DE19832302B4 - Dienstvermittlungsvorrichtung und Dienststeuervorrichtung für ein in einem Mobilnetz integriertes intelligentes Netzwerk - Google Patents

Dienstvermittlungsvorrichtung und Dienststeuervorrichtung für ein in einem Mobilnetz integriertes intelligentes Netzwerk Download PDF

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Abstract

Dienstvermittlungsvorrichtung (SSF, 22) für ein in ein Mobilfunknetz integriertes intelligentes Netz, wobei das Mobilfunknetz ein Heimatlandfunknetz und zumindest ein besuchtes Landfunknetz umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Dienstvermittlungseinrichtung (SSF, 22) einer lokalen Vermittlung (10, MSC/VLR) in dem besuchten Landfunknetz zugeordnet ist und ferner enthält:
a1) eine Adressspeichervorrichtung (26; 34-1, ..., 34-n) zum Speichern einer Zuordnung zwischen der Dienstvermittlungsvorrichtung (SSF, 22) und einer lokal in dem besuchten Landfunknetz vorgesehenen Dienststeuervorrichtung (14) des intelligenten Netzes, die Dienste für einen sich in dem besuchten Landfunknetz bewegenden Mobilfunkteilnehmer lokal steuert,
a2) eine Abfragevorrichtung (24) zum Abfragen einer in der Dienststeuervorrichtung gespeicherten Abbildung zwischen einer der Dienstvermittlungseinrichtung zugeleiteten funktionellen Nummer und einer konkreten Teilnehmernummer des sich in dem besuchten Landfunknetz bewegenden Mobilfunkteilnehmers.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dienstvermittlungsvorrichtung für ein intelligentes Netzwerk gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine Dienststeuervorrichtung für ein in ein Mobilfunknetz integriertes intelligentes Netz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10.
  • Aus Geier, U., Hätty, B.:"Funksystem für die Bahn", Funkschau 1997, Heft 11, S. 72, 73 ist ein Funksystem für europäische Eisenbahnen beschrieben, mittels dem sich die betriebliche Kommunikation vollständig über digitale Funknetze abwickeln lässt. Insbesondere wird GSM-R als Erweiterung des GSM-Standards für die Ansprüche der Eisenbahnen angesprochen.
  • Zudem ist in US-A-5,749,053 ein Mobilkommunikationsnetz und ein Steuerverfahren hierfür beschrieben. Das Mobilkommunikationsnetz ist mit einer Vielzahl von Basisstationen versehen, die jeweils mit einer Vielzahl von Mobilstationen kommunizieren. Zudem enthält das mobile Kommunikationsnetz eine Vielzahl von Basisstationskontroller, jeweils verbunden mit einer Gruppe von Basisstationen und Vermittlungszentren MSC, die jeweils mit einer Vielzahl von Basisstationskontroller verbunden sind. Die Basisstationskontroller sind mittels einem exklusiven Netz verbunden, und Terminalinformation der Mobilstationen werden durch die jeweiligen lokalen Servicepunkte SCP der Basisstationskontroller in einer dezentralisierten Weise gespeichert.
  • Kürzlich wurde ein Standard namens EIRENE von einer Gruppe von europäischen Eisenbahnnetzbetreibern geschaffen, und zwar zum Spezifizieren und Standardisieren eines europaweiten einheitlichen Eisenbahn-Kommunikationssystems in der Form privater Netze oder virtueller privater Netze mit der Absicht, sämtliche betriebsbezogenen Eisenbahnkommunikationsvorrichtungen auf einer einzigen zellularen Mobilnetzplattform zu erfüllen, z.B. der GSM-Plattform.
  • Ein wesentlicher Teil der eisenbahnbezogenen Kommunikation betrifft eine funktionelle Nummerierung und eine Registrierung funktioneller Nummern. Hierbei wird das Konzept funktioneller Nummern mit der Absicht eingeführt, dem Eisenbahnbetriebspersonal den Rückgriff auf temporäre Nachschlagetabellen dann zu ersparen, wenn sie Kontakt zu einem Zug aufnehmen, der sich momentan in dem zugeordneten Eisenbahnbetriebsbereich bewegt. Hierfür ist ein Nummernplan auf der Grundlage von Zugnummern und anderen Ablaufspeichernummern vorgesehen. Typischerweise wird die einem Zugführer zugeordnete Mobilstationsnummer MSISDN in Zuordnung zu der Zugnummer registriert, die dieser momentan führt.
  • Die 7 zeigt das Konzept einer hierfür anfänglich vorgeschlagenen Gatewayeinheit. Insbesondere wurde vorgeschlagen, daß ein Gatewayknoten 100 die Aufgabe zum Übersetzen der durch eine Vermittlung 102 zugeführten funktionalen Nummer in die tatsächlich durchschaltbare Mobilstationnummer MSISDN der Zielvorgabe übernimmt. Demnach wurde unter Einsatz des Konzepts einer Gatewayeinheit ein Anruf zu dieser Gatewayeinheit 100 geleitet. Hierin wird eine Zahl von Übersetzungsvorgängen durchgeführt, um einen bestimmten Dienst zu realisieren. Jedoch wurde der Einsatz einer derartigen Gatewayeinheit aufgrund zahlreicher Gründe schnell hinfällig, und zwar unter anderem aufgrund zusätzlicher Hardwarekosten und der Kosten für die Übertragungsvorgänge.
  • Eine Alternative zu dem Konzept mit einer Gatewayeinheit betrifft die Implementierung von mobilnetzintegrierten intelligenten Netzen, wie im folgenden gezeigt.
  • Die 8 zeigt ein schematisches Diagramm gemäß der allgemeinen Architektur intelligenter Netzwerkkommunikationssysteme. Wie in 8 gezeigt, ist ein Servicekontrollpunkt (service switching point) SCP 104 zum Steuern der Vermittlung von Meldungen in dem intelligenten Netzwerkkommunikationssystem vorgesehen. Ferner sind Dienstvermittlungsfunktionen (service switching functions) 106 vorgesehen, zum Einleiten von Anrufen/Meldungen und zum Aufrufen des Umleitens von Anrufen und Meldungen an den Dienststeuerpunkt 104 für eine Analyse.
  • Wie in 8 ebenfalls gezeigt, ist die Dienstvermittlungsfunktion 106 mit einem intelligenten Peripheriegerät 108 oder äquivalent einer Terminaleinheit verbunden, das bzw. die spezielle Funktionen implementiert, die für Kommunikationsdienste des intelligenten Netzes erforderlich sind. Der Dienststeuerpunkt 104 kann auch mit einem Dienstverwaltungssystem 110 verbunden sein, in dem eine Entwurfsumgebung zum Erzeugen unterschiedlicher Dienste bereitgestellt ist.
