DE3504945A1 - Anordnung zum messen der elektrischen spannungsparameter eines hochspannungsleiters - Google Patents

Anordnung zum messen der elektrischen spannungsparameter eines hochspannungsleiters

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DE3504945A1
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Walter Dipl.-Ing. Dr. 8012 Ottobrunn Mehnert
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    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R15/00Details of measuring arrangements of the types provided for in groups G01R17/00 - G01R29/00, G01R33/00 - G01R33/26 or G01R35/00
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    • G01R15/24Adaptations providing voltage or current isolation, e.g. for high-voltage or high-current networks using light-modulating devices
    • G01R15/248Adaptations providing voltage or current isolation, e.g. for high-voltage or high-current networks using light-modulating devices using a constant light source and electro-mechanically driven deflectors

Description

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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Messen der elektrischen Spannungsparameter eines Hochspannungsleiters gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Mit dem Begriff "Hochspannung" sollen im vorliegenden Zusammenhang Gleich- und Wechselspannungen verstanden werden, die in einem Bereich von 1 kV bis 800 kV und mehr liegen. Der Ausdruck "Spannungsparameter" besagt, daß bei Gleichspannungen nicht nur deren Absolutwert sondern auch das Vorzeichen und bei Wechselspannungen nicht nur der Scheitel- bzw. Effektivwert sondern auch der zeitliche Spannungsverlauf meßbar sind, so daß die relative Phasenlage mehrerer solcher Spannungen festgestellt und zahlenmäßig angegeben werden kann.
Eingesetzt werden Anordnungen der eingangs genannten Art beispielsweise immer dann, wenn vor dem Beginn von Arbeiten an einem Hochspannungsleiter oder in seiner unmittelbaren Nähe sichergestellt werden muß, daß der Leiter spannungsfrei ist bzw. zur Ableitung von eingekoppelten Blindspannungen gefahrlos geerdet werden kann.
Zur Erfassung der Wechselspannung und/oder des Wechselstroms in Überlandleitungen ist aus der US-PS 4,002,975 eine Anordnung der im Oberbegriff des Anspruches 1 beschriebenen Art bekannt, die einen Meßkopf umfaßt, der am oberen Ende einer aus isolierendem Material bestehenden Tragsäule angeordnet und über diese Säule mit dem Meßgerät fest verbunden ist. Zur Messung der Spannung
wird das Meßgerät neben einem Masten der Überlandleitung auf dem Erdboden so aufgestellt, daß sich der Meßkopf in der Nähe des Hochspannungsleiters befindet, ohne diesen jedoch zu berühren. Im Meßkopf ist ein Sensor angeordnet, auf den im Inneren der Tragsäule vom Meßgerät her ein Lichtbündel projiziert wird, das den Sensor durchsetzt und über einen hinter dem Sensor angeordneten Spiegel wieder zum Meßgerät zurückreflektiert wird. Der Sensor beeinfluß im vorliegenden Fall das Lichtbündel in der Weise, daß er die Polarisationsebene des linear polarisierten Lichtes in Abhängigkeit von der Intensität des umgebenden elektrischen oder magnetischen Feldes dreht. Die Polarisationsänderung des reflektierten Lichtbündels wird gemessen, um die Intensität des den Hochspannungsleiter umgebenden Feldes anzuzeigen. Da der Polarisations-Modulationskoeffizient derartiger Kristalle in sehr starkem Maß von der Umgebungstemperatur abhängt, enthält der Meßkopf weiterhin eine ebenfalls über ein Lichtbündel abfragbare Temperaturmeßvorrichtung, die entweder ein Korrektursignal liefert oder dazu dient, den Meßkopf über die Tragsäule zu heizen und somit auf einer vorgebebenen Temperatur zu halten.
Diese bekannte Anordnung ist einerseits unhandlich, weil die Tragsäule, die das Meßgerät mit dem Meßkopf verbindet, eine beträchtliche Länge aufweisen muß, damit der Sensor bei Überlandleitungen genügend nahe an die spannungsführenden Leiter herangebracht werden kann. Zum anderen wird die Genauigkeit der Messung in erheblichem Maße vom Abstand beeinflußt, den der Meßkopf und damit der Sensor vom Hochspannungsleiter besitzt. Da der Abstand der Leiter von Überlandleitungen zum Boden nur in unmittelbarer Nähe der Tragmasten genau definiert ist, muß dieses bekannte Meßgerät auch neben diesen Tragmasten aufgestellt werden. Dort wird jedoch das den Hochspannungsleiter um-
gebende Feld durch die in der Nähe befindlichen geerdeten Teile des Mastes in starkem Maße verzerrt, so daß selbst dann, wenn der Abstand des Sensors vom Hochspannungsleiter mit großer Genauigkeit bekannt ist (was in der Praxis jedoch normalerweise nicht der Fall ist) eine genaue Messung nicht möglich ist.
Eine solche geringe Meßgenauigkeit stellt aber ein erhebliches Gefahrenmoment dar, weil sie es nicht erlaubt, mit absoluter Sicherheit die oben bereits erwähnten Blindspannungen von der Hochspannung zu unterscheiden, die am Hochspannungsleiter anliegt, wenn dieser mit der Leistungsquelle verbunden ist.
Das Ausmaß, in dem die verwendeten Sensoren die Polarisation des eingestrahlten Lichtbündels verändern können, ist auch bei Anliegen der vollen Nenn-Hochspannung sehr gering, so daß nur ein sehr kleines Meßsignal entsteht. Darüber hinaus wird durch diese Sensoren und die zugehörigen Polarisationsfilter das Meßlicht sehr stark gedämpft, wodurch bei größeren Meßstrecken nur ein sehr schwaches und wegen seines ungünstigen Signal/Rausch-Verhältnisses schlecht auszuwertendes Reflexionslichtbündel zum eigentlichen Meßgerät zurückkommt. Aus diesem Grund und wegen der dann erforderlichen, sehr langen Tragsäule für den Meßkopf ist die bekannte Vorrichtung für eine Messung über größere Strecken, z.B. an Freileitungen mit einer Höhe von 100 m oder mehr über dem Boden nicht geeignet.
Völlig ungeeignet ist die bekannte Vorrichtung auch für einen weiteren wichtigen Anwendungsfall, bei dem die Spannungsfreiheit der im Inneren eines mit SFß gefüllten Schaltschrankes befindlichen Hochspannungsleiter festgestellt werden muß. Ein solcher Schaltschrank darf nur geöffnet werden, wenn keine Hochspannung anliegt, weil durch das
Eindringen von Luft die Schutzwirkung des SFg vermindert bzw. völlig aufgehoben wird und es zu äußerst gefährlichen und zerstörerischen Spannungsüberschlägen kommen würde, wenn der Schaltschrank bei anliegender Hochspannung geöffnet würde.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgäbe zugrunde, eine Anordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen einfachen und kompakten Aufbau besitzt und eine gefahrlose Hochspannungsmessung mit großer Genauigkeit ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die im Anspruch 1 niedergelegten Merkmale vor.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß die vom Sensor erfaßte und in eine Beeinflussung des eingestrahlten Lichtbündels umgesetzte Potentialdifferenz exakt definiert ist, weil sie nur noch von der festen gegenseitigen Anordnung von Teilen der Sensoreinheit abhängt, die ihrerseits zumindest während der Messung durch die unmittelbare Berührung des Hochspannungsleiters gegenüber diesem eine genau definierte und reproduzierbare Lage einnimmt.
Vorzugsweise ist das von der Bedienungsperson zu handhabende Meßgerät gegen die Sensoreinheit frei beweglich. D.h., das Meßgerät ist entweder von der Sensoreinheit körperlich immer vollständig getrennt, wobei das Meßlicht durch eine von einer Fernrohranordnung gebildete Projektionsvorrichtung übertragen wird, oder es ist lediglich während des Meßvorganges über eine einen Teil der Projektionsvorrichtung bildende Lichtleiteranordnung mit der Sensoreinheit verbunden, wobei diese Lichtleiteranordnung vorzugsweise aus zwei Lichtleitfasern besteht, von denen
die eine an der Sensoreinheit montiert ist und eine solche Länge besitzt, daß ihr freies Ende gefahrlos zugänglich ist. Mit diesem freien Ende kann dann eine weitere zum Meßgerät gehörende Lichtleitfaser z.B. durch einen Steckverbinder für die Dauer der Messung optisch gekoppelt werden.
Die erste Ausführungsform ist vor allem für eine Verwendung an Überlandleitungen gedacht, wobei an einer Vielzahl von Hochspannungsleitern jeweils eine Sensoreinheit dauerhaft montiert sein kann. Alle diese Sensoreinheiten können mit Hilfe eines einzigen Meßgerätes jeweils zur Durchführung eines Meßvorganges vom Boden aus angepeilt werden. Alternativ kann die Sensoreinheit auch so ausgebildet sein, daß sie nur für die Dauer des Meßvorganges auf den Hochspannungsleiter aufgesteckt und dann wieder abgenommen wird.
Die zweite Ausführungsform ist besonders für Schaltschränke geeignet, die mit SF,. gefüllt sind. Die Sensoreinheit
wird hier im Inneren des Schaltschranks dauerhaft am Hochspannungsleiter montiert. Das vom Sensor abgewandte Ende der zugehörigen Lichtleitfaser ist mit dem einen Teil eines optischen Verbinders verbunden, das gasdicht so in eine Außenwand des Schaltschrankes eingebaut ist, daß das andere Teil des opitischen Verbinders, in welchem die zum Meßgerät gehörende Lichtleitfaser endet, von außen her gefahrlos angesteckt werden kann.
Als Referenzelektrode kann in jedem Fall entweder der Hochspannungsleiter selbst oder eine zweite Elektrode dienen, die in entsprechender Weise wie die erste Elektrode zum Hochspannungsleiter in einem definierten Abstand angeordnet ist, der sich vom Abstand der ersten Elektrode zum
Hochspannungsleiter so unterscheidet, daß zwischen den beiden Elektroden die für den Betrieb des Sensors erforderliche Spannung abfällt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, als Referenzelektrode einen Hilfsleiter vorzusehen, der mit dem Hochspannungsleiter elektrisch leitend so verbunden ist, daß eine möglichst geringe Verzerrung des Potentialfeldes eintritt. Dieser Hilfsleiter trägt dann seinerseits die erste (und gegebenenfalls die zweite) Elektrode sowie die übrigen Teile der Sensoreinheit, wobei insbesondere die Elektrode(n) wieder eine genau definierte Lage im Potentialfeld einnehmen.
Bei einer dritten Ausführungsform sind das Meßgerät und die Sensoreinheit durch eine isolierende Stange miteinander verbunden, die eine solche Länge besitzt, daß sie von der Bedienungsperson an dem einen Ende angefaßt und mit dem anderen Ende, aus dem ein Hilfsleiter vorsteht, gefahrlos mit dem Hochspannungsleiter in direkte galvanisch leitende Berührung gebracht werden kann. Diese Ausführungsform ist für niedrig über dem Boden verlaufende Hochspannungsleitungen sowie für die Fälle geeignet, in denen die Bedienungsperson einen Tragmasten einer Überlandleitung erklettern und von dort aus die Spannungsfreiheit des Hochspannungsleiters feststellen muß. Da die Stange nur die für einen Spannungsschutz unbedingt erforderliche Länge besitzt, kann sie hierbei mitgenommen werden. Überdies kann sie teleskopartig zusammenschiebbar ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Sensoreinheit im Inneren der hohl ausgebildeten Stange in der Nähe des oberen Endes der Stange untergebracht, während das Meßgerät sich in der Nähe des anderen, von der Bedienungsperson zu ergreifenden Endes befindet. Die Verbindung zwischen Meßgerät und Sensoreinheit kann beispielsweise
durch eine im Inneren der Stange verlaufende Lichtleitfaser hergestellt sein.
Bei jeder dieser Ausgestaltungen arbeitet die erfindungsgemäße Vorrichtung als kapazitiver Spannungsteiler, bei dem die Kapazität des Sensors zwischen dem Hochspannungsleiter bzw. dem Hilfsleiter bzw. der zweiten Elektrode und der ersten Elektrode und die Kapazität der ersten Elektrode gegen Erde miteinander in Reihe liegen. Es stehen Sensoren zur Verfügung, mit denen sich ohne weiteres eine Kapazität kleiner 100 pP erreichen läßt. Durch eine geeignete Größe der ersten Elektrode und eine geeignete Wahl ihres Abstandes von der Referenzelektrode ist eine Elektrodenkapazität gegen Erde von einigen Picofarad erzielbar. Bei den zu messenden hohen Spannungen ist das den Hochspannungsleiter umgebende Feld ohne weiteres stark genug, um bei einem solchen Teilungsverhältnis den Sensor ausreichend mit Energie zu versorgen.
Das bisher beschriebene erfindungsgemäße Prinzip ist nicht auf die Verwendung eines ganz bestimmten Sensortyps beschränkt. Grundsätzlich kann jeder auf die Feldstärkenänderungen in der Umgebung des Hochspannungsleiters oder des Hilfsleiters reagierende Sensor verwendet werden, der eine genügend kleine Kapazität besitzt. Geeignet sind unter anderem PLZT- bzw. PLMZT-Plättchen, die durch sie hindurchgehendes Licht in Abhängigkeit von der angelegten Spannung unterschiedlich stark streuen, so daß durch eine im Lichtweg nachfolgende Blende unterschiedlich große Lichtmengen hindurchtreten und hierdurch die Helligkeit des zum Meßgerät zurückgeführten Lichtbündels moduliert wird.
Auch die Polarisationseigenschaften des eingestrahlten Lichtbündels ändernde Sensoren können prinzipiell Verwendung finden.
Besonders bevorzugt ist jedoch ein mechanischer Schwinger, beispielsweise ein aus piezoelektrischem Material bestehendes Stäbchen, das in der Nähe seines einen Endes mechanisch eingespannt ist und dessen freies Ende in Abhängigkeit von der umgebenden Feldstärke aus der Ruhelage ausgelenkt wird. Führt der Hochspannungsleiter, an dem eine Sensoreinheit mit einem solchen mechanischen Schwinger befestigt ist oder über einen Hilfsleiter in elektrisch leitende Berührung kommt, Wechselspannung, so führt dies zu einer periodischen Biegeschwingung des Piezokristall, deren Frequenz gleich der der Wechselspannung und deren Amplitude proportional zur Amplitude der Feldstärke und damit zur Hochspannung ist. Diese Schwingung wird erfindungsgemäß dazu verwendet, um ein vom Meßgerät her eingestrahltes und zum Meßgerät reflektiertes Lichtbündel in seiner Helligkeit zu modulieren, so daß mit Hilfe eines Photoempfängers aus dem modulierten Licht ein elektrisches Wechselsignal gewonnen werden kann, dessen Amplitude proportional zur Hochspannung ist, das die Phasenlage, der Hochspannung wiedergibt und das entsprechend ausgewertet und angezeigt werden kann.
