DE2838311A1 - Verpackung fuer zweifaches, chirurgisches nahtmaterial - Google Patents
Verpackung fuer zweifaches, chirurgisches nahtmaterialInfo
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Description
HAHS W. GROENING
Ethicon, Inc.
Somerville
New Jersey, USA
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für zweifaches,chirurgisches Nahtmaterial, sowie auf eine
Faltpackung für zweifaches, chirurgisches Nahtmaterialϊ
die Erfindung bezieht sich somit auf chirurgische Nahtmaterialien und insbesondere auf eine Papier-Faltpackung
für zweifaches Nahtmaterial für die Augenchirurgie.
■ Verpackungen für chirurgisches Nahtmaterial sind
entsprechend der Art des Nahtmaterials und seiner beafosichtigten Verwendung ausgebildet. Allgemein hält und
schützt die Verpackung das Nahtmaterial während der
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Handhabung und Aufbewahrung/ und erlaubt es dem Nahtmaterial doch, mühelos mit einem Minimum an Handgriffen
entfernt zu werden.
Im Falle von Nahtmaterial für die Augenchirurgie ist die Schwierigkeit besonders groß,, eine Verpackung
vorzusehen, die für den Chirurgen bequem ist, wegen des außerordentlich kleinen Durchmessers des Nahtmaterials
und der kleinen Abmessung der Nadeln. Ist das Nahtmaterial erst einmal aus der Verpackung entnommen, dann
geht -es zwischen den Tüchern und den chirurgischen Gerätschaften
im Operationsbereich leicht verloren.
ÜS-PS 3 951 261 beschreibt ein Verfahren zum Verpacken
von Nahtmaterial für die Augenchirurgie, wobei die Nadeln in einer entfernbaren Aufnahme gehalten sind,
die beim Anbringen des Nahtmaterials mitwirkt,, wenn dieses
erst einmal aus der Packung entfernt wurde. Die Verpackung der vorliegenden Erfindung benutzt das Konzept
einer Nadelaufnahme, wie es in dieser Bezugsstelle offenbart ist, und stellt eine Verbesserung gegenüber
der bekannten Verpackung dar»
Nahtmaterial für die Augenchirurgie ist grundsätzlieh
als zweifaches Nahtmaterial in Längen von 127 bis 457f6 um
(5-18 inch)verpackt. Obwohl zweifaches Nahtmaterial für
viele Vorgänge in der Augenchirurgie erforderlich ist, wird auch einfaches Nahtmaterial häufig verlangt, und
es war praxis der Augenchirurgen s zweifaches Nahtmaterial
in Hälften zu schneiden, um zwei Stücke einfachen Nahtmaterials zu erhalten. Dies ist ein zeitraubender Verfahrensschritt,
da der Chirurg oder die Operationsschwester erst das Nahtmaterial von der Packung entfernen
muß, den Mittelpunkt feststellen und dann das Nahtmaterial
zerschneiden muß. Das Problem verlorengegangenen Naht-
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materiales ist im Fall einfachen Nahtmaterials sogar noch
größer, da die Nahtinaterialhälfte „ die nicht unmittelbar
verwendet wird, aus der Verpackung entfernt ist und ohne Schutz beiseitegelegt werden muß, bis sie benötigt wird.
' Ss ist demzufolge eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Nahtmaterialverpackung . für zweifaches,
augenchirurgisches Nahtmaterial ■ vorzusehen, wobei eine Vorkehrung für eine verbesserte Aufbewahrung und Entfernung
des augenchirurgischen Nahtmaterials getroffen ist. Es ist ein weiteres Ziel dieser Erfindung, eine
Verpackung für augenchirurgisches Nahtmaterial vorzusehen,
wobei der Mittelpunkt des Nahtmaterial^ bezeichnet ist
und ohne weiteres zum Abschneiden zugänglich ist, bevor das Nahtmaterial aus der Packung entfernt wird.
Es ist ein weiteres Ziel dieser Erfindung, eine Verpackung für zweifaches, äugen chirurgisches Nahtmaterial.
vorzusehen, das es gestattet, daß das Nahtmaterial entweder
vor oder "nach dem Entfernen aus der Packung in Hälften geschnitten wird.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Kennzeichnungsteils der Ansprüche 1 und 10 in gleicher Weise
gelöst. Im übrigen werden die genannten und"auch noch
andere Ziele aus der nachfolgenden Beschreibung und den Ansprüchen ersichtlich.
