DE2615780C2 - - Google Patents

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DE2615780C2
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    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/24Coupling light guides
    • G02B6/26Optical coupling means
    • G02B6/28Optical coupling means having data bus means, i.e. plural waveguides interconnected and providing an inherently bidirectional system by mixing and splitting signals
    • G02B6/2804Optical coupling means having data bus means, i.e. plural waveguides interconnected and providing an inherently bidirectional system by mixing and splitting signals forming multipart couplers without wavelength selective elements, e.g. "T" couplers, star couplers
    • G02B6/2817Optical coupling means having data bus means, i.e. plural waveguides interconnected and providing an inherently bidirectional system by mixing and splitting signals forming multipart couplers without wavelength selective elements, e.g. "T" couplers, star couplers using reflective elements to split or combine optical signals

Description

Die Erfindung geht aus aus von eine Anordnung für faseroptische Datenübertragung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine solche Anordnung ist z. B. aus der US-39 01 582 bekannt. Insbesondere wird in dieser Patentschrift ein Koppler beschrieben, der das Einkoppeln von Strahlung in eine Hauptüber­ tragungsleitung erlaubt, ohne daß der in dieser Leitung bereits bestehende Strahlungsfluß unterbrochen wird. Zu diesem Zweck ist in einem Vollglaskern, der in die Stammleitung eingefügt wird, ein Prisma mit erhöhtem Brechungsindex eingefügt. Über dieses Prisma, das nur einen Teil des Querschnitts des Vollglaskerns beansprucht, kann ein Teil des Lichts der Stammleitung ausgekoppelt resp. zusätzliche Strahlung eingekoppelt werden; der andere Teil der Querschnitts dient als Zwischensteg der direkten Passage des Lichtes.
Das den Koppler direkt durchlaufende Licht und das in gleicher Richtung eingeschleuste Sendesignal vereinigen sich am Ausgang des TT-Kopplers zum neuen Übertragungssignal. Die beiden in Serie liegenden Vollglaskerne haben die Funktion eines Diffusors (Verwürfler, Scrambler). Punktförmig eingestrahltes Licht verteilt sich nach einer gewissen Kernlänge schließlich gleichmäßig auf den gesamten Kernquerschnitt und gelangt dadurch in alle Fasern des abgehenden Bündels.
Aus dem Patent DE 26 14 051 C2, das auf die frühere deutsche Anmeldung P26 14 051.2 vom 1.4.1976 erteilt worden ist, geht ebenfalls ein Optokoppler hervor, der das Einkoppeln von zusätzlicher Strahlung ohne Unterbrechung des Hauptstrahlungs­ flusses erlaubt. In konstruktiver Hinsicht zeichnet sich dieser Koppler dadurch aus, daß zum Ein- resp. Auskoppeln geeignet angeschrägte Außenflächen des Vollglaskerns verwendet werden. Dies stellt eine Vereinfachung des Aufbaus gegenüber dem aus der US-39 01 582 bekannten T-Koppler dar.
Die Offenlegungsschrift DE-OS 23 33 968 offenbart ein Fasernetz für die optoelektronische Datenübertragung zwischen einer belie­ bigen Anzahl von Teilnehmerstationen. Jede Teilnehmerstation besitzt einen Sender und einen Empfänger, dem ein bestimmter Adreßcode zugeordnet ist. Im Fasernetz sind n Sternpunkte vorhanden, von welchen die einzelnen Faserleitungen zu den Teilnehmerstationen ausgehen. Die Sternpunkte sind als Zwischen­ verstärker ausgebildet und kontrollieren mittels der Adreßcodes den Datenverkehr der angeschlossenen Stationen vollständig. Der Nachteil dieses Systems liegt in der Tatsache, daß der Ausfall eines Sternpunktes einen ganzen Teilnehmerkreis lahmlegt.
