DE19601522A1 - Wandsäge und Sägeblatt - Google Patents
Wandsäge und SägeblattInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Wandsäge, insbesondere eine Wandsäge für die Erstellung von
Bündigschnitten in Beton und dgl. Untergrund, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft auch ein Sägeblatt zum Einsatz in Verbindung
mit einer derartigen Wandsäge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8.
Wandsägesysteme sind Einrichtungen für das Durchtrennen von armierten oder nicht
armierten Betonwänden mit Hilfe von rotierenden, mit Schneidsegmenten bestückten
Sägeblättern und sind beispielsweise in den Firmenprospekten der Anmelderin Nr.
W 1881 594 10-d, 1994 und W 1838 993 10-d, 1993 beschrieben. Sie werden im
Hochbau, im Tiefbau, bei Sanierungen von Gebäuden und bei Renovationen eingesetzt.
Beispielsweise kann es bei Abbrucharbeiten im Sanierungsfall, bei Baukorrekturen oder
für die Erstellung von Anschlußbauten erforderlich sein, bereits bestehende
Betonwände zu durchtrennen, abzutragen oder Bereiche aus den Betonwänden
auszuschneiden. Während bei einer Vielzahl der Anwendungen die Schnitte in
Bereichen der Betonwände gesetzt werden können, in denen genügend Abstand zu
angrenzenden Wänden, zur Decke oder zum Boden besteht, besteht insbesondere bei
Schnitten für die Erstellung von Anschlußbauten oder bei Ausschnitten für Türen und
ähnliches die Forderung nach bündigen Schnitten. Das heißt, der Schnitt muß
beispielsweise bündig zu einer angrenzenden, vertikal verlaufenden Wand oder im Fall
von Türausschnitten bündig mit dem Boden bzw. mit der Decke verlaufen.
Für derartige Bündigschnittanwendungen können die gebräuchlichen
Befestigungsvorrichtungen, mit denen das Sägeblatt am Sägekopf bzw. am Sägearm
fixiert ist, nicht eingesetzt werden, da diese Vorrichtungen jeweils aus Elementen
bestehen, die an beiden Flachseiten des Sägeblatts angeordnet sind, um das Sägeblatt
zwischen sich einzuspannen und mit einer am Sägekopf angeordneten Antriebseinheit
zu verbinden. Die Befestigungselemente überragen die Flachseiten des Sägeblattes und
verunmöglichen dadurch einen bündigen Schnitt. Aus diesem Grund wurden sogenannte
Bündigflansche entwickelt, welche fest mit der Antriebseinheit am Sägekopf bzw. dem
Sägearm verbunden sind. Das Sägeblatt wird mit Hilfe von Senkkopfschrauben fest mit
dem Bündigflansch verbunden, welche von der dem Flansch gegenüberliegenden Seite
durch Bohrungen im Sägeblatt gesteckt werden und in den Flansch eingeschraubt
werden. Die Köpfe der Schrauben schließen dabei bündig mit der Flachseite des
Sägeblatts ab. Bei diesen bekannten Bündigflanschen wird die freie Flachseite des
Sägeblatts von keinen Befestigungselementen überragt und der Schnitt kann somit
bündig mit einer angrenzenden Wand, mit dem Boden oder mit der Decke erfolgen.
Bei der Anwendung von Wandsägen und insbesondere bei Bündigschnittanwendungen
muß darauf geachtet werden, daß unabhängig von der erforderlichen bzw. der
gewünschten Schnittiefe nicht von Anfang an mit dem größten Sägeblattdurchmesser
gearbeitet werden kann. Dies vor allem deshalb, weil Sägeblätter mit sehr großen
Durchmessern von beispielsweise bis zu 1600 mm sich im Betrieb, insbesondere bei
axialer Belastung, axial verformen können. Dadurch können im Betrieb Schwingungen
des Sägeblatts auftreten und es kann der Rundlauf des Sägeblatts beeinträchtigt sein.
Bei Bündigschnittanwendungen ist das Sägeblatt zu Beginn des Schneidvorganges
zudem nur einseitig durch den Bündigschnittflansch geführt. Daher kann das Problem
von Schwingungen des Sägeblatts bei Bündigschnittanwendungen sogar noch stärker
auftreten. Deshalb wird bei Anwendungen von Wandsägen zunächst immer ein
Sägeblatt mit einem kleineren Start-Durchmesser von beispielsweise 600 mm oder 700 mm
montiert und ein Vorschnitt erzeugt. Danach wird das Sägeblatt, beispielsweise in
Abstufungen von 200 mm bis 300 mm, ein- oder mehrfach gegen ein Sägeblatt mit
größerem Durchmesser getauscht, um den Schnitt in der erforderlichen Tiefe zu
erstellen. Die Sägeblätter mit größeren Durchmessern werden dabei jeweils im zuvor
erstellten Schnitt beidseitig geführt und können sich dadurch axial nicht mehr verformen.
