DE2260621B2 - Durch eine zentrale Aufnahmestation gesteuertes Subskrlptions-Fernsehsystem - Google Patents
Durch eine zentrale Aufnahmestation gesteuertes Subskrlptions-FernsehsystemInfo
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- H04N7/173—Analogue secrecy systems; Analogue subscription systems with two-way working, e.g. subscriber sending a programme selection signal
- H04N7/17345—Control of the passage of the selected programme
- H04N7/17363—Control of the passage of the selected programme at or near the user terminal
Description
Die Erfindung betrifft ein durch eine zentrale Aufnahmestation gesteuertes Subskripi^ns Fernsehsystem
für die Zuführung von Fernsehprogrammen zu einer Vielzahl von Teilnehmerstationen.
Die Erfindung bezieht sich auf sogenannte CATV-Systeme. Ursprünglich bedeutet CATV »community
antenna television«, d. h. Gemeinschaftsantennen-Fernsehen. Dieser Ausdruck repräsentiert heute jedoch ein
viel breiteres Feld von Nachrichtenverbindungen. Innerhalb des Motzten Jahrzehnts wurden zusätzliche
Dienste vorgeschlagen und in einigen Fällen auch tatsächlich durch die Betreiber von CATV-Systemen geleistet.
Im Bereich der Einweg-Nachrichtenverbindungen (d. h. von einer zentralen Station zu den Teilnehmern)
wurden als Teil der CATV-Dienste Amplitudenmodulation- und Frequenzmodulations-Radioprogramme,
Wettervorhersagen und örtlich hergestellte Fernsehprogramme angeboten. Bei Vorliegen von
Zweiweg-Kabelverteilernetzen kann eine große Anzahl von zusätzlichen Bedürfnissen an Nachrichtenverbindungen
erfüllt werden. Die Verfügbarkeit von Nachrichtenkanälen, die von den Ί eilnehmern zur zentralen
Station führen, gestattet es, die Teilnehmer eines CATV-Systems hinsichtlich ihrer Fernsehgewohnheiten
oder für die Gebührenerhebung zu beobachten oder zu befragen, und erlaubt es den Teilnehmern, zusätzliche
Dienste in Anspruch zu nehmen, die ohne bezug auf das Fernsehen sind. Daher sollte, obwohl hier
der Ausdruck »CATV« verwendet wird, beachtet werden, daß dieser Ausdruck Zweiweg-Nachrichtenverbindungen
in einem sehr viel weiteren Bereich einschließt, aber die Fernsehprogrammgestaltung als eine wichtige
Funktion beibehält.
In der Vergangenheit wurden viele Systeme zur selektiven
Übertragung verschiedener Fernsehprogramme zu Teilnehmern vorgeschlagen. Bei einem Systemtyp
verwendet eine Sendestation eine Codiereinheit zur Verzerrung von Bild und Ton der Fernsehprogramme,
so daß ein konvertioneller Fernsehempfänger kein verständliches Signal empfangen kann. Das empfangene
Signal ist so verzerrt, daß es nicht normal gesehen werden kann. Ist jedoch der Fernsehempfänger mit einem
Decodierer zur Entzerrung des codierten Signals ausgerüstet, so kann ein normales Bild und ein normaler
Ton empfangen werden. Die Benutzung des Decodierers zum Entzerren des codierten Signals wird
üblicherweise aufgezeichnet, um den Teilnehmer zu späterer Zeit mit Gebühren zu belasten.
Bei einem zweiten Systemtyp beliefert eine Sendestation jeden ihrer Teilnehmer mit einer Liste von Filmen,
die sie besitzt, wobei jeder Film ein spezielles
Auswahlsignal hat. Bei der Wahl eines Filmes von der pste betätigt der Teilnehmer eine Steuereinrichtung,
Sie sein Fernsehgerät einschaltet und einen freien Kanal
auf einem aus einer Mehrzahl von Kabeln, die mit (»iner zwischen dem Ort des Teilnehmers und der Sen-(jestation
eingeschaltetem Verteilerkasten verbunden $ind, sucht. Wenn ein freier Kanal gefunden wird, informiert
ein Signal den Teilnehmer, daß er mit der Sendestation durch einen freien Kanal, der festgelegt worden
ist, verbunden ist. Zu dieser Zeit betätigt der Teilnehmer einen Wahlschalter, der durch den freien Kanal des
K^belkomplexes zur Sendestation ein Signal sendet,
das dem durch den Teilnehmer ausgewählten Film entspricht.
Die Station wählt dann automatisch den gewünschten Film aus, startet diesen Film und veranlaßt
feinen Hochfrequenzsender, das Fernsehprogramm über den freien Kanal zum Fernsehgerät des Teilnehmers
zu senden. Am Ende des Programms wird die Übertragung automatisch gestoppt und der Fernsehempfänger
ausgeschaltet.
Bei einem dritten Systemtyp gestattet ein privates koaxiales Verteilernetzwerk, daß von einer zentralen
Station aus gleichzeitig eine Anzahl unverzerrter Subskriptions-Fernsehprogramme
an alle angeschlossenen Teilnehmer gesendet wird. Jeder Teilnehmer hat einen
Schalter mit fünf Positionen auf einem speziellen Konverter, der mit dem koaxialen Netzwerk und der Fernsehantenne
des Teilnehmers verbunden ist. In einer ersten Stellung des Konverterschalters wird freies Fernsehen
über die Fernsehantenne des Teilnehmers in üLüeher Weise empfangen. In einer zweiten Stellung des
Konverterschalters kann Sprache und Musik durch den Lautsprecher des Teilnehmer-Fernsehgerätes über das
Kabelverteilernetzwerk empfangen werden. In jeder der drei übrigen Stellungen des Konverterschalters
kann ein anderer gebührenpflichtiger Fernsehkanal empfangen werden. Es ist wichtig, festzustellen, daß die
einzigen Fernsehprogramme, die in diesem System verwendet werden, gebührenpflichtige Fernsehprogramme
sind, da das koaxiale Netzwerk tatsächlich nicht angeschlossen ist, wenn der Teilnehmer wünscht, freie
Fernsehprogramme von seiner Antenne zu empfangen. Ein Antwortcode, der die Stellung des Konverterschalters
anzeigt, wird zur Sendestatio.i zurückgesendet, so daß der Teilnehmer für das Betrachten eines gebühren-Pflichtigen
Fernsehprogramms belastet werden kann.
In einem vierten Systemtyp wird jeder der angeschlossenen Teilnehmer von der zentralen Station während
eines vorgewählten Zeitschlitzes periodisch abgefragt. Wenn ein Teilnehmer einen Schalter an seinem
Fernsehempfänger auf ein Programm, das er ansehen möchte, einstellt, wird als Antwort auf die Abfrage ein
Ja-Signal zurückgesendet, um anzuzeigen, daß ein bestimmter gebührenpflichtiger Fernsehkanal gerade benutzt
wird. Ein »Nein« als Antwort zeigt natürlich an, daß der spezielle gebührenpflichtige Fernsehkanal gerade
nicht benutzt wird. Die Ja-Signale werden im Endergebnis benutzt, um den Teilnehmer mit Gebühren zu
belasten.
