DE19703998A1 - Verfahren zum Betrieb einer Fernwirkeinrichtung und Fernwirkeinrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betrieb einer Fernwirkeinrichtung und Fernwirkeinrichtung

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DE19703998A1
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Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren bzw. einer Vor­ richtung nach der Gattung der unabhängigen Ansprüche 1 und 11. Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist als Zugangskontroll­ system aus der EP-A-285 419 bekannt. Das darin beschriebene System ermöglicht einer in einem Gerät angeordneten Frage­ einheit durch schrittweises Abfragen der Transpondercodes die eindeutige Erkennung eines zugeordneten Transponders aus einer Gruppe von mehreren gleichzeitig im Zugriffsbereich der Frageeinheit befindlichen Transpondern. Eine Veränderung der im Transponder vorhandenen Codes durch die Frageeinheit ist nicht beschrieben.
Ein gattungsgemäßes Verfahren ist aus der deutschen Anmel­ dung Aktenzeichen 196 45 769.6 entnehmbar. Danach gestattet eine aus einer Basisstation und einem zugeordneten Betäti­ gungselement bestehende Fernwirkeinrichtung das Anlernen ei­ nes weiteres Betätigungselementes durch Übertragung von Codeinformationen aus einem Hauptbetätigungselement in das neu anzulernende Betätigungselement. Ein Neuanlernen ist nur möglich, wenn Hauptbetätigungselement und anzulernendes Be­ tätigungselement in vorbestimmter Weise in den Reichweiten­ bereich der Basisstation gebracht werden. Dargestellt ist nur das Anlernen noch nicht zugeordneter Betätigungselemen­ te. Eine Einflußnahme auf bereits zugeordnete Betätigungse­ lemente oder auf die Beschaffenheit der Zuordnung ist nicht offenbart.
Es ist Aufgabe der Erfindung, bei der vorstehend beschriebenen Fernwirkeinrichtung die Zuordnungsfunktion zu erweitern und Möglichkeiten zu deren Gestaltung vorzusehen.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren bzw. eine Anord­ nung mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche 1 bzw. 13. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt einen Eingriff in die Ausgestaltung der Zuordnung zwischen Betätigungselement und Basisstation abhängig alleine von der Anwesenheit des Haupt­ betätigungselementes, unabhängig vom Zuordnungszustand eines Betätigungselementes. In vorteilhafter Weise gestattet die Basisstation dabei neben der Neuzuordnung eines Betätigung­ selementes die Beschränkung einer Zuordnung, die bedingte vorläufige Aufhebung, die Vereinbarung eines Hilfsschlüssel­ codes für eine erleichterte Beeinflussung der Zuordnung, so­ wie das selektive oder allgemeine Löschen von Zuordnungen. Welche Änderung erfolgt, wird mittels einer Tastatur oder vorteilhaft über die Dauer der Anwesenheit des Hauptbetäti­ gungselementes im Reichweitenbereich der Basisstation be­ stimmt. Zweckmäßig erfolgt ein Eingriff in die Zuordnung je­ weils nur bei einem Betätigungselement zur selben Zeit. Das Betätigungselement ist vorzugsweise dazu geeignet, unabhän­ gig voneinander mehreren Basisstationen zugeordnet zu sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Zeichnung
Es zeigen
Fig. 1 ein Blockdiagramm einer Fernwirkeinrich­ tung,
Fig. 2 ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung ihres Betriebes,
Fig. 3 ein Flußdiagramm der Betriebsart Anler­ nen,
Fig. 4 den Aufbau eines Suchsignales.
Beschreibung
In Fig. 1 bezeichnet die Bezugszahl 10 eine Basisstation, welche einer technischen Einrichtung zugeordnet ist, und de­ ren Inbetriebnahme bzw. den Zugriff darauf kontrolliert. Ei­ ne Basisstation 10 kann beispielsweise Teil der Zugangskon­ trolleinrichtung zu einem Kraftfahrzeug oder einem Gebäude sein, oder etwa einem Computer oder einem anderem Konsumgut zugehören. Mit der Bezugszahl 20 bezeichnet ist eine hier Betätigungselement genannte Einrichtung, welche der Basis­ station 10 funktionell zugeordnet ist und berührungslos auf sie einwirkt. Ein Betätigungselement 20 kann beispielsweise ein Transponder sein.
In der Basisstation 10 befindet sich eine Sen­ de/Empfangseinrichtung 11 zur Abgabe bzw. Entgegennahme von über eine Funkstrecke 30 berührungslos übertragbaren Signa­ len. Mit ihrem Ausgang verbunden ist ein Decodierer 12, der von der Sende/Empfangseinrichtung 11 empfangene, verschlüs­ selte Signale zur Decodierung erhält. Zur Durchführung der Entschlüsselung ist dem Decodierer 12 ein Speicher 31 mit dazu notwendigen Informationen, insbesondere in Form eines kryptographischen Schlüsselcodes zugeordnet. Die entschlüs­ selten Signale werden einem nachgeschalteten Mikroprozessor 13 zugeführt, welcher sie auswertet und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Ausweitung Folgemaßnahmen einleitet. Insbeson­ dere kontrolliert er die Abgabe von Signalen über die Sen­ de/Empfangseinrichtung 11. Dem Mikroprozessor 13 ist eben­ falls ein Speicher 15 zugeordnet. Darin befinden sich u. a. eine Seriennummer 16, ein Herstellercode 17, sowie ein Ver­ zeichnis 18, 18H mit den Gruppennummern der der Basisstation 10 zugeordneten Betätigungselemente 20 und der diesen Grup­ pennummern entsprechenden Herstellercodes 27. Im Speicher­ platz 18H ist das Hauptbetätigungselement 20H registriert. Der Herstellercode 17 wird durch den Hersteller der Basis­ station vergeben und bezeichnet es eindeutig. Die Seriennum­ mer 16 ist charakteristisch für einander zugeordnete Basis­ stationen 10 und Betätigungselemente 20, die Gruppennummern dienen zur Unterscheidung von einer gemeinsamen Basisstation 10 zugeordneten Betätigungselementen 20 mit gleichen Serien­ nummern. Der Speicher 15 verfügt weiterhin über einen Platz 32 zur Ablage eines Hilfsschlüsselcodes. Über die Sen­ de/Empfangseinrichtung 11 abzugebende Signale werden in der Regel verschlüsselt. Zwischen Mikroprozessor 13 und Sen­ de/Empfangseinrichtung ist hierfür ein Codierer 14 geschal­ tet, der zur Durchführung der Codierung ebenfalls mit dem Speicher 31 verbunden ist. Desweiteren verfügt die Basissta­ tion 10 über eine Eingabeeinrichtung 19, um einem Benutzer einen Zugang zu dem Mikroprozessor 13 zu ermöglichen. Die Eingabeeinrichtung 19 kann beispielsweise, wie in Fig. 1 angedeutet, als Tastenfeld ausgeführt sein; beliebige andere Ausgestaltungen sind ebenso möglich.