  • Betriebsgemäß wird nach dem Auslösen einer Meldung in der Dienstvermittlungsfunktion 106 eine Anforderung für Anweisungen von der Dienstvermittlungsfunktion 106 an den Dienststeuerpunkt 104 gesendet. Anschließend führt der Dienststeuerpunkt 104 die Dienststeuerung in Ansprechen auf die Anforderung durch, unter Rückabgabe von Anweisungen an die Dienstvermittlungsfunktion 106, die ihre Dienste an das intelligente Peripheriegerät 108 weiterleitet.
  • Die allgemeine Architektur des intelligenten Netzkonzeptes IN ist beispielsweise in der ITU-TS Empfehlung Q.1204 definiert. Währen nachfolgend die funktionellen Einheiten lediglich soweit beschrieben werden, wie sie die vorliegende Erfindung betreffen, können weitere Details in Referenzen van Hal, P., van der Meer, J. and Salah, N.: "The Service Script Interpreter, an Advanced Intelligent Network Platform", Ericsson Review 67 (1990): 1, Seiten 12-22, Ljungblom, F.: "A Service Management System for the Intelligent Network", Ericsson Review 67 (1990): 1, Seiten 32-41, und Söderberg, L.: "Architecture for Intelligent Networks", Ericsson Review 66 (1989): 1, Seiten 13-22 entnommen werden, die durch Bezugnahme mit aufgenommen sind.
  • Die Architektur des in 8 gezeigten intelligenten Netzes kann in zellulare Mobilnetze integriert sein, beispielsweise dem zellularen GSM-Mobilnetz, wie nachfolgend unter Bezug auf die 9 erläutert.
  • Üblicherweise ermöglicht jedes zellulare Mobilnetz den Teilnehmern das Initiieren und Empfangen von Anrufen und Diensten in jedem geographischen Gebiet mit Funkabdeckung durch das öffentliche bewegliche Heimatlandfunknetz (home public land mobile network) HPLMN, das von dem durch den Teilnehmer ausgewählten Netzbetreiber betrieben wird, und ebenfalls innerhalb der Gebiete mit Funkabdeckung von Partnern des Netzwerkbetreibers, die Dienste in besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetzen (visited public Land mobile network) VPLMN anbieten.
  • Wie in 9 gezeigt, wird eine Verbindung zwischen unterschiedlichen Landfunknetzen oder zu anderen Netzen, beispielsweise dem öffentlichen Festnetz (public switched telephone network) PSTN, durch ein Gateway-Mobildienst-Vermittlungszentrum (gateway mobile Services switching center) GMSC erzielt. Dieses Gateway-Mobildienst-Vermittlungszentrum GMSC ist mit einer Funktionseinheit verbunden, die als Heimatsortsverzeichnis (home location register) HLR bezeichnet wird und in der sowohl Teilnehmerinformation als auch Mobilitätsinformation gespeichert ist, damit ankommende Anrufe zu einer Mobilstation MS geleitet werden können. Hierfür ist das Gateway-Mobildienst-Vermittlungszentrum GMSC auch mit einem Mobildienstvermittlungszentrum) (mobile Services switching center) MSC verbunden, über das die Mobilstation MS einen Dienst empfangen kann. Dieses Mobildienstvermittlungszentrum MSC führt die erforderlichen Vermittlungsfunktionen durch, die für Mobilstationen MS erforderlich sind, die durch dieses bestimmte Mobildienstvermittlungszentrum abgedeckt werden.
  • Hierfür ist das Mobildienstvermittlungszentrum MSC ebenfalls mit einem Besucherortsverzeichnis (visitor location register) VLR verbunden, das dynamisch Mobilstationsinformation speichert, z.B. den Ortsbereich in dem Fall, in dem die Mobilstation sich in dem Dienstbereich befindet, der durch das Besucherortsverzeichnis VLR abgedeckt wird. Demnach informiert dann, wenn eine sich bewegene Mobilstation MS in diesen Dienstbereich eintritt, das Mobildienstvermittlungszentrum MSC das zugeordnete Besucherortsverzeichnis über diese sich bewegende Mobilstation MS.
  • Wie in 9 ebenfalls gezeigt, kann zum Realisieren des mobilnetzintegrierten intelligenten Netzes die in 8 gezeigte Dienstvermittlungsfunktion in das Mobildienstvermittlungszentrum MSC integriert sein. Ferner wird eine Schnittstelle zwischen dem Mobildienstvermittlungszentrum MSC und dem Dienststeuerpunkt 104 gebildet, zum Erzielen einer transparenten Verbindung zwischen den mobilitätsunterstützenden Kommunikationssystemen, d.h. dem intelligenten Netz IN und dem mobilen zellularen Netz GSM. In anderen Worten ausgedrückt, kann der Dienststeuerpunkt 104 als dedizierter Knoten implementiert sein, und die Dienstvermittlungsfunktion SSF kann in das Mobildienstvermittlungszentrum MSC integriert sein.
  • Die 10 zeigt den Einfluß des in 9 gezeigten und in ein Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes auf den Betrieb eines europaweiten universellen Eisenbahnkommunikationssystems.
  • Wie in 10 gezeigt, basiert die momentane intelligente Netzfunktionalität auf einem ausgewiesenen Dienststeuerpunkt 114, der für jeden Teilnehmer in dessen öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN vorgesehen ist. Zum Darstellen der Auswirkung dieser Vorgehensweise auf den Betrieb des in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes zeigt 10 ein typisches Beispiel, gemäß dem ein Zug beispielsweise von Spanien über Frankreich nach Deutschland reist und momentan Frankreich durchquert.
  • In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, daß ein Verkehrscontroller Kontakt mit dem Personal in dem Zug über das lokale zellulare Mobilnetz aufnimmt, das für den sich fortbewegenden Zug ein besuchtes öffentliches bewegliches Landfunknetz ist. Typischerweise tritt der Verkehrscontroller über eine MSC/VLR-Einheit und die hierin integrierte Dienstvermittlungsfunktion mit dem Zugführer in Kontakt. Hiernach führt die Dienstvermittlungsfunktion einen Zugriff auf den Teilnehmerdatensatz zum Speichern der Adresse gsmSPC gemäß der Adresse des Dienststeuerpunkts 114 durch, der in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz stationiert ist, hier also in Spanien. Da dieser Dienststeuerpunkt 114 die Steuerung über die dem Zugführer in Frankreich zur Verfügung gestellten Dienste durchführt, führt dies zu dem Erfordernis, daß Eisenbahnbetreiber in beiden Ländern ihre Dienste auf einem sehr detaillierten und internationalem Niveau koordinieren, was sowohl zu Kosten als auch Verzögerungen führt.