Bei all diesen oben geschilderten System-Typen muß durch den Teilnehmer irgendeine Handlung vorgenommen
werden, damit er ein gebührenpflichtiges Fernsehprogramm von der Srnde- oder Zentralstation empfangen
kann. Wenn der Teilnehmer diese Handlung unternommen hat, entweder durch Einschalten eines Decodierers,
Einstellen eines Schalters oder Betätigen einer Steuereinrichtung, wird er anschließend für das Betrachten
des ausgewählten Fernsehprogramms mit Gebühren belastet, da es ein gebührenpflichtiges Fernsehprogramm
ist. Infolgedessen fehlt bei den bekannten Systemen eine Zeitperiode, während der ein gebührenpflichtiges
Fernsehprogramm ohne Zahlung vorbesichtigt werden kann und nach deren Ablauf das Fernsehprogramm
automatisch abgeschaltet wird, wenn nicht der Teilnehmer die erforderliche Handlung vorgenommen
hat, um den Rest des Programms gegen Gebühr zu sehen. Weiter sieht keines der bekannten Systeme
ein beschränkt zugängliches gebührenpflichtiges Fernsehprogramm vor, bei dem der Teilnehmer sowohl
einem ausgewählten Kreis von Teilnehmern angehören, als auch willens sein muß, zu zahlen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System zu schaffen, in dem mindestens ein Subskriptionsprogramm durch den Teilnehmer während mindestens
einer vorgegebenen Vorbesichtigungsperiode ohne Gebührenzahlung vorbesichtigt werden kann.
Die Erfindung besteht darin, daß jede Teilnehmersiation
ein Endgerät aufweist, das ^inen Umsetzer, dem
die Subskriptions-Fernsehprograinne zugeführt werden, eine erste Schaltungsanordnung, die auf Steuerdaten
von der Aufnahmestation anspricht und in einer ersten Betriebsart Erlaubnis-Befehle für mindestens ein
Subükripiionsprogramm auf einem zugeordneten vorbestimmten
Subskriptionskanal erzeugt, eine zweite Schaltungsanordnung für die Entwicklung von Kanalwahldaten
in Abhängigkeit von der Wahl eines Subskriptionskanals, und eine dritte Schaltungsanordnung,
die mit der ersten und der zweiten Schaltungsanordnung und mit dem Umsetzer gekoppelt ist und einen
ersten Erlaubnis-Befehl erzeugt, wenn der vorbestimmte Subskriptionskanal während der ersten Betriebsart
der ausgewählte Kanal ist, umfaßt und daß der Umsetzer auf den ersten Erlaubnis-Befehl in der Weise anspricht,
daß das ausgewählte Subskriptions-Fernsehprogramm durchgelassen wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems sind mehrere Betriebsarten
möglich. Bei einer ersten Betriebsart veranlaßt eine Steuerlogik über ein Video-Register und weitere Schaltungsanordnungen,
die eine Ausgangsanordnung umfassen, daß einem Teilnehmer gestattet wird, mindestens
ε>η Subskriptions-Fernsehprogramm während einer vorgegebenen Vorbesichtigungsdauer ohne Gebührenzahlung
vorzubesichtigen, wenn der Teilnehmer dieses Programms während der Vorbesichtigungsdauer
auswählt. Bei einer zweiten Betriebsart wird dem Teilnehmer nur dann gestattet, ein ausgewähltes beschränkt
zugängliches Subskriptionsprogramm uj empfangen, wenn er eine spezielle Schaltungsanordnung
wirksam macht und die Steuerlogik durch ein Signal wirksam gemacht wird, das die Berechtigung des Teilnehmers
anzeigt, dieses beschränkt zugängliche Programm zu sehen. In einer dritten Betriebsari kann der
Teilnehmer „in unbeschränkt zugängliches SubskriptionspiOgramm
durch Wirksammachen der speziellen Schaltungsanordnung auswählen, die es wiederum über
eine weitere Schaltungsanordnung und eine Ausgangsanordnung ermöglicht, daß das unbeschränkt zugängliche
Subskriptionsprogramm empfangen werden kann. In einer vierten Betriebsart kann der Teilnehmer ein
freies Programm auswählen, indem er eine Schaltungsanordnung wirksam macht, die über die Ausgangsanordnung
den Empfang des freien Programmes ermöglicht.
Ein Vorteil einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems besteht demnach darin, daß Subskriptions-
programme möglich sind, die nur durch Mitglieder einer vorbestimmten Gruppe empfangen werden kön
IO
15
Insgesamt hat daher ein Teilnehmer die Möglichkeit, allgemein zugängliche Subskriptionsprogramme, bei
Zulassung beschränkt zugängliche Subskriptionsprogramme, gebührenfreie Vorbesichtigungen von Subsk/iptionsprogrammen und gebührenfreie Programme
zu empfangea Dabei kann ein berechtigter Teilnehmer ein vorher angefordertes Subskriptionsprogramm abschalten und anschließend zu ihm zurückkehren, ohne
eine erneute Gebühr zahlen zu müssen.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen,
in der die Erfindung an Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben
und erläutert wird. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können bei anderen Ausführungsformen einzeln für sich oder zu
mehreren in beliebiger Kombination Anwendung finden. Es zeigt
F i g. 1 ein schematisches Blockdiagramm eines Zweiweg-CATV-Systems nach der Erfindung,
F i g. 2 ein schematisches Blockdiagramm des Steuerkreises für gebührenpflichtige und beschränkt zugängli- 25
ehe Fernsehprogramme des Systems nach F i g. 1,
F i g. 3 in tabellarischer Form einen 5-Bit-Kanalcode,
der in dem System nach F i g. 1 bei der Steuerung der Fernsehkanäle verwendet wird.
F i g. 4 und 5 Wellenformen, die für die Erklärung der
Funktionsweise der Steuerlogik 47 nach F i g. 2 nützlich
sind, und
F i g. 6 ein schematisches Blockschaltbild der Steuerlogik 47 nach F i g. 2.
F1 g. 1 zeigt ein Zweiweg-CATV-System (Kabelfernsehen) nach der Erfindung. Fernseh- und Rundfunksignale, die durch die Luft gesendet werden, werden
durch eine Mehrzahl von Empfangshochantennen Ha bis Hn zur anschließenden Weiterverarbeitung durch
eine Mehrzahl von Video-Verarbeitern 12a bis 12n, die
in einer Aufnahmestation 13 untergebracht sind, empfangen. Signale von einem örtlichen Sendestudio 14.
das in einiger Entfernung von der Aufnahmestation 13 angeordnet sein kann, werden zur anschließenden Verarbeitung einem Video-Verarbeiter 15 in der Aufnahmestation 13 zugeführt. Ein örtliches Verarbeitungszentrum 16 in Jer Aufnahmestation 13 umfaßt einen
Rechner 17. Das Verarbeitungszentrum 16 ermöglicht Zweiweg-Nachrichtenverbindungen zwischen den Teilnehmern und der Aufnahmestation 13. Die Ausgangssignale des Verarbeitungszentrums 16 und der Video-Verarbeiter 12a bis 12n und 15 werden im Frequenzmultiplex auf eine Hauptverbindungsteitung 18 über ihnen zugeordnete Richtungskoppler 19 gegeben. Bei der
zum Teilnehmer gerichteten Übertragung können die Fernseh- und Radiosignale beispielsweise einen großen
Teil des Frequenzbereichs von 54 MHz bis 270 MHz einnehmen. Ein Träger von beispielsweise 110 MHz
kann die zu den Teilnehmern gerichteten Digitaldaten unterbringen. Die kombinierten Signale werden von
der Aufnahmestation 13 zu einer Anzahl von Teilnehmer-Endgeräten 25 gesendet Bei einer zur Aufnahmestation 13 gerichteten Übertragung können Antworten
in Form digitaler Daten beispielsweise im Frequenzbereich von 21 bis 25 MHz mit einer Mittenfrequenz von
23 MHz und Fernsehübertragungen in einem Frequenzbereich von beispielsweise 5 bis 21 MHz von dem
örtlichen Verarbeitungszentrum 16 bzw. dem Video-
Es ist klar, daß die obenerwähnten Frequenzbereiche
lediglich dem Zweck der Erläuterung dienen und nicht den Bereich der vorliegenden Erfindung einschränken.
Die oben beispielhaft angegebenen Frequenzen entsprechen ungefähr den Bandbreiten von gegenwartig
verfügbaren kommerziellen CATV-Einrichtungen.