Das Betätigungselement 20 verfügt über eine zur Basisstation seitigen Sende/Empfangseinrichtung korrespondierende Sen­ de/Empfangseinrichtung 21 zum Empfang von von der Basissta­ tion 10 abgegebenen Signalen bzw. zur Abgabe von berührungs­ los übertragbaren Signalen an die Basisstation 10. Analog zur Basisstation 10 ist der Sende/Empfangseinrichtung 21 ein Decodierer 22 zur Entschlüsselung codierter Signale nachge­ schaltet. Zur Durchführung der Decodierung ist der Decodie­ rer 22 mit einem Speicher 31 verbunden, dessen Inhalt dem des basisstationsseitigen Speichers 31 entspricht, und worin insbesondere der bei der Signalverschlüsselung in der Basis­ station 10 verwendete kryptographische Schlüsselcode abge­ legt ist. Mit dem Decodierer 22 weiterhin verbunden ist ein Mikroprozessor 24, welcher über Sende/Empfangseinrichtung 21 und Codierer 22 eingegangene Signale verarbeitet und abhän­ gig vom Ergebnis Folgemaßnahmen einleitet. Der Mikroprozes­ sor 24 kontrolliert insbesondere die Signalabgabe an die Ba­ sisstation 10 über die Sende/Empfangseinrichtung 21. Sie er­ folgt, um Abhören oder Nachahmen auszuschließen, in der Re­ gel in verschlüsselter Form. Zu diesem Zweck ist zwischen Mikroprozessor 24 und Sende/Empfangseinrichtung 21 - analog zur Basisstation - ein Codierer 23 geschaltet, der zur Durchführung der Codierungsfunktion gleichfalls mit dem Speicher 31 verbunden ist. Dem Mikroprozessor 24 ist weiter­ hin eine Speichereinrichtung 25 zugeordnet. Sie umfaßt ins­ besondere einen Speicherplatz 16 zur Ablage einer Seriennum­ mer, einen Speicherplatz 26 zur Ablage einer Gruppennummer, sowie einen Speicherplatz 27 zur Ablage eines Hersteller­ codes. Letzterer wird durch den Hersteller des Betätigungse­ lementes 20 vergeben und bezeichnet jenes eindeutig. Die Se­ riennummer ist ein für die aus Basisstation 10 und Betäti­ gungselementen 20 bestehende Gesamtvorrichtung charakteri­ stischer Code. Sie wird zweckmäßig vom Hersteller oder gege­ benenfalls vom Anwender der Gesamtvorrichtung festgelegt und ist identisch mit der im Basisstation 10 vorhandenen Serien­ nummer 16. Die Gruppennummer dient zur Unterscheidung mehre­ rer dieselbe Seriennummer aufweisender Betätigungselemente 20. Sie wird bei der Nutzung der Vorrichtung durch den An­ wender von der Basisstation 10 festgelegt. Im Speicher 25 befinden sich weiterhin Nutzungsinformationen 28 zur Defini­ tion des Funktionsumfanges des jeweiligen Betätigungselemen­ tes 20. Dazu zählen insbesondere Nutzungsbeschränkungen, mit denen etwa der Aktionsradius für die Gültigkeit eines Betä­ tigungselementes 20 auf einen bestimmten Wert eingeschränkt wird, die Höchstgeschwindigkeit beschränkt wird, oder das Betätigungselement vorläufig gesperrt ist. Die Nutzungsin­ formationen 28 können alternativ auch in der Basisstation in deren Speicher 15 abgelegt sein. Die Basisstation 10 ruft sie von dort nach Zuordnen des Betätigungselementes 20 auf. Des weiteren ist im Speicher 25 zweckmäßig noch ein Referenz­ signal 34 zu einem Null-Suchsignal abgelegt, mit dessen Hil­ fe ein Neuanlernen des Betätigungselementes 20 möglich ist.
Zwischen Basisstation 10 und Betätigungselement 20 besteht eine Funkstrecke 30 zur Übertragung berührungslos übertrag­ barer Signale zwischen der basisstationsseitigen und der be­ tätigungselementseitigen Sende/Empfangseinrichtung 11 bzw. 21. Von der basisstationsseitigen Sende/Empfangseinrichtung 11 ausgehende Signale erreichen dabei gleichzeitig alle in­ nerhalb ihrer Reichweite befindlichen Betätigungselemente 20. Als Signale werden zweckmäßig Infrarotsignale oder Hoch­ frequenzsignale eingesetzt.