Führt der Hochspannungsleiter, an dem eine Sensoreinheit mit einem solchen mechanischen Schwinger befestigt ist, dagegen eine Gleichspannung, so wird der mechanische Schwinger nur einseitig und permanent aus seiner Ruhelage ausgelenkt. Auch diese Auslenkung kann dazu verwendet werden, die Helligkeit eines eingestrahlten Lichtbündels proportional zur Auslenkung zu verändern, so daß aus dem zurückgeführten Lichtbündel ein Meßwert und eine Anzeige für die Größe und das Vorzeichen der anliegenden Hochspannung gewonnen werden kann.
Zur Erzielung der Helligkeitsmodulation trägt vorzugsweise der in der Nähe seines einen Endes eingespannte mechanische Schwinger an der Stirnfläche seines freien Endes eine vorzugsweise aufgedampfte Spiegelschicht, die von dem von der Projektionsvorrichtung eingestrahlten Lichtbündel getroffen wird und hiervon einen Teil, dessen Größe von der zu messenden Hochspannung abhängt, in die Projektionsvorrichtung reflektiert, von der dieser Teil zum Meßgerät zurückgeführt wird. Aufgrund der durch die Hochspannung bewirkten periodischen oder permanenten Auslenkung des freien Endes des mechanischen Schwingers aus seiner Ruhelage wird die Spiegelschicht gegen die optische Achse der Projektionsvorrichtung seitlich versetzt und gleichzeitig winkelmäßig verkippt. Beides trägt dazu bei, daß sich die Lichtmenge, die zum Meßgerät zurückgeführt wird, in Abhängigkeit von der Auslenkung ändert, wobei durch geeignete Wahl der Spiegelform, der Neigung des Spiegels gegen die optische Achse in der Ruhelage des Schwingers und der Größe und Form der Eintrittsblende (Loch- oder Schlitzblende bzw. Stirnfläche einer Lichtleitfaser) ein weitgehend linearer Zusammenhang erzielbar ist, und erreicht wird, daß das beim Maximalausschlag reflektierte Licht maximale Helligkeit besitzt.
Ein derartiger mechanischer Schwinger als Sensor bietet darüber hinaus die Vorteile, daß er einerseits das eingestrahlte Licht nur in sehr geringem Maß dämpft und andererseits einen sehr hohen Modulationsgrad ermöglicht. Somit erzielt man ein sehr gutes Signal/Rauschverhältnis und maximale Helligkeit für das am Photoempfänger erhaltene Licht. Dadurch sind Messungen auch über große Abstände mit hoher Genauigkeit möglich.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Lichtquelle und Lichtempfänger nicht notwendigerweise in ein und demselben Gehäuse untergebracht und an derselben Stelle aufgestellt sein müssen. Wegen der sich hieraus ergebenden besseren Handlichkeit ist es jedoch bevorzugt, diese Teile der Anordnung zu einem kompakten Meßgerät zusammenzufassen.
In all den Fällen, in denen die Sensoreinheit fest am Hochspannungsleiter montiert ist, ist sie für eine Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit nicht ohne weiteres zugänglich. Da aber eine vom Meßgerät gelieferte Anzeige, daß keine Hochspannung am Hochspannungsleiter anliegt, nur dann zuverlässig ist, wenn gleichzeitig feststeht, daß die Sensoreinheit einwandfrei arbeitet, besteht ein besonders wichtiger Gesichtspunkt der Erfindung darin, daß der Sensor durch ein von der im Hochspannungsleiter übertragenen Energie unabhängiges Anregungssignal zu einer Veränderung des eingestrahlten Lichtbündels anregbar ist. Dies kann in der Form geschehen, daß in der Sensoreinheit eine beispielsweise durch eine Photozelle aufladbare Kondensatorbatterie angeordnet ist, deren Energie aufgrund eines Anregungssignales, das auf optischem oder akustischem Weg oder per Funk eingestrahlt werden kann, über den Sensor entladen wird und dabei den Sensor veranlaßt, zum Beispiel die Helligkeit oder die Polarisation des eingestrahlten Lichtbündels kurzzeitig zu verändern. Wird eine derartige Veränderung dann am Meßgerät erfaßt und angezeigt, so kann davon ausgegangen werden, daß die Sensoreinheit einwandfrei arbeitet und das Fehlen eines Meßsignals darauf zurückzuführen ist, daß am Hochspannungsleiter tatsächlich keine Hochspannung anliegt.
Um ein besonders gut auswertbares Überprüfungssignal zu erhalten, wird vorzugsweise der Sensor als Teil eines Schwingsystems ausgebildet, das eine genau definierte Resonanzfrequenz besitzt, die von der Frequenz des zu messenden Wechselfeldes deutlich verschieden ist und für eine Wechsel-Hochspannung von 50 Hz oder 60 Hz z.B. 1,5 kHz beträgt. Weiterhin umfaßt das Schwingsystem einen Empfänger für das Anregungssignal, der vorzugsweise als Photodiode ausgebildet ist, die vom Meßgerät her mit Licht angestrahlt werden kann, das in diesem Fall mit einer Frequenz helligkeitsmoduliert ist, die gleich der Resonanzfrequenz des Schwingsystems ist oder dieser möglichst nahekommt. Da zum Anstoß der Resonanzschwingung nur eine sehr geringe Energie erforderlich ist, genügt die von der rein photovoltaisch arbeitenden Photodiode aufgrund des eingestrahlten Lichtes abgegebene Spannung, um in der geschilderten Weise die Funktionsfähigkeit der Sensoreinheit zu überprüfen.
Wird ein Sensor verwendet, der die Helligkeit des eingestrahlten Lichtes in Abhängigkeit von dem umgebenden Wechselfeld moduliert, so dient die Amplitude des vom photoelektrischen Empfänger abgegebenen Signals als Maß für die Größe der am Hochspannungsleiter anliegenden Spannung. Ist die Sensoreinheit im Freien angeordnet und erfolgt die Meßlichtübertragung zwischen Meßgerät und Sensoreinheit mit Hilfe einer Fernrohranordnung, so wird die Größe der Amplitude des Ausgangssignals des Photoempfängers bei gegebener Helligkeit des vom Meßgerät abgestrahlten Lichtes nicht nur von der Größe der zu messenden Hochspannung sondern auch von einer Reihe von Störfaktoren beeinflußt, von denen die wichtigsten die Temperatur
des Sensors und die Transparenz der zwischen Meßgerät und Sensoreinheit befindlichen Luft sind. Auch das Verschmutzen, Beschlagen mit Wasserdampf oder Vereisen von Teilen der Projektionsvorrichtung spielen hier eine Rolle, doch lassen sich gegen diese'zuletztgenannten Störeffekte von vornherein wirksame Gegenmaßnahmen wie Kapselung, schmutzabweisende Oberflächenbehandlung von Linsen und Spiegeln und ähnliches ergreifen.
Konstruktiv nicht immer beeinflußbar sind jedoch die Temperatur- und Transparenzabhängigkeit, so daß hier erfindungsgemäß Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden.
Zur Eliminierung der Temperaturabhängigkeit des Sensors dient das bereits erwähnte Anregungssignal, mit dessen Hilfe der Sensor zu einer von der im Hochspannungsleiter übertragenen Energie unabhängigen Beeinflussung des eingestrahlten Lichtes angestoßen werden kann. Sowohl aus der Amplitude, mit der der Sensor auf das Anregungssignal reagiert, als auch aus dem Dämpfungsverlauf der nach Beendigung des Anregungssignals abklingenden Schwingung des Sensors lassen sich Korrekturwerte zur Eliminierung der Temperaturabhängigkeit des Schwingungsverhaltens
des Sensors sowie zur Beseitigung der übrigen Umwelteinflüsse gewinnen. Beispielsweise ist es möglich, aus der Amplitude der durch das Hochspannungsfeld erzwungenen Schwingung des Sensors und aus der Amplitude der durch das Anregungssignal verursachten Resonanzschwingung das Verhältnis zu bilden, um eine Temperaturkompensation zu erzielen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, aus der Amplitude und dem Dämpfungsverhalten der vom Anregungssignal angestoßenen Resonanzschwingung in Abhängigkeit von der Temperatur Eichwerte zu ermitteln, die dann bei der jeweiligen Messung zur Korrektur des interessierenden Hochspannungsmeßwertes herangezogen werden können.
Zur Berücksichtigung des Einflusses der Lufttransparenz und eventueller Änderungen der Transparenz bzw. des Reflexionsvermögens von Linsen, Spiegeln und anderen optischen Elementen der Projektionseinrichtung durch Beschlagen, Verschmutzen oder Alterung kann/dann, wenn eine Wechsel-Hochspannung gemessen werden soll, in unmittelbarer Nähe des Sensors ein feststehender Spiegel vorgesehen sein, der im wesentlichen auf demselben optischen Weg, auf dem das Meßlicht zum Sensor gelangt, einen vorgegebenen Teil des Meßlichtes erhält und diesen vom Sensor nicht beeinflußten Gleichlichtanteil im wesentlichen auf demselben Weg zum Meßgerät reflektiert, auf dem auch das vom Sensor modulierte Meßlicht zurück übertragen wird. Mit Ausnahme der Beeinflussung durch den Sensor selbst ist somit dieser Gleichlichtanteil denselben Umwelteinflüssen unterworfen wie das Meßlicht und kann dazu verwendet werden, die Messung von der absoluten Helligkeit des empfangenen Meßlichtes unabhängig zu machen. Zu diesem Zweck kann der Gleichlichtanteil mit Hilfe von Umschalteinrichtungen oder Strahlenteilßrn optisch oder nach Empfang durch ein und denselben photoelektrischen Empfänger auf elektrischem Wege vom Meßlichtanteil getrennt werden. Bei der Messung einer Gleichhochspannung muß der feststehende Spiegel jedoch weqgelassen werden, wenn der von ihm erzeugte Gleichlichtanteil vom Gleichlichtanteil der Hochspannung nicht getrennt werden kann.
Zur Durchführung einer Bestimmung der relativen Phasenlage der Wechselspannungen von zwei oder mehr Hochspannungsleitern wird erfindungsgemäß auf jedem der Hochspannungsleiter eine Sensoreinheit angebracht und das reflektierte Licht jeweils auf einen eiqenen elektro-optischen Empfänger geführt. Diese Empfänger können alle in ein und demselben Meßgerät untergebracht sein oder es kann eine entsprechende Anzahl von Meßgeräten, von denen
jedes einen eigenen Empfänger besitzt, miteinander gekoppelt werden.
Wie bereits erwähnt, ist die erfindungsgemäße Anordnung auch zum Messen von Gleich-Hochspannungen geeignet. Dies ist nicht nur dann von Bedeutung, wenn der zu prüfende Hochspannungsieiter ohnehin immer Gleichspannung führt. Auch bei Wechsel-Hochspannungsleitern, vor allem bei Frei- und Überlandleitungen kann bei abgeschalteter Wechselspannung in den Hochspannungsleiter z.B. von einer über der Leitung stehenden, elektrisch geladenen Gewitterwolke ein sehr hohes Gleichspannungspotential induziert werden, das ein gefahrloses Berühren oder Erden des Leiters unmöglich macht.
Om die Größe derartiger Gleichspannungen messen zu können, ist es erforderlich, den Nullpunkt der Anordnung zu kennen, da der Sensor in diesem Fall das eingestrahlte Licht nicht periodisch verändert, also beispielsweise nicht periodisch schwingt, sondern in einer dem Vorzeichen der Gleichspannung entsprechenden Richtung konstant aus seiner Ruhelage ausgelenkt ist. Vor allem bei fest am Hochspannungsleiter montierten Sensoreinheiten ist die Bestimmung des Meß-Nullpunkts nicht ohne weiteres möglich, da die Helligkeit des vom Meßgerät empfangenen, vom Sensor reflektierten Lichtes durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflußt wird und ein Vergleich mit der Helligkeit des vom Meßgerät ausgesandten Lichts nicht zu brauchbaren Ergebnissen führt.
Zur Lösung dieses Problems ist gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß die Sensoreinheit eine Nullpunkts-Schaltungsanordnung umfaßt, mit deren Hilfe der Sensor dazu veranlaßt werden kann, Signale abzugeben, aus denen sich seine Nullpunkts-
ORK3SNAL !NSFECTED
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lage ableiten läßt, die dem spannungsfreien Zustand des Hochspannungsleiters entspricht. Vorzugsweise besteht diese Nullpunkts-Schaltungsanordnung aus einem oder mehreren steuerbaren Schaltern, mit deren Hilfe die am Sensor abfallende Spannung verändert, beispielsweise kurzgeschlossen oder umgepolt werden kann, so daß der Sensor auch beim Anliegen einer Gleichspannung entweder zwangsweise in seine Null- oder Ruhelage gebracht oder zu einem gleichgroßen Ausschlag in der entgegengesetzten Richtung veranlaßt werden kann. Im ersten Fall dient dann die Helligkeit des in der Ruhelage des Sensors zum Meßgerät reflektierten Lichtbündels als Nullwert, während im zweiten Fall der Mittelwert zwischen den beiden Helligkeitswerten vor und nach dem Umpolen als Nullwert verwendet werden kann. Auch kann die galvanische Verbindung des Sensors mit dem Hochspannungsleiter und/oder der sich längs einer Äquipotentialfläche erstreckenden Elektrode durch einen steuerbaren Schalter unterbrochen werden, um so den Sensor zwangsweise spannungsfrei zu machen und zum übergang in die Ruhelage zu veranlassen.
Die Betätigung der steuerbaren Schalter erfolgt mit Hilfe einer in der Sensoreinheit untergebrachten Steuerschaltung, die ihre Energie z.B. aus der Spannung bezieht, die zwischen dem Hochspannungsleiter bzw. der Referenzelektrode und der sich längs einer Äquipotentialfläche erstreckenden Elektrode abfällt. Beispielsweise besteht die Steuerschaltung im wesentlichen aus einem Monoflop, das aufgrund eines eingestrahlten Befehlssignals den oder die Schalter für eine festgelegte Zeit aus dem Ruhezustand in den Arbeitszustand und dann wieder zurück in den Ruhezustand schaltet. Dabei ist zu beachten, daß im Arbeitszustand der Schalter der Sensor in seine Ruhelage gebracht bzw. umgepolt wird.
