DE19709499A1 - Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung - Google Patents
Zahnärztliche BehandlungsvorrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine zahnärztliche Behandlungsvorrichtung,
insbesondere eine zahnärztliche Behandlungsvorrichtung zum Erkennen von Karies, Plaque
oder bakteriellem Befall an Zähnen.
Zahnärztliche Behandlungsvorrichtungen umfassen bekannterweise ein zahnärztliches
Handstück, auf das einerseits ein zahnärztliches Behandlungsinstrument oder -werkzeug
angebracht und andererseits ein Versorgungsschlauch angeschlossen werden kann, der
wiederum mit einer Steuereinrichtung verbunden ist, die dem zahnärztlichen Handstück
mit dem zahnärztlichen Behandlungsinstrument über den Versorgungsschlauch die für das
zahnärztliche Behandlungsinstrument jeweils geeigneten Betriebsmittel, wie z. B. Strom,
Kühlwasser, Kühlspray oder Licht, zuführt. Im Falle einer zahnärztlichen
Behandlungsvorrichtung zum Erkennen von Karies, Plaque oder bakteriellem Befall an
Zähnen handelt es sich bei dem zahnärztlichen Behandlungsinstrument um eine
Lichtsonde, die den zu untersuchenden Zahn mit einer primären Lichtstrahlung bestrahlt
und zugleich an dem bestrahlten Zahn angeregte Fluoreszenzstrahlung als sekundäre
Lichtstrahlung detektiert und an die Steuereinrichtung weiterleitet. Die Steuereinrichtung
schließt aufgrund der spektralen Eigenschaften der detektierten Sekundärstrahlung auf den
kariösen Zustand des untersuchten Zahnes. Entsprechende Vorrichtungen sind
beispielsweise in der US-A-4,479,499, DE-A1-42 00 741 oder DE-U1-93 17 984
beschrieben.
Bei den bekannten zahnärztlichen Behandlungsvorrichtungen wird das zahnärztliche
Behandlungsinstrument entweder auf das zahnärztliche Handstück aufgeschraubt oder
aufgesteckt. Im Falle des Aufschraubens ist zum Entfernen des zahnärztlichen
Behandlungsinstrumentes dessen Abschrauben von dem zahnärztlichen Handstück
notwendig. Im Falle des Aufsteckens wird das zahnärztliche Behandlungsinstrument durch
Paßsitz auf dem zahnärztlichen Handstück fixiert, so daß zum Entfernen und Abziehen des
zahnärztlichen Behandlungsinstruments ein relativ großer Kraftaufwand erforderlich ist. In
der Regel wird auch der Versorgungsschlauch auf das Handstück aufgeschraubt oder
aufgesteckt, so daß bezüglich der Kopplung zwischen dem Versorgungsschlauch und dem
zahnärztlichen Handstück ebenfalls das zuvor Gesagte zutrifft.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zahnärztliche
Behandlungsvorrichtung zu schaffen, bei der das Abnehmen bzw. Entfernen des
zahnärztlichen Behandlungsinstruments und des Versorgungsschlauchs von dem
zahnärztlichen Handstück erleichtert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine zahnärztliche Behandlungsvorrichtung
nach Anspruch 4 gelöst, die ein zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, ein
zahnärztliches Behandlungsinstrument nach Anspruch 2 und einen Versorgungsschlauch
zum Anschluß des Handstücks an eine Steuereinrichtung gemäß Anspruch 3 aufweist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung sind die zu verbindenden Teile der zahnärztlichen
Behandlungsvorrichtung jeweils mit komplementären Entriegelungsschrägen oder
Entriegelungsebenen, die schräg zur Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks
verlaufen, ausgestattet, so daß zum Lösen der aufgesteckten Teile lediglich ein Drehen der
miteinander gekoppelten Teile gegeneinander in Umfangsrichtung des zahnärztlichen
Handstückes erforderlich ist. Dadurch, daß im aufgesteckten Zustand die
Entriegelungsebenen der gekoppelten Teile aneinander anliegen, werden die gekoppelten
Teile automatisch durch das Verdrehen in Umfangsrichtung des zahnärztlichen Handstücks
voneinander in Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks entfernt, so daß ein Ziehen in
Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks zum Lösen der Verbindung nicht mehr
erforderlich ist. Auf diese Weise wird der Kraftaufwand zum Lösen der gekoppelten Teile
deutlich verringert.
