DE3522401A1 - Probenkopf fuer die nmr-tomographie - Google Patents
Probenkopf fuer die nmr-tomographieInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Probenkopf für die NMR-
Tomographie mit einem hohlzylindrischen Gehäuse, dessen
äußerer zylindrischer Mantel aus im wesentlichen durch
gehendem elektrisch leitendem Material besteht, dessen
innerer zylindrischer, den Probenraum umgebender Mantel mit
einer Mehrzahl von parallelen und axial verlaufenden elek
trischen Leitern versehen ist und dessen zwischen den
Mänteln angeordnete Stirnflächen wechselstromdurchlässig und
mit dem äußeren Mantel elektrisch leitend verbunden sind,
wobei eine Koppelanordnung zum Erzeugen elektrischer, hoch
frequenter Ströme in den Leitern vorgesehen ist.
Ein derartiger Probenkopf ist aus der EP-OS 00 84 946
bekannt.
Bei dem bekannten Probenkopf besteht der äußere zylindrische
Mantel aus Metallblech und ist durchgehend mit den ebenfalls
aus Metallblech bestehenden Stirnseiten verbunden. Der
innere zylindrische Mantel wird von einem Kunststoffrohr
gebildet, das an seinem, den Stirnflächen benachbarten Enden
jeweils einen raumfesten, umlaufenden und elektrisch leiten
den Streifen aufweist. Im Inneren des in dieser Weise all
seitig gekapselten Zwischenraumes zwischen den Mänteln
befindet sich eine torusförmige, kurzgeschlossene Spule. Die
Spule ist aus Koaxialkabel gewickelt, dessen Außenmantel im
Bereich der jeweils inneren Windung über eine Länge entfernt
ist, die dem Abstand zwischen den leitfähigen Streifen auf
dem Kunststoffrohr entspricht. An einem dieser isolierten
Innenleiter ist eine Koppelanordnung in Gestalt eines
parallel geführten Koaxialkabels befestigt, das an seinem
einen Ende zu einem Steckkontakt in einer Stirnfläche führt
und dessen Innenleiter am anderen Ende mit der gegenüber
liegenden Stirnfläche verbunden ist.
Bei dem bekannten Probenkopf soll erreicht werden, daß die
Komponenten des elektrischen bzw. magnetischen Feldes der
kurzgeschlossenen torusförmigen Spule mit Ausnahme des
Bereiches des freiliegenden Innenleiters vollkommen abge
schirmt ist. Nur im Bereich dieses freiliegenden Innen
leiters soll durch das Kunststoffrohr hindurch in dem vom
inneren zylindrischen Mantel umgrenzten Probenraum ein
hochfrequentes Magnetfeld erzeugt werden, das über den
gesamten Probenraum senkrecht zur Längsachse des Proben
kopfes ausgerichtet und sehr homogen ist.
Der bekannte Probenkopf hat jedoch den Nachteil, daß er sehr
kompliziert im Aufbau ist und vor allem erhebliche Justage
probleme auftreten, weil die einzelnen, voneinander beab
standeten Windungen der torusförmigen Spule hochgenau posi
tioniert sein müssen, was in der Praxis zu erheblichen
Problemen führen dürfte, weil die einzelnen Windungen ledig
lich mit ihrem Außenmantel an die elektrisch leitenden
Streifen bzw. die umgebenden Stirnflächen und den äußeren
zylindrischen Mantel angelötet sind. Diese praktischen
Schwierigkeiten begrenzen auch die Zahl der möglichen Win
dungen auf beispielsweise 24 Windungen, so daß auch der
erzielbaren Homogenität des Hochfrequenz-Feldes hierdurch
eine Grenze gesetzt ist.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, einen
Probenkopf der eingangs genannten Art dahingehend weiter
zubilden, daß bei möglichst einfachem mechanischem Aufbau,
der möglichst keiner Justage bedarf, ein ebenfalls zur
Längsachse orthogonales Hochfrequenz-Magnetfeld mit sehr
guter Homogenität über den gesamten Probenraum erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
freien Enden der Leiter mit den Stirnflächen jeweils
wechselstromgekoppelt sind.