Vorzugsweise wird das Befehlssignal für die Steuerschaltung mit Hilfe des vom Meßgerät ausgesandten Lichtbündels eingestrahlt, wobei es von einer Fotodiode empfangen und in ein elektrisches Steuersignal für die steuerbaren Schalter umqesetzt wird.
In den Fällen, in denen der Sensor Teil eines Resonanzschwingsystems ist, das zur überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Sensors mit Hilfe eines Anregungssignals auch dann zu Schwingungen angeregt werden kann, wenn am Hochspannungsleiter keine Spannung anliegt, kann ein Teil dieses Anregungssignals als Befehlssignal für die Steuerschaltung verwendet werden. So kann z.B. ein Monoflop mit Hilfe der ersten steigenden Flanke des Anregungssignals getriggert werden. Schaltet man zwischen den jeweiligen Ausgang des Monoflops und den oder die von diesem Ausgang angesteuerten Schalter ein Verzögerungsglied mit einer geeigneten Verzögerungszeit, so kann man bei entsprechender Ausbildung des Anregungssignals aus dem vom Sensor reflektierten Lichtbündels nicht nur Informationen über den Meß-Nullpunkt und die Größe der am Hochspannungsleiter anliegenden Gleichspannung, sondern auch über die Funktxonstüchtigkeit des Sensors und die Funktxonstüchtigkeit der Nullpunkts-Schaltungsanordnung ableiten.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, neben der Photodiode, die zum Anregen des Resonanzschwingsystems dient, eine zweite Photodiode vorzusehen, der vom Meßgerät her ein eigenes Lichtbündel zugeführt wird, das vom eigentlichen Meßlichtbündel, das auch zur übertragung des Anregungssignals für das Resonanzschwingsystem dient, völlig unabhängig ist.
ORIGINAL Γ:Γ~·~ΟΪΞΒ
35Ü4945
Mit Hilfe dieser zweiten Photodiode, die ebenfalls rein photovoltaisch arbeitet, wird vorzugsweise durch Einstrahlen eines Gleichlichtsignals über einen Widerstand ein Kondensator aufgeladen, wobei der Spannungsabfall, der durch den Ladestrom am Widerstand verursacht wird, als Steuersignal zum Betätigen der steuerbaren Schalter dient. Dieses Steuersignal liegt unabhängig von der Dauer des Gleichlichtsignals nur solange an den Schaltern an, bis der Kondensator völlig aufgeladen ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, nicht nur das Vorhandensein einer Gleichspannung zwischen dem Hochspannungsleiter und dem Sensor festzustellen, sondern in Verbindung mit dem Resonanzschwingsystem neben der Funktionsfähigkeit des Sensors selbst auch die der Nullpunkts-Schaltungsanordnung zu überprüfen. In Verbindung mit Halbleiterschaltern zeichnet sich diese Nullpunkts-Schaltungsanordnung durch einen besonders geringen Energiebedarf aus, der ohne weiteres durch das eingestrahlte Gleichlichtsignal gedeckt werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben; in dieserzeigt:
Fig· 1 eine stark schematisierte, geschnittene
Seitenansicht einer ersten, fest am Hochspannungsleiter montierten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II aus
Fig. 1,
350Λ945
Fig. 3 in schematischer Form die relative Lage
von Sensor und Blende gemäß einer ersten Variante,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht
gemäß einer zweiten Variante,
Fig. 5 eine stark vergrößerte Ansicht der Variante
aus Fig. 4 gesehen in Richtung der Pfeile V-V,
Fig. 6a und 6b eine den Fig. 4 und 5 entsprechende Ansicht einer auch für die Messung von Gleichspannungen geeigneten Variante,
Fig. 7 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt
durch eine zweite, auf den Hochspannungsleiter aufsteckbare Ausführungsform der Sensoreinheit,
Fig. 8 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht
einer Sensoreinheit, die an einem Hilfsleiter befestigt ist, der an den Hochspannungsleiter anklemmbar ist,
Fig. 9 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt
durch eine dritte Ausführungsform mit zwei Äquipotential-Elektröden,
Fig. 10 einen dem oberen Teil der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch eine vierte, für mittlere Spannungen bis ca. 50 kV geeignete Ausführungsform der Sensoreinheit,
Fig. 11 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sensoreinheit,
ORIGINAL !IC-cCTED
Fig. 12 eine Ausführungsform, bei der Meßgerät
und Sensoreinheit durch eine isolierende, hohle Stange miteinander verbunden sind,
Fig. 13 in vergrößertem'Maßstab das obere Ende
der Stange aus Fig. 12 mit einem etwas anders geformten Hilfsleiter,
Fig. 14 ein schematisches Schaltungsdiagramm
einer Sensoreinheit, die eine Nullpunkts-Schaltungsanordnung umfaßt,
Fig. 15 eine gegenüber Fig. 14 abgewandelte
Ausführungsform einer Nullpunkts-Schaltungsanordnung,und
Fig. 16 ein Signaldiagramm zur Erläuterung der
Funktionsweise der Schaltung aus Fig.
In Fig. 1 ist eine für Spannungen größer 50 kV besonders geeignete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Meßanordnung dargestellt, die aus einer am Hochspannungsleiter 1 befestigten Sensoreinheit 3 und einem von der Sensoreinheit 3 völlig getrennten, transportablen und auf dem Erdboden 5 aufstellbaren Meßgerät 7 besteht.
Die Sensoreinheit 3 umfaßt innerhalb eines nur schematisch angedeuteten hermetisch dichten Schutzgehäuses 9 aus nichtleitendem Material eine Elektrode 10 aus Metall, die, wie man insbesondere auch der Fig. 2 entnimmt, die Form eines hohlen Kreiszylinders von etwa 3 cm Länge und mit einem Durchmesser von etwa 3 cm besitzt und den Hochspannungsleiter 1 konzentrisch umgibt. Diese Maße sind so gewählt, daß sich bei einem Hochspannungsleiter von 60 kV bei einer Frequenz von 50 Hz zwischen dem hier als Referenzelektrode dienenden
lNSPECTEÖ
Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10, die sich auf einer Äquipotentialfläche befindet, eine Spannung von ca. 100 V abgreifen läßt.
Um die Elektrode 10 in ihrer genauen konzentrischen Anordnung zum Hochspannungsleiter 1 zu halten, sind zwei Elektrodenhalter 12 aus nichtleitendem Material vorgesehen, von denen jeder aus einer den Hochspannungsleiter 1 umschließenden Manschette 13 und hiervon radial abstehenden Abstandsstücken 14 besteht, mit deren äußerem Ende die Elektrode 10 fest verbunden ist.
Zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 ist ein Piezoschwinger 15 angeordnet, der die Form eines langgestreckten, im Querschnitt rechteckigen Stäbchens besitzt. Der Piezoschwinger 15 ist in der Nähe seines einen Endes 16 in einer durch zwei Pfeilspitzen angedeuteten Halterung 17 so eingespannt, daß sich seine Längsachse im wesentlichen parallel zur Längsachse des Hochspannungsleiters 1 erstreckt.
Bei der schematischen Darstellung der Fig. 1 und 2 wird davon ausgegangen, daß die Halterung 17 aus Metall besteht und daß ihr unterer Teil 18 elektrisch leitend mit der Elektrode 10 verbunden ist, während ihr oberer Teil 19 über eine leitende Manschette 20 mit dem Hochspannungsleiter 1 verbunden ist. Die beiden Halterungsteile 18,19 sind nach außen hin elektrisch isoliert. Durch diese Anordnung liegt an dem Piezoschwinger 15 dann, wenn der Hochspannungsleiter 1 Spannung führt, eine Wechselspannung an, die zur Spannung des Hochspannungsleiters proportional ist.
Es stehen Piezoschwinger zur Verfügung, die es ermöglichen, für die gesamte eben beschriebene Anordnung zwischen Hochspannungsleiter 1 und Elektrode 10 eine Kapazität von weniger als 100 pF zu erzielen. Die dargestellte Elektrode 10 besitzt gegenüber Erde eine Kapazität von etwa 2 pF, so daß man hier einen kapazitiven Spannungsteiler erhält, der in der Lage ist, genügend Leistung aufzunehmen, um den Piezoschwinger 15 in Richtung des Doppelpfeiles F zu Biegeschwingungen anzuregen, deren Amplitude zur Amplitude der im Hochspannungsleiter 1 geführten Spannung proportional ist.
Das freie Ende 21 des Piezoschwingers 15 trägt eine Spiegelschicht 22. Unmittelbar vor dem freien Ende 21 ist eine Blende 25 angeordnet, deren Öffnung 26 sowohl in Bewegungsrichtung des Piezoschwingers als auch senkrecht hierzu in etwa dieselben Abmessungen besitzt, wie die ihr zugewandte Spiegelschicht 22.
Die Blendenöffnung 26 und der sie unmittelbar umgebende Bereich der Blende/werden über einen Umlenkspiegel 28 und eine Linse 29 ins Unendliche abgebildet. Vorzugsweise kann statt des Spiegels 28 auch ein Pentagonprisma verwendet werden, dessen Ablenkwinkel 90° beträgt, wodurch eine Invarianz des Strahlengangs gegen Drehungen dieser Umlenkvorrichtang um eine zur Zeichenebene der Fig. 1 senkrechte Achse erzielt werden kann.
Der Umlenkspiegel 28 ist in einer nicht näher dargestellten Weise im Schutzgehäuse 9 so befestigt, daß der von der Blende 25 ausgehende horizontale Strahlengang senkrecht nach unten umgelenkt wird, wo er auf die in der Bodenwand des Schutzgehäuses 9 befestigte Linse 29 trifft, die ihn in ein paralleles Strahlenbündel 30 umwandelt.
Statt eines freien Strahlenganges zwischen der Spiegelfläche 22 und der Linse 29 kann hier auch eine Lichtleitfaser Verwendung finden, deren eines Ende in der Weise fest angebracht wird, daß es in der Ruhelage des Piezoschwingers 15 der Spiegelfläche 22 gegenübersteht. Diese Stirnfläche der Lichtleitfaser bildet das Äquivalent zur Blendenöffnung 26. Das andere Ende dieser Lichtleitfaser ist in einem Abstand zur Linse 29 so anzuordnen, daß das aus der Lichtleitfaser austretende Lichtbündel parallelisiert wird. In diesem Fall besitzt die Linse 29 eine wesentlich kürzere Brennweite als bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel.
Diese Lichtleitfaser kann aber auch so lang ausgebildet sein, daß ihr vom Sensor 15 abgewandtes Ende gefahrlos zugänglich ist und mit dem optischen Aus- und Eingang des Meßgerätes 7 verbunden werden kann.
Sowohl durch die Blende 25 als auch durch die Lichtleitfaser wird der Einfluß von mechanischen Schwingungen des Hochspannungsleiters auf das Meßergebnis weitgehend ausgeschaltet, da die Aufhängung des Piezoschwingers ihnen in gleicher Weise ausgesetzt ist, wie die Blende 25 bzw. die Lichtleitfaser, in das Meßergebnis aber nur Relativbewegungen dieses Bauteils gegen den Piezoschwinger 15 eingehen.
Das am Boden 5 befindliche, frei bewegliche Meßgerät 7 umfaßt einen Lichtsender 31, der als Lichtquelle vorzugsweise einen Laser sowie eine wahlweise ein- und ausschaltbare Modulationsvorrichtung für das vom Laser emittierte Lichtbündel 32 besitzt. Dieses Lichtbündel 32 wird mit Hilfe einer schematisch als einzelne Linse 33 dargestellten optischen Einheit parallelisiert und verläßt durch einen halbdurchlässigen Spiegel 34, der für das emittierte Lichtbündel ohne Funktion ist, das Meßgerät 7.
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Das vom Laser emittierte Lichtbündel 32 wird durch die von einem Streulichtschutz 36 umgebene Linse 29 durch einen halbdurchlässigen Auskoppelspiegel 35 hindurch und über den Umlenkspiegel 28 auf. die Blendenöffnung 26 und die dahinter befindliche Spiegelschicht 22 fokussiert, Der Querschnitt des Brennflecks ist so gewählt, daß er etwas größer ist als die Blendenöffnung 26, so daß ein Teil des Lichtes auch auf eine Spiegelschicht 37 trifft, die die Blendenöffnung 26 auf der Seite der Blende 25 umgibt, die dem Umlenkspiegel 28 und damit dem Lichtsender 31 zugewandt ist. Die Spiegelschichten 37 und 22 sind in den Figuren, in denen sie in Seitenansicht dargestellt sind, der Deutlichkeit halber mit einer stark vergrößerten Dicke wiedergegeben. In der Praxis werden hier vorzugsweise aufgedampfte Spiegelschichten verwendet.
Das von der Linse 29 zum Meßgerät 7 zurückprojizierte parallele Lichtbündel 30 wird vom Umlenkspiegel 34 zu einer Linse 39 umgelenkt, die es auf einen photoelektrischen Empfänger 40 abbildet, dessen Ausgangssignal über eine Leitung 41 einer Auswerte- und Anzeigeschaltung 42 zugeführt wird.
Der vom halbdurchlässigen Umlenkspiegel 35 in der Sensoreinheit 3 ausgekoppelte Teil des Lichtbündels 32 trifft auf eine Photodiode 45, deren einer Anschluß über einen Schutzwiderstand 44, einen Gleichspannungsanteile unterdrückenden Kondensator 46 und eine leitende Manschette 47 mit dem Hochspannungsleiter 1 in Verbindung steht, während ihr anderer Anschluß mit der Elektrode 10 leitend verbunden ist.
Die Photodiode 45, ihr Schutzwiderstand 44 und der Kondensator 46 sind in Fig. 1 nur der Deutlichkeit halber außerhalb des Zwischenraums zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 dargestellt. In der Praxis wird man diese elektronischen Bauteile ebenso wie den Spiegel 35, der dann im Strahlengang hinter dem Umlenkspiegel 28 liegt, in dem Preiraum zwischen Hochspannungsleiter 1 und Elektrode 10 unterbringen, um möglichst kurze, geradlinige, sich längs der Feldlinien erstreckende Leiter verwenden zu können und das Auftreten von Sprühentladungen weitgehend zu reduzieren. Gegebenfalls kann man dann auch auf die zusätzliche Manschette 47 verzichten und die zweite leitende Verbindung der Photodiode 45 zum Schwinger 15 über die Manschette 20 herstellen.
