DE3233028C2 - - Google Patents

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DE3233028C2
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    • G01MEASURING; TESTING
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    • G01V3/00Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation
    • G01V3/12Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation operating with electromagnetic waves

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erkennen der Anwesenheit einer auf ein elektrisches oder magnetisches Feld ansprechenden Markierungsplakette in einer Überwachungszone nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derarige Vorrichtung ist bereits aus der DE/WO 80/00386 bekannt. Auch bei dieser bekannten Vorrichtung gelangt eine schwenkbar gelagerte Tür zur Anwendung, die eine rahmenförmige Sendeantenne und eine rahmenförmige Empfangsantenne trägt. Darüber hinaus umfaßt aber diese bekannte Vorrichtung noch eine weitere Anordnung im Bodenbereich vor der genannten Tür. Diese weitere Anordnung besteht aus einem weiteren bzw. zweiten Überwachungssystem (Extra-Antennensystem), welches relativ zu dem ersten System im rechten Winkel angeordnet ist, so daß durch das zweite Überwachungssystem die Möglichkeit geschaffen wird, einen Gegenstand innerhalb der Überwachungszone auch dann zu erfassen, wenn er zufällig in einer solchen Lage gehalten wird, daß das erste System nicht oder nicht eindeutig auf den Gegenstand ansprechen kann. Bei dieser bekannten Vorrichtung sind ferner die rahmenförmige Sendeantenne und die rahmenförmige Empfangsantenne im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet und das betreffende Rahmenteil dient dabei sowohl als Sendeantenne als auch als Empfangsantenne. Ferner ist bei dieser bekannten Konstruktion die genannte Tür nicht als Schwenktür ausgebildet.
Aus der FR-PS 7 63 681 ist die Verwendung einer Sendeantenne und einer Empfangsantenne bekannt, die entweder dicht beieinander bzw. in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sein können oder auch voneinander räumlich getrennt angeordnet sein können, wobei aber weder die Sendeantenne noch die Empfangsantenne relativ zu dem jeweils anderen Antennenteil bewegbar angeordnet wird. Bei einer Ausführungsform dieser bekannten Konstruktion sind sowohl die Sendeantenne als auch die Empfangsantenne im Seitenbereich einer Drehtür angeordnet, wobei angestrebt wird zwischen der Sendeantenne und der Empfangsantenne ein homogenes elektromagnetisches Wechselfeld auszubilden, welches dann gestört wird, wenn ein zu erfassender Gegenstand in dieses Feld eingeführt wird.
Aus der DE 30 42 088 A1 ist ein Antennensystem für ein elektronisches Sicherheitssystem bekannt, welches einen Sender umfaßt, der in einer Überwachungszone ein elektromagnetisches Feld mit einer Frequenz erzeugt, die wiederholte Male einen vorgegebenen Frequenzbereich durchläuft. Es ist ferner eine Resonanzmarkierung vorhanden, die eine Resonanzfrequenz innerhalb des durchlaufenen Bereiches besitzt und es ist auch ein Empfänger zur Erkennung des Vorhandenseins der Resonanzmarkierung in der Überwachungszone und zur Erzeugung einer Alarmanzeige vorhanden. Das wesentliche dieses bekannten Antennensystems besteht darin, daß das Antennensystem eine an den Sender ankoppelbare und wenigstens eine in einer Ebene liegende eine Schleife aufweisende Sendeantenne und eine Empfangsantenne umfaßt, die an den Empfänger ankoppelbar ist und ferner wenigstens zwei verdrehte, in einer gemeinsamen Ebene liegende Schleifen aufweist, von denen jede gegen eine jede Nachbarschleife um 180° verdreht ist und zu jeder Nachbarschleife die entgegengesetzte Phase aufweist. Die Antennen besitzen eine unterschiedliche Anzahl von Windungen und eine wechselweise magnetische Kopplung zwischen diesen Windungen, die jedoch nicht veränderlich ist, da die die jeweiligen Antennenschleifen oder Windungen ortsfest angeordnet sind. Die Empfangsantenne besitzt ferner eine wirksame Gesamtschleifenfläche der einen Phase, die gleich der wirksamen Gesamtschleifenfäche der entgegengesetzten Phase ist und die Sendeantenne und die Empfangsantenne sind voneinander beabstandet angeordnet und zwar so, daß sie im wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wobei sie auf den sich jeweils gegenüberliegenden Seiten eines Durchgangs angeordnet sein können, durch den die Markierung für eine Erkennung hindurchbewegt werden muß. Auch dieses bekannte Antennensystem erfordert in der Praxis eine relativ hohe Sendeenergie, um ein möglichst homogenes elektromagnetisches Feld innerhalb einer Überwachungszone zu erzeugen, um dadurch ein unabhängig von bestimmten Stellen innerhalb der Überwachungszone gleichmäßiges Ansprechverhalten zu erreichen.