Die zugrundeliegende Aufgabe wird damit vollkommen gelöst,
weil die Leiter auf diese Weise räumlich festliegen können
und keinerlei Justageprobleme auftreten können, wie sie sich
bei den Spulenwindungen nach dem Stand der Technik ein
stellen. Als Rückleiter dienen nach der Erfindung nämlich
die Stirnflächen sowie der äußere zylindrische Mantel, die
auf einfache konstruktive Art starr und raumfest ausgebildet
werden können, so daß weder bei der Herstellung noch bei der
Benutzung des Probenkopfes irgendwelche Justagen erforder
lich sind.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die
freien Enden der Leiter mit den Stirnflächen jeweils über
Kondensatoren verbunden.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die axiale Länge des
Probenkopfes, auch unter Berücksichtigung der Frequenz des
Hochfrequenzstromes je nach Bedarf eingestellt werden kann,
weil die Dimensionierung der Kondensatoren u.a. die elek
trische Länge festlegt, beispielsweise in Form eines
λ/2-Resonators oder auch kürzer oder länger.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
sind die Leiter als Leiterbahnen einer geätzten Kupfer
kaschierung eines rohrförmigen Tragekörpers ausgebildet.
Auch diese Maßnahme hat den Vorteil einer hohen mechanischen
Stabilität, außerdem ergibt sich insbesondere bei diesem
Ausführungsbeispiel der Erfindung der Vorteil, daß die Zahl
der axial verlaufenden Leiter sehr hoch gewählt werden kann,
beispielsweise 120 und mehr. Hierdurch wird die Homogenität
des erzielten Hochfrequenz-Feldes weiter erhöht.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist im
Zwischenraum zwischen den Mänteln eine um eine zur Achse des
hohlzylindrischen Gehäuses parallele Achse drehbare
Schleifenantenne angeordnet, deren Fläche parallel zur Achse
des hohlzylindrischen Gehäuses liegt.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Hochfrequenzenergie,
die zum Anregen der Kernresonanz in der Probe erforderlich
ist, eingespeist werden kann, wobei gleichzeitig ein
Abgleich des Probenkopfes je nach den physikalischen Eigen
schaften der zu messenden Probe möglich ist.
Bei weiteren Ausführungsformen der Erfindung sind mindestens
zwei um 90° über den Umfang des Probenkopfes verteilte
Koppelanordnungen vorgesehen, deren Hochfrequenz-Speise
ströme um 90° phasenverschoben sind.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß im Probenraum eine
zirkularpolarisierte Anregung erzeugt werden kann, die
insbesondere durch die vorstehend genannte Drehung einer
Schleifenantenne um ihre Achse fein justiert werden kann.
Bei der Verwendung einer zirkularpolarisierten Anregung
ergibt sich jedoch bekanntlich in der Kernresonanz eine
höhere Signalausbeute bzw. ein besseres Signal/Rausch
verhältnis, weil sowohl die Anregungsenergie besser genutzt
als auch das Kernresonanzsignal besser empfangen werden
kann, da beide Vorgänge im "rotierenden System" (rotating
frame) erfolgen.
Besonders bevorzugt ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine
Variante, bei der die Koppelanordnungen aus einer gemein
samen Hochfrequenz-Stromquelle gespeist werden, wobei die
Versorgungsleitung für eine der Koppelanordnungen um 90°
elektrisch länger als die Versorgungsleitung der anderen
Koppelanordnung ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil eines besonders einfachen
elektrischen Aufbaus, was deswegen möglich ist, weil Proben
köpfe der hier interessierenden Art üblicherweise bei einer
einzigen festen Frequenz betrieben werden, so daß ein Kabel
einer bestimmten Länge eine definierte Phasenverschiebung
erzeugt.
Bei weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist mindestens
ein rohrförmiger, elektrisch leitfähiger Abschnitt im
inneren Mantel axial verschiebbar angeordnet.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine einfache Abstimmung
durch Beeinflussung des Randfeldes möglich ist. Dies gilt
insbesondere dann, wenn bei einer Variante dieses Ausfüh
rungsbeispiels zwei Abschnitte im inneren Mantel im Bereich
der Stirnflächen angeordnet sind.
Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung zeichnen sich
dadurch aus, daß der äußere Mantel mit Beobachtungsöffnungen
versehen ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die zu messende Probe
während der Messung beobachtet werden kann, was insbesondere
bei lebenden Meßobjekten wichtig sein kann. Außerdem hat das
Vorsehen einer Beobachtungsöffnung auch Vorteile bei Ganz
kopfmessungen, weil der Patient, dessen Kopf sich gesamthaft
im Probenkopf befindet, wenigstens etwas nach außen blicken
kann und sich deshalb Unruhegefühle beim Patienten weniger
einstellen werden.
Besonders bevorzugt ist schließlich ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei dem der Probenkopf so dimensioniert ist
und die Koppelanordnungen so ausgelegt sind, daß sich bei
gegebener Frequenz des Hochfrequenz-Speisestromes eine
stehende Welle im Probenkopf von weniger als einer halben
Wellenlänge ausbildet, derart, daß ein Maximum des magneti
schen Hochfrequenz-Feldes sich auf halber axialer Länge des
Probenkopfes einstellt.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die Probe mit maximalem
magnetischen Hochfrequenz-Feld angeregt wird und daher
sowohl die Anregung mit geringstmöglicher Hochfrequenz
leistung erfolgen kann wie auch die Signalausbeute beim
Empfangen des Signales optimal ist.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der
beigefügten Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch geschilderten Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch jeweils in
Alleinstellung sowie in anderen Kombinationen verwendet
werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu
verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungs
gemäßen Probenkopfes, teilweise aufgebrochen;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie II-II von
Fig. 1, in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung entlang der Linie III-III
von Fig. 1, ebenfalls in vergrößertem Maßstab;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung zur Erläuterung einer
erfindungsgemäßen Koppeleinrichtung;
Fig. 5 eine schematische Darstellung der sich erfindungs
gemäß einstellenden Verteilung des magnetischen
Feldes im Probenkopf;
Fig. 6 eine Darstellung zu Fig. 5, jedoch in axialer
Richtung;
Fig. 7 eine schematische Darstellung zur Erläuterung des
elektrischen Anschlusses von Koppelanordnungen bei
einem erfindungsgemäßen Probenkopf.
In Fig. 1 bezeichnet 1 insgesamt einen Probenkopf für die
NMR-Tomographie, wobei die Buchstaben NMR für "Nuclear
Magnetic Resonance" stehen.
Die Längsachse des im wesentlichen zylindrischen Proben
kopfes 1 ist mit z, und die dazu orthogonalen Achsen sind
mit x und y bezeichnet. Es ist bekannt, derartige Proben
köpfe 1 für die NMR-Tomographie in einem Magnetfeld hoher
Feldstärke und Homogenität anzuordnen, dessen Richtung mit
der Achse z des Probenkopfes 1 zusammenfällt.
Eine Probe, insbesondere eine lebende Probe, beispielsweise
ein Kopf oder Gliedmaßen eines Menschen oder Tieres, werden
in einen Probenraum 10 des Probenkopfes 1 gebracht und dort
einem magnetischen Hochfrequenz-Feld ausgesetzt, das im
wesentlichen senkrecht zur Achse z des konstanten magneti
schen Feldes verläuft. Probenköpfe 1 für die NMR-Tomographie
dienen daher generell dazu, ein Hochfrequenz-Magnetfeld auf
die Probe einzustrahlen, das senkrecht zur Richtung des
Konstant-Magnetfeldes gerichtet und möglichst homogen ist.
Der Probenkopf 1 gemäß Fig. 1 umfaßt ein hohlzylindrisches
Gehäuse 11 mit einem äußeren Mantel 12 und einem inneren
Mantel 13 sowie geschlossenen Stirnflächen 14, die den
Zwischenraum 15 zwischen den Mänteln 12, 13 überbrücken.