Bei der folgenden Schilderung der Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird davon ausgegangen, daß Sensoreinheiten 3 an Hochspannungsleitern 1, beispielsweise den Drähten von Überlandleitungen an Stellen fest installiert sind, an denen die Spannung gemessen bzw. das Anliegen oder Nichtanliegen von Spannung überprüft werden soll. Zur Durchführung einer solchen Messung wird das Meßgerät 7 unter der entsprechenden Sensoreinheit 3 auf dem Boden so positioniert, daß das von ihr emittierte Lichtbündel 32 senkrecht nach oben auf die Linse 29 der Sensoreinheit trifft. Um eine entsprechende Positionierung vornehmen zu können, kann das Meßgerät 7 auf einem schwenkbaren Stativ angeordnet oder mit höhenverstellbaren Beinen versehen sein, oder es kann der Lichtsender 31 im Meßgerät 7 kardanisch aufgehängt sein, so daß die Richtung des Lichtbündels 32 immer mit der Vertikalen in Übereinstimmung gebracht werden kann. Weiterhin kann das Meßgerät 7 ein ebenfalls nicht dargestelltes Zielfernrohr umfassen, mit dessen Hilfe ein genaues Anpeilen der Sensoreinheit 3 ermöglicht wird.
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Ist das Meßgerät 7 in die richtige Stellung gebracht, so wird zunächst der Lichtsender 31 dazu veranlaßt, ein nichtmoduliertes Lichtbündel 32 auszusenden, das in der bereits beschriebenen Weise über die aus der Linse 29 und dem Umlenkspiegel 28 bestehende Projektionsvorrichtung auf die Blendenöffnung 26 und die dahinterliegende Spiegelschicht 22 am freien Ende 21 des Piezoschwingers 15 gelenkt wird.
Liegt am Hochspannungsleiter 1 eine Wechselspannung an, so schwingt, wie oben bereits erwähnt, das freie Ende 21 des Piezoschwingers 15 auf und ab, so daß die Blendenöffnung 26 durch das von der Spiegelfläche 22 reflektierte Licht mit entsprechend schwankender Helligkeit ausgeleuchtet wird. Da die Blendenöffnung 26 über den Umlenkspiegel 28, die Linse 29, den Umlenkspiegel 34 und die Linse 39 auf den photoelektrischen Empfänger 40 abgebildet wird, führen diese Helligkeitsschwankungen, deren Amplitude proportional zu der am Hochspannungsleiter 1 anliegenden Spannung ist, zu entsprechenden Schwankungen des Ausgangssignals des photoelektrischen Empfängers 40. Die Größe der Amplitude dieses Ausgangssignals wird von der Auswerte- und Anzeigeeinheit 42 zunächst gemessen und gespeichert.
Brennflecks des Da, wie bereits erwähnt, der Querschnitt des/Lichtbündels 32 so gewählt ist, daß auch ein Teil der die Blendenöffnung 26 umgebenden Spiegelfläche 37 beleuchtet wird, enthält das auf den Photoempfänger 40 projizierte Licht einen Gleichlichtanteil, da die Blende 25 feststehend angeordnet ist. Die Helligkeit dieses Gleichlichtanteiles hängt von der Transparenz der gesamten Meßstrecke ab, die beispielsweise durch Vereisung, Beschlagen, oder Verschmutzung der Linse 29, des Umlenkspiegels 28 oder der Spiegelschicht 22 sowie durch unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehalt der in der Meßstrecke zwischen dem Meßgerät
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7 und der Sensoreinheit 3 befindlichen Luftsäule beeinflußt werden kann. Alle diese Einflüsse können mit Hilfe des vom photoelektrischen Empfänger 40 empfangenen Gleichlichtanteiles dadurch eliminiert werden, daß man entweder den Gleichlichtanteil mißt und mit Hilfe dieses Meßwertes die gemessene Wechsellichtamplitude korrigiert, oder daß der Gleichlichtanteil zu einer Intensitätsregelung des vom Lichtsender 31 emittierten Lichtbündels 32 verwendet wird.
Nach Speicherung des so korrigierten Amplitudenwertes der durch das Hochspannungs-Wechselfeld erzwungenen Schwingung des Sensors mit 50 Hz oder 60 Hz wird statt des unmodulierten Meßlichts ein Lichtbündel vom Meßgerät 7 zur Sensoreinheit 3 projiziert, das mit einem Signal helligkeitsmoduliert ist, dessen Frequenz der Resonanzfrequenz von beispielsweise 1.500 Hz des Schwingkreises entspricht, der von der Photodiode 45 mit dem Piezoschwinger 15 über die Impedanzen der Verbindungsleitungen unädie Kapazität zwischen Elektrode 10 und Hochspannungsleiter 1 gebildet wird. Dieses Anregungssignal gelangt über den halbdurchlässigen Auskoppelspiegel 35 auf die photovoltaisch arbeitende Photodiode 45. Hierdurch wird dem Piezoschwinger 15 eine zusätzliche Schwingung mit der entsprechend hohen Frequenz von 1.500 Hz aufgeprägt, die zu einer zusätzlichen Modulation des reflektierten Lichtbündels 30 führt. Schaltet man das Anregungssignal ab und sendet wieder unmoduliertes Licht, so schwingt der Piezoschwinger 15 mit abnehmender Amplitude in einer gedämpften Schwingung nach und das entsprechende, vom Empfänger 40 abgegebene Signal kann aufgrund seiner von der Frequenz des Hochspannungs-Wechselfeldes stark verschiedenen Frequenz ohne weiteres elektrisch ausgefiltert und gesondert verarbeitet werden. Zunächst kann seine Amplitude aufgrund des bereits gewonnenen Gleichlichtanteils von den Einflüssen der Luft-
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transparenz und ähnlichem befreit werden und es kann die so korrigierte Amplitude dazu verwendet werden, die Temperaturabhängigkeit des eigentlichen Meßlichtsignals zu beseitigen, weil die Temperatur des Piezoschwingers 15 die beiden Schwingungen in entsprechender Weise beeinflußt.
Somit läßt sich, eventuell mit Hilfe von zuvor gewonnenen Eichwerten, das mit dem unmoduliert ausgesandten Lichtbündel gewonnene Wechsel-Ausgangssignal des Empfängers 40 so korrigieren, daß es eine genaue Anzeige für die am Hochspannungsleiter 1 anliegende Spannung darstellt.
Enthält das von der Sensoreinheit 3 bei Aussenden eines unmodulierten Lichtbündels zum photoelektrischen Empfänger 40 reflektierte Licht keinen Wechsellichtanteil, so kann dies bedeuten, daß entweder am Hochspannungsleiter 1 keine Hochspannung anliegt oder daß die Sensoreinheit 3 defekt ist. Um zwischen diesen beiden Fällen unterscheiden zu können, wird wieder das eben geschilderte Anregungssignal ausgesandt, das dann, wenn die Sensoreinheit 3 einwandfrei funktioniert, den Piezoschwinger 15 zu einer entsprechenden Resonanzschwingung anregt, so daß ein hochfrequent moduliertes Reflexionssignal empfangen werden kann. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Lichtsender 31 sehr schnell von der Emission von moduliertem Licht auf die Emission von Dauerlicht umzuschalten und die Modulation des von der Sensoreinheit 3 reflektierten Lichtes zu beobachten, die darauf beruht, daß der Piezoschwinger 15 noch etwas nachschwingt, nachdem die Photodiode 4 5 nicht mehr weiter angeregt wird.
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In jedem Fall läßt sich auf diese Weise eindeutig entscheiden, ob die Sensoreinheit 3 funktionsfähig ist oder nicht.
Diese Kontrollmöglichkeit besteht auch dann, wenn statt des mechanischen Piezoschwingers 15 ein anderer Sensor,
beispielsweise ein PLZT-Plättchen verwendet wird, das seine Lichtdurchlässigkeit bzw. sein Streuverhalten in Abhängigkeit vom umgebenden Wechselfeld ändert und hinter dem (in Richtung des einfallenden Lichtbündels 32 gesehen) ein Spiegel angebracht ist. In diesem Fall muß durch eine entsprechende elektrische Beschaltung dafür gesorgt werden, daß man insgesamt ein durch die Photodiode 45 zu einer Eigenschwingung anstoßbares schwingungsfähiges System erhält.
In Fig. 3 ist nur ein eingespannter Piezoschwinger 15 und die vor seiner freien Stirnfläche angeordnete Blende 25 in einer der Fig. 1 entsprechenden Ansicht, jedoch stark vergrößert dargestellt. Bei dieser Variante ist die Anordnung so getroffen, daß die Längsmittelachse des Sensors 15 in seiner Ruhelage genau mit der durch den Doppelpfeil 50 angedeuteten optischen Achse der Projektionseinrichtung fluchtet. Die Blende 25 ist so angeordnet, daß die Mitte ihres Schlitzes 26 mit der optischen Achse 50 zusammenfällt. Die Höhe des Schlitzes 26 ist dabei größer als die maximale Gesamtauslenkung (nach oben und unten) des freien Endes 21 des Piezoschwingers 15. Bei dieser Anordnung wird ein eingestrahltes Lichtbündel mit der doppelten Frequenz des Hochspannungs-Wechselfeldes helligkeitsmoduliert, weil sich bei der in Fig. 3 dargestellten Ruhe- bzw. Mittellage, die dem Nulldurchgang des Hochspannungs-Wechselfeldes entspricht, eine maximale Helligkeit ergibt und sowohl
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bei einer Auslenkung nach oben (beispielsweise Maximum des Hochspannungs-Wechselfeldes) als auch bei einer Auslenkung nach unten (beispielsweise Minimum des Hochspannungs-Wechselfeldes) jeweils ein Helligkeitsminimum durchlaufen wird. Bei der dargestellten Ausführungsform wird die Helligkeitsmodulation des eingestrahlten Lichtbündels im wesentlichen durch die Verkippung der in der gezeichneten Ruhelage senkrecht zur optischen Achse 50 verlaufenden Spiegelschicht 22 bewirkt.
Will man die oben beschriebene Frequenzverdoppelung vermeiden, so kann die in den Fig. 4 und 5 dargestellte Variante gewählt werden. Hier besitzt die Spiegelschicht in der durch einen Doppelpfeil F gekennzeichneten Bewegungsrichtung des Piezoschwingers eine Höhe h, die in etwa gleich der doppelten maximalen Auslenkung des freien Endes 21 des Piezoschwingers 15 bei Nennspannung am Hochspannungsleiter 1 ist. In den Fig. 4 und 5 ist wieder die Ruhe- oder Nulldurchgangsstellung dargestellt, in der bei dieser Ausführungsform die untere Hälfte der Spiegelschicht 22 vom unteren Teil der Blende 2 5 abgedeckt wird und die mit der unteren Hälfte der ebenfalls die Höhen besitzenden Blendenöffnung 26 fluchtende obere Hälfte der Spiegelschicht 22 Licht zum Meßgerät 7 reflektiert. Folgt auf diesen Zustand eine positive Halbwelle der Hochspannung, so bewegt sich das freie Ende 21 des Piezoschwingers 15 nach oben, wodurch ein immer größer werdender Teil der oberen Hälfte der Blendenöffnung 26 von der Spiegelschicht 22 überdeckt wird, bis schließlich bei Erreichen der maximalen positiven Spannungsamplitude die ganze Blendenöffnung 26 von der Spiegelschicht 22 erfüllt ist.
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Die Spiegelschicht 22 ist um einen Winkel oL gegen die zur Längsachse des Piezoschwinger s 15 senkrechte Richtung so geneigt, daß sie bei maximaler Auslenkung nach oben auf der optischen Achse 50 senkrecht steht. Somit wird das gesamte auf die Blendenöffnung 26 fallende Licht zum Meßgerät 7 reflektiert und dieses empfängt die maximale Helligkeit. Folgt dagegen auf den in Figur 4 gezeigten Zustand eine negative Spannungshalbwelle, so wird die Spiegelschicht 22 nach unten bewegt, so daß ihr durch die Blendenöffnung 26 hindurch wirksamer Teil immer kleiner wird, bis sie schließlich bei Erreichen der maximalen negativen Spannungsamplitude völlig aus der Blendenöffnung 26 verschwunden ist. In dieser Stellung wird von dem auf die öffnung 26 fallenden Licht nichts mehr zum Meßgerät reflektiert. Dies ergibt dann die minimale am Meßgerät 7 empfangbare Helligkeit. Führt der Piezoschwinger 15 aufgrund eines periodischen Hochspannungswechselfeldes eine periodische Schwingung aus, so wird also das von der Spiegelschicht 22 reflektierte Licht in entsprechender Weise periodisch in seiner Helligkeit moduliert.
Statt die Spiegelfläche 22 in der in Fig. 4 gezeigten Weise unter einem Winkel β*, zu neigen, ist es erfindungsgemäß auch möglich, sie so wie in Fig. 3 dargestellt, senkrecht zur Längsachse des Piezoschwingers 15 auszurichten und statt dessen den Piezoschwinger bei 17 mechanisch so einzuspannen, daß in der Ruhe- bzw. Nulldurchgangsstellung seine Längsachse unter einem entsprechenden Winkel zur optischen Achse 50 geneigt ist, so daß die Spiegelschicht 22 wieder die in der Fig. 4 dargestellte Lage einnimmt.