Aus der US-PS 38 95 368 ist eine Vorrichtung zum Erkennen der Anwesenheit eines auf elektrische Energie ansprechenden Gegenstands bekannt, bei der auch Antennenelemente zur Anwendung gelangen, die getrennt voneinander aufgestellt werden können und zwischen denen ein elektromagnetisches Feld erzeugt wird. Bei dieser bekannten Vorrichtung sind aber die Antennen nicht bewegbar angeordnet.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zum Erkennen der Anwesenheit einer auf ein elektrisches oder magnetisches Feld ansprechenden Markierungsplakette in einer Überwachungszone der angegebenen Gattung zu schaffen, die bei verbessertem Ansprechverhalten und höherer Zuverlässigkeit ein stark verringertes Energiestreufeld aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruches 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Durch die Konstruktion nach der vorliegenden Erfindung wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, daß bei Verschwenken der Tür eine zunehmende Fläche, die abhängig vom Öffnungsgrad der Tür ist, von der von der jeweiligen Antenne umschlossenen Fläche von der jeweils anderen Antenne "gesehen" wird, das heißt der Empfänger empfängt nur dann vom Sender eine erhöhte Energie, wenn die betreffende Tür aus ihrer Ruhelage herausbewegt wird.
Dieses Prinzip gilt auch dann, wenn zwei Schwenktüren vorhanden sind und gleichzeitig betätigt werden, und zwar sowohl entweder in einer Richtung oder jeweils in entgegengesetzter Richtung. Es wird dabei immer sichergestellt, daß sich bei Betätigung einer der Schwenktüren mehr oder weniger große Flächenabschnitte der durch die Sendeantenne und die Empfangsantenne definierten Fläche gegenüberliegen und zwar derart, daß die von der Sendeantenne abgestrahlte Energie von der Empfangsantenne immer besser empfangen werden kann, je weiter die jeweilige Tür aus ihrer Ruhelage verschwenkt wird.
Dieses Prinzip bildet die Grundlage dafür, die gesamte Sendeenergie auf einen vergleichsweise sehr niedrigen Grundwert einstellen zu können, wobei aber trotzdem durch die relative Bewegung zwischen der Sendeantenne und der Empfangsantenne eine hohe Zuverlässigkeit bei der Erfassung einer Markierungsplakette erreicht wird.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 4.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines typischen Aufbaus einer Vorrichtung mit Merkmalen nach der Erfindung;
Fig. 2 ein Schemadiagramm einer möglichen Ausführung der Spulen innerhalb der Vorrichtung der Fig. 1;
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung der Funktionsweise der Vorrichtung aus Fig. 1;
Fig. 4 schematisiert eine Darstellung des Filmraums bei Ruhestellung der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 5 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4 mit Andeutung des Feldraums, wenn die Schwenktüren in zueinander parallel verlaufenden Stellungen aufgeschlagen sind;
Fig. 6 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4 mit Andeutung des Feldraumes in einer Zwischenstellung der Schwenktüren;
Fig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4, in der die räumliche Ausdehnung des Überwachungsfeldes bei in entgegengesetzter Richtung aufgeschlagenen Schwenktüren angedeutet ist;
Fig. 8 das Schemablockschaltbild der gesamten Einrichtung nach Fig. 1;
Fig. 9 das Schemadiagramm einer anderen Andordnung von Spulen in der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 10 in vertikaler Ansicht eine Schwenktür der Fig. 1, worin der Grund für eine Form einer unerwünschten Signalstörung dargestellt ist;
Fig. 11 eine diagrammartige Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels mit Merkmalen nach der Erfindung;
Fig. 12 die Ansicht einer einseitig aufgeschlagenen Tür mit einer magnetisch arbeitenden Vorrichtung;
Fig. 13 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 12, bei der die Tür mit einer Mikrowelleneinrichtung ausgestattet ist; und
Fig. 14 die Ansicht eines Durchganges, bei welchem die Vorrichtung in einem mit Scharnieren angelenkten Sperrgitter angeordnet ist.
Sofern in der Zeichnung gleiche Bezugszeichen verwendet werden, bezeichnen sie dieselben oder vergleichbare Teile.