Einer Basisstation 10 können mehrere Betätigungselemente 20 zugeordnet sein, welche jeweils einem berechtigten Benutzer die Inbetriebnahme bzw. den Zugriff auf die der Basisstation 10 zugeordnete technische Einrichtung erlauben.
Eines der Betätigungselemente 20 ist als Hauptbetätigungse­ lement 20H ausgebildet und dient nur zur Verwaltung der an­ deren Betätigungselemente 20. Seine Funktion als Hauptbetä­ tigungselement 20H kann beispielsweise über eine besondere, vom Hersteller vergebene, anderen Betätigungselementen 20 nicht zur Verfügung stehende Gruppennummer 16 festgelegt sein. Der strukturelle Aufbau des Hauptbetätigungselementes 20H entspricht dem in Fig. 1 wiedergegebenen Betätigungse­ lement 20. Eine Inbetriebnahme oder Zugriff auf die der Ba­ sisstation 10 zugeordnete technische Einrichtung ermöglicht es allerdings nicht, eine entsprechende Nutzungsbeschränkung ist als Nutzungsinformation 28 im Speicher 25 des Hauptbetä­ tigungselementes 20H fest abgespeichert. Sie ist wie der kryptographische Schlüsselcode 31 sowie die im Speicher 25 abgelegten, die Zuordnung betreffenden Informationen, d. h. der Herstellercode 27 und die Seriennummer 16, von einem Be­ nutzer nicht änderbar. Von den übrigen Betätigungselementen unterscheidet sich das Hauptbetätigungselement ferner durch einen im Speicher 25 vorhandenen Bereich 33, worin Informa­ tion über die Zahl der einer Basisstation 10 zugeordneten, gültigen Betätigungselemente 20 sowie deren Herstellercodes 17 abgelegt sind.
Mit Hilfe des Flußdiagrammes von Fig. 2 wird nachfolgend die Funktionsweise der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung erläutert. Aus dem an jedem Ablaufschritt befindlichen Buch­ staben A, B bzw. C ist ersichtlich, ob der betreffende Ab­ laufschritt in der Basisstation 10: A, im Betätigungselement 20: B oder im Hauptbetätigungselement 20H: C stattfindet.
Der Zuordnungsprozeß wird üblicherweise durch die Betätigung eines nicht dargestellten mechanischen, elektrischen oder elektrooptischen Auslösemechanismus durch einen Benutzer eingeleitet, Schritt 40. Im Falle der Anwendung in Verbin­ dung mit der Tür eines Kraftfahrzeuges kann der Auslöseme­ chanismus zum Beispiel im Betätigen des Türgriffes bestehen. Aufgrund eines danach abgegebenen Auslösesignales leitet der Mikroprozessor 13 der Basisstation 10 die Abgabe eines Such­ signales durch die Sende/Empfangseinrichtung 11 ein, Schritt 42. Das Suchsignal beinhaltet, wie in Fig. 4 ange­ deutet, im wesentlichen eine vorzugsweise als Startbit rea­ lisierte Startsequenz 35, sowie die im Speicher 15 abgelegte Seriennummer 16. Zweckmäßig ist es unverschlüsselt. Das Suchsignal wird von allen innerhalb der Reichweite der Funk­ strecke 30 befindlichen Betätigungselementen 20 über deren Sende/Empfangseinrichtungen 21 empfangen. Nach Übergabe durch den Decodierer 22 wird es vom Mikroprozessor 24 aller erreichten Betätigungselemente 20 jeweils daraufhin über­ prüft, ob die mit dem Suchsignal übertragene Seriennummer mit der im Speicher 25 abgelegten, als Referenzsignal die­ nenden Seriennummer 16 übereinstimmt, Schritt 43. Das mitübertragene Startbit 35 dient dabei zur Synchronisation des Mikroprozessors 24 auf das empfangene Suchsignal. Ergibt die Prüfung, daß die im Speicher 25 vorhandene Referenz-Se­ riennummer 16 nicht mit der mit dem Suchsignal übertrage­ nen Seriennummer übereinstimmt, schaltet sich das Betäti­ gungselement 20 in einen Schlafzustand, Schritt 41. Es nimmt darin an der nachfolgenden Kommunikation mit der Basisstati­ on 10 nicht mehr teil.
Ergibt die Prüfung im Schritt 43 eine Übereinstimmung der empfangenen mit der gespeicherten Seriennummer 16, veranlaßt der Mikroprozessor 24 eine Antwort in Form eines Kontaktsi­ gnales, Schritt 44. Das Kontaktsignal ist ein kurzes einfa­ ches Signal, zweckmäßig die Gruppennummer 26 des zugehörigen Betätigungselementes 20 in bitcodierter Form. Wie das Such­ signal ist es unverschlüsselt. Im Reichweitenbereich der Basisstation können sich mehrere zugeordnete Betätigungse­ lemente befinden, welche alle auf ein Suchsignal durch Rück­ sendung eines Kontaktsignales reagieren. Um stets eine ein­ deutige Kommunikation sicherzustellen, ermittelt die Basis­ station 10 aus den eingegangenen Kontaktsignalen, welche der möglichen zugelassenen Betätigungselemente 20 anwesend sind, und vermerkt die anwesenden durch entsprechende Einträge im Speicher 15. Ein Verfahren zur Unterscheidung von mehreren gleichzeitig anwesenden Betätigungselementen 20 ist in der deutschen Anmeldung, Aktenzeichen 196 45 769.6, offenbart, auf die diesbezüglich verwiesen wird. Wird kein anwesendes Betätigungselement 20 ermittelt, ergeht ein Abbruchsignal, Schritt 70.