Ein prinzipieller Nachteil des TT-Koplers ist die relativ hohe Durchgangsdämpfung von 3-4 db infolge der Verluste durch den verengten Querschnitt und des Vollglaskernes und der dadurch reduzierten Lichtleistung in abgehenden Faserbündel.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, daß es äußerst schwierig ist, diese Dämpfung durch Maßnahmen am Koppler selbst nennenswert zu vermindern. Bezogen auf eine maximal zulässige Übertragungsdämpfung von z. B. 40 db zwischen zwei Stationen darf somit die Stammleitung, abgesehen von der Faser­ dämpfung, höchstens 10 solche TT-Koppler enthalten, wenn man ohne Zwischenverstärker auskommen will. Denkbar sind allerdings auch Anwendungsfälle, in denen die Längsverluste des Kopplers weniger ins Gewicht fallen.
In modernen Kraftwerkanlagen ist bezüglich Datenverkehr mit bis zu 500 Anschlüssen zu rechnen. Man wird hier in jedem Fall Zwischenverstärker verwenden müssen, selbst wenn es gelingen würde, die Durchgangsdämpfung des TT-Kopplers um einen Faktor 10 zu vermindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, die derart ausgelegt ist, daß eine beliebige Zahl von Teilnehmerstationen längs einer Stammleitung angeschlossen sein kann und daß bei Ausfall einer vorgebbaren Zahl solcher Stationen der Datenverkehr zwischen den übrigen Stationen mit Sicherheit erhalten bleibt.
Die Lösung der gestelten Aufgabe ergibt sich aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprü­ chen angegeben.
Die Vorteile der vorgeschlagenen Anordnung sind offensichtlich: Bei Ausfall einer Station ist immer noch das den TT-Koppler im Zwischensteg direkt durchlaufende Signal vorhanden, womit der gesamte übri­ ge Datenverkehr erhalten bleibt. Die auftretende Pegelabsen­ kung ist nicht groß und kann leicht von der nachfolgenden Sta­ tion aufgefangen werden. Falls die jeweiligen "Übertragungs­ dämpfungen" genügend klein gehalten werden, dürfen gleichzeitig sogar zwei und mehr aufeinanderfolgende Stationen ausfallen. Es dürfen überdies beliebig viele solche Gruppen ausfallen, vor­ ausgesetzt, daß sich dazwischen jeweils wieder eine intakte Station befindet. Gemäß diesem Schema können somit aus einer Vielzahl von längs einer Stammleitung zugeschalteten Stationen 50% ausfallen, falls die ausfallzulässige Gruppe nur eine Sta­ tion (n=1) umfaßt, 2/3 aller Stationen, falls n=2 ist, 3/4 aller Stationen, falls n=3 usf. Zwischen den restlichen Stationen ist dann immer noch ein ungehinderter Datenverkehr möglich. Da die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Aus­ falles von mehreren aufeinanderfolgenden Stationen äußerst gering ist, ist mit dieser Anordnung bereits eine sehr große Übertragungssicherheit gewährleistet.
Die Erfindung wird jetzt anhand der Fig. 1 und 2 beispiels­ weise näher erläutert. Der prinzipielle Aufbau der erfindungs­ gemäß vorgeschlagenen Anordnung ist in Fig. 1 schematisch dargestellt. Verwendet wird ein TT-Koppler im Sinne der er­ wähnten deutschen Patentanmeldung P 26 14 051.2 vom 1. 4. 1976. Zwischen die Trennflächen des Stamm-Faserbündels ist ein ein­ ziger Vollglaskern 1 geschaltet, der etwa in der Mitte trapez­ förmig ausgenommen ist. Die Randpartien sind 45°-Anschrägungen an den Stellen 2a, 2b der T-Ankopplungen, während die Längs­ seite den die beiden T-Koppler verbindenden Zwischensteg 3 ab­ grenzt. An der Spiegelfläche 2a wird ein Teil des einfallenden Lichtes rechtwinklig in die zum Empfänger E führende Leitung 4 ausgelenkt, mit dem Spiegel 2b das vom Sender S über die Lei­ tung 5 kommende Lichtsignal wieder in die Stammleitung in der ursprünglichen Übertragungsrichtung eingeschleust. Empfänger E und Sender S der Teilnehmerstation sind über den Zwischen­ verstärker ZV verbunden. Die empfangenen, nicht an die Teil­ nehmerstation adressierten Lichtsignale werden demoduliert, regeneriert und schließlich in verstärkter Form wieder mit den die Leistung 3 direkt durchlaufenden Lichtsignalen ver­ einigt. Voraussetzung hierzu ist allerdings, daß (wie bei der Anordnung gemäß Fig. 1) der Empfängereingang stets genügend vom Senderausgang entkoppelt ist, damit keine interne Rückkopplung bzw. Selbsterregung auftreten kann.