Die zu den Teilnehmern gerichtete Übertragung des Fernsehbandes und der Digitalsignale läuft durch die
Hauptverbindungsleitung 18. gelangt in ein Verteilernetzwerk 20 und wird endlich durch ein Kabel 21 in
eine Filter- und Kombinations-Schaltung 23. die in einem Teilnehmer-Endgerät 25 angeordnet ist. geleitet.
Die Filter- und Kombinations-Schaltung 23 trennt die
digitalen Daten vom Fernsehband und leitet die Fernseh- und Radiosignale zu einem Umsetzer 27 und die
digitalen Daten zu einem Befehlsempfänger und Decoder 29. Der Befehlsempfänger und Decoder 29 kann in
nicht näher dargestellter Weise einen Demodulator-Schaltkreis, der die übertragene Trägerfrequenz ent
fernt, einen Manchester-Decoder, der Eingangsuhrimpuise von einem digitalen Code abtrennt, und einen Decoder, der sowohl Kanaldaten als auch jeden einzelnen
Befehl aus einer Gruppe von Befehlen, wie Vorbesichtigungserlaubnis. Fernseherlaubnis und Fernsehverbot,
abtrennt umfassen. Die Befehle. Kanaldaten und Emgangsuhrimp-jlse werden einem Steuerkreis 31 für gebührenpflichtige und beschränkt zugängliche Fernsehprogramme zugeführt, der den ElN-Zustand und AUb-Zustand des Umsetzers 27 steuert. Im EIN-Zustand ist
e-, dem Umsetzer 27 gestattet, einen ausgewählten
Fernsehkanal innerhalb des Video-Bandes zu den Anteunenanschlüssen eines Fernsehgeräts eines Teilnehmers für die Betrachtung durchzulassen. Im AUS-pustend ist der Umsetzer 27 gesperrt und verhindert dadurch, daß irgendein Fernsehsignal zum Fernsehgerät
des Teilnehmers gelangt. Es wurde zwar ge/eigt und
beschrieben, daß der Ausgang des Umsetzers 27 zum
Fernsehgerät des Teilnehmers geführt ist. es versteht sich jedoch, daß der Umsetzer 27 auch ein Bestandteil
des Teilnehmer-Fernsehgeräts sein kann anstatt ein Zusatzgerät.
Die Tätigkeit des Steuerkreises 31 für gebührenpflichtige und beschränkt zugängliche Fernsehprogramme wird von einer Schalttafel 33 aus 8esteuer'
und weist vier Betriebsarten auf. Auf der Schalttafel 3J bestimmt ein Kanalwahlschaiter 35. welcher Fer"setn.
kanal durch den Teilnehmer gewünscht wird, wahrend
ein Feinabstimmungsregler 37 eine genaue Justierung bei der Kanalabsthnmung gestattet Der Kanalwanischalter 35 erzeugt beispielsweise einen 5-Bit-Kanalcodcder sowohl dem Steuerkreis 31 als auch einem Digital-Analog-Umsetzer 39 zugeführt wird, um den ausgewählten Fernsehkanal zu bezeichnen. Dem Digitai-Analog-Umsetzer 39 wird auch ein digitales Signal von
dem Feinabstimmungsregler 37 zugeführt Der Digital-Analog-Umsetzer 39 kombiniert die digitalen Informationen vom Kanalcode und von dem Feinabstimmungsregler 37 und erzeugt ein analoges Umsetzer-Abstimmsignal das benutzt wird, um einen Varaktor (nicht dar
gestellt) im Umsetzer 27 abzustimmen, damit Signale
von dem durch Feinabstimmung ausgewählten Kanal mit einer vorbestimmten Ausgangsfrequenz vom Umsetzer 27 dem Fernsehgerät des Teilnehmers zugeführt
6S werden.
Bei einer ersten Betriebsart sendet der Rechner im Verarbeitungszentrurn 16 ein Vorbesichtigungs-Erlaubnissignal zum Steuerkreis 31. um zu gestatten, daß
ein Subskriptions-Ferinsehprogramm auf einem vorbestimmten
Kanal vorbesichtigt wird. Jeder Teilnehmer kann das Subskriptions-Fernsehprogramm, das gerade
lur Vorbesichtigung gesendet wird, sehen, wenn er den Kanalwahlschalter 35 auf diesen Kanal innerhalb der
Vorbesichtigungsperiode einstellt. Wenn der Teilnehmer den Kanal, auf dem gerade ein Subskriptions-Fernsehprogrj^nm
zur Vorbesichtigung gesendet wird, auswählt, wird ihm gestattet, dieses Fernsehprogramm
während einer vorbestimmten Zeit ohne Gebühr zu sehen. Wenn der Teilnehmer wünscht, die vollständige
Sendung des zur Vorbesichtigung gesendeten Programms zu sehen, so muß er einen Schlüssel in ein
Schloß 41 stecken, dns dann einen Knopf 43 zur Programmanforderung
freigibt. Wenn der Teilnehmer den Knopf 43 vor oder auch noch nach dem Ende der Vorbesichtigungsperiode
drückt, wird ihm gestattet den Rest dieses gebührenpflichtigen Programms zu sehen,
und er wird entsprechend belastet. Durch das Drücken des Knopfes 43 wird ein Signal zur Anforderung eines
gebührenpflichtigen Fernsehprogramms durch den Steuerkreis 31 erzeugt und einem Befehlsbildner und
-sender 45 zugeführt, dem auch der Kanalcode vom Kanalwahlschalter 3!5 zugeführt wird. Der Befehlsbildner
und -sender 45 kombiniert das Signal zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernsehprogramms und
den Kanalcode mit einem intern erzeugten Stations-Adress-Code. Diese Signalkombination wird dann einer
vorgewählten Trägerfrequenz aufmoduliert. Dieser Träger wird durch due Filter- und Kombinations-Schaltung
23. das Kabel 211, das Verteilernetzwerk 20 und die
Hauptverbindungsleitung 18 zum Verarbeitungszentrum 16 geleitet, wo er durch den Rechner 17 verarbeitet
wird. Der Rechner zeichnet die Stationsadresse des Teilnehmers und den ausgewählten Kanal für Gebührenzwecke
auf und veranlaßt dann eine digitale Übertragung in Richtung auf den Teilnehmer mit einer Mittenfrequenz
von 110 MHz, welche Übertragung letzten
Endes durch den Befehlsempfänger und Decoder 29 als Fernseherlaubnis-Befehl decodiert wird. Dieser Fernseherlaubnis-Befehl
bestätigt, daß der Teilnehmer mit Gebühren belastet worden ist und gestattet dem
Steuerkreis 31. den Umsetzer 27 nach der Beendigung der Vorbesichtigungsperiode eingeschaltet zu lassen,
wenn das gebührenpflichtige Fernsehprogramm vor dem Ende der Vorbesichtigungsperiode angefordert
wurde, oder schaltet den Umsetzer 27 ein. wenn die Anforderung des gebührenpflichtigen Fernsehprogramms
nach Beendigung der Vorbesichtigungsperiode stattfand.