Die Unteransprüche beschreiben vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße zahnärztliche Behandlungsvorrichtung zum Erkennen von
Karies, Plaque oder bakteriellem Befall an Zähnen,
Fig. 2a eine vergrößerte Darstellung der Kopplungsbereiche zwischen einem
zahnärztlichen Behandlungsinstrument bzw. einem Versorgungsschlauch und einem
zahnärztlichen Handstück bei der in Fig. 1 gezeigten zahnärztlichen
Behandlungsvorrichtung,
Fig. 2b-d verschiedene Spitzenformen für die in Fig. 2a dargestellte Lichtsonde,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des erfindungsgemäßen zahnärztlichen Handstücks,
Fig. 4a eine vergrößerte Ansicht einer erfindungsgemäßen Lichtsonde zum Untersuchen
von glatten Zahnflächen,
Fig. 4b eine vergrößerte Ansicht einer erfindungsgemäßen Lichtsonde zur Untersuchung
von Zwischenzahnbereichen (Approximalbereichen), und
Fig. 4c eine vergrößerte Darstellung einer erfindungsgemäßen Lichtsonde zur
Untersuchung von Fissuren.
Die erfindungsgemäße zahnärztliche Behandlungsvorrichtung wird nachfolgend anhand
einer zahnärztlichen Behandlungsvorrichtung zum Ermitteln von Karies, Plaque oder
bakteriellem Befall an Zähnen beispielhaft erläutert. Selbstverständlich kann jedoch auch
die Erfindung auf andere zahnärztliche Behandlungsvorrichtungen angewendet werden, bei
denen anstelle einer Lichtsonde andere Behandlungsinstrumente oder
Behandlungswerkzeuge, wie z. B. Bohrer, Sprayaufsätze oder andere
Beleuchtungseinrichtungen, auf das zahnärztliche Handstück aufgesetzt werden können.
Fig. 1 zeigt die Gesamtdarstellung einer erfindungsgemäßen zahnärztlichen
Behandlungsvorrichtung zum Ermitteln von Karies, Plaque oder bakteriellem Befall. Die
in Fig. 1 dargestellte Behandlungsvorrichtung umfaßt eine Steuereinrichtung 12, ein über
einen Versorgungsschlauch 3 mit der Steuereinrichtung verbundenes zahnärztliches
Handstück 1 sowie ein mit dem zahnärztlichen Handstück 1 gekoppeltes zahnärztliches
Behandlungsinstrument, in diesem Fall eine Lichtsonde 2. Die Lichtsonde 2 und/oder der
Schlauchanschluß des Versorgungsschlauches 3 sind auf das zahnärztliche Handstück 1
aufgesteckt. Mit Hilfe der in Fig. 1 gezeigten zahnärztlichen Behandlungsvorrichtung wird
ein zu untersuchender Zahn mit Licht bestrahlt, wobei die von der Lichtsonde 2
abgegebene Primärstrahlung an dem zu untersuchenden Zahn eine Fluoreszenzstrahlung
anregt. Das von dem Zahn zurückgestrahlte Fluoreszenzspektrum weist dabei deutliche
Unterschiede zwischen einem gesunden (Zahn-)Gewebe und einem im Vergleich zum