Zusammengefaßt ist eine Falt-Nahtmaterialpackung
für einsträngiges, zweifaches Nahtmaterial dadurch
gekennzeichnetj, daß jede Nadel in einer entfernbaren
Nadelaufnahme befestigt ist, und daß eine Schlaufe des Nahtmaterials, die mit gleichem Abstand von jeder Nadel
angeordnet ist, an einem Nahtmaterial-Schlaufenhalter befestigt ist. Die Nadeln und das Nahtmaterial sind
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vollkommen innerhalb der Umgrenzungen, der Faltpackung
enthalten. Wenn die Packung geöffnet wird, dann v/erden die Nadeln und die Nahtmaterialschlaufe ohne weiteres
zugänglich, während der Hauptabschnitt der Nahtmaterial-:
länge innerhalb eines Nahtmaterialabteils zwischen gefalteten Wänden verbleibt. Das Nahtmaterial kann ohne
weiteres aus der Packung durch Entfernen der Nadelaufnahme mit den hierin befestigten Nadeln entfernt werden.
Falls gewünscht, kann das Nahtmaterial an der Nahtmaterialschlaufe
abgeschnitten werdenf um :iwei einfache
Nahtmaterialien von etwa gleicher Länge zu erhalten T
bevor man das Nahtmaterial aus der Packung entfernt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeisp.iel wird dj e Nahtmaterialschlaufe von der Nadelaufnahmeeinrichtung derart
gehalten, daß das Nahtmaterial abgeschnitten werden kann, nachdem es aus der Packung entfernt ist.
Ein besonderer Gesichtspunkt der Erfindung liegt in einer Packung für zweifaches Nahtmaterialf insbesondere
augenchirurgisches Nahtmaterial, und weist eine einstückige Faltpackung auf, die eine Nadelaufnahmeeinrichtung
und eine Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
aufweist, die, wenn die Packung geöffnet ist, ohne weiteres zugänglich sind. Die Nadelaufnahmeeinrichtung ist
vorzugsweise entfernbar, us es dem Nahtmaterial zu erlauben, aus der Packung entnommen zu werden, wobei die
Nadeln hierin befestigt sind. Die NahtmaterialrSchlaufenhalteeinrichtung
ist wahlweise in die Nadelhalteeinrichtung mitaufgenommen und hiermit entfernbar. Die Verpackung
enthält ein einziges, zweifaches Nahtmaterialteil, wobei beide Nadeln in der Nadelanbringungseinrichtung
befestigt sind und wobei eine Schlaufe mit im wesentlichen gleichen Abständen von jeder Nadel in der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
derart aufgenommen ist, daß das Nahtmaterial an der Schlaufe abgeschnitten
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werden kann, um zwei einfache Naktmaterialien von im
wesentlichen gleicher Länge zu erhalten^
Der Gegenstand der Erfindung ist anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch
näher erläutert. In dieser Zeichnung ist
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Nahtmaterialpacktmg.
gemäß der vorliegenden Erfindung in voll offener Stellung, wobei die einzelnen Wände
der Packung und die Stellung des Nahtmaterials
hieran gezeigt sind,
Fig. 2 eine Perspektivansicht der Packung der Fig.. 1
- in teilweise geöffneter Stellung zur Ausgabe des Nahtmaterials, -
Fig. 3 eine Teilansicht der Verpackung der Fig. 1,
wobei die Entfernung der Nadelaufnahme hiervon gezeigt ist,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Packung der Fig. 1 in
voll geschlossener Stellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine andere Nahtmaterialpackung der vorliegenden Erfindung in voll
offener Stellung,
Fig. 6 eine Perspektivansicht der Packung der Fig.. 5
in teilweise offener Stellung, Figo 6A die Ansicht eines Schnitts durch die Naclelauf«
nahmeplatte durch Linie A-A in Fig. 6, Fig. 7 eine Teilansicht der Packung der Fig. 5, wobei
die Entfernung der Nadelaufnahme hiervon ge~ zeigt ist,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine Nahtmaterialpackung
der vorliegenden Erfindung in voll offener Stellung, wobei die einzelnen Wände der Packung
und die Lage des Nahtmaterials hieran gezeigt sind,
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Fig. 8A die Ansicht eines Schnitts durch die Nadel-
.aufnahmeplatte längs Linie A-A in Fig.. 8,
Fig. 9 eine Perspektivansicht der Packung der
Fig„ 8 in teilweise offener Stellung zur Abgabe des Nahtmaterials,
Fig. 10 eine Teil-Perspektivansicht der Verpackung
der vorliegenden Erfindung, wobei fünf Nadelaufnahmeeinrichtungen gezeigt sjjid,
die unterschiedlichen Aufbau aufweisen,
Fig= 11 eine Teil-Perspektivansicht der Verpackung
der vorliegenden Erfindung, wobei zwei Nahtina terial-Schleifenhal tee inrichtun gen rnit
unterschiedlichem Aufbau gezeigt sind, und
Fig. 12 eine Teil-Perspektivansicht der Verpackung
der vorliegenden Erfindung, wobei fünf ein
stückige Nadelaufnahmeeinrichtungen und Nahtmaterial-Halteeinrichtungen mi t unterschiedlichem
Aufbau gezeigt sind.
