DE19855458C2 - Lanzettenkassette zur Blutprobennahme - Google Patents

Lanzettenkassette zur Blutprobennahme

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DE19855458C2 DE19855458A DE19855458A DE19855458C2 DE 19855458 C2 DE19855458 C2 DE 19855458C2 DE 19855458 A DE19855458 A DE 19855458A DE 19855458 A DE19855458 A DE 19855458A DE 19855458 C2 DE19855458 C2 DE 19855458C2
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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kassette zur Blutprobenentnahme nach dem Anspruch 1 bzw. 24 sowie auf ein Verfahren zur Blutprobenentnahme nach Anspruch 15.
Die Analyse und Quantifizierung von Blutkomponenten ist ein wichtiges diagnostisches Werkzeug zum besseren Verständnis des körperlichen Zustandes eines Patienten. Da eine ausrei­ chende nicht-invasive Blutanalysetechnologie gegenwärtig nicht verfügbar ist, müssen Blutproben immer noch durch in­ vasive Verfahren jeden Tag von einer großen Anzahl von Pa­ tienten erhalten und analysiert werden. Ein gut bekanntes Beispiel für derartige Bedürfnisse ist eine Selbstüberwa­ chung von Glukosewerten durch ein diabetisches Individuum, wobei dieselbe beispielsweise zu Hause durchgeführt wird. Es sind viele Produkte zum Selbstüberwachen von Blutglukosewer­ ten kommerziell verfügbar. Auf Empfehlungen von Ärzten und unter Verwendung derartiger Produkte messen Patienten typi­ scherweise mehrere Male (3-5) täglich einen Blutglukosewert als einen Weg, um ihren Erfolg beim Steuern von Blutzucker­ werten zu überwachen. Für viele Diabetiker kann das Versäum­ nis, die Blutglukose regelmäßig zu messen, in einer Schä­ digung von Geweben und Organen, wie z. B. Nierenversagen, Blindheit, Bluthochdruck, und anderen ernsten Komplikationen resultieren. Nichtsdestoweniger messen viele Diabetiker ihre Blutglukose nicht, regelmäßig. Ein wichtiger Grund besteht darin, daß die existierenden Überwachungsprodukte kompli­ ziert, unbequem und schmerzhaft sein können, und jedesmal einen Nadelstich erfordern, wenn eine Messung gemacht wird. Überdies erfordern diese Produkte einige Geschicklichkeit, Fingerfertigkeit und Disziplin, um brauchbare Messungen zu erhalten.
Heute führt ein diabetischer Patient, der seine Blutglukose­ werte überwachen und steuern muß, typischerweise die folgen­ den Utensilien mit sich: (1) einen Vorrat von Wegwerflanzet­ ten, (2) ein wiederverwendbares Stechgerät, das die Lanzet­ ten aufnimmt, (3) ein elektronisches Glukosemeßgerät (Gluko­ meter), (4) einen Vorrat von Wegwerf-Glukoseteststreifen für das Meßgerät und (5) Werkzeuge zur Insulininjektion (Insu­ lin, hypodermische Wegwerfnadeln und eine Spritze). Diese Gegenstände können in Form eines Kits mitgeführt werden, der ferner (6) eine Vielfalt von Steuer- und Kalibrierstreifen enthalten kann, um die Genauigkeit des Meßgeräts und der Messung sicherzustellen. Beispiele für Geräte zur Überwa­ chung von Blutglukose umfassen das Glukosemeßgerät GLUKO­ METER ELITE, Miles Inc. Elkhart, IN., und das Glukosemeß­ gerät ONE TOUCH PROFILE, Lifescan Inc., Milpitas, CA.
Bei Verwendung eines typisches Glukosemeßgeräts und eines Stechgerätes ist das Probennahme- und Meßverfahren im allge­ meinen wie folgt. Zuerst bereitet der Benutzer das Meßgerät durch Entfernen eines Teststreifens von einer Schutzhülle oder einer Viole und Einfügen des Teststreifens in das Meßgerät für die Anwendung vor. Dieses einfache Verfahren erfordert einige Fingerfertigkeit, da die Teststreifen sehr klein und flexibel sind und durch ein unbeabsichtigtes Be­ rühren des aktiven Erfassungsbereiches beschädigt werden können. Das Glukosemeter kann die richtige Plazierung des Teststreifens bestätigen und anzeigen, daß es für eine Probe vorbereitet ist. Einige Glukosemeter können ferner eine Ka­ librierung oder einen Bezugsschritt zu diesem Zeitpunkt er­ fordern. Als nächstes reinigt der Patient seine Finger, wenn er beabsichtigt, die Lanzette zu benutzen - der Finger ist der bevorzugte Ort für eine Routine-Probennahme, da er für die meisten Menschen einen leicht zugänglichen Ort dar­ stellt. Der Benutzer bereitet das Stechgerät durch (1) Entfernen einer Hülle von dem Stechgerät, (2) Plazieren einer Wegwerf-Lanzette in das Stechgerät, (3) Entfernen einer Schutzabschirmung von der scharfen Lanzettenspitze, (4) Wiederanbringen der Hülle und (5) Einstellen einer federartigen Vorrichtung in dem Stechgerät, die die Kraft bereitstellt, um die Lanzette in die Haut zu treiben, vor. Diese Schritte können gleichzeitig stattfinden. Beispiels­ weise stellen typische Stechgeräte ihre Federeinrichtungen ein, wenn man die Lanzette installiert. Der Benutzer pla­ ziert dann das Stechgerät an dem Finger. (Die Dichte der Nervenden nimmt in Richtung der seitlichen Ränder der Fin­ gerspitzen ab. Folglich werden Positionen, die ein wenig seitlich zu den Fingerspitzen liegen, bevorzugt.) Nach dem Positionieren des Stechgerätes auf dem Finger drückt der Be­ nutzer einen Knopf oder einen Schalter an dem Gerät, um die Lanzette freizugeben. Die Feder treibt die Lanzette vor­ wärts, wobei eine kleine Wunde erzeugt wird.
Nach dem Stechen kann ein kleines Bluttröpfchen spontan an der Stechstelle erscheinen, üblicherweise 2-20 µl im Volu­ men. Falls spontan keine Blutprobe erscheint, kann der Pa­ tient den Finger durch leichtes Massieren oder Zusammen­ drücken "melken", wodurch ein Blutfluß aus der Wunde geför­ dert wird. In beiden Fällen untersucht der Benutzer das Bluttröpfchen und urteilt mit Auge und Erfahrung, ob die Größe der Probe für den gewählten Teststreifen ausreichend ist (unterschiedliche Teststreifen erfordern unterschiedli­ che Probenvolumen). Falls ausreichend, plaziert der Benutzer die Blutprobe gemäß den Anweisungen des Herstellers schnell auf einem Teststreifen (die im Glukosemeter gehalten wird). Typischerweise invertiert der Benutzer den Finger, um einen hängenden Tropfen zu erzeugen, und bringt den Tropfen (nicht den Finger) mit einem aktiven Bereich des Teststreifens in Berührung, der das Blut absorbiert. Diese Aktion ist schwie­ rig, da das Invertieren des Fingers über dem Teststreifen den Blick sowohl auf den Tropfen als auch auf den aktiven Bereich des Teststreifens verbaut. Überdies ist es schwie­ rig, den Abstand zwischen dem Finger und dem Teststreifen, der nur 1 mm betragen kann, zu steuern. Bestimmte Typen von Streifen können ein Beflecken und ein Reiben auf eine be­ stimmte Art und Weise erfordern. Ein anderer Typ von Teststreifen zieht die Probe durch Kapillarkraft in den aktiven Bereich. Bei diesem Typ bringt der Benutzer die Probe mit einer kleinen Öffnung auf dem Teststreifen in Berührung, und die Kapillarkraft zieht das Probenvolumen in den Teststrei­ fen. Beide Typen von Streifen (absorbierende Flecken und Kapillaren) erfordern, daß ausreichende Probenvolumina von Blut auf dem Finger existieren, bevor die Probe zu dem Streifen übertragen wird. Es ist nicht möglich, weitere Tropfen nach der ersten Anwendung anzubringen. Dies liegt daran, daß das Prinzip des Glukosemeßverfahrens bei Verwen­ dung aktueller Glukosemeter von der Änderung einer chemi­ schen Reaktionsrate abhängig ist, wobei das Hinzufügen von einer zusätzlichen Probe diese Rate und daher die Berechnung der Glukosekonzentration durcheinander bringt. Für den Kom­ fort des Patienten (Benutzer) ist es wünschenswert, daß das vollständige Tröpfchen von dem Finger auf den Teststreifen gebracht wird, wonach der Finger fast vollständig frei von Blut verbleibt. Dies ist leichter mit den Kapillar-Füll- Teststreifen zu erreichen. Das Gerät GLUKOMETER ELITE weist Kapillar-Füll-Typ-Teststreifen auf, die einige Mikroliter der Probe erfordern, wobei nur ein Bruchteil derselben den aktiven Sensorbereich berührt.
Nachdem Blut auf den Teststreifen übertragen ist, mißt das Glukosemeter dann die Blutglukosekonzentration (typischer­ weise durch eine chemische Reaktion der Glukose mit Reagen­ zien auf dem Teststreifen). Derartige Blutglukosemessungen erlauben dem Diabetiker, seine Glukosewerte zu steuern, sei es, daß eine entsprechende Dosis von Insulin injiziert wird (im allgemeinen Typ I Diabetiker) oder daß ein Protokoll verwendet wird, das mit seinem Arzt erstellt wurde, um seine Diät und seine körperlichen Betätigung zu modifizieren (Typ I oder Typ II Diabetiker). Gebrauchte Lanzetten und Test­ streifen werden entfernt und weggeworfen (oder in einem Sondermüllbehälter, der anderswo aufbewahrt wird, für eine nachfolgende Entsorgung aufbewahrt). Die Ausrüstung und der Ort der Wunde wird von jeglichem Extrablut gereinigt, und alle Teile der Vorrichtung werden für eine zukünftige Nutzung gelagert. Das gesamte Verfahren nimmt üblicherweise einige Minuten in Anspruch.