Nach Ermitteln der anwesenden Betätigungselemente 20 erfolgt die Festlegung der Betriebsart; möglich sind insbesondere die Betriebsarten: Zuordnen, Anlernen, Zurückstellungen, Hilfsschlüsselvergabe, Löschen. Zur Auswahl prüft der Mikro­ prozessor 13 zunächst, ob das als Hauptbetätigungselement 20H ausgestaltete Betätigungselement 20 anwesend ist, Schritt 46. Ist das nicht der Fall, schließt sich eine Zu­ ordnungsrichtigkeitsprüfung an, Schritt 60, mit dem Ziel der Betriebsfreigabe der Basisstation 10, Schritt 62.
Stellt der Mikroprozessor 13 die Anwesenheit des Hauptbetä­ tigungselementes 20H fest, bestimmt er die Dauer seiner An­ wesenheit und leitet daraus die nachfolgend aktivierte Be­ triebsart ab. Dabei prüft er zum Beispiel zunächst, ob die Anwesenheitsdauer einer Zeitspanne entspricht, die der Be­ triebsart Anlernen zugeordnet ist, Schritt 48. Beispielswei­ se kann die Betriebsart Anlernen einer Anwesenheitsdauer des Betätigungselementes von Null bis 30 Sekunden zugeordnet sein. Zutreffendenfalls führt er die später erläuterte Be­ triebsart Anlernern aus, Schritt 80. Ist das Hauptbetäti­ gungselement 20H länger anwesend als die der Betriebsart An­ lernen zugeordnete Anwesenheitsdauer, prüft der Mikroprozes­ sor 13 nachfolgend, ob die Anwesenheitsdauer einer Zeitspan­ ne entspricht, welche der Betriebsart Nutzungsbedingungen zugeordnet ist, beispielsweise kann hierfür eine Anwesen­ heitsdauer von 30 bis 120 Sekunden vorgesehen sein. Zutref­ fendenfalls fährt er mit der Betriebsart Nutzungsbedingungen fort, Schritt 64. Ergibt die Prüfung im Schritt 50, daß das Hauptbetätigungselement auch in der der Betriebsart Nut­ zungsbedingungen zugeordneten Zeitspanne noch nicht aus dem Reichweitenbereich des Basisstation 10 entfernt wurde, prüft der Mikroprozessor 13, ob die Anwesenheitsdauer des Betäti­ gungselements einer Zeitspanne entspricht, welche der Be­ triebsart Hilfsschlüsselvergabe zugeordnet ist, etwa durch Prüfung, ob das Hauptbetätigungselement 20H bis zu 240 Se­ kunden anwesend ist. Zutreffendenfalls fährt er mit der Aus­ führung der Betriebsart Hilfsschlüsselvergabe fort, Schritt 66. Analog erfolgt anschließend gegebenenfalls eine Prüfung auf die Betriebsart Löschen, Schritt 54.
Durch Prüfung weiterer Anwesenheitszeitspannen können nach­ folgend weitere Betriebsarten ausgewählt werden, Schritt 56. Ist im Beispiel Fig. 2 neben den gezeigten Betriebsarten Zuordnen, Anlernen, Nutzungsbedingungen, Hilfsschlüsselver­ gabe und Löschen eine weitere Betriebsart nicht vorgesehen, kann Schritt 54 entfallen. Die Betriebsart Löschen wird dann eingestellt, wenn die Prüfung in Schritt 52 eine die Zeit­ spanne für die Betriebsart Nutzungsbedingungen übersteigende Anwesenheitsdauer ergibt.
Jeweils vor Ausführung der durch die gewählte Betriebsart bestimmten Funktion legt der Mikroprozessor 13 fest, auf welches der anwesenden Betätigungselemente 20 sich die die Funktion bezieht, Schritt 58. Grundlage für die Festlegung kann beispielsweise eine vorbestimmte Rangabstufung der Be­ tätigungselemente 20 sein, bei der etwa zunächst jeweils das Betätigungselement 20 mit der niedrigsten Gruppennummer aus­ gewählt wird.
Das ausgewählte Betätigungselement informiert der Mikropro­ zessor 13 durch Aussendung seiner Gruppennummer. Alle gege­ benenfalls anwesenden weiteren Betätigungselemente mit ande­ ren Gruppennummern nehmen an der nachfolgenden Kommunikation nicht mehr teil. Hierzu kann vorgesehen sein, daß der Mikro­ prozessor 13 an die nicht beteiligten Betätigungselemente 20 einen Befehl ausgibt, wodurch diese in einem Schlafmodus ge­ bracht werden.
Sodann unterzieht die Basisstation 10 das gewählte Betäti­ gungselement 20 einer Zuordnungsrichtigkeitsprüfung, Schritt 60. Im Beispiel geschehe dies im Wege des bekannten Challen­ ge-Response-Verfahrens. Die Basisstation 10 setzt hierbei über seine Sende/Empfangseinrichtung 11 ein Challenge-Signal ab, welches nur für das ausgewählte Betätigungselement 20 bestimmt ist und nur von diesem ausgeführt wird. Gleichzei­ tig ermittelt der basisstationsseitige Mikroprozessor 13 ein Soll-Response-Signal. Die Berechnung erfolgt aus dem Chal­ lenge-Signal nach einem vorgegebenen Algorithmus unter Ver­ wendung des im Speicher 31 abgelegten kryptographischen Schlüssels sowie des im Speicher 15 vorhandenen Hersteller­ codes 17 des zuzuordnenden Betätigungselementes 20. Das Challenge-Signal wird unterdessen von der Sen­ de/Empfangseinrichtung 21 im Betätigungselement 20 empfan­ gen, im Decodierer 22 decodiert und dem Mikroprozessor 24 zugeführt. Jener leitet aus dem empfangenen Challenge-Signal auf dieselbe Weise wie der basisstationsseitige Mikropro­ zessor 13 unter Zuhilfenahme des kryptographischen Schlüs­ sels 31 und seines Herstellercodes 27 ein Response-Signal ab und sendet es an das Basisstation 10 zurück. Dort wird es von der Sende/Empfangseinrichtung 11 empfangen, im Decodie­ rer 12 wieder decodiert und dem Mikroprozessor 13 zugeführt. Jener vergleicht es mit der zuvor ermittelten Soll-Response-Sig­ nal. Stimmen beide nicht überein, sind Basisstation 10 und Betätigungselement 20 einander nicht zugehörig. Der Pro­ zessor 13 leitet dann entsprechende Folgemaßnahmen ein, bei­ spielsweise sperrt er das Basisstation 10 gegen Benutzung. Ergänzend folgt zweckmäßig ein Hinweis an den Benutzer, daß eine Zuordnung nicht erfolgt ist, beispielsweise durch opti­ sche oder akustische Anzeige. Auch können weitere Anschluß-Maß­ nahmen vorgesehen sein, beispielsweise eine Wiederholung des Zuordnungsverfahrens. Ergibt die Prüfung eine Überein­ stimmung des vom Betätigungselement 20 zurückgesandten Re­ sponse-Signal mit dem zuvor ermittelten Soll-Response-Sig­ nal, erfolgt eine Bestätigung, daß die Zuordnung richtig ist. Zweckmäßig erfolgt sie in für den Benutzer optisch oder akustisch wahrnehmbarer Form und führt beispielsweise zur Freigabe der Basisstation 10.
