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Die Erfindung betrifft eine Abdeck-Rosette für eine sanitäre Unterputzarmatur
mit einer an der Unterputzarmatur befestigbaren Abdeckplatte und
einer lösbar
an der Abdeckplatte befestigten Zierhaube, wobei Abdeckplatte und
Zierhaube koaxiale Durchgangsöffnungen
für einen
Bereich der Unterputzarmatur aufweisen, auf den von außen her
eine Zierkappe aufschiebbar ist.
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Abdeck-Rosetten dieser Art dienen
dem Schutz der Unterputzarmatur gegen Spritzwasser und gleichzeitig
dazu, den Übergangsbereich
zwischen. dem aus der wand hervortretenden Bereich der Unterputzarmatur
und dem diesem benachbarten Wandabschnitt optisch ansprechend abzudecken.
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Eine Abdeck-Rosette der eingangs
genannten Art ist aus der
EP
0 485 842 B1 bekannt. Sie umfaßt eine Abdeckplatte, die zur
Befestigung an der Unterputzarmatur angeschraubt wird, sowie eine Zierhaube.
Die Zierhaube weist angeformte druckknopfartige Zapfen auf, mit
denen sie in Öffnungen der
Abdeckplatte zur lösbaren
Befestigung einrastet. Sinn dieser Befestigungsart ist es, die Verbindungsmittel,
mit denen die Zierhaube an der Abdeckplatte festgelegt ist, den
Blicken des Betrachters zu entziehen.
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In der
DE 40 34 898 A1 ist eine weitere Abdeck-Rosette
für eine
sanitäre
Unterputzarmatur beschrieben, die eine Abdeckplatte sowie eine lösbar an
dieser befestigte Zierhaube aufweist. Federlaschen, die um die Außenkontur der
Abdeckplatte herum angeordnet sind, wirken bei zusammengesetzter Abdeck-Rosette
mit einem entsprechenden Vorsprung an der inneren Mantelfläche der
Umfangsfläche
der Zierhaube zusammen, so das eine Rastverbindung zwischen der
Abdeckplatte und der Zierhaube gegeben ist.
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Bei Abdeck-Rosetten der eingangs
angesprochenen Art ergibt sich ein gewisses Dilemma: Einerseits
soll die Zierhaube an der Abdeckplatte mit geringem Kraftaufwand
befestigbar und, was noch wichtiger ist, mit geringem Kraftaufwand
von der Abdeckplatte auch wieder lösbar sein. Andererseits soll sich
selbstverständlich
die Zierhaube nicht unbeabsichtigt von der Abdeckplatte lösen. Beiden
Anforderungen gleichzeitig kann die in der
EP 0 485 842 B1 beschriebene
Abdeck-Rosette nicht genügen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Abdeck-Rosette
der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß die Zierhaube einerseits
mit sehr geringem Kraftaufwand an der Abdeckplatte festlegbar und
von dieser wieder lösbar
ist, daß aber andererseits
die Gefahr eines unbeabsichtigten Lösens der Zierhaube von der
Abdeckplatte ausgeschlossen ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß an
der Abdeckplatte und/oder der Zierhaube mindestens eine Federlasche
vorgesehen ist, deren zur Achse der Durchgangsöffnungen von Abdeckplatte und
Zierhaube weisende Begrenzungsfläche
in entspanntem Zustand auf einem zu den Durchgangsöffnungen
konzentrischen Kreis liegt, dessen Durchmesser gleich dem oder kleiner
als der Außendurchmesser
der aufschiebbaren Zierkappe ist, und die an der von der Achse der
Durchgangsöffnungen
wegweisenden Begrenzungsfläche
eine Rasteinrichtung aufweist, die mit einer komplementären Rasteinrichtung
am jeweils anderen Teil (Zierhaube oder Abdeckplatte) derart zusammen
wirkt, daß sich bei
aufgeschobener Zierkappe die Rasteinrichtungen nicht voneinander
lösen lassen.