Mit der gegenwärtig verfügbaren Blutglukoseüberwachungstech­ nologie werden jedesmal eine neue Lanzette und ein neuer Teststreifen verwendet. Die Lanzette und der Teststreifen sind getrennte Gegenstände, die oft von unterschiedlichen Herstellern erworben werden. Darüberhinaus sind beide durch eine Verpackung oder eine Schutzabschirmung geschützt, die vor der Anwendung entfernt werden muß, wodurch die Anforde­ rung nach Fingerfertigkeit erhöht wird. Da beide Blut ausge­ setzt sind (was als eine Biogefährdung angesehen wird), erfordern sie eine sorgfältige oder besondere Entsorgung.
Jeder Lanzettenstich verursacht einen Schmerz. Unter anderem entspricht der Schmerz von der Lanzette der Größe der Wunde für eine bestimmten Position auf dem Finger. Eine kleine Lanzettenwunde, die einen geringeren Schmerz verursachen kann, kann möglicherweise nicht genug Blut für eine Probe bereitstellen, während eine größere Wunde einen beträchtlich Schmerz erzeugen und langsam gerinnen kann, was bei dem Benutzer zu großen Unannehmlichkeiten führen kann, wobei derselbe einige Zeit danach sehr vorsichtig sein muß, um das auslaufende Blut nicht überall hin zu verschmieren - Klei­ dung, Arbeitsoberflächen, Glukometer etc.
Aus dem oben Erwähnten ist es offensichtlich, daß die her­ kömmliche Technik zur Blutprobennahme und -analyse Finger­ fertigkeit erfordert. Die Fingerfertigkeit ist sowohl erfor­ derlich, um Streifen in einen Glukometer zu laden (auspacken und einfügen) als auch zum Positionieren eines kleinen Tröpfchens auf der Sensoroberfläche eines Teststreifens. Die Probentröpfchen sind einige Millimeter im Durchmesser und müssen auf Bereiche des Teststreifens von einer ähnlichen Größe plaziert werden. Dieses kann für einen schwachen, chronischen oder älteren diabetischen Patienten, dessen Bewegungen unsicher, dessen Sehvermögen eingeschränkt oder dessen Urteilsvermögen beeinträchtigt sein kann, besonders schwierig sein. Folglich sind die oben erwähnten bekannten Systeme unbequem und unangenehm zu verwenden. Diese Unzu­ länglichkeiten reduzieren den Befolgungsgrad von Patienten, die diese Messungen fleißig durchführen müssen.
Es ist daher wünschenswert, Techniken zur Blutextraktion und zur Blutmessung zu entwickeln, die einfacher anzuwenden sind. Es werden verbesserte Geräte und Verfahren zum Abneh­ men und Analysieren von Blut benötigt, die für jegliche Pa­ tienten in der Durchführung und in der Verwendung einfach sind.
Die WO 97/42882 beschreibt eine Vorrichtung zum Entnehmen und Analysieren einer Körperflüssigkeit mit einer Lanzette, einer kapillaren Röhre und einem Teststreifen, der an einem oberen Ende der Kapillarenröhre angeordnet ist, um die Flüssigkeit zu empfangen.
Die WO 86/05966 beschreibt ein Blutabnahme- und Blutanaly­ se-System, das eine Lanzette, einen chemischen Reagenz­ streifen, eine Stiftstruktur mit einer Anzeige, einen Mikrocomputer und einen Photosensor, der eine Änderung der Farbe des Blutes aufgrund der chemischen Reaktion desselben mit dem Teststreifen erfaßt, umfaßt.
Die EP 0254246 A2 beschreibt eine Küvette, welche eine Lan­ zette aufweisen kann, die sich von derselben erstreckt, um Blut von einem Körper zu entnehmen. Die Küvette ist aus ei­ nem optisch durchsichtigen Material mit einer Mehrzahl von integriert angeordneten Elementen, um einen Lichtstrahl durch die Küvette zu richten.
Die WO 93/00044 beschreibt ein Blutentnahmegerät mit einem Gehäuse, welches eine zentrale Öffnung aufweist. Eine Nadel erstreckt sich durch das Gehäuse, um eine Blutentnahme zu bewirken.
Die DE 83 03 906 U1 beschreibt eine Vorrichtung zur Blutent­ nahme, die eine Stechvorrichtung, einen Abstandsblock, eine Führungsrinne, einen ersten Anschlag und einen zweiten An­ schlag umfaßt. In der Führungsrinne ist ein Teststreifen, auf den das Blut aufgebracht wird, angeordnet.
Das deutsche Gebrauchsmuster 71 24 255 beschreibt einen Stech­ apparat zur Blutentnahme mit am Ende eines federbelasteten Stempels angebrachter auswechselbare Lanzette. Ferner ist ein Magazin mit einzelnen steril verpackten Lanzetten vorge­ sehen und ein mit dem Stempel verbundener Mitnehmer, an dem die jeweils vorderste Lanzette im Magazin anliegt, so daß dieselbe bei Betätigung des Stempels die sterile Verpackung durchstößt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein einfaches und leicht durchführbares Konzept zur Blutproben­ nahme zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch eine Kassette zur Blutprobennahme nach Patentanspruch 1, durch ein Verfahren zum Entnehmen von Blut nach Patentanspruch 15 und durch eine Kassette zum Entnehmen von Blut nach Patentanspruch 24 gelöst.
Die vorliegende Erfindung schafft Techniken zum Extrahieren einer Probe menschlichen Bluts für die Messung von einem oder mehrerer seiner Bestandteile, wie es beispielsweise zur Routineüberwachung einer chronischen Situation, wie z. B. Diabetes, erforderlich ist. Die Techniken der vorliegenden Erfindung vereinfachen die Extraktion und Übertragung der Blutprobe und reduzieren die Unangenehmheit und Unzweck­ mäßigkeit des Verfahrens. Die Techniken können vorteilhaf­ terweise beispielsweise für die Blutglukoseüberwachung ver­ wendet werden, wie es oben erwähnt wurde.
Bei einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine ver­ besserte Blutprobennahmevorrichtung geschaffen. Die Vorrichtung umfaßt eine Kassette. Ein Ausführungsbeispiel der Kas­ sette umfaßt ein Kassettengehäuse und eine Lanzette. Die Lanzette hat eine scharfe Spitze zum Stechen der Haut und ist wirksam für eine Bewegung an dem Kassettengehäuse ver­ bunden, in dem sie gehäust ist. Es kann erreicht werden, daß die Spitze aus dem Kassettengehäuses ausgefahren wird, um die Haut zu stechen, damit sich Blut ergibt. Bei einem Aus­ führungsbeispiel ist dem Kassettengehäuse eine analytische Region zum Erfassen der Eigenschaft von Blut zugeordnet. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann ein Fach in der Kas­ sette vorhanden sein, um Blut für eine Analyse zu einem späteren Zeitpunkt zu lagern.
Bei einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet die Technik zum Entnehmen von Blut eine einzige Einheit zum Stechen und zum Messen (gegenüber getrennten Stechvorrichtungen und Meßgeräten wie beim Stand der Tech­ nik), um das Sortiment von Geräten und Vorräten wesentlich reduzieren, die der Benutzer tragen muß. Die Lanzette und die Analysestelle für Blut sind in derselben Testkassette, wodurch die Zweckmäßigkeit der Verwendung weiter verbessert wird. Unter Verwendung von Blutprobennahme- und Analysegerä­ ten der vorliegenden Erfindung wird im Gegensatz zum Stand der Technik die lange Liste von Schritten wesentlich redu­ ziert. Es existiert beispielsweise kein Bedarf, die Lanzette separat von ihrer Schutzabschirmung zu entfernen, und einen Teststreifen aus seiner Schutzverpackung zu entnehmen. Der Bedarf, ein Lanzettenbetätigungsgerät getrennt von dem Glu­ kometer handzuhaben, ist nicht mehr vorhanden. Ferner ist die Handlung des Einführens der Testkassette in das Gluko­ meter bei der vorliegenden Erfindung wesentlich einfacher als bei bekannten Verfahren zum Vorbereiten eines Glukoseme­ ters für seine Verwendung. Tatsächlich wird bei einem bevor­ zugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung das Verfahren zum Entnehmen und Analysieren von Blut von einem Finger (ohne die Schritte des Reinigens des Fingers vor dem Entnehmen von Blut) auf das Einführen einer Testkassette in das Glukometer, das Bewegen einer Testkassette in die richtige Position, das Spannen der Betätigungsvorrichtung und das Lösen derselben, um den Finger zu stechen, das Drehen des Fingers, um das Bluttröpfchen auf die Probenöffnung zu bringen, und das Drücken der richtigen Knöpfe, um die Elek­ tronikanordnung des Glukometers zu steuern, reduziert. Alle diese Schritte können vom Anfang bis zum Ende durchgeführt werden, ohne daß das Glukometer abgelegt werden muß und ein anderes Gerät aufgenommen werden muß, was bei bekannten Techniken unmöglich ist. Dieser Vorteil ist besonders für Menschen günstig, deren Sehfähigkeit beeinträchtigt ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Zeich­ nungen detailliert erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A eine isometrische Ansicht eines Ausführungsbei­ spiels einer Testkassette vom flachen Typ gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 1B eine Draufsicht der Testkassette von Fig. 1A;
Fig. 1C bis 1E isometrische Ansichten eines Ausführungsbei­ spiels einer Testkassette der vorliegenden Erfin­ dung, bei der eine Schutzabdeckung abgezogen ist;
Fig. 2A eine isometrische Explosionsansicht einer weiteren Testkassette vom flachen Typ der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2B eine isometrische Ansicht der Testkassette vom fla­ chen Typ von Fig. 2A;
Fig. 2C eine isometrische Ansicht einer weiteren Testkas­ sette vom flachen Typ der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3A eine isometrische Ansicht einer stabförmigen Test­ kassette gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3B eine isometrische Teilexplosionsansicht der Test­ kassette von Fig. 3A;
Fig. 3C eine Schnittansicht entlang der Achse der stabför­ migen Testkassette gemäß der vorliegenden Erfin­ dung;
Fig. 3D eine Schnittansicht der Testkassette der Fig. 3A- 3B, in der die Lanzette derart gezeigt ist, daß sie zum Stechen ausgefahren ist;
Fig. 4 eine Draufsicht eines Glukometers, das zur Verwen­ dung mit einer Testkassette vom flachen Typ geeig­ net ist;
Fig. 5A eine Schnittansicht eines Blutprobenanalysegeräts, das geeignet ist, um mit einer stabförmigen Test­ kassette gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet zu werden;
Fig. 5B eine Schnittansicht einer Blutprobenanalysevorrich­ tung von Fig. 5A in einer Schnittebene rechtwinklig zu derselben; und
Fig. 5C einen schematischen Querschnitt, der die Schnitt­ ansichten der Fig. 5A und 5B aufeinander bezieht.