  • In anderen Worten ausgedrückt, spezifizieren die Vermittlungsstandards für ein europaweites Eisenbahnbetreiber-Kommunikationssystem ein System, das im Vergleich zu mobilen zellularen Netzen vollständig unterschiedliche Zwecke verfolgt. Hier liegt die Betonung nicht auf einzelnen Teilnehmern, sondern bei der Erfüllung der Anforderungen der Eisenbahnbetreiber und deren Betriebserfordernisse, z.B. der funktionellen Nummernvergabe. Während allgemein die Zielsetzung bei einem in einem mobilnetzintegrierten intelligenten Netz darin besteht, HPLMN-Dienste auch in VPLMN-Netzen zu unterstützen, damit der HPLMN-Betreiber seinen Teilnehmern homogene Dienste anbieten kann, setzen die Eisenbahnbetreiber unterschiedliche Prioritäten. Ihr Ziel besteht in der Implementierung eines Nummernplans für sämtliche Teilnehmer, die sich lokal unter ihrer Steuerung bzw. Kontrolle bewegen.
  • Wie in 11 im Zusammenhang mit unterschiedlichen Protokollen für den Austausch von Daten und Diensten in dem in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netz gezeigt, ist dies momentan jedoch nicht möglich, da unabhängig von der Position eines Teilnehmers entweder in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz oder dem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz jede in dem mobilen zellularen Netz implementierte Dienstvermittlungsfunktion gsmSCF immer denselben Dienststeuerpunkt gsmSCP in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz über ein spezifisches Protokoll für das intelligente Netz abfällt, z.B. dem CAP-Protokoll (CAMEL-Anwendungsprotokoll, CAMEL entspricht Customized Application for Mobile Network Enhanced Logic).
  • Ferner zeigt 11 den Austausch zwischen unterschiedlichen in 9 gezeigten Komponenten des zellularen Mobilnetzes GSM über das zugeordnete Protokoll, d.h. im MAP-Protokoll (mobile application part protocol). In jedem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz wird ein Zugcontroller mit Verantwortung in diesem Bereich niemals die Möglichkeit haben, einen unter seiner Steuerung reisenden Zug über einen eigens vorgesehenen lokalen Dienststeuerpunkt zu steuern, sondern er muß sich auf die Steuerung verlassen, die durch einen entfernt liegenden Dienststeuerpunkt durchgeführt wird, der in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN angeordnet ist.
  • Unter Einsatz der jeweils in 9 und 11 gezeigten unveränderten Architektur für das intelligente Netz müssen Fahrnummern (running numbers) und Reisezugwagennummern (coach numbers) europaweit in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz verwaltet werden. Ferner wird eine Re-Registrierung einer funktionellen Nummer für einen sich bewegenden Zug, der in einem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz registriert ist, in keiner Weise unterstützt. Weiterhin müssen sämtliche Eisenbahnbetreiber den intelligenten Netzstandard implementieren und geeignete Dienste gemäß unterschiedlicher nationaler Anforderungen bereitstellen. Schließlich führt die Tatsache, daß eine eingesetzte funktionelle Nummer an einer anderen Stelle nicht eingesetzt werden kann, zu einem Problem im Zusammenhang mit sich international bewegenden Zügen, die unter der gleichen funktionellen Nummer in unterschiedlichen Ländern laufen.
  • Demnach besteht die Aufgabe der Erfindung in der Schaffung eines in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes, das eine lokale Steuerung der Teilnehmer ermöglicht, die sich in mehreren öffentlichen beweglichen Landfunknetzen bewegen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Dienstvermittlungsvorrichtung für eine in einem Mobilnetz integriertes intelligentes Netz, enthaltend eine Abfragevorrichtung zum Empfangen zumindest einer vermittelbaren Nummer von einer Dienststeuervorrichtung in Obereinstimmung mit einer dieser zugeleiteten funktionellen Nummer, die der Spezifizierung eines Teilnehmers des in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes auf einer funktionellen Ebene dient, und eine Adressenspeichervorrichtung zum Speichern einer Adresse der Dienststeuervorrichtung derart, daß die Abfrage zu einer lokalen Dienststeuervorrichtung bei internationaler Bewegung des Teilnehmers erfolgt.
  • Demnach hält die vorliegende Erfindung im allgemeinen intelligente Netz- und Standardschnittstellen fest, z.B. den CAMEL-Standard, jedoch führt sie eine Modifikation bei der Architektur des intelligenten Netzes ein. Anstelle der Abfrage des Dienststeuerpunktes für sich international bewegende Teilnehmer in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz wird ein lokaler Dienststeuerpunkt abgefragt. Dies ermöglicht dem Eisenbahnbetreiber eine detaillierte Steuerung und Kontrolle über die Dienste für sämtliche Teilnehmer in seinem Netz, d.h. selbst bei sich international bewegenden Teilnehmern. In anderen Worten ausgedrückt, erfolgt die Übersetzung einer gewählten funktionellen Nummer in eine tatsächlich verbindbare Nummer in lokaler Weise, und auch die Kontrolle unterschiedlicher Dienste kann lokal gehandhabt werden. Hier bedeutet "lokal" in demselben Netz, in dem auch der Anrufinitiator angeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das in einem Mobilnetz integrierte intelligente Netz auf dem zellularen Mobilnetz GSM so aufgebaut, daß die Dienstvermittlungsfunktion in den jeweiligen Mobildienstvermittlungszentren MSC integriert ist. Vorzugsweise wird die Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts in dem Dateneintrag gespeichert, der zuvor auf dem Dienststeuerpunkt auf dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN des Teilnehmers zeigte. Demnach wird die gsmSCF Adresse, die normalerweise für das intelligente Netz eingesetzt wird, mit einer lokalen SCP-Adresse locSCP überschrieben, die anschließend benutzt wird, um die Abfrage des Dienststeuerpunkts auf den lokalen Dienststeuerpunkt zu richten. Da ein lokaler Dienststeuerpunkt abgefragt wird, hat der Eisenbahnbetreiber eine detaillierte Kontrolle über die Dienste, die für die sich in so einem Netz bewegenden Teilnehmer bereitgestellt werden, und zwar selbst im Fall von sich international bewegenden Teilnehmern.
