DE19815549C2 - Steckkarte für elektronische Geräte - Google Patents
Steckkarte für elektronische GeräteInfo
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Abstract
Eine Steckkarte (10) für elektronische Geräte, in etwa länglicher, rechteckiger, flacher Form, ist mit einem ein oberes und ein unteres, im wesentlichen halbschalenartig ausgebildetes Gehäuseteil (12, 13) aufweisenden Gehäuse (11) mit einer im Gehäuse aufgenommenen Leiterplatte (16), auf der eine Kontaktiereinrichtung (23) für eine Chipkarte (20) elektrisch und mechanisch gehalten ist, und mit einer Aufnahme für die Chipkarte versehen. Damit die Chipkartenaufnahme (21) die Bauhöhe und die Stabilität der Steckkarte (10) nicht beeinträchtigt bzw. negativ beeinflußt, ist vorgesehen, daß diese einen auf der Leiterplatte (16) gehaltenen Rahmen (22) der die eingebrachte Chipkarte (20) zwischen sich aufnimmt, und eine mit dem Rahmen (22) in Verbindung stehende Öffnung (24) in der flächigen Seite eines der beiden Gehäuseteile (12, 13) besitzt.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Steckkarte
für elektronische Geräte nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Derartige Steckkarten werden beispielsweise als PC-Karten
nach den Standards der "Personal Computer Memory Card
Industry Association" (PCMCIA) in tragbaren Computern
(Laptop, Notebook) eingesetzt, bei denen durch eine
Chipkarte, wie beispielsweise eine SIM-Karte, die
Identifizierung des Benutzers für die Verwendung bzw. den
Zugriff auf einen Dienst erforderlich ist. Bei solchen
Diensten kann es sich z. B. um Kreditkarten, Online-Dienste
oder das Mobiltelefonnetz handeln.
Für derartige Steckkarten, die mit einer Aufnahme für eine
Chipkarte versehen sind, muß die notwendige geringe Bauhöhe
der beispielsweise PC-Karte von etwa 5 mm berücksichtigt
werden, ferner soll die PC-Karte für den Austausch der
Chipkarte (SIM-Karte) geschlossen bleiben und die Schirmung
muß nach wie vor aufrechterhalten bleiben. Außerdem sollte
die Stabilität der PC-Karte nicht beeinträchtigt und das
Einlegen und Herausnehmen der Chipkarte möglichst einfach
zu bewerkstelligen sein.
Bekannt ist beispielsweise eine Steckkarte, bei der die
Aufnahme für die Chipkarte ein separates, in die Steckkarte
einsetzbares Bauteil ist, in dessen schwenkbaren Deckel die
Chipkarte eingesteckt wird (ITT Cannon Broschüre "CCM
Steckverbinder für Chipkarten" 12/95). Bei dieser bekannten
Aufnahme ist einerseits die Bauhöhe problematisch und
andererseits ergeben sich hinsichtlich des
Kunststoffdeckels Probleme bei der Abschirmung.
Bei einer weiteren, aus der WO 97/39418 A1 bekannten,
Steckkarte ist die Aufnahme derart gestaltet, daß die
Chipkarte von der Schmalseite der Steckkarte her
eingeschoben wird. Diese Art der schmalseitigen Aufnahme
für die Chipkarte in der Steckkarte beeinflußt die
Stabilität der Steckkarte, da an der
Schmalseite, die wesentlich für die Steifigkeit
verantwortlich ist, ein Ausschnitt vorzusehen ist. Eine
derartige Aufnahme erfordert deshalb in den meisten Fällen
eine rahmenlose Steckkarte, da sonst der tragende Rahmen
unterbrochen werden muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine
Steckkarte für elektronische Geräte der eingangs genannten
Art zu schaffen, dessen Chipkartenaufnahme die Bauhöhe und
die Stabilität der Steckkarte nicht beeinträchtigt bzw.
negativ beeinflußt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Steckkarte für
elektronischen Geräte der eingangs genannten Art die im
Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, daß die
Chipkarten-Aufnahme nicht nur für rahmenlose Steckkarten,
sondern auch für solche mit Versteifungsrahmen verwendet
werden kann, ohne daß die Stabilität der Steckkarte leidet.
Durch die unmittelbare Anordnung des Rahmens auf der
Leiterplatte bleibt die notwendige geringe Bauhöhe der
Steckkarte erhalten.
Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel sind die Merkmale
nach Anspruch 2 und/oder 3 vorgesehen, wonach der Rahmen ein
die Kontaktiereinrichtung umgebendes separates Bauteil ist
und unmittelbar fluchtend unter der Öffnung im Gehäuseteil
liegt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der verschließbaren Öffnung
ergibt sich durch die Merkmale gemäß einem oder mehreren
der Ansprüche 4-7. Diese Ausgestaltung trägt zum Erhalt
der notwendigen Bauhöhe bei, da nur wenige zehntel
Millimeter für den Schieber und die Führungsnut über der
Chipkarte benötigt werden. Außerdem verbleibt der Schieber
unterhalb des betreffenden Gehäuseteils. Ein weiterer
Vorteil besteht in der einfachen Bedienbarkeit des die
Öffnung des betreffenden Gehäuseteils verschließenden
Schiebers.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 8 ist erreicht, daß die
Öffnungs- und Schließposition des Schiebers definiert ist.
Es kann beispielsweise durch seitliche Einkerbungen im
Schieber, die mit einem Haken am Rahmen zusammenwirken,
oder durch Ausprägungen, die mit dem Öffnungsrand des
betreffenden Gehäuseteils zusammenwirken, erfolgen.
Zur Aufrechterhaltung der elektrischen Abschirmung der
Steckkarte trotz der Öffnung im betreffenden metallischen
Gehäuseteil sind die Merkmale eines oder mehrerer der
Ansprüche 9, 21 bzw. 22 vorgesehen.
Gemäß einem zweiten und dritten Ausführungsbeispiel
entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 10 ist der Rahmen
mit der Kontaktiereinrichtung einstückig. Dabei ist gemäß
den Merkmalen des Anspruchs 11 der Rahmen der
Kontaktiereinrichtung teilweise unmittelbar unterhalb der
Öffnung angeordnet, während beim dritten
Ausführungsbeispiel gemäß den Merkmalen des Anspruchs 16
der Rahmen der Kontaktiereinrichtung und die Öffnung längs
versetzt zueinander angeordnet sind. Während beim zweiten
Ausführungsbeispiel die Chipkarte schräg eingesetzt, in
eine Richtung etwas verschoben und dann nach Absenken in
Gegenrichtung in die Betriebsstellung zurückgeschoben wird,
wird beim dritten Ausführungsbeispiel die Chipkarte
parallel zum Gehäuseteil eingesetzt und dann in Richtung
zur Kontaktiereinrichtung verschoben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten
Ausführungsbeispieles ergeben sich aus den Merkmalen eines
oder mehrerer der Ansprüche 11 bis 15.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des dritten
Ausführungsbeispiels ergibt sich mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 17.
Mit den Merkmalen gemäß einem oder mehreren der Ansprüche
18 bis 20 ist ein unverwechselbares Einlegen der Chipkarte
in die Steckkarte gewährleistet.
Mit dem Merkmal gemäß Anspruch 23 und/oder 24 ist erreicht,
daß die Chipkarte zum einen zur optimalen Kontaktgabe
vorgespannt auf der Kontaktierung liegt und zum anderen
dann, wenn der Schieber geöffnet wird, durch die
Federzungen zum einfachen Ergreifen angehoben wird.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 in auseinandergezogener perspektivischer
Darstellung eine Steckkarte für elektronische
Geräte gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung, die für die
Chipkarten-Aufnahme maßgeblichen Bauelemente,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung die
zusammengebaute Steckkarte nach Fig. 1,
Fig. 4 in perspektivischer Darstellung eine Chipkarten-
Aufnahme der Steckkarte gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Fig. 5 in schematischer Draufsicht die zusammengebaute
Steckkarte gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 in schematischer perspektivischer Darstellung
eine Steckkarte mit Chipkarten-Aufnahme gemäß
einem dritten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung und
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei in
die Steckkarte eingesetzter Chipkarte.
Wie in Fig. 1 dargestellt ist, besitzt die für die
Verwendung bei elektronischen Geräten geeignete Steckkarte
10, 110, 210 gemäß den dargestellten Ausführungsbeispielen
vorliegender Erfindung ein länglich rechteckiges und sehr
flaches rahmenloses Gehäuse, das aus einem unteren
metallischen Gehäuseteil 12 und einem damit längsrandseitig
verrastend verbindbaren bzw. verbundenen oberen
metallischen Gehäuseteil 13, 113, 213 zusammengesetzt ist.