Bei einem Aspekt der vorliegenden Erfindung liefert dieselbe eine Vorrichtung, und zwar ein Gerät mit einer Lanzette in­ nerhalb einer Kassette, das das sichere Entnehmen von Blut erleichtert und das vorzugsweise die Blutprobe zweckmäßi­ gerweise analysiert. Unter Verwendung des Geräts kann ein Patient eine Blutprobe erhalten, und derselbe kann mit der Kassette umgehen, ohne daß er die Lanzette mit seiner Hand berührt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann eine Analyse des Bluts in der Kassette durchgeführt werden.
Kassetten
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Kassette gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Lanzette, ein Kassetten­ gehäuse mit einer Öffnung, durch die die Lanzette vorstehen kann, und einen Testbereich, der dem Kassettengehäuse zuge­ ordnet ist, zur Analyse von Blut. Die Lanzette ist in dem Kassettengehäuse derart befestigt, daß (1) dieselbe bezüg­ lich des Kassettengehäuses bewegt werden kann und durch die Öffnung ausgefahren werden kann, wenn sie durch eine ge­ trennte Betätigungsvorrichtung dazu gezwungen wird, und (2), wenn keine Betätigungskraft auf die Kassette wirkt, die Lan­ zette eine natürliche Ruheposition hat, die sich vollständig innerhalb des Kassettengehäuses befindet. Die Analyse kann in dem Testbereich (d. h. der analytischen Region) durchge­ führt werden. Eine Alternative besteht darin, daß eine Kam­ mer verwendet werden kann, um Blut zu lagern, das von dem Testbereich zu einem getrennten Analysebereich übertragen werden soll. Es sei darauf hingewiesen, daß trotz der Tat­ sache, daß hierin Testkassetten mit analytischen Regionen detailliert beschrieben sind, die Kassetten der vorliegenden Erfindung ebenfalls Kassetten umfassen, die keine analyti­ sche Region haben, wie z. B. eine Kassette mit einer Kammer zum Lagern von Blut nach dem Entnehmen. Solche Lagerkas­ setten, die vom flachen Typ oder vom stabförmigen Typ sein können (was später beschrieben wird) sind für Fachleute im Hinblick auf die vorliegende Offenbarung offensichtlich. Ein Beispiel würde eine Kassette mit einer Lagerkammer sein, die durch einen Kanal mit dem Bluteinlaßtor der vorher erwähnten Testkassetten verbunden ist, die jedoch keine Reagenzien aufweist, die mit dem Blut interagieren können. Ferner sei darauf hingewiesen, daß die Kassetten der vorliegenden Erfindung auf andere Typen von Betätigungsvorrichtungen zum Treiben der Kassetten anwendbar sind, und daß andere Varia­ tionen der Kassetten durchgeführt werden können, die mit den Antriebsvorrichtungen, die hierin beschrieben sind, verwendet werden können.
Flache Kassette
Fig. 1A zeigt eine isometrische Ansicht und Fig. 1B zeigt eine Draufsicht eines Ausführungsbeispiels einer Testkas­ sette, die in einem Lager gestapelt werden kann. Gemäß der vorliegenden Erfindung hat die Testkassette von Fig. 1A und Fig. 1B eine im allgemeinen flache Erscheinung, wodurch es möglich wird, daß viele Testkassetten zusammen für eine La­ gerung gestapelt werden, beispielsweise in dem Behälter von Kassetten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß andere, nicht flache, Kassetten ebenfalls verwendet werden können, solange sie gestapelt werden können. Die Kassette kann bei­ spielsweise zwei gegenüberliegende Oberflächen haben, von denen jede einen Querschnitt hat, der gekrümmt, wellig usw. ist, um ana die anderen Oberflächen angepaßt zu sein. Ein Testabschnitt 102 steht von einer Seite der Testkassette 100 vor. Die Testkassette 100 kann ein Material zur Analyse von Blut umfassen (siehe später). Das Gerät 100, das bei der vorliegenden Erfindung eine Analysefähigkeit hat, wird hier als "Testkassette" bezeichnet, da Streifen zur Analyse von Blut in bekannten Glukosemetern auf diesem technischen Gebiet "Teststreifen" genannt werden. Die Testkassette 100 hat ein Kassettengehäuse 104, das mit dem Testbereich 102 verbunden ist. Eine Lanzette 106 ist mit einem Ausleger­ lanzettenrahmen 108 verbunden. Die Seite 118C des Ausleger­ lanzettenrahmens 108, die von der Lanzette 106 entfernt ist, ist an dem Kassettengehäuse 104 befestigt, während die Sei­ te des Auslegerrahmens 108, die nahe der Lanzette 106 ist, nicht an dem Kassettengehäuse 104 befestigt ist. Somit ist die Lanzette in dem Kassettengehäuse 104 wirksam für eine Bewegung verbunden. Eine Abdeckung 110, die ein absorbie­ rendes Material hat (zum Absorbieren von Restblut von einer Wunde nach dem Stechen und Testen, und die zum Reinigen Al­ kohol enthalten könnte), bedeckt eine Oberfläche (vorzugs­ weise die obere Oberfläche) des Kassettengehäuse 104. Bezüg­ lich seiner Verwendung in dieser Anmeldung bezieht sich der Ausdruck "obere Oberfläche", wenn er in Verbindung mit der im allgemeinen flachen Testkassette verwendet wird, auf die Oberfläche, die für den zweckmäßigsten Zugriff freiliegend ist, wenn die Testkassette in Zuordnung zu einem Treiber zum Stechen eingebaut ist, z. B. um es zu ermöglichen, daß Iden­ tifikationsmarken auf der Testkassette zu sehen sind. Vor­ zugsweise wird die obere Oberfläche in derselben Richtung gerichtet sein, wie Anzeigen eines Glukometers, wenn die Testkassette in das Glukometer geladen (oder angeordnet) ist. Vorzugsweise hat das Kassettengehäuse eine obere Seite 114 auf einer oberen Platte 112 und eine untere Seite 116 auf einer unteren Platte 113, die im allgemeinen flach sind, so daß Kassetten dieser Art eine auf der anderen gestapelt werden können, und so daß das Abdeckungsmaterial zweckmäßi­ gerweise verwendet werden kann, um nach dem Stechen Blut von der Haut zu wischen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 1B gezeigt ist, ist die Lanzette 106 auf einem zweiarmigen Auslegerrah­ men 108 befestigt, wobei die Arme 118A, 118B des Ausleger­ rahmens 108 etwa 20 mm lang sind. Eine getrennte Vorrichtung (z. B. ein Betätigerstab, der nicht in den Figuren gezeigt ist), der über ein Drücktor (oder ein Zugangsloch) 120 ein­ geführt ist, kann die Lanzette 106 vorwärts drücken, indem gegen den Teil des Auslegerarms neben dem stumpfen Ende der Lanzette 108 gewirkt wird. Die Lanzette 106 hat an ihrem di­ stalen Ende (von dem proximalen, befestigten Ende entfernt) eine scharfe Spitze 122 zum Durchdringen der Haut. Bezüglich seiner Verwendung in dieser Anmeldung bezieht sich der Aus­ druck "distal" auf eine Position oder Richtung zu der Haut hin während des Stechens. Der Ausdruck "proximal" bezieht sich auf eine Position oder Richtung, die "distal" entgegen­ gesetzt ist, und zwar neben dem Ende der Lanzette, das an dem Auslegerrahmen befestigt ist. Die Auslegerstruktur be­ wirkt, daß sich die Lanzette in einer im allgemeinen geraden Richtung (parallel zu der Lanzettenachse) mit einer vernach­ lässigbaren Kurvenbewegung oder nichtlinearen Bewegung be­ wegt, um die Haut mit minimaler Verletzung zu stechen. Bei einem Ruhezustand befindet sich die Lanzette 106 etwa 0,5 mm proximal zu der äußeren Oberfläche des Kassette, um uner­ wünschte Verletzungen zu vermeiden. Obwohl eine größere Lan­ zette verwendet werden könnte, wenn es erwünscht ist, hat die Lanzette 106 vorzugsweise einen Durchmesser von 0,35 mm oder kleiner, um keine große Wunde zu bewirken.