Es folgt nun die Beschreibung bevorzugter Ausfüh-
rungsbeispiele; Nahtmaterialverpackungen.jder vorliegende
. -■·-' -":''■"
den Erfindung sind durch einen eins-t-ück-i-gen, mit mehreren
Wänden versehenen, faltbaren Aufbau gekennzeichnet, der eine Nadelaufnahmeinrichtung und eine Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
innerhalb der Umgrenzungen der gefalteten Verpackung umfaßt. Die Nadelaufnahmeeinrichtung
ist vorzugsweise vom Hauptteil· der Verpackung entfernbar. Die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung kann
mit der Nadelaufnahmeeinrichtung einstückig ausgebildet und mit dieser entfernbar sein, oder kann getrennt ausgebildet
und ständig an einer der Verpackungswände angebracht sein.
Im einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind das Nahtmaterial, die Nadeln und die Schlaufe des Nahtma-
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terials alle innerhalb der Umgrenzungen der Verpackung
eingeschlossen, wenn sich die Verpackung in ihrer vollständig eingefalteten Stellung befindet.. Wenn sie gebrauchsbereit
ist, dann sind die äußeren Abdeckwände der Verpackung geöffnet, umdie Nadeln in der Nadelaufnahmeeinrichtung
freizulegen und um die Nahtmaterialschlaufe in der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
freizulegen; während der Hauptabschnitt des Nahtmaterials in einer Abteilung in der Verpackung eingeschlossen
bleibt. Das Nahtmaterial wird von der Verpackung dadurch entfernt,, daß man die Nadelaufnahme mit den
daran angebrachten Nadeln entfernt und die Nahtmateriallänge aus der Nahtmaterialabteilung herauszieht»
Wenn der Chirurg nur ein mit einer einzigen Armatur versehenes Nahtmaterialteil braucht statt eines mit
zwei Armaturen versehenen Nahtmaterialteils, dann wird die Nahtmaterialschlaufe mit einer Schere oder einem Skalpell
aufgeschnitten. Wenn die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
einstückig mit der Nadelaufnahmeein~ richtung ausgebildet ist, dann kann die Nahtmaterialschlaufe
entweder vor oder nach dem Entfernen der. Nahtmaterials aus der Verpackung aufgeschnitten werden, solange
Nadeln und Nahtmaterialschlaufe sicher in der Auf·* nahmeeinrichtung verbleiben. Wenn die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
in der Verpackung angebracht ist und von der Nadelaufnahmeeinrichtung getrennt ist,
dann wird darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, die Nahtmaterialschlaufe aufzuschneiden,, bevor man das Nahtmaterial
von der Verpackung entnimmt.
Es wird nun auf die Fig. 1 bis 4 Bezug genommen; dort ist eine bevorzugte Verpackung der vorliegenden
Erfindung gezeigt, die eine einstückige und entfernbare Nadel-Aufnahmeeinrichtung und Nahtmaterial-Schlaufenhai-
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teeinrichtung aufweist* Fig„ 1 stellt die Verpackung
in voll offener Stellung dar» Die Verpackung 10 wird zusammengesetzt aus einer mittleren Wand 12, einer
ersten Abdeckwand 11, einer zweiten Abdeckwand 13, einer Nadelaufηahmewand 14 und einer Nadelaufnahmeeinrichtung
9y die entfernbar an der Wand 14 angebracht ist.
Die Nädelaufnahmeeinrichtung 9 umfaßt einen flachen
Kartonsockel 15, an dem ein sich räumlich erstreckender, durchstechbarer
Körper 20 befestigt ist. Das Nahtmaterial 23f das Nadeln 2 4 und 25 aufweist, die in den Körper
20 eingeschoben sind, ist an der mittleren Platte 12 in Schlaufen oder Spiralen angeordnett- wobei eine Nahtmaterialschlaufe 22 im Schlitz 21 des Körpers 2 0 gehalten
ist.