Ist die Betriebsart Anlernen gewählt, unterzieht der Mikro­ prozessor 13 zunächst das Hauptbetätigungselement 20H einer Zuordnungsrichtigkeitsprüfung, analog zu der Zuordnungsrich­ tigkeitsprüfung bei Zuordnung eines Betätigungselementes 20 gemäß Schritt 75. Wird eine richtige Zuordnung von Hauptbe­ tätigungselement 20H und Basisstation 10 festgestellt, prüft der Mikroprozessor 13 anhand des Verzeichnisses 18, ob noch freie, noch keinem Betätigungselement zugeordnete Grup­ pennummern vorhanden sind, und eine Zuordnung weiterer Betä­ tigungselemente 20 zu der Basisstation 10 überhaupt möglich ist, Schritt 81. Im Falle einer negativen Feststellung wird der Anlernbetrieb abgebrochen, Schritt 70. Im Falle einer positiven Feststellung folgt eine Prüfung, ob sich noch nicht angelernte Betätigungselemente 20 im Reichweitenbe­ reich der Basisstation befinden. Der Mikroprozessor 13 ver­ anlaßt hierfür die Aussendung eines Null-Suchsignales, Schritt 83, welches beispielsweise die Gestalt einer beson­ deren, für fabrikneue Betätigungselemente 20 charakteristi­ schen und für diese unmittelbar ausführbaren Seriennummer hat. Es ist zweckmäßig als unveränderbares Referenzsignal 34 im Speicher 25 jedes Betätigungselementes vorhanden. Deren jeweilige Mikroprozessoren 24 veranlassen bei Erhalt eines Null-Suchsignales jeweils die Ausgabe eines zunächst zu­ fallsgesteuert gebildeten Kontaktsignales. Dessen Eingang prüft die Basisstation 10, Schritt 84. Sodann führt sie, falls wenigstens ein Kontaktsignal von einem fabrikneuen Be­ tätigungselement 20 eingegangen ist, eine Routine durch, um sicherzustellen, daß die nachfolgende Kommunikation jeweils nur mit einem neuanzulernenden Betätigungselement 20 er­ folgt, Schritt 85, Eine solche Vereinzelungsroutine ist in der genannten deutschen Anmeldung Aktenzeichen 196 45 769.6 beschrieben, auf die hierzu verwiesen. Geht kein Kontaktsi­ gnal ein, wird das Anlernen abgebrochen, Schritt 70.
Nachdem ein einzelnes aktives, anzulernendes Betätigungsele­ ment 20 im Wirkungsbereich der Funkstrecke 30 separiert wur­ de, veranlaßt der Mikroprozessor 13 die Übertragung der Se­ riennummer 16, des kryptographischen Codeschlüssels 31, so­ wie einer der dem Betätigungselement 20 zukünftig zugeordne­ ten, charakteristischen Gruppennummer 26. Die übertragenen Codeinformationen 16, 26, 31 übernimmt das Betätigungsele­ ment 20 in die dafür vorgesehenen, bis dahin freien Plätze im Speicher 25. Nach erfolgreicher Übertragung und Abspei­ cherung der Codeinformationen 16, 26, 31 setzt das Betäti­ gungselement 20 ein Quittungssignal an die Basisstation 10 ab, Schritt 87. Zweckmäßig handelt es sich dabei um den Her­ stellercode 27, welchen der basisstationsseitige Mikropro­ zessor 13 im Speicher 15 bei der zuvor vergebenen Gruppen­ nummer abspeichert. Sodann gibt der Mikroprozessor 13 einen Sperrbefehl an das neu zugeordnete Betätigungselement 20 ab, Schritt 88, der bewirkt, daß die zuvor in den Speicher 25 eingeschriebene Seriennummer 16 und die in den Speicher 31 abgelegte kryptographische Codeinformation gegen Schreiben und Lesen geschützt werden. Das Betätigungselement 20 ist danach der Basisstation 10 zugeordnet.