Mit den bekannten Befestigungsvorrichtungen und Bündigschnittflanschen ist der
Wechsel des Sägeblattes relativ zeitaufwendig und umständlich in der Handhabung, da
das Sägeblatt vollständig von den Befestigungsvorrichtungen getrennt werden muß. Bei
Bündigschnittanwendungen besteht zusätzlich noch das Problem, daß die
Befestigungsschrauben nur von derjenigen Flachseite des Sägeblatts erreichbar sind,
die der angrenzenden Wand, dem Boden oder der Decke zugewandt ist. Aus diesem
Grund ist es vielfach erforderlich, den Sägekopf von der Laufschiene, entlang der er
längsverschiebbar ist, abzuheben und zu kippen, um die beispielsweise sechs
Befestigungsschrauben lösen zu können. Nach dem Abheben des Sägeblatts vom mit
dem Sägekopf bzw. dem Sägearm verbundenen Bündigschnittflansch muß das
nächstgrößere Sägeblatt angehoben und an den Bündigschnittflansch angesetzt
werden. Erst nachdem die Bohrungen im Sägeblatt mit den Bohrungen im
Bündigschnittflansch zur Deckung gebracht worden sind, kann das Sägeblatt wieder mit
den Befestigungsschrauben an dem Bündigschnittflansch fixiert werden. Danach muß
der Sägekopf mit dem daran befestigten Sägeblatt wieder auf die Laufschiene aufgesetzt
werden.
Der Wechsel der Sägeblätter ist relativ umständlich und erfordert verhältnismäßig viel
Zeit. Zudem ist zu bedenken, daß ein Sägekopf etwa 30 kg und mehr wiegt und die
Sägeblätter ein Gewicht von bis zu 70 kg aufweisen. Zum Abheben von der Laufschiene
und zum Wiederaufsetzen des Sägekopfes auf die Laufschiene muß das
Bedienpersonal daher ein Gewicht von 100 kg und mehr heben und justieren. Dabei ist
zu berücksichtigen, daß dies bei Bündigschnittanwendungen auch noch unter sehr
beengten Platzverhältnissen erfolgen muß. Das Sägeblatt ist schwer, insbesondere bei
großen Durchmessern sehr sperrig und umständlich zu manipulieren und kann nur
schlecht angehoben werden. Daher ist bei den bekannten Befestigungsvorrichtungen für
die Sägeblätter und insbesondere bei bekannten Bündigschnittflanschen ein
Sägeblattwechsel immer auch mit einer verhältnismäßig großen körperlichen
Anstrengung für das Bedienpersonal verbunden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Wandsäge dahingehend zu
verbessern, daß der Sägeblattwechsel einfacher und schneller erfolgen kann. Es soll
möglich sein, auch bei beengten Platzverhältnissen, wie sie insbesondere bei
Bündigschnittanwendungen auftreten, das Sägeblatt zu wechseln, ohne den Sägekopf
von der Laufschiene abheben und verkippen zu müssen. Der Sägeblattwechsel soll
weitgehend ohne ein Anheben des Sägeblattes durch das Bedienpersonal ermöglicht
sein. Dabei soll das Sägeblatt auch dahingehend vorbereitet sein, daß ein fallweise
erforderliches Anheben des Sägeblattes, beispielsweise um ein ausgewechseltes
Sägeblatt aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, auf einfachere Art als bisher erfolgen
kann.