Zwischen den beiden Gehäuseteilen 12 und 13, bzw. 113, 213
ist eine Einheit 14 angeordnet und fixiert gehalten, die
eine mit elektronischen Bauteilen bestückte Leiterplatte 16
und an mindestens einem Querende der Leiterplatte 16
angeordnet einen mit der Leiterplatte 16 verbundenen
Steckverbinder 17 umfaßt. Desweiteren besitzt die
Steckkarte 10, 110, 210 eine Vorrichtung 21, 121, 221 zum
Aufnehmen und Halten einer Chipkarte 20, beispielsweise in
Form einer SIM-Karte, wie sie bei als PC-Karten nach den
Standards der "Personal Computer Memory Card Industry
Association (PCMCIA)" ausgebildeten Steckkarten 10 in
tragbaren Computern (Laptop, Notebook) verwendet wird.
Die Vorrichtung 21 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 bis 3, besitzt einen Rahmen 22, der auf der
Leiterplatte 16 befestigbar ist, und einen Kontaktblock
bzw. eine Kontaktiereinrichtung 23, der elektrisch und
mechanisch mit der Leiterplatte 16 verbunden und innerhalb
des Rahmens 22 angeordnet ist. Für die Vorrichtung 21 ist
im oberen Gehäuseteil 13 eine rechteckförmige Öffnung 24
vorgesehen, die mit Hilfe eines Schieberdeckels 26
verschließbar ist und die sich etwa in dessen Längsmitte
und mit einer Schmalkante nahe einem Längsrand des Gehäuses
11, befindet.
Der Rahmen 22, der vorzugsweise aus Kunststoff besteht, ist mit
seinem beispielsweise nach unten vorstehenden vier
Eckzapfen 27 in entsprechenden Bohrungen der Leiterplatte
16 fixiert. Der Rahmen 22 ist oberseitig mit an den
parallelen Längsseiten 29 eingearbeiteten Führungsnuten 28
versehen, in denen der Schieberdeckel 26 in Richtung des
Doppelpfeiles A verschiebbar aufgenommen ist. Die lichten
Innenabmessungen des Rahmens 22 entsprechen den
Außenabmessungen der Chipkarte 20, 50 daß diese ohne
wesentliches Spiel aufgenommen ist. Chipkarte 20 und Rahmen
22 sind an einer Ecke mit einer Codierung 31 bzw. 31' in
Form einer Eckabschrägung versehen, so daß die Chipkarte 20
nur in einer ganz bestimmten Lage in den Rahmen 22
eingelegt werden kann. Die Lage der (eingesetzten)
Chipkarte 20 innerhalb des Rahmens 22 ist derart, daß der
Schieberdeckel 26 über die Oberseite der Chipkarte 20
gleiten kann.
In zusammengesetztem Zustand der Steckkarte 10 befindet
sich der Schieberdeckel 26 unterhalb der Unterseite bzw.
Innenseite des oberen Gehäuseteils 13, und zwar in einem
sehr geringem Abstand. Ist der Schieberdeckel 26 in seiner
die Öffnung 24 zumindest teilweise freigebenden
Öffnungsstellung, kann die Chipkarte 20 in den Rahmen 22
eingesetzt bzw. aus dem Rahmen 22 herausgenommen werden.
Dies bedeutet, daß die lichte Weite der Rahmenöffnung 22
mit der lichten Weite der Gehäuseteilöffnung 24 identisch
ist und mit dieser fluchtet. Der Schieberdeckel 26 besitzt
an seinem einen, innerhalb der Öffnung 24 stets sichtbaren
Ende eine Einformung 32, über die mit Hilfe eines Stiftes
der Schieberdeckel 26 in Richtung des Doppelpfeils A bewegt
werden kann. Innerhalb des Rahmens 22 und unterhalb der
Unterseite der eingesetzten Chipkarte 20 befindet sich der
Kontaktblock 23, der unterseitig mit der Leiterplatte 16
elektrisch und mechanisch verbunden ist und der oberseitig
Kontaktzungen 36 trägt, auf denen die Chipkarte 20 in
eingesetztem Zustand elektrisch kontaktierend aufliegt.