Das Anlernen eines neuen Betätigungselementes 20 registriert auch das Hauptbetätigungselement 20H, etwa aufgrund des zu­ vor vom Mikroprozessor ausgegebenen Sperrbefehls, und for­ dert von der Basisstation 10 die Übertragung des Hersteller­ codes 17 des neuen Betätigungselementes 20. Nach Erhalt be­ stimmt das Hauptbetätigungselement 20H mit Hilfe der in sei­ nem Speicher 25 vorhandenen Information 33 über die Zahl der der Basisstation 10 zugeordneten Betätigungselemente 20 und deren Herstellercodes die nach dem Anlernen des neuen Betäti­ gungselementes vorliegende Gesamtzahl der zugeordneten Betä­ tigungselemente 20 und übermittelt die Zahl der Bassisstati­ on 10, Schritt 90. Deren Mikroprozessor 13 prüft hierauf, ob sie mit der Zahl der im Verzeichnis 18 registrierten Betäti­ gungselemente 20 übereinstimmt, Schritt 92. Bejahendenfalls bestätigt er dem Hauptbetätigungselement 20H die neue Ge­ samtzahl, zweckmäßig durch Rücksenden der registrierten Zahl. Das Hauptbetätigungselement 20H übernimmt anschließend den Herstellercode 27 des neuhinzugekommenen Betätigungsele­ mentes 20 sowie die neue Gesamtzahl in seinen Speicher 25. Stimmen die vom Hauptbetätigungselement 20H und die vom Mi­ kroprozessor 13 bestimmte Zahl nicht überein, erfolgt keine Registrierung.
Im nachfolgenden Schritt 94 setzt die Basisstation 10 einen Aufweckbefehl ab, mittels dessen die gegebenenfalls vorhan­ denen weiteren, im Schlafzustand befindlichen Betätigungse­ lemente 20 wieder aktiv geschaltet werden. Es kann sich nun das Anlernen weiterer neu zuzuordnender Betätigungselemen­ te 20 durch Wiederholen der Schritte 83 fortfolgend an­ schließen.
Auf gleiche Weise wie fabrikneue Betätigungselemente lassen sich auch Betätigungselemente anlernen, die bereits ange­ lernt wurden, d. h. in deren Speicher 25 bereits eine Serien- und eine Gruppennummer vorhanden sind. Diese prüfen bei Empfang eines Signales von einer Basisstation zunächst, ob es mit der im Speicher 25 abgelegten Seriennummer 16 über­ einstimmt. Ist das nicht der Fall prüfen sie, ob das empfan­ gene Signal eine Null-Suchsignal ist und mit dem am Spei­ cherplatz 34 abgelegten Referenzsignal übereinstimmt. Ist da­ nach ein vorangelerntes Betätigungselement 20 vorhanden, antwortet es wie ein fabrikneues Betätigungselement mit der Aussendung eines zufällig abgesetzten Kontaktsignales, und wird anschließend analog zu fabrikneuen Betätigungselementen gemäß den Schritten 85 bis 88 angelernt.
In der Betriebsart Nutzungsbedingungen führt die Basisstati­ on 10 nach Auswahl eines Betätigungselementes 20 zunächst eine Zuordnungsrichtigkeitsprüfung für das Hauptbetätigung­ selement 20H durch, Schritt 60, sodann eine Zuordnungsrich­ tigkeitsprüfung für das ausgewählte zu blockierende Betäti­ gungselement 20. Sind beide Prüfungen erfolgreich, überträgt die Basisstation 10 eine Zuordnungszusatzeinstellung an das ausgewählte Betätigungselement 20, welches sie als Nutzungs­ information 28 in seinen Speicher 25 übernimmt. Die Zuord­ nungszusatzeinstellung kann etwa eine Nutzungsbeschränkung sein. Beispielsweise kann die Betriebsfreigabewirkung eines Betätigungselementes 20 auf einen vorgegebenen Aktionsbe­ reich beschränkt werden. Ebenso kann das Betätigungselement 20 beispielsweise zeitlich befristet außer Kraft oder die Anwesenheit eines bestimmten weiteren Betätigungselementes 20 im Reichweitenbereich des Basisstationes 10 für eine un­ beschränkte Betriebsfreigabe des Basisstationes 10 zur Be­ dingung gemacht werden. Zu jeder Zusatzeinstellung besteht ferner eine Umkehrfunktion, welche beispielsweise ein hin­ sichtlich seines Aktionsbereiches oder einer Zeitspanne ein­ geschränktes Betätigungselement unbeschränkt wieder frei­ gibt. Auch Handhabungsbedingungen, wie die Anwesenheit eines bestimmten weiteren Betätigungselementes können aufgehoben werden. Die Festlegung der jeweils vorzunehmenden Zusatzein­ stellungen bzw. ihrer Zurücknahme erfolgt mit Hilfe der Ein­ gabeeinrichtung 19, vorzugsweise durch Betätigung von Ta­ sten.
Alternativ zur Hinterlegung von Nutzungsinformationen im Speicher 25 der Betätigungselemente 20 kann diese auch im Speicher 15 der Basisstation 10 erfolgen, zweckmäßig als Er­ gänzung zum zugehörigen Eintrag im Verzeichnis 18, von wo sie bei Bedarf ausgelesen werden.
In der Betriebsart Hilfsschlüsselvergabe erfolgt ebenfalls zunächst eine Zuordnungsrichtigkeitsprüfung gemäß Schritt 60 für das Hauptbetätigungselement 20H, anschließend für das ausgewählte Betätigungselement 20. Hierauf legt der Benutzer über die Eingabeeinrichtung 19 einen Hilfsschlüssel in Form eines geheimen Codes fest. Der Hilfsschlüssel 32 wird im Speicher 15 der Basisstation 10 abgelegt sowie an die anwe­ senden Betätigungselemente 20 übertragen, die ihn gleich­ falls jeweils in ihrem Speicher 25 ablegen. Über den Hilfs­ schlüssel 32 können damit ausgestattete Betätigungselemente 20 nachfolgend alleine mit Hilfe der Eingabeeinrichtung 19 in ihrer Funktionalität beeinflußt werden, eine gleichzeiti­ ge oder vorhergehende Anwesenheit des Hauptbetätigungsele­ mentes 20H ist nicht notwendig. Der Benutzer muß dazu über die Eingabeeinrichtung 19 den Hilfsschlüssel eingeben. Er wird von der Basisstation 10 an ein anwesendes Betätigungse­ lement 20 weitergeleitet, das daraufhin zur Entgegennahme von Zusatzvereinbarungen bereit ist. Beispielsweise kann bei Anwendung in Kraftfahrzeugen bestimmt werden, daß ein Betä­ tigungselement 20 zwar das Starten des Motors ermöglicht, nicht aber das Öffnen des Handschuhfachs, oder eine Änderung von abgespeicherten Fahrzeugeinstellungen, etwa der Spiegel- oder der Sitzeinstellung nicht möglich ist. Zusatzvereinba­ rungen legen die Betätigungselemente 20 gleichfalls in ihrem Speicher 25 ab. Jeweils bei Durchführung der Zuordnungsrich­ tigkeitsprüfung übermitteln sie den Speicherinhalt mit den Zusatzvereinbarungen an die Basisstation 10, welche ihn an­ schließend berücksichtigt.