Zunächst wird die Fig. 8 betrachtet, die in vereinfachter Darstellung die Hauptkomponenten eines magnetisch arbeitenden Überwachungssystems zeigt, mit denen in einer Überwachungszone ein durch Wechselstrom hervorgerufenes Magnetfeld erzeugt wird und das eine durch Anwesenheit eines Körpers aus hochpermeablem Material in dieser Zone hervorgerufene Störung des Feldes feststellt. Für die Beschreibung des gesamten Systems wird auf den Inhalt der US-Patentanmeldung 1 93 038 verwiesen.
Das System besteht aus einer Sender-Empfänger-Anordnung 10 mit einem Leistungsverstärker 11, dessen Ausgangsgröße über einen Kondensator 12 an eine Sendeantenne 13 abgegeben wird, die an ihrem freien Ende mit Masse verbunden ist. Der Kondensator 12 bildet mit der Sendeantenne 13 einen Resonanzkreis bei der vom Leistungsverstärker hervorgebrachten Frequenz. Eine Empfangsantenne 14, die ebenfalls einseitig an Masse liegt, ist mit ihrer zweiten Seite mit dem Eingang eines Hochpaßfilters 15 verbunden. Der übrige Teil der Schaltung ist nicht dargestellt, da für die Erfindung nicht wesentlich. Bei einem Vergleich der Schaltung der Fig. 8 mit der vollständigen Schaltung der Fig. 4 der vorstehend genannten US-Patentanmeldung ist erkennbar, daß die einfach ausgebildete Sendeantenne 13 dem Spulenpaar in der dortigen Beschreibung gleichzusetzen ist, während die Empfangsantenne 14 ebenfalls dort ein Spulenpaar ist. In allen übrigen Belangen kann sonst vollständige Übereinstimmung herrschen.
In der vorliegenden Fig. 1 ist ein typischer Kassendurchgang 16 mit entsprechendem Durchgangsweg, der durch den Pfeil 17 angedeutet ist, dargestellt. Zu beiden Seiten des Durchgangsweges 17 sind zwei Pfosten 18, 19 angebracht, an denen Schwenktüren 20, 21 befestigt sind. Die Türen 20, 21 schwenken um die als Achsen für ihre Schwingbewegung aufgestellten Pfosten 18 und 19. Die möglichen Schwingbewegungen sind in Fig. 3 durch gestrichelte Pfeile 22 und 23 angedeutet. Die Türen werden durch Federelemente in die in Fig. 1 gezeigte Ruhestellung, in der sie den Durchgangsweg zwischen den Pfosten 18, 19 versperren, jeweils rückgeschwenkt. Die Türen 20, 21 weisen aufeinander zu und liegen in einer gemeinsamen vertikalen Ebene, so daß sie beiseite geschwenkt werden müssen, wenn ein Einkaufswagen oder eine Person hindurchgehen will.
Jede der Türen 20 und 21 enthält eine der Antennen 13 oder 14, die Teil der bereits früher beschriebenen Überwachungseinrichtung sind. Da die Schwenktüren der Fig. 1 symmetrisch zueinander sind, ist es gleichgültig, in welcher der beiden Türen die jeweilige Antenne enthalten ist. Aus später noch zu erläuternden Gründen können es seitenbezogene Überlegungen erforderlich machen festzulegen, welche Tür die Sendeantenne und welche die Empfangsantenne enthält.
Der Darstellung halber sei nun angenommen, daß die Schwenktür 20 die Empfangsantenne 14 und die Schwenktür 21 die Sendeantenne 13 enthält. Die Sendeantenne 13 hat, wie Fig. 2 zeigt, eine im wesentlichen quadratisch ausgebildete Spule mit gleichem oberen und unteren Schenkel 24, 25, während die Empfangsantenne die Figur einer Acht hat, deren oberer und unterer Schenkel die Bezeichnungen 26 bzw. 27 haben. Nach bekannten Richtlinien sind die obere und untere Hälfte der achtförmigen Spule 14 elektrisch ausbalanciert und vertikal angeordnet, wie Fig. 2 zeigt, so daß von der Sendeantenne 13 kein resultierendes Signal empfangen wird, sofern in dem von der Spule 13 erzeugten Feld keine äußere Störung auftritt. Die Windungen der Spule 13 umgeben sämtlich einen Mittelpunkt in derselben Richtung und mit Symmetrie sowohl um eine vertikale als auch eine horizontale Achse, die durch diesen Punkt verlaufen. Die Spulen haben praktisch gleiche Außenabmessungen und äußerlich gleiche Form. Die beiden Spulen 13 und 14 können jedoch unter Berücksichtigung oben aufgeführter Grundsätze in ihrer Form abgewandelt sein. So können die äußeren Umgrenzungen rechteckig anstatt quadratisch sein.