In einer zweiten Betriebsart kann der Teilnehmer eine Anforderung nach einem Subskriptionsprogramm
veranlassen, das einer Kategorie beschränkt zugänglicher Programme angehört. Dies wird dadurch erreicht,
daß der Teilnehmer an der Schalttafel 33 seinen Schlüssel in das Schloß 41 einführt und den Knopf 43 zur
Anforderung eines Subskriptions-Programms drückt, der den Steuerkreis 31 veranlaßt, das Signal zur Anforderung
eines gebührenpflichtigen Fernsehprogramms zu erzeugea Jedoch wird dem Teilnehmer nicht unmittelbar
gestattet, das beschränkt zugängliche Programm zu empfangen. Das Signal zur Anforderung des gebührenpflichtigen
Fernsehprogramms wird zum Verarbeitungszentrum 16 gesendet werden, und der Rechner 17
wird sein Gedächtnis absuchen, um zu sehen, ob der Teilnehmer eine der in seiner Liste aufgezeichneten
Personen ist, die berechtigt sind, das angeforderte Programm zu empfangen. Solche Listen können beispielsweise
zusammengestellt sein aus Gruppen von Ärzten, Gruppen von Juristen oder anderen Gruppen von Teilnehmern,
die ein gemeinsames Interesse verbindet. Beschränkt zugängliche Programme können daher Programme
enthalten, die lediglich für diese ausgewählten Gruppen von Personen von Interesse sind. Beispielsweise
mag eine medizinische Operation lediglich für Ärzte nützlich sein; Lektionen über Rechtsverfahren.
Entwicklungen oder Trainingskurse würden nur von Interesse für die juristischen Berufe sein; oder polizeilische
Taktiken, z. B. Techniken zur Verbrechensaufklärung oder zur Kontrolle von Tumulten oder Banden,
würden nur für Polizeibeamte von Interesse sein. Im Fall, daß der Rechner 17 die Endgerätsadresse des Teilnehmers
auf seiner Liste von berechtigten Teilnehmern für diese Art von Programmen findet, wird er zum Teilnehmer-Endgerät
25 einen Fernseherlaubnis-Befehl senden, der dem Steuerkreis 31 gestatten wird, die Kanaldaten
zu verarbeiten, so daß der Umsetzer 27 eingeschaltet wird, um dem Teilnehmer zu gestatten, das beschränkt
zugängliche Programm zu empfangen. Wenn die Endgerätsadresse des Teilnehmers nicht auf der Liste
der berechtigten Personen des Rechners ist. wird natürlich kein Fernseherlaubnis-Befehl zum Teilnehmer-Endgerät
25 gesendet. Bei dieser Betriebsart können daher nur bereits zuvor zugelassene Personen ein
Programm einer beschränkt zugänglichen Kategorie empfangen.
Bei einer dritten Betriebsart kann ein Teilnehmer einen unmittelbaren Zugang zu einem Subskriptions-Programm
einer allgemein zugänglichen Kategorie durch Einstecken seines Schlüssels in das Schloß 41 und
durch Drücken des Knopfes 43 zur Anforderung eines Subskriptions-Fernsehprogramms erhalten.
Diese Handlung wird den Steuerkreis 31 in die Lage setzen, unmittelbar den Umsetzer 27 anzuschalten und
dadurch zu gestatten, daß das ausgewählte, allgemein zugängliche Subskriptions-Programm ohne Verzögerung
empfangen wird. Wie bei der zweiten Betriebsart erlaubt das Drücken des Knopfes 43 zur Anforderung
eines Siibskriptions-Fernsehprogramms dem Steuerkreis
31. ein Signal zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernsehsignals zu erzeugen, das in Richtung
auf die Aufnahmestation zum Verarbeitungszentrum 16 gesendet wird. Da ein allgemein zugängliches Programm
durch den Teilnehmer gewählt wurde, wird das Verarbeitungszentrum 16 automatisch während seiner
folgenden Operation ein Fernseherlaubnissignal senden, um die Gebührenbelastung zu bestätigen und den
Umsetzer 27 eingeschaltet zu halten. Es sollte beachtet werden, daß der Teilnehmer auch dann das allgemein
zugängliche Subskriptions-Programm empfangen wird, wenn ein Fernseh-Erlaubnissignal nicht vom Verarbeitungszentrum
16 gesendet wird. In diesem Falle würde der Teilnehmer wahrscheinlich für dieses Programm
nicht mit Gebühren belastet werden.
Der Rechner 17 veranlaßt das Verarbeitnngszentrum 16, ein Fernsehverbotssignal zum Steuerkreis 31 zu
senden, um den Umsetzer 27 in folgenden Fällen abzuschalten:
Am Ende eines beschränkt zugänglichen Programms in der zweiten Betriebsart; am Ende eines allgemein
zugänglichen Programms in der dritten Betriebsart; oder am Ende der Vorbesichtigungsperiode in der ersten
Betriebsart, wenn der Teilnehmer das Schloß 41 und den Knopf 43 zur Anforderung innerhalb der Vorbesichtigungsperiode
nicht betätigt hat.
Es sollte an dieser Stelle festgehalten werden, daß
Es sollte an dieser Stelle festgehalten werden, daß
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sowohl beschränkt als auch allgemein zugängliche Programme während der ersten Betriebsart vorbesichtigt
werden können.
In einer vierten Betriebsart, wenn der Kanalwahlschalter 35 auf den Empfang eines Fernsehkanals eines
nicht zu subskribierenden oder freien Fernsehprogrammes eingestellt ist. wird der Kanalcode den Steuerkreis
31 veranlassen, ein Einschaltsignal zum Einschalten des
Umsetzers 27 zu erzeugen, so daß das ausgewählte freie Fernsehprogramm am Fernsehgerät des Teilnehmers
empfangen werden kann.
An Hand der F i g. 2 wird nun der Steuerkreis 31 des Systems nach F i g. 1 für gebührenpflichtige und beschränkt
zugängliche Fernsehprogramme ausführlicher diskutiert. Wie aus F i g. 2 ersichtlich, werden die Kanaldaten,
Eingangsuhrimpulse und einer der Vorbesichtigungserlaubnis-, Fernseherlaubnis- und Fernsehverbot-Befehle
einer Steuerlogik 47 zugeführt, um die Tätigkeit des Steuerkreises 31 auszulösen. Die Steuerlogik
47 führt Uhrimpulse gemeinsam mit einer Serienüber-Iragung von beispielsweise 8 Bits berichtigter Daten
einem Videoregister 49 zu. Das Videoregister 49 kann ein Schieberegister sein, das 8 Flipflops (nicht dargestellt)
aufweist, jedes der 8 Flipflops speichert eines der 8 Bits der berichtigten Daten, um acht Ausgangssignale
51 bis 58 zu erzeugen. Dieses Videoregister 49 spei chert Information darüber, welche Subskriptions-Fernsehkanäle
zur Betrachtung freigegeben sind, entweder über einen Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl in der ersten
Betriebsart oder über einen Fernseherlaubnis-Befehl in der zweiten oder dritten Belriebsart.
Wenn der Teilnehmer den Kanalwahlschalter 35 auf einen Kanal einstellt, wird ein 5-Bit-Kanalcode A. B, C.
D. E erzeugt. Wenn der Teilnehmer einen Subskriptions-Fernsehkanal
ausgewählt hat, der entweder ein beschränkt oder allgemein zugänglicher Kanal sein
kann, sind sowohl A als auch B im »O«-Zustand. Die
Teile C, D und E des Kanalcodes werden einem Kanal decoder 59 zugeführt, der beispielsweise ähnlich den
Decodern/Demultiplexern sein kann, die in der Druckschrift
der Texas Instruments Inc.: »The Integrated Circuits Catalog for Design Engineers«. 1. Auflage. S. 9 bis
160 bis ^ bis 166. diskutiert sind. Der Kanaldecoder 59
setzt die drei binären Bits C. D und E in Signale auf
acht Ausgangsleitungen 61 bis 68 um. Wenn A und B beide im O-Zustand sind, so repräsentieren die Ausgangsleitungen
61 bis 68 des Kanaldecoders 59 den beschränkt zugänglichen oder gebührenpflichtigen Teil
nehmerkanal. den der Teilnehmer mit dem Kanalwahl schalter 35 ausgewählt hat.