  • Gemäß weitere bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wird der Überschreibmechanismus entweder bei Empfang von Daten im Zusammenhang mit einem Teilnehmer in dem Besucherortsverzeichnis aktiviert, oder in dem Fall, in dem anrufbezogene Daten hierin empfangen werden.
  • Teilnehmerbezogene Daten können Daten nach einem unteren Niveau sein, beispielsweise O-CSI-Daten (ursprüngliche CAMEL Teilnehmerinformations-Daten) im Zusammenhang mit einem Anrufaufbau. Ferner können beide Überschreibmechanismen durch die IMSI-Seriennummer des Teilnehmers (IMSI = International Mobile Subscriber Identity) sowie die A-Nummer oder jeden anderen für diesen Teilnehmer definierten Hinweis ausgelöst werden. Nachdem die gmsSCP Adresse mit der lokalen Adresse locSCP überschrieben ist, werden Abfragen bei dem lokalen Dienststeuerpunkt jedoch unter Einsatz der standardisierten Schnittstelle für das intelligente Netz durchgeführt, z.B. der CAMEL Anwendungsprotokoll-Schnittstelle (CAMEL Application Protocol = CAP). Demnach ist die Definition der Steuerung von Diensten ein eindeutig lokal bestimmter Aspekt.
  • Unter Einsatz dieses Mechanismus läßt sich eine sehr leistungsfähige Auswahl des Dienststeuerpunkts realisieren. Diese Vorgehensweise ermöglicht sogar die Vergabe unterschiedlicher Adressen gemäß unterschiedlicher lokaler Dienststeuerpunkte für unterschiedliche Teilnehmer, oder unterschiedlichen funktionellen Nummern, in Obereinstimmung mit dem Überschreibmechanismus. Dies ermöglicht eine geeignete Verwaltung verfügbarer Kapazitäten und Ressourcen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt dieser Erfindung wird die obengenannte Aufgabe gelöst durch eine Dienststeuervorrichtung für eine in ein Mobilnetz integriertes intelligentes Netz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10.
  • Demnach ist gemäß diesem weiteren Aspekt der Erfindung das explizite Re-Registrieren eines sich bewegenden Zugs dann möglich, wenn dieser ein neues besuchtes öffentliches Landfunknetz erreicht. Im Ergebnis wird unmittelbar dann, wenn sich der bewegliche Teilnehmer in ein neues besuchtes öffentliches bewegliches Landfunknetz bewegt, auch die zugeordnete lokale Steuerung zu dem Betreiber dieses neuen öffentlichen beweglichen Landfunknetzes umgestellt.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben; es zeigt:
  • 1 die Architektur des in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes mit einem lokalen Dienststeuerpunkt gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 den Austausch von Daten unter Einsatz unterschiedlicher Protokolle zwischen den in 1 gezeigten funktionellen Einheiten;
  • 3 ein Anwendungsszenario der vorliegenden Erfindung für einen sich international bewegenden Teilnehmer;
  • 4 ein Anwendungsszenario für die Re-Registrierung eines sich bewegenden Teilnehmers dann, wenn er sich in ein neues besuchtes öffentliches Landfunknetz bewegt;
  • 5 ein erstes Beispiel für eine Netzwechselwirkung zwischen dem in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netz und einer HLR-basierten Lösung für das europaweite Eisenbahnbetreiber-Kommunikationssystem;
  • 6 ein zweites Beispiel für eine Netzwechselwirkung zwischen dem in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netz und einer HLR-basierten Lösung;
  • 7 das Gatewaykonzept, das ursprünglich für das europaweite universelle Eisenbahnkommunikationssystem spezifiziert wurde;
  • 8 die allgemeine Architekur für ein intelligentes Netzkommunikationssystem;
  • 9 eine Option für die Integration der allgemeinen Architektur des in 8 gezeigten intelligenten Netzkommunikationssystems in ein zellulares Mobilnetz, z.B. dem zellularen GSM Mobilnetz;
  • 10 die Anwendung des in 9 gezeigten in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes auf ein europaweites Eisenbahnbetreiber-Kommunikationssystem ohne lokale Steuerung; und
  • 11 den Austausch von Daten auf Basis unterschiedlicher Protokolle in dem jeweils in 9 und 10 gezeigten europaweiten Eisenbahnbetreiber-Kommunikationssystem.
  • Nachfolgend werden unterschiedliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf die 1 bis 6 beschrieben. Ferner betrifft die Beschreibung des in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes unter Bezug auf die 8 bis 11 auch die vorliegende Erfindung, und sie wird deshalb hier nicht wiederholt. Im Gegensatz hierzu werden lediglich Modifikationen der bestehenden Architektur insoweit beschrieben, als sie einen Einfluß auf die vorliegende Erfindung haben.
  • Die 1 zeigt die Architektur, auf der die vorliegende Erfindung basiert. Hier ermöglicht eine lokale Vermittlung 10 eine Verbindung zwischen einem sich bewegenden Teilnehmer, z.B. einem sich bewegenden Zug, und einem lokalen Dienststeuerpunkt 14. Die lokale Vermittlung 10 besteht aus einem Mobildienstvermittlungszentrum 16 und einem Besucherortsverzeichnis 18, wie bereits oben erläutert. Ferner enthält das Mobildienstvermittlungszentrum 16 eine GSM-Vermittlungseinheit 20 zum Implementieren der üblichen Funktionalität des zellularen Mobilnetzes GSM, und ferner eine Dienstvermittlungsfunktion SSF 22, die in dem Mobildienstvermittlungszentrum 16 integriert ist. Die Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 unterteilt sich in eine Abfrageeinheit 24 und eine Adressenspeichereinheit 26.
  • Wie in 1 ebenfalls gezeigt, enthält der lokale Dienststeuerpunkt 14 eine Schnittstelle 28 für den Austausch von Dienstdaten oder Anweisungen mit der lokalen Vermittlung 10 sowie eine Vermittlungsdatenbasiseinheit 30, in der eine Beziehung zwischen funktionellen Nummern und den Nummern der Mobilstation MSISDN für einen Umsetzprozeß unterhalten wird. Vorzugsweise ist der lokale Dienststeuerpunkt 14 auch mit einer Ortsdatenbasis 32 verbunden, in der Ortsdaten im Hinblick auf die sich bewegenden Teilnehmer 12 gespeichert und aktualisiert sind.