Wenn sich die Schwenktüren 20 und 21 in der in Fig. 1 gezeigten Ruheposition befinden und das Überwachungssystem gespeist wird, dann hat das zwischen den Spulen 13 und 14 aufgebaute Feld, das zur Entdeckung von Körpern aus hochpermeablem Material dient, eine Umgrenzung, wie sie mit der strichpunktierten Linie 28 in Fig. 4 angedeutet ist. Diese Umgrenzung hat in horizontaler Ebene ihren Mittelpunkt im Mittelpunkt zwischen den Spulen 13 und 14. Wenn die Schwenktüren 20 und 21 parallel zueinander nach außen geschwenkt sind, wie in Fig. 5 dargestellt, verläuft die Feldbegrenzung etwa so, wie durch die strichpunktierten Linien 29 und 30 in Fig. 5 angedeutet. Bei Annäherung der freien Türenden weitet sich die Feldgrenze in der horizontalen Ebene etwas in Richtung des Durchganges 17 aus, so daß sich Umgrenzungen gemäß Grenzlinien 31 und 32 in Fig. 6 einstellen.
Die Fig. 7 zeigt eine weitere allgemeine Beziehung der Schwenktüren 20 und 21. Die Türen sind dabei in entgegengesetzten Richtungen geschwenkter, bauen aber ebenfalls ein magnetisches Feld zwischen sich auf mit Umgrenzungslinien in horizontaler Ebene, wie sie durch die strichpunktierten Linien 33 und 34 angedeutet sind. Wenn eine Phasendetektoreinrichtung nur auf die Größe der Phasenübereinstimmung oder das Fehlen einer solchen Übereinstimmung reagiert und nicht auf die Richtung der Phasenverschiebung, dann ist die Beziehung gemäß Fig. 7 der Spulen in gleicher Weise wirksam bei der Ermittlung eines hochpermeablen Gegenstandes im Feld wie bei den relativen Ausrichtungen nach den Fig. 4, 5 und 6.
Die Empfangsantenne 14 ist nach den bisherigen Darstellungen als Achterfigur ausgebildet, kann aber auch aus zwei identischen Spulen aufgebaut sein, die so miteinander verbunden sind, daß sie zwei entgegengesetzt gleiche Ströme oder Spannungen erzeugen, wenn sie von einem gemeinsamen Signal durchsetzt werden, d. h. wenn jede der beiden Spulen mit einem Magnetfluß gleicher Stärke und derselben Richtung gekoppelt ist.
Abhängig von Konstruktion und Materialien eines Kassentisches 16 in Fig. 1 ist es bei einer Gestaltung der Spulen nach Fig. 2 möglich, daß harmonische Interferenzsignale, speziell der dritten Harmonischen, vom Kassentisch ausgehen. Wenn die Sendeantenne auf der dem Kassentisch abgelegenen Seite angeordnet ist, wird diese durch die hervorgerufene Interferenz zwar reduziert, jedoch für die für eine zuverlässige Erkennung von Markierungsplaketten erforderlichen Energiepegel und Empfindlichkeiten noch nicht ausgeschlossen. Es wurde jedoch ermittelt, daß ein verbesserter Schutz gegen derartige Interferenz mit einer Spulengestaltung nach Fig. 9 erzielt wird, auf die nun besonders Bezug genommen wird. Soweit Übereinstimmungen vorliegen, sind in der Fig. 9 dieselben Bezugszeichen wie in Fig. 2 verwendet, wobei sie lediglich mit dem Zusatz "a" versehen sind. Die Sendeantenne hat deswegen die Bezeichnung 13a und befindet sich innerhalb der Schwenktür 21, während die Schwenktür 20 die Empfangsantenne 14a mit ihren zwei besonders gestalteten Schleifen 26a und 27a enthält, die zu einer Achterfigur zusammengeschaltet sind.