Beim Schließen des Schieberdeckels 26 wird die eingesetzte
Chipkarte 20 gegen die Federzeugen 36 zur sicheren
Kontaktierung gedrückt. Beim Öffnen des Schieberdeckels 26
drücken die Kontaktzungen 36 die Chipkarte 20 nach oben, so
daß die Chipkarte 20 in einfacher Weise von Hand ergriffen
werden kann.
Um die elektrische Schirmung der Steckkarte 10 durch das
Gehäuse 11 trotz der Vorrichtung 21 bzw. der
Gehäuseteilöffnung 24 zu erhalten, ist der Rahmen 22
entweder an den betreffenden Flächen mit einer elektrisch
leitenden Beschichtung versehen oder der Rahmen 22 ist
insgesamt aus einem leitfähigen Kunststoff hergestellt.
Desweiteren ist der Schieberdeckel 26 mit der Unterseite
des oberen metallischen Gehäuseteils 13 elektrisch
kontaktierend verbunden. Dies kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß der Schieberdeckel 26 mit zur Unterseite des
metallischen Gehäuseteils 13 hinweisenden Ausformungen
versehen ist. Dadurch ist die elektrische Schirmung
zwischen oberen Gehäuseteil 13 und Leiterplatte 16 nicht
unterbrochen.
Desweiteren ist der Schieberdeckel 26 und/oder der Rahmen
22 mit einer Rastvorrichtung zum Fixieren der Offen-
und/oder Geschlossenstellung des Schieberdeckels 26 versehen. Gemäß
Fig. 2 besitzt der Schieberdeckel eine längsrandseitige
Einkerbung 33 und der Rahmen längsrandinnenseitig eine
Rastnase 34 zur Rastpositionierung der Offenstellung.
Bei dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten zweiten
Ausführungsbeispiel besitzt die Vorrichtung 121 einen
Rahmen 122, der mit der Kontaktiereinrichtung 123
einstückig ist, wie dies insbesondere aus Fig. 4
hervorgeht. Die Vorrichtung 121 ist, wie beim ersten
Ausführungsbeispiel auf einer hier nicht dargestellten
Leiterplatte kontaktierend befestigt. Die
Kontaktiereinrichtung 123 besitzt ebenfalls Kontaktzungen
136, mit denen die Chipkarte 120 kontaktierend in
Verbindung ist und auf denen die Chipkarte 120 vorgespannt
aufliegt. Die Kontaktiereinrichtung 123 besitzt außerdem
eine zusätzliche Federzunge 137, über die die Chipkarte 120
ebenso wie durch die Kontaktzungen 136 gegen die Unterseite
des Gehäuseteils 113, wie noch zu beschreiben sein wird,
gedrückt ist. Der umlaufende Rahmen 122 besitzt eine lichte
Breite und eine lichte Länge, die den Außenabmessungen der
Chipkarte 120 entsprechen, wobei wie beim Rahmen 22 eine
entsprechende Kodierung 131 vorgesehen ist. Das eine
Querende 141 des Rahmens 122 ist durch ein bewegbares
Rahmenelemente 142 gebildet, das die Form einer Wippe
besitzt. Diese Wippe 142 ist gemäß Pfeil B, d. h. in der
Zeichnungsebene der Fig. 4 nach unten gegen ein nicht
dargestelltes federndes Auflager bewegbar. Auf diese Weise
kann die Oberseite 143 der Wippe 142 unter die Auflageebene
144 der Innenseite des Rahmens 122 gebracht werden.
Gemäß Fig. 5 ist die Länge der Öffnung 124 im oberen
Gehäuseteil 113 geringer als die Länge des Innenraums 146
des Rahmens 122. Die Anordnung von Innenraum 146 des
Rahmens 122 und Öffnung 124 im oberen Gehäuseteil 113 ist
derart, dass die beiden gleich breiten Aufnahmen 146, 124
in Längsrichtung symmetrisch angeordnet sind, d. h., sowohl
das eine Querende 141 als auch das andere Querende 140 des
Rahmens 122 befinden sich jenseits der Öffnung 124 und sind
somit vom oberen Gehäuseteil 113 überdeckt. Der obere
Gehäuseteil 113 besitzt ferner eine Bohrung 147, die einem
Seitenbereich 148 der Wippe 142 gegenüberliegt.