Es wird nun auf Fig„ 2 Bezug genommen; dort ist
die Verpackung der Fig. 1 dargestellt, wobei die Abdeckplatte 11 über die mittlere Platte 12 gefaltet ist,
wobei das Nahtmaterial 23 zwischen diesen Teilen eingeschlossen ist. Eine Lasche 19 der Platte 11 greift
in einen Schlitz 16 der Platte 13 einf um die Platte in
der eingefalteten Stellung zu halten,. Die Platte 14 wird
nachfolgend nach vorn über die Platte 11 gefaltet, und die Abdeckplatte 13 wird über die Platten 14 und 11
gefaltet, um die vollkommen zusammengefaltete Verpackung zu bilden, die in Fig. 4 dargestellt ist. Ein Schlitz
17 in der Platte 13 greift in die Lasche 18 in den Platten 11 und 12 ein, wie in Fig. 4 dargestellt ist, um die
Platte 13 in ihrer eingefalteten Stellung zu halten.
Um das Nahtmaterial von der Verpackung zu entfernen, wird die vollständig zusammengefaltete Verpackung gemäß
Fig. 4 teilweise geöffnet, bis sie die Stellung der Fig. 2 einnimmt, und die Nadelaufnahmeeinrichtung 9 wird am
Sockel 15 ergriffen und von der Platte 14 entfernt, wie
es in Fig. 3 dargestellt ist. Wie in Fig. 3 gezeigt,
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enthält der Sockel 15 eine V-förmige Lasehe 27, die in den Schlitz 26 der Platte 14 eingeführt ist, wenn
sich der Sockel 15 in seiner Position an der Platte 14 befindet. Wenn es erst einmal von der Packung entfernt
ist, wird das Nahtmaterial dank der mühelos erkennbaren Nadelaufnahme ohne weiteres ausgemacht bzw« aufgefunden,
und die Nadeln können mit einem Nadelhalter ergriffen und von der Nadelaufnahme entfernt werden.
Wie ferner in Fig» 3 dargestellt ist, bleibt die
Nahtmaterxalschlaufe im Schlitz 21 des Körpers 20 befestigt,
wenn der Sockel 15 von der Platte 14 entfernt w ird«,
Wenn ein einfaches bzw- nur ' " · "
einfädrig . ausgebildetes Nahtmaterial erwünscht ist, dann kann die Nahtmaterxalschlaufe 22 jederzeit
durchgeschnitten werden, bevor die Nadel 24 oder 25 aus dem Körper 20 entfernt wird« Es kann dann das eine
Nahtmaterial vom Körper 20 entfernt werden, während das andere für spätere Verwendung hieran befestigt bleibt.
Es wird nun auf Fig. 5 Bezug genommen; dort ist eine Nahtmaterial-Verpackung gezeigt, in der die Naht«
material-Schlaufenhalteeinrichtung von der Nadelaufnahmeeinrichtung getrennt und ständig an der mittleren
Wand 12 angebracht ist. Die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
umfaßt einen sich räumlich erstreckenden, federfähigen Körper 29, in dem ein das Nahtmaterial aufneh»
mender.-Schlitz vorgesehen ist, von dem aus sich eine
Nahtmaterxalschlaufe 22 erstreckt« Eine Nadelaufnahmeeinrichtung
9 weist ein flaches Sockelelement 15 auf,
an dem ein sich räumlich erstreckender, federfähiger, durchstechbarer
Körper 30 angebracht ist.
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Die PlatteH der Verpackung 10 in Fig. 5 weist
einen Ausschnitt 34 aufy der sich über den Bereich der Nahtmaterialschlaufe 22 und der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
29 erstreckt, wenn die Platte 11 über die Platte 12 gefaltet ist, wie dies in Fig. 6 dargestellt
ist„ Bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel
der Verpackung wurden die ineinander eingreifende Lasche und der Schlitz der Platten 11 bzw, 13, die aus
der Verpackung der Fig. 1 ersichtlich sind, weggelassen, da sie zur vorliegenden Ausführungsform der Erfindung
nicht wesentlich sind- Die Verpackung wird vollständig umgefaltet und in ihrer Stellung durch das Umfalten der
Platte 13 über die Platte 11 und durch den gegenseitigen Sperreingriff der Lasche 18 mit dem Schlitz 17 gefaltet
und verschlossen, wie vorher unter Bezugnahme auf die Verpackung der Fig. 1 beschrieben ist.