Fig. 2 zeigt ein Prinzipschema für die Zuschaltung der TT-Koppler (K) mit Teilnehmerstation (TS) in linien- (auch ring-) förmigen Fasernetzen. Mit bA sind die Abzweigdämpfungen jeder Teil­ nehmerstaion, mit die Streckendämpfungen zwischen den Sta­ tionen bezeichnet.
Beim Signaldurchgang einerseits über den Verstärkerzweig und andererseits direkt durch den TT-Koppler entstehen am Koppler­ ausgang zwischen den korrespondierenden Lichtsignalen Laufzeit­ unterschiede, die bei der Demodulation in der nächstfolgenden Station zu Störerscheinungen führen können. Um solche auszu­ schließen, sind gewisse zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die nachstehend näher erläutert werden. Diese beziehen sich hier auf die Informationsübertragung mit Impulsen, was jedoch keine Einschränkung bedeutet, da entsprechende Maßnahmen auch bei analoger Übertragung zur Anwendung gelangen können.
Im Hinblick auf die vorgegebene maximal zulässige Übertra­ gungsdämpfung zwischen zwei benachbarten intakten Stationen dürfen die Dämpfungen der einzelnen Übertragungsstrecken, wenn man fordert, daß bei Ausfall einer der auch mehreren aufeinanderfolgender Station(en) der Informationsfluß zwi­ schen den übrigen Stationen erhalten bleibt, gewisse Werte nicht überschreiten. Andererseits aber sollen sich die einzelnen Übertragungselemente (TT-Koppler, Stammleitung) noch mit tragbarem Aufwand realisieren lasse. Eine wichtige Rolle hierbei spielt das jeweilige Verhältnis der Leistungsteilung Empfangspfad/Direktdurchgang beim Koppelereingang. Sowohl eine hohe Abzweigdämpfung (und damit eine kleine Direkt-Durchgangs­ dämpfung) als auch eine sehr kleine Abzweigdämpfung (und damit eine hohe Direkt-Durchgangsdämpfung) vermindern die zulässige Übertragungsdämpfung der Stammleitung. Offensichtlich exi­ stiert bezüglich Leistungsteilung Empfangspfad/Direktdurch­ gang für jede Zahl n der ausfallzulässigen Stationen ein be­ stimmtes Verhältnis, bei dem die zulässige Streckendämpfung zwischen zwei benachbarten intakten Stationen ein Maximum ist. Die optimalen Koppeldämpfungen Abzweig-Empfangspfad bzw. Kopp­ ler-Direktdurchgang sind dabei bestimmt durch
bE = 10 · lg(n + 1) db,
bK = 10 · lg(1 + 1/n) db.
Für die maximal zulässige Streckendämpfung folgt die Beziehung
Hierin bedeuten: bDmax die maximal zulässige Übertragungs­ dämpfung zwischen zwei benachbarten intakten Stationen, 2bA die gleich groß angenommenen Dämpfungen der Abzweigleistungen 4 und 5 (vgl. Fig. 1), bF die jeweilige Übergangsdämpfung TT-Koppler/ Faserbündel und n die Zahl der aufeinanderfolgenden ausfallzu­ lässigen Stationen.
Die Leistungsteilung Empfangspfad/Direktdurchgang muß sich somit wie 1/n verhalten. Die Dämpfungen der Abzweigleitungen 4 und 5 haben effektiv eine Verminderung der maximal zulässigen Übertragungsdämpfung bDmax zur Folge und sind daher möglichst klein zu halten. Im Optimalfall bA=0 erhält man beispiels­ weise für bDmax=40 db als maximal zulässige Übertragungs­ dämpfung und bF=4 db Übergangsdämpfung TT-Koppler/Faser­ bündel für die jeweils zulässige totale Streckendämpfung und die entsprechenden Koppeldämpfungen die folgenden Zahlenwerte (z=Zahl der zwischen den aufeinanderfolgenden ausfallzulässigen Stationen liegenden Teilstrecken)
Die Verteilung der Gesamtdämpfung bSmax auf die z Teilstrecken ist dabei innerhalb gewisser Grenzen freigestellt. Die erlaub­ ten Streckendämpfung nehmen bei wachsendem n ziemlich schnell ab. Mit den heute verfügbaren dämpfungsarmen Lichtleitfasern sollte jedoch auch die Realisierung von relativ kleinen Werten möglich sein. Je größer n gewählt werden kann, umso größer ist die Übertragungssicherheit. Praktisch dürfte der Fall n=1 bereits genügen, in Sonderfällen kann man jedoch auch bis n=2 oder n=3 gehen.