  • Obgleich in 1 die Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 in mit dem Mobildienstvermittlungszentrums 16 integrierter Form gezeigt ist, ist zu erkennen, daß diese Komponente auch als ausgewiesene alleinstehende Betriebskomponente vorgesehen sein kann. Zudem ist die Erfindung nicht auf den GSM-Standard begrenzt, sondern sie läßt sich bequem an jedem existierenden Standard für zellulare Mobilnetze anpassen, z.B. den DCS-Standard oder den PCS-Standard. Wie in 1 ebenfalls gezeigt, kann die Adressenspeichereinheit 36 zum Speichern der Adresse auch weggelassen sein, falls die zugeordnete Information in Teilnehmerdatensätzen 34-1, ..., 34-n gespeichert sind, die in dem Besucherortsverzeichnis 18 verwaltet werden. Ferner können unabhängig davon, daß in der in 1 gezeigten Architektur lediglich ein einziger Dienststeuerpunkt 14 ausgewiesen ist, einfach mehrere lokale Dienststeuerpunkte für unterschiedliche Teilnehmer mit der lokalen Vermittlung 10 verbunden sein.
  • Betriebsgemäß wird eine Abfrage des Controllers, der das besuchte öffentliche bewegliche Landfunknetz betreibt, in dem sich der Teilnehmer oder ein Zug bewegt, an das Mobildienstvermittlungszentrum 16 auf Basis der funktionellen Nummern geleitet, wie oben dargelegt. Hier identifiziert die Vermittlungseinheit 20 die unterbreitete Nummer als funktionelle Nummer und leitet diese Nummer an die Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 für die weitere Verarbeitung weiter. In der Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 erfolgt ein Zugriff auf die Adressenspeichereinheit 26, die die Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 speichert, so daß die Abfrage zu diesem lokalen Dienststeuerpunkt 14 im Fall eines internationalen Fortbewegens geleitet wird. Die Abfrageeinheit 24 empfängt dann eine vermittelbare Nummer von dem lokalen Dienststeuerpunkt 14 nach der Verarbeitung in dem lokalen Dienststeuerpunkt 14, die anschließend zum Weiterleiten der bei den Mobildienstvermittlungszentrum 16 unterbreiteten Anfrage an den sich bewegenden Zug 12 eingesetzt wird.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform wird die Adressenspeichereinheit nicht in dem Mobildienstvermittlungszentrum 16 integriert, sondern sie ist in dem Besucherortsverzeichnis 18 integriert, das mit dem Mobildienstvermittlungszentrum 16 verbunden ist. Insbesondere kann die Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 in einem Teilnehmerdatensatz gespeichert sein, der in dem Besucherortsverzeichnis 18 verwaltet wird. Hier besteht eine Vorgehensweise im Speichern der Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 in einen Dateneintrag gsmSFC, der zuvor auf einen Dienststeuerpunkt in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN des Teilnehmers zeigt. Dies kann durch Einsatz eines Überschreibmechanismus erzielt werden, der entweder bei Empfang von teilnehmerbezogenen Daten in dem Besucherortsverzeichnis 18 aktiviert wird oder bei Empfang anrufbezogener Daten in dem Besucherortsverzeichnis 18.
  • Alternativ kann zum Identifizieren der Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 die Adresse des Dienststeuerpunkts, die in dem Dateneintrag gsmSFC gespeichert ist und auf den Dienststeuerpunkt in dem öffentlichen, beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN des Teilnehmers zeigt, ignoriert werden. Anschließend kann die Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 von einer allgemeinen zentralen Speichereinheit gelesen werden. Dies erfordert die Installation eines zentralen europaweiten Dienststeuerpunkts zum Verwalten der funktionellen Nummern sämtlicher Teilnehmer des in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes, die sich international bewegen.
  • Wie in 1 ebenfalls gezeigt, enthält der Dienststeuerpunkt 14 neben der Schnittstelleneinheit 28 zum Verbinden des Dienststeuerpunkts 14 den Mobilfunktvermittlungszentrum 16 zusätzlich eine Dienstprofil-Handhabungseinheit 36 zum Durchführen einer Dienststeuerung für jeden Teilnehmer in Übereinstimmung mit dem in der Übersetzungstabelle gespeicherten funktionellen Nummern. Weiterhin kann die in 1 gezeigte Wegführungsdatenbasis 30 als Übersetzungstabelle zum Speichern der Beziehung zwischen den funktionellen Nummern und den Nummern der Mobilstationen MSISDN implementiert sein.
  • Während oben die Struktur des in dem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes, das die Abfrage eines lokalen Dienststeuerpunkts unterstützt, unter Bezug auf die 1 erläutert wurde, wird nachfolgend die zugeordnete Funktionalität unter zusätzlichem Bezug auf die 2 bis 4 diskutiert.
  • Allgemein werden die bei der Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 eintretenden Anrufe vorab als in die IN-Kathegorie fallend eingestuft. Bei Detektion der IN-Kathegorie wird der funktionelle Anruf zu der Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 weitergeleitet, ohne Durchführen einer Analyse der funktionellen Nummer, und anschließend erfolgt eine Abfrage bei dem lokalen Dienststeuerpunkt 14 zum Ableiten einer durchstellbaren Nummer unter Einsatz der Wegführungsdatenbasis 30.
  • Wie bereits oben dargelegt, erfolgt dies durch Zugriff auf die Adresse locSPC gemäß dem lokalen Dienststeuerpunkt 14, die entweder in der Adressenspeichereinheit 26 der Dienstvermittlungsfunktionseinheit 22 oder in den Teilnehmerdatensätzen des Besucherortsregisters 18 der lokalen Vermittlung 10 gespeichert ist. Im ersten Fall wird die in dem Dateneintrag gsmSCF gespeicherte Adresse des Dienststeuerpunkts, die auf den Dienststeuerpunkt in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz HPLMN des Teilnehmers zeigt, einfach ignoriert. Vielmehr wird die Adresse des lokalen Dienststeuerpunkts 14 in diesem Dateneintrag gespeichert, um die Verbindung zu dem lokalen Dienststeuerpunkt 14 zu erzielen. Dies kann unter Einsatz eines Überschreibmechanismus erzielt werden, der entweder bei Empfang von teilnehmerbezogenen Daten oder von anrufbezogenen Daten in dem Besucherortsverzeichnis 18 ausgelöst wird.
  • Wie in 2 gezeigt, erfolgt der Austausch von Information im Gegensatz zu dem MAP-(Mobile Application Part)-Protokoll in dem zellularen Mobilnetz gemäß dem GSM-Standard für die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Funktionskomponenten entweder in dem Heimat- oder besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz im Hinblick auf das intelligente Netz unter Einsatz eines unterschiedlichen Protokolls, z.B. dem CAP-Protokoll (CAMEL-Anwendungsprotokoll) gemäß dem CAMEL-Standard, insbesondere im Hinblick auf den lokalen Dienststeuerpunkt 14.