Die Lösung dieser Aufgaben besteht in einer Wandsäge und in einem Sägeblatt wie sie
jeweils in den kennzeichnenden Abschnitten des Patentanspruchs 1 bzw. des
Patentanspruchs 8 definiert sind. Die Wandsäge gemäß dem Patentanspruch 1 umfaßt
einen auf einer Laufschiene längsverschiebbaren Sägekopf mit einem schwenkbaren
Sägearm und ein am Sägearm lösbar befestigtes Sägeblatt mit Schneidelementen, das
über eine am Sägearm angebrachte, mit einem Antriebsaggregat in Verbindung
stehende, Antriebseinheit rotierbar ist. Gemäß der Erfindung ist das Sägeblatt über eine
Kupplung am Sägearm befestigt, die zwei ineinanderschiebbare und lösbar miteinander
verbindbare Flanschhälften umfaßt, von denen eine Flanschhälfte an der dem Sägearm
zugewandten Flachseite des Sägeblatts befestigt ist und die zweite Flanschhälfte am
Sägearm angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Kupplung mit zwei Flanschhälften ist der
Wechsel des Sägeblatts deutlich erleichtert. Das Sägeblatt muß nicht mehr von der
Flanschhälfte gelöst werden. Es muß nur die Verbindung der beiden Flanschhälften
gelöst werden, um das Sägeblatt entfernen zu können. Danach muß nur der Sägearm
zurückgestellt werden, wobei die eine Flanschhälfte aus der anderen gleitet. Die erste
Flanschhälfte bleibt mit dem ausgewechselten Sägeblatt verbunden. Das gelöste
Sägeblatt kann beispielsweise aus dem Schnitt gerollt werden. Danach wird ein
Sägeblatt mit größerem Durchmesser in den zuvor erstellten Schnitt gerollt, wobei die
mit ihm bereits verbundene erste Flanschhälfte der zweiten Flanschhälfte zugekehrt ist.
Die erste Flanschhälfte muß nur noch derart ausgerichtet werden, daß die beiden
Flanschhälften durch automatisches Verstellen des Sägearms ineinandergleiten können.
Die beiden ineinandergeschobenen Flanschhälften müssen dann nur noch miteinander
verbunden werden. Ein ganz wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung
der Kupplung zwischen Sägekopf bzw. Sägearm und Sägeblatt besteht darin, daß alle
Manipulationen von derjenigen Seite des Sägekopfes aus erfolgen können, welche auch
bei Bündigschnittanwendungen frei zugänglich ist. Die erforderlichen
Hebemanipulationen des Sägeblattes sind bei Vertikalschnitten und bei Bündigschnitten
im Bodenbereich im wesentlichen auf die Ausrichtung der ersten Flanschhälfte auf die
zweite Flanschhälfte beschränkt. Zudem erfolgt die Ausrichtung der Flanschhälften bei
einem Sägeblattwechsel erst nachdem das neue Sägeblatt in den bereits in den zuvor
erstellten Schnitt gerollt worden ist. Das Ausrichten ist daher relativ unproblematisch, da
das Sägeblatt im zuvor erstellten Schnitt gestützt und gegen Umfallen gesichert ist.
Für die Drehmomentübertragung ist an der Antriebseinheit eine Antriebsspindel
vorgesehen, an der die zweite Flanschhälfte drehbar montiert ist. Auf diese Weise wird
das Drehmoment direkt über die Flanschhälften auf das Sägeblatt übertragen. Zur
Fixierung der Flanschhälfte an der Antriebsspindel wird ein zentrales Gegenstück durch
eine zentrale Bohrung der Flanschhälfte gesteckt und auf die Antriebsspindel
aufgeschraubt. Dadurch wird die Flanschhälfte zentriert und fixiert und kann nötigenfalls
sehr schnell wieder entfernt werden bzw. gewechselt werden.
In einer zweckmäßigen Ausführungsvariante der Erfindung ist die mit dem Sägeblatt
verbundene erste Flanschhälfte als Mutterflansch ausgebildet und weist eine zum
Umfang der ersten Flanschhälfte sich öffnende, etwa V-förmig ausgebildete Aussparung
auf. Die etwa V-förmige Aussparung dient zur Aufnahme und Zentrierung für einen
korrespondierend geformten, etwa V-förmigen Vorsprung, welcher von der dem
Sägeblatt zugewandten Seite der als Vaterteil ausgebildeten zweiten Flanschhälfte
abragt. Die zweckmäßige Ausbildung der Flanschhälften erleichtert das automatische
Ineinanderschieben der beiden Flanschhälften durch Verstellen des Sägearms. Durch
die etwa V-förmige Gestalt der Ausnehmung an der Mutterflanschhälfte mit etwa
trichterförmig erweiterter Mündung und die korrespondierende V-förmige Gestalt des
Vorsprunges an der Vaterflanschhälfte können die beiden Flanschhälften auch bei nicht
exakter Ausrichtung noch zuverlässig zusammengeschoben werden, da zu Beginn des
Zusammenschiebens der schmalste Bereich des Vorsprungs in die im Mündungsbereich
breiteste Ausnehmung geführt wird. Durch die gewählte Geometrie kommt es somit zu
einer automatischen Selbstausrichtung der beiden Flanschhälften.