Um den Dynamikbereich des Empfängers voll ausnützen zu können, muß im Normalbetrieb möglichst mit optimaler Senderleistung und angemessen hoher Empfangsleistung gearbeitet werden. Im Extremfall, wobei die Streckendämpfungen den höchstzulässigen Werten entsprechen, beträgt der Pegelabfall bei Ausfall einer Station (n=1) etwa 20 db, beim gleichzeitigen Ausfall von zwei aufeinanderfolgenden Stationen (n=2) rund 25 db. Als Nutzsignal wirken dann die Sendeimpulse der letzten davor liegenden intakten Station. Der Dynamikbereich des Empfängers muß einschließlich einer gewisse Reserve etwa 30 db be­ tragen, welcher Wert sich noch gut realisierten läßt.
Eine erste Möglichkeit zur Störunterdrückung besteht darin, dafür zu sorgen, daß in der Ebene einer jeden Senderein­ kopplung alle Lichtsignale der voranliegenden Stationen der­ maßen geschwächt erscheinen, daß diese in der nächstfolgen­ den Station bei der Impulsabtastung mit einer gleitenden Schwelle, z. B. auf der halben Impulshöhe, unterdrückt werden. Da die Amplitude der detektierten Impulse der jeweiligen Licht­ leistung proportional ist, dürfte hierfür ein Leistungs­ unterschied um einen Faktor 10 bereits genügen. Dies ergibt aller­ dings eine Bedingung dafür, daß die totale Übertragungs­ dämpfung zwischen den Ebenen der Sendereinkopplungen zweier benachbarter Stationen einen gewissen Wert (z. B. 10 db) nicht unterschreiten darf. Mit den jeweiligen Dämpfungen der ein­ zelnen Übertragungselemente (TT-Koppler, Stammleitung) ist jedoch diese Forderung praktisch bereits erfüllt. Die von Natur aus relativ hohe Durchgangsdämpfung des TT-Kopplers wird hier direkt dazu ausgenutzt, um die Störimpulse von den Nutzimpulsen zu trennen. Bei n ausfallzulässigen Stationen werden die Mindestdämpfungen bTmin der Teilstrecken (Stamm­ leitung) über die z=n+1 Teilstrecken aufsummiert. Man hat deshalb zusätzlich darauf zu achten, daß bezüglich der to­ talen Übertragungsdämpfung zwischen zwei benachbarten in­ takten Stationen stets die Bedingung (n+1)bTminbSmax erfüllt ist. Mit den obengenannten Zahlenwerten z. B. läßt sich diese Ungleichung für n=1 und n=2 noch mit Reserve einhalten.
Eine zumindest theoretisch noch günstigere Lösung würde darin bestehen, die Dämpfungen der einzelnen Übertragungselemente möglichst klein zu machen und dafür in die Zwischenleitung 3 des TT-Kopplers ein Dämpfungsglied einzubauen. Da diese stets nach der Empfängerabzweigung zugeschaltet ist, kommen für die totale Übertragungsdämpfung bei n ausfallzulässigen Stationen statt n+1 nur n solche Dämpfungen in Betracht. Die dadurch er­ zielte Einsparung an Übertragungsdämpfung wird allerdings durch die nicht ganz vermeidbaren Dämpfungen der einzelnen Übertragungselemente mindestens z. T. wieder aufgewogen, so daß der tatsächliche Gewinn u. U. kaum nennenswert in Erschei­ nung tritt.