Die Sendeantenne 13a ist nierenförmig als Schleife in einer vertikalen Ebene in der Tür 21 ausgerichtet. Alle Windungen der Schleife 13a umschließen einen Mittelpunkt in derselben Richtung mit Spiegelsymmetrie um eine horizontale Achse, die durch diesen Mittelpunkt verläuft, wobei jedoch die Abschnitte der Schleife 13 auf gegenüberliegenden Seiten einer vertikalen Achse, die durch den Punkt hindurch verläuft, im wesentlichen elliptische Gestalt haben, wobei der Krümmungsradius des Abschnittes 40 größer als der eines weiteren Abschnittes 41 ist. Der Abschnitt 41 mit dem kleineren Krümmungsradius befindet sich auf der Seite der vertikalen Achse, die in geschlossener Ruhestellung der Türen 20 und 21, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist, der Empfangsantenne 14a näherliegt als der Abschnitt 40.
Die Empfangsantenne 14a besteht aus einem Paar zueinander identischer Spulen 26a und 27a von ovaler Gestalt, die in einer gemeinsamen vertikalen Ebene liegen, wobei sämtliche Windungen jeweils einer Spule 26a bzw. 27a einen zugehörigen Mittelpunkt in einer Richtung umschließen und die ellipsenförmigen Spulen eine große und eine kleine Achse haben. Die Spulen 26a und 27a sind in der vertikalen Ebene übereinander angeordnet und zu einer Spule mit Achterfigur geschaltet. Die Hauptachsen der Spulen 26a und 27a haben auf gegenüberliegenden Seiten der die horizontale Achse der Spule 13a enthaltenden Ebene jeweils gleichen Abstand und streben, wie die Figur deutlich erkennen läßt, in Richtung zur Spule 13a auseinander (geschlossene Ruhestellung der Türen vorausgesetzt).
Der Sinn für die Gestaltung nach Fig. 9 wird nun erläutert. Speziell in Bereichen von Supermärkten treten zwei bestimmte Quellen für Interferenzen auf. Die eine Quelle liegt in dem Stahl der Kassentische, wodurch ein Signal der dritten Harmonischen erzeugt wird, wenn dieser Stahl sich im Magnetfeld der Sendeantenne befindet. Da die Empfangsantenne sehr nahe an den Kassentischen angebracht sein müssen, werden bereits auch schwache Felder, die von diesen Kassentischen ausgehen, eingekoppelt. Die Wirkung dieser Interferenzerscheinungen wird dadurch verringert, daß die Spulen 26a und 27a unter Berücksichtigungen der gewünschten Detektorempfindlichkeit in der Achse des Durchganges so klein wie möglich gemacht werden. Die dargestellten Schrägstellung der Spulen wird dadurch vorgegeben, daß durch Verminderung des vertikalen Abstands zwischen den Enden 42 und 43 der Spulen 26a und 27a das wirksam werdende Signal, das vom Kassentisch ausgeht, kleiner wird, während durch einen größeren Abstand der Enden 44 und 45 dieser Spulen die direkte Kopplung mit der Senderspule 13a vermindert wird und dadurch die gemeinsame Zurückweisung jedes von einer Markierungsplatte nahe der entfernten Seite 40 der Spule bzw. Antenne 13 hervorgerufenen Signals herabgesetzt wird.
Die Sendeantenne 13 andererseits ist so gestaltet, daß die tote Zone innerhalb der Grenze der Spule möglichst klein ist und der wirksame Fluß, der in Richtung auf die Durchgangsachse gerichtet ist, in der Gegenrichtung zu der auf die Rückseite des Zahltisches (in der Zeichnung nicht gezeigt) erhöht wird.
Ein weiterer Vorteil der Verringerung der Größe der Spulen 26a und 27a besteht darin, daß die Aufnahme unerwünschter Signale von einer gewöhnlichen Registrierkasse und von einem im Zahltisch untergebrachten Antriebsmotor eines Warenförderbandes verringert wird. Gleichzeitig wird der direkte Empfang von der Spule 13a verkleinert. Ein weiterer Vorteil kann in Verbindung mit Fig. 10 beschrieben werden. Wenn der Pfosten 18 in der durch die Pfeile 46 und 47 angezeigten Richtung vibriert, dann ändern die Spulen 26a und 27a ihre Relativstellung zur Spule 13a, wodurch eine Ungleichheit in der aufhebenden Wirkung der zusammengeschalteten Teilspulen auftritt. Diese Wirkung wird durch kleinere Spulen herabgesetzt.
Die vorangehenden Erläuterungen lassen erkennen, daß je nach Umfeldbedingungen des Überwachungsbereichs, der von der Überwachungseinrichtung wirksam kontrolliert werden soll, ein sorgfältig ermittelter Kompromiß erreicht werden muß.