In der Betriebsart Löschen erfolgt analog zur Betriebsart Blockieren zunächst eine Zuordnungsrichtigkeitsprüfung, Schritt 60, für das Hauptbetätigungselement 20H, anschlie­ ßend für das ausgewählte Betätigungselement 20. Hierauf löscht die Basisstation 10 in ihrem Speicher 15 die zu dem ausgewählten Betätigungselement 20 gehörenden Einträge im Verzeichnis 18, d. h. insbesondere dessen Gruppennummer sowie den zugehörigen Herstellercode.
Der Löschbefehl wird zweckmäßig ebenfalls mit Hilfe der Ein­ gabevorrichtung 19 ausgelöst. Vorgesehen sein kann, daß in der Betriebsart Löschen nacheinander oder gleichzeitig die Verzeichniseinträge 18 aller im Reichweitenbereich der Ba­ sisstation 10 befindlichen Betätigungselemente 10 gelöscht werden. Auch ist es zweckmäßig möglich, das gesamte Ver­ zeichnis 18 unabhängig von der Anwesenheit der betroffenen Betätigungselemente 20 löschen zu können. Das vollständige Löschen aller Betätigungselemente wird zweckmäßig durch ei­ nen besonderen, über die Eingabeeinrichtung 19 einzugebenden Befehl ausgelöst. Im Schritt 60 erfolgt in diesem Fall die Zuordnungsrichtigkeitsprüfung nur für das Hauptbetätigungse­ lement 20H, nicht für ein ausgewähltes Betätigungselement 20 und. Nicht löschbar ist der Verzeichniseintrag 18 des Haupt­ betätigungselementes 20H.
Anstatt über die Anwesenheitsdauer des Hauptbetätigungsele­ mentes 20H im Reichweitenbereich der Basisstation 10 kann die Auswahl der Betriebsart auch mit Hilfe der Eingabeein­ richtung 19 erfolgen. Nach Eingang eines Kontaktsignals von einem Betätigungselement 20, Schritt 44, erfolgt in diesem Fall durch die Basisstation eine Routine zur Feststellung, welche Betriebsart gewählt ist. Anstelle der Prüfung in Schritt 46, ob das Hauptbetätigungselement 20H anwesend ist, erfolgt dann beispielsweise eine Prüfung, ob die Betriebsart Zuordnen gewählt ist, mit gegebenenfalls nachfolgender Ver­ zweigung zu Schritt 62 über Schritt 58. In den Schritten 48, 50, 52, 54 werden anstatt der Anwesenheitsdauer Eingaben über die Eingabeeinrichtung 19 abgefragt.
Das vorbeschriebene Verfahren bzw. die vorbeschriebene An­ ordnung lassen sich unter Beibehaltung des grundlegenden Ge­ dankens, die Zuordnung von Bestandteil einer Fernwirkein­ richtung bildenden Betätigungselementen bei Anwesenheit ei­ nes Hauptbetätigungselementes 20H auf mehrfache Art beein­ flussen zu können, vielfältig ausgestalten und abwandeln. Dies gilt besonders für die innere Struktur von Basisstation und Betätigungselementen, wie für die Ausgestaltung und Rei­ henfolge von Verfahrensschritten, etwa hinsichtlich des Zeitpunktes des Durchführung der Zugangsrichtigkeitsprüfung oder der Behandlung von fabrikneuen bzw. vorangelernten Be­ tätigungselementen beim Anlernen.

Claims (21)

1. Verfahren zum Betrieb einer Fernwirkeinrichtung mit
  • - einer nur einem berechtigten Benutzer zur Verfügung ste­ henden Basisstation,
  • - einem Betätigungselement zur Einwirkung auf die Basis­ station,
  • - in Betätigungselement sowie in Basisstation ausgebildeten Speichermitteln, worin eine das Betätigungselement der Basisstation zuordnende Information abgelegt ist, sowie mit
  • - einer zwischen Basisstation und Betätigungselement ausge­ bildeten drahtlosen Signalübertragungsstrecke zur berüh­ rungslosen Durchführung der Ferneinwirkung,
    gekennzeichnet durch folgende Schritte,
  • - Einspeichern einer Berechtigungsinformation (16, 26, 31) in den Speicher (25) eines als Hauptbetätigungselement (20H) ausgeführten Betätigungselementes (20)
  • - Einbringen des Hauptbetätigungselementes (20H) in den Reichweitenbereich der drahtlosen Signalübertragungs­ strecke (30)
  • - Feststellen der Anwesenheit des Hauptbetätigungselementes (20H) durch die Basisstation (10),
  • - Bereitschalten der Basisstation (10) zum Ändern der in den Speichermitteln (15, 25) abgelegten Zuordnungsinforma­ tionen (18) wenn die Anwesenheit des Hauptbetätigungsele­ mentes (20H) festgestellt wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch das Be­ reitschalten der Basisstation (10) zum Ändern des Inhalts des Speichers (25) eines anderen Betätigungselementes (20) über die drahtlose Signalübertragungsstrecke (30).
3. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß in der Basisstation (10) und in einem Betätigungselement (20) in Anwesenheit des Hauptbetätigungselementes (20H) ein ge­ heimer Hilfsschlüsselcode (32) angelegt wird, welcher die Basisstation (10) nachfolgend dazu befähigt, den Speicherin­ halt des Betätigungselementes (20) auch zu ändern, wenn das Hauptbetätigungselement (20H) nicht anwesend ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die Zahl der einer Basisstation (10) zugeordneten Betäti­ gungselemente (20) im Hauptbetätigungselement (20H) abge­ speichert wird.
5. Basisstation zur Durchführung des Verfahrens nach An­ spruch 1, mit einer Sende/Empfangseinrichtung zur Abga­ be/Entgegennahme von Signalen an/von einem zugeordneten Be­ tätigungselement, sowie Mitteln zum Feststellen der Anwesen­ heit eines Hauptbetätigungselementes im Reichweitenbereich der Sende/Empfangseinrichtung, gekennzeichnet dadurch, daß sie über einen veränderbaren Speicher (15) verfügt, worin alle bestehenden Zuordnungen von Betätigungselementen (20, 20H) in Form von für die Zuordnungen jeweils charakteristi­ schen Informationen (18) verzeichnet sind.
6. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie bei Anwesenheit eines Hauptbetätigungselementes (20H) dazu bereit ist, über die Sende/Empfangseinrichtung (11) Si­ gnale abzusetzen, welche den Inhalt des Speichers (25) eines anderen Betätigungselementes (20) ändern.
7. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie dazu ausgebildet ist, der Basisstation (10) ein Betäti­ gungselement (20) zuzuordnen.
8. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie dazu ausgebildet ist, die Zuordnung eines Betätigungse­ lementes (20) zu der Basisstation (10) bedingt aufzuheben.
9. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie dazu ausgebildet ist, die Zuordnung eines Betätigungse­ lementes (20) zu der Basisstation (10) zu löschen.
10. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (25) ein geheimer Hilfsschlüsselcode (32) ablegbar ist, mittels dessen die Basisstation (10) dazu be­ reitschaltbar ist, in der Folge auch dann den Inhalt des Speichers (25) eines anderen Betätigungselementes (20) än­ dernde Signale abzusetzen, wenn das Hauptbetätigungselement (20H) nicht anwesend ist.
11. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Änderung im Speicher (25) eines Betätigungsele­ mentes (20) bewirkende Signale jeweils nur an ein Betäti­ gungselement (20) gleichzeitig absetzt.
12. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach Erkennen der Anwesenheit eines Hauptbetätigung­ selementes (20H) dieses in einen Schlafmodus versetzt.
13. Basisstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Art der im Speicher (25) eines Betätigungsele­ mentes (20) vornehmbaren Änderungen aus der Dauer der Anwe­ senheit des Hauptbetätigungselementes (20H) ableitet.
14. Betätigungselement zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Sende/Empfangseinrichtung (21) zur Ent­ gegennahme/Abgabe von berührungslos übertragenen Signalen von/an ein Basisstation (10) sowie einem Speicher (25) zur Ablage einer Berechtigungsinformation (16, 26, 31) in bezug auf eine zugeordnete Basisstation (10), dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (25) eine unveränderliche, das Betätigungsele­ ment (20) eindeutig bezeichnende Information (27), sowie ei­ ne veränderbare, das Betätigungselement (20) einer Basissta­ tion (10) zuordnende Information (16, 26) beinhaltet.
15. Betätigungselement nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zuordnende Information (16, 26) im Neuzu­ stand eine vorbestimmte Form hat.
16. Fernwirkeinrichtung mit einer nur einem berechtigten Be­ nutzer zur Verfügung stehenden Basisstation, sowie einem der Basisstation zugeordneten Betätigungselement zur berührungs­ losen Einwirkung auf die Basisstation, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisstation (10) einen veränderbaren Speicher (15) auf­ weist, worin alle bestehende Zuordnungen von Betätigungsele­ menten (20, 20H) in Form von für die Zuordnungen jeweils charakteristischen Informationen verzeichnet sind, und die Zahl und/oder die Art der Zuordnungen von einem Benutzer veränderbar ist.
17. Fernwirkeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Betätigungselement (20) einen Speicher (25) für eine Zuordnungsinformation (16, 26, 31) aufweist, und daß die Basisstation (10) dazu ausgebildet ist, auf den Speicher (25) einzuwirken, um die Zuordnungsinformation (16, 26, 31) zu verändern.
18. Fernwirkeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Basisstation (10) mehrere Betätigungsele­ mente (20) zugeordnet sind, von denen eines als Hauptbetäti­ gungselement (20H) ausgebildet ist, dessen Speicher (25) nicht veränderbar ist.
19. Fernwirkeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Basisstation (10) einer technischen Ein­ richtung zugeordnet ist, um deren Inbetriebnahme freizuge­ ben, wobei eine Inbetriebnahme mit dem Hauptbetätigungsele­ ment (20H) nicht möglich ist.
20. Fernwirkeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Basisstation (10) einer technischen Ein­ richtung zugeordnet ist, um deren Inbetriebnahme freizuge­ ben, und in den Speichermitteln (15, 25) Informationen (28) ablegbar sind, aufgrund derer nur eine beschränkte Inbe­ triebnahme der technischen Einrichtung möglich ist.
21. Fernwirkeinrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch eine Basisstation (10) nach Anspruch 5 sowie ein Betä­ tigungselement (20) nach Anspruch 14.
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