gesunden Zustand veränderten (kranken) Gewebe auf. Insbesondere treten deutliche
Unterschiede zwischen kariösen und gesunden Zahnbereichen auf. Das
Fluoreszenzspektrum wird von der Lichtsonde 2 detektiert und über eine Lichtleiter in dem
zahnärztlichen Handstück 1 und dem Versorgungsschlauch 3 an die Steuereinrichtung 12
weitergeleitet, wo aufgrund der erfaßten Fluoreszenzstrahlungsintensität ein gesunder
Zahnbereich eindeutig von einem kariösen Zahnbereich unterschieden werden kann. Das in
Fig. 1 gezeigte Gerät weist eine Anzeige 13 zum Anzeigen des aktuellen Meßwerts der an
dem bestrahlten Zahn angeregten Fluoreszenzstrahlung und eine Anzeige 14 zum Anzeigen
eines maximalen Meßwerts (Spitzenwerts) der erfaßten Fluoreszenzstrahlung auf. Wie
noch näher erläutert wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, für unterschiedliche
Anwendungen bzw. zu untersuchende Zahnbereiche unterschiedlich geformte Lichtsonden
zu verwenden. Aus diesem Grund sind Sondenanzeigen 15a-c vorgesehen, die durch
Aufleuchten jeweils die gewählte und auf das zahnärztliche Handstück aufgesteckte
Lichtsonde 2 anzeigen. Vorteilhafterweise wird die in Fig. 1 gezeigte
Behandlungsvorrichtung mit einer Batterie oder einem Akkumulator als Spannungsquelle
betrieben, so daß die Behandlungsvorrichtung mobil und leicht ist. Eine Warnlampe 16
weist durch Aufleuchten darauf hin, daß die von der Batterie bzw. dem Akkumulator
abgegebene Spannung unter einen vorgegebenen Minimalspannungswert gesunken ist und
somit ausgetauscht oder aufgeladen werden muß. Zudem sind Einstelltasten 17
vorgesehen, mit deren Hilfe u. a. eine gewählte und aufgesteckte Lichtsonde 2 kalibriert
und der Typ der Lichtsonde 2 der Steuereinrichtung 12 mitgeteilt werden kann. Das
zahnärztliche Handstück 1 kann, beispielsweise zum Transport, in einer Halterung 19
abgelegt werden. Vorteilhafterweise weist das zahnärztliche Handstück 1 an seinem
instrumentenseitigen Ende einen Ringschalter 9 auf. Dieser Ringschalter 9 ist ein sich um
das zahnärztliche Handstück 1 ringförmig erstreckender und auf Druck ansprechender
Schalter, so daß über diesen Schalter unabhängig von der Lage des zahnärztlichen
Handstücks 1 in der Hand einer Bedienperson die Behandlungsvorrichtung
ein-/ausgeschaltet oder ein bestimmter Betriebsmodus ausgewählt werden kann.
Fig. 2a zeigt eine vergrößerte Darstellung der erfindungsgemäßen Kopplungsmechanismen
zwischen dem in Fig. 1 dargestellten zahnärztlichen Behandlungsinstrument 2 bzw.