Das Kassettengehäuse 104 hat ein Tor oder eine Öffnung 120 auf der Seite des Kassettengehäuses neben dem stumpfen Ende der Lanzette 106, in das oder die ein Betätigerarm oder Stab (z. B. ein Drückstab) eingeführt werden kann, um die Lanzet­ te zu drücken, um dadurch zu erreichen, daß die Lanzetten­ spitze aus dem Kassettengehäuse 104 ausgefahren wird. Wenn sie gedrückt, d. h. betätigt, ist, wird die Lanzette 106 durch die Kassettenwand durch eine Austrittsöffnung 133 ausgefahren. Die Lanzette 106 wird sich aus der Seite des Stechgeräts durch ein Stechloch 176 heraus erstrecken (siehe Fig. 4). Die Auslegerarme 118A und 118B haben eine elasti­ sche Eigenschaft, die, wenn die Auslegerarme gebogen sind, eine Spannung entwickelt, um die Lanzette 106 an ihre Ruhe­ position nach dem Stechen der Haut zurück zu bringen (oder zu federn), wobei die Betätigungskraft auf die Lanzette 106 aufgehoben ist (z. B. der Betätigerstab, der in das Tor 120 eingeführt ist, wird zurückgezogen). Der maximale Gesamtbe­ wegungsweg der Lanzette kann ein paar Millimeter betragen. Derselbe ist durch die gegenseitige Beeinflussung (den Kon­ takt) des Auslegerlanzettenrahmens 108 und der Kassettenwand 121 begrenzt. Die exakte Grenze der Bewegung der Lanzette, die wichtig ist, um Schmerz und Verletzung zu minimieren, kann durch eine Vorrichtung gesteuert werden, die den Kas­ settenrahmen drückt (was im folgenden beschrieben wird). Je­ de Kassette 100 kann eine Identifizierungsmarkierung 119 auf der oberen Oberfläche 114 oder auf der absorbierenden Ab­ deckung 110 oder in einem Nicht-Test-Bereich in dem Testab­ schnitt 102 haben. Die Identifizierungsmarkierung 119 kann die Nummer der Kassette (in einer Charge) oder eine speziel­ le Funktion (z. B. für eine Kalibrationskassette) anzeigen. Ferner können Kassetten für eine spezielle Funktion unter­ schiedliche Farben haben. Diese Identifizierungsmarkierungen sind vorzugsweise groß, um für Menschen geeignet zu sein, deren Sehfähigkeit beeinträchtigt ist.
Fig. 1B ist eine Draufsicht der Kassette, die den Testab­ schnitt 102 und die Lanzettenstruktur zeigt. Der Testab­ schnitt 102 umfaßt ein Testfach (oder einen Testbereich) 124, der als kleines Quadrat gezeigt ist. Bezüglich seiner Verwendung in dieser Anmeldung bezieht sich der Ausdruck "Testfach" auf einen Raum, in den Blut laufen kann, und der zu dem Bereich führen kann, wo die Eigenschaft des Bluts erfaßt wird. Ein Kapillarkanal 126 erlaubt beispielsweise eine Kommunikation zwischen einem Tor (oder Eingang) 128, aus dem Blut in den Testbereich 124 eintritt. Entweder die­ ser Kanal oder der gesamte Bereich (102) können durchsichtig sein, um Menschen, deren Sehfähigkeit beeinträchtigt ist, zu helfen, zu sehen, daß sich der Probenbereich korrekt füllt. Ein Entlüftungsloch 130, das um einen Abstand (beispielswei­ se 5 mm) von dem Eingang 128 in die Kapillare entfernt ist, und zwar an der entgegengesetzten Seite des Testbereichs 124, beendet die Kapillarkraft, um das Füllen des Kapillar­ volumens anzuhalten, nachdem eine Blutprobe über den aktiven Testbereich 124 gezogen ist. Als Alternative kann ein Fach mit einer Analysefähigkeit statt eines Testbereichs zum La­ gern von Blut verwendet werden. Ein solches Fach kann Anti­ koagulanzien haben, um zu verhindern, daß das Blut klumpt, und um das Blut zum Testen vorzubereiten. Vorzugsweise be­ stehen die Wand, die das Fach 124 umgibt, sowie der Kapil­ larkanal 126 aus einem transparenten Material, so daß auf sie optisch zugegriffen werden kann, um es zu ermöglichen, daß der Inhalt von dem Benutzer zu sehen ist.
Die Kassette kann ferner einen Bereich zum Aufwärmen der Stechstelle des Benutzers (z. B. die Haut eines Fingers) vor einer Blutentnahme enthalten. Solche Kassetten sind beson­ ders nützlich für Personen, die eine reduzierte periphere Zirkulation haben. Die Fig. 1C bis 1E zeigen ein Ausfüh­ rungsbeispiel der Kassette 100D, die ein Heizkissen 113D neben dem Testbereich 129 und dem absorbierenden Material hat. Das Heizkissen kann Chemikalien haben, die ohne Ver­ brennung exothermisch reagieren, wenn sie Luft ausgesetzt werden. Die exothermische Reaktion kann durch Abziehen einer Abdeckung (eines Bands) 111D von dem Heizkissen 100D einge­ leitet werden, wodurch das Heizkissen Luft ausgesetzt wird (siehe Fig. 1D und 1E). Das Verhältnis der chemischen Re­ agenzien kann eingestellt werden, so daß die Menge an Wärme, die erzeugt wird, nicht übermäßig ist, um ein Verbrennen des Benutzers zu vermeiden. Ein darüberliegendes Material, wie z. B. ein Gewebe, verteilt die Wärme und erlaubt es einer Person, daß sie ihren Finger auf dem Kissen eine variable Zeitdauer lang halten kann, um einen angenehmen Erwärmungs­ pegel zu steuern.
Reagenzien, die mit Luft reagieren, um Wärme zu erzeugen, sind in der Technik bekannt. Dieser Typ einer Reaktion wird gegenwärtig beispielsweise in dem Erwärmungsprodukt "WARM PACK" ausgenutzt, das von Grabber Mycoal Co., Concord, CA, verkauft wird. Dieses Produkt enthält ein Eisenmetallpulver, Wasser und ein Sulfat oder Chloridsalz. Das Eisen ist die Quelle der Wärme, die von dem Eisen erzeugt wird, das das Salz kontaktiert, und zwar in der Anwesenheit von Wasser. Füllstoffe sind als Befeuchtungsmittel hinzugefügt und lie­ fern ein Wasserhaltemedium. Wenn die äußere Kunststoffum­ wicklung entfernt wird, wird die innere Packung Luft ausge­ setzt und erzeugt eine bedeutende Wärme von 40°C bis 60°C sogar mehrere Stunden lang.
Vorzugsweise bedeckt die Abdeckung 111D die obere Oberfläche der Kassette 100D, so daß jegliche Öffnung in dem Testab­ schnitt 102 und das absorbierende Rissen 110, das der Stech­ stelle ausgesetzt wird, steril gehalten werden können, bis die Abdeckung 111D abgezogen wird. Die Abdeckung 110D kann ebenfalls das Stechloch 176 (in Fig. 1C nicht gezeigt) be­ decken. Eine Klappe 115D auf der Abdeckung 110D erlaubt es dem Benutzer, dieselbe zu greifen und zurückzuziehen, um die Probenöffnung 128, das absorbierende Kissen 110 und das Heizkissen 113D sowie das Stechloch 176 freizulegen, falls es erwünscht ist. Die Plazierung unter dem absorbierenden Material schützt die Haut vor einem direkten Kontakt mit dem Wärmeelement, das lokal außerordentlich warm sein kann. Al­ ternativ könnte die Wärmevorrichtung auf dem Glukometer po­ sitioniert sein und elektrisch oder mittels Batterien lau­ fen.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel (obgleich in Fig. 1 nicht gezeigt) hat die Testkassette 100 elektrische Kon­ takte, die eine elektrische Kommunikation mit einem Meßin­ strument erlauben, das eine Messung eines Analyts (z. B. Glukose) in dem aktiven Testbereich verarbeitet (und viel­ leicht die Erfassung steuert). Solche elektrischen Kontakte können an einer Vielzahl von Positionen auf der Testkassette plaziert werden. Ein Plazieren der Kontakte an der Untersei­ te (d. h. der Seite, die der Abdeckung 110 entgegengesetzt ist) erlaubt einen einfachen Entwurf und eine einfache Schnittstelle zu einem Meßinstrument.
Für eine Analyse des abgetasteten Bluts kann der Testbereich 124 oder der Kanal 126, der zu demselben führt, Chemikalien enthalten, die mit Komponenten der Blutproben reagieren. Beispielsweise können Enzyme, die mit Glukose reagieren, vorhanden sein. Der Testbereich kann ebenfalls Reagenzien enthalten, die mit dem Eisen reagieren, das in dem Blut-Hä­ moglobin vorhanden ist. Techniken, einschließlich elektro­ chemischer oder spektroskopischer Techniken, die zur Analyse von Blut verwendet werden kann, können in der Testkassette 100 enthalten sein. Beispiele für anwendbare Analysetech­ niken sind beispielsweise in Tietz, Norbert W., Textbook of Chemical Chemistry, Chapter 6, S. 784-807, W. B. Saunders Co., Philadelphia, PA, 1986, gefunden werden. Teststreifen zum Analysieren von Glukose, pH, Eisen und anderen üblichen Bluteigenschaften sind in der Technik bekannt. Beispiels­ weise hat das Diabetesverfolgungssystem ONE TOUCH PROFILE, das von Lifescan Inc., Milpitas, CA 95035, kommerziell er­ hältlich ist, eine Einheit, die einen Streifen zu Analysieren von Blutglukose verwendet, und ein Elektro­ niksystem zum Anzeigen des Resultats der Analyse aufweist.