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Der erfindungsgemäße Grundgedanke ist folgender:
Wird eines der beiden Abdeck-Rosettenteile (also entweder die Abdeckplatte
oder die Zierhaube) mit einer Federlasche versehen, die mit ihrer nach
außen
weisenden Begrenzungsfläche
an dem jeweils anderen Teil (Zierhaube oder Abdeckplatte) verrastbar
ist, dann läßt sich
diese Verrastung nur dadurch lösen,
daß sich
die Federlasche radial nach innen, in Richtung auf die Achse der
Durchgangsöffnungen
von Abdeckplatte und Zierhaube, verbiegt. Die Erfindung erkennt,
daß dieser
für das
Herbeiführen
oder Lösen
der Verrastung erforderlichen Freiheitsgrad bei bestimmten Unterputzarmaturen
auf folgende Weise blockiert bzw. freigegeben werden kann: Die fraglichen
Unterputzarmaturen weisen eine Zierkappe auf, die bei der Endmontage
der Armatur in einem abschließenden
Schritt als optisches Dekorteil von außen her über diejenigen Armaturenteile
geschoben wird, die sich aus der Wand und durch die Durchtrittsöffnungen
der Abdeck-Rosette hindurcherstrecken. Wird nun die Federlasche
in der erfindungsgemäßen Weise
ausgestaltet und dimensioniert, so kann die Federlasche bei eingeschobener Zierkappe
die zum Herbeiführen
und Lösen
der Verrastung erforderliche Ausgleichsbewegung nicht durchführen. Bei
eingeschobener Zierkappe ist also die Verrastung zwischen Zierhaube
und Abdeckkappe, die über
die Federlasche führt, "verriegelt". Bei fertig montierter
Unterputzarmatur in gebrauchsfertigem Zustand ist die Zierhaube
daher von der Abdeckplatte durch Zug nicht mehr entfernbar. Soll
die Zierhaube von der Abdeckplatte gelöst werden, ist es erforderlich,
zuvor die Zierkappe der Unterputzarmatur zu entfernen. Dann aber
läßt sich
die Zierhaube von der Abdeckplatte sehr leicht abnehmen.
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Besonders bevorzugt ist diejenige
Ausgestaltung der Erfindung, bei welcher die zur Achse der Durchgangsöffnungen
weisende Begrenzungsfläche der
Federlasche in entspanntem Zustand auf einem Kreis liegt, dessen
Durchmesser kleiner als der Außendurchmesser
der aufzuschiebenden Zierkappe ist, wobei diese Begrenzungsfläche ballig
ausgebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung ragt also die Federlasche
in den Weg der Aufschiebbewegung der Zierkappe hinein. Sie wird
erst beim Aufschieben dieser Zierkappe in diejenige endgültige Position
gebracht, in der die Verrastung "fest" ist. Dieses "Zurückschieben" der Federlasche
in radialer Richtung wird durch die ballige Ausgestaltung der der
Zierkappe benachbarten Begrenzungsfläche der Federlasche erleichtert.
Bei dieser Dimensionierung der Federlasche kann erreicht werden,
daß in
entspanntem Zustand die zusammenwirkenden Rasteinrichtungen nicht
ineinander eingreifen. Dies bedeutet, daß das Aufschieben der Zierhaube
auf die Abdeckplatte bzw. das Abnehmen der Zierhaube von der Abdeckplatte bei
entfernter Zierkappe der Unterputzarmatur praktisch ohne Kraftaufwand
möglich
ist.
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Alternativ ist es selbstverständlich denkbar, daß auch bei
entspannter Federlasche die Rasteinrichtungen bereits mehr oder
weniger ineinander greifen, wobei durch das Ausmaß des Ineinandergreifens
und die Gestaltung der zusammenwirkenden Rastflächen bestimmt werden kann,
wie groß die Kraft
ist, die beim Aufschieben bzw. Lösen
der Zierhaube aufgebracht werden muß.
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Vorteilhafterweise sind die zusammenwirkenden
Rasteinrichtungen durch eine Mehrzahl von auf einer zylindrischen
Mantelfläche
liegenden Rillen gebildet. Dies bedeutet, daß die Zierhaube an der Abdeckplatte
in unterschiedlichen Abständen
fixiert werden kann, wodurch Maßungenauigkeiten
an der Abdeckplatte und/oder der Zierhaube sowie Unebenheiten der
Montagewand kompensierbar sind.