Zum Einbringen der Chipkarte 120 in die Steckkarte 110 wird
durch die Bohrung 147 mit Hilfe eines Stiftes die Wippe 142
in Richtung des Pfeiles B gedrückt bzw. verschwenkt, so
dass die Chipkarte 120 schräg von oben in Richtung des
Pfeils C durch die Öffnung 124 in die Vorrichtung 121
eingeschoben werden kann. Sobald der in Einschubrichtung C
hintere Rand der Chipkarte 120 mit der hinteren Kante der
Öffnung 124 fluchtet, wird die Chipkarte 120 abgesenkt und
in den Innenraum 146 des Rahmens 122 gebracht und innerhalb
dieses in Gegenrichtung entsprechend dem Pfeil C'
zurückverschoben. Am Ende dieser Bewegung in Richtung des
Pfeils C' kommt die Wippe 142 von der Chipkarte 120 frei,
so dass sie sich wieder entgegen der Richtung B
zurückverschwenken kann. Die Chipkarte 120 ist dann ohne
wesentliches Spiel innerhalb des Aufnahmeraums 146 des
Rahmens 122 gehalten und durch die Kontaktzungen 136 und
die zusätzliche Federzunge 137 gegen die Unterseite des
oberen Gehäuseteils 113 gedrückt.
Das Herausnehmen der Chipkarte 120 erfolgt in entsprechend
umgekehrter Weise, wobei wiederum die Wippe 142 nach unten
bewegt werden muss. Das Herausnehmen der Chipkarte 120 wird
durch die zusätzliche Federzunge 137 unterstützt, durch
deren Hilfe das freigekommene hintere Ende der Chipkarte
120 nach oben durch die Öffnung 124 bewegt wird.
Bei dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten dritten
Ausführungsbeispiel besitzt die nicht im einzelnen
dargestellte Vorrichtung 221 ebenfalls einen mit einer
Kontaktiereinrichtung 223 einstückigen Rahmen, wobei diese
der Kontaktiereinrichtung 123 mit dem Rahmen 122 nach Fig.
4 im Wesentlichen entspricht. Die Vorrichtung 221 ist bei
diesem Ausführungsbeispiel mit einer Einlege-Öffnung 224 im
oberen Gehäuseteil 213 versehen, die in Längsrichtung, d. h.
in Richtung des Pfeiles D gegenüber der
Kontaktiereinrichtung 223 versetzt ist. Zur Bildung der
Einlege-Öffnung 224 besitzt das obere Gehäuseteil 213 eine
Einformung bzw. Mulde, die an demjenigen Randbereich, der
der Vorrichtung 221 zugewandt ist, mit einem Schlitz 251
versehen ist.
Das Einschieben der Chipkarte 220 in die Steckkarte 210
erfolgt in der Weise, dass die Chipkarte 220 in die im
Wesentlichen gleich große Mulde 224 eingelegt und in
Richtung des Pfeiles D durch den Schlitz 251 hindurch in
die an einem Querende offene Kontaktiereinrichtung 223 bis
zu einem Anschlag am anderen Querende eingeschoben wird
(Fig. 7). Im Bereich der Kontaktiereinrichtung 223 ist das
obere Gehäuseteil 213 mit einem Längsschlitz 252 versehen,
durch den die Chipkarte 220 mit Hilfe eines Stiftes o. dgl.
ergriffen und zum Herausnehmen wieder entgegen dem Pfeil D
zurückverschoben werden kann. In eingeschobenem Zustand
gemäß Fig. 7 ist die Chipkarte 220 durch die zum zweiten
Ausführungsbeispiel beschriebenen Kontaktzungen 136 und die
zusätzliche Federzunge 137 gegen die Unterseite des oberen
Gehäuseteils 213 gedrückt, so dass die Chipkarte 220 nicht
unbeabsichtigt zurückgleiten kann.