Die bisher beschriebenen Ausführungsformen betrafen zweiflüglige Schwenktüren, bei denen die Sende- und die Empfangsantenne schwenkbar sind, doch lassen bestimmte Umgebungsbedingungen nur Einrichtungen zu, wie sie die Fig. 11 zeigt. Bei dieser Einrichtung befindet sich nur eine der Spulen - Sender oder Empfänger - in einer Schwenktür 50. Die Zeichnung der Fig. 11 zeigt eine Ansicht der Tür 50 von oben, die um eine vertikale Achse 51 geschwenkt werden kann. Die in der Tür 50 untergebrachte (nicht gezeigte) Spulenanordnung arbeitet mit einer stationären Spulenanordnung in einem Gehäuse 52 zusammen, das direkt gegenüber der Achse 51 befestigt ist. Bei der Auslenkung der Tür 50 in Richtung des Pfeils 53 verschiebt sich die wirksame Feldgrenze von der strichpunktiert gezeichneten Linie 54 auf den mit den gestrichelt gezeichneten Grenzlinien 55 umgebenen Bereich. Bei Schwenkung in der entgegengesetzten Richtung (Pfeil 56) ergibt sich ein Spiegelbild der Grenzlinien 55.
Die vorangehenden Ausführungen zeigen, daß eine Befestigungs- oder Halteanordnung für Sende- und Empfangsantennen des Überwachungssystems geschaffen ist, womit der Bereich des Durchganges oder der zu schützenden Zone vollständig abgedeckt wird, während andererseits ein bequemer Durchgang mit Einkaufswagen oder Rollstühlen möglich ist. Die Trennung von Sende- und Empfangsantennen derart, daß nicht eine innerhalb der anderen angeordnet ist, schafft einen Detektorbereich für Markierungsplaketten, der vollständig auf den zwischen den Schwenkachsen 18 und 19 zu beiden Seiten des Durchgangs 17 befindlichen Bereich begrenzt ist oder zwischen den Achsen 51 und der Tür 52 beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 11. Eine derartige Einschränkung für die Feststellung von Erkennungsmarken ist von äußerster Wichtigkeit, wenn das System in den sehr dicht mit Kunden besetzten Bereichen moderner Warenhäuser oder Supermärkte eingesetzt werden soll. Die beschriebene Anordnung erlaubt die Feststellung von Markierungsplaketten innerhalb des Durchgangs 17, ohne daß solche Plaketten festgestellt werden, die sich zum Verkauf auf den Kassentischen 16 befinden oder in Regalen außerhalb des Durchgangs an Waren ausgestellt sind. Große Körper aus Eisen in der Konstruktion der Kassentische haben keinen entscheidenden Einfluß auf die Eigenschaften des Systems. Dies gilt auch, wenn die Pfosten 18 und 19 weggelassen und die Schwenktüren 20 und 21 unmittelbar an den Wänden der Kassenstände angebracht sind. Weil die Spulen um eine Achse schwenkbar sind, wird die Wahrscheinlichkeit, daß unbeachtete und überwachte Zonen auftreten, in denen die Markierungsplaketten nicht erfaßt werden, äußerst gering. Als Folge davon kann eine kleinere Sendeleistung eingesetzt werden, wenn innerhalb eines vorgegebenen Raums Diebstahlmarkierungsplaketten festgestellt werden sollen. Die Verwendung von einander unabhängiger Türen, von denen jeweils eine die Sendeantenne und die andere die Empfangsantenne enthält, ermöglicht, daß die Türen sich der Person, die einen Einkaufswagen oder einen Kinderwagen zwischen ihnen hindurchschiebt, teilweise wieder annähern, wodurch eine erhöhte Zuverlässigkeit bei der Feststellung von Diebstahlerkennungsmarken erreicht wird. Bei der bisherigen Überwachung von Türdurchgängen wurden feststehende Pfosten oder Säulen zu beiden Seiten des Durchgangs eingesetzt. Diese Einrichtung kann in großen Geschäftsräumen verwendet werden, in denen mit Diebstahlerkennungsplaketten ausgestattete Gegenstände in sicherem Abstand von jedem auch in den Rückraum wirkenden Feld des Systems gehalten werden können. In engeren Bereichen wird es jedoch nötig, die wirksame Überwachungszone weiter einzuschränken, und dies geschieht am besten dadurch, daß die abgestrahlte Energie herabgesetzt wird. Dies macht unglücklicherweise auch eine Verkleinerung des Abstandes zwischen den Säulen oder Pfosten nötig, was nicht immer anwendbar ist. Als mögliche Lösung kann zu einer Anordnung gemäß Fig. 12 Zuflucht genommen werden.
