DE3490309C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Außenrückspiegel nach dem Ober
begriff des Anspruches 1.
Aus der DE-PS 22 19 787 ist ein Außenrückspiegel für Fahr
zeuge mit je einer Schwenkachse für die Klappbewegung in
Fahrtrichtung bzw. in Gegenrichtung bekannt, bei dem die
beiden Schwenklager ausrastbar gehalten sind, in der Erwar
tung, daß bei einem Stoß nach hinten das hintere Schwenklager
ausrastet und die Klappbewegung um das vordere Schwenklager
herum erfolgt, und umgekehrt. Da jedoch die genaue Richtung
des Stoßes nicht feststeht und beide Schwenklager im wesent
lichen gleiche Haltekräfte aufweisen, ist häufig damit zu
rechnen, daß bei einem entsprechend starken Stoß beide
Schwenklager ausrasten, wonach der Außenrückspiegel völlig
ungeführt an der Fahrzeugaußenseite hängt und zu Verletzun
gen oder Beschädigungen führen kann. Die leichte und kosten
günstige Bauweise dieses bekannten Außenrückspiegels ist da
her mit erheblichen funktionellen Nachteilen erkauft.
Ein gattungsgemäßer Außenrückspiegel ist aus der EP
00 73 289 B1 bekannt. Der Rückspiegel weist im Inneren eine
Spiralfeder auf, die dafür sorgt, daß der Rückspiegel, so
bald er aufgrund einer von außen einwirkenden Kraft aus sei
ner ursprünglichen, normalen Position gebracht wurde, mit
Hilfe von Federkraft in seine ursprüngliche Position zurück
geschwenkt wird.
Der Außenrückspiegel nach der EP 00 73 289 B1 weist jedoch
wesentliche Nachteile auf. In dem Spiegelgehäuse ist außer
der zentralen Spiralfeder keine Vorrichtung vorgesehen, die
das Spiegelgehäuse in einer fixen, definierten Stellung
hält. Das nur durch die Spiralfeder in seiner Normalstellung
gehaltene Spiegelgehäuse kann aufgrund von Fahrtwind oder
Erschütterung aus seiner Position gebracht werden und unkon
trollierte Schwenkbewegungen ausführen. Somit kann es wäh
rend der Fahrt zu Instabilitäten des Rückspiegels kommen.
Zwar wird die Lagerung des Rückspiegels in der Normalstel
lung umso stabiler, je stärker die Spiralfeder ist, doch be
dingt eine Spiralfeder auch einen noch stabileren Widerhalt
im Spiegel für die Spiralfeder, so daß eine noch aufwendi
gere Ausführung des Spiralgehäuses notwendig wird. Vor allem
aber hat eine besonders starke Ausbildung der Spiralfeder
zur Folge, daß das Spiegelgehäuse nur unter entsprechend ho
hem Kraftaufwand nach vorne oder nach hinten geklappt werden
kann, so daß die mit dieser Konstruktion angestrebte verbes
serte Unfallsicherheit sowie die einfache Wegklappbarkeit in
einer Transport- oder Parkstellung des Kraftfahrzeuges be
einträchtigt ist. Auch kann ein Zurückschnellen des Spiegel
gehäuses unter der Rückstellkraft der Spiralfeder uner
wünscht und unfallträchtig sein. Außerdem kann der Rückspie
gel nicht, wie es zum Beispiel bei engem Parken von Nutzen
ist, in einer zurückgeschwenkten Stellung arretiert werden,
so daß der Rückspiegel für Wände, Fußgänger etc. ein Hinder
nis darstellt und es dadurch zu einer Beschädigung des Rück
spiegels kommen kann.
Weiter sind aus dem DE-GM 80 00 783 sowie der DE-AS
29 16 686 Außenrückspiegel bekannt, die ebenfalls das Kon
zept einer Arretierung des Außenrückspiegels in der Normal
stellung durchentsprechend starke Rückholfedern in Form von
Spiralfedern aufweisen und dementsprechend mit den genannten
Nachteilen behaftet sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Außenrückspiegel
der im Oberbegriff des Anspruches 1 umrissenen Gattung der
art auszubilden, daß bei leichter und kostengünstiger Bau
weise des Spiegels jegliche unbeabsichtigte Schwenkbewegun
gen aus einer Normalstellung sicher vermeidbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einem Außenrückspiegel der angegebenen Gattung erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale nach Anspruch 1.