Ein Beispiel eines Kanalcodes A, B, C, D, E. der benutzt werden kann, um die Auswahl von beschränkt
zugänglichen und gebührenpflichtigen Teilnehmerkanälen zu steuern, wird in F i g. 3 illustriert. Wenn A und
B beide im O-Zustand sind, repräsentieren die Signale
auf den Ausgangsleitungen 61 bis 68 des Kanaldeco ders 59 den beschränkt zugänglichen oder gebührenpflichtigen
Teilnehmerkanal, den der Teilnehmer gewählt hat. Zu dieser Zeit bedeutet ein Zustand 1 an
irgendeiner der Ausgangsleitungen 61 bis 68. daß ein Subskriptionskanal und nicht ein freier Kanal durch
den Teilnehmer ausgewählt worden ist. Ein Zustand 1 auf einer der Ausgangsleitungen 61 und 62 zeigt o>e
Auswahl eines beschränkt zugänglichen Kanals an. Ein Zustand 1 auf einer der Ausgangsleitungen 63 bis 68
zeigt die Auswahl eines gebührenpflichtigen, aber allgemein zugänglichen Kanals an.
Die Ausgangssignale 51 bis 58 des Video-Registers 49 werden mit den entsprechenden Signalen auf der
Ausganpsleitungen 61 bis 68 oder im folgenden kum
Ausgangssignalen 61 bis 68 des Kanaldecoders 59 ir entsprechenden UND-Gliedern 71 bis 78 verglichen
die in einem Kanalkomparator 79 enthalten sind. Der Ausgang jedes der UND-Glieder 71 bis 78 im Kanal
komparator 79 ist zu einem anderen Eingang eines ODER-Glieds 81 geführt. Wenn der durch den Teilnehmer
ausgewählte Kanal einer der im Videoregister 49
ίο gespeicherten zulässigen Kanäle ist, erzeugt das dem
ausgewählten und zulässigen Kanal zugeordnete UND-Glied im Kanalkomparator 79 ein binäres Ausgangssignal
I, das durch das ODER-Glied 81 und dann durch ein anderes ODER-Glied 83 zu einem Eingang eines
UND-Glieds 85 geführt wird. Ein zweites Eingangssignal des UND-Glieds 85 ist ein Fernsehzustandssignal
»EIN« vom Fernsehgerät des Teilnehmers, das im Zustand I ist, wenn das Fernsehgerät eingeschaltet ist,
und das im Zustand 0 ist. wenn das Fernsehgerät ausge-
schaltet ist. Das Ausgangssignal des UND-Glieds 85 ist das ElN/AUS-Signal, das d«n EIN/AUS-Zustand des
Umsetzers 27 (Fig. 1) steuert. Ein Ausgangssignal 1 vom UND-Glied 85 schaltet den Umsetzer 27 ein. während
ein Ausgangssigna! 0 vom UND-Glied 85 den
Umsetzer 27 ausschaltet. Es ist daher klar, daß der Um
setzer 27 ausgeschaltet werden wird, wenn das Fernsehgerät des Teilnehmers ausgeschaltet wird.
Wenn beispielsweise der Teilnehmer denjenigen Kanal ausgewählt hat, der das Ausgangssignal 63 in den
Zustand 1 gehen läßt, wird das UND-Glied 73 ein Ausgangssignal
1 liefern, wenn das Ausgangssignal 53 vom Videoregister 49 in einem aktivierten Zustand I ist. Das
Ausgangssignal 1 des UND-Glieds 73 wird dann nacheinander durch die ODER-Glieder 81 und 83 und durch
das UND-Glied 85 geleitet, um den Umsetzer 27 einzuschalten.
In der vierten Betriebsart, wenn der durch den Teil
nehmer gewählte Kanal ein solcher ist. daß entweder der Teil A oder der Teil 5 des Kanalcodes im Zustand I
ist. wird das ODER-Glied 87 veranlaßt werden, ein Signal
1 zu liefern, das der Reihe nach durch das ODER-Glied 83 und das UND-Glied 85 geleitet wird, um den
Umsetzer 27 zu aktivieren, so daö der gewählte freie Kanal durch den Teilnehmer empfangen werden kann.
Sowohl in der zweittn als auch in der dritten Betriebsart
sind die Teile Λ und ßdes Kanalcodes im Zustand 0
und verhindern dadurch, daß das ODER-Glied 87 den Umsetzer 27 einschaltet.
In der zweiten Betriebsart, wenn der durch den Teil
nehmer gewählte Kanal beschränkt zugänglich ist, wird
eines der Ausgangssignale 61 und 62 des Kanaldecoders 59 den Zustand 1 annehmen. Wenn dieser beschränkt
zugängliche Kanal nicht früher über das Videoregister
49 aktiviert worden ist, wird der Kanal-
komparator 79 das ODER-Glied 81 nicht zur Erzeugung eines Teilnahmeerlaubnissignals ansteuern. Als
Ergebnis wird der oberste Eingang des ODER-Glieds 83 im Zustand 0 sein. Zusätzlich wird, wie oben erläutert.
die Auswahl eines Subskriptionskanals bewirken.
daß die Signale A und B im Zustand 0 sind. Als Ergebnis
wird das ODF.R-GIied 87 ein Ausgangssignal 0 liefern,
das dem untersten Eingang des ODER-Glieds 83 zugeführt wird. Das Ausgangssignal 0 des ODER-Glieds
87 wird auch durch ein NiCHT-Glied 89 invertiert
und dem D-Eingang eines D-Hipflops 91 zugeführt.
Wenn der Teilnehmer den Knopf 43 zur Anforderung eines Subskriptions-Fernsehkanals auf der
Schalttafel 33 drückt, wird ein Ausgangssignal 1 dem
Eingang CP (Uhrimpuls) des D-Flipflops 91 zugeführt,
der veranlaßt, daß das Ausgangssignal (?den Zusiand I
annimmt. Das A'isgangssignal Q des D-Flipflops 91
wird dem unteren Eingang eines UND-Glieds 93 zugeführt. Die invertierenden oberen beiden Eingänge des s
UND-Glieds 93 sind mit den Ausgangsleitungen 61 und 62 des Kanaldecoders 59 verbunden. Wenn der Teilnehmer
einen Subskriptions-f'crnsehkanal gewählt hätte, der nicht beschränkt zugänglich wäre, wurden die
Ausgangssignale 61 und 62 beide im Zustand 0 sein, und das UND-Glied 93 würde ein Erlaubnissignal »Allgemein
zugängliches gebührenpflichtiges Fernsehen« er zeugen, das nacheinander durch das ODER-Glied 83
und UND-Glied 85 geleitet würde, um den Umsetzer 27 einzuschalten. Es war jedoch angenommen, daß der
Teilnehmer einen der beiden beschränkt zugänglichen Kanäle gewählt hatte, so daß entweder das Ausgangssignal
61 oder das Ausgangssignal 62 im Zustand 1 ist. Es sei angenommen, daß der ausgewählte beschränkt
zugängliche Kanal ein solcher ist, daß das Ausgangssignal 62 <m Zustand 1 ist. Dieses Ausgangssignal 62 mit
dem Zustand 1, das am Eingang des UND-Glieds 93 invertiert wird, wird das UND-Glied inaktivieren und
verhindern, daß dieser beschränkt zugängliche Kanal unmittelbar gesehen werden kann, auch wenn ein Signal
zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernsehkanals erzeugt worden war.