Weitere Ausführungsbeispiele für Testkassetten sind eben­ falls gemäß der vorliegenden Erfindung anwendbar, wie z. B. ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Testbereich 124 an ei­ ner anderen Seite des Lanzettenbereichs vorsteht, oder ein Ausführungsbeispiel mit einem Testbereich, der direkt neben der Lanzette 106 neben der zurückgezogenen Spitze 122 liegt, so daß der Eingang (d. h. das Probentor) 128 in den Kapil­ larkanal 126 und das Austrittstor 133 für die Lanzette 106 nahezu zusammenfallen. Dieser letztere Entwurf erlaubt es dem Patienten, die Haut zu stechen, und es ist gleichzeitig möglich, daß das Probentor für den Teststreifen für ein unmittelbares Füllen an gleicher Stelle angeordnet ist. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel einer Testkassette 100B (Fig. 2A und 2B), bei dem die allgemeine Konfiguration ähn­ lich zu der von Fig. 1A und Fig. 1B ist, kann das Kasset­ tenprobetor 128B neben der Lanzettenspitze 122B positioniert sein. Diese Testkassette 100B umfaßt ferner eine Lanzette 106B, den Auslegerarmrahmen 108B, Abdeckungsplatten 112B, 113B, eine absorbierende Abdeckung 110B und einen aktiven Testbereich 124B mit Funktionen, die zu denen der Testkas­ sette 100, die oben beschrieben wurde, ähnlich sind. Die Lanzette 106B kann, wenn sie in einem Glukometer angebracht ist und zum Stechen bereit ist, so positioniert werden, daß zum Zeitpunkt des Stechens die Stechstelle (z. B. der Fin­ ger) und das Probentor nahezu zusammenfallen, wodurch die Übertragung von Blut von der Stechwunde zu dem Teststreifen vereinfacht wird (wodurch potentiell eine automatische oder halbautomatische Übertragung der Blutprobe möglich wird, ohne daß der Patient dafür handeln muß). Der Testbereich 124B kann unmittelbar hinter dem Lanzettenaustrittstor 133B sein, um es zu ermöglichen, daß ein Tropfen an Blut der ge­ stochenen Haut unmittelbar in das Lanzettenaustrittstor 133B eintritt, um den Testbereich 124A zu erreichen.
Die obere Platte 112B oder die obere Oberfläche 110B können eine Vielzahl von nützlichen Markierungen 113B, die anzei­ gen, welche Testkassette verwendet wird (in dem Fall, daß die Testkassette eine von vielen aus einem Stapel von Test­ kassetten ist), und eine Anzeige einer Chargen- oder Sta­ pelnummer der Herstellung (für die Qualitätssteuerung und Kalibration), oder daß die Kassette eine Spezialzweckkasset­ te (z. B. zum Überprüfen oder zur Kalibration) ist, haben. Solche Markierungen können natürlich ebenfalls auf der Test­ kassette der Fig. 1A und 1B vorhanden sein (zum Vergleich, bestimmte gegenwärtige Stechsysteme, die Kalibrationsstrei­ fen verwenden, sind beispielsweise das Glukosemeter GLUCOMETER ELITE, Miles Inc. Elkhart, IN, und das Glukose­ meter ONE TOUCH PROFILE, Lifescan Inc., Milpitas, CA). Ein Betätigertor 120B ist auf der Seite der Testkassette 100B gegenüber dem Lanzettenaustrittstor 133B positioniert. Durch das Betätigertor 120B kann eine Betätigungsvorrichtung auf den Lanzettenrahmen wirken, um die Lanzette anzutreiben, d. h. um die Lanzette nach vorne zu drücken, und zwar durch das Lanzettenaustrittstor 133B zum Stechen. Wenn Blut von einer Stechwunde die Öffnung des Probentors berührt, zieht vor­ zugsweise eine Kapillarwirkung das Blut spontan an. Eine Entlüftung 130B auf der Basis verhindert es, daß Kapillar­ kräfte Blutproben an der Entlüftung vorbeiziehen. Der Test­ bereich ist innerhalb einer Testkammer zwischen der Entlüf­ tung und dem Probentor positioniert. Ein Füllen der Testkam­ mer mittels Kapillarkräften liefert ein gleichmäßiges Pro­ benvolumen und eine gleichmäßige Art und Weise des Füllens, was dabei hilft, zuverlässige Testresultate zu liefern.
Ein Vorteil dieses Entwurfs ist, daß das Stechen und Proben­ nehmen in einer einzigen Handlung auftritt. Die verbesserte integrierte Kassette hält alle andere nützlichen Merkmale der früheren Erfindungen, einen einfachen Entwurf, eine Fä­ higkeit, um in einem Behälter für Kassetten gestapelt zu werden, eine Wischoberfläche oben auf der Kassette, usw. Der verbesserte Kassettenentwurf kann ebenfalls in dem ergonomi­ schen Glukometer wirken, das in der ebenfalls anhängigen deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Integriertes System und Verfahren zur Blutprobennahme und Analyse" beschrieben ist, oder in dem System enthalten sein, das in der ebenfalls anhängigen deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Reprodu­ zierbares Stechen zur Blutprobennahme" beschrieben ist. Diese ebenfalls anhängigen Anmeldung beschreiben ferner eine Art und Weise, um die Eindringtiefe der Lanzette einzu­ stellen, was ebenfalls auf die Kassetten der vorliegenden Erfindung anwendbar ist.
Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel, das in Fig. 20 gezeigt ist, hat die Testkassette 100C einen Testbereich 124C, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Lanzet­ tenaustrittstor 133C befindet, das bei diesem Ausführungs­ beispiel ein Loch ist. Der Testbereich 124C kann eine Er­ fassungsoberfläche sein, die das Lanzettenaustrittstor 133C umgibt. Vorzugsweise ist der Testbereich 124C etwas von der distalen Seite des Kassettengehäuses 104C zurückgesetzt, was in einem kleinen Leerraum resultiert, der den Testbereich 124C vor unbeabsichtigtem Kontakt mit der Haut oder anderen Objekten schützt. Wenn die Haut gestochen wird und ein Blutstropfen erscheint, kann der Blutstropfen über den zu­ rückgesetzten Abstand hinaus reichen, um den Testbereich 124C zu berühren. Der Treiber zum Treiben der Lanzette in der Kassette kann ähnlich zu dem bei einer stabförmigen Kas­ sette sein, welche beide nachfolgend detailliert beschrieben werden.
Stabförmige Kassette
Eine Testkassette muß nicht notwendigerweise ein flaches Er­ scheinungsbild haben. Die Fig. 3A bis 3D zeigen ein Ausfüh­ rungsbeispiel einer stabförmigen Testkassette mit einer Lan­ zette und einem Blutanalysator, d. h. einem Sensor (wie z. B. einem Blutchemieteststreifen, der einen Glukosepegel be­ stimmen kann) und der ohne weiteres an einem Treiberinstrument (einem Treiber) befestigt sein kann. Die gesamte Stech­ vorrichtung arbeitet mit der Testkassette zusammen, um eine Blutprobe in einer einzigen Operation zu erfassen, und um das Meßverfahren zu vereinfachen. Fig. 3A zeigt eine isome­ trische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Testkassette 210, das einen Durchmesser von etwa 6 mm und eine Länge von 15 bis 20 mm hat. Fig. 3B zeigt eine isometrische Ansicht teilweise ausgeschnitten der Testkassette 210 von Fig. 3A. Zum Vergleich sei gesagt, daß die Größe und Form ähnlich der der Lanzetten ULTRAFINE der Becton-Dickinson Co. sind. Es sei darauf hingewiesen, daß, obwohl die stabförmige Testkas­ sette 210 vorzugsweise eine runde Querschnittsform hat, die­ selbe ebenfalls eine andere regelmäßige Querschnittsform ha­ ben kann, wie z. B. oval, quadratisch, rechteckig, rhombus­ förmig, dreieckförmig, usw. Eine Öffnung 212 (oder ein Lan­ zettenaustrittsloch) ist an einem distalen Ende 214 der Testkassette 210 positioniert. Eine Lanzette 216 ist in ih­ rer Ruheposition innerhalb der Testkassette 210 proximal zu (d. h. unter, wenn davon gesprochen wird, daß die scharfe Lanzettenspitze nach oben zeigt) der Öffnung 212 gehäust, die einen Durchmesser hat, der etwas größer als der der Lanzette ist (einen Durchmesser von etwa 0,35 mm). Die Lan­ zette 216 kann durch die Öffnung 212 laufen, wenn sie zum Stechen betätigt wird. Wenn hier auf eine stabförmige Test­ kassette Bezug genommen wird, bedeuten die Ausdrücke "oben" und "nach oben" eine Richtung oder Position zu der zu ste­ chenden Haut (d. h. zu dem distalen Ende). Das Material 218 um die Öffnung kann ein absorbierendes Material sein, das dazu dient, nach dem Stechen Blut aufzusaugen. Das absorbie­ rende Material oder die Unterfläche unter demselben kann ebenfalls als aktiver Testbereich 220 zum Messen von Blut­ charakteristika dienen, wie z. B. eines Glukosepegels. Das Testkassettengehäuse 222 hat eine Lippe 223, die etwas aus dem distalen Ende 214 vorsteht. Die vorstehende Lippe 223 resultiert in einem kleinen Leerbereich, der den Testbereich 220 davor beschützt, daß er unbeabsichtigt berührt wird, und dieselbe erzeugt ferner eine gesteuerte Spannung der Haut an der Stechstelle. Wie bei existierenden Glukosemeßtechniken tritt eine chemische Reaktion auf, wenn Blut den Testbereich 220 berührt, und somit beispielsweise die Anwesenheit und die Menge an Glukose anzeigt. Der Testbereich 220 kann ein elektrisches Signal erzeugen, das von dem Testbereich 220 (vorzugsweise über Leiter, die in dem Gehäuse geformt sind) zu elektrischen Kontakten (nicht gezeigt) an dem Kassetten­ gehäuse 222 geleitet wird. In Fig. 3B ist eine projizierte Teilschnittansicht der Kassette, wobei das Kassettengehäuse 222, die Lanzette 216 und das absorbierende Material 218 di­ stal zu der Lanzette 216 gezeigt ist, wenn dieselbe in der Ruheposition ist. Die Kassette 216 ist an einer zylindri­ schen Lanzettenbefestigung 224 befestigt. Das Kassettenge­ häuse 222 hat eine zylindrische Innenwand 226, auf der die Lanzettenbefestigung 224 gleiten kann. Bezüglich seiner Ver­ wendung in dieser Anmeldung soll der Ausdruck "Fach" auf ei­ nen Raum zum Aufnehmen von Blut verweisen. Dieser Raum kann ebenfalls den Raum umfassen, der durch die Lippe 223 umgeben wird.