Dadurch, daß zwischen Schwenkarm und Gehäuseträger einer
seits sowie zwischen Schwenkarm und Befestigungsteil ande
rerseits Rastverbindungen geschaffen werden, wird eine fixe,
definierte Stellung des Spiegelgehäuses erreicht, für deren
Überwindung eine definierte Kraft aufgebracht werden muß, um
das Spiegelgehäuse aus der Normalstellung auszurasten und
dann im wesentlichen kräftefrei umzuklappen. Treten also
kleinere Krafteinwirkungen auf das Spiegelgehäuse auf, wie
sie zum Beispiel durch Erschütterungen oder Fahrtwind ent
stehen können, so bleibt der Spiegel in seiner definierten
Normallage ruhen. Die Verwendung einer starken Spiralfeder
zur Positionierung des Rückspiegels in seine Normallage ist
daher nicht mehr nötig, und damit auch die aufwendige, kost
spielige Ausgestaltung des Spiegelgehäuses entbehrlich. Dar
über hinaus kann eine durch Unfall oder mit Absicht herbeige
führte Klappbewegung nicht durch eine Spiralfeder behindert
werden, und es treten keine unerwünschten Rückstellkräfte
auf.
Aus dem DE-GM 19 16 664 ist zwar ein Außenrückspiegel zur
Befestigung an der Lenkstange von Zweirädern bekannt, bei
dem federbelastete Rastelemente in Rastvertiefungen einra
sten und dadurch bestimmte Schwenkstellungen des
Außenrückspiegels arretieren. Jedoch erfolgt hier die Rast
verbindung zwischen einem zylindrischen Befestigungsteil und
einem koaxial daran angesetzten Schwenkarm, so daß für eine
entsprechende Anwendung eines solchen Rastsystems im gat
tungsgemäßen Zusammenhang die Grundlage fehlt. Weiterhin
fehlt gänzlich die gattungsgemäß vorgesehene zweite
Schwenkachse, und es fehlen mithin auch die erfindungsgemäß
vorgesehenen Maßnahmen zur Arretierung der Schwenkbewegung
um die zweite Schwenkachse. Daher müßte der Versuch, die
schwenkbare Befestigung dieses Zweirad-Außenrückspiegels bei
einer für Personenkraftwagen geeigneten Spiegelausführung
anzuwenden, dazu führen, auch den Außenrückspiegel eines
Personenkraftwagens an einem abstehenden zylindrischen Hal
ter mit zum Halter koaxialem Schwenkarm zu lagern, was dem
Grundgedanken einer Vermeidung von vorstehenden Teilen ins
besondere im Falle von Unfällen zuwiderläuft.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung zum Gegenstand.
Insbesondere ermöglicht das nach Anspruch 2 vorgesehene Ein
rastsystem zwischen Schwenkarm und Befestigungsteil in Form
einer Drehrastverbindung die einfache Arretierung des Rück
spiegels in zurückgeschwenkter Stellung. Der Wegfall einer
Rückstellfeder ergibt insoweit den Vorteil, daß keine kon
struktionsbedingte Kräfte auftreten, welche den Rückspiegel
aus seiner zurückgeschwenkten Stellung zurückzuholen suchen.
Ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Außenrückspiegel
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie
A-A in Fig. 1;
Fig. 3 eine auseinandergezogene Darstellung des
Außenrückspiegels; und
Fig. 4 bis 6 Darstellungen, in denen die normale Stellung
und die verschwenkten Stellungen des Außen
rückspiegels dargestellt sind.
Die in der Zeichnung dargestellte Ausführungsform eines
Außenrückspiegels zeigt einen Rückspiegel, der eine An
triebseinheit zum elektrischen Bewegen bzw. Einstellen des
Spiegels aufweist. Die Antriebseinheit besteht aus Elektro
motoren, Schneckenradgetrieben etc. und ist innerhalb des
Spiegelgehäuses angeordnet. Weiterhin ist in der Zeichnung
eine Ausführungsform eines Außenrückspiegels dargestellt,
der auf der rechten Seite eines Kraftfahrzeuges montierbar
ist. Ein Außenrückspiegel, der auf der linken Seite eines
Kraftfahrzeuges montierbar ist und dessen Aufbau seitensym
metrisch zu dem Aufbau des dargestellten Spiegels sein muß,
ist nicht dargestellt.