Die Oberfläche 16 des äußeren Mantels 12 und die Ober
fläche 17 des inneren Mantels 13 sind elektrisch leitend
ausgebildet. Die Stirnflächen 14 sind radial unterteilt. Ein
äußerer kreisbogenförmiger Bereich 18 verfügt über eine
ebenfalls elektrisch leitfähige Oberfläche 19, die mit einer
umlaufenden Lötstelle 20 mit der leitenden Oberfläche 16 des
äußeren Mantels 12 verbunden ist. Ein innerer Bereich 21 der
Stirnflächen 14 ist hingegen nichtleitend.
Die leitende Oberfläche 17 des inneren Mantels 13 ist nur in
einer Richtung parallel zur Achse z des Gehäuses 11 elek
trisch leitend, weil sie in axiale Leiter 22 unterteilt ist.
Jeder der Leiter 22 ist mit einem radial verlaufenden leit
fähigen Streifen 23 auf dem inneren Bereich 21 der Stirn
flächen 14 verbunden. Von den Streifen 23 führen Konden
satoren 24 zum äußeren, leitfähigen Bereich 18 der Stirn
fläche 14.
Im Bereich der Stirnfläche 14 ist in den inneren Mantel 13
ein rohrförmiger, ebenfalls elektrisch leitender
Abschnitt 25 eingeschoben, der in Richtung der Achse z
verschiebbar ausgebildet ist.
Die vorstehende Schilderung bezog sich auf nur eine Stirn
seite 26 des Probenkopfes 1, es versteht sich jedoch, daß
auch die gegenüberliegende Stirnseite 26 a, die in Fig. 1
nicht im einzelnen dargestellt ist, in entsprechender Weise
ausgebildet ist, so daß der Probenkopf 1 insgesamt symme
trisch aufgebaut ist.
Um elektrische Energie in den Probenkopf 1 einzukoppeln,
sind vier über den Umfang verteilte Koppelanordnungen vorge
sehen, von denen nur eine mit 27 im einzelnen dargestellt
ist. Zum Justieren der Koppelanordnungen 27 sind Stangen 28,
29 vorgesehen, die den Zwischenraum 15 parallel zur Achse z
durchsetzen. An einem Ende laufen die Stangen 28, 29 in
Griffe 30, 31, 32, 33 aus, die in Richtung der eingezeich
neten Doppelpfeile verdrehbar sind. Die entgegengesetzten
Enden der Stangen 28, 29 ruhen in Lagern 34, 35, 36, 37 der
gegenüberliegenden Stirnfläche 14, wobei die Lager 34, 35,
36, 37 gleichzeitig als Anschlüsse dienen, wie bei 38 und 39
angedeutet.
Von den Anschlüssen 38, 39 führt eine axiale Leitung 40 zu
einer im wesentlichen in der axialen Mitte der Stangen 28,
29 angeordneten Schleifenantenne 41, deren Einzelheiten
weiter unten zu Fig. 4 noch erläutert werden.
Schließlich ist im äußeren Mantel 12 noch eine Beobachtungs
öffnung 43 vorgesehen, durch die ein Blick in das Innere des
Probenkopfes und auch in den Probenraum 10 in Richtung eines
Pfeiles 44 möglich ist.
In Fig. 2 sind die Einzelheiten der Mäntel 12, 13 darge
stellt.
Man erkennt zunächst, daß der Mantel 12 aus einem Trage
körper 50 und einer Kupferkaschierung 51 besteht. Der Trage
körper 50 kann aus Glas, Keramik oder Kunststoff bestehen.
Als besonders geeignet hat sich ein glasfaserverstärkter
Kunststoff erwiesen, der eine Dielektrizitätszahl ε von 3,8
und einen Verlustfaktor tan w von 0,15 bei 50 Hz aufweist.
Statt der Kupferkaschierung 51 kann selbstverständlich auch
jede andere leitfähige Oberfläche verwendet werden, bei
spielsweise eine Bedampfung, ein Leitlack o.ä. Auch kann die
Kupferkaschierung 51 oder die andere leitfähige Oberfläche
ebenso an der Innenseite des Tragekörpers 50 angebracht
sein, wie mit 51 a angedeutet.