Versorgungsschlauch 3 und dem zahnärztlichen Handstück 1. Das erfindungsgemäße
zahnärztliche Handstück 1 weist an seinem instrumentenseitigen und/oder schlauchseitigen
Ende eine schräg zur Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks 1 verlaufende
Entriegelungsebene oder Entriegelungsschräge 4a bzw. 4b auf. Diese Entriegelungsschräge
4a bzw. 4b ist komplementär zu einer ebenfalls schräg zur Längsrichtung verlaufenden
Entriegelungsebene bzw. Entriegelungsschräge 5a bzw. 5b des zahnärztlichen
Behandlungsinstruments (Lichtsonde) 2 bzw. des Schlauchanschlusses des in Fig. 1
gezeigten Versorgungsschlauches 3 ausgebildet. Die Lichtsonde 2 weist im Kontaktbereich
einen Hohlraum 6a auf, der entsprechend zur Außenform des zahnärztlichen Handstücks 1
im Kontaktbereich ausgebildet ist, so daß durch Aufstecken der Lichtsonde 2 auf das
zahnärztliche Handstück 1 der instrumentenseitige Bereich des zahnärztlichen Handstücks
1 schlüssig innerhalb des Hohlraumes 6a der Lichtsonde 2 anliegt. Insbesondere berühren
sich die Entriegelungsschrägen 4a und 5a. Die zur Untersuchung eines Zahnes
erforderliche Lichtstrahlung wird über den Versorgungsschlauch 3 und einem in dem
zahnärztlichen Handstück 1 befindlichen internen Lichtleiter 10 der Lichtsonde 2
zugeführt. Um einen in der Lichtsonde 2 vorhandenen Lichtleiter 11 mit dem in dem
zahnärztlichen Handstück 1 angeordneten Lichtleiter 10 zu verbinden, weist die Lichtsonde
2 einen Anschlußbereich 7a auf, der von der Entriegelungsebene 5a der Lichtsonde 2 in
das Innere des Hohlraumes 6a hervorsteht. Beim Zusammenstecken der Lichtsonde 2 und
des zahnärztlichen Handstückes 1 wird der Anschlußbereich 7a von einer in der schräg
verlaufenden Entriegelungsebene 4a ausgebildeten Aufnahmeöffnung 8a aufgenommen, so
daß durch Zusammenstecken der beiden Teile die Lichtleiter 11 und 10 miteinander
verbunden werden.
Die Funktion des erfindungsgemäßen Kopplungsmechanismusses ist nun wie folgt. Nach
Zusammensetzen der Lichtsonde 2 und des zahnärztlichen Handstückes 1 liegt der
instrumentenseitige Kopplungsbereich des zahnärztlichen Handstückes 1 schlüssig in dem
Hohlraum 6a der Lichtsonde 2a. Insbesondere berühren sich die beiden
Entriegelungsebenen 4a und 5a. Da sowohl die Lichtsonde 2 als auch das zahnärztliche
Handstück im Kopplungs- bzw. Kontaktbereich einen kreisförmigen Querschnitt
aufweisen, kann die Lichtsonde 2 gegenüber dem zahnärztlichen Handstück 1 in
Umfangsrichtung des zahnärztlichen Handstücks 1 verdreht werden. Aufgrund der
aneinander anliegenden schräg verlaufenden Entriegelungsebenen 4a und 5a wird jedoch
unweigerlich durch Verdrehen der Lichtsonde 2 in Umfangsrichtung des zahnärztlichen
Handstücks die Lichtsonde 2 in Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks 1
verschoben, d. h. die beiden Teile 1, 2 werden durch Verdrehen gegeneinander automatisch
getrennt. Da somit erfindungsgemäß zum Trennen der Lichtsonde 2 von dem
zahnärztlichen Handstück 1 kein Ziehen der Lichtsonde 2 in Längsrichtung des
zahnärztlichen Handstückes 1 von dem Handstück 1 weg mehr erforderlich ist, wird durch
den erfindungsgemäßen Entriegelungsmechanismus deutlich der zum Trennen der beiden
Teile erforderliche Kraftaufwand reduziert.