  • Weiterhin erfolgt im Gegensatz zu der oben im Hinblick auf die in 11 beschriebenen Vorgehensweise mit einer Verbindung zwischen der Dienstvermittlungsfunktion in dem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz und den Dienststeuerpunkt in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz gemäß der vorliegenden Erfindung eine Umlenkung dieser Verbindung zu dem lokalen Dienststeuerpunkt zum Erzielen einer lokalen Steuerung.
  • Wie in 3 gezeigt, ermöglicht dies das Umleiten jeder Abfrage des Eisenbahnbetreibers, z.B. in Frankreich, zu einem ebenfalls in Frankreich betriebenen lokalen Dienststeuerpunkt 14. Demnach ist der französische Eisenbahnbetreiber unabhängig von der Implementierung seiner Regulierungen, z.B. in Spanien. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung von Kommunikationstransaktionen und zugeordneter Kosten, sondern ebenfalls zu einer Verbesserung der in dem französischen bzw. jedem nationalen Eisenbahnsystem erzielbaren Sicherheit.
  • Ein anderer funktioneller Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft das automatische Re-Registrieren eines sich bewegenden Teilnehmers 12 dann, wenn dieser Grenzen zwischen unterschiedlichen besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetzen überquert. Diese Re-Registrierung hat einen Einfluß auf die Wegführungsdatenbasis 30 in dem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz, das verlassen wird, und die Wegführungsdatenbasis in dem neuen besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz.
  • Wie in 4 gezeigt, ermöglicht erst diese Re-Registrierung eine vollständige Implementierung des Konzepts eines lokalen Dienststeuerpunkts auf internationaler Ebene. Der Grund hierfür besteht darin, daß lediglich dann, wenn der lokale Dienststeuerpunkt fortlaufend in Obereinstimmung mit dem momentan Verantwortung tragenden Eisenbahnbetreiber aktualisiert wird, die Implementierung nationaler Regulierungen auf lokaler Ebene ermöglicht wird.
  • Wie in 4 gezeigt, wird zum Ändern des lokalen Dienststeuerpunkts in einem ersten Schritt durch den sich bewegenden Teilnehmer eine Verbindung zu der lokalen Vermittlung 10 in dem neuen besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz aufgebaut, und zwar zum Registrieren eines Eintrags in der Wegfindungsdatenbasis des zugeordneten neuen lokalen Dienststeuerpunkts 14-II. Anschließend richtet der sich bewegende Teilnehmer eine andere Verbindung zu dem vorab aktivierten lokalen Dienststeuerpunkts 14-I ein, und zwar zum Löschen des zugeordneten Eintrags in der Wegfindungsdatenbasis 30 in dem zuvor aktivierten lokalen Dienststeuerpunkt 14-I. Hiernach wird die Verbindung erneut auf das neue besuchte öffentliche Landfunknetz gerichtet, für eine weitere lokale Steuerung des sich bewegenden Teilnehmers durch den neuen lokalen Eisenbahnbetreiber, z.B. den in 4 gezeigten deutschen Eisenbahnbetreiber.
  • Der unter Bezug auf die 4 gezeigte Re-Registrierungsprozeß für lokale Dienststeuerpunkte gewährleistet, daß in jedem besuchten öffentlichen Landfunknetz sämtliche mögliche und sich bewegenden Teilnehmer in dem zugeordneten lokalen Dienststeuerpunkt definiert sind und daß Dienste für sich bewegende Teilnehmer nicht nur für HPLMN-Teilnehmer, sondern auch für VPLMN-Teilnehmer lokal definiert sind. Es ist zu erkennen, daß eine derartige Re-Registrierung nicht nur zwischen unterschiedlichen öffentlichen beweglichen Landfunknetzen möglich ist, sondern auch in der Form einer netzinternen Re-Registrierung. Im Hinblick auf ein zellulares Mobilnetz bedeutet dies, daß die Re-Registrierung bei dem lokalen Steuerpunkt dann durchgeführt wird, wenn ein mobiler Teilnehmer oder ein Zug 12 sich in ein anderes Netz bewegt, d.h. wenn der Zug ein neues MSC/VLM-Gebiet erreicht, muß die Wegfindungsdatenbasis 30 eine Re-Registrierung mit einer neuen Laufnummer durchführen, damit der ankommende Zug 12 mit der neuen Laufnummer so registriert wird, daß alle zugeordneten Dienstfunktionen mit dieser neuen Laufnummer in Zusammenhang gebracht werden und damit die alte Laufnummer gelöscht wird.
  • Eine Option besteht in einem manuellen Re-Registrieren bei dem neuen lokalen Servicesteuerpunkt. Nach Eintritt in das MSC/VLR-Gebiet in dem neuen besuchten Netz startet der Teilnehmer eine Re-Registrierungsprozedur dadurch, daß er die Wegführungsdatenbasis in dem neuen besuchten Netz anwählt. Anschließend wird dem Teilnehmer die erforderliche funktionelle Nummerninformation zugeleitet. Nach einer erfolgreichen Re-Registrierung ist eine De-Registrierung bei dem Netzwerk erforderlich, in dem sich der Zug zuvor bewegte. Anschließend wird die alte funktionelle Nummer nach einer vordefinierten Zeitperiode gelöscht.
  • Eine andere Option besteht in der Re-Registrierung vom Terminaltyp bei dem neuen lokalen Dienststeuerpunkt, gemäß der bei Eintritt in das MSC/VLR-Gebiet des neuen besuchten Netzes das in dem sich bewegenden Zug eingesetzte Terminalgerät automatisch die Veränderung des Eisenbahnzugriffscodes erfaßt, der für das universelle Eisenbahnkommunikationssystem vorgesehen ist. Anschließend wird die lokale Wegfindungsdatenbasis in dem neuen lokalen Dienststeuerpunkt des neu besuchten Netzes informiert. Hier beginnt das Endgerät mit einer Re-Registrierung bei dem neuen lokalen Dienststeuerpunkt auf der Grundlage der funktionellen Information, die in dem Endgerät gespeichert ist, beispielsweise einer SIM-Karte. Nach erfolgreicher Re-Registrierung und Verstreichen einer vordefinierten Zeitperiode wird anschließend die De-Registrierung automatisch durch das Endgerät bei dem zuvor aktivierten lokalen Dienststeuerpunkt des Netzes durchgeführt, in dem sich der Zug 12 vorher bewegte.