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Eine besonders zuverlässige Festlegung
der Zierhaube an der Abdeckplatte erhält man dann, wenn eine Mehrzahl
von Federlaschen einstückig
mit einem Klemmring ausgebildet ist, der an der Abdeckplatte oder
der Zier haube befestigt ist. Die "Verriegelung", welche von dieser Mehrzahl von Federlaschen bei
eingeschobener Zierkappe bewirkt wird, erfolgt dann an mehreren
Stellen um die Achse der Durchgangsöffnungen herum.
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Herstellungstechnisch ist diejenige
Ausführungsform
der Erfindung besonders einfach, bei welcher die Zierhaube an den
Klemmring angebördelt ist.
Bei der Zierhaube handelt es sich im allgemeinen um ein metallisches
Teil, während
der Klemmring im Regelfall aus Kunststoff besteht. Die Bördelung
ist ein besonders günstiges
Verfahren, eine Verbindung zwischen diesen aus unterschiedlichen
Materialien bestehenden Teilen zu bewirken.
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Jede Federlasche kann einen gekrümmten Übergangsbereich
aufweisen, der am einen Ende an den Ringkörper des Klemmringes angeformt
ist und am anderen Ende mit einem Rastbereich verbunden ist, der
die relativ zur Achse der Durchgangsöffnungen weisende und die von
der Achse der Durchgangsöffnungen
wegweisende Begrenzungsfläche trägt. Dieser
gekrümmte Übergangsbereich
erleichtert die in radialer Richtung (bezogen auf die Durchgangsöffnungen
von Abdeckplatte und Zierhaube) stattfindende "Ausgleichsbewegung", welche die Federlaschen bei der Verriegelung
und beim Lösen
der zusammenwirkenden Rasteinrichtungen ausführen müssen.
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In der Innenmantelfläche des
Klemmringes kann eine Nut ausgebildet sein, in welcher ein O-Ring einliegt.
Dieser O-Ring dient nicht nur dazu, ein Eindringen von Wasser zwischen
der Zierkappe und der Abdeck-Rosette in den dahinterliegenden Raum
zu verhindern; er bildet gleichzeitig eine "Reibungsbremse", welche die Zierkappe der Unterputzarmatur innerhalb
der Abdeck-Rosette festhält.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
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1 die
Draufsicht auf eine Abdeck-Rosette mit den Sichtteilen der Wandarmatur
in montiertem Zustand;
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2 eine
Explosionsansicht der Abdeck-Rosette von 1 sowie der Sichtteile der Wandarmatur;
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3 einen
senkrechten Schnitt durch die Abdeck-Rosette von 1 sowie die Zierkappe der Wandarmatur;
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4 die
Vorderansicht einer Abdeckplatte, die Teil der Abdeck-Rosette von 1 ist;
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5 einen
Schnitt durch die Abdeckplatte von 4 gemäß der dortigen
Linie V-V;
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6 einen
Schnitt durch die Abdeckplatte von 4 gemäß der dortigen
Linie VI-VI;
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7 einen
vertikalen Schnitt durch die Zierhaube, die Teil der Abdeck-Rosette
von 1 ist, mit einem
an dieser Zierhaube befestigten Klemmring;
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8 in
größerem Maßstab die
Draufsicht auf den Klemmring von 7;
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9 einen
Schnitt durch den Klemmring von 8 gemäß der dortigen
Linie IX-IX;
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10 einen
Schnitt durch den Klemmring von 8 gemäß der dortigen
Linie X-X;
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11 eine
Ausschnittvergrößerung aus 3 im Bereich des dortigen
Kreises XI;
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12 eine
Ausschnittvergrößerung aus 3 im Bereich des dortigen
Kreises XII.
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Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Diese zeigt in Draufsicht
die aus der Wand herausragenden Sichtteile einer sanitären Wandarmatur,
im vorliegenden Falle eines Unterputzthermostatventiles, nämlich eine
Zierkappe 1, einen Mengenreguliergriff 2 sowie
einen Temperatureinstellgriff 3. Die Zierkappe 1 umgibt
einen in der Zeichnung nicht dargestellten Halsbereich des der Wandarmatur.