Es erweist sich als vorteilhaft, wenn die lichte Weite der Aussparung über ihre Tiefe
zunimmt und die Breite des Vorsprunges über seine Höhe in Richtung der Stirnseite der
zweiten Flanschhälfte korrespondierend derart abnimmt, daß die beiden Flanschhälften
im zusammengeschobenen Zustand paßgenau gefügt sind. Die Ausnehmung in der
ersten Flanschhälfte ist somit in die Tiefe hinterschnitten, während der Vorsprung mit
korrespondierend abgeschrägten Seitenwandungen versehen ist. Auf diese Weise gleitet
der Vorsprung paßgenau in die hinterschnittene Aussparung. Dadurch sind die beiden
Flanschhälften im zusammengefügten Zustand automatisch axial gesichert und weisen
auch kein axiales Spiel auf.
Die axial bereits gesicherten Flanschhälften müssen nur noch gegen ein radiales
Auseinandergleiten gesichert werden. Dazu sind am Umfang der ersten Flanschhälfte
mit Vorteil etwa radial angeordnete Sicherungsschrauben vorgesehen, die in
korrespondierende radiale Bohrungen mit Innengewinde am Umfang der zweiten
Flanschhälfte einschraubbar sind. Durch die radiale Anordnung sind die
Sicherungselemente im Betrieb praktisch keinen Scherbeanspruchungen unterworfen,
und sie müssen nur radialen Kräften entgegenwirken.
Ein verantwortungsbewußter Benutzer wird sicherstellen, daß vor Inbetriebnahme der
Wandsäge die Flanschhälften radial gesichert sind. Um ihn dabei zu unterstützen, sind in
einer vorteilhaften Ausführungsvariante die Flanschhälften mit einer Verdrehsicherung
ausgestattet welche bei fehlender radialer Sicherung der zusammengefügten
Flanschhälften eine Rotation des Sägeblatts verhindert. Auf diese Weise kann die
Wandsäge nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Flanschhälften radial
gesichert sind.
In einer sehr einfachen und wirksamen Ausführungsvariante umfaßt die
Verdrehsicherung einen am Umfang der zweiten Flanschhälfte angeordneten Ring, der
bei oberflächenbündig eingedrehten Sicherungsschrauben über die erste Flanschhälfte
schiebbar ist und dort lösbar fixierbar ist. Der Ring weist an seiner dem Sägeblatt
abgewandten Seite wenigstens einen vorstehenden Nocken auf, der im radial
ungesicherten Zustand der beiden Flanschhälften mit starr am Sägekopf bzw. dem
Sägearm angeordneten Mitteln, beispielsweise einem Sägeblattschutz, zusammenwirkt,
um eine Rotation des Sägeblatts zu verhindern. Ist der Ring über die erste Flanschhälfte
geschoben, so bildet er eine zusätzliche radiale Sicherung der beiden
zusammengeschobenen Flanschhälften. Selbst wenn die radialen Sicherungsschrauben
versagen sollten, werden die beiden Flanschhälften immer noch durch den Ring am
radialen Auseinandergleiten gehindert.
Gemäß dem allgemeinen Erfindungsgedanken wird durch die Erfindung auch ein
Sägeblatt zur Verwendung mit einer Wandsäge geschaffen, welches an seiner dem
Sägekopf zugewandten Seite mit einer als Mutterteil ausgebildeten Flanschhälfte
verbunden ist, die eine zum Umfang der Flanschhälfte sich öffnende, etwa V-förmig
ausgebildete Aussparung aufweist, deren Weite über ihre Tiefe zunimmt.
Während die Flanschhälfte integral mit dem Sägeblatt gefertigt sein kann, erweist es sich
als vorteilhaft, wenn die Mutterflanschhälfte lösbar mit dem Sägeblatt verbunden ist.
Dazu ist beispielsweise einem Anzahl von Schrauben vorgesehen, welche von der der
Mutterflanschhälfte abgewandten Flachseite des Sägeblatts her durch, vorzugsweise im
gleichen Abstand voneinander angeordnete, Bohrungen im Sägeblatt durchsteckbar sind
und oberflächenbündig mit dem Sägeblatt in Bohrungen in der Mutterflanschhälfte
einschraubbar sind. Auf diese Weise können auch bereits vorhandene Sägeblätter mit
vorbereiteten Bohrungen mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Mutterflanschhälfte
nachgerüstet werden, um sie mit einer Wandsäge verwenden zu können, an deren
Sägekopf bzw. Sägearm eine Vaterflanschhälfte angeordnet ist.