Es wird nun auf Fig. 7 Bezug genommen; die Platte 14 weist zwei Schlitze 31 auf, die sich von ihrer Oberseite
her erstrecken, um eine Zunge 33 und seitliche Laschen 32 zu bilden. Die Nahtmaterial-Aufnahmeeinrichtung
9 ist entfernbar an der Platte 14 durch Aufschieben des Sockels 15 über die Zunge 33 und unter die Laschen
32 befestigt, wie in Fig. 6 und in der Schnittdarstellung
in Fig. 6A dargestellt ist.
Da die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung der Verpackung der Fig. 6 ständig am Verpackungskörper angebracht
ist, wird darauf hingewiesen, daß. die Nahtmaterialschlaufe
22 durchgeschnitten werden muß, bevor man die Nadelaufnahme 9 von der Platte 14 entfernt,
wenn einfaches Nahtmaterial gewünscht ist. Wenn die Nadelaufnahme 9 entfernt wird und das Nahtmaterial 23 aus
dem Bereich zwischen den Platten 11 und 12 herausgezogen wird, dann wird die Nahtmaterialschlaufe 22 aus dem
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Körper 29 herausgezogen/ und es wird sich ein zweifaches
Nahtmaterial ergeben, es sei denn^ die Nahtmaterialschlaufe
wurde vorher aufgetrennt„
Es wird nun auf Fig* 8 übergegangen; dort ist eine
abgeänderte Verpackung dargestellt^ wobei die Packung 10 mit zweifachen Hade lauf η ahmeplatten 14 und 14a an
beiden. Enden der Platte 12 versehen ist, und wobei Einzelnadelaufnahmeeinrichtungen
9 und 9a für jede Nadel des zweifachen Nahtmaterials vorgesehen sind» Wie in
Fig. 9 dargestellt ist, enthält die Platte 14 Endschlitze
31, die eine Zunge 33 und seitliche Laschen 32 bilden.
Die Nadelaufnahmeeinrichtung 9 weist einen dreidimensionalen
bzw. sich räumlich erstreckenden, feder-" fähigen, durchstechbaren rechteckigen Körper 27 auf,
der auf einem flachen,, rechteckigen Sockel 15 angebracht
ist. Die Breite des Körpers 27 ist geringfügig kleiner als die Breite der Zunge 33, um es der Einrichtung 9
zu ermöglichen, an. der Platte 14 dadurch angebracht zu
werden, daß man den Sockel 15 über die Zunge 3 3 und unter die seitlichen Laschen 32 einschiebt, wie in Fig.
8 und in der Schnittdarstellung in Fig. 8A dargestellt
ist. Die Nadelaufnahme 9a und die Platte 14a sind im
wesentlichen Doppelausführungen bzw. Nachbildungen der
Nadelaufnahme 9 und der Platte 14-
Die Verpackung der Fig. 8 wird dadurch geschlossen
und versperrt, daß man die Platte 11 über die Platte
faltet, wie in Fig. 9 gezeigt, und anschließend die Platten 14 und 14a nach innen über die Platte 11 faltet
und die Deckplatte 13 über die Platten 14, 14a und 11
faltet, wobei die Lasche 18 in Sperreingriff mit dem
Schlitz 17 tritt, wie bereits vorher unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben ist.
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Die Fig. 10 stellt verschiedenartige Nadelaufηahmeeinrichtungen
dar, die in den Verpackungen der vor .liegenden
Erfindung verwendet werden können. Die Fig. 10a, 10b und 10c stellen verschiedenartige Ausführungsformen
dreidimensionaler bzw« sich räumlich erstreckender, federfähiger,
durchstechbarer Körper 35 dar, während die Fig. 10d eine Lasche 36 darstellt, die in den Sockel 15
eingeschnitten ist, wobei die Nadel hierunter eingeschoben ist. Die Fig. 10e stellt eine Doppelöffnung 37 in
dem Sockel 15 dary wobei die Nadel hierdurch eingeführt
ist.
Figo 11 stellt verschiedenartige Nahtmaterial-Schiaufenhalteeinrichtungen
dar, die in den Verpackungen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können,
Fig. 11a stellt einen dreidimensionalen bzw« sich räumlich erstreckenden, federfähigen Körper 29 dar, in dem
ein Schlitz zur Aufnahme von Nahtmaterial vorgesehen ist, während Fig„ 11b eine Lasche 38 darstellt, die in
eine Platte der Verpackung eingeschnitten ist, wobei die Nahtmaterialschlaufe hierunter eingeschoben ist.