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In den Fig. 6a und 6b ist eine weitere, besonders zur Messung von Gleichspannungen geeignete Variante dargestellt, wobei Fig. 6a den Darstellungen in den Fig. 3 und 4 entspricht und Fig. 6b die Stirnfläche des freien Endes 21 des Piezoschwingers 15 zeigt, wie sie in Fig. 6a bei weggelassener Blende 25 von rechts gesehen erscheint. Diese Variante unterscheidet sich von dem für Wechselspannung geeigneten Varianten im wesentlichen dadurch, daß die Blende 25 zwei Schlitze 26, 26' aufweist, die in Bewegungsrichtung des Piezoschwingers 15 voneinander im Abstand angeordnet und durch einen Steg 51 getrennt sind, der in der Ruhelage des Piezoschwingers 15, d.h. ohne anliegende Hochspannung,die Stirnfläche des freien Endes 21 abdeckt. Die Breite der Schlitze 26, 26' ist so gewählt, daß sie bei anliegender Nennspannung mit der Stirnfläche des dann maximal ausgelenktenPiezoschwingers 15 zur Deckung kommen, wobei der eine Schlitz zu Erkennung und Messung einer positiven und der andere zur Erkennung und Messung einer negativen Gleichspannung dient. Um diese beiden Spannungsvorzeichen voneinander unterscheiden zu können, sind zwei Lichtleitfasern 52, 53 vorgesehen, deren Stirnenden den Schlitzen 26' bzw. 26 gegenüberliegen. Um auch hier bei maximaler Auslenkung zu einer maximalen Helligkeit zu kommen, ist die Stirnfläche des freien Endes 21 in zwei Hälften unterteilt, die jeweils eine Spiegelschicht 22 bzw. 22' tragen, die unterschiedlicher Weise so geneigt sind, daß die eine bei der Auslenkung nach oben und die andere bei der Auslenkung nach unten senkrecht zur jeweiligen optischen Achse steht. Ein entsprechender Effekt kann auch dadurch erzielt werden, daß nur eine einzige, zur Längsachse des Piezoschwingers senkrechte Spiegelfläche 22 vorgesehen wird und die beiden optischen Achsen durch eine entsprechende Ausrichtung der Lichtleitfasern 52, 53 geneigt werden. Hier ist die Spiegelschicht 37, die bei den zur
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Wechselspannungsmessung dienenden Varianten gemäß den Fig. 3 bis 5 auf der Blende 25 angebracht ist, weggelassen, weil der durch diese Spiegelschicht reflektierte Gleichlichtanteil von dem von den Spiegelschichten 22 bzw. 22· reflektierten Licht nicht getrennt werden kann, wenn nicht noch eine weitere Lichtleitfaser verwendet werden soll, oder die weiter unten unter Bezugnahme auf die Fig. 14, 15 und 16 erläuterten Maßnahmen ergriffen werden.
Fig. 7 zeigt eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sensoreinheit 3, wobei das Schutzgehäuse 9 weggelassen ist, und gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese bereits beschriebenen Teile nicht nochmals erläutert, sondern es wird nur auf die Unterschiede eingegangen.
Die in Fig. 7 gezeigte Sensoreinheit 3 ist zur Durchführung einer Messung auf den Hochspannungsleiter 1 aufsteckbar und kann danach wieder abgezogen werden. Zu diesem Zweck ist die hohlzylindrische Elektrode 10 an ihrer Oberseite längs einer Mantellinie mit einem sich über ihre gesamte axiale Länge erstreckenden Schlitz 55 versehen. Das in Fig. 2 dargestellte vertikale Abstandsstück 14 ist hier weggelassen. Statt dessen erstreckt sich von jeder der Schlitzkanten ein Abstandsstück 56 bzw. 57 radial nach innen zur Manschette 13, die hier in Form einer nach oben offenen C-förmigen Klammer ausgebildet ist,deren Enden in die Abstandsstücke 56 bzw. 57 übergehen. Auf diese Weise wird ein oben offener Einschubweg 58 geschaffen, in welchen der Hochspannungsleiter 1 beim Aufstecken dieser Sensoreinheit 3 in Richtung des Pfeils G eingeführt werden kann. Wird hierauf die Sensoreinheit 3 gegen den Hochspannungsleiter 1 nach oben gedrückt, so federn die Elektrode 10, die Abstandsstücke 56, 57 und die Manschette 13 elastisch auseinander, wodurch der Hochspannungsleiter 1 relativ zur Sensoreinheit 3
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nach unten bis in den zentralen Durchgang der Manschette 13 gleiten kann. Hat er die in Fig. 7 wiedergegebene Stellung erreicht, so verengt sich der Einschubweg 58 wieder auf seine ursprüngliche Weite und es tritt eine Rastwirkung ein, weil die Weite der obenliegenden öffnung der C-förmigen Manschette 13 etwas geringer als der Durchmesser des Hochspannungsleiters 1 ist. Da bei einer erfindungsgemäßen Sensoreinheit 3 wenigstens zwei derartig ausgebildete Elektrodenhalter 12 vorgesehen und in axialer Richtung voneinander so beabstandet angeordnet sind, wie dies in Fig. 1 für die Elektrodenhalter 12 dargestellt ist, ergibt sich ein fester Sitz der Sensoreinheit 3 auf dem Hochspannungsleiter, der gewährleistet, daß die Elektrode 10 während der Messung einen definierten Abstand zum Hochspannungsleiter 1 einnimmt. Außerdem ist bei dieser Ausführungsform die dargestellte C-förmige Manschette 13 aus elektrisch leitendem Material hergestellt, so daß sie gleichzeitig zur Verbindung des Sensors 15 und der hier nicht dargestellten Photodiode (und deren zugehöriger Schaltungselemente) mit dem Hochspannungsleiter 1 dient.
Diese Ausführungsform kann auch für eine nachträgliche, dauerhafte Montage der Sensoreinheit in Räumen Verwendung finden, in denen keine Verschmutzungsgefahr besteht.
In Fig. 8 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensoreinheit 3 dargestellt, bei der die Referenzelektrode von einem Hilfsleiter 87 gebildet wird, der im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und an den Enden seiner beiden Schenkel jeweils eine metallische Klammer 88 trägt, mit deren Hilfe er auf den Hochspannungsleiter 1 so aufgesteckt werden kann, daß sich der zwischen den beiden Schenkeln verlaufende Teil im wesentlichen parallel
zum Hochspannungsleiter erstreckt. Die Krümmungen, mit denen dieser Teil in die beiden Schenkel übergeht, können je nach der am Hochspannungsleiter 1 anliegenden Spannung wesentlich flacher verlaufen, als dies in Fig. 8 dargestellt ist, um Sprühentladungen zu vermeiden. Der Kontakt zwischen den Klammern 88 und dem Hochspannungsleiter 1 ist nicht kritisch, weil er im wesentlichen nur zur Potentialübertragung dient und die durch die Sensoreinheit 3 vom Hochspannungsleiter 1 aufgenommene Leistung außerordentlich gering ist.
Da die in Fig. 8 dargestellte Sensoreinheit 3 für eine nachträgliche dauerhafte Montage an einem Hochspannungsleiter im Freien gedacht ist, ist das Schutzgehäuse 9 erfindungsgemäß so ausgebildet, daß es nicht aufgrund von Verschmutzung zu einer Verschleppung des Potentials des Hochspannungsleiters 1 und des Hilfsleiters 87 auf die Gehäuseoberfläche und damit zu einer Verfälschung des Meßergebnisses kommen kann. Erfindungsgemäß können auch die in den Fig. 1, 2 und 10 nur schematisch angedeuteten Gehäuse so ausgebildet sein, wie dies in der Fig. 8 im einzelnen dargestellt ist.
Das hier gezeigte Gehäuse 9 besitzt im wesentlichen die Form eines hohlen Kreiszylinders, der konzentrisch zum Hilfsleiter 87 angeordnet ist. In axialer Richtung ist der Innenraum des Gehäuses 9 durch zwei Stirnwände 60, 61 abgeschlossen, die in ihrer Mitte Durchgangsöffnungen 62, 63 aufweisen, durch die der Hilfsleiter 87 in hermetisch dichter Weise hindurchgeführt ist. Somit trägt der Hilfsleiter 87 das Gehäuse 9 über die Stirnwände 60, 61 in einer genau definierten Lage. Die Zylinderwand des Gehäuses 9 steht über die Stirnwände 60, 61 in axialer Richtung nach außen vor und besitzt an beiden Enden sowohl auf ihrer radial äußeren als auch auf ihrer radial inneren
Oberfläche in Umfangsrichtung verlaufende radial abstehende Vorsprünge 64, 65, die durch ebenfalls in Umfangsrichtung um das gesamte Gehäuse herum verlaufende Nuten bzw. Vertiefungen 66 bzw. 67 voneinander in axialer Richtung getrennt sind. Auch der in axialer Richtung jeweils am nächsten bei der Stirnwand 60 bzw. 61 liegende, radial nach innen gerichtete Vorsprung 65 ist von der ihm benachbarten Stirnwand 60 bzw. 61 durch eine umfangsmäßig verlaufende Nut 68 getrennt. Durch diese Anordnung wird verhindert, daß sich ein zusammenhängender Schmutz- oder Feuchtigkeitsfilm ausgehend vom Hilfsleiter 87 bis auf die außenliegende Mantelfläche 79 des Gehäuses 9 erstrecken und dadurch die Potentialverteilung verzerren kann, der die Elektrode 10 ausgesetzt wird.
Bei dem in Fig. 8 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel bildet die Elektrode 10 keinen geschlossenen Hohlkörper sondern besitzt die Form einer unter dem Hilfsleiter 87 an den Elektrodenhaltern 12 aufgehängten, nach oben offenen Wanne, deren Querschnittskonfiguration an den Verlauf einer hier abzutastenden Äquipotentialfläche angepaßt ist. Da es in dem zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und dem Hilfsleiter 87 liegenden Raumbereich zu einer Verzerrung des den Hochspannungsleiter 1 ansonsten radial symmetrisch umgebenden Feldes kommt, wird hier erfindungsgemäß die Elektrode 10 in der eben beschriebenen von der Halbkreiszylinderform abweichenden Weise ausgebildet, wobei ihre genaue Form durch entsprechende Versuche festgestellt werden muß, bei denen der Verlauf der Äquipotentialflächen im Einzelfall vorher bestimmt wird.
Der Sensor 15, die Blende 25 und die Photodiode 45 mit ihren Zusatzbauelementen sind im Inneren der in Fig. 8 nicht geschnitten dargestellten Elektrode 10 angeordnet, wie dies oben bereits beschrieben wurde. Da sich auch die Mantelfläche 79 des Gehäuses 9 nicht längs einer
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Äquipotentialfläche erstreckt, muß verhindert werden, daß durch Verschmutzung oder Feuchtigkeit das Potential von der dem Hochspannungsleiter 1 zugewandten Oberseite dieser Mantelfläche 79 auf die dem Erdboden zugewandte Unterseite verschleppt wird. Zu diesem Zweck erstrecken sich auf der Außenseite des Gehäuses in Fig. 8 nicht dargestellte Vorsprünge und dazwischenliegende Vertiefungen parallel zur Längsachse des Gehäuses 9 in der Weise, daß sie die obere Gehäusehälfte von der unteren "isolieren".
In Fig. 9 ist eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht einer vierten Ausführungsform dargestellt, bei welcher wiederum gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet sind. Da es sich hierbei wieder um eine fest am Hochspannungsleiter 1 zu montierende Sensoreinheit 3 handelt, bildet die Elektrode 10 einen geschlossenen Hohlzylinder, in dessen Innerem eine zweite, hier die Referenzelektrode bildende Elektrode 70 in Form eines zum Hochspannungsleiter 1 konzentrischen, hohlen Kreiszylinders angeordnet ist. Die metallische Elektrode 70 erstreckt sich längs einer Äquipotentialfläche des den Hochspannungsleiter 1 umgebenden Feldes und ist in axialer Richtung kürzer ausgebildet als die außenliegende Elektrode 10, um eine Abschirmwirkung zu vermeiden. Die beiden Elektroden sind voneinander durch radial verlaufende isolierende Abstandsstücke 14' auf Abstand gehalten. Die innere Elektrode 70 ist wieder über radial verlaufende Abstandsstücke 14 aus isolierendem Material mit einer am Hochspannungsleiter 1 befestigten Manschette 13 verbunden. Bei dieser Anordnung befindet sich der Sensor 15 zwischen der inneren Elektrode 70 und der äußeren Elektrode 10 und greift die zwischen diesen beiden Elektroden abfallende Spannung ab, die er in eine Beeinflussung des eingestrahlten Lichtbündels umsetzt.
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Auch diese Ausfuhrungsform kann so abgewandelt werden, daß sie auf den Hochspannungsleiter 1 nur zur Durchführung einer Messung aufsteckbar und danach wieder abziehbar ist.
Die in den Fig. 1,2,7,8 urd 9 dargestelltai Ausführungsformen sind insbesondere für große bis sehr große Hochspannungen geeignet, weil sie durch ihren Aufbau eine äußerst kurze Leitungsführung ermöglichen und sich mit Ausnahme der Anschlüsse 18 und 19 alle verwendeten Leiter längs Äquipotentialflächen erstrecken, so daß das Auftreten von Sprühentladungen auf ein Minimum reduziert wird. Auch die nach außen hin isolierten Leiter 18 und 19 durchlaufen nur ein geringes Potentialgefälle, da sie erfindungsgeroäß möglichst kurz ausgebildet werden. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in Fig. 1 für das erste Ausführungsbeispiel dargestellten Teile 28, 29 der Projektionsanordnung, die Blende 25 mit der Blendenöffnung 26 und der Spiegelschicht 37, der Auskoppelspiegel 35 und die Photodiode 45 mit ihrer Beschaltung 44, 46 bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 7 und 9 in entsprechender Weise vorgesehen und angeordnet sind.
Diese Bestandteile der Sensoreinheit sind, wie man der Fig.10 entnimmt, auch bei einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, die sich von den bisher beschriebenen Beispielen im wesentlichen durch eine andere räumliche Anordnung des Piezoschwingers 15 bezüglich der Elektrode 10 unterscheidet.
Bei dieser Ausführungsform ist auf den Hochspannungsleiter 1 eine Schicht 72 aus isolierendem Material in unmittelbarem Kontakt aufgebracht, z.B. aufgewickelt, die den Hochspannungsleiter 1 konzentrisch umgibt. Auf die Außenseite dieser isolierenden Schicht 72 ist in unmittelbarem Kontakt die Elektrode 10 aus leitendem Material aufgebracht, die durch die isolierende Schicht vom Hochspannungsleiter 1 auf einem definierten Abstand gehalten wird.
Auch hier besitzt die Elektrode 10 die Form eines Hohlzylinders mit kreisförmigem Querschnitt und erstreckt sich längs einer Äquipotentialfläche des den Hochspannungsleiter 1 umgebenden Feldes. Da der Zwischenraum zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 hier vollständig von der isolierenden Schicht72 ausgefüllt ist, ist der Piezoschwinger 15 außerhalb dieses Zwischenraumes angeordnet, jedoch in der bereits im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 beschriebenen Weise in der Nähe seines einen Endes 16 mechanisch fest eingespannt und einerseits mit dem Hochspannungsleiter 1 und andererseits mit der Elektrode 10 elektrisch leitend verbunden. Diese Ausführungsform ist insbesondere für mittlere Hochspannungen bis ca. 50 kV geeignet.