Der innere Mantel 13 besteht ebenfalls aus einem Trage
körper 52 und einer Kupferkaschierung 53, die gleichfalls an
der Innenseite bei 53 a angeordnet sein kann. Durch Ätzen
oder eine andere an sich bekannte Technik werden Leiter
bahnen 54 mit dazwischen liegenden Zwischenräumen 55 in die
Kupferkaschierung 53 eingebracht.
Als Material für den Tragekörper 52 des inneren Mantels 13
kann ebenfalls Glas, Keramik oder Kunststoff verwendet
werden, als besonders geeignet hat sich ein Polyvinylchlorid
(PVC) erwiesen, der eine Dielektrizitätszahl ε von 3,5 und
einen Verlustfaktor tan δ von 0,03 bei 1 MHz aufweist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 3 sind die Verhältnisse im
Bereich der Stirnflächen 14 im einzelnen dargestellt.
Man erkennt, daß die Stirnflächen 14 ebenfalls aus einem
Tragekörper 56 und einer Kupferkaschierung 57 im äußeren
Bereich 18 bestehen. Das aus äußerem Bereich 18, innerem
Bereich 21 und Streifen 23 bestehende Muster kann durch
Ätzen u.dgl. der Kupferkaschierung 57 erzeugt werden.
Man erkennt aus Fig. 3 noch deutlich die umlaufende Löt
stelle 20, die die Verbindung zwischen dem äußeren
Bereich 18 und der Kupferkaschierung 51 herstellt sowie eine
Lötstelle 59, mit der die Streifen 23 an die Kupferkaschie
rung 53 des inneren Mantels 13 angeschlossen sind.
Als Material für den Tragekörper 56 kann wiederum Glas,
Keramik oder Kunststoff verwendet werden, als besonders
geeignet hat sich das bereits für den Tragekörper 52
erwähnte Polyvinylchlorid erwiesen.
Bei einem praktischen Ausführungsbeispiel des erfindungs
gemäßen Probenkopfes 10 bestand die Kupferkaschierung 51 des
äußeren Mantels 12 aus einem Kupferblech von 0,3 mm Dicke,
das auf die Außenseite des Tragekörpers 50 aufgewickelt und
entlang einer Mantellinie verlötet wurde. Als Kupferkaschie
rung 53 des inneren Mantels 13 wurde bei einem praktischen
Auführungsbeispiel ein flexibles Leiterplattenmaterial
verwendet, dessen leitfähige Oberfläche aus einer Kupfer
schicht von 35 µm Dicke bestand.
Auf diese Weise wurde ein Probenkopf von 250 mm Länge, einem
Außendurchmesser von ca. 250 mm und einem Innendurchmesser
von ca. 160 mm aufgebaut. Es wurden 120 äquidistante
Leiter 22 auf den inneren Mantel 13 aufgebracht und jeweils
mit einem Kondensator von 2,7 pF an beiden Seiten an die
Stirnflächen angeschlossen, wobei der Probenkopf für eine
Meßfrequenz von 100 MHz ausgelegt war.
Zur Abstimmung des Probenkopfes 10 gemäß Fig. 1 bis 3 dient
zum einen der axial in Richtung eines Pfeiles 60 in Fig. 3
verschiebbare rohrförmige Abschnitt 25, der an jeder Stirn
fläche eine einstellbare Kapazität von ca. 100 pF bildet,
wobei der Tragekörper 52 als Dielektrikum dient. Die Kupfer
kaschierung 53 ist in diesem Falle die Gegenelektrode. Zur
weiteren Abstimmung bei der Ankopplung dient die bereits zu
Fig. 1 erwähnte Schleifenantenne 41, wie sie im einzelnen in
Fig. 4 dargestellt ist.
Man erkennt, daß in die Stirnfläche 14 eine Koaxialbuchse 70
eingesetzt ist, deren innere Anschlußleiter 71 nach außen
weist. Das auf Masse liegende Gehäuse 72 der Koaxial
buchse 70 ist mit Schrauben 73 leitend mit der Kupfer
kaschierung 57 verbunden. In ein zylindrisches Steckteil 74
der Koaxialbuchse 70 ist die Stange 28 eingesteckt, so daß
sie in Richtung des Doppelpfeiles am Griff 30 verdreht
werden kann.