Sie durchdringt eine Abdeck-Rosette, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 4 gekennzeichnet
und von der in Figur 1 nur eine Zierhaube 5 erkennbar ist.
Die Abdeck-Rosette 4 dient in bekannter Weise dazu, den Einbauraum
für die
Wandarmatur in der Montagewand nach außen hin abzudecken.
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2 stellt
eine Explosionsansicht der Abdeck-Rosette 4 sowie der verschiedenen
Elemente der Wandarmatur dar, die in 1 sichtbar
sind. Dieser 2 ist zu
entnehmen, daß die
Abdeck-Rosette 4 außer
der bereits erwähnten
Zierhaube 5 eine Abdeckplatte 6 umfaßt. Diese
Abdeckplatte 6 liegt in bekannter Weise an der Außenfläche der
Montagewand an, überspannt
den Einbauraum für
die unter Putz liegenden Teile der Wandarmatur und wird mit Schrauben 7 an
dem im Einbauraum befindlichen Gehäusebereich der Wandarmatur
befestigt. Die Zierhaube 5 ist an der Abdeckplatte 6 in
einer Weise lösbar
befestigt, bei welcher keine Befestigungselemente sichtbar sind
(1) und die nachfolgend
anhand der 3 bis 12 beschrieben wird.
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Die Abdeckplatte 6 ist in
den 4 bis 6 näher dargestellt. Sie weist
eine Durchgangsöffnung 8 auf,
deren Durchmesser um einen bestimmten Betrag größer als der Außendurchmesser
der Zierhaube 1 ist. Auf der der Montagewand abgewandten
Seite besitzt die Durchgangsöffnung 8 einen
im Durchmesser vergrößerten Bereich 9.
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Unterhalb der Durchgangsöffnung 8 verlaufen
durch die Abdeckplatte 6 zwei Durchgangsbohrungen 10, 11 zur
Aufnahme der Befestigungsschrauben 7.
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Auf der der Montagewand zugewandten
Seite, also in 5 auf
der rechten und in 6 auf
der oberen Seite, ist an die Abdeckplatte 6 koaxial zur Durchgangsöffnung 8 ein
zylindrischer Kragen 12 angeformt. Bei der dargestellten
Ausführungsform
erstreckt sich dieser zylindrische Kragen 12 nicht über volle
360° sondern
nur über
einen bestimmten Winkelbereich; die Gründe hierfür sind im vorliegenden Zusammenhang
ohne Interesse. Die Mantelfläche der
Durchgangsöffnung 8,
die durch den zylindrischen Kragen 12 zumindest bereichsweise
eine größere axiale
Erstreckung erhält,
ist als Rastfläche 13 mit
einer Vielzahl kreisförmiger
Rillen ausgestattet. In die der Wand zugekehrte Fläche der
Abdeckplatte 6 ist außerdem
im Randbereich eine umlaufende Nut 14 eingeformt, welche
der Aufnahme eines O-Ringes 15 (vergleiche 2) dient. Der O-Ring 15 dichtet
in der Montagestellung die Abdeckplatte 6 gegen die Außenfläche der
Montagewand ab.
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Im unteren Bereich der Durchgangsöffnung 8 (vergleiche 4) ist eine axiale Nut 16 eingeformt, deren
Sinn weiter unten deutlich wird.
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7 zeigt
im vertikalen Schnitt die Zierhaube 5 der Abdeck-Rosette 4 sowie
einen an der Zierhaube 5 befestigten Klemmring 17,
der seinerseits wieder der lösbaren
Montage der aus Zierhaube 5 und Klemmring 17 bestehenden
Einheit an der Abdeckplatte 6 dient.
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Die Zierhaube 5 weist ebenfalls
eine Durchgangsöffnung 18 auf,
durch welche sich in der in 3 dargestellten
Montageposition die Zierkappe 1 der Wandarmatur hindurcherstreckt.
Der Durchmesser dieser Durchgangsöffnung 18 entspricht
dem Außendurchmesser
der Zierkappe 1. Die Durchgangsöffnung 18 wird von
einem zylindrischen, sich auf die Montagewand zu erstreckenden Hals 30 begrenzt.