Ein weiterer Vorteil der Ausstattung eines Sägeblatts mit einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Mutterflanschhälfte besteht darin, daß ein Tragelement lösbar mit dem
Sägeblatt verbindbar ist, welches wenigstens einen Tragegriff umfaßt, der mit einer
Flanschhälfte verbunden ist, deren Außenkontur korrespondierend zur Aussparung an
der ersten Flanschhälfte ausgebildet ist. Die Flanschhälfte besitzt eine etwa V-förmige
Gestalt und besitzt eine Breite, die über die Höhe der Flanschhälfte derart
korrespondierend zur Weitenzunahme der Aussparung an der ersten Flanschhälfte
abnimmt, daß die beiden Flanschhälften im zusammengefügten Zustand axial fixiert
sind. Das in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Erfindungsgedanken geschaffene
Sägeblatt und das Tragelement sind mit einer Kupplung ausgestattet, die zwei
erfindungsgemäße Flanschhälften umfaßt. Auf diese Weise kann das Tragelement
sehr einfach an das Sägeblatt angekuppelt werden, um das Anheben des Sägeblatts zu
erleichtern. Die Flanschhälften werden beim Tragen des Sägeblatts durch das Gewicht
des Sägeblatts zusammengehalten. Nach dem Absetzen des Sägeblatts kann das
Tragelement einfach wieder abgenommen werden, indem die Flanschhälfte aus der
Aussparung der mit dem Sägeblatt verbundenen Flanschhälfte herausgezogen wird.
Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf ein in den Zeichnungen in
unterschiedlichen Maßstäben schematisch dargestelltes Ausführungsbeispiel näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtdarstellung einer Ausführungsvariante eines Wandsägesystems;
Fig. 2 einen auf eine Laufschiene aufgesetzten Sägekopf ohne Sägeblatt;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Mutterflanschhälfte;
Fig. 4 eine Seitenansicht der Mutterflanschhälfte aus Fig. 3 mit angedeutetem
Sägeblatt;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Vaterflanschhälfte;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Vaterflanschhälfte aus Fig. 5;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der beiden zusammengeschobenen Flanschhälften
gemäß Fig. 3 und Fig. 5 im radial ungesicherten Zustand;
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Sägeblatts mit Mutterflanschhälfte und angesetztem
Tragelement; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht des Tragelements für ein Sägeblatt.
In Fig. 1 ist ein Wandsägesystem der gattungsgemäßen Art gesamthaft mit dem
Bezugszeichen 1 versehen. Es umfaßt ein, üblicherweise hydraulisches,
Antriebsaggregat 2, welches über Hydraulikleitungen 10 mit einem Sägekopf 4 einer
Wandsäge verbunden ist. Der Sägekopf 4 ist auf einer Laufschiene 3 längsverschiebbar
und weist einen vertikal schwenkbaren Sägearm 5 auf, an dem ein mit
Schneidelementen bestücktes Sägeblatt 6 rotierbar befestigt ist.
Fig. 2 zeigt einen Sägekopf 4 mit schwenkbarem Sägearm 5. Aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung des Sägeblatts verzichtet. Die den Sägekopf
4 tragende Laufschiene 3 ist als Profilschiene ausgebildet und wird von Schienenfüßen
6 über dem Boden abgestützt. Der Sägekopf 4 besitzt an seiner Auflageseite Laufrollen
7, welche seine Längsverschiebbarkeit auf der Laufschiene 3 erleichtern. Der mit dem
Sägekopf 4 verbundene, vertikal schwenkbare Sägearm 5 trägt eine Antriebseinheit 8,
mit deren Hilfe das nicht dargestellte Sägeblatt rotierbar ist. Üblicherweise umfaßt die
Antriebseinheit 8 eine Antriebsspindel, welche mit Kupplungselementen für das
Sägeblatt verbunden ist. Am Sägekopf 4 und am Sägearm 5 sind Hydraulikanschlüsse 9
vorgesehen, über welche die Antriebseinheit 8 mit dem Antriebsaggregat verbunden
wird, um die Antriebsspindel in Rotation versetzen zu können bzw. um ein
Verschwenken des Sägearms zu ermöglichen. Ebenfalls dargestellt in Fig. 2 ist ein
Sägeblattschutzhalter 28, der über einen nicht näher dargestellten Anschluß für die
Spülwasserzuführung verfügt. Soweit entspricht die Vorrichtung den aus dem Stand der
Technik hinlänglich bekannten Wandsägen, die auch von der Anmelderin vertrieben
werden.