In der Zeichnung ist mit 1 ein Spiegelglas, mit 2 ein Spie
gelglashalter, mit 3 ein Spiegelgehäuse und mit 4 ein Befe
stigungsteil bezeichnet, mit dem der Außenrückspiegel an der
Fahrzeugkarosserie, z. B. im (vorderen) Fensterdreieck des
Seitenfensters eines Fahrzeuges, befestigt wird. Die dem Be
festigungsteil 4 zugewandte Seitenfläche 5 des Spiegelgehäu
ses 3 und die dem Spiegelgehäuse 3 zugewandte Oberfläche 6
des Befestigungsteils 4 sind so geformt, daß sie nicht mit
einander in Anlage geraten, wenn das Spiegelgehäuse 3 nach
vorne oder hinten verschwenkt ist.
Das Befestigungsteil 4 weist im Bereich seiner Oberfläche 6
zwei Tragarme 7, nämlich einen oberen Tragarm 7 a und einen
unteren Tragarm 7 b auf, wobei die Tragarme 7 a und 7 b ent
sprechende Bohrungen 8 a und 8 b aufweisen. Ein Gehäuseträger
9 wird mittels Schrauben im Inneren des Spiegelgehäuses 3
befestigt. Der Gehäuseträger 9 weist an
seinem einen Ende einen oberen Trägervorsprung 10 a und
einen unteren Trägervorsprung 10 b auf, welche ihrerseits
entsprechende Bohrungen 11 a und 11 b aufweisen.
Zwischen den Tragarmen 7 a und 7 b und dem Gehäuseträger 9 ist ein
Schwenkarm 12 angeordnet. Der Schwenkarm 12 weist einen
vertikalen Plattenabschnitt 12 a und horizontale Plattenab
schnitte 12 b und 12 c auf, die an den entsprechenden oberen
und unteren Enden des vertikalen Plattenabschnittes 12 a
ausgeformt sind. Zwei Schwenkwellen oder -zapfen 13 und 14,
um welche sich der Schwenkarm 12 dreht, werden wie folgt
durch die horizontalen Plattenabschnitte 12 b und 12 c ge
führt:
Die horizontalen Plattenabschnitte 12 b und 12 c weisen an
ihren vorderen und rückwärtigen Endbereichen Bohrun
gen 15 a und 15 b bzw. 16 a und 16 b auf. Die Schwenkwelle 13
wird in die vorderen Bohrungen 15 a und 15 b des
Schwenkarmes 12 und die Bohrungen 8 a und 8 b der Trag
arme 7 a und 7 b eingeführt, wobei beide Enden der Schwenkwelle
13 von dem oberen Tragarm 7 a und dem unteren Tragarm 7 b
gehalten werden. Auf diese Weise ist der Schwenkarm 12
schwenkbeweglich mit dem Befestigungsteil 4 verbunden. Die
Schwenkwelle 14 wird in die rückwärtigen Bohrungen 16 a
und 16 b des Schwenkarmes 12 und die Bohrungen 11 a und
11 b des Gehäuseträgers 9 eingeführt, wobei beide Enden der
Schwenkwelle 14 durch den oberen Trägervorsprung 10 a bzw.
den unteren Trägervorsprung 10 b gehalten sind. Somit sind
der Gehäuseträger 9 und der Schwenkarm 12 schwenkbeweglich
miteinander verbunden.