Wie bei dem Kopplungs- bzw Entriegelungsmechanismus zwischen der Lichtsonde 2 und
dem zahnärztlichen Handstück 1 weist das zahnärztliche Handstück 1 auch an seinem
schlauchseitigen Ende eine Entriegelungsschräge 4b auf, die komplementär zu einer an
dem Schlauchanschluß 3 ausgebildeten Entriegelungsschräge 5b ausgebildet ist. Im
vorliegenden Fall ist die schlauchseitige Entriegelungsschräge 4b des zahnärztlichen
Handstücks 1 in einem Hohlraum 6b des zahnärztlichen Handstücks 1 angeordnet und
weist insbesondere eine Aufnahmeöffnung 8b auf, in die ein Anschlußbereich 7b des
Schlauchanschlusses 3 eingeführt werden kann. Nach Einführen dieses Anschlußbereiches
7b des Schlauchanschlusses 3 in den Hohlraum 6b des zahnärztlichen Handstückes 1 liegt
nicht nur der Anschlußbereich 7b des Versorgungsschlauches 3 schlüssig in der
Aufnahmeöffnung 8b des zahnärztlichen Handstückes 1 an, sondern die beiden
Entriegelungsebenen 5b und 4b berühren sich insbesondere nach Zusammenstecken des
Schlauchanschlusses 3 und des zahnärztlichen Handstückes 1. Da im Kopplungsbereich
zwischen dem zahnärztlichen Handstück 1 und dem Versorgungsschlauch 3 beide Teile
einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, kann wiederum der Schlauchanschluß 3
gegenüber dem zahnärztlichen Handstück 3 verdreht werden. Wie bereits anhand des
Kopplungsmechanismusses zwischen der Lichtsonde 2 und dem zahnärztlichen Handstück
1 beschrieben, wird der Schlauchanschluß 3 durch Verdrehen gegenüber dem
zahnärztlichen Handstück 1 in Umfangsrichtung des zahnärztlichen Handstücks 1 aufgrund
der aneinander anliegenden Entriegelungsschrägen 4b und 5b automatisch von dem
zahnärztlichen Handstück 1 in Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks 1 wegbewegt,
so daß ein Trennen der beiden Teile bereits durch Verdrehen der beiden Teile
gegeneinander möglich ist, ohne daß der Schlauchanschluß 3 in Längsrichtung des
zahnärztlichen Handstück 1 von diesem abgezogen werden muß. Die zum Trennen des
Schlauchanschlusses 3 vom zahnärztlichen Handstück 1 erforderliche Kraftanstrengung
wird somit deutlich reduziert.
Selbstverständlich kann die in Fig. 2a gezeigte Anordnung auch dahingehend abgewandelt
werden, daß die Lichtsonde 2 in einem Hohlraum des zahnärztlichen Handstückes 1 oder
das zahnärztliche Handstück 1 in einem Hohlraum des Schlauchanschlusses 3
aufgenommen wird, wobei sich in jedem Fall nach Zusammenstecken der Lichtsonde 2
bzw. des Schlauchanschlusses 3 und des zahnärztlichen Handstückes 1 die
Entriegelungsebenen 4a bzw. 4b und 5a bzw. 5b berühren müssen.
Fig. 3 zeigt eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 2a gezeigten zahnärztlichen
Handstücks im Querschnitt. Insbesondere sind in Fig. 3 die beiden Entriegelungsebenen 4a
und 4b des zahnärztlichen Handstücks 1 sowie die beiden Aufnahmeöffnungen 8a und 8b
zur Aufnahme der hervorstehenden Anschlußbereiche 7a und 7b der Lichtsonde 2 bzw. des
Schlauchanschlusses 3 dargestellt. Ebenso ist in Fig. 3 näher der Ringschalter 9
dargestellt, der ein ringförmig um das zahnärztliche Handstück 1 herum angeordnetes
Betätigungselement 20 umfaßt, welches bei Krafteinwirkung Kontaktmittel 18 aktiviert.
Das Betätigungselement 20 ist durch eine ebenfalls ringförmig um das zahnärztliche
Handstück 1 angeordnete Feder 19 elastisch vorgespannt.
Wie bereits anhand von Fig. 1 beschrieben, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, für die
Ermittlung von Karies, Plaque oder bakteriellem Befall abhängig von der zu
untersuchenden Zahnoberflächengestaltung unterschiedliche Lichtsonden zu verwenden.