Claims (24)
1. Steckkarte (10, 110, 210) für elektronische Geräte, in
etwa länglicher rechteckiger, flacher Form, mit
einem ein oberes und ein unteres, im wesentlichen
halbschalenartig ausgebildetes Gehäuseteil (12, 13;
133, 213) aufweisenden Gehäuse (11, 111, 211), mit
einer im Gehäuse aufgenommenen Leiterplatte (16), auf
der eine Kontaktiereinrichtung (23, 123, 223) für eine
Chipkarte (20, 120, 220), wie beispielsweise SIM-
Karte, elektrisch und mechanisch gehalten ist, und mit
einer Aufnahme für die Chipkarte, dadurch
gekennzeichnet, daß die Chipkartenaufnahme (21, 121,
221) einen auf der Leiterplatte (16) gehaltenen Rahmen
(22, 122), der die eingebrachte Chipkarte (20, 120,
220) zwischen sich aufnimmt, und eine mit dem Rahmen
(22, 122) in Verbindung stehende Öffnung (24, 124,
224) in der flächigen Seite eines der beiden
Gehäuseteile (12, 13; 113, 213) besitzt.
2. Steckkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (22) ein von der Kontaktiereinrichtung
(23) separates Bauteil ist und auf der Leiterplatte
(16) befestigt ist.
3. Steckkarte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (22) umlaufend geschlossen ist und mit
der Öffnung (24) allseitig fluchtet.
4. Steckkarte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) verschließbar ist
und dass zu ihrem Verschließen im betreffenden
Gehäuseteil (12, 13) ein metallischer Schieber (26)
vorgesehen ist.
5. Steckkarte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (26) im Bereich der Unterseite des
betreffenden Gehäuseteils (12, 13) angeordnet ist.
6. Steckkarte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (26) im Rahmen (22)
geführt ist.
7. Steckkarte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (22) an beiden Längsseiten (29)
Führungsnuten (28) für den Schieber (26) besitzt.
8. Steckkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich mindestens einer der Führungsnuten (28)
Rastpositionen (33, 34) vorgesehen sind.
9. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß der metallische
Schieber (26) Ausprägungen zur Kontaktierung mit der
Unterseite des betreffenden metallischen Gehäuseteils
(13) aufweist.
10. Steckkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (122) ein mit der Kontaktiereinrichtung
(123, 223) einstückiges Bauteil ist.
11. Steckkarte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (124, 224) im betreffenden Gehäuseteil
(113, 213) eine der lichten Weite des Rahmens (122)
der Kontaktiereinrichtung (123, 223) entsprechende
Breite besitzt, jedoch in Längsrichtung kürzer ist.
12. Steckkarte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (122) der Kontaktiereinrichtung mit
seinen beiden Querenden vom betreffenden Gehäuseteil
(113) verdeckt angeordnet ist.
13. Steckkarte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (122) der
Kontaktiereinrichtung (123) an einem Querende mit
seinem die lichte Höhe zur Unterseite des betreffenden
Gehäuseteils vergrößernden bewegbaren Halteelement
(142) versehen ist.
14. Steckkarte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteelement durch eine federnde Wippe (142)
gebildet ist, die durch eine Ausnehmung (147) im
betreffenden Gehäuseteil (113) betätigbar ist.
15. Steckkarte nach mindestens einem Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (124) im
Gehäuseteil durch die Chipkarte (120) verschließbar
ist.
16. Steckkarte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (224) im betreffenden Gehäuseteil
(213) gegenüber dem Rahmen der Kontaktiereinrichtung
(223) in Längsrichtung versetzt angeordnet ist.
17. Steckkarte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (213) in einem Bereich über der
Kontaktiereinrichtung (223) mit einem Längsschlitz
(252) versehen ist.
18. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (22,
122) randinnenseitig mit einem Codierungselement (31,
131) für die Chipkarte (20, 120, 220) versehen ist.
19. Steckkarte nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Codierungselement durch eine abgeschrägte Ecke
(31, 131) im Rahmen (22, 122) gebildet ist.
20. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 13, 14,
18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Codierungselement (131) am Halteelement (142)
vorgesehen ist.
21. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (22)
in Teilbereichen mit leitfähigem Material belegt ist.
22. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 1-20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (22) aus
elektrisch leitfähigem Kunststoff besteht.
23. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontaktiereinrichtung (23, 123, 223) mit Federzungen
(36, 136) versehen ist, auf denen die Chipkarte (20,
120, 220) elektrisch kontaktierend aufliegt.
24. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kontaktiereinrichtung (123, 223) mit einer
Ausgabefeder (137) versehen ist.
Priority Applications (11)
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