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In Winkelabständen zueinander sind an den Außenrand
des Halses 30 mehrere Laschen 31 angeformt, welche
in noch zu beschreibender Weise der Verbördelung mit dem Klemmring 17 dienen.
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Die genaue Bauweise des aus einem
Kunststoff hergestellten Klemmringes 17 ist in den 8 bis 10 in einem gegenüber 7 vergrößerten Maßstab dargestellt.
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Der Innendurchmesser des Klemmringes 17 ist
geringfügig
größer als
der Außendurchmesser
der Zierkappe 1. In die Innenmantelfläche 19 des Klemmringes 17 ist
eine Nut 20 eingeformt, welche der Aufnahme eines O-Ringes 21 (vergleiche 3, 11 und 12)
dient. An der der Zierhaube 5 zugewandten Seite weist die
Durchgangsöffnung 18 des
Klemmringes 17 einen Bereich 22 vergrößerten Durchmessers
auf, welcher dem Außendurchmesser
des Halses 30 der Zierhaube 5 entspricht. In bestimmten
Winkelabständen
voneinander sind in die Innenmantelfläche 19 des Klemmringes 17 außerdem Befestigungsaussparungen 23 eingeformt.
Diese sind in ihrem oberen, der Zierhaube 5 zugewandten
Bereich mit konischen Bördelflächen 24 versehen,
die mit zunehmendem Abstand von der Achse des Klemmringes zurückweichen.
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An den Klemmring 17 sind
außerdem
in bestimmten Winkelabständen
elastische Federlaschen 25 angeformt, die einen in Richtung
von der Zierhaube 5 wegweisenden Verbindungsabschnitt 25a und einen
in der Wandstärke
vergrößerten Rastabschnitt 25b aufweisen.
Die Dimensionierung der Federlaschen 25 ist so, daß in dem
entspannten, in den 8 bis 10 dargestellten Zustand
die radial inneren Begrenzungsflächen 25c der
Rastbereiche 25b auf einem Kreis liegen, der kleiner als
der Außendurchmesser
der Zierkappe 1 der sanitären Armatur ist. Die radial äußeren Begrenzungsflächen 25d der
Federlaschen 25 sind ebenfalls als Rastflächen ausgebildet
und tragen hierzu eine Vielzahl paralleler Rillen. Die Erhebungen
zwischen diesen Rillen haben einen Durchmesser, der dem Durchmesser
der zwischen den Rillen der Rastfläche 13 der Abdeckplatte 6 liegenden
Erhebungen entspricht.
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In einer Winkelposition ist an den
Klemmring 17 außerdem
ein Positioniervorsprung 26 angeformt, der ebenfalls von
der Zierhaube 5 weg, in der Montageposition also in Richtung
auf die Abdeckplatte 6 zeigt.
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Bereits fabrikmäßig wird der Klemmring 17 mit
der Zierhaube 5 zu der in 7 gezeigten
Einheit verbunden, indem die Laschen 31 der Zierhaube 5 in die
Befestigungsausnehmungen 23 des Klemmringes 27 eingeführt und
dort nach außen über die schräggestellten
Bördelflächen 24 gedrückt werden (vergleiche
insbesondere 12).
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Die Montage der Abdeck-Rosette 4 sowie der
Sichtelemente 1, 2, 3 der Wandarmatur
an der Montagewand geschehen wie folgt (vergleiche insbesondere 2 und 3):
Zunächst wird die Abdeckplatte 6 mit
Hilfe der Schrauben 7 an dem innerhalb der Einbauöffnung in der
Montagewand liegenden Bereich des Armaturengehäuses angeschraubt; die Abdeckplatte 6 liegt dann über dieser
Einbauöffnung.
Sodann wird die aus Zierhaube 5 und Klemmring 17 bestehende
Einheit auf die Abdeckplatte 6 aufgeschoben. Der Positionierungsvorsprung 26 dringt
dabei in die Nut 16 der Abdeckplatte 6 ein und
stellt sicher, daß die
Winkelorientierung der Zierhaube 5 gegenüber der
Abdeckplatte 6 richtig ist. Gleichzeitig dringen die Federlaschen 25 des
Klemmringes 17 in die Durchgangsöffnung 8 der Klemmplatte 6 ein,
wobei die gerillte Rastfläche 25d der
Federlaschen 25 an der entsprechenden gerillten Rastfläche 13 der
Abdeckplatte 6 vorbeigleitet, ohne noch in diese einzugreifen. Die
Zierhaube 5 läßt sich
in diesem Zustand also durch einen sehr kleine Kraft gegenüber der
Abdeckplatte 6 bewegen.