Zwischen wenigstens einem der Tragarme 7 a und 7 b und dem Schwenk
arm 12 ist eine Einrichtung vorgesehen, um das Spiegelge
häuse 3 in einer nach vorne oder hinten geklappten Stellung
zu halten. Diese Vorrichtung weist eine Mehrzahl von Vor
sprüngen 17 a auf wenigstens einem der Tragarme 7a und 7 b, eine
Mehrzahl von Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b auf dem
Schwenkarm 12, welche den Vorsprüngen 17 a entsprechen und
ein Federelement 18 auf, welches die Vorsprünge 17 a in
den Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b hält. In der Aus
führungsform gemäß der Zeichnung bestehen die Vorsprünge
17 a aus drei kleinen Kugeln 16, die in der oberen Oberfläche
des oberen Tragarmes 7 a bis zur Hälfte ihres Durchmessers
eingesetzt sind, wobei diese Kugeln in gleichmäßigen Ab
ständen zueinander konzentrisch um die Bohrung 8 a an
geordnet sind. Die Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b
weisen eine Mehrzahl von Einrast-Eingriffslöchern auf, in
welche die Vorsprünge 17 a eingreifen können, wobei diese
Eingrifflöcher in der unteren Oberfläche des oberen horizon
talen Plattenabschnittes 12 b angeordnet sind und den Vor
sprüngen 17 a gegenüberliegen. Das Federelement 18 weist
eine Schraubendruckfeder 19 a auf, die um die Schwenkwelle 13
gewickelt ist, sowie eine Druckscheibe 19 b, mittels der die
Unterseite der Feder 19 a mit der Schwenkwelle 13 verbunden
ist.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, weist der Hauptbe
reich des Gehäuseträgers 9 einen vorspringenden Bereich 20
auf, der zu dem Gehäuseträger 9 im wesentlichen senkrecht
angeordnet ist. Eine Klemmvorrichtung zur Kontrolle
der relativen Bewegung zwischen dem Spiegelgehäuse 3 und
dem Schwenkarm 12 ist zwischen dem vorspringenden Bereich
20 des Gehäuseträgers 9 und dem vertikalen Plattenabschnitt
12 a des Schwenkarmes 12 angeordnet. Die Klemmvorrichtung
weist wenigstens ein Einsatzstück 22 a und wenigstens
einen Halter 22 b auf, die miteinander elastisch in Eingriff
bringbar sind. In der Ausführungsform gemäß der Zeichnung
wird jedes der Einsatzstücke 22 a durch das Ausbilden von
Durchbrüchen 21 in dem vertikalen Plattenabschnitt 12 a des
Schwenkarmes 12 ausgebildet und die elastischen Halter 22 b,
die mit den Einsatzstücken 22 a zusammenwirken, werden an
dem vorspringenden Bereich 20 des Gehäuseträgers 9 mittels
Schrauben befestigt.
Mit 23 ist eine Öffnung in dem Befestigungsteil
4 bezeichnet, durch welche Kabel für die Betätigungsorgane
zur Einstellung des Spiegelglases 1 bzw. des Spiegelglashalters 2 und andere Betätigungs
organe geführt sein können. Mit 24 ist ein Einschnitt in dem
Schwenkarm 12 bezeichnet und mit 25 eine Öffnung in dem
Gehäuseträger 9. Die Schwenkwelle 14 wird von einer
Torsionsfeder 26 umgeben. Wenn das Spiegelgehäuse 3 nach
vorne geschwenkt wird, dreht die Torsionsfeder 26 das Spie
gelgehäuse 3 zurück in die Normalstellung und verhindert
Rütteln und Vibrationen.
Im folgenden wird - weiterhin unter Bezugnahme auf die Zeich
nung - die Funktion des Außenrückspiegels beschrieben:
In Fig. 1, 2 und 4 ist der Rückspiegel in seiner nor malen Stellung dargestellt, bei der die untere Oberfläche des oberen horizontalen Plattenabschnittes 12 b des Schwenk armes 12 unter Andruck in Anlage mit der oberen Oberfläche des oberen Tragarmes 7 a gebracht ist. Die Andruckskraft wird hierbei von der Schraubendruckfeder 19 a erzeugt, die um die Schwenkwelle 13 verläuft. In dieser Lage greifen die Vor sprünge 17 a in die Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b des Schwenkarmes 12, so daß das Spiegelgehäuse 3 sicher gehal ten ist.
In Fig. 1, 2 und 4 ist der Rückspiegel in seiner nor malen Stellung dargestellt, bei der die untere Oberfläche des oberen horizontalen Plattenabschnittes 12 b des Schwenk armes 12 unter Andruck in Anlage mit der oberen Oberfläche des oberen Tragarmes 7 a gebracht ist. Die Andruckskraft wird hierbei von der Schraubendruckfeder 19 a erzeugt, die um die Schwenkwelle 13 verläuft. In dieser Lage greifen die Vor sprünge 17 a in die Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b des Schwenkarmes 12, so daß das Spiegelgehäuse 3 sicher gehal ten ist.
Wenn auf das Spiegelgehäuse 3 eine starke Kraft von außen
aufgebracht wird, wird das Spiegelgehäuse 3 unter Betätigung
des Schwenkarmes 12 nach vorne oder hinten geschwenkt, um
eine stoßartige Belastung zu vermeiden. Genauer gesagt,
wenn das Spiegelgehäuse 3 eine Kraft von vorne aufnehmen
muß (in Fig. 4 mit einem Pfeil A dargestellt), wird die
Schraubendruckfeder 19 a zusammengedrückt, die Vorsprünge 17 a werden
aus den Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b herausgeschoben,
der Schwenkarm 12 schwenkt um die Schwenkwelle 13, so daß
das Spiegelgehäuse 3 nach hinten geschwenkt wird, wie in
Fig. 5 dargestellt. In dieser Stellung wird das Spiegelge
häuse 3 durch die Federwirkung der Schraubendruckfeder 19 a gehalten.