Zu rechnen ist auch mit dem Fall, daß eine Station langsam ausfällt, z. B. infolge eines allmählichen Rückganges der Emission der LE-Diode. Es könnte dann der Zustand eintreten, daß die Sendeimpulse und die den Koppler direkt durchlaufen­ den Störimpulse gleiche Amplituden haben, so daß eine ein­ deutige Demodulation in der nachfolgenden Station nicht mehr möglich wäre. Ein solcher Betriebsfall läßt sich leicht mit einem Monitor im Sender erfassen, welcher ein unzulässiges Absinken der Sendeleistung signalisiert u. U. die be­ treffende Teilnehmerstation außer Funktion setzt. Dieser Mehraufwand fällt praktisch kaum ins Gewicht, da eine stän­ dige Überwachung der einzelnen Sendepegel ohnehin erwünscht ist. Zur Kontrolle genügt ein Anteil von etwa 10%, welcher einer Leistungseinbuße von nur 0,4 db entspricht.
Eine weitere Möglichkeit zur Störunterdrückung ist ein Aus­ gleich des Laufzeitunterschiedes zwischen Sende- und Stör­ impulsen durch eine entsprechende Länge l der Zwischenlei­ tung 3. Dieser Ausgleich dürfte nicht kritisch sein. Lauf­ zeitunterschiede zwischen korrespondierenden Informationen machen sich bei der Demodulation im Sinne von Jitter bemerk­ bar, wodurch eine gewisse Verschlechterung des Geräuschab­ standes entsteht. Zulässig sind Werte bis etwa ±15% der jeweiligen Pulsperiode. Im Hinblick auf eine möglichst kurze Ausgleichslänge ist von vornherein eine möglichst geringe Laufzeit im Verstärkerzweig anzustreben, d. h. kurze Längen der Abzweigleitungen 4 und 5, geringe Laufzeiten der elektri­ schen Schaltungen u. a. m. Bei Verwendung der heute üblichen, relativ billigen TTL-Schottky-Low-Power-Technik kann man hier minimale Laufzeiten von etwa 50 ns erwarten. Mittels der schnelleren ECL-Schaltkreise lassen sich noch beachtlich kür­ zere Laufzeiten erzielen.
Mit der Serieschaltung mehrerer Stationen längs einer Stamm­ leitung treten naturgemäß die jeweiligen Laufzeitunterschiede immer mehr in Erscheinung. Andererseits wird jedes die Stamm­ leitung direkt durchlaufende Signal infolge der relativ hohen Durchgangsdämpfung der TT-Koppler allein so geschwächt, daß es, wie die obengenannten Dämpfungswerte zeigen, nach höchstens fünf Stationen (gesamte Streckendämpfung 40-50 db) bereits unwirksam geworden ist. Bezüglich einer Vielzahl solcher Sta­ tionen genügt es in diesem Fall, allfällige Laufzeiteinflüsse lediglich auf ein Intervall von fünf Stationen zu beziehen.
Um beispielsweise eine Laufzeit von 50 ns auszugleichen, muß die Leitungs­ länge etwa 10 m betragen. Bezogen auf eine maximale Bitfre­ quenz von z. B. 10 Mbit/s (d. h. 100 ns pro Impulsperiode) und ±10% Gesamtjitter über fünf Stationen muß die Länge dieser Leitung auf ±40 cm genau stimmen. Überdies kann man zusätz­ lich im Verstärkerzweig noch Abgleichsglieder anbringen, die innerhalb des Streubereiches einer abgeschnittenen Leitungs­ länge einen gewissen Feinabgleich ermöglichen. Für die Zu­ schaltung von Verzögerungsleitungen ist natürlich im TT-Kopp­ ler der Zwischensteg 3 aufzutrennen, so daß dann der Voll­ kern 1 aus zwei vorzugsweise gleichen Teilen besteht.