Fig. 12 zeigt ein Gehäuse 60, das auf einer Seite einer mit Scharnieren angeschlagenen Schwenktür 61 befestigt ist, um einen Türdurchgang zu kontrollieren. Im Gehäuse 60 befinden sich die Spulen 63 und 64 nebeneinander. Die Spule 63 ist der Spule 13 der Fig. 2, die Spule 64 besteht also aus zwei Teilspulen 65 und 66 in gezeigter Ausrichtung, die zur Bildung einer Achterfigur zusammengeschaltet sind. Die Spulen 63 und 64 sind über abgeschirmte Leitungen 67 mit der in der Zeichnung nicht gezeigten Elektronik des Systems verbunden.
Wenn die Tür 61 mit den üblichen Türstoppern ausgestattet ist, ist ihr Schwenkbereich auf 180°, gewöhnlich kleiner, begrenzt, je nach dem wie die Passanten durch die Tür hindurchgehen. Durch das Nebeneinanderanordnen der Spulen 63 und 64 und ihr Betreiben im System nach Fig. 8 wird eine Überwachungszone unmittelbar vor und unmittelbar hinter dem Gehäuse 60 geschaffen. Sehr kleine wirksame Randfelder werden erzeugt. Es wird also wenig Feld in Richtung auf den Türgriff und in Richtung auf die Scharniere abgestrahlt. Beim Öffnen der Tür überstreicht die Überwachungszone einen Schwenkbogen, wodurch mit Sicherheit jede Markierungsplakette, die durch den Türdurchgang 62 getragen wird, erfaßt wird. Dies gilt auch unabhängig davon, in welcher Richtung die Markierungsplakette durch den Durchgang 62 hindurchgetragen wird. Wenn die die Plakette tragende Person von der Rückseite der Tür 61 auf den Beobachter der Fig. 12 zugeht, schließt sich die Tür hinter der Person und folgt ihr langsam beim Hindurchtreten durch den Durchgang 62.
In Fig. 13 sind die Spulen der Fig. 12 im Gehäuse 60, dessen Deckel der Deutlichkeit halber in der Zeichnung entfernt ist, durch ein Paar von Dipolantennen 70 und 71 und eine elektrostatische Feldabstrahlungsplatte 72 ersetzt. Die Dipolanschlüsse sind durch geeignete Induktoren 73 und 74 verbunden und über abgeschirmte Leitungen 75, 76 mit der Elektronik im Gehäuse 78 verbunden, das über eine Leitung 79 gespeist wird. Die Leiterschicht 72 ist ebenfalls mit dem System über eine abgeschirmte Leitung 77 verbunden. Das Elektroniksystem kann im wesentlichen dem der US-PS 38 95 368 entsprechen, wobei die Dipolantennen 70 und 71 parallel über eine Weiche für Aussenden und Empfang oder wobei ein Dipol als Sender und der andere als Empfänger eingesetzt werden können. Die wirksame Überwachungszone befindet sich sowohl vor als auch hinter der Antennenanordnung in Fig. 13 und überstreicht einen Bogenbereich, wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird. Durch geeignete Abschirmung können die Dipolantennen dazu ausgenutzt werden, praktisch alle wirksamen Signale auf einer Seite der Tür 61 abzustrahlen. Für diesen Zweck können Parabolreflektoren eingesetzt werden. Der wesentliche Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Leistung der Anordnung gegenüber Einrichtungen in feststehenden Pfosten herabgesetzt werden kann, ohne daß ihre Fähigkeit, Erkennungsmarken, die durch die Tür 62 hindurchtransportiert werden, zu erkennen, herabgesetzt wird. Gegenüber den in der Zeichnung gezeigten Dipolantennen können selbstverständlich auch andere Hochfrequenzstrahler eingesetzt werden.
In Fig. 14 ist der in Fig. 13 in einem Gehäuse 60 enthaltene Antennenaufbau in einem Rahmen 80 angeordnet, während das Gehäuse 78 die Elektronikschaltung aufnimmt. Anstelle der Tür 61 ist der Rahmen 80 und 81 im Türrahmen 62 schwenkbar befestigt. Dieser Rahmen bildet eine Durchtrittstür, die in einer Schwenkbewegung den Durchtritt durch den Türrahmen 62 freigibt.