Auch bei dieser Anordnungsform ist es möglich, eine zweite Elektrode 70 vorzusehen, die dann ebenfalls unter Zwischenschaltung einer isolierenden Schicht auf den Hochspannungsleiter 1 beispielsweise aufgewickelt werden kann. Dabei kann eine konzentrische Anordnung zur Elektrode 10 gewählt werden. Alternativ ist es möglich, die Elektrode 10 und die Elektrode 70 mit einem gegenseitigen axialen Abstand anzuordnen, wie dies auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 geschehen kann.
Eine weitere Ausführungsform ist in Fig. 11 dargestellt, bei der der Piezoschwinger 15 an seinem Ende 16 in unmittelbarem Kontakt zwischen einem an dem Hochspannungsleiter 1 direkt anliegendem Kontaktstück 75 und der Elektrode 10 mechanisch eingespannt und gleichzeitig elektrisch kontaktiert ist. Zwischen Elektrode 10 und Hochspannungsleiter 1 ist auch hier wieder eine isolierende Schicht 72 vorgesehen, die in ihrem unteren Bereich eine Ausnehmung 77 aufweist, in der das Kontaktstück 75 und das eingespannte Ende 16 des Piezoschwingers 15 untergebracht sind. In diesem Fall
wird das zu modulierende Lichtbündel vorzugsweise über eine ebenfalls am Hochspannungsleiter 1 befestigte Lichtleitfaser 76 auf die Spiegelfläche 22 eingestrahlt und nach erfolgter Reflexion zurückgeführt.
Allen bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Vorteil gemeinsam, daß die Sensoreinheit nur kostengünstige Bestandteile umfaßt/ die ohne weiteres in Hochspannungsanlagen an interessierenden Punkten fest installiert werden können. Alle mit höheren Herstellungskosten behafteten Teile sind in der Meßeinheit 7 zusammengefaßt, die von den einzelnen Sensoreinheiten 3 unabhängig ist und von Einsatzort zu Einsatzort mitgenommen werden kann. Da der Informationsaustausch zwischen Meßeinheit 7 und Sensoreinheit 3 in jedem Fall nur mit Hilfe von Licht erfolgt, ist eine absolute Berührungssicherheit gegeben.
Demgegenüber ist in Fig. 12 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Meßanordnung dargestellt, bei der Meßgerät 7 und Sensoreinheit 3 durch eine Stange 90 aus isolierendem Material miteinander verbunden sind, deren Länge so gewählt ist, daß das eine Ende 91 , in dessen Nähe das Meßgerät 7 angeordnet ist, gefahrlos von einer Bedienungsperson ergriffen werden kann, während gleichzeitig der aus dem anderen Ende 92 der Stange 90 herausragende Hilfsleiter 89 mit dem Hochspannungsleiter 1 in galvanisch leitende Berührung gebracht wird.
Wie durch die gestrichelten Linie in Fig. 12 angedeutet, ist die Sensoreinheit 3 im Inneren der hohl ausgebildeten Stange 90 in der Nähe des vom Meßgerät 7 entfernt liegenden Endes 92 angeordnet und mit dem Meßgerät 7 durch eine im Inneren der Stange 90 verlaufende Lichtleitfaser 94 verbunden, über die der Informationsaustausch zwischen Meßgerät 7 und Sensoreinheit 3 in der oben beschriebenen Weise stattfindet. Bei dem in Fig. 12 gezeigten Ausführungs·
beispiel ist das freie Ende des Hilfsleiters 89 in Form eines Hakens 95 ausgebildet, so daß die Stange 90 am Hochspannungsleiter 1 eingehängt werden kann. Der Haken 95 ist allseits abgerundet,um das Auftreten von Sprühentladungen zu verhindern.
In Fig. 13 ist das obere Ende 92 einer derartigen Stange 90 in vergrößertem Maßstab und teilweise aufgeschnitten dargestellt. Das freie Ende des Hilfsleiters 89 besitzt hier keine Hakenform, sondern weist eine der Form des Hochspannungsleiters 1 angepaßte rinnenförmige Vertiefung 97 auf, die ein Andrücken des Hilfsleiters 89 an den Hochspannungsleiter 1 in einer genau definierten Lage erleichtert. Auch hier weist der ansonsten als kreiszylindrischer Stab ausgebildete Hilfsleiter 89 keinerlei scharfe Kanten auf.
Abgesehen von der unterschiedlichen Ausbildung des freien Endes des Hilfsleiters 89 besitzen die Meßanordnungen der in den Fig. 12 und 13 gezeigten Ausführungsbeispiele einen identischen Aufbau.
Wie man insbesondere der Fig. 13 entnimmt, wird dadurch, daß der Hilfsleiter 89 mit dem Hochspannungsleiter 1 in galvanisch leitende Berührung gebracht wird, das am Hochspannungsleiter 1 anliegende elektrische Potential in das Innere der Stange 90 hineingezogen. Dabei ist die Länge des Hilfsleiters 89 so gewählt, daß sich um sein unteres, halbkugelig ausgebildetes Ende 98 herum ein eindeutiger, durch äußere Einflüsse ungestörter Potentialverlauf ergibt und die das untere Ende 98 des Hilfsleiters 8 9 umgebenden Äquipotentialflächen zumindest in unmittelbarer Umgebung der Längsachse des Hilfsleiters 89 in etwa Kugelkalottenform besitzen. Zumindest sind diese Äquipotentialflächen in diesem Bereich so glatt ausgebildet, daß eine Elektrode 10 in ihrer Form dem Verlauf dieser
Äquipotentialflächen ohne weiteres angepaßt werden kann. Auch hier ist die Elektrode 10 über eine Isolationsschicht 72 unmittelbar am Hilfsleiter 89 selbst so befestigt, daß sie im Hochspannungsfeld eine genau definierte Lage einnimmt, so daß zwischen der Elektrode 10 und dem Hilfsleiter 89 eine Spannung abfällt, die der Hochspannung proportional ist.
Der auch hier als stäbchenförmiger piezoelektrischer Schwinger ausgebildete Sensor 15 ist, wie bei den anderen Ausführungsformen in der Nähe seines einen Endes 16 mechanisch eingespannt und über die Leitung 19 mit der Elektrode 10 sowie über die Leitung 18 und die Manschette 20 mit dem Hilfsleiter 89 jeweils galvanisch verbunden. Dem freien Ende 21 des Sensors 15, das eine Spiegelschicht 22 trägt, liegt, ähnlich wie in Fig. 11 das freie Ende der Lichtleitfaser 94 gegenüber, mit deren Hilfe das vom Meßgerät 7 ausgestrahlte Meßlicht auf die Spiegelschicht 22 gelenkt und das von der Spiegelschicht 22 reflektierte Licht wieder zum Meßgerät 7 zurückgeführt werden kann.
In Fig. 14 ist in schematischer Weise der elektrische Schaltungsplan einer Sensoreinheit 3 wiedergegeben, die neben dem in den Fig. 1 und 10 gezeigten Schwingsystem eine Nullpunkts-Schaltungsanordnung 100 umfaßt, mit deren Hilfe der Sensor 15 dazu veranlaßt werden kann, unabhängig von der am Hochspannungsleiter 1 anliegenden Spannung Signale abzugeben, aus denen sich seine Nullpunktslage ableiten läßt, die dem spannungsfreien Zustand des Hochspannungsleiters 1 entspricht.
Zu diesem Zweck ist parallel zum Sensor 15, d.h. zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der sich längs einer Äquipotentialfläche erstreckenden Elektrode 10 eine steuerbare Schalteranordnung vorgesehen, die aus zwei miteinander in Reihe liegenden Halbleiterschaltern 103, 104 und einem Strombegrenzungswiderstand 106 besteht. Jeder der beiden Halbleiterschalter 103, 104 besitzt eine Diodencharakteristik; d.h., daß er in Durchlaßrichtung immer geschlossen ist und nur in Sperrichtung in Abhängigkeit von dem Steuersignal an seinem Steuereingang entweder geöffnet oder geschlossen sein kann. Die beiden Halbleiterschalter 103, 104 sind so angeordnet, daß ihre Durchlaßrichtungen einander entgegengesetzt sind, wie dies durch die beiden Pfeile neben den Halbleiterschaltern angedeutet ist. Somit kann im Ruhezustand, d.h., wenn beide Halbleiterschalter 103, 104 geöffnet sind, zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 über diesen Pfad kein Strom fließen. Eine zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 vorhandene Spannung liegt voll am Sensor 15 an und beeinflußt dessen Auslenkung aus der Ruhelage.
Die beiden Steuereingänge der Halbleiterschalter 103, 104 sind durch eine Leitung 105 miteinander verbunden, so daß die beiden Halbleiterschalter 103, 104 immer gemeinsam geschlossen bzw. geöffnet werden. Ersteres geschieht dadurch, daß zwischen der Leitung 105 und einer Leitung 107, die die Strompfade der beiden Halbleiterschalter 103, 104 miteinander verbindet, eine von Null verschiedene Spannung angelegt wird. Ist dagegen zwischen den beiden Leitungen 105 und 107 keine Spannung vorhanden, so sind beide Halbleiterschalter 103, 104 geöffnet. Durch diese Anordnung ist es trotz
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der Diodencharakteristik der Halbleiterschalter 103, 104 möglich, Gleichspannungen zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 unabhängig von ihrer Polung gezielt am Sensor 15 abfallen zu lassen bzw. kurzzuschließen. Da die vom Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 gebildete Spannungsquelle sehr hochohmig ist, fließt bei einem solchen Kurzschluß nur ein kleiner Strom durch die steuerbaren Halbleiterschalter 103 und 104, der überdies durch den Widerstand 106 auf einen unkritischen Wert begrenzt wird.
Werden die beiden Halbleiterschalter 103, 104 durch Anlegen einer entsprechenden Spannung zwischen den Leitungen 105 und 106 geschlossen, so bricht also eine zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 vorhandene Gleich- oder Wechselspannung zusammen und der Sensor 15 geht in seine Null-Lage über. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn mit Hilfe des Sensors 15 das Vorhandensein einer Gleich-Hochspannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 festgestellt werden soll. Eine solche Gleichspannung lenkt den Sensor 15 zwar ebenfalls aus seiner Null-Lage aus, was zu einer Veränderung beispielsweise der Helligkeit eines vom Meßgerät 7 her auf die Spiegelfläche 22 des Sensors 15 eingestrahlten und von dieser Spiegelfläche 22 zum Meßgerät 7 reflektierten Lichtbündels führt. Als Maß für die Größe dieser Gleichspannung kann diese Änderung aber nur dann verwendet werden, wenn die Nullpunktslage des Sensors 15 und die bei dieser Nullpunktslage am Meßgerät 7 vorhandene Helligkeit des reflektierten Lichtbündels bekannt sind.
Die Messung einer solchen Gleichspannung ist nicht nur dann von Bedeutung, wenn der Hochspannungsleiter immer eine Gleich-Hochspannung führt, sondern auch dann, wenn am Hochspannungsleiter 1 normalerweise eine Wechselspannung abfällt. Selbst bei Abschaltung dieser Wechselspannung können nämlich beispielsweise bei einer Freileitung erhebliche Gleichspannungen im Hochspannungsleiter 1 induziert werden, deren Vorhandensein festgestellt werden muß, da sie eine Berührung des Hochspannungsleiters außerordentlich gefährlich machen.
Den in Fig. 14 dargestellten steuerbaren Halbleiterschaltern 103, 104 sind als Steuerschaltung eine Photodiode 108, ein Kondensator 109 und ein Widerstand zugeordnet. Dabei sind der Kondensator 109 und der Widerstand 110 miteinander in Reihe geschaltet, und die so gebildete Serienschaltung liegt parallel zur Photodiode 108. Die beiden Enden des Widerstandes sind mit den Leitungen 105 bzw. 107 elektrisch leitend verbunden, so daß die am Widerstand 110 abfallende Spannung als Steuersignal für die beiden Halbleiterschalter 103, 104 dient. Über einen Spiegel 111 kann auf die Photodiode 108 ein Lichtbündel gelenkt werden, das der Sensoreinheit 3 vom Meßgerät 7 her unabhängig von dem Lichtbündel zugeführt wird, das als Meßlichtbündel der Spiegelschicht 22 des Sensors 15 bzw. als Anregungssignal der Photodiode 45 zugeführt wird.
Die in Fig. 14 dargestellte Nullpunkts-Schaltungsanordnung 100 besitzt den großen Vorteil, daß sie keine eigene Strom- bzw. Spannungsversorgung benötigt, da sie die zu ihrem Arbeiten erforderliche Energie aus dem Lichtbündel gewinnt, das auf die photovoltaisch
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arbeitende Photozelle 108 eingestrahlt wird. Somit kann die Nullpunkts-Schaltungsanordnung 100 unabhängig davon arbeiten, ob am Hochspannungsleiter 1 eine Spannung anliegt oder nicht.
Dies geschieht in folgender Weise: Fällt auf die Photodiode 108 kein Licht, so ist der Kondensator ungeladen und es fließt kein Strom durch den Widerstand 110, so daß zwischen den Leitungen 105 und keine Spannung vorhanden ist. Die Halbleiterschalter 103, 104 sind also geöffnet und der Sensor 15 kann ungehindert auf eine Spannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 reagieren.
Wird dagegen ein Gleichlichtbündel auf die Photodiode 108 gerichtet, so erzeugt sie einen Photostrom, durch den der Kondensator 109 über den Widerstand 110 geladen wird. Der Strom, der während des Ladevorgangs durch den Widerstand 110 fließt, erzeugt am Widerstand 110 einen Spannungsabfall, der ausreicht, um die beiden Halbleiterschalter 103, 104 zu schließen. Dadurch bricht eine zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 vorhandene Spannung zusammen und der Sensor 15 geht in seine Null-Lage über. Allerdings bleibt dieser Zustand auch bei fortdauernder Gleichlichtbestrahlung der Photodiode 108 nur solange erhalten, bis der Kondensator 109 völlig geladen ist. Dann fließt kein Ladestrom mehr und am Widerstand fällt auch keine Spannung mehr ab. Die Schalter 103, 104 werden also nach einer gewissen Zeit T. wieder geöffnet, obwohl weiterhin Gleichlicht auf die Photodiode 108 fällt. Wird das Gleichlicht wieder abgeschaltet, so entlädt sich der Kondensator über den Widerstand 110. Die dabei am Widerstand 110 abfallende Spannung hat jedoch ein Vorzeichen, das dem Vor-
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zeichen der Spannung beim Ladevorgang entgegengesetzt ist, so daß die Schalter 103, 104 geöffnet bleiben.