  • Eine weitere Option für ein automatisches Re-Registrieren bei dem neuen Dienst betrifft insbesondere den Fall bei Überqueren von geographischen Netzgrenzen. Hier wird ein Kontakt zu dem lokalen Dienststeuerpunkt des neu besuchten Netzes entweder durch das Steuermanagementsystem, das Endgerät oder den Zugführer aufgebaut, um mitzuteilen, daß der Zug in das Netz eintritt und daß eine Re-Registrierung durchzuführen ist. Der lokale Dienststeuerpunkt, der die Anforderung für eine Re-Registrierung empfängt, d.h. der empfangende Dienststeuerpunkt, fordert von dem lokalen Dienststeuerpunkt des Netzes, in dem sich der Zug zuvor bewegte, d.h. dem abgebenden lokalen Dienststeuerpunkt, die Übergabe der erforderlichen Funktionsdaten für die bordinternen Funktionen über eine Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen lokalen Dienststeuerpunkten an. Der empfangene lokale Dienststeuerpunkt ordnet die empfangene Funktionsnummerninformation einer neu zugeordneten Laufnummer zu, und der abgebende lokale Dienststeuerpunkt löscht die alte Laufnummer nach einer vordefinierten Zeitperiode.
  • Während vorangehend die funktionelle Adressierung und die Re-Registrierung bei einem lokalen Dienststeuerpunkt unter Bezug auf den Betrieb der in 1 gezeigten Architektur erläutert wurde, erfolgt nachfolgend eine Erläuterung einer ortsabhängigen Adressierung bei an Festnetzteilnehmer adressierten Anrufen, z.B. an einen Controller, der für die lokale Steuerung von sich bewegenden Zügen verantwortlich ist.
  • Hierzu wird die in 1 gezeigte Ortsdatenbasis 32 fortlaufend mit aktualisierter Ortsinformation versorgt. Insbesondere erfolgt die ortsabhängige Adressierung vorwiegend für einen Zuführer zum Einrichten eines Kommunikationspfads zu einem Zugcontroller in dem Dienstbereich, in dem sich der Zug momentan bewegt, und zwar durch Wählen der funktionellen Nummer dieses Zugcontrollers. Bei Durchführen eines derartigen Weiterleitens auf der Grundlage von Ortsinformation stellt die Wegführungsdatenbasis in dem lokalen Dienststeuerpunkt die Ortsinformation zur Verfügung. Hierbei kann diese Information entweder durch das Endgerät in dem sich bewegenden Zug 12 bereitgestellt werden oder durch ein GSM-Ortsregister wie das HLR- oder VLR-Register oder durch irgendeine externe Ortsinformations-Datenbasis, die konstant durch ein Eisenbahnpositioniersystem aktualisiert wird, z.B. GPS (Global Positioning System). Für eine Vermittlung auf Basis von Ortsinformation muß die Ortsinformation zum Zeitpunkt des Anrufaufbaus aus der Ortsdatenbasis 32 zur Verfügung stehen, zum Bestimmen des Zugcontrollers, der beispielsweise am nächsten zu der Momentanposition des sich bewegenden Teilnehmers oder Zugs vorliegt.
  • Wie in 1 gezeigt, können während des Betriebs des erfindungsgemäßen und in einem Mobilnetz integrierten intelligenten Netzes im obigen Sinne Daten zwischen der lokalen Vermittlung 10 und entweder dem sich bewegenden Zug 12 oder dem lokalen Dienststeuerpunkt 14 auf der Grundlage unstrukturierter ergänzender Dienstdaten Dialoge gemäß USSD durchgeführt werden, die in den technischen ETSI Spezifikationen 2.90/prETS 300625, 3.90/prETS 300549 und 4.90/prETS 300572 als ausgewiesener Mechanismus für den Austausch von Information zwischen einer Mobilstation MS und einer in einem zellularen Mobilnetz ablaufenden Netzanwendung spezifiziert sind, insbesondere für das zellulare GSM Mobilnetz. Wie in 1 zudem gezeigt, können Daten zwischen dem lokalen Dienststeuerpunkt 14 und der lokalen Vermittlung 10 zusätzlich durch Einsatz des INAP-Protokolls ausgetauscht werden, d.h. dem Anwendungsprotokoll für ein intelligentes Netz (intelligent network application protocol).
  • Schließlich ermöglicht die vorliegende Erfindung auch eine Kombination des Konzepts eines lokalen Dienststeuerpunkts mit einem zuvor vorgeschlagenen Lösungskonzept, bei dem lokale Dienste bereitgestellt werden, und das als HLR-"Nachfolge"-Lösung bezeichnet und nachfolgend erläutert wird.
  • Bei der HLR-"Nachfolge"-Lösung wird die Abbildung einer funktionellen Nummer in eine vermittelbare Nummer nicht in einem lokalen Dienststeuerpunkt sondern in einem Heimatsortsregister HLR durchgeführt, das z.B. in dem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz angeordnet ist.
  • Ein erster in 5 gezeigter Fall betrifft die Unterstützung durch einen lokalen Dienststeuerpunkt in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz und die Unterstützung einer HLR-"Nachfolge"-Lösung in einem besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetz. In einem solchen Fall ist eine Interaktion möglich, da ein IN-Teilnehmer dennoch Anrufe mit funktionalen Nummern erhalten kann, die in eine durchstellbare MSISDN-Nummer durch eine HLR-basierte Nummerumsetzimplementierung umgesetzt werden. Bei dem in 5 gezeigten Beispiel wird beispielsweise die funktionelle Nummer der MSC/VLR/SSF-Einheit 40 zugeführt. Anschließend führt das Heimatsortsverzeichnis HLR 42 den "Nachfolge"-Prozeß aus, d.h. die Anrufweiterleitung an die MSISDN-Nummer. Anschließend wird der Anruf an das Gateway-Mobildienst-Vermittlungszentrum GMSC 44 in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz weitergeleitet, und es beginnt eine normale HLR-Abfrage in dem weiteren Heimatortsverzeichnis HLRA 46 auf Basis der tatsächlichen MSISDN-Numer, die anschließend ein normales GSM-Vermitteln und einen zugeordneten Anrufaufbau ermöglicht.