Fig. 12 stellt verschiedenartige Ausbildungen einstückiger Nadelaufnahmeeinrichtungen und Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtungen
dar, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Die Fig * 12a
bis 12d steilen dreidimensionale bzw. sich räumlich er-=
streckende, federfähige, durchstechbare Körper 39 dar, die in ihrem Inneren einen das Nahtmaterial aufnehmenden
Schlitz aufweisen. Fig. 12e stellt drei Laschen dar, die in den Sockel 15 eingeschnitten sindf wobei die Nahtmateria Inadeln unter den Laschen 36 angebracht sind und
die Nahtmaterialschlaufe unter der Lasche 38 gehalten wird.
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Bevorzugte Nadelaufnahmeeinrichfcungen und Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtungen
umfassen dreidimensionale bzw. sich räumlich erstreckende, federfähige, durchstechbare
Körper, wie sie oben beschrieben sind. Derartige Körper können aus Silikongummi, Silikonschaum,
Polyurethan, Polystyrol, KoIlagenschwammf Polyäthylenschaum
und dergleichen gebildet sein. Die grundlegenden Erfordernisse derartiger Materialien liegen darin, daß
sie hinlänglich weich sind, um das Durchstechen mittels feiner augenchirurgischer Hadeln zu ermöglichen, und
hinlänglich federfähig, um die Nadel festzuhalten, wenn sie erst einmal eingeführt ist* Körper mit einer. Dicke
von etwa 1,5 bis 2 mm ermöglichen das bequeme Einsetzen der Nadel und sind, wenn sie zur Hälfte oder bis zu zwei Dritteln
ihrer Dicke eingeschlitzt sind, zum Halten einer Nahtmaterialschlaufe wirksam, die in den Schlitz eingesetzt
ist.
Es können auch viele andere Nadelaufnahmeeinrichtungen und Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtungen,
als sie hier dargestellt sind, dem Fachmann ersichtlich sein, und demzufolge ist die vorliegende Erfindung nicht
auf irgendeine spezielle dargestellte Ausbildung begrenzt. Es ist auch ersichtlichp daß die Ausbildung der
Platten der Verpackung 10 abgewandelt werden kann, ohne daß man den Bereich der vorliegenden Erfindung verläßt,
wobei das wesentliche Element der Erfindung darin liegt, daß man in Zusammenwirkung eine Nadelaufnahmeeinrichtung
und eine Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung^vorsieht,
wobei der Mittelpunkt des Nahtmaterials bezeichnet und zum Abschneiden zugänglich ist, wenn die Verpackung geöffnet
wird.
Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise in .einen äußeren Umschlag eingeschlossen
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und vor der Verwendung in übereinstimiaung mit herkömmlichen
Nahtmaterialverpackungs- und'Sterilisierungsver«
fahren sterilisiert. Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung sind für jegliches Nahtmaterial zweckmäßig,
und zwar absorbierbares und nicht-absorbierbares sowie natürliches oder künstliches. Die vorangehende Beschreibung ist demzufolge eine beispielhafte Beschreibung und Darstellung, und die vorliegende Erfindung darf nicht auf die spezielle Form oder Anordnung von Teilen begrenzt werden, wie sie hier beschrieben oder gezeigt sind.
und zwar absorbierbares und nicht-absorbierbares sowie natürliches oder künstliches. Die vorangehende Beschreibung ist demzufolge eine beispielhafte Beschreibung und Darstellung, und die vorliegende Erfindung darf nicht auf die spezielle Form oder Anordnung von Teilen begrenzt werden, wie sie hier beschrieben oder gezeigt sind.
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Claims (1)
15 IP X,. - INGk. H Atf S W, GROEWING
J/E to-153
Ethicon j Inc.