Fig. 3C und 3D sind Schnittansichten der Testkassette 210 entlang der Ebene C-C der Fig. 3A. In Fig. 3C und 3D (aber zur Klarheit nicht in Fig. 3B) ist eine Haltefeder 228 ge­ zeigt, die den Lanzettenträger 224 gegen das untere Ende 230 der Testkassette 210 drückt. Durch eine große Bohrung 232 an dem Boden 230 des Kassettengehäuses 222 kann sich ein exter­ ner Betätiger (in Fig. 3A bis 3D nicht gezeigt) erstrecken, um auf den Lanzettenträger 226 zu wirken. Fig. 3C zeigt die Testkassette 210 in der Ruhelage, wobei die Lanzette 216 unterhalb der Öffnung 212 und der absorbierenden Oberfläche 218 ruht. Wenn ein externer Betätiger (nicht gezeigt) durch die untere Bohrung 232 gegen den Lanzettenträger 224 wirksam ist, wird die Kassettenfeder 228 zusammengedrückt und die Lanzette 216 wird durch die Öffnung 212 herauskommen, wo dieselbe die Haut eines Patienten stechen kann. Siehe Fig. 3D. Wenn die betätigende Kraft entfernt wird, beispielsweise durch Entfernen des Betätigers, führt das elastische Wesen der Kassettenhaltefeder 228 die Lanzette 216 in ihre Ruhepo­ sition innerhalb des Kassettengehäuses 220 zurück. Auf diese Art und Weise ist die Lanzette 216 nur während des Stechens freiliegend. Folglich ist der Benutzer gegen unbeabsichtigt zugeführte Wunden und Schrammen und ferner vor einer Gefähr­ dung durch eine verunreinigte Lanzette geschützt. Mit der bekannten Technologie können unbeabsichtigte Lanzettenstiche leichter stattfinden.
Bei einem alternativen allgemeinen Ausführungsbeispiel wird das vorher beschriebene absorbierende Material durch einen Abschnitt mit kleinem Volumen ersetzt, der enthält: (1) die Öffnung für die Lanzette und einen Kanal, der diese Öffnung mit einer Testkammer verbindet, die den aktiven Testbereich enthält. Der Entwurf der Öffnung und des Kanals bewirken, daß Blut von der Wunde in die Testkammer durch Kapillarwir­ kung gezogen wird. Ein weiteres Ausführungsbeispiel hat so­ wohl den Abschnitt mit kleinem Volumen mit der oben be­ schriebenen Testkammer als auch das absorbierende Material. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das absorbierende Mate­ rial jedoch nicht neben der Wunde vorhanden, da es Blut un­ mittelbar absorbieren könnte. Dasselbe ist stattdessen eine kleine Strecke entfernt (beispielsweise auf der Seite der Kassette) angeordnet. Somit bewegt sich das Blut von der Wunde stattdessen in die Testkammer. Das absorbierende Ma­ terial in der Nähe liefert dem Benutzer einen zweckmäßigen Platz, um die Wunde nach dem Testen abzuwischen.
Glukometer Glukometer für Testkassetten vom flachen Typ
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht eines Glukometers, in das eine flache Kassette von Fig. 1 eingebaut ist (oder angeordnet ist). Bei diesem Ausführungsbeispiel hat das Glukometer 166 einen Körper 168. Ein Schieber 172 in dem Glukometer kann verwendet werden, um eine einzige Kassette zu schieben oder zu drücken, um sie in einer Position zur Verwendung anzuord­ nen (oder zu laden). Nach der Verwendung kann der Schieber 142 verwendet werden, um die gebrauchte Testkassette zur Entsorgung aus dem Glukometer zu drücken. Alternativ können Testkassetten ebenfalls mit dem Finger individuell geladen oder entfernt werden.
Wie es in Fig. 4 gezeigt ist, in der eine Testkassette 100 von Fig. 1 an Ort und Stelle gezeigt ist, steht der Test­ abschnitt 102 aus dem Körper heraus (wobei das Probentor 128 am meisten von dem Körper 168 entfernt ist). Zusätzlich wird vorzugsweise die Testkassette 100 in den Körper des Gluko­ meters 166 geladen, derart, daß die Testkassette 100 eine freiliegende obere Oberfläche 114 mit einem absorbierenden Bereich 110 zum Wischen von übermäßigem Blut von dem Finger hat, wenn es an dem Ende des Verfahrens zum Entnehmen und Analysieren von Blut notwendig ist. Ferner kann eine Markie­ rung 178 in das Glukometer geformt oder auf das Glukometer gedruckt sein, um die Position des Lanzettenlochs 176 (ent­ sprechend der Position des Fingers zum Stechen) zu zeigen, durch die die Lanzette vorstehen wird, um die Haut eines Pa­ tienten zu stechen.
Um eine Treiber-(oder Betätigungs-)Kraft zu liefern, um die Lanzette zum Stechen zu drücken, kann eine Betätigungs­ vorrichtung 180, z. B. eine, die einen Gleithebel zum Span­ nen eines federbelasteten aktivierten Hammers (die Feder und der Hammer sind nicht gezeigt) enthält, verwendet werden. Nach dem Spannen der Feder als Vorbereitung zum Stechen kann ein Knopf 182 gedrückt werden, um den Feder-aktivierten Ham­ mer zu lösen, um die vorbelastete Lanzette anzutreiben. Als Ergebnis wird die Lanzettenspitze angetrieben, um aus der Testkassette 100 ausgefahren zu werden. Feder-betätigte Ladevorrichtungen sind in der Technik bekannt. Der vorlie­ gende Feder-geladene Betätiger ist denen ähnlich, die in existierenden Lanzettengeräten zu finden sind, dieselbe ist jedoch in dieses Meßgerätgehäuse integriert. Der Lanzetten­ knopf 182 ist vorzugsweise von den Steuerknöpfen 174 weg entfernt und hat eine unterschiediche Farbe und Markierun­ gen, um zu verhindern, daß er unbeabsichtigterweise aktiviert wird. Der Lanzettenknopf 182 kann beispielsweise in einer Ausnehmung oder innerhalb eines Schutzrahmens positio­ niert sein.
Der Körper 168 des Glukometers 166 hat ferner elektronische Schaltkreise, die einen Prozessor (der nicht gezeigt ist) umfassen, um die Resultate einer Analyse zu steuern und zu lesen, wobei die Testkassette verwendet wird (eine detail­ lierte Beschreibung dieses Geräts wird folgen). Analysedaten und weitere Informationen, z. B. Datum und Zeit, können in einer Anzeige 170 (z. H. LED- oder LCD-Anzeige) angezeigt werden. Die Anzeige kann die gemessene Blutglukosekonzentra­ tion (beispielsweise in einen großen Font für Benutzer mit eingeschränkter Sehfähigkeit) und jegliche Informationen über den Status der Messung zeigen. Die Anzeige kann eben­ falls zeigen, welche Kassette gegenwärtig in dem Glukometer ist, wenn die Kassette codiert ist. Bei dem Glukometer 166 ermöglicht ein Tor für elektrische Daten 173 eine elektri­ sche Kommunikation von Daten zwischen dem Körper 168 und einer externen Elektronikanordnung, wie z. B. einem entfern­ ten Computer, einer Anzeigeeinheit, einem Datenspeicher und dergleichen. Dieses Datentor 173 erlaubt eine Datenüber­ tragung aus (oder in oder beides) dem Glukometer 166, z. B. von vergangenen Glukosemeßwerten, die in dem Speicher ge­ speichert sind. Das Tor kann ebenfalls Daten, Programme oder Informationen von einem Computer eines Arzts laden. Weitere elektronische Verbindungen können in dem Glukometer 166 vorhanden sein, um den Prozessor mit elektrischen Kontakten an der Testkassette elektrisch zu verbinden, um eine elek­ trische Kommunikation zu erlauben, die eine Übertragung von Daten und Befehlen zwischen der Testkassette und dem Pro­ zessor umfaßt. Steuerknöpfe 174 auf dem Körper 168 erlauben ein Programmieren und Einstellen des Meßgeräts (ein Einstel­ lens des Tags, der Zeit, der Sprachpräferenz, sowie ein Rol­ len über gespeicherte Werte, Ein/Aus-Einstellungen, Geräte­ diagnostika, usw., sowie das Senden oder Empfangen von In­ formationen bezüglich einer außerhalb des Körpers angeord­ neten Elektronikanordnung).
Um die Anwendung des Ausführungsbeispiels des Glukometers der Fig. 4 beispielsweise darzustellen, wird eine Testkas­ sette 100 in den Glukometer 166 geladen (oder eingesetzt), und der Feder-betätigte Treiber wird gespannt, um das Gluko­ meter fertig zu machen, um einen Finger zu stechen. Wenn der gespannte Treiber freigegeben wird, drückt der Treiber die Lanzette, um den Finger zu stechen.