Umfaßt eine Sensoreinheit 3, wie dies in Fig. 14 dargestellt ist, sowohl ein Resonanzschwingsystem 15, 44, 45, 46, das durch ein Anregungssignal zu Resonanzschwingungen anstoßbar ist, als auch eine NuIlpunkts-Schaltungsanordnung 100, so kann damit nicht nur das Vorhandensein einer Wechsel- oder Gleichspannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 festgestellt werden, sondern es kann auch die Funktionsfähigkeit sowohl des Sensors 15 als auch des Resonanzsystems als auch der Nullpunkts-Schaltungsanordnung überprüft werden.
Die Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Sensors und des Resonanzsystems durch Einstrahlung eines mit der Resonanzfrequenz modulierten Lichtbündels auf die Photodiode 45 wurde bereits beschrieben. Im folgenden soll die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Nullpunkts-Schaltungsanordnung erläutert werden. Diese Überprüfung ist aus folgendem Grund erforderlich: Wird auf die Spiegelfläche 22 des Sensors 15 über den Spiegel 28 ein Gleichlichtbündel gerichtet und kommt kein moduliertes Licht zurück, so bedeutet dies (Funktionsfähigkeit des Sensors 15 vorausgesetzt) nur, daß zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 keine Wechselspannung vorhanden ist. Eine allenfalls vorhandene Gleichspannung kann nur dadurch erkannt werden, daß der Sensor 15 beim Schließen der Halbleiterschalter 103, 104 aus einer ausgelenkten Lage, die durch die Gleichspannung hervorgerufen wird, in seine Null-Lage übergeht. Dies kann dadurch erkannt werden,
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daß sich die Helligkeit des über den Spiegel 28 eingestrahlten und reflektierten Meßlichtbündels vorübergehend ändert, wenn auf die Photodiode 108 ein Gleichlichtbündel gerichtet wird. Tritt eine solche Helligkeitsänderung des reflektierten Meßlichtbündels aber nicht auf, so kann dies entweder auf dem Nichtvorhandensein einer Gleichspannung oder auf einem Defekt der Nullpunkts-Schaltungsanordnung beruhen. Um zwischen diesen beiden Fällen unterscheiden zu können, wird vom Meßgerät 7 her zunächst ein Gleichlichtbündel über den Spiegel 111 auf die Photodiode 108 gerichtet, wodurch die Schalter 103, 104 für die Zeitspanne IT geschlossen werden. Sendet das Meßgerät 7 während dieser Zeitspanne "C* ein mit Resonanzfrequenz moduliertes Lichtbündel auf die Photodiode 45 und die Spiegelfläche 22 des Sensors 15, so kann der Sensor 15 nicht zu Resonanzschwingungen angeregt werden, da er über die Schalter 103, 104 kurzgeschlossen ist. Wird das modulierte Lichtbündel während der Zeit "ZT1 auf Gleichlicht umgeschaltet, so darf somit in dem von der Spiegelfläche 22 reflektierten Licht kein Nachschwingen des Sensors 15 erkennbar sein, wenn die Nullpunkts-Schaltungsanordnung funktionsfähig ist. Tritt ein solches Nachschwingen jedoch auf, so bedeutet dies, daß entweder die Steuerschaltung 108, 109, 110 oder die steuerbaren Schalter 103, 104 defekt sind und keine gesicherte Aussage über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Gleichspannung zwischen Hochspannungsleiter 1 und Eleketrode 10 möglich ist. Gleiches gilt auch, wenn zum überprüfen des Sensors 15 ein mit Resonanzfrequenz moduliertes Lichtbündel auf die Photodiode 45 gerichtet wird und beim Umschalten dieses Lichtbündels auf Gleichlicht kein Nachschwingen des Sensors 15 feststellbar ist, obwohl
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auf die zweite Photodiode 108 kein Gleichlichtbündel gerichtet ist, die Schalter 103, 104 also geöffnet sein müßten.
In Fig. 15 ist eine etwas andere Nullpunkts-Schaltungsanordnung dargestellt, die zwei zweipolige Umschalter 113, 114 umfaßt, von denen der eine in der Leitung 18 und der andere in der Leitung 19 mit dem Sensor 15 so in Reihe geschaltet ist, daß in dem in Fig. 15 wiedergegebenen Ruhezustand der Anschluß 15a des Sensors 15 mit dem Hochspannungsleiter 1 und der Anschluß 15b mit der Elektrode 10 verbunden ist. Im umgeschalteten Zustand ist dagegen der Anschluß 15a mit der Elektrode 10 und der Anschluß 15b mit dem Hochspannungsleiter 1 verbunden. Liegt also zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 eine Gleichspannung an, die den Sensor 15 nach einer Seite hin aus seiner Null-Lage aus lenkt, so wird durch Betätigen der Umschalter 113, 114 der Sensor 15 bezüglich dieser Gleichspannung umgepolt, was zu einer entsprechenden Auslenkung in die andere Richtung führt.
Die beiden Umschalter 113, 114 werden von dem Q-Ausgang bzw. dem Q-Ausgang eines Monoflops 117 über jeweils ein eigens Verzögerungsglied 115, 116 angesteuert. Der Trigger- oder Takteingang des Monoflops 117 ist über eine Leitung mit der Verbindungsleitung zwischen der Photodiode 45 und deren Lastwiderstand 44 verbunden, was in Fig. 15 nur symbolisch angedeutet ist. Die beiden Verzögerungsglieder 115, 116 besitzen eine unterschiedliche Verzögerungszeit. Weist beispielsweise das Verzögerungsglied 115 eine Verzögerungszeit "C 2 auf, so besitzt das Verzögerungsglied 116 eine etwas größere Verzögerungszeit, die beispielsweise gleich ZT 2 + cT ist.
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Die Funktion dieser Nullpunkts-Schaltungsanordnung wird im folgenden unter Bezugnahme auf das in Fig. wiedergegebene Signaldiagramm erläutert.
Dabei ist zunächst angenommen, daß sich die beiden Umschalter 113, 114 in der in Fig. 15 dargestellten Lage befinden und daß ganz links zur Zeit tQ auf den Sensor 15 ein Gleichlichtsignal eingestrahlt wird, dessen Helligkeit in der obersten Zeile von Fig. 16 wiedergegeben ist. Liegt zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 eine Gleichspannung an, so wird der Sensor 15 hierdurch aus seiner Null-Lage ausgelenkt und das zum Meßgerät 7 reflektierte Licht besitzt eine Helligkeit, die von der Helligkeit, die der Null-Lage entspricht, verschieden ist, wie dies in der untersten Zeile von Fig. 16 durch die Abweichung A symbolisiert ist. Die Größe dieser Abweichung ist zunächst nicht bekannt. Um diese Größe festzustellen und gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der gesamten in Fig. 15 dargestellten Schaltungsanordnung zu überprüfen, geht das Meßgerät 7 zum Zeitpunkt t1 dazu über, anstelle des Dauerlichtsignals ein Wechsellichtsignal abzugeben. Die Frequenz dieses Wechsellichtsignals ist gleich der Resonanzfrequenz des Schwingsystems, das von der Photodiode 45, dem Widerstand 44, dem Kondensator 46, dem Hochspannungsleiter 1, der Leitung 18, dem Sensor 15, der Leitung 19 und der Elektrode 10 gebildet wird. Aufgrund dieses Anregungssignals, das in Fig. 16 in der obersten Zeile wiedergegeben ist, wird der Sensor 15 zu einer Resonanzschwingung veranlaßt, die die Helligkeit des zum Meßgerät 7 zurückgesandten Lichtbündels zusätzlich moduliert; dies ist in der untersten Zeile von Fig. 16 dargestellt. Da dieser
Modulationseffekt unter Umständen nicht ohne weiteres von der Modulation unterschieden werden kann, die dem vom Meßgerät 7 ausgesandten Lichtbündel aufgeprägt ist, bleibt er zunächst ,unberücksichtigt.
Da das Schwingungssignal des Resonanzsystems auch dem Triggereingang des nicht nachtriggerbaren Monoflops 117 zugeführt wird, schaltet der zunächst auf logisch Null liegende Q-Ausgang dieses Monoflops zum Zeitpunkt t1 auf logisch Eins und der Q-Ausgang auf logisch Null, wie dies in der zweiten und dritten Zeile von oben in Fig. 16 wiedergegeben ist. Dieser Schaltvorgang wird jedoch durch das Verzögerungsglied
115 um die Zeit £T » und durch das Verzögerungsglied
116 um die Zeit C2 + S verzögert, so daß am Ausgang des Verzögerungsgliedes 115 zunächst eine logische Null und am Ausgang des Verzögerungsgliedes 116 zunächst eine logische Eins erhalten bleibt, wie dies die vierte und fünfte Zeile von oben in Fig. 16 zeigt. Dementsprechend bleiben die Schalter 113, 114 zunächst in der in Fig. 15 gezeigten Stellung und die gesamte Anordnung kann ungestört schwingen.
Zum Zeitpunkt t2, d.h. vor Ablauf der Zeit t2 schaltet das Meßgerät 7 wieder auf Dauerlicht um, so daß das Schwingsystem kein Anregungssignal mehr erhält. Wegen seiner Trägheit schwingt das Schwingsystem jedoch mit abnehmender Amplitude noch etwas nach, bis der Sensor 15 im Zeitpunkt t- wieder in die Lage übergeht, die ihm durch die Gleichspannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 aufgezwungen wird. Der zwischen den Zeitpunkten t2 und t3 auftretende Nachschwingvorgang führt zu einer Helligkeitsmodulation des von der Spiegelfläche 22 zum Meßgerät reflektierten Lichts und kann dort als eindeu-
tiges Kennzeichen für die Funktionstüchtigkeit des Sensors 15 und des gesamten Schwingsystems ausgewertet werden.
Nach Verstreichen der Verzögerungszeit "ZT2' d.h. zum Zeitpunkt t., erscheint die vom Q-Ausgang des Monoflops 117 abgegebene logische Eins auch am Ausgang des Verzögerungsgliedes 115; wegen der größeren Verzögerungszeit "C2 +^ äes Verzögerungsgliedes 116 bleibt dagegen die logische Eins am Steuereingang des Umschalters 114 zunächst noch erhalten. Somit wird zunächst nur der Umschalter 113 betätigt und in die in Fig. 15 mit einer gestrichelten Linie dargestellte Lage gebracht, während der Umschalter 114 in seiner in Fig. 15 mit einer durchgezogenen Linie wiedergegebenen Ruhelage bleibt. Dadurch wird der Sensor 15 einerseits vom Hochspannungsleiter 1 galvanisch getrennt und andererseits kurzgeschlossen. Dadurch bricht die am Sensor 15 abfallende Gleichspannung zusammen und der Sensor geht in seine Null-Lage über, die einem spannungsfreien Zustand entspricht. Dies führt zu einem Helligkeitssprung 121 (siehe Fig. 16, unterste Zeile) in dem zum Meßgerät 7 reflektierten Lichtbündel. Die Höhe dieses Helligkeitssprunges stellt ein Maß für die am Hochspannungsleiter 1 anliegende Gleichspannung dar.
Zur Zeit t4 + S geht das Ausgangssignal des Verzögerungsgliedes 116 von einer logischen Eins zu einer logischen Null über, so daß dann auch der andere Umschalter 114 in die in Fig. 15 mit einer gestrichelten Linie dargestellte Lage übergeht. Dadurch liegt der Sensor 15 mit umgekehrter Polung an der Gleichspannung, die zwischen dem Hochspannungs-
leiter 1 und der Elektrode 10 abfällt. Es erfolgt jetzt ein Ausschlag des Sensors in der dem vorherigen Ausschlag entgegengesetzten Richtung, was zu einem Helligkeitssprung 122 (siehe Fig. 16, unterste Zeile) in dem zum Meßgerät reflektierten Lichtbündel führt.
Treten zu dem Zeitpunkt t. und t.+S' keine Helligkeitssprünge auf, so kann dies entweder bedeuten, daß am Hochspannungsleiter 1 keine Gleichspannung anliegt oder daß die Umschalter 113, 114 bzw. die Schaltungseinheiten 117, 115, 116 nicht funktionstüchtig sind. Um diese beiden Fälle voneinander unter scheiden zu können, sendet das Meßgerät 7 zum Zeitpunkt tr, d.h. zwischen den beiden Zeitpunkten t, und t.+S nochmals ein kurzes Wechsellichtsignal 125 aus. Die Helligkeitsmodulation dieses Wechsellichtsignals muß dann, wenn die Nullpunkts-Schaltungsanordnung funktionstüchtig und somit der Sensor 15 in diesem Zeitraum kurzgeschlossen ist, von der Spiegelfläche 22 ohne zusätzliche Modulation zum Meßgerät reflektiert werden. Insbesondere darf es nach dem Zeitpunkt tg, in dem das Meßgerät wieder auf Dauerlicht umschaltet, zu keinerlei Nachschwingvorgängen kommen, wie sie zwischen den Zeitpunkten t2 und t3 aufgetreten sind. Tritt ein solches Nachschwingen nach dem Zeitpunkt t, auf, so bedeutet dies, daß die aus dem Monoflop 117, den Verzögerungsgliedern 115, 116 und den Schaltern 113, 114 bestehende NuIlpunkts-Schaltungsanordnung defekt ist, und daß aus dem Fehlen der Helligkeitssprünge 121, 122 nicht auf die Spannungsfreiheit des Hochspannungsleiters 1 geschlossen werden darf.
Zum Zeitpunkt t_ kippt das Monoflop 117 wieder in seinen Ausgangszustand zurück, so daß an seinem Q-Ausgang die logische Eins und an seinem Q-Ausgang die logische Null verschwindet. Mit den Verzögerungen ZT' und Έ' + S ' reagieren hierauf auch die Ausgänge der Verzögerungsglieder 115 und 116. Hierdurch wird zum Zeitpunkt tg der Umschalter 113 wieder in die in Fig. 15 mit einer durchgezogenen Linie dargestellte Stellung gebracht, während der Umschalter 114 zunächst in der mit einer gestrichelten Linie wiedergegebenen Lage bleibt. Dadurch ist der Sensor 15 wieder vorübergehend von der Spannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 abgetrennt und gleichzeitig kurzgeschlossen. Wenn zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 eine Gleichspannung anliegt, tritt hier also ein zum Helligkeitssprung 122 entgegengesetzter Helligkeitssprung 123 in dem zum Meßgerät 7 reflektierten Lichtbündel auf.