Wenn in der Beschreibung nicht anders angegeben, so versteht es sich, daß die Bezugnahme auf eine Spule oder eine Wicklung im Singular keinerlei Einschränkung darstellt, sondern daß mehrere Spulen oder Wicklungen miteinander verbunden sein können, wie sich dies für den Fachmann von selbst versteht, um eine Anordnung zu bilden, die als Spule oder Wicklung der in Frage kommenden Art arbeitet. Auch versteht es sich im Rahmen der Erfindung, daß sie auf unterschiedliche Typen von Überwachungssystemen, mit denen auf elektrische Energie reagierende Markierungsplaketten o. dgl. festgestellt werden können, angewandt werden kann, sei es nun, daß sie hochpermeables Material oder eine Halbleiterdiode o. dgl. enthalten.

Claims (4)

1. Vorrichtung zum Erkennen der Anwesenheit einer auf ein elektrisches oder magnetisches Feld ansprechenden Markierungsplakette in einer Überwachungszone, bei der ein Sender mit einer rahmenförmigen Sendeantenne verbunden ist, um in der Zone ein Wechselenergiefeld aufzubauen, ein Empfänger mit einer rahmenförmigen Empfangsantenne verbunden ist, um eine bestimmte Veränderung des Wechselfeldes aufgrund des Vorhandenseins der Markierungsplakette in dem Feld festzustellen, und mit einer schwenkbar gelagerten Tür, die wenigstens eine der rahmenförmigen Antennen aufweist, wobei die Rahmenebene der wenigstens einen Antenne im wesentlichen parallel zur Türebene liegt, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die rahmenförmige Empfangsantenne (14) räumlich getrennt von der rahmenförmigen Sendeantenne (13) angeordnet ist,
  • b) die Tür als Schwenktür (20) ausgebildet ist, die aus einer einen Durchgang verschließenden Ruhestellung heraus vorwärts und rückwärts verschwenkt werden kann.
  • c) nur die rahmenförmige Empfangsantenne (14) oder nur die rahmenförmige Sendeantenne (13) an der Schwenktür (20) angeordnet ist, und
  • d) die nicht an der Schwenktür (20) angeordnete rahmenförmige Sendeantenne (13) oder rahmenförmige Empfangsantenne (14) so angeordnet ist, daß dann, wenn sich die Schwenktür (20) in der Ruhestellung befindet, die rahmenförmige Sendeantenne (13) und die rahmenförmige Empfangsantenne (14) im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Schwenktür (32) vorgesehen ist, die mit der einen Schwenktür (20) zum Verschließen des Durchgangs zusammenwirkt, derart, daß sich die freien Enden der Schwenktüren (20, 21) in ihrer Ruhestellung gegenüberliegen und die Türebenen zusammenfallen, und daß die eine Schwenktür (20) die rahmenförmige Empfangsantenne (14) oder die rahmenförmige Sendeantenne (13) und die weitere Schwenktür (21) die rahmenförmige Sendeantenne (13) oder die rahmenförmige Empfangsantenne (14) aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeantenne als Spule (13a) in Nierenform in der vertialen Ebene ausgebildet ist, deren sämtliche Windungen einen Mittelpunkt haben und spiegelsymmetrisch sind zu einer horizontalen Achse, die durch diesen Mittelpunkt verläuft, wobei die Abschnitte der Spule auf gegenüberliegenden Seiten einer vertikalen Achse, die durch diesen Mittelpunkt verläuft, Ellipsenform haben und ein Abschnitt (40) einen größeren Krümmungsradius als der andere Abschnitt (41) besitzt, wobei die Ruhestellung der Schwenktüren der Abschnitt mit kleinerem Krümmungsradius (41) sich auf der Seite der vertikalen Achse befindet, die dem Empfänger (14a) näher liegt als der Abschnitt (40) mit größerem Krümmungsradius.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangsantenne (14a) als ein Paar im wesentlichen zueinander identischer Spule (26a, 27a) in Ellipsenform ausgebildet sind und in einer gemeinsamen vertikalen Ebene liegen, wobei sämtliche Windungen der beiden Spulen jeweils einen zentralen Punkt in einer Richtung umlaufen, die elliptisch geformten Spulen eine große und eine kleine Achse haben und in der Ebene übereinander angeordnet sind sowie derartig miteinander elektrisch verbunden sind, daß sie zusammen eine Spule mit achterförmigen Windungssinn bilden, daß die großen Achsen der Ellipsen von der die horizontale Achse der Sendeantenne enthaltenden Horizontalebene zu beiden Seiten gleichen Abstand haben und in Richtung auf die Sendeantenne auseinanderstreben, wenn die Schwenktüren in Ruhestellung stehen.
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