Das Signal zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernsehkanals wird in der oben beschriebenen
Weise zur Aufnahmestation gesendet und von dem Verarbeitungszentnim 16 empfangen werden, worauf
die Liste der zugelassenen Teilnehmer von dem Rechner 17 geprüft wird. Wenn der Rechner 17 die Endgerätsadresse
in seiner Liste findet, wird er veranlassen, daß ein Fernse'nerlaubnis-Befehl in Richtung auf den
Teilnehmer gesendet und durch die Steuerlogik 47 so verarbeitet wird, daß das Videoregister 49 nun einen
Zustand 1 an seinem Ausgang 52 erzeugt, um anzuzeigen, daß der ausgewählte, beschränkt zugängliche Kanal
nun erlaubt ist. Die Ausgangssignale 52 und 62 mit dem Zustand 1 werden nun das UND-Glied 72 veranlassen,
ein Signal I zu erzeugen, das nacheinander aurch die ODER-Glieder 81 und 83 und durch das
UND-Glied 85 geführt wird, um den Umsetzer 27 einzuschalten und zu ermöglichen, den ausgewählten, beschränkt
zugänglichen Kanal zu empfangen. Zur gleichen Zeit, zu der der Fernseherlaubnis·Befehl der
Steuerlogik 47 zugeführt wird, wird er auch dem CL-Eingang (Rücksetzeingang) des D-Flipflops 91 zugeführt,
um zu veranlassen, daß der(? Ausgangdcs D Flip
flops 91 seinen Zustand nach 0 ändert. Dadurch wird verhindert, daß das UND-Glied 93 zuläßt, daß irgendein
anderer Subskriptions-Fernsehkanal ausgewählt und gesehen wird, ohne daß der Knopf 43 zur Anforde
rung eines Subskriptions-Fernsehkanals abermals ge drückt wird. Natürlich kann jeder andere Kanal, der
nach den im Videoregister 49 gespeicherten Werten in einem zugelassenen Zustand bleibt, weiterhin für die
Betrachtung aktiviert werden, aber über das ODER-Glied 81 und nicht über das UND-Glied 93.
In der dritten Betriebsart führt die Auswahl eines allgemein
zugänglichen Subskriptions-Fernsehkanals dazu, daß dem ODER-Glied 87 zwei Eingangssignale
vom Wert 0 zugeführt werden. Weiterhin werden die Ausgangssignale 61 und 62 des Kanaldecoders 59 beide
den Wert 0 haben, der an den oberen beiden Eingängen des UND-Glieds 93 invertiert wird. Das Dmoken des
Knopfes 43 zur Anforderung eines Subskriptions-Fernsehprogramms wird bewirken, daß der (?-A>'sgang des
D-Flipflops 9! eine I an den unteren Eingang des UND-Glieds 93 anlegt. Das UND-Glied 93 leitet daher
ein Signal t durch das ODER-Glied 83 und UND-Glied 85, um den Umsetzer 27 einzuschalten. In der Zwischenzeit
wird das Ausgangssignnl 1 vom (p-Ausgang
des D-Flipflops 91, also das Signal zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernschkanals, zum Verarbeitungszentrum
16 für Gebührenzwecke gesendet. Anschließend wird beim Teilnehmer-Endgerät 25 ein
Fernscherlaubnis-Befehl empfangen, der, wie früher beschripben. das Videoregister 49 veranlaßt, die Tatsache
zu speichern und an seinem Ausgang anzuzeigen, daß der ausgewählte, allgemein zugängliche Subskriptions-Kanal
aktiviert worden ist. Der Kanalkomparator 79 vergleicht das Signal des aktivierten Kanals vom Videoregister
49 mit dem Signal des ausgewählten Kanals vom Kanaldecoder 59 und leitet davon ein Ausgangssignal
1 ab, das durch die ODER-Glieder 8t und 83 geleitet wird, um den Umsetzer 27 im eingeschalteten
Zustand zu halten. Wie früher erläutert, setzt der Fernseherlaubnis-Befehl auch das D-Flipflop 91 zurück, indem
er dessen Q-Ausgang veranlaßt, den Zustand 0 anzunehmen,
und schaltet dadurch das UND-Glied 93 ab. Diese dritte Betriebsart gibt dem Teilnehmer unmittelbaren
Zugriff zu einem ausgewählten, allgemein zugänglichen Subskriptions-Programm über das Signal
»Allgemein zugängliches gebührenpflichtiges Fernsehen« des UND-Glieds 93, das benutzt wird, um den
Umsetzer 27 einzuschalten. Beim Empfang des Fernseherlaubnis-Befehls wird ein neuer Weg für den Fernseh-F.rlaubnisbefehl
durch das ODER Glied 81 geöffnet und der Weg durch das UND-Glied 93 geschlossen.
Bei der ersten Betriebsart erzeugt der Rechner 17 im Verarbeitungszcntrum 16 automatisch ohne irgendeine
Aktion seitens des Teilnehmers einen Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl. Dieser Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl
wird .automatisch dun-h die Steuerlogik 47
verarbeitet, um berichtigte Daten ans Videoregister 49 zu liefern. Als Ergebnis hiervon speichert das Videoregister
49 Informationen über den Kanal, der gerade zur Vorbesichtigung gesendet wird. Wenn der Teilnehmer
seinen Kanalwahlschalter 35 auf die' ?n Kanal, der gerade
zur Vorbesichtigiing gesendet wird, einstellt, wird
der Kanalkomparator 79 ein Erlaubnissignal erzeugen, das der Reihe nach durch die ODER-Glieder 81 und 83
und das UND-Glied 85 gelangt, um den Umsetzer 27 einzuschalten. Der Teilnehmer kann dann ohne Gebührenzahlung
das zur Vorbesichtigiing gesende"- Programm
betrachten.
Jedesmal, wenn Kanaldaten und Eingangsuhrimpulse der Steueriogik 47 zugeführt werden, wird das Ausgangsimpuls
51 des Videoregisters 49 ebenfalls der Steuerlogik 47 zugeführt. Das erste im Videoregister 49
gespeicherte Bit, jetzt am Ausgang 51. wird als »alte Information« der Steuerlogik 47 zum Vergleich mit
dem ersten Bit der eintreffenden Kanaldaten zu einer Eingangsuhrimpulszeit zugeführt. Während der zweiten
Eingangsuhrimpulszeit wird ein Bit der berichtigten Daten in das Videoregister 49 eingegeben und veranlaßt,
daß das Ausgangssignal 58 diesem Bit entspricht. Zur gleichen Zeit wird das Bit, das am Ausgang 52 gespeichert
war. nun aufwärts zum Ausgang 51 geschoben, zum Vergleich mit dem zweiten Bit der Kanaldaten.
Auf diese Weise werden die neuen Daten seriell in das Videoregister 49 während der gleichen Zeit eingeschoben,
während der die alten Daten seriell für den Vergleich mit den Kanaldaten in der Steuerlogik 47
herausgeschoben werden. Es sollte beachtet werden, daß die alten Daten und die Kanaldaten in der Steuerlogik
47 nur verglichen werden, wenn ein Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl,
ein Fernseherlaubnis-ßefehl oder ein Fernsehverbots-Befehl empfangen wird. Nun
wird auf die F i g, 4 und 5 jiezug genommen, um die An
und Weise, in der die alten Daten mit den Kanaldaten zur Erzeugung der berichtigten Daten verglichen werden,
weiter zu erläutern.
In Fig.4 wird entweder eine Vorbesichtigungserlaubnis-Operation
oder eine Fernseherlaubnis-Operation durch Wellenformen erläutert Angenommen, die
durch die Wellenform 101 repräsentierten alten Daten bestehen aus der Binärzahl 11001000. Weiter sei angenommen,
daß die eintreffenden Kanaldaten, repräsentiert durch die Wellenform 103, die Binärzahl 10101000
bilden. Die acht Ulirimpulse, die lediglich nach dem
Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl, Fernseherlaubnisoder Fernsehverbots-Befehl auftreten, werden durch
die Wellenform 105 repräsentiert und beginnen zu den entsprechenden Zeiten /1 bis fs, wobei die acht Uhrimpulse
zum Zeitpunkt ft beendet sind.
Nach dem Empfang entweder des Vorbesichtigungserlaubnis- oder des Fernseherlaubnis-Befehls ist es erforderlich,
zu veranlassen, daß das Videoregister 49 ein Signal (oder Signale) speichert, das den neu aktivierten
Kanal (oder Kanäle) anzeigt, ohne daß der Status der früher akuvierten Kanäle geändert wird. Als Ergebnis
sind die berichtigten Daten, repräsentiert durch die Wellenform 107, im Zustand J. zu jeder Bit-Zeit, zu der
die alten Daten während einer Uhrimpulszeit im Zustand 1 sind, ohne Rücksicht auf den Zustand der Eingangskanaldaten.
Dies wird illustriert durch Vergleich des ersten und zweiten Bits von jeder der Wellenformen
101 und 103 mit dem ersten und zweiten Bit der Wellenform 107, die zwischen den Perioden /1 - η bzw.
ß- η auftreten. Weiterhin wird immer dann, wenn ein
Bit der alten Daten im Zustand 0 ist, der korrespondierende
berichtigte Datenwert nur dann den Wert 1 haben, wenn der Wert der Kanaldaten den Zustand 1 aufweist.
Dies wird illustriert durch Vergleich der dritten und vierten Bits der alten Daten und der Kanaldaten
mit den berichtigten Daten, die während der Uhrperioden t)—t4 und i4—/5 auftreten. Die restlichen vier Bits
der Wellenformen 101, 103 und 107 folgen der Operation, die vorher beschrieben wurde.
Bei einer Fernsehverbots-Operation wird gefordert, daß immer dann, wenn irgendein Bit der Kanaldaten im
Zustand 1 ist, ein entsprechendes Bit der alten Daten vom Wert 1 in ein Bit vom Wert 0 der berichtigten
Daten geändert wird, um zu verhindern, daß dieser Kanal betrachtet wird. Diese Operation erfolgt nach dem
Ende einer Vorbesichtigungsperiode, wenn der Teilnehmer nicht veranlaßt hat, daß durch den Steuerkreis
31 ein Signal zur Anforderung eines gebührenpflichtigen Fernsehkanals erzeugt wird, oder am Ende eines
gebührenpflichtigen oder beschränkt zugänglichen Subskriptions-Fernsehprogramms. Die Wellenformen
109,111,113 und 115 in F i g. 5 repräsentieren die alten
Daten, die Kanaldaten, die berichtigten Daten und die Uhrimpulse, die während der Perioden f\ - f ? bis
fi-f·) auftreten. Wie man aus F i g. 5 deutlich
ersehen kann, ist immer dann, wenn ein Bit der Kanaldaten im Zustand I ist, das entsprechende Bit der berichtigten
Daten im Zustand 0, um das anschließende Sehen dieses Kanals zu verhindern; und immer dann,
wenn ein Bit der Kanaldaten im Zustand 0 ist, verbleibt das entsprechende Bit der berichtigten Daten im gleichen
Zustand wie das korrespondierende Bit der alten Daten zu dieser Uhrimpulszeit,
Fig.6 ?eigt eine Realisierung der Steuerlogik 47
(F i g. 2) zur Ausführung der oben beschriebenen Operationen des Steuerkreises 31 (Fi g. 1) in Abhängigkeit
von dem Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl, dem Fernseherlaubnis-Befehl
und dem Fernsehverbots-Befehl. Wie vorher erläutert, folgen jedem dieser Befehle von
dem Verarbeitungszentrum 16 acht Bits binärer Information.
Eine Vorbesichtigungserlaubnis-Operation beginnt
mit der Zuführung eines Vorbesichtigungserlaubnis-Befehls zum Setzeingang eines Ä-^Flipflops 121. und veranlaßt
den (^-Ausgang des Ä-S-FIipflops 121, in den binären
Zustand 1 zu wechseln. Das Ä-S-Flipflop 121 verbleibt
in diesem Zustand, bis die 1 durch einen Verzögerungskreis 123 von acht Bit Länge gelaufen ist, um
das Ä-5-Flip-Flop 121 rückzusetzen. Während der Zeit,
in der das /?-5-Flipflop 121 im gesetzten Zustand ist,
wird die 1 von einem (^-Ausgang durch den oberen Eingang eines ODER-Glieds 125 zum oberen Eingang
eines UND-Glieds 127 geführt. Sowohl die alten Daten als auch die Kanaldaten werden als Eingangssignal
einem ODER-Glied 129 zugeführt. Als Ergebnis wird das ODER-Glied 129 an den unteren Eingang des
UND-Glieds 127 immer dann eine 1 anlegen, wenn entweder die alten Daten oder die Kanaldaten im Zustand
1 sind und eine 0, wenn sowohl die alten Daten als auch
die Kanaldaten im Zustand 0 sind. Das Ausgangssignal des UND-Glieds 127 wird dem oberen Eingang eines
ODER-Glieds 131 zugeführt. Wie später noch im einzelnen erläutert wird, ist zu dieser Zeit der untere Eingang
des ODER-Glieds 131 im Zustand 0, da während dieser Vorbesichtigungserlaubnis-Operation kein Fernsehverbots-Befehl
vorhanden ist. Daher wird das Ausgangssignal des ODER-Glieds 131 durch das Ausgangssignal
des ODER-Glieds 129 bestimmt, wie es vorher an Hand Fig.4 beschrieben wurde. Das Ausgangssignal
des ODER-Glieds 131 ist der berichtigte Datenwert, der sequentiell dem Videoregister 49 zugeführt
wird.
Die Fernseherlaubnis-Operation ist sehr ähnlich der Vorbesichtigungserlaubnis-Operation. Wie vorher diskutiert,
wird dann, wenn der Teilnehmer den Knopf 43 zur Programmanforderung gedrückt hat (Fig. 1), anschließend
vom Verarbeitungszentrum 16 ein Fernseherlaubnis-Befehl in den Steuerkreis 31 gesendet. Das
vom D-Flipflop 91 (F i g. 2) gelieferte Signal zur Anfor
derung eines gebührenpflichtigen Fernsehkanals vom Zustand 1 wird dem unteren Eingang eines UND-Glieds
133 zugeführt, während der Fernseherlaubnis-Befehl vom Zustand 1 einer Kombination aus einem
Flipflop 135 und einem Verzögerungskreis 137 zugeführt wird, die in Aufbau und Wirkungsweise der oben
behandelten Kombination von Ä-5-Flipflop 121 und
Verzögerungskreis 123 entspricht. Das (?-Ausgangssignal
vom Zustand 1 des Flipflops 131 wird dem oberen Eingang des UND-Glieds 133 während der acht Bitzeiten
der Fernseherlaubnis-Operation zugeführt. Da beide Eingangssignale des UND-Glieds 133 den binären
Zustand 1 während der Fernseherlaubnis-Operation aufweisen, wird das UND-Glied 133 das ODER-Glied
125 zur Erzeugung und Zuführung einer 1 zum oberen Eingang des UND-Glieds 127 während der Fernsehetlaubnis-Operation
veranlassen. Die sich ergebende Operation des UND-Glieds 127 wird dann das Ausgangssignal
des ODER-Glieds 129 in einer Weise gesteuert, die identisch ist zu jener die vorher in bezug
auf die Vorbesichtigungserlaubnis-Operation geschildert wurde.
Die Fernsehverbots-Operation wird eingeleitet durch die Zuführung des Fernsehverbots-Befehls zu
einer aus einem Flipflop 139 und einem Verzögerung-(creis
141 bestehenden Kombination, die in Aufbau und Wirkungsweise der Kombination aus dem K-S-Flipflop
121 und dem Verzögerungskreis 123 entspricht. Das
<J-Ausgangssignal vom Zustand 1 des Flipflops 139 und
die alten Daten werden zwei Eingängen eines UND-Glieds 143 zugeführt, während die Kanaldaten durch
ein NICHT-GIied 145 invertiert und dem dritten Eingang
des UND-Glieds 143 zugeführt werden. Das Ausgangssignal des UND-Glieds 143 wird dem unteren
eingang des ODER-Glieds 131 zugeführt. Da während der Fernsehverbots-Operation kein Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl
oder Fernseherlaubnis-Befehl auftritt, befinden sich die Ausgänge des ODER-Glieds 125 und
des UND-Glieds 127 und daher auch der obere Eingang des ODER-Glieds 131 im Zustand 0. Daher wird ao
der binäre Zustand der berichtigten Daten am Ausgang des ODER-Glieds 131 bestimmt durch den Zustand des
Ausgangs des UND-Glieds 143. Da die Kanaldaten durch das NICHT-GIied 145 invertiert werden, wird
das UND-Glied 143 immer dann ein Ausgangssignal 0 liefern, wenn die Kanaldaten im Zustand 1 sind. Wenn
die Kanaldaten im Zustand 0 sind, wird der Zustand des Ausgangssignals des UND-Glieds 143 den logischen
Zustand der alten Daten zu dieser Zeit wiedergegeben. wie es in F i g. 5 gezeigt ist.
Wie früher erläutert, werden nach dem Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl,
dem Fernseheriaubnis- odu dem Fernseiiverbots-Befehl stets nur acht Uhrimpulse
erzeugt. Die Eingangsuhrimpulse vom BefehlsempSänge:' und Decoder 29 (Fig. 1) werden dem unteren tungang
eines UND-Glieds 147 zugeführt, während das Ausgangssignal eines ODER-Glieds !49 dem oberen
Eingang des UND-Glieds 147 zugeführt wird. Die drei Eingangssignale des ODER-Glieds 149 werden ursprünglich
durch den Vorbesichtigungserlaubnis-Befehl, den Fernseherlaubnis-Befehl bzw. den Fernsehverbots-Befehl
gesteuert. Das (?-Ausgangssignal des R-S-Flipflops 121 und des Flipflops 139 werden zweien
der Eingänge des ODER-Glieds 149 zugeführt, während das Ausgangssignal des UND-Glieds 133 dem
dritten Eingang des ODER-Glieds 149 zugeführt wird. Als Folge wird das ODER-Glied 149 immer dann, wenn
einer dieser drei Befehle zugeführt wird, ein Signal vom Zustand I dem oberen Eingang des UND-Glieds 147
während acht Bitzeiten oder Eingangs-Uhrimpulsintervallen zuführen. Mit der Zuführung von Eingangs-Uhrimpulsen
wird das UND-Glied 147 gestatten, daß acht Uhrimpulse durch das UND-Glied 147 zum Videoregister
49 gelangen, um das Videoregister 49 in l'x Lage
zu versetzen, die acht Bits der berichtigten Daten zu empfangen und zu speichern. Nachfolgende Eingangs-Uhrimpulse
werden durch das UND-Glied 147 mit der Beendigung der Vorbesichtigungserlaubnis-, Fernseheriaubnis-
oder Fernsehverbots-Operation unterdrückt. Die Erfindung schafft also ein System zur Kontrolle
der CATV-Programmbetrachtung in mehreren Betriebsarten. Eine erste Betriebsart gestattet einem Teilnehmer,
während einer vorbestimmten Zeitperiode ein Subskriptions-Programm ohne Gebührenzahlung vorzubesichtigen.
Eine zweite Betriebsart gestattet einem Teilnehmer, ein beschränkt zugängliches Subskriptions-Programm
zu empfangen, wenn er für dieses Pro gramm zugelassen ist. Eine dritte Betriebsart gestaitei
einem Teilnehmer, ein allgemein zugangliches Sub
skripiions-Programm /u empfangen, wenn er die; wünscht. Eine vierte Betriebsart gestattet einem Teil
nehmer, ein nichtsubskriptionspflichtiecs oder freie: Programm zu empfangen, wenn er es wünscht.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Purpb eine zentrale Aufnahmestation gesteuertes
Subskriptions-Femsehsystero. für die Zuführung
von Fernsehprogrammen zu einer Vielzahl von Teilnehmerstationen, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Teilnehmerstation ein Endgerät (25) aufweist, das einen Umsetzer (27), dem
die Subskriptions-Fernsehprogramme zugeführt werden, eine erste Schaltungsanordnung (47,49), die
auf Steuerdaten von der Aufnahmestation (13) anspricht und in einer ersten Betriebsart Erlaubnis-Befehle
für mindestens ein Subskriptions-Programm auf einem zugeordneten vorbestimmten Subskrip·
tionskanal erzeugt, eine zweite Schaltungsanordnung (59) für die Entwicklung von Kanalwahldaten
in Abhängigkeit von der Wahl eines Subskriptionskanals, und eine dritte Schaltungsanordnung (79,
81), die mit der ersten (47, 49) und der zweiten (59) Schaltungsanordnung und mit dem Umsetzer (27)
gekoppelt ist und einen ersten Erlaubnis-Befehl erzeugt, wenn der vorbestimmte Subskriptionskanal
während der ersten Betriebsart der ausgewählte Kanal ist, umfaßt, und daß der Umsetzer (27) auf
den ersten Erlaubnis-Befehl in der Weise anspricht, daß das ausgewählte Subskriptions-Fernsehprogramm
durchgelassen wird.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schaltungsanordnung (47,49) eine
SteuerlogiK (47), die auf Steuerdaten von der Aufnahmestation
(13) anspricht und »berichtigte Daten« entwickelt, und ein Videoregister (49) umfaßt,
das mit der Steuerlogik (47, gekoppelt ist und auf die berichtigten Daten anspricht, um »alte Daten«
zu entwickeln, die die empfangsbereilen Teilnehmerkanäle anzeigen.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Videoregister (49) einen Ausgang (51)
aufweist, von dem aus die alten Daten der Steuerlogik (47) zugeführt werden, und daß die Steuerlogik
(47) Logikelemente (129,127,131) einschließt, crie in
Abhängigkeit von den Steuerdaten der Aufnahmestation (13) und den alten Daten die berichtigten
Daten als Funktion der Betriebsart entwickeln.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadi'rch gekennzeichnet, daß das Endgerät
(25) eine vierte Schaltungsanordnung (91) zur Erzeugung eines Anforderungssignals bei der Wahl
eines Subskriptions-Fernsehprogramms einer ersten Kategorie auf einem vorgewählten Kanal in
einer zweiten Betriebsart umfaßt und die Aufnahmestation (13) auf das Nachfragesignal anspricht
und die erste Schaltungsanordnung (47, 49) veranlaßt, Erlaubnis-Befehle für den vorgewählten Kanal
zu erzeugen, falls die Teilnehmerstation berechtigt ist, das Programm der ersten Kategorie zu empfangen.
5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Umsetzer (27) und der vierten
Schaltungsanordnung (91) eine fünfte Schaltungsanordnung (93) gekoppelt ist, die in einer dritten Betriebsart
auf das Anforderungssignal anspricht und einen zweiten Erlaubnis-Befehl erzeugt, der dem
Umsetzer (27) gestattet, ein Subskriptions-Fernsehprogramm
einer zweiten Kategorie durchzulassen.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Umsetzer (27) eine sechste Schaltungsanordnung
(87) gekoppelt ist, die auf die Auswahl eines nicht subskriptionspflichtigen Kenais in
einer vierten Betriebsart anspricht und einen dritten Erlaubnis-Befehl erzeugt, der dem Umsetzer (27)
gestattet, das nicht subskriptionspflichtige Programm
durchzulassen,
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Umsetzer (27) und der dritten (79,
81), der fünften (93) und der sechsten (87) Schaltungsanordnung eine Ausgangsanoninung (83, 85)
gekoppelt ist, die selektiv dem ersten, dem zweiten oder dem dritten Erlaubnis-Befehl gestattet, zum
Umsetzer (27) zu gelangen.
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