Ein Bluttröpfchen von der Stechwunde kann einer Probenöff­ nung 128 dargelegt und zu dem Testbereich 124 übertragen werden (in Fig. 4 nicht gezeigt), um analysiert zu werden. Ein Ergebnis dieser Analyse wird elektrisch durch elektri­ sche Kontakte, Drähte und Verbindungen zum Prozessor über­ tragen. Die Steuertasten 174 können sowohl zur Steuerung der Analyse der Blutprobe als auch zum Übertragen von Informa­ tionen und Daten an externe Geräten, beispielsweise Rechner, einen Datenspeicher, einer Anzeige etc. durch das Datentor 173 verwendet werden. Nach der Analyse und einer Datenerfas­ sung kann die gebrauchte Testkassette ausgestoßen werden.
Bei der flachen Testkassette, die in Fig. 2A und 2B gezeigt ist, kann ein Glukometer ähnlich zu dem in Fig. 4 gezeigten verwendet werden. Das Glukometer wird im allgemeinen die gleichen Merkmale wie das von Fig. 4 haben. Wenn eine flache Testkassette der Fig. 2A und 2B in dem Glukometer eingebaut ist, würde das Glukometer mit der Testkassette wie das von Fig. 4 aussehen, mit Ausnahme der Abwesenheit des Testab­ schnitts 102, der in Fig. 4 gezeigt ist. In dem Fall der Testkassette von Fig. 2A befindet sich der Testbereich 124B zum Aufnehmen und Analysieren von Blut an dem Lanzettenaus­ trittstor 133B. Ein Glukometer, das zur Verwendung mit der Testkassette von Fig. 2A und 2B geeignet ist, wird für die Testkassette von Fig. 2C geeignet sein.
Glukometer für stabförmige Testkassetten
Ein Ausführungsbeispiel einer Stechvorrichtung, die zum Stechen mit der stabförmigen Testkassette, die in Fig. 2A gezeigt ist, geeignet ist, ist in Fig. 5A und Fig. 5B ge­ zeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel hat das Stechgerät eine im allgemeinen längliche Form.
Fig. 5A und 5B zeigen Schnittansichten des Stechgerätes ent­ lang der langen Abmessung. Die Schnittansichten sind Schnit­ te mit verschiedenen Winkeln (im rechten Winkel zueinander), so daß dieselben unterschiedliche Aspekte der inneren Teile enthüllen. Fig. 5C ist eine schematische Darstellung des Querschnitts des Stechgeräts, wobei die Linie A-A als die Ebene für die Schnittansicht in Fig. 5A und Linie B-B als die Ebene für die Schnittansicht in Fig. 5B gezeigt sind. Dieses Stechgerät-Ausführungsbeispiel erlaubt eine Einstel­ lung der Tiefe der Lanzette und eine Einstellung der Vorbe­ lastung, die auf die Haut vor dem Stechen angelegt wird. In Fig. 5A und 5B ist zur Klarheit die Testkassette 210 ent­ fernt von der Stechvorrichtung 500 gezeigt.
Das Stechgerät 500 weist einen Kassettenhalter 502 mit einem ausgenommenen Abschnitt 506 auf, der eine stabförmige Test­ kassette 210 aufnimmt, die ähnlich der stabförmigen Testkas­ sette der Fig. 3A und 3B ist. Die Testkassette 210 kann in dem Kassettenhalter 502 in einer reproduzierbaren Art und Weise angebracht werden. Das heißt, daß die Testkassette 210 wiederholt angebracht und vom Kassettenhalter 502 entfernt werden kann und immer noch die gleiche Position relativ zu der Kassette durch Positionieren gegen einen Kassetten­ flansch 215 erreicht, der auf dem Gehäuse 222 der Testkas­ sette 210 geformt ist. Die Bohrung 232 in dem Boden der Testkassette 210 ist dem Inneren des Stechgerätes durch eine Bohrung 510 in dem Kassettenhalter 502 freigelegt.
Falls die Testkassette 210 einen aktiven Testbereich für ei­ ne analytische Messung aufweist, dann sollte die Testkassette 210 ferner vorzugsweise die elektrischen Kontakte 519 besitzen, die mit komplementären Kontakten 532 in dem Kas­ settenhalter 502 kommunizieren. Das Stechgerät 500 kann ent­ weder einen Prozessor, wie z. B. eine CPU (CPU = Central Processing Unit; Zentralverarbeitungseinheit) eines Rechners (nicht gezeigt) enthalten oder mit einer CPU kommunizieren, die Ergebnisse aus den von der Testkassette empfangenen Sig­ nale berechnen kann. Folglich wird das Stechgerät 500 ein Teil eines kompletten Meßgerätes, das Ergebnisse berechnen und anzeigen kann (wie z. B. Blutglukosekonzentration).
Der Kassettenhalter 502 kann in einem Gehäuse 526 frei glei­ ten. Ein Krafteinsteller 528 kann ebenfalls innerhalb des Gehäuses 526 frei gleiten. Der Krafteinsteller 528 weist ein Gewindeende 530 auf, das mit einem passenden Gewinde an dem Kassettenhalter 502 in Eingriff ist. Eine Einstellfeder 532 wird zwischen dem Kassettenhalter 502 und einem Flansch 534 an dem Gehäuse 526 zusammengedrückt. Durch Einstellen der Position des Gewindeendes 530 des Krafteinstellers 528 rela­ tiv zu dem Gewinde an dem Kassettenhalter 502 kann der Grad der Zusammendrückens der Einstellfeder 532 eingestellt wer­ den, um eine äußere Kraft an den Kassettenhalter 502 (und dadurch ferner auf den Krafteinsteller, an dem der Kasset­ tenhalter befestigt ist) anzulegen. Ein Einstellflansch 536 an dem Krafteinsteller 528 beschränkt den Weg des Kraftein­ stellers (und des Kassettenhalters 502) relativ zu dem Ge­ häuse 526. Ferner ragt von dem Einstellflansch 536 an dem Krafteinsteller 528 ein Auslöser 538 heraus, der sich bis auf einen voreingestellten Abstand einer Fangvorrichtung 540 an dem Gehäuse 526 (siehe Fig. 5B) erstreckt. Innerhalb des Gehäuses 526 befindet sich ein Kolben 542, der eine größere Basis 544 und einen langen, schmaleren Schaft 546 aufweist. Die Basis 544 weist eine kleine Ausnehmung 548 und zwei her­ vorstehende Nasen 550 auf. An der Kolbenbasis 544 ist eine Antriebsfeder 522 befestigt, die sich innerhalb des Gehäuses 526 zu der Gehäusebasis 554 erstreckt. Im Gleichgewicht hält die Antriebsfeder 552 den Kolben 542 an der in Fig. 5A (in­ nerhalb des Gehäuses) gezeigten Position, wobei die Spitze 556 des langen Kolbenschafts 546 an einer voreingestellten Position innerhalb der Bohrung 510 des Kassettenhalters 502 gehalten wird. Um das Gehäuse 526 befindet sich eine Tiefen­ einstellvorrichtung 560 und ein Spannrohr 562. Ein Ende des Spannrohrs 562 weist ein Gewinde 564 auf, das mit dem Gewin­ de in der Tiefeneinstellvorrichtung 560 zusammenpaßt. Zwi­ schen dem Gehäuse 526 und dem Spannrohr 562 (genauer zwi­ schen der Gehäusebasis 554 und dem Rohrflansch 566) befindet sich eine Rohrfeder 568, die eine zusammendrückende Kraft zwischen der Gehäusebasis 554 und dem Rohrflansch 566 an dem Spannrohr 562 anlegt. Die Basis (oder das geschlossene Ende) 570 an dem Ende des Spannrohrs, das von der Testkassette 210 entfernt ist, hält das Spannrohr 562 gegen die Gehäusebasis 554 zurück.
Im folgenden sind die allgemeinen Schritte zum Stechen mit dem Stechgerät der Fig. 5A und 5B beschrieben.
  • 1. Laden einer Testkassette 210 in den Kassettenhalter 502.
  • 2. Spannen des Stechgeräts 500 durch Ziehen der Spannröhre 562 zurück, bis die Fangvorrichtung 540 an dem Gehäuse 526 in die Ausnehmung 548 auf dem Kolben 546 verriegelt, wodurch die Antriebsfeder 552 vorgeladen (komprimiert) wird. Wenn die Spannröhre 562 in der proximalen Richtung (von der Testkassette 210 weg) zurückgezogen wird, drückt ein distaler Flansch 572 der Spannröhre auf die vorstehenden Streifen 550 des Kolbens 542, wodurch der Kolben 546 gedrückt wird, um die Antriebsfeder 552 zu­ sammenzudrücken.
  • 3. Lösen der Spannröhre 562, wodurch es erlaubt wird, daß die Kraft von der komprimierten Röhrenfeder 568 die Spannröhre 562 zu ihrer früheren Ruheposition zurück holt.
  • 4. Berühren der beabsichtigten Stelle zum Stechen auf der Haut mittels der Testkassette 210 an ihrem distalen Ende. Fortgesetztes Drücken der Testkassette 210 gegen die Haut durch Drücken der gesamten Stechvorrichtung 500. Als Ergebnis wird der Kassettenhalter 502 teilweise in die Lanzettenvorrichtung 500 gegen die Kraft der Ein­ stellfeder 532 gedrückt. Gleichzeitig geht der Auslöser 538 zu der Fangvorrichtung 540 hin, die den Kolben 542 hält.
