-column" wird auf ein 2 ml Probenauffanggefäß (2 ml Eppendorf-Gefäß) ge
steckt und in einer Tischzentrifuge bei 6000 × g (= 8000 rpm) für 1 Minute zentri
fugiert. Das Filtrat wird verworfen und in das "spin-column" 500 µl Waschpuffer
pipettiert. Es wird erneut 1 Minute bei 6000 × g zentrifugiert. Das Filtrat wird ver
worfen und der Waschvorgang nochmals wiederholt.
Danach werden 200 µl Elutionslösung (10 mM Tris/HCl, 1 mM EDTA, pH 8,0) in das
"spin-column" pipettiert und die gebundene DNA durch erneute Zentrifugation
(1 Minute bei 6000 × g) vom Glasfaservlies elutiert.
Die gereinigte DNA wird mittels Extinktionsmessung am Photometer bei 260 nm und
280 nm und mittels Gelelektrophorese charakterisiert. Aus 200 µl Vollblut (ca. 5 × 10⁶
Leukozyten pro ml) werden typischerweise 6 µg DNA in 200 µl Elutionslösung
(entspricht ca. 30 ng DNA/µl) mit einem Extinktionskoeffizienten A₂₆₀/A₂₈₀von
1,7-1,9 erhalten (eine Extinktion von 1000 mE bei 260 nm entspricht einem DNA-Gehalt
der Probe von 50 ng/µl).
Die Fragmentgröße der eluierten DNA liegt zwischen 1 und 50 Kbp, hauptsächlich
zwischen 20 und 40 Kbp, bestimmt mittels Gelelektrophorese an einem 1%igen
Agarosegel (Ethidiumbromid-Färbung).
Mittels zweier spezifischer Primer wird eine Sequenz aus dem human-tPA-Gen (tPA =
tissue-type plasminogen activator) amplifiziert. Die Sequenzen der verwendeten Primer
sind:
Forward (d. h. "upstream"): 5′-AGA CAG TAC AGC CAG CCT CA-3′
Reverse (d. h. "downstream"): 5′-GAC TTC AAA TTT CTG CTC CTC-3′.
Reverse (d. h. "downstream"): 5′-GAC TTC AAA TTT CTG CTC CTC-3′.
Bei Verwendung dieses Primer-Paares entsteht ein Amplifikat mit einer Länge von
375 Bp.
Es wird folgender Mastermix in ein oben beschriebenes (PCR)-Reaktionsgefäß aus
Polypropylen pipettiert:
10 µl | |
10fach PCR-Puffer mit MgCl₂ (100 mM Tris Hcl pH 8,9, 500 mM Kcl, 15f mM MgCl₂) | |
2 µl | 10 mM d-NTP-Mix (d. h. je 10 mM d-ATP, d-GTP, d-CTP und d-TTP) |
0,5 µl | Taq-Polymerase (5 U/µl) |
1 µl | Forward-Primer (30 µM, Sequenz siehe oben) |
1 µl | Reverse-Primer (30 µM, Sequenz siehe oben) |
82,5 µl | autoklaviertes, bidestiliertes Wasser. |
Sämtliche zur Amplifikation verwendeten Reagenzien (mit Ausnahme der Primer)
stammen aus dem PCR Care Kit (Best. Nr. 1578 553) der Fa. Boehringer Mannheim.
Der Mastermix (Σ = 97 µl) wird kurz gevortext, in einer Tischzentrifuge kurz zentri
fugiert und danach 3 µl DNA-haltige Probe (aus Punkt 1, DNA-Gehalt ca. 30 ng/µl)
dazupipettiert. Das PCR-Gefäß wird in einen erfindungsgemäßen Heiz-/Kühlblock ge
stellt und mit einem ein disposables Heizelement enthaltenden Deckel verschlossen.
Das Heizelement des Deckeis ist so angebracht, daß der Heizdraht zu zwei Dritteln in
den PCR-Mix ragt. Das Heizelement wird an die Spannungsversorgung angeschlossen
und der PCR-Mix für ca. 1/2 Stunde so inkubiert, daß sich am Heizdraht im Tube eine
Temperatur von 95°C und an der Tube-Innenwand eine Temperatur von 58°C ein
stellt.
Nach beendeter Amplifikation wird der PCR-Mix gemäß Punkt 3 analysiert.
In die Probenauftragstasche eines 1%igen Agarosegels werden 10 µl des PCR-Ampli
fikates aufgegeben. In eine benachbarte Probenauftragstasche werden 800 ng des
Boehringer DNA-Längenstandards VI (Best. Nr. 1062 590, Fragmentgröße 2176 Bp
bis 154 Bp) aufgetragen.
Das Gel wird für 2 Stunden im Spannungsfeld entwickelt und danach auf einem UV-
Tisch analysiert.
Bei Anwesenheit von humaner Leukozyten-DNA im Mastermix ist im Gel eine inten
sive DNA-Bande sichtbar (375 Bp), deren Lage zwischen der 394 Bp-Bande und der
298 Bp-Bande des Längenstandards VI liegt.
Bezugszeichenliste
1 Deckel mit disposiblem Heizelement
2 Elektrokontakte
3 Verschlußteil des Deckels
4 Elektrozuleitung für das Heizelement (ins Innere des Kunststoffs eingegossen)
5 Heizelement (Goldfolie)
6 Kunststoffhalterung für das Heizelement
7 Gefäß
8 Stromanschluß
9 Reaktionsmischung
10 Kühlelement
2 Elektrokontakte
3 Verschlußteil des Deckels
4 Elektrozuleitung für das Heizelement (ins Innere des Kunststoffs eingegossen)
5 Heizelement (Goldfolie)
6 Kunststoffhalterung für das Heizelement
7 Gefäß
8 Stromanschluß
9 Reaktionsmischung
10 Kühlelement
Claims (8)
1. System zur Temperaturwechselbehandlung von nukleinsäurehaltigen Flüssigkeiten in
einem Gefäß, enthaltend ein wiederverwertbares Temperierelement und ein
disposibles Heizelement, wobei das Heizelement integrierter Bestandteil des Gefäßes
oder eines Deckels des Gefäßes ist und zur Durchführung der Behandlung in die
Flüssigkeit hineintaucht.
2. Verfahren zur Behandlung von Nukleinsäuren in einer Flüssigkeit unter Einstellung
von zwei oder mehr Temperaturen mittels eines Kühl- und eines Heizelements, da
durch gekennzeichnet, daß das Kühlelement Teil eines wiederverwertbaren Gerätes
und das Heizelement Teil einer disposiblen Vorrichtung ist.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die disposible Vorrich
tung der Deckel eines Gefäßes ist, in dem das Verfahren stattfindet.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement
während des Heizvorganges in die Flüssigkeit hineinragt.
5. Verfahren zum Nachweis einer Nukleinsäure einer Probe durch
- a) Freisetzen der Nukleinsäure, auf der der Nachweis beruhen soll, aus Komparti menten, in denen sie enthalten ist, in einem Gefäß,
- b) Vermehrung von Sequenzinformationen, die auf der Anwesenheit der Nuklein säure in dem Gefäß beruht und
- c) Nachweis der Sequenzinformation,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nukleinsäure während und zwischen den Schritten
a) und b) nicht aus dem Gefäß entfernt wird.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vermehrung der
Sequenzinformation in Temperaturzyklen durchgeführt wird.
7. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturzyklen
mit Hilfe eines Heiz- und eines Kühlelementes vorgenommen werden, wobei das
Heizelement Teil einer disposiblen Vorrichtung ist.
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