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Im nächsten Schritt wird die Zierkappe 1 der Wandarmatur
durch die Durchgangsöffnung 18 der Zierhaube 5 und
sodann durch die Durchgangsöffnung 19 des
Klemmringes 17 geschoben. Die dabei im Bewegungsweg der
Zierkappe 1 liegenden Rastbereiche 25d der Federlaschen 25 werden
aufgrund der balligen Ausbildung der radial inneren Begrenzungsflächen 25c nach
außen
gedrückt.
Nunmehr greifen die Raststrukturen an der radial äußeren Mantelfläche 25d der
Federlaschen 25 des Klemmringes 17 und die Raststrukturen
an der Rastfläche 13 der
Abdeckplatte 6 ineinander: Jetzt läßt sich die Zierhaube 18 nicht
mehr durch axialen Zug von der Abdeckplatte 6 entfernen.
Die Art der auf diese Weise gebildeten "Verriegelung" zwischen Klemmring 17 und
damit auch der Zierhaube 5 und der Abdeckplatte 6 ist
in 11 deutlich zu erkennen.
Dieser ist auch zu entnehmen, wie in diesem Montagezustand der in
der Nut 20 des Klemmringes 17 einliegende O-Ring 21 eine
Abdichtung zur Zierkappe 1 herstellt und gleichzeitig dessen
axiale Verschiebung bremst.
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In einem abschließenden Montageschritt werden
der Mengenreguliergriff 2 und der Temperatureinstellgriff 3 auf
die entsprechenden Teile der Wandarmatur aufgesteckt, die sich durch
die Zierkappe 1 hindurcherstrecken und in der Zeichnung nicht
eigens dargestellt sind.
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Soll die Abdeck-Rosette 4 von
der Montagewand entfernt werden, beispielsweise um Zugang zu dem
in dem Einbauraum der Montagewand befindlichen Teil der Wandarmatur
zu gewinnen, so sind in umgekehrter Folge die Griffe 3 und 2 von
der Wandarmatur abzunehmen. Sodann wird die Zierkappe 1 axial
aus dem Klemmring 17 und der Zierhaube 5 herausgezogen.
Aufgrund ihrer Elastizität federn
die Federlaschen 25 des Klemmringes 17 wieder
in ihre in den 9 und 10 dargestellte Position zurück, in welcher
ihre Raststrukturen auf der Fläche 25d nicht
mehr in Eingriff mit den Raststrukturen auf der Fläche 13 der
Abdeckplatte 6 stehen.
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Bei einem zweiten in der Zeichnung
nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Verhältnisse
im Bereich der Federlaschen geringfügig modifiziert: Hier sind
diese Federlaschen so ausgelegt, daß sie bereits in entspanntem
Zustand in die entsprechenden Raststrukturen der Abdeckplatte einrasten
können.
Durch entsprechende Anstellung der Flanken der Rillen, welche die
Raststukturen an den Federlaschen und in der Abdeckplatte bilden,
läßt sich
auch hier die Zierhaube der Abdeck-Rosette durch axialen Zug von
der Abdeckplatte 6 lösen,
solange die Zierkappe der Sanitärarmatur
nicht eingeführt
ist. Hierfür
ist eine gewisse Kraft aufzuwenden, die erforderlich ist, um die
Federlaschen aus den Raststrukturen der Abdeckkappe herauszulösen. Hierfür ist eine
gewisse Bewegung der Federlaschen radial nach innen erforderlich.
Ist dagegen die Zierkappe 1 der Sanitärarmatur in den Klemmring eingeführt, können die
Federlaschen diese radiale Bewegung nach innen nicht durchführen, so
daß sich
auch in diesem Falle bei eingeführter
Zierkappe der Klemmring und damit die Zierhaube nicht mehr von der
Abdeckplatte lösen
läßt.