Somerville
Mew Jersey, USA
Verpackung für zweifachem, chirurgisches Nahtmaterial·
Patentansprüche
t. Verpackung für zweifachesf chirurgisches Nahtmaterial s gekennzeichnet durch die £ o].-*-
genden Merkmale:
a) eine Nadelaufnahmeeinrichtung (9) ,
b) eine Nahtitiaterial-Schlaufenhalteeinrichtung (29, 38),
c) einen Träger für die Nadelaufnahmeeinrichtung und Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung, mit einem
mehrere Wände bildenden, faltbaren Karten- bzw« Kartonteil (10),
d) ein zweifaches Nahtmaterial (23), das am Träger angebracht ist, wobei ein Hauptabschnitt des Nahtma-
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SIEBEHTSTR. 4 · 8000 MtJNCHBN 86 · POB 860 310 · KABEL·: ÄHEINPATENT TEI.. (089) 4710 79 · TELEX B -22839
terials zwischen der ersten (11) und der zweiten (13)
eingefalteten Wand des Trägers eingeschlossen ist, wobei beide Hade In (24, 25) in der Nadelaufnahmeedn«
richtung befestigt sind und wobei eine Nahtmaterial-Schlaufe (22) mit im wesentlichen dem gleichen Ab"
stand von jeder Nadel in der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
befestigt ist, während Nadeln und Nahtmaterialschlaufe freiliegen und ohne weiteres
zugänglich sind, während das Nahtmaterial am Träger befestigt ist,
und ferner dadurch gekennzeichnet, daß das Nahtmaterial
an der Schlaufe (22) durchschnitten werden kann, um zwei einfache Nahtmaterialteile mit im wesentlichen
gleicher Länge zu erhalten, bevor man. das Nahtmaterial
aus dem Bereich zwischen den eingefalteten Wänden entfernt.
2ν Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelaufnahmeeinrichtung (9) einen sich
räumlich erstreckenden, selbsttragenden, federfähigen,
durchstechbaren Körper (20", 27, 27A, 30, 35) umfaßt.
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder ?.,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
einen sich räumlich erstreckenden, selbsttragenden, federfähigen Körper (20, 30) aufweist,
in dem ein die Nahtmaterialschlaufe (22) aufnehmender Schlitz (21) angeordnet ist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtmaterial-Halteeinrichtung
einstückig mit der Nadelaufnahmeeinrichtung (9)
ausgebildet ist.
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— "3 —
5o Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelaufnahmeeinrichtung
(9) an einem Sockel (15y 15A) angebracht ist, der ein
flaches Karten- bzw., Kartonteil aufweist, das flache
Oberflächenabiaessurigen aufweist, die größer sind a3.s
die des sich räumlich erstreckenden Körpers (20, 27, 2ΊΆ, 30, 35) ,
6„ Verpackung nach Anspruch 5, daduarch gekennzeichnet,
daß der Sockel {15, 15A) der Nadelaufnahmee.inrichtung
(9) entfernbar an einer dritten Platte (14, 14A)
des Trägers (10) befestigt ist.
7«, Verpackung nach Anspruch 6C dadurch gekennzeichnet, daß-die dritte Platte (14, 14A) des Trägers (10)
eine Schlitzeinrichtung (31) aufweist, die mit dem Na-delaufnahmesockel
(15, 15A) zur lösbaren Befestigung des Sockels am Träger zusammenwirkt.
8. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich—
net, daß die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung eine das Nahtmaterial (23) aufnehmende Lasche (38) im
Träger (10) aufweist.
9 ο Verpackung nach Anspruch I1 dadurch gekennzeich-
net, daß die Nadelaufnahmeeinrichtung (9) eine die Nadel (24, 25) aufnehmende Lasche (36) im Träger (10) aufweist«
10» Faltpackung für zweifaches, chirurgisches Nahtmaterial,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: a) eine längliche Mittelplatte (12) mit einer größeren
und einer kleineren Achse, einerersten(11) und zweiten
(13) Abdeckplatte, die faltbar an der Mittelplatte längs ihrer größeren Seite befestigt sind, und eine -r
Nadelaufnahmeplatte (14) t die faltbar an der Mittelplatte
längs einer ihrer kleineren Seiten angebracht ist,
90981 1/0927 - 4 -
b) eine Nadelaufnahmeeinrichtung (9), die einen sich
räumlich erstreckenden, selbsttragenden, fedearfähi =
gen, durchstechbaren Körper (20, 27, 30, 35) aufweist, der an der Nadelaufnahmeplatte angebracht ist,
c) eine Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung mit einem sich
räumlich erstreckenden, selbsttragenden, federnden Körper (20, 30, 29), der in seinem Inneren einen
eine Nahtmaterialschlaufe (22) aufnehmenden Schlitz (21) aufweist und an einer der Platten angebracht
