Die Erfindung betrifft eine Steckachse nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Eine derartige Betätigungshebelanordnung ist aus der EP 0 663 514 A1 vor
bekannt. Die Steckachse weist an ihrer Umfangsfläche tangentiale
Freistiche auf, die zu ihrer eigenen Befestigung auf einem Zylinderkopf
dienen. Zu diesem Zweck sind in der Steckachse durchgehende radiale
Bohrungen ausgeführt, die an der Umfangsfläche in die nach oben
weisenden Freistiche einmünden. Diese Freistiche sind eingefräste Stellen,
die eine sichere Anlage der Schraubenköpfe an dieser planen Fläche
gewährleisten. Nachteilig dabei ist, daß dieses spanende Anbringen der
planen Freistiche ein zusätzlicher Arbeitsgang ist, der die Kosten eines
solchen Ventiltriebs verteuert.
Nun sind aber auch Anwendungsfälle denkbar, bei denen derartige
Freistiche nicht nach oben, sondern nach einer Seite ausgerichtet sind, um
ein Durchstecken von Befestigungsschrauben zur Befestigung eines
Zylinderkopfes auf einem Motorblock zu ermöglichen. Würden in einem
solchen Falle die Freistiche fehlen, könnten die Befestigungsschrauben
wegen der zu großen radialen Ausdehnung der Steckachse des Kipphebels
nicht in den Motorblock eingeführt werden. Solche Steckachsen weisen
oftmals eine axiale Bohrung auf, um ein Schmieren von Lagerstellen des
Ventiltriebs und die Versorgung von hydraulischen Spielausgleichsele
menten zu gewährleisten. Bei einer spanenden Bearbeitung der Steckachse
zur Anbringung der Freistiche besteht die Gefahr, daß die axiale Bohrung
angeschnitten wird und es auf diese Weise zu Ölverlusten und somit
Funktionsstörungen des Ventiltriebs kommt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Freistiche an einer Steckachse für
einen Kipp- oder Schwinghebel in einfacher Weise so zu fertigen, daß
dessen Funktion nicht negativ beeinflußt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe nach dem kennzeichnenden Teil von
Anspruch 1 dadurch gelöst, daß die Freistiche durch einen spanlosen
Formvorgang hergestellt sind. Nach Anspruch 2 soll die Steckachse als ein
spanlos gezogenes Rohr hergestellt sein.
Durch das spanlose Fertigen der Freistiche lassen sich diese in jeder
beliebigen Form herstellen. Durch das fließende Material kann zwar der
Innenquerschnitt der axialen Bohrung der Steckachse gegebenenfalls
verringert werden, aber es wird die Gefahr ausgeschaltet, diese
anzuschneiden. Es ist weiter von Vorteil, daß sich der Arbeitsschritt
spanloses Formen der Freistiche problemlos in das Gesamtverfahren zur
Herstellung der Steckachse integrieren läßt, wenn diese als ein spanlos
gezogenes Rohr gefertigt ist. Auch ermöglicht es die spanlose Herstellung
der Einsteckachse diese bei verringerter Wandstärke in Leichtbauweise zu
fertigen.
Zweckmäßigerweise sind nach Anspruch 3 die Freistiche kreisförmig
ausgebildet und zum Durchstecken von einen Zylinderkopf und einen
Motorblock verbindenden Befestigungsschrauben vorgesehen. Derartig
bogenförmig ausgebildete Freistiche lassen sich in einfacher Weise durch
einen entsprechend geformten Stempel eindrücken. Dabei kann es jedoch
zweckmäßig sein, in die Steckachse einen entsprechend geformten
Gegenhalter einzuführen.
Aus Anspruch 4 geht hervor, daß die Steckachse im Bereich der Freistiche
eine verringerte Wandstärke aufweisen soll. Diese verringerte Wandstärke
verringert die aufzuwendende Formgebungsarbeit und erleichtert somit das
Fertigen der Freistiche.
Schließlich kann es nach Anspruch 5 durchaus zweckmäßig sein, wenn die
Freistiche einer spanenden Nachbearbeitung unterworfen sind. Diese
spanende Nachbearbeitung kann beispielsweise in Form eines leichten
Überdrehens oder Fräsens erfolgen, so daß die Maßhaltigkeit des
Ventiltriebes durch Beseitigen von gegebenenfalls beim Eindrücken
entstehende Quetschwülsten verbessert wird.
Die Erfindung wird an nachstehendem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kipphebels, teilweise geschnitten,
Fig. 2 einen teilweisen Längsschnitt durch eine Steckachse und
Fig. 3 einen Querschnitt entsprechend der Linie III-III in Fig. 2.
In Fig. 1 ist ein Kipphebel mit dem Bezugszeichen 1 versehen, der in der
Mitte eine durchgehende Bohrung 2 aufweist. Durch diese Bohrung 2 ist
eine mit einer Längsbohrung 13 versehene Steckachse 3 geführt, so daß
der Kipphebel 1 an dieser Stelle einen Drehpunkt besitzt. Ein rechter
Abschnitt des Kipphebels ist mit einer Aussparung versehen, die durch die
beiden Seitenwände 4, 5 in axialer Richtung begrenzt ist. Eine mit einem
Nocken 6 in Kontakt befindliche Rolle 7 ist in dieser Aussparung gehalten.
Die Rolle 7 ist über Lagernadeln 8 auf einem Bolzen 9 gelagert, der in
Aufnahmebohrungen 10 der Seitenwände 4, 5 befestigt ist. Auf der linken
Seite des Kipphebels 1 ist eine kreisrunde Aussparung 11 vorhanden, in die
ein Kipphebeleinsteckelement 12 eingeführt ist. Dieses Kipphebelein
steckelement 12 steht mit einem nicht dargestellten Gaswechselventil in
Wirkverbindung. In bekannter Weise wird die drehende Abwälzbewegung
des Nockens 6 auf der Rolle 7 über die Steckachse 3 in eine Auf- und
Abbewegung des nicht dargestellten Gaswechselventils umgesetzt.
Wie aus den Fig. 2 und 3 erkennbar, ist die Steckachse 3 an einer bzw.
an mehreren Stellen über ihre Länge mit seitlich angeordneten, in Richtung
ihrer Längsachse 14 weisenden Freistichen 15 versehen. Im vorliegenden
Fall sind diese spanlos hergestellten Freistiche 15 kreisbogenförmig
ausgeführt und ermöglichen ein Durchstecken von Befestigungsschrauben
16 zur Fixierung eines Zylinderkopfes 17 auf einem nicht dargestellten
Motorblock.
Bezugszeichen
1
Kipphebel
2
Bohrung
3
Steckachse
4
Seitenwand
5
Seitenwand
6
Nocken
7
Rolle
8
Nadelkranz
9
Bolzen
10
Bohrung
11
Aussparung
12
Kipphebeleinsteckelement
13
Längsbohrung
14
Längsachse
15
Freistich
16
Befestigungsschraube
17
Zylinderkopf