Wenn das Spiegelgehäuse 3 eine Kraft von hinten aufnehmen
muß (in Fig. 4 mit einem Pfeil B dargestellt) geraten die
Einsatzstücke 22 a außer Eingriff mit den Haltern 22 b und
das Spiegelgehäuse 3 wird um die Schwenkwelle 14 nach vorne
geschwenkt, wie in Fig. 6 dargestellt.
Falls es nötig ist, das Spiegelgehäuse 3 in dem einge
schwenkten Zustand zu halten, wie beispielsweise beim Par
ken oder beim Transportieren des Kraftfahrzeuges, wird das
Spiegelgehäuse 3 aus der Stellung gemäß Fig. 4 langsam nach
hinten gegen die Kraft der Feder 19 a geschoben. Dadurch wird
die Feder 19 a zusammengedrückt, die Vorsprünge 17 a geraten
außer Anlage mit den Vertiefungen oder Einbuchtungen 17 b,
der Schwenkarm 12 dreht sich und das Spiegelgehäuse 3
schwenkt nach hinten. Wenn das Spiegelgehäuse 3 in einer
Stellung gemäß Fig. 5 seine Schwenkbewegung beendet, wird
das Spiegelgehäuse 3 in diesem ausgeschwenkten Zustand durch
die Einrastfunktion der Vorsprünge 17 a in den Vertiefungen
oder Einbuchtungen 17 b und der Krafteinwirkung der Feder
19 a gehalten.
Wenn der Parkvorgang oder der Transport des Kraftfahrzeuges
beendet ist, kann das Spiegelgehäuse 3 in seine Ausgangs
stellung gemäß Fig. 4 zurückgeschwenkt werden, in dem das
Spiegelgehäuse 3 gegen die Federkraft der Feder 19 a zu
rückgeschwenkt wird.
Wenn das Spiegelgehäuse 3 einen Fußgänger oder einen Gegen
stand trifft, oder wenn es notwendig ist, den Außenrück
spiegel innerhalb der äußeren Begrenzungslinie des Kraft
fahrzeuges zu halten, wird das Spiegelgehäuse 3 aus der
Stellung gemäß Fig. 4 in eine Stellung gemäß Fig. 5 oder
Fig. 6 gebracht. Damit ist es möglich, Schäden oder Ver
letzungen an einem Gegenstand oder an einer Person bzw. Be
schädigungen des Spiegels selbst auf ein Minimum zu redu
zieren.
Claims (7)
1. Außenrückspiegel für Kraftfahrzeuge, dessen Spiegelgehäuse derart mit
einem Befestigungsteil verbunden ist, daß das Spie
gelgehäuse bezüglich des Befestigungsteils nach hinten
oder vorne schwenkbar ist,
mit an dem Befestigungsteil angeordneten Tragarmen,
mit einem an der Innenseite des Spiegelgehäuses befe stigten Gehäuseträger und
mit einem die Tragarme und den Gehäuseträger mit einander verbindenden Schwenkarm, der je ein Schwenk lager an seiner Vorder- und an seiner Rückseite auf weist,
wobei dasjenige der Schwenklager, um welches das Spiegelgehäuse nach rückwärts schwenkbar ist, an den Tragarmen gehalten ist, und wobei das andere Schwenklager, um welches das Spiegelgehäuse nach vor wärts schwenkbar ist, an dem Gehäuseträger gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Gehäuseträger (9) und dem Schwenkarm (12) eine Schnapprastverbindung (21, 22) vorgesehen ist, welche in ihrer Raststellung den Gehäuseträger (9) in seiner die Normalstellung des Außenrückspiegels ergebenden Lage gegenüber dem Schwenkarm (12) si chert, und
daß zwischen dem Schwenkarm (12) und wenigstens einem der Tragarme (7) wenigstens ein federbelastetes Rastelement (17 a) angeordnet ist, welches bei Einfall in wenigstens eine Rastvertiefung (17 b) die Schwenk stellung zwischen dem Schwenkarm (12) und dem Befe stigungsteil (4) in einer die Normalstellung des Au ßenspiegels ergebenden Lage arretiert.