Insbesondere wird vorgeschlagen, drei unterschiedliche Lichtsonden für die Untersuchung
von glatten Zahnoberflächen, Zahnzwischenräumen (Approximalbereichen) oder Fissuren
zu verwenden. Fig. 2b-d zeigen jeweils die Spitzen der entsprechenden Lichtsonde für
die Untersuchung von glatten Zahnoberflächen (Fig. 2b), Zahnzwischenräumen (Fig. 2c)
und Fissuren (Fig. 2d) sowie eine Draufsicht auf die entsprechende Lichtsondenspitze in
Pfeilrichtung. Wie aus Fig. 2b-d ersichtlich ist, verläuft die Spitze der Lichtsonde zur
Untersuchung glatter Zahnoberflächen eben, während die Lichtsonde zur Untersuchung
von Zahnzwischenräumen spitz und die Lichtsonde zur Untersuchung von Fissuren
abgerundet verläuft oder kegelstumpfartig ist.
Fig. 4a-c zeigt eine komplette Ansicht der den in Fig. 2b-d gezeigten
Lichtsondenspitzen entsprechenden Lichtsonden, wobei insbesondere deutlich die
Entriegelungsebene 5a, der Hohlraum 7a zur Aufnahme des instrumentenseitigen Endes
des zahnärztlichen Handstücks und der vorspringende Anschlußbereich 6a, der in einer
Aufnahmeöffnung des zahnärztlichen Handstücks eingeführt wird, dargestellt sind. Fig. 4b
zeigt zudem eine in Pfeilrichtung der Fig. 4b vorgenommene seitliche Draufsicht auf die
in Fig. 4b gezeigte Spitze zur Untersuchung von Zahnzwischenräumen.
Claims (22)
1. Zahnärztliches Handstück (1), welches einerseits mit einem zahnärztlichen
Behandlungsinstrument (2) koppelbar und andererseits an einen Versorgungsschlauch (3)
zum Zuführen von mindestens einem zum Betreiben des zahnärztlichen
Behandlungsinstruments dienenden Betriebsmittel anschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Handstück (1) an seinem instrumentenseitigen und/oder
schlauchseitigen Ende eine schräg zur Längsrichtung des zahnärztlichen Handstücks
verlaufende Entriegelungsebene (4a, 4b) aufweist, die komplementär zu einer schräg
verlaufenden Entriegelungsebene (5a, 5b) des zahnärztlichen Behandlungsinstruments (2)
bzw. eines Schlauchanschlusses des Versorgungsschlauches (3) ausgebildet ist.
2. Zahnärztliches Behandlungsinstrument (2), welches auf ein zahnärztliches Handstück (1)
aufsteckbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) an seinem handstückseitigen Ende eine
schräg zur Längsrichtung des zahnärztlichen Behandlungsinstrumentes verlaufende
Entriegelungsebene (5a) aufweist, die komplementär zu einer schräg verlaufenden
Entriegelungsebene (4a) des zahnärztlichen Handstücks (1) ausgebildet ist.
3. Versorgungsschlauch (3), der einerseits auf ein zahnärztliches Handstück (1)
aufsteckbar und andererseits an eine Steuereinrichtung (12) zum Steuern der
Betriebsmittelzufuhr über den Versorgungsschlauch zu dem zahnärztlichen Handstück
anschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein handstückseitiger Schlauchanschluß des Versorgungsschlauches (3) eine zur
Längsrichtung des Schlauchanschlusses schräg verlaufende Entriegelungsebene (5b)
aufweist, die komplementär zu einer schräg verlaufenden Entriegelungsebene (4b) des
zahnärztlichen Handstücks (1) ausgebildet ist.
4. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung
mit einem zahnärztlichen Handstück (1) nach Anspruch 1,
mit einem auf das eine Ende des zahnärztlichen Handstücks aufsteckbaren zahnärztlichen
Behandlungsinstruments (2) nach Anspruch 2,
mit einem auf das andere Ende des zahnärztlichen Handstücks aufsteckbaren
Versorgungsschlauch (3), um dem zahnärztlichen Handstück die zum Betreiben des
zahnärztlichen Behandlungsinstruments erforderlichen Betriebsmittel zuzuführen, und
mit einer mit dem Versorgungsschlauch verbundenen Steuereinrichtung (12), um abhängig
von dem gewählten zahnärztlichen Behandlungsinstrument die Zufuhr der geeigneten
Betriebsmittel zu steuern.
5. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß im aufgesteckten Zustand das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) bzw. der Versorgungsschlauch (3) durch Paßsitz mit dem zahnärztlichen Handstück (1) fest gekoppelt ist, und
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) bzw. der Versorgungsschlauch (3) von dem zahnärztlichen Handstück (1) lediglich durch Verdrehen gegenüber dem zahnärztlichen Handstück (1) in Umfangsrichtung des zahnärztlichen Handstücks (1) entriegelbar ist.
daß im aufgesteckten Zustand das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) bzw. der Versorgungsschlauch (3) durch Paßsitz mit dem zahnärztlichen Handstück (1) fest gekoppelt ist, und
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) bzw. der Versorgungsschlauch (3) von dem zahnärztlichen Handstück (1) lediglich durch Verdrehen gegenüber dem zahnärztlichen Handstück (1) in Umfangsrichtung des zahnärztlichen Handstücks (1) entriegelbar ist.
6. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Handstück (1) an seinem instrumentenseitigen Ende eine Außenform
aufweist, die zu einem Hohlraum (6a) des zahnärztlichen Instruments (2) komplementär
ausgebildet ist, so daß im zusammengesteckten Zustand das instrumentenseitige Ende des
zahnärztlichen Handstücks schlüssig innen in dem Hohlraum des zahnärztlichen
Behandlungsinstrumentes anliegt und insbesondere die Entriegelungsebenen (4a, 5a) des
Behandlungsinstruments und des Handstücks aneinander angrenzen.
7. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Handstück (1) mindestens einen internen Kanal (10) aufweist, um
die von dem Versorgungsschlauch (3) zugeführten Betriebsmittel dem zahnärztlichen
Behandlungsinstrument (2) zuzuführen.
8. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) einen Anschlußbereich (7a) zur
Aufnahme der von dem zahnärztlichen Handstück (1) zugeführten Betriebsmittel aufweist,
wobei im zusammengesteckten Zustand der Anschlußbereich des Behandlungsinstruments
und der interne Kanal (10) des Handstücks miteinander verbunden sind.
9. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlußbereich (7a) des zahnärztlichen Behandlungsinstrumentes (2) in das
Innere des Hohlraumes (6a) des Behandlungsinstrumentes hervorsteht und im
zusammengesteckten Zustand von einer Aufnahmeöffnung (8a) des zahnärztlichen
Handstücks (1) aufgenommen wird.
10. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeöffnung (8a) des zahnärztlichen Handstücks (1) in der
Entriegelungsebene (4a) des Handstücks ausgebildet ist und der Anschlußbereich (7a) des
zahnärztlichen Behandlungsinstrumentes (2) von der Entriegelungsebene (5a) des
Behandlungsinstrumentes hervorsteht.
11. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) an seinem handstückseitigen Ende eine
Außenform aufweist, die zu einem Hohlraum des zahnärztlichen Handstücks (1)
komplementär ausgebildet ist, so daß im zusammengesteckten Zustand das
handstückseitige Ende des zahnärztlichen Behandlungsinstruments schlüssig innen in dem
Hohlraum des zahnärztlichen Handstücks anliegt und insbesondere die
Entriegelungsebenen (4a, 5a) des zahnärztlichen Handstücks und des
Behandlungsinstruments aneinander angrenzen.
12. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauchanschluß des Versorgungsschlauches (3) an seinem handstückseitigen
Ende eine Außenform aufweist, die zu einem Hohlraum (6b) des zahnärztlichen
Handstücks (1) komplementär ausgebildet ist, so daß im zusammengestecken Zustand das
handstückseitige Ende des Schlauchanschlusses schlüssig innen in dem Hohlraum (6b) des
zahnärztlichen Handstücks (1) anliegt und insbesondere die Entriegelungsebenen (4b, 5b)
des zahnärztlichen Handstücks und des Schlauchanschlusses aneinander angrenzen.
13. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauchanschluß (3) einen von der Entriegelungsebene (5b) des
Schlauchanschlusses hervorstehenden Anschlußbereich (7b) aufweist, der im
zusammengesteckten Zustand von einer in der Entriegelungsebene (4b) des zahnärztlichen
Handstücks (1) ausgebildeten Aufnahmeöffnung (8b) des Hohlraumes (6b) aufgenommen
wird.
14. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Handstück (1) an seinem schlauchseitigen Ende eine Außenform
aufweist, die zu einem Hohlraum des Schlauchanschlusses des Versorgungsschlauches (3)
komplementär ausgebildet ist, so daß im zusammengesteckten Zustand das schlauchseitige
Ende des zahnärztlichen Handstücks (1) schlüssig innen in dem Hohlraum des
Schlauchanschlusses anliegt und insbesondere die Entriegelungsebenen (4b, 5b) des
zahnärztlichen Handstücks und des Schlauchanschlusses aneinander angrenzen.
15. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) eine abnehmbare Lichtsonde ist, welche im zusammengesteckten Zustand über Lichtleiter (10) mit der Steuereinrichtung (12) verbunden ist, und
daß die zahnärztliche Behandlungsvorrichtung zum Ermitteln von Karies, Plaque oder bakteriellem Befall von Zähnen dient, wobei die Lichtsonde (2) die Zähne mit einer Primär-Lichtstrahlung bestrahlt und die somit an den bestrahlten Zähnen angeregte Sekundär-Fluoreszenzstrahlung detektiert und die Steuereinrichtung die Sekun där-Fluoreszenzstrahlung über die Lichtleiter (10) empfängt und auswertet.
daß das zahnärztliche Behandlungsinstrument (2) eine abnehmbare Lichtsonde ist, welche im zusammengesteckten Zustand über Lichtleiter (10) mit der Steuereinrichtung (12) verbunden ist, und
daß die zahnärztliche Behandlungsvorrichtung zum Ermitteln von Karies, Plaque oder bakteriellem Befall von Zähnen dient, wobei die Lichtsonde (2) die Zähne mit einer Primär-Lichtstrahlung bestrahlt und die somit an den bestrahlten Zähnen angeregte Sekundär-Fluoreszenzstrahlung detektiert und die Steuereinrichtung die Sekun där-Fluoreszenzstrahlung über die Lichtleiter (10) empfängt und auswertet.
16. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß an das zahnärztliche Handstück (1) abhängig von dem Verwendungszweck eine
Vielzahl unterschiedlicher Lichtsonden (2) anschließbar ist.
17. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Lichtsonde für die Untersuchung von glatten Zahnoberflächen, eine Lichtsonde
für die Untersuchung von Zwischenzahnbereichen und eine Lichtsonde für die
Untersuchung von Fissuren vorgesehen ist.
18. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtsonde (2) für die Untersuchung von glatten Zahnoberflächen an ihrem
zahnseitigen Ende flach läuft.
19. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtsonde (2) für die Untersuchung von Zwischenzahnbereichen an ihrem
zahnseitigen Ende spitz ist.
20. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtsonde (2) für die Untersuchung von Fissuren an ihrem zahnseitigen Ende
abgerundet oder kegelstumpfartig ist.
21. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Anzeige (15a-c) zum Anzeigen der auf das zahnärztliche Handstück (1)
aufgesteckten Lichtsonde (2) vorgesehen ist.
22. Zahnärztliche Behandlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (17) vorgesehen sind, um der Steuereinrichtung (12) den Typ der auf das
zahnärztliche Handstück (1) aufgesteckten Lichtsonde (2) mitzuteilen.
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