In den Fig. 3 bis 7 sind die Kupplungselemente der erfindungsgemäß modifizierten
Wandsäge dargestellt. Die Kupplungselemente umfassen zwei Flanschhälften 11 und
17, die ineinanderschiebbar und lösbar miteinander verbindbar sind. Die in den Fig. 3
und 4 dargestellte erste Flanschhälfte 11 ist als Mutterflanschhälfte ausgebildet und ist
mit dem Sägeblatt 6 verbunden. Die Mutterflanschhälfte 11 besitzt eine mit,
vorzugsweise im gleichen Abstand voneinander angeordneten, Bohrungen versehene
Schraubplatte 12 die im montierten Zustand an der einen Flachseite 29 des Sägeblatts 6
anliegt. Für die Montage werden von der zweiten Flachseite 30 des Sägeblatts 6 her
Befestigungsschrauben 14 durch Bohrungen im Sägeblatt 6 gesteckt und in die mit
einem Innengewinde versehenen Bohrungen in der Schraubplatte 12 der
Mutterflanschhälfte 11 eingeschraubt. Im eingeschraubten Zustand schließen die Köpfe
der beispielsweise sechs Befestigungsschrauben 14 bündig mit der zweiten Flachseite
30 des Sägeblatts 6 ab. Als Hilfe für die Montage der Mutterflanschhälfte 11 am
Sägeblatt 6 kann an der am Sägeblatt anliegenden Seite der Schraubplatte 12 ein
zentrisch angeordneter, kreisförmiger Vorsprung 15 angeordnet sein, der bei der
Montage in eine zentrische Bohrung im Sägeblatt 6 ragt.
Die Mutterflanschhälfte besitzt eine Tiefe d, die etwa 5 mm bis etwa 20 mm beträgt. In
der der Schraubplatte 12 gegenüberliegenden Stirnseite 16 der Mutterflanschhälfte 11 ist
eine etwa V-förmig ausgebildete Aussparung 13 vorgesehen, die sich zum Umfang der
Flanschhälfte 11 öffnet. Die lichte Weite w der Aussparung nimmt in die Tiefe d der
Ausnehmung 13, zur Schraubplatte 12 hin, zu. Auf diese Weise besitzt die Ausnehmung
13 eine Hinterschneidung. Am Umfang der Mutterflanschhälfte 11 sind radial
angeordnete Sicherungsschrauben 21 vorgesehen, die in die Aussparung 13 ragen.
Deren Funktion wird später erläutert.
In Fig. 5 und 6 ist eine zweite Flanschhälfte 17 der erfindungsgemäßen
Kupplungselemente dargestellt. Die zweite Flanschhälfte 17 bildet das Gegenstück zu
der mit dem Sägeblatt verbundenen Mutterflanschhälfte und ist als Vaterteil ausgebildet.
Die zweite Flanschhälfte 17 ist etwa dosenförmig ausgebildet und besitzt einen
Vorsprung 19, der von derjenigen Seite 18 abragt, die der Mutterflanschhälfte zugewandt
ist. Der Vorsprung 19 ist korrespondierend zur Aussparung an der Mutterflanschhälfte
geformt und besitzt demnach eine etwa V-förmige Gestalt. Die Breite b des Vorsprungs
19 nimmt ausgehend von seiner größten Breite an seiner Anlagefläche 20 über seine
Höhe h in dem Ausmaß ab, wie die lichte Weite der Aussparung an der
Mutterflanschhälfte über die Tiefe zunimmt. Die Tiefe der Aussparung in der
Mutterflanschhälfte und die Höhe des Vorsprunges an der zweiten Flanschhälfte
entsprechen einander. Auf diese Weise sind die beiden Flanschhälften im
zusammengeschobenen Zustand axial gesichert und weisen auch kein axiales Spiel auf.
Die zweite Flanschhälfte 17 wird fest mit der Antriebseinheit am Sägekopf bzw. am
Sägearm verbunden. Dazu besitzt sie eine zentrische Bohrung 22 zur Aufnahme der
Antriebsspindel der Antriebseinheit. Die Fixierung an der Antriebsspindel erfolgt
beispielsweise durch ein Gegenstück, welches von der Seite der Anlagefläche 20 her auf
die Antriebsspindel aufgeschraubt wird und dabei die zweite Flanschhälfte fixiert.
Zusätzlich kann an der Antriebsspindel ein Flansch vorgesehen sein, an den die zweite
Flanschhälfte angeschraubt wird. In Fig. 5 sind dazu in der Anlagefläche nicht näher
bezeichnete Bohrungen angedeutet, welche für die Aufnahme der
Befestigungsschrauben dienen.