mit an dem Befestigungsteil angeordneten Tragarmen,
mit einem an der Innenseite des Spiegelgehäuses befe stigten Gehäuseträger und
mit einem die Tragarme und den Gehäuseträger mit einander verbindenden Schwenkarm, der je ein Schwenk lager an seiner Vorder- und an seiner Rückseite auf weist,
wobei dasjenige der Schwenklager, um welches das Spiegelgehäuse nach rückwärts schwenkbar ist, an den Tragarmen gehalten ist, und wobei das andere Schwenklager, um welches das Spiegelgehäuse nach vor wärts schwenkbar ist, an dem Gehäuseträger gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Gehäuseträger (9) und dem Schwenkarm (12) eine Schnapprastverbindung (21, 22) vorgesehen ist, welche in ihrer Raststellung den Gehäuseträger (9) in seiner die Normalstellung des Außenrückspiegels ergebenden Lage gegenüber dem Schwenkarm (12) si chert, und
daß zwischen dem Schwenkarm (12) und wenigstens einem der Tragarme (7) wenigstens ein federbelastetes Rastelement (17 a) angeordnet ist, welches bei Einfall in wenigstens eine Rastvertiefung (17 b) die Schwenk stellung zwischen dem Schwenkarm (12) und dem Befe stigungsteil (4) in einer die Normalstellung des Au ßenspiegels ergebenden Lage arretiert.
2. Außenrückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine zweite Rastvertiefung (17 b) vorgesehen ist,
in der das Rastelement (17 a) die Schwenkstellung
zwischen dem Schwenkarm (12) und dem Befestigungsteil
(4) in einer die zurückgeschwenkte Stellung des Au
ßenspiegels ergebenden Lage arretiert.
3. Außenrückspiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schwenkarm (12) einen vertikalen
Plattenabschnitt (12 a) und horizontale Plattenab
schnitte (12 b und 12 c) aufweist, welche je an dem oberen
bzw. unteren Endabschnitt des vertikalen Platten
abschnittes (12 a) vorgesehen sind.
4. Außenrückspiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß wenigstens ein Einsatzstück (22 a)
entweder an dem Gehäuseträger (9) oder dem Schwenkarm
(12) und wenigstens ein Halter (22 b) an dem entspre
chend anderem Bauteil vorgesehen ist, wobei das Ein
satzstück (22 a) elastisch mit dem Halter (22 b) in
Eingriff bringbar ist.
5. Außenrückspiegel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge
kennzeichnet,
daß eine Schnapprastverbindung (17, 19) konzentrisch um eines der Schwenklager (13 bzw. 14) angeordnet ist,
daß wenigstens einer der horizontalen Plattenab schnitte (12 b bzw. 12 c) oder einer der Tragarme (7) Rastvertiefungen (17 b) und
daß wenigstens einer der Tragarme (7) oder einer der horizontalen Plattenabschnitte (12 b und 12 c) ein Rastelement (17 a) aufweist,
daß das Rastelement (17 a) und die Rastvertiefung (17 b) einander entsprechend ausgebildet sind, und
daß eine Federeinrichtung (19) vorgesehen ist, die das Rastelement (17 a) in der Rastvertiefung (17 b) hält.
daß eine Schnapprastverbindung (17, 19) konzentrisch um eines der Schwenklager (13 bzw. 14) angeordnet ist,
daß wenigstens einer der horizontalen Plattenab schnitte (12 b bzw. 12 c) oder einer der Tragarme (7) Rastvertiefungen (17 b) und
daß wenigstens einer der Tragarme (7) oder einer der horizontalen Plattenabschnitte (12 b und 12 c) ein Rastelement (17 a) aufweist,
daß das Rastelement (17 a) und die Rastvertiefung (17 b) einander entsprechend ausgebildet sind, und
daß eine Federeinrichtung (19) vorgesehen ist, die das Rastelement (17 a) in der Rastvertiefung (17 b) hält.
6. Außenrückspiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schwenklager (14) am rückwärtigen Ende des
Schwenkarmes (12) eine Torsionsfeder (26) aufweist,
welche den Gehäuseträger (9) in Anlage zum Schwenkarm
(12) drückt.
7. Außenrückspiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Befestigungsteil (4), der Schwenkarm (12) und
der Gehäuseträger (9) je eine Öffnung (23 bzw. 24 bzw. 25)
aufweist, durch welche Betätigungsteile führbar
sind.
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