Zum Zeitpunkt tg erscheint dann auch am Ausgang des Verzögerungsgliedes 116 eine logische Eins, wodurch der Schalter 114 in seine in Fig. 15 mit einer durchgezogenen Linie wiedergegebene Ausgangslage zurückkehrt. Damit ist der Sensor 15 wieder in der ursprünglichen Polung zwischen den Hochspannungsleiter 1 und die Elektrode 10 geschaltet. Beim Anliegen einer Gleichspannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 tritt zum Zeitpunkt tg in der Helligkeit des zum Meßgerät 7 reflektierten Lichtbündels ein Helligkeitssprung 124 auf, der dem Helligkeitssprung 121 entgegengesetzt ist.
Zusätzlich oder alternativ zu den in Fig. 14 gezeigten, mit dem Sensor 15 parallel geschalteten steuerbaren Schaltern 103, 104 kann in einer der beiden
br
Leitungen 18, 19 ein mit dem Sensor 15 in Reihe liegender steuerbarer Ein/Aus-Schalter vorgesehen werden, der dann im Gegentakt zu den Schaltern 103, 104 gesteuert wird. Dieser Schalter ist im Ruhezustand geschlossen, so daß die Spannung zwischen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 ungehindert an den Sensor 15 gelangen kann. Werden die Schalter 103, 104 geschlossen, so wird dieser Schalter geöffnet, wodurch einerseits eine gegebenenfalls zwichen dem Hochspannungsleiter 1 und der Elektrode 10 vorhandene Spannung zusammenbricht und andererseits der Sensor 15 spanungsfrei gemacht wird.
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Claims (39)

Patentansprüche
1. Anordnung zum Messen der elektrischen Spannungsparameter eines Hochspannungsleiters mit einem Sensor, der in dem den Hochspannungsleiter umgebenden elektrischen Feld angeordnet ist und in Abhängigkeit von diesem Feld ein Lichtbündel verändert, das von einer vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten Lichtquelle ausgesandt, auf den Sensor projiziert und zu einem vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten photoelektrischen Empfänger geleitet wird, dessen Ausgangssignale ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet , daß eine den Hochspannung sie iter (1) direkt berührende Sensoreinheit
(3) wenigstens eine vom Hochspannungsleiter (1) isolierte, nichtgeerdete Elektrode (10) umfaßt, die in einem fest vorgegebenen Abstand vom Hochspannungsleiter (1) angeordnet ist und sich im wesentlichen längs einer Äquipotentialfläche des den Hochspannungsleiter (1) umgebenden Feldes erstreckt, und daß der Sensor (15) einerseits mit der Elektrode (10) und andererseits mit einer Referenzelektrode elektrisch leitend verbunden ist, die von der Elektrode (10) isoliert ist und sich auf einem fest vorgegebenen Potential befindet, das von dem der Elektrode (10) verschieden ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Elektrode (10) und der Referenzelektrode so gewählt ist, daß zwischen ihnen eine Maximalspannung abgreifbar ist, die in einem Bereich von 20 V bis 2000 V liegt, wenn der Hochspannungsleiter (1) Nennspannung führt.
3. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Referenzelektrode der Hochspannungsleiter (1) selbst ist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Referenzelektrode eine zweite, nichtgeerdete, zur Sensoreinheit (3) gehörende Elektrode (70) ist, die in einem vom Abstand der ersten Elektrode (10) verschiedenen, fest vorgegebenen Abstand vom Hochspannungsleiter (1) und von diesem isoliert so angeordnet ist,daß sie sich im wesentlichen längs einer Äquipotentialfläche erstreckt.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet / daß jede Elektrode (10; 10, 70) in etwa die Form eines Kreiszylinders besitzt, der den Hochspannungsleiter (1) konzentrisch umgibt.
6. Anordnung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet , daß die eine (10) der beiden Elektroden (10, 70) die andere (70) konzentrisch umgibt.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Referenzelektrode ein mit dem Hochspannungsleiter (1) galvanisch verbindbarer Hilfsleiter (87) ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Elektroden (10; 10, 70) vom Hochspannungsleiter (1) oder vom Hilfsleiter (87) und/oder voneinander durch Isolatoren im Abstand gehalten sind und daß der Sensor (15) in dem Zwischenraum zwischen der einen Elektrode (10) und dem Hochspannungsleiter (1) oder dem Hilfsleiter (87) bzw. in dem Zwischenraum zwischen den Elektroden (10, 70) angeordnet ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Elektroden (10; 10, 70) vom Hochspannungsleiter (1) oder vom Hilfsleiter (87,89) und voneinander jeweils durch eine Schicht aus isolierendem Material getrennt sind, die als mechanischer Träger dient und deren Dicke den Abstand zwischen den Elektroden (10; 10, 70) und dem Hochspannungsleiter (1) bzw. dem Hilfsleiter (87, 89) bzw. den Abstand der Elektroden (10, 70) voneinander bestimmt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Sensor (15) ein mechanischer Schwinger in Form eines länglichen Stäbchens ist, das in der Nähe seines einen Endes
(16) mechanisch eingespannt ist und an der Stirnseite seines freien Endes (21) eine Spiegelschicht
(22) aufweist, auf die das Lichtbündel (32) der Lichtquelle (31) projiziert wird.
11. Anordnung zum Messen der elektrischen Spannungsparameter eines Hochspannungsleiters mit einem Sensor, der in dem den Hochspannungsleiter umgebenden elektrischen Feld angeordnet ist und in Abhängigkeit von diesem Feld ein Lichtbündel verändert, das von einer vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten Lichtquelle ausgesandt, auf den Sensor projiziert und zu einem vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten photoelektrischen Empfänger geleitet wird, dessen Ausgangssignale ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (15) ein mechanischer Schwinger in Form eines länglichen Stäbchens ist, das in der Nähe seines einen Endes (16) mechanisch eingespannt ist und an der Stirnseite seines freien Endes (21) eine Spiegelschicht (22) aufweist, auf die das Lichtbündel (32) der Lichtquelle (31) projiziert wird.
12. Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet , daß der mechanische Schwinger (15) aus einem piezoelektrischen Material besteht.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Spiegelschicht (22) auf die Stirnfläche des freien Endes (21) des Schwingers (15) aufgedampft ist.
14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß ein Teil des von der Projektionsvorrichtung (28,29,34) zum Sensor (15) projizierten Lichtbündels (32) auf einen ruhenden Spiegel (37) führbar ist, der in der Nähe des Sensors (15) angeordnet ist und das Licht über die Projektionsvorrichtung zum photoelektrischen Empfänger (40) reflektiert.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet , daß vor dem freien Ende (21) des mechanischen Schwingers (15) eine feststehende Blende (25) angeordnet ist, deren der Lichtquelle (31) zugewandte Seite den ruhenden Spiegel (37) trägt, und die durch die Projektionsvorrichtung (28,29,34) auf den photoelektrischen
Empfänger (40) abgebildet wird.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet , daß die Projektionsvorrichtung eine Lichtleitfaser umfaßt, deren eines Stirnende so angeordnet ist, daß es dem freien Ende des mechanischen Schwingers in dessen
Ruhestellung unmittelbar gegenüberliegt, und deren anderes Stirnende auf den photoelektrischen Empfänger abgebildet wird.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß die Abbildung des
anderen Stirnendes der Lichtleitfaser auf den
photoelektrischen Empfänger mit Hilfe einer weiteren Lichtleitfaser erfolgt, die mit der ersten
Lichtleitfaser durch einen steckbaren Verbinder
optisch koppelbar ist.
18. Anordnung nacheinem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet , daß der Sensor (15) durch ein von der im Hochspannungsleiter (1) übertragenen Energie unabhängiges Anregungssignal zu einer Veränderung der Eigenschaften des Lichtbündels (32) anregbar ist.
19. Anordnung zum Messen der elektrischen Spannungsparameter eines Hochspannungsleiters mit einem Sensor, der in dem den Hochspannungsleiter umgebenden elektrischen Feld angeordnet ist und in Abhängigkeit von diesem Feld ein Lichtbündel verändert, das von einer vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten Lichtquelle ausgesandt, auf den Sensor projiziert und zu einem vom Hochspannungsleiter entfernt angeordneten photoelektrischen Empfänger geleitet wird, dessen Ausgangssignale ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet , daß der Sensor (15) durch ein von der im Hochspannungsleiter (1) übertragenen Energie unabhängiges Anregungssignal zu einer Veränderung des Lichtbündels (32) anregbar ist.
20. Anordnung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet , daß der Sensor (15) Teil eines Schwingsystems ist, das durch das Anregungssignal zu einer Resonanzschwingung anstoßbar ist.
21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß das Schwingsystem eine Photodiode mit einem Schutzwiderstand (44) umfaßt, die miteinander in Reihe und gemeinsam zum Sensor (15) parallelgeschaltet sind, und daß der Photodiode
(45) als Anregungssignal Licht zuführbar ist, das mit einer Frequenz helligkeitsmoduliert ist, die in etwa der Resonanzfrequenz des Schwingsystems entspricht.
22. Anordnung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet , daß die Amplitude und/oder das Dämpfungsverhalten der durch das Anregungssignal angestoßenen Schwingung des Sensors (15) zur Berücksichtigung der momentanen Temperatur des Sensors (15) und zur Eliminierung von weiteren Umwelteinflüssen ausgewertet wird.
23. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das die Lichtquelle (31), den photoelektrischen Empfänger (40) und die Auswerte- und Anzeigevorrichtung (42) umfassende Meßgerät (7) gegen die Sensoreinheit (3) frei bewegbar ist.
24. Anordnung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (3) fest am Hochspannungsleiter montiert ist.
25. Anordnung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet , daß die Sensoreinheit (3) auf den Hochspannungsleiter (1) aufsteckbar ist.
26. Anordnung nacheinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Sensoreinheit (3) ein Gehäuse (9) aufweist, dessen Außenwände in Art eines Hochspannungsisolators mit vorstehenden Rippen (64, 65) und dazwischenliegenden Vertiefungen (66, 67, 68) zur Unterbindung von Kriechströmen versehen sind.
27. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Sensoreinheit (3) an einer isolierenden Stange (90) montiert ist, an deren einem Ende (92) ein mit dem Hochspannungsleiter (1) in Berührung bringbarer Hilfsleiter (89) angeordnet ist.
28. Anordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß der Hilfsleiter (89) eine
muldenförmige Vertiefung (97) aufweist, mit der er gegen den Hochspannungsleiter.(1) andrückbar ist.
29. Anordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß der Hilfsleiter (89) einen
Haken (95) aufweist, mit dem er am Hochspannungsleiter (1) einhängbar ist.
30. Anordnung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet , daß die Sensoreinheit (3) im Inneren der Stange (90) angeordnet ist, aus deren einem Ende (92) der Hilfsleiter (87) herausragt, und daß am anderen Ende (91) der Stange (90) das Meßgerät (7) befestigt ist.
31. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (3) eine Nullpunkts-Schaltungsanordnung (100) umfaßt, mit deren Hilfe der Sensor (15) dazu veranlaßt werden kann, Signale abzugeben, aus denen sich seine Nullpunktslage ableiten läßt, die dem spannungsfreien Zustand des Hochspannungsleiters (1) entspricht.
32. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet , daß die Nullpunkts-Schaltungsanordnung (100) eine steuerbare Schalteranordnung, mit
deren Hilfe die am Sensor (15) anliegende Spannung veränderbar ist, und eine Steuerschaltung umfaßt, die durch ein Befehlssignal zur Betätigung der Schalteranordnung triggerbar ist.
33. Anordnung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteranordnung wenigstens einen
steuerbaren Ein/Aus-Schalter (103,104) umfaßt, der im Ruhezustand geöffnet ist und der im geschlossenen Zustand die am Sensor (15) abfallende Spannung kurzschließt.
34. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet , daß die Schalteranordnung wenigstens einen steuerbaren Ein/Aus-Schalter umfaßt, der im Ruhezustand geschlossen ist, und der im geöffneten Zustand eine der beiden galvanischen Verbindungen (19, 18) zwischen dem Sensor (15) und dem Hilfsleiter (87, 89) bzw. der Referenζelektrode (70) bzw. dem Hochspannungsleiter (1) oder zwischen dem Sensor (15) und der sich längs einer Äquipotentialfläche erstreckenden Elektrode (10) unterbricht.
35. Anordnung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteranordnung zwei steuerbare Umschalter (114, 113) umfaßt, mit deren Hilfe die galvanischen Verbindungen (19, 18) des Sensors (15) zur Referenzelektrode (70) bzw. zum Hilfsleiter (87, 89) bzw. zum Hochspannungsleiter (1) einerseits und zu der sich längs einer Äquipotentialfläche erstreckenden Elektrode (10) andererseits gegeneinander vertauschbar sind.
36. Anordnung nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet , daß die Steuerschaltung ein durch das Befehlssignal triggerbares Monoflop (117) umfaßt, durch das die Schalteranordnung für eine vorgegebene Zeit aus ihrer Ruhestellung in die Arbeitsstellung und dann wieder zurück in die Ruhestellung bringbar ist.
37. Anordnung nach Anspruch 36 und 21, dadurch gekennzeichnet , daß als Befehlssignal zum Triggern des Monoflops (117) ein Teil des zum Anstoßen einer Resonanzschwinguhg des Schwingsystems dienenden Anregungssignals dient und daß zwischen jeden die Schalteranordnung steuernden Ausgang des Monoflops (117) und die steuerbare Schalteranordnung ein Verzögerungsglied (115,116) geschaltet ist.
38. Anordnung nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet , daß die Steuerschaltung eine Photodiode (108) umfaßt, die photovoltaisch arbeitet und mit einem Gleichlicht-Befehlssignal ansteuerbar ist, daß zur Photodiode (108) eine aus einem Kondensator (109) und einem Widerstand (110) bestehende Serienschaltung parallelgeschaltet ist, und daß die Spannung, die beim Fließen eines Ladestroms auf den Kondensator (109) am Widerstand (110) abfällt, als Steuersignal für die steuerbare Schalteranordnung dient.
39. Anordnung nach Anspruch 33 und 38, dadurch gekennzeichnet , daß die steuerbare Schalteranordnung aus zwei Halbleiterschaltern (103,104) mit Diodencharakteristik besteht, die mit entgegengesetzter Polung miteinander in Reihe und zum Sensor (15) parallelgeschaltet sind.
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