Fig. 7 zeigt die Mutterflanschhälfte 11 und die zweite Flanschhälfte 17 im
zusammengeschobenen Zustand. Die Darstellung zeigt dabei die rückwärtige Seite der
zweiten Flanschhälfte 17, die mit der Antriebsspindel verbunden ist. Die radialen
Sicherungsschrauben 21 am Umfang der Mutterflanschhälfte 11 sind noch nicht in die
korrespondierenden Bohrungen mit Innengewinde im Vorsprung der zweiten
Flanschhälfte 17 eingeschraubt. Ein bereits in Fig. 5 und 6 angedeuteter axial
verschiebbarer Ring 23, der die zweite Flanschhälfte 17 umgibt, steht an den über den
Umfang der Mutterflanschhälfte vorstehenden radialen Sicherungsschrauben 21 an. An
seiner der Mutterflanschhälfte 11 bzw. dem Sägeblatt abgewandten Seite besitzt der
Ring 23 einen vorstehenden Nocken 24. Im montierten Zustand wirkt dieser vorstehende
Nocken 24 mit starr am Sägekopf bzw. am Sägearm angeordneten Mitteln,
beispielsweise mit dem in Fig. 2 mit dem Bezugszeichen 28 bezeichneten
Sägeblattschutzhalter, zusammen und verhindert eine Rotation des Sägeblatts solange,
bis die beiden zusammengeschobenen Flanschhälften 11, 17 durch Eindrehen der
radialen Sicherungsschrauben 21 auch radial fixiert sind. Erst dann kann der Ring 23
über den Umfang der Mutterflanschhälfte 11 bis zur Anschraubplatte 12 vorgeschoben
werden. In dieser Position wird der Ring 23 beispielsweise durch einen nicht
dargestellten, federnd vorgespannten, stiftförmiger Riegel, der in der zweiten
Flanschhälfte 17 angeordnet ist und in die Bohrung 31 im Ring 23 eingreift, arretiert.
Dadurch kommt der vorstehende Nocken 24 außer Eingriff mit dem Sägeblattschutz und
das Sägeblatt kann rotiert werden. Der Ring 23 bildet eine zusätzliche radiale Sicherung
für die beiden Flanschhälften 11, 17, indem er ein radiales Auseinandergleiten
verhindert.
Zum Lösen der Kupplung muß zunächst der federbelastete, stiftförmige Riegel außer
Eingriff mit der Bohrung 31 im Ring 23 gebracht werden. Dies erfolgt beispielsweise
durch Eindrücken des Riegels, wobei gleichzeitig der Ring 23 vom Umfang der
Mutterflanschhälfte 11 zurückgezogen wird. Dadurch werden die beiden Flanschhälften
11, 17 wieder freigegeben und können auseinandergleiten.
In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Erfindungsgedanken wird durch das
Ausstatten des Sägeblattes 6 mit einer erfindungsgemäßen Mutterflanschhälfte 11 auch
die Voraussetzung geschaffen, eine Tragelement 25 anzukuppeln, wie es in Fig. 8
angedeutet ist. In Fig. 9 ist ein Ausführungsbeispiel des Tragelements 25 dargestellt. Es
meist zwei Traggriffe 26 auf, die an einem horizontalen Rohr bzw. Stab vorgesehen sind.
Der horizontale Stab ist mit einer Flanschhälfte 27 verbunden, die als Gegenstück zu der
Aussparung in der Mutterflanschhälfte 11 ausgebildet ist. Die Flanschhälfte 27 weist eine
etwa V-förmige Außenkontur auf. Die Breite der Flanschhälfte 27 nimmt über ihre Höhe
n dem Ausmaß ab, wie die lichte Weite der Aussparung in der Mutterflanschhälfte über
deren Tiefe zunimmt. Auf diese Weise sind die beiden Flanschhälften 11, 27 im
zusammengefügten Zustand axial gesichert. Dabei kommt es nicht so sehr auf die axiale
Paßgenauigkeit bzw. die Übereinstimmung der Höhe der Flanschhälfte 27 und der Tiefe
der Aussparung an der Mutterflanschhälfte 11 an, da ein geringfügiges Verkippen des
Sägeblatts beim Anheben keine Rolle spielt.