  • 5. An einer vorbestimmten Position löst der Auslöser 538 die Fangvorrichtung 540 von dem Kolben 542 und die An­ triebsfeder 552 treibt den Kolben 542 distal, wodurch die Lanzette der Testkassette in die Haut gedrückt wird. Anschließend springt bei dem bevorzugten Modus, bei dem die Antriebsfeder 552 eine ballistische Feder ist, die an der Kolbenbasis 544 befestigt ist, die Antriebsfeder zurück in ihre Ruheposition und zieht den Kolben zurück. Als ein Ergebnis wird die Lanzette durch die Feder 228 in der Testkassette 210 von der Haut zurückgezogen.
Alternativ kann ein herkömmlicher Treiber mit einer Spann- und Löse-Vorrichtung einschließlich eines Lösungsknopfes zum Treiben der Testkassette verwendet werden. Solche Vorrich­ tungen mit Lösungsknöpfen sind in der Technik bekannt.
Die elektrischen Kontakte in der Testkassette 210 sind in elektrischer Kommunikation mit der Elektronik der Stechvor­ richtung 500, welche wiederum in elektrischer Kommunikation mit elektronischen Schaltkreisen, Prozessoren, Anzeigen und dergleichen ist, mit denen eine Analyse, eine Verarbeitung oder eine Anzeige der Ergebnisse der Analyse von Blut in dem Testbereich erreicht werden kann. Wenn es bevorzugt wird, können derartige Elektronikanordnungen, Schaltkreise, Pro­ zessoren und eine derartige Anzeige in der Stechvorrichtung 500 selbst enthalten sein.
Details von Stechvorrichtungen und Glukometern, die geeignet sind, um Testkassetten zum Stechen zu verwenden, sind in der bereits erwähnten ebenfalls anhängigen deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Integriertes System und Ver­ fahren zur Blutprobennahme und Analyse" beschrieben. Es sei darauf hingewiesen, daß die Testkassetten der vorliegenden Erfindung mit hierin nicht offenbarten Glukometern verwendet werden können, solange eine geeignete Treibervorrichtung vorgesehen ist, um die Stechbewegung von Lanzetten in den Testkassetten zu treiben.

Claims (26)

1. Kassette (100) zur Blutprobennahme von der Haut eines Patienten, mit folgenden Merkmalen:
  • a) einem Kassettengehäuse (104), das zwei Oberflächen (114, 116) auf gegenüberliegenden Seiten umfaßt, um ein Stapeln von Kassetten zu erleichtern, der­ art, daß eine Kassette von einem Stapel von Kas­ setten geschoben werden kann, während die anderen Kassetten in dem Stapel gehalten werden;
  • b) einer Lanzette (106) mit einer Spitze (122) zum Stechen der Haut, die in dem Kassettengehäuse (104) gehäust ist; und
  • c) einem Fach (126) zum Aufnehmen von Blut, das dem Kassettengehäuse (104) zugeordnet ist.
2. Kassette nach Anspruch 1, bei der die Lanzette (106) mit dem Kassettengehäuse (104) wirksam verbunden ist, derart, daß die Lanzette (106) gedrückt werden kann, um die Spitze (122) derselben aus dem Kassettengehäuse (104) durch eine Stechöffnung (133) auszufahren, um die Haut zu stechen, um Blut zu erhalten.
3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Fach (126) eine analytische Region (124) zum Analysieren der Ei­ genschaft von Blut aufweist.
4. Kassette nach Anspruch 3, die ferner eine Reagenzie umfaßt, um eine Interaktion mit Blut zu erreichen, um die Eigenschaft von Blut zu analysieren.
5. Kassette nach Anspruch 3 oder 4, bei der die analyti­ sche Region (124) eine Schutzabdeckung aufweist.
6. Kassette nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei der die analytische Region (124) neben der Stechöffnung (133) für eine fluidmäßige Kommunikation zwischen der analy­ tischen Region (124) und der Öffnung (133) angeordnet ist.
7. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner ein Tor (128) aufweist, das dem Kassettengehäuse (104) zugeordnet ist, und das sich innerhalb eines Ab­ stands von 25 mm von der Spitze (122) der Lanzette (106) befindet, wenn die Lanzette (106) ausgefahren ist, um nach dem Stechen Blut von der Haut aufzunehmen, so daß eine relative Bewegung der gestochenen Haut zu der Kassette von weniger als etwa 25 mm benötigt wird, um das Tor (128) der gestochenen Haut auszusetzen, wo­ bei das Tor (128) über einen Kanal, durch den Blut durch Kapillarkräfte gezogen werden kann, in Kommunika­ tion mit dem Fach (126) ist.
8. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner eine Anzeigermarkierung auf dem Kassettengehäuse (104) aufweist, die eine Charakteristik der Kassette (100) identifiziert.
9. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner eine absorbierende Oberfläche (110B) zum Wischen von Blut von der Haut aufweist.
10. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die keine abnehmbare Abdeckungsabschirmung der Lanzette (106) aufweist, wobei das Kassettengehäuse (104) die Lanzette (106) davor abschirmt, daß sie von dem Patien­ ten berührt wird, bevor sie angetrieben wird, auszufah­ ren, wobei die Lanzette (106) nach einem Stechen der Haut in das Kassettengehäuse (104) zurückbringbar ist.
11. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die zumindest einen stabförmigen Abschnitt hat, der dazu geeignet ist, um in einen stabförmigen Lagerungsschlitz eingeführt zu werden und aus demselben herausgestoßen zu werden, um einem Treiber zum Antreiben der Lanzette (106) zugeordnet zu werden.
12. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner folgendes Merkmal aufweist:
eine Häusung (168) mit einem Treiber, um zu bewirken, daß die Lanzettenspitze (106) der Lanzette aus dem Kassettengehäuse (104) ausfährt, wobei die Kassette (100) in der Häusung (168) entfernbar gehalten ist.
13. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der auf das Fach (126) optisch zugegriffen werden kann, damit sein Inhalt oder ein Anteil desselben für einen Benutzer sichtbar ist.
14. Blutprobennahmevorrichtung zur Blutprobennahme von der Haut eines Patienten, die eine Kassette (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweist.
15. Verfahren zur Blutprobennnahme von der Haut eines Pa­ tienten, mit folgenden Schritten:
  • a) Bereitstellen einer Kassette (100), wobei die Kas­ sette (100) eine Lanzette (106) mit einer Spitze (122) hat, die in der Kassette (100) abgeschirmt ist;
  • b) Treiben der Lanzette (106), um die Lanzettenspitze (122) aus der Kassette (100) auszufahren, derart, daß die Lanzette (106) die Haut sticht, um Blut zu erhalten;
  • c) Zurückziehens der Lanzette (106) in die Kassette (100) nach dem Stechen der Haut aufweist; und
  • d) Anordnen des Bluts, das aus der Haut erhalten wird, in einem Fach (126), das der Kassette (100) zugeordnet ist, aus der die Lanzettenspitze (122) ausgefahren ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem das Fach (126) eine analytische Region (124) zur Analyse des Bluts hat.
17. Verfahren nach Anspruch 16, das ferner einen Schritt umfaßt, um Blut, das aus einem Stechen der Haut resul­ tiert, einer Stelle des Fachs (126) auszusetzen, wobei die Stelle eine Chemikalie hat, die mit Blut reagiert.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, das fer­ ner den Schritt des entfernbaren Haltens der Kassette (100) in einem wiederverwendbaren Treiber zum Treiben der Kassette (100) aufweist, um die Haut zu stechen, und das ferner den Schritt des Entfernens der Kassette (100) von dem Treiber aufweist, um die Kassette nach einer Verwendung zu entsorgen.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, bei dem eine Bewegung der gestochenen Haut relativ zu dem Fach (126) von weniger als etwa 25 mm benötigt wird, um ei­ nen Einlaß des Fachs (126) Blut von der gestochenen Haut auszusetzen.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, das fer­ ner den Schritt des Anordnens einer Kassette (100) in dem Treiber vor dem Stechen und den Schritt des Entfer­ nens der Kassette (100) nach dem Stechen aufweist, wo­ bei das Verfahren von dem Anordnen bis zum Entfernen der Kassette (100) durchgeführt wird, ohne daß eine Schutzabschirmung, die die Lanzettenspitze (122) be­ deckt, von der Kassette abgenommen oder an der Kassette angebracht werden muß.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, das fer­ ner einen Schritt umfaßt, um Blut, das von einem Stechen der Haut resultierte, einem Tor (128) in der Kas­ sette (100) auszusetzen, wobei Blut von dem Tor (128) durch Kapillarkräfte über einen Kanal zu dem Fach (126) gelangen kann.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, bei dem das Fach (126) ein Einlaßtor in der Nähe der Öffnung hat, derart, daß eine relative Bewegung der Lanzette (100) zu der gestochenen Haut von weniger als etwa 5 mm benötigt wird, um das Einlaßtor Blut von der gestoche­ nen Haut auszusetzen.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 22, das fer­ ner den Schritt des Wischens von Blut von der Haut auf eine absorbierende Oberfläche (110B) auf der Kassette aufweist.
24. Kassette (100) zur Blutprobennahme von der Haut eines Patienten, mit folgenden Merkmalen:
  • a) einem Kassettengehäuse (104);
  • b) einer absorbierenden Oberfläche (110B) zum Wischen von Blut von der Haut, die dem Kassettengehäuse (104) zugeordnet ist; und
  • c) einem Fach (126) zum Aufnehmen von Blut, das dem Kassettengehäuse (104) zugeordnet ist.
25. Kassette nach Anspruch 24, die ferner eine Öffnung auf­ weist, die sich in fluidmäßiger Kommunikation mit dem Fach (126) zur Blutaufnahme von außen befindet, und ei­ ne Abdeckung aufweist, die die Öffnung bedeckt, um die Öffnung vor einer Verschmutzung abzuschirmen.
26. Kassette nach Anspruch 24 oder 25, die ferner eine Stelle aufweist, die Chemikalien für eine nicht-ver­ brennende exothermische Reaktion enthält.
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