ist, und
d} ein zweifaches Nahtmaterial (2 3), das in der Verpackung
(10) enthalten ist, mit beiden Nadeln in der Nadelaufnahmeeinrichtung befestigt ist, eine Nahtmaterialschlaufe
(22) mit im wesentlichen gleichem Abstand von jeder Nadel aufweist und mit dieser
Schlaufe an der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung befestigt ist,
und ferner dadurch gekennzeichnet, daß die erste Abdeckplatte
der Verpackung über die Mittelplatte gefaltet ist, während ein Hauptabschnitt des Nahtmaterials
zwischen diesen Teilen eingeschlossen ist,
- daß die Nadelaufnahmeplatte über die erste Abdeckplatte gefaltet ist wobei die Nadeln und die Nadelaufnahmeeinrichtung
zwischen diesen Teilen eingeschlossen sind>
- daß die zweite Abdeckplatte über die Nadelaufnahmeplatte und die erste Abdeckplatte gefaltet wird, wobei
die Nahtmaterialschlaufe zwischen diesen Teilen eingeschlossen bleibt, und
- daß, wenn die zweite Abdeckplatte und die Nadelaufnahmeeinrichtung
von der Mittelplatte aus aufgefaltet werden^ die Nadeln und die Nahtmaterialschlaufe ohne
vjeiteres zugänglich sind, wobei das Nahtmaterial an der
Schlaufe abgeschnitten werden kannf um zwei einfache Nahtmaterialien mit im wesentlichen gleicher Länge
909811/0929 - 5 -
vor dem Entfernen der Nadeln aus der N ade lauf η ahme
zu erzielen»
11t. Verpackung nach Anspruch 10y dadurch gekenn-zeichnet,
daß die Nadelaufnahmeeinrichtung (9) an einem Sockel (15) angebracht ist,, der ein flaches Kartenbzw.
Kartonteil mit flachen Oberflächenabmessungen aufweist,
die größer sind als die des sich räumlich erstreckenden Körpers (20, 27j 30, 35).
12* Verpackung nach Anspruch TS „ dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelaufnahmeplatte (14) eine Einschnitteinrichtung
(31) aufweist;, die mit- dem. Socke] (15) der Nadelaufnahmeeinrichtung (9) zur entfernbaren
Befestigung der Nadelaufnahmeeinzdchtung an der Nadelaufnahmeplatte
zusammenwirkt.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 10- bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtmaterial-rSchlaufenhalteeinrichtung
(20, 30) einstückig mit der Nadelauilnahmeeinrichtung
(9) ausgebildet ist.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
(29) an der Mittelplatte (12) ange~ bracht ist, und daß die erste Abdeckplatte (11) einen
Auschnitt (34) über der Stelle - der Nahtmaterial-Schlaufenhalteeinrichtung
und der hierin befindlichen Nahtmaterialschlaufe (22) aufweist.
15« Verpackung nach einem der Ansprüche 10 bis '{ti,
dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Nadelaufnahmeplatte (14A). faltbar an der Mittelplatte (12) längs ihrer
anderen kleineren Seite angeordnet ist und eine zweite Nadelaufnahmeeinrichtung aufweist, die einen sich räum-
909811/0927 - 6 -
lieh erstreckenden, selbsttragenden,, feder fähigen, durch«
stechbaren Körper (27ä) aufweist, der an der zweiten Nadelaufnahmeplatte angebracht ist.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnety daß die erste und zweite Abdeckplatte
(11,. 13) einstückig bzw- integriert eine Sperreinrichtung
(16, 17, 18y 19) aufweisen, um die erste Platte (11)
in ihrer eingefalteten Stellung über der Mittelplatte
(12) zu halten.
17. Verpackung nach Anspruch. 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die integrierte Sperreinrichtung eine Lasche
(19) an der freien 3 längeren Seite der ersten Abdeckplatte
(11) sowie einen entsprechenden, die Lcische aufnehmenden Schlitz (16) in der zweiten Abdeckplatte (13)
längs der Anbringungslinie der zweiten Abdeckplatte an der Mittelplatte (12) aufweist.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 10 bis 1.7,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Abdeckplatte (11)
und die Mittelplatte (12) eine integrierte Sperreinrichtung (18) aufweisen, um die zweite Abdeckplatte
(13) in ihrer gefalteten Lage über der N ade !aufnahmeplatte
(14, 14A) und der ersten Abdeckplatte (11) zu halten.
19. Verpackung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,,
daß die integrierte Sperreinrichtung eine Lasche (18) längs der eingefalteten Kante der ersten
Abdeckplatte (11) und der Mittelplatte (12) sowie einen entsprechenden,eine^Lasche aufnehmenden Schlitz (17)
in der freien größeren Kante der zweiten Abdeckplatte (13) aufweist.
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