Claims (10)
1. Wandsäge mit einem auf einer Lautschiene (d) längsverschiebbaren Sägekopf (4)
mit einem schwenkbaren Sägearm (5) und einem am Sägearm (5) lösbar
befestigten Sägeblatt (6) mit Schneidelementen, das über eine am Sägearm (5)
angebrachte, mit einem Antriebsaggregat (2) in Verbindung stehende,
Antriebseinheit (8) rotierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sägeblatt (6) über eine Kupplung am Sägearm (5) befestigt ist, die zwei
ineinanderschiebbare und lösbar miteinander verbindbare Flanschhälften (11, 17)
umfaßt, von denen eine erste Flanschhälfte (11) an der dem Sägearm (5)
zugewandten Flachseite (29) des Sägeblatts (6) befestigt ist und die zweite
Flanschhälfte (17) am Sägearm (5) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit
(8) eine Antriebsspindel umfaßt, an der die zweite Flanschhälfte (17) drehbar
montiert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem
Sägeblatt (6) verbundene erste Flanschhälfte (11) als Mutterflansch ausgebildet
ist und eine zum Umfang der ersten Flanschhälfte (11) sich öffnende, etwa
V-förmig ausgebildete Aussparung (13) aufweist, die zur Aufnahme und Zentrierung
für einen korrespondierend geformten, etwa V-förmigen Vorsprung (19) dient,
welcher von der dem Sägeblatt (6) zugewandten Seite (18) der als Vaterteil
ausgebildeten zweiten Flanschhälfte (17) abragt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die lichte Weite (w)
der Aussparung (13) über ihre Tiefe (d) zunimmt und die Breite (b) des
Vorsprunges (19) über seine Höhe (h) in Richtung der Stirnseite (18) der zweiten
Flanschhälfte (17) derart korrespondierend abnimmt, daß die beiden
Flanschhälften (11, 17) im zusammengeschobenen Zustand im wesentlichen
paßgenau gefügt sind, wobei die Tiefe (d) der Aussparung (13) und die Höhe
(h) des Vorsprunges (19) einander im wesentlichen entsprechen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang der
ersten Flanschhälfte (11) etwa radial angeordnete Sicherungsschrauben (21)
vorgesehen sind, die in die Aussparung (13) ragen und in korrespondierende
radiale Bohrungen mit Innengewinde am Vorsprung (19) der zweiten
Flanschhälfte (17) einschraubbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Flanschhälften
(11, 17) mit einer Verdrehsicherung ausgestattet sind, welche bei fehlender
radialer Sicherung der zusammenfügten Flanschhälften (11, 17) eine Rotation
des Sägeblatts (6) verhindert.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verdrehsicherung einen am Umfang der zweiten Flanschhälfte (17)
angeordneten, axial verschiebbaren Ring (23) umfaßt, der bei oberflächenbündig
eingedrehten Sicherungsschrauben (21) über die erste Flanschhälfte (11)
schiebbar ist und dort lösbar fixierbar ist und an seiner dem Sägeblatt (6)
abgewandten Seite wenigstens einen vorstehenden Nocken (24) aufweist, die im
radial ungesicherten Zustand der beiden Flanschhälften (11, 17) mit starr am
Sägekopf (4) bzw. dem Sägearm (5) angeordneten Mitteln, beispielsweise einem
Sägeblattschutzhalter (28), zusammenwirkt, um eine Rotation des Sägeblatts (6)
zu verhindern.
8. Sägeblatt zur Verwendung mit einer Wandsäge gemäß einem der
vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an seiner dem
Sägekopf (4) zugewandten Seite (29) eine als Mutterteil ausgebildete
Flanschhälfte (11) befestigt ist, die eine zum Umfang der Flanschhälfte (11) sich
öffnende, etwa V-förmig ausgebildete Aussparung (13) aufweist, deren lichte
Weite (w) in ihre Tiefe (d) zunimmt.
9. Sägeblatt gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mutterflanschhälfte (11) lösbar mit dem Sägeblatt (6) verbunden ist und
beispielsweise von einer Anzahl von Schrauben (14) gehalten wird, welche von
der gegenüberliegenden Seite (30) des Sägeblatts (6) durch radial, vorzugsweise
im gleichen Abstand voneinander, angeordnete Bohrungen im Sägeblatt (6)
durchsteckbar sind und oberflächenbündig mit dem Sägeblatt (6) in Bohrungen in
der Mutterflanschhälfte (11) einschraubbar sind.
10. Sägeblatt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Tragelement (25) lösbar mit dem Sägeblatt (6) verbindbar ist, welches wenigstens
einen Tragegriff (26) umfaßt, der mit einer Flanschhälfte (27) verbunden ist,
deren Außenkontur korrespondierend zur Aussparung (13) an der
Mutterflanschhälfte (11) ausgebildet ist und eine etwa V-förmige Gestalt aufweist,
deren Breite (b) über ihre Höhe derart korrespondierend zur Weitenzunahme der
Aussparung (13) abnimmt, daß die beiden Flanschhälften (11, 27) im
zusammengefügten Zustand axial fixiert sind.
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