  • Die 6 betrifft einen vergleichbaren Fall, bei dem das öffentliche bewegliche Heimatlandfunknetz die HLR-"Nachfolge"-Lösung unterstützt und das besuchte öffentliche bewegliche Landfunknetz das Konzept mit dem lokalen Dienststeuerpunkt unterstützt. Hier findet dann, wenn ein Controller eine funktionelle Nummer wählt, die zu der lokalen Vermittlung 48 gelangt, die Übersetzung an dem zugeordneten Dienststeuerpunkt 50 statt. Anschließend wird der Anruf an das Gateway-Mobildienst-Vermittlungszentrum GMSC in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz weitergeleitet. Anschließend erfolgt eine normale HLR-Abfrage auf der Grundlage der tatsächlichen MSISDN-Nummer, gefolgt von einer normalen GSM-Vermittlung und einem normalen Anrufaufbau.
  • Schließlich ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, daß oben dargelegte Konzept eines lokalen Steuerpunkts kompatibel zu dem Konzept eines Dienststeuerpunkts in dem öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetz auszubilden. Hierzu wird erfindungsgemäß in dem Heimatortsregister des öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetzes HPLMN ein "local SCP"-Steuerflag eingeführt. Dieses "local SCP"-Steuerflag ermöglicht dem Betreiber des öffentlichen beweglichen Heimatlandfunknetzes HPLMN, die durch die Betreiber der besuchten öffentlichen beweglichen Landfunknetze VPLMN angebotenen Dienste, insbesondere der lokalen IN-Dienste, einzuschränken.

Claims (14)

  1. Dienstvermittlungsvorrichtung (SSF, 22) für ein in ein Mobilfunknetz integriertes intelligentes Netz, wobei das Mobilfunknetz ein Heimatlandfunknetz und zumindest ein besuchtes Landfunknetz umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Dienstvermittlungseinrichtung (SSF, 22) einer lokalen Vermittlung (10, MSC/VLR) in dem besuchten Landfunknetz zugeordnet ist und ferner enthält: a1) eine Adressspeichervorrichtung (26; 34-1, ..., 34-n) zum Speichern einer Zuordnung zwischen der Dienstvermittlungsvorrichtung (SSF, 22) und einer lokal in dem besuchten Landfunknetz vorgesehenen Dienststeuervorrichtung (14) des intelligenten Netzes, die Dienste für einen sich in dem besuchten Landfunknetz bewegenden Mobilfunkteilnehmer lokal steuert, a2) eine Abfragevorrichtung (24) zum Abfragen einer in der Dienststeuervorrichtung gespeicherten Abbildung zwischen einer der Dienstvermittlungseinrichtung zugeleiteten funktionellen Nummer und einer konkreten Teilnehmernummer des sich in dem besuchten Landfunknetz bewegenden Mobilfunkteilnehmers.
  2. Dienstvermittlungszentrum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dienstvermittlungsvorrichtung (22) in mindestens ein Mobildienstvermittlungszentrum (16) des zellularen Mobilfunknetzes integriert ist.
  3. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Adreßspeichervorrichtung (34-1, ..., 34-n) in einem Besucherortsregister (18) integriert ist, das mit jedem Mobildienstvermittlungszentrum (16) verbunden ist.
  4. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Adresse der lokalen Dienststeuervorrichtung (14) jeweils in Teilnehmerdatensätzen (34-1, ..., 34-n) gespeichert ist.
  5. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Adresse der lokalen Dienststeuervorrichtung (14) durch Überschreiben in einem Dateneintrag (gsmSCF) gespeichert ist, der zuvor zu einer Dienststeuervorrichtung (SCP) in dem Heimatlandfunknetz (HPLMN) des Teilnehmers zeigt.
  6. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Adresse der Dienststeuervorrichtung, die in einem Dateneintrag (gsmSCF) gespeichert ist, der zu einer Dienststeuervorrichtung (SCP) in dem Heimatlandfunknetz (HPLMN) des Teilnehmers zeigt, ignoriert und die Adresse der lokalen Dienststeuervorrichtung (14) von einer allgemeinen zentralen Speichervorrichtung gelesen wird.
  7. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Überschreibmechanismus bei Empfang von teilnehmerbezogenen Daten in dem Besucherortsverzeichnis (18) aktiviert ist.
  8. Dienstvermittlungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Überschreibmechanismus bei Empfang von anrufbezogenen Daten in dem Besucherortsverzeichnis (18) aktiviert ist.
  9. Dienstvermittlungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Umleitung zu einer lokalen Dienststeuervorrichtung (14) dann gesperrt ist, wenn in einem Heimatortsverzeichnis des Heimatlandfunknetzes (HPLMN) des Teilnehmers ein "local SCP"-Steuerflag gesetzt ist.
  10. Dienststeuervorrichtung (14) für ein in ein Mobilfunknetz integriertes intelligentes Netz, wobei das Mobilfunknetz ein Heimatlandfunknetz und zumindest ein besuchtes Landfunknetz umfasst, gekennzeichnet durch a) eine Schnittstellenvorrichtung (28) zum Anbinden. der Dienststeuervorrichtung (14) an ein Mobilvermittlungszentrum (18) des besuchten Landfunknetzes, b) eine Dienstprofil-Handhabungsvorrichtung (36) zum Durchführen einer Dienststeuerung für jeden sich in dem besuchten Landfunknetz bewegenden Teilnehmer in Übereinstimmung mit einer funktionellen Nummer des Teilnehmers, die in dem intelligenten Netz registriert ist, und c) eine Speichervorrichtung (30) zum Speichern einer Abbildung von einer funktionellen Nummer für jeden Teilnehmer des intelligenten Netzes in eine konkrete Teilnehmernummer, wobei d) ein automatisches Re-Registrieren in der Speichervorrichtung (30) durchgeführt wird, wenn ein Teilnehmer den Versorgungsbereich der Dienststeuervorrichtung (SCP) verlässt.
  11. Dienststeuervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die automatische Re-Registrierung in der Speichervorrichtung (30) mit Endgerätunterstützung durchgeführt ist.
  12. Dienststeuervorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Re-Registrierung durch Austausch nicht strukturierter ergänzender Dienstdaten (USSD) zwischen dem Teilnehmer und der Dienststeuervorrichtung (14) erfolgt.
  13. Dienststeuervorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dienststeuervorrichtung (14) ein Weiterleiten der Dienststeuerung an eine weitere Dienststeuerung auf der Grundlage von Ortsinformation durchführt, die in einer Ortsdatenbasisvorrichtung (32) gespeichert ist.
  14. Dienststeuervorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Ortsdatenbasisvorrichtung (32) permanent aktualisiert ist, unter Einsatz von Information, die durch mindestens eine Ortsinformationsquelle bereitgestellt wird, ausgewählt aus einer Gruppe bestehend aus Teilnehmerendgerät, Ortsregister (VLR, HLR) des zellularen Mobilnetzes und externes globales Positioniersystem (GPS).
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