Zwecks Unterdrückung von Grundgeräuschen wird man auch hier im Empfänger mit Impulsabtastung bei gleitender Schwelle auf halber Impulsamplitude arbeiten. Zudem besteht im Normalfall wegen der Dämpfung der Ausgleichsleitung eine u. U. sogar höhere Übertragungsdämpfung zwischen den Stationen, d. h. ebenfalls eine Abschwächung der Störsignale gegenüber den Nutzsignalen um mindestens 10 db. Ein Laufzeitausgleich kann bei diesem Konzept erst wirksam werden, falls die Nutzim­ pulse und die Störimpulse etwa gleiche Amplitude aufweisen. Solche Fälle sind denkbar, z. B. falls wegen der örtlichen Gegebenheiten speziell lange Abzweigleitungen vorgesehen wer­ den müssen, so daß relativ kleine Sendeleistungen zur Ver­ fügung stehen. Die Methode des Laufzeitausgleichs ergänzt bei diesen Pegelverhältnissen die erstgenannte Möglichkeit der Störunterdrückung.
Am zweckmäßigsten erscheint eine gemischte Anwendung der beiden erläuterten Möglichkeiten. Man wird auch auf eine ständige Kontrolle der jeweiligen Sendeleitungen nicht ver­ zichten können. Im Normalfall sind somit stets alle Voraus­ setzungen für die Anwendung der erstgenannten Methode erfüllt. Der Einsatz von Laufzeit-Ausgleichsleitungen dürfte sich da­ her vorwiegend auf Einzelfälle beschränken.
Für den Vollglaskern 1 kommt jeder durchsichtige Stoff (Sili­ catglas, Acrylglas) in Betracht. Statt kreisförmig kann der Querschnitt auch rechteckig oder quadratisch sein, die Enden der Faserbündel lassen sich leicht jeder Form anpassen. Für die Abzweigleitungen 4 und 5 wird wegen der geringeren Ein­ gangsverluste, speziell bei kurzen Längen, mit Vorteil Voll­ material verwendet. Man kann aber die Foto- und LE-Diode auch unmittelbar auf dem Vollkern 1 direkt gegenüber den Koppel­ flächen 2a, 2b anbringen. Zur Kontrolle der Sendeleistung kann man z. B. einen geringen Teil unmittelbar von der LE- Diode abzweigen oder auch auf der zur Senderankopplung 5 ab­ gewandten Seite des Vollglaskernes 1 eine Fotodiode anordnen, welche das Streulicht des Sendesignales erfaßt oder durch eine kleine Öffnung im Spiegel 2b beleuchtet wird. Eine Dämpfung in der Leitung 3 läßt sich z. B. durch eine absor­ bierende Mantelschicht 6 realisieren, vorzugsweise aus einem Stoff, dessen Brechungsindex gleich oder etwas größer ist als der des Leiterstoffes. Die Leitung für einen allfälligen Laufzeitausgleich kann, je nach Länge, ein Faserbündel wie auch Vollmaterial (z. B. Acrylglas) sein, wobei sich bei letzterem wiederum geringere Eingangsverluste ergeben. In­ folge der möglichst kurzen Längen der Leitungen 4 und 5 zwischen TT-Koppler und Teilnehmerstation werden die beiden Systeme mit Vorteil in einem gemeinsamen Gehäuse unterge­ bracht, wie dies in Fig. 1 mit der Umrandung 7 angedeutet ist.
Anstelle des in Fig. 1 dargestellten TT-Kopplers kann aber auch jedes andere bekannte Kopplungssystem verwendet werden, bei dem die Sende- und Empfangswege genügend entkoppelt sind. Die hierbei vorgesehenen Empfangs- und Sendestationen sind lediglich zum Zwischenverstärker zu ergänzen, und es ist im obengenannten Sinne dafür zu sorgen, daß bei der Demodulation zwischen den verstärkten und den das Kopplungssystem direkt durchlaufenden Lichtsignalen keine Störungen auftreten.
Jede Teilnehmerstation ist alos zugleich Zwischenverstärker. Ein für diese bestimmtes Programm wird dabei ausgeschieden, eine abgerufene Information neu hinzugefügt. Nicht an die Station adressierte Programme werden lediglich im Pegel ver­ stärkt und unverändert weitergegeben.