Mit dem Anschlußleiter 71 ist ein Innenleiter 75 verbunden,
der axial durch die Stange 28 führt und im wesentlichen in
der axialen Mitte der Stange 28 zu der Schleifenantenne 41
umgebogen ist. Von der Schleifenantenne 41 führt dann ein
Außenleiter 76 zu einer Lötstelle 77 am mit Masse verbun
denen Steckteil 74.
Wie Fig. 5 im radialen Schnitt durch den Probenkopf 1 deut
lich zeigt, ergibt sich bei einer Stellung der Schleifen
antenne 41 in radialer Richtung ihrer Fläche eine Ankopp
lung, bei der sich eine Feldverteilung des magnetischen
Feldes 78 einer TEM-Dipolwelle einstellt, die im Proben
raum 10 in hohem Maße senkrecht zur Längsachse verläuft und
gleichzeitig sehr homogen ist. Im Zwischenraum 15 schließen
sich die Linien des magnetischen Feldes 78, wobei sie im
wesentlichen in Umfangsrichtung verlaufen. Sie durchsetzen
damit die Schleifenantenne 41 praktisch senkrecht, wobei
geringfügige Störungen durch Drehen der Schleifenantenne 41
kompensiert werden können. Besonders effektiv läßt sich das
magnetische Feld gemäß Fig. 5 dann anregen, wenn um 180°
gegeneinander versetzt zwei Schleifenantennen 41, 41 a ange
ordnet sind, die gleichphasig mit Hochfrequenz-Strom ge
speist werden.
In axialer Richtung betrachtet verläuft die Amplitude des
magnetischen Feldes entlang einer Charakteristik, wie sie
Fig. 6 zeigt. Man erkennt, daß ein "Feldbauch" 80 in der
Mittelebene des Probenkopfes 1 auftritt, wobei die Dimen
sionierung, die Ankopplung und insbesondere der elektrische
Abschluß an den Stirnflächen 14 des Probenkopfes 1 so
gewählt ist, daß aus dem axialen Verlauf gemäß Fig. 6 nur
ein Abschnitt 81 von maximaler Amplitude des magnetischen
Feldes erfaßt wird.
Fig. 7 zeigt schließlich eine Variante, bei der, wie bereits
zu Fig. 1 angedeutet, vier Koppelanordnungen um jeweils 90°
gegeneinander versetzt über einen Umfang im Zwischenraum 15
des Probenkopfes 1 angeordnet sind.
Ein Sender/Empfänger 90 dient zum Einspeisen von Hoch
frequenz-Strom in den Probenkopf 1 und zum Empfangen von
Kernresonanzsignalen. Zur Weiterverarbeitung dieser Signale
ist der Sender/Empfänger 90 mit einem an sich bekannten
Tomographen verbunden, wie mit einem Pfeil 91 angedeutet.
Der Sender/Empfänger 90 arbeitet auf ein aus einer ersten
Leitung 93 und einem einstellbaren Kondensator 92 gebildetes
Ankopplungsnetzwerk, mit dem beispielsweise ein Innenwider
stand von 50 Ω des Probenkopfes 1 eingestellt werden kann,
so daß der Probenkopf 1 optimal an einen üblichen Sender/
Empfänger 90 angepaßt ist.
Die erste Leitung 93 führt zu einem ersten Knotenpunkt 94,
von dem symmetrisch eine zweite Leitung 95 und eine dritte
Leitung 96 jeweils gleicher Länge ausgehen. Die Lei
tungen 95, 96 führen zu einem Anschluß 97 bzw. dem bereits
zu Fig. 1 erläuterten Anschluß 39. Die Anschlüsse 97 und 39
werden daher mit gleicher Phase angesteuert, wie bereits zu
den Koppelanordnungen 41, 41 a in Fig. 5 erläutert.
Weiterhin führt vom ersten Knotenpunkt 94 eine vierte Lei
tung 98 weg, deren Länge so bemessen ist, daß sie für die
Betriebsfrequenz des Probenkopfes 1 gerade eine Phasenver
schiebung von 90° ergibt. Die vierte Leitung 98 führt zu
einem zweiten Knotenpunkt 99, von dem, wiederum symmetrisch,
eine fünfte Leitung 100 und eine sechste Leitung 101 aus
gehen. Die Leitungen 100, 101 führen zu einem Anschluß 102
sowie zu einem diametral gegenüberliegenden Anschluß 38, der
bereits zu Fig. 1 erwähnt wurde.
Auf diese Weise werden die Anschlüsse 97 und 39 gleichphasig
und die Anschlüsse 102, 38 ebenfalls gleichphasig, jedoch
gegenüber den Anschlüssen 97, 39 um 90° phasenversetzt
angesteuert. Im Probenraum 10 ergibt sich somit eine Über
lagerung zweier linear polarisierter, jedoch räumlich und
elektrisch um 90° versetzter Wellen, was bekanntlich eine
zirkulare Polarisation ergibt.
Claims (10)
1. Probenkopf für die NMR-Tomographie mit einem hohl
zylindrischen Gehäuse (11), dessen äußerer zylindri
scher Mantel (12) aus im wesentlichen durchgehendem,
elektrisch leitendem Material besteht, dessen innerer,
zylindrischer, den Probenraum (10) umgebender Mantel
(13) mit einer Mehrzahl von parallelen und axial
verlaufenden elektrischen Leitern (22) versehen ist
und dessen zwischen den Mänteln (12, 13) angeordnete
Stirnflächen (14) wechselstromdurchlässig und mit dem
äußeren Mantel (12) elektrisch leitend verbunden sind,
wobei eine Koppelanordnung (27) zum Erzeugen elektri
scher hochfrequenter Ströme in den Leitern (22) vorge
sehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die freien
Enden der Leiter (22) mit den Stirnflächen (14) je
weils wechselstromgekoppelt sind.
2. Probenkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Enden der Leiter (22) mit den Stirn
flächen (14) jeweils über Kondensatoren (24) verbunden
sind.
3. Probenkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Leiter (22) als Leiterbahnen (54)
einer geätzten Kupferkaschierung (53) eines rohr
förmigen Trägerkörpers (52) ausgebildet sind.
4. Probenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Zwischenraum (15) zwischen den
Mänteln (12, 13) eine um eine zur Achse (z) des hohl
zylindrischen Gehäuses (11) parallele Achse drehbare
Schleifenantenne (41) angeordnet ist, deren Fläche
parallel zur Achse (z) des hohlzylindrischen Gehäuses
(11) liegt.
5. Probenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei um 90° über den
Umfang des Probenkopfes (10) verteilte Koppelanord
nungen (27) vorgesehen sind, deren Hochfrequenz-
Speiseströme um 90° phasenverschoben sind.
6. Probenkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Koppelanordnungen aus einer gemeinsamen Hoch
frequenz-Stromquelle (90) gespeist werde, wobei die
Versorgungsleitung (93, 95) für eine der Koppelanord
nungen (27) um 90° elektrisch länger als die Versor
gungsleitungen (93, 98, 100) der anderen Koppelanord
nung (27) ist.
7. Probenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein rohrförmiger,
elektrisch leitfähiger Abschnitt (25) im inneren
Mantel (13) axial verschiebbar angeordnet ist.
8. Probenkopf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Abschnitte (25) im inneren Mantel (13) im
Bereich der Stirnflächen (14) angeordnet sind.
9. Probenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der äußere Mantel (12) mit Be
obachtungsöffnungen (43) versehen ist.
10. Probenkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß er so dimensioniert und die
Koppelanordnungen (27) so ausgelegt sind, daß sich bei
gegebener Frequenz des Hochfrequenz-Speisestromes eine
stehende Welle im Probenkopf von weniger als einer
halben Wellenlänge ausbildet, derart, daß ein Maximum
des magnetischen Hochfrequenz-Feldes sich auf halber
axialer Länge des Probenkopfes (1) einstellt.
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