Claims (9)

1. Anordnung für faseroptische Datenübertragung, umfassend eine Stammleitung und an die Stammleitung in diskreten Abständen über T-Koppler angeschlossene Teilnehmerstationen, bei denen die Ein- und Auskopplung des Lichts richtungsgetrennt erfolgt, so daß zum Anschluß einer Teilnehmerstation zwei T-Koppler erforderlich sind, die richtungsgetrennte Ankopplungen aufweisen und eine als TT-Koppler bezeichnete konstruktive Einheit bilden, in deren erstem T-Koppler das ankommende Licht in zwei Anteile geteilt wird, wovon der erste zu einem Empfänger der Teilnehmerstation gelangt und der zweite den TT- Koppler auf einem Zwischensteg direkt durchläuft,
dadurch gekennzeichnet,
  • - daß jede an die Stammleitung angeschlossene Teilnehmer­ station (TS) neben dem Empfänger (E) und einem Sender (S) einen Zwischenverstärker (ZV) aufweist, in dem ein zur Teilnehmerstation (TS) gelangendes, nicht an diese adressiertes Signal demoduliert, regeneriert resp. verstärkt und wieder moduliert wird, worauf es über den zweiten T- Koppler wieder in die Stammleitung gelangt,
  • - daß die Dämpfung der einzelnen durch die diskreten Abstände definierten Übertragungsstrecken und der einzelnen Zwischenstege (3) so gewählt ist,
  • - daß auch bei Ausfall einer oder mehrerer aufeinander­ folgender Teilnehmerstationen (TS) der dadurch entstehende Pegelabfall vom Empfänger der nächstfolgenden intakten Teilnehmerstation (TS) mit ihrem Zwischenverstärker (ZV) gerade noch ausgeglichen werden kann.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verringern von Störerscheinungen bei der Demodulation infolge von Laufzeitunterschieden zwischen den in der Teilnehmer­ station verstärkten Lichtsignalen und den den TT-Koppler direkt durchlaufenden Lichtsignalen Mittel vorgesehen sind, welche alle den TT-Koppler direkt durchlaufenden Lichtsignale der voranliegenden Teilnehmerstationen bezüglich der Ebene einer jeden Sendereinkopplung dermaßen abschwächen, daß diese in der nächstfolgenden Teilnehmerstation bei einer Impulsabtastung mit gleitender Schwelle auf halber Impulshöhe unterdrückt werden.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des als Direktverbindung im TT-Koppler dienenden Zwischenstegs (3) so groß ist, daß ein Ausgleich der Laufzeitunterschiede zwischen dem den TT-Koppler direkt durchlaufenden und dem in der Teilnehmerstation (TS) zwischenverstärkten Anteil des Lichts resultiert.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste T-Koppler so ausgebildet ist, daß der erste, zum Empfänger der Teilnehmerstation gelangende Anteil des Lichts sich zum zweiten, den TT-Koppler direkt durchlaufenden Anteil leistungsgemäßig zumindest angenähert wie 1 : n verhält, so daß die zulässige, in den Übertragungsstrecken resp. Zwischenstegenauftretende Dämpfung innerhalb einer Gruppe von n aufeinanderfolgenden, ausfallzulässigen Teilnehmerstationen zumindest angenähert ein (gewisses) Maximum ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anteile zumindest angenähert wie 1 : 1 aufgeteilt werden entsprechend n=1 ausfallszulässigen Teilnehmerstation.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anteile zumindest angenähert wie 1 : 2 aufgeteilt werden entsprechend n=2 ausfallszulässigen Teilnehmerstationen.
7. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der TT-Koppler einen einzigen, in die Stammleitung eingefügten Vollglaskern (1) umfaßt, der eine Ausnehmung mit zwei spiegelnden 45°-Anschrägungen (2a, 2b) in den Endpartien aufweist, derart daß etwa von der Mitte aus nach beiden Seiten über eine gewisse Länge auf den erforderlichen Querschnitt des Zwischensteges (3) reduziert ist und daß das Licht über die 45°-Anschrägungen (2a, 2b) dieser Ausnehmung ein- und ausgekoppelbar ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der zur Auskopplung dienenden Anschrägung (2a) und dem Empfänger (E) sowie zwischen der zur Einkopplung dienenden Anschrägung (2b) und dem Sender (S) Lichtleitungen (4, 5) vorgesehen sind.
9. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger eine Fotodiode und der Sender eine LE-Diode umfassen, die unmittelbar auf dem Vollglaskern (1) direkt gegenüber den 45°-Anschrägungen (2